Soziale Arbeit in der Weimarer Republik und der Bezug zu Alice Salomon


Term Paper, 2007

15 Pages, Grade: 1.7


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Inhaltsverzeichnis

0 Einleitung

1 S0oziale Arbeit vor und während der Weimarer Republik
1.1 Einführung der Familienfürsorge
1.2 Schaffung des selbständigen Jugendamtes
1.3 Entwicklung einer fürsorgerischen Methodenlehre

2 Alice Salomons Biographie
2.1 Schulische Bildung
2.2 Weiterer Werdegang

3 Erste Schritte zur Profession
3.1 Praktische Erfahrungen
3.2 Theoretische Verwirklichung

4 Resümee

Literaturverzeichnis

0 Einleitung

Im Folgenden werde ich den Zeitabschnitt der sozialen Arbeit zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts erörtern. Der Inhalt beruft sich auf die Begebenheiten der Staatlichen, sowie Bürgerlichen Perspektiven. Die staatliche Sichtweise ist im Schwerpunkt auf die Weimarer Republik gerichtet, und beschreibt drei bedeutsame Reformen für die Soziale Arbeit. 1. die Einführung der Familienfürsorge, 2. die Schaffung des selbständigen Jugendamtes und 3. die Entwicklung einer fürsorglichen Methodenlehre (vgl. C.W. Müller 2006, S. 85), auf die ich noch ausführlich eingehen werde. Es ist deutlich zu erkennen wie nah die Gesellschaft mit der politischen Ebene und der Sozialen Arbeit zusammenhängt.

Der weitere Inhalt befasst sich mit Alice Salomon da sie eine der bedeutungsreichsten Wegbereiterinnen der modernen Sozialarbeit ist. Sie ist Begründerin des sozialen Frauenberufes in Deutschland und eine Vorreiterin der Ausbildung zur Sozialarbeit. Sie war zudem ein führendes Glied der Frauenbewegung ihrer Zeit und genoss internationales Ansehen. Sie war eine der ersten deutschen Frauen die promovierten, jedoch wie viele andere wichtige Soziologinnen kennt sie heute kaum noch einer. Erst 1993 bekam die Berliner Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik den Namen „Alice Salomon Fachhochschule Berlin“ (vgl. M. Eggemann, S. Hering 1999, S. 159ff).

1 Soziale Arbeit vor und während der Weimarer Republik

Ende des 19. Jahrhunderts und der ersten Jahrzehnte des letzten Jahrhunderts teilte sich die Gesellschaft in drei Schichten: der Land- und Geldadel, die Arbeiterschaft und das Bürgertum. Die Lebenserwartung bei Frauen und Männern ist gestiegen. Bei Missernten kam es immer wieder zu Landflucht, die Menschen zogen also vom Land in die Stadt. Aufgrund der schlechten Wohnsituationen und einer chronischen Geldknappheit kam es immer mehr zur Verwahrlosung von Kindern. So war eine immer weiter ansteigende Problematik bei Kindern und Jugendlichen zu sehen. Dies sollte jedoch nicht dem Anblick der Städte schaden, was sich bis heute nicht geändert hat, und die - Störenfriede – wurden, bzw. werden innerhalb des Ortes umgesiedelt.

Im November 1918 dankte Wilhelm II. ab und das deutsche Reich hatte keinen Bestand mehr. 1919 fanden in Deutschland die ersten demokratischen Wahlen, mit der heutigen Bedeutung, statt. „Die neue Nationalversammlung nahm im August 1919 in Weimar die `Weimarer Reichsverfassung` an. Eine Koalition aus Sozialdemokraten, Christdemokraten (Zentrum) und Liberalelen (Deutsche Demokratische Partei) bestimmten die ersten Jahre der `Weimarer Republik`“ (C.W. Müller 2006, S. 84). Für Sozialdemokraten wurden von Seiten der Republikaner keine ausreichenden Maßnahmen getroffen, um in den früheren Oberschichten des Militärs, der Justiz, der Erziehung und der Verwaltung Veränderungen vorzunehmen. Da diese keine relevanten Verbesserungen durch Reformen für wirtschaftliche und soziale Sichtweisen einbringen konnten, war es spätestens seit 1923 absehbar, dass eine „latente Gefahr einer nationalsozialistischen Machtergreifung“(C.W. Müller 2006, S. 84) nicht mehr abzuwenden war. „Erst späteren Generationen mag deutlich geworden sein, dass mit der Flucht der kaiserlichen Familie in die Niederlande im November 1918 nicht nur die Monarchie abgedankt hatte, sondern dass ein bürgerliches Zeitalter in seinen letzten Zügen lag, noch ehe es so richtig begonnen hatte. Wir Deutschen als eine `verspätete Nation`“ (C.W. Müller 2006, S. 84).

„Die Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Verfassung) hatte eine Reihe vorwärtstreibender Grundsätze formuliert: gleiches freies und geheimes Wahlrecht für alle Männer und Frauen, Gleichstellung von Frauen im Öffentlichen Dienst, Gleichstellung unehelicher Kinder, Meinungsfreiheit und Abschaffung der Zensur, Versammlungsfreiheit und Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Lehre, staatliche Aufsicht über das Schulwesen, gemeinsame achtjährige Volksschule mit Unterrichts- und Lehrmittelfreiheit, Enteignung von Land- und Fabrikbesitzern gegen Entschädigung, Unterhalt für alle, denen angemessene Arbeitsmöglichkeiten nicht nachgewiesen werden können, Stärkung der Rechtsstellung der Gewerkschaften“ ( C.W. Müller 2006, S. 85).

Die Weimarer Republik hat eine Vielzahl an Änderungen für die Soziale Arbeit hervorgebracht. Ein paar dieser Neuerungen hatten direkte Folgen und haben bis heute Bestand. Besonders die Einführung der Familienfürsorge, die Schaffung des selbständigen Jugendamtes und die Entwicklung einer fürsorgerischen Methodenlehre (vgl. C.W. Müller 2006, S. 85).

1.1 Einführung der Familienfürsorge

Die Armenpflegerinnen im Kaiserreich bemängelten schon die zerbrechenden Gegebenheiten ihrer Arbeit, die sich maßgeblich in den Bereichen Versorgungsrecht, Versicherungsrecht und Armenpflege-Verordnungen befassten. Eine der nachhaltigsten war Marie Baum (vgl. C.W. Müller, S. 85). 1929 stellte sie fest:

„In der gleichen Gemeinde können – selbst heute noch nebeneinander wirken: im Auftrag der Stadt Fürsorgerinnen und Pflegerinnen der verschiedensten Ämter und Amtsabteilungen – Jugend-, Wohlfahrts-, Gesundheits-, Pflegeamt, Schule, Fürsorgeabteilung für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene -; im Auftrag der Polizei die Polizei-Fürsorgerinnen; im Auftrag sozialhygienischer Fachverbände Tuberkulose- und Säuglings-Fürsorgerinnen; daneben die von der kirchlichen Gemeinde angestellten Gemeindeschwestern oder ehrenamtliche Organe caritativer Vereine. Vor dem Jahre 1924 war jede örtliche oder gar über eine Gemeinde hinausgreifende Zusammenfassung dieser verschiedenen Organisationen und der von ihnen beschäftigten Hilfskräfte eine Tat, die in der Regel nur bei Einsatz einer Starken Persönlichkeit gelang“ (vgl. Marie Baum 1929, S.224 zit. nach C.W. Müller 2006, S. 85f).

Sie meinte auch, dass es dazu kommen kann, dass Familien, in einer sozial schwächeren Stellung, und oder vom Allgemeinzustand Geschwächte, sich der Öffentlichkeit mehr preisgeben müssen. „Das Leute mit weniger Ehrgefühl die Sachlage dazu ausnutzen, von verschiedenen Seiten, möglichst ohne Wissen der einen von der anderen, Unterstützungen zu empfangen, war die eine üble Folge dieses Zustandes; die zweite, wesentlich schlimmer war, dass von Seiten der Fürsorge sich niemand für das Ganze verantwortlich fühlte (vgl. C.W. Müller 2006, S. 86). Zur Zeit des ersten Weltkrieges arbeitete sie wie auch Alice Salomon im Deutschen Frauendienst. Sie entwickelte in dieser Zeit das Konzept zur integrierten Familienfürsorge. Marie Baum setzte während der Weimarer Republik maßgebliche Akzente. Sie sagt, wenn Frauen in der Rüstungsindustrie arbeiten müssen, dann soll zumindest eine eigene Entscheidung derer möglich sein wo, wann und wie lange sie arbeiten wollen und können. Es sollten wenigstens adäquate Kinderkrippen, Kinderhorte und Kinderheime vorhanden sein, um eine Entpflichtung zu schaffen. Marie Baum legte 1927 ein geschlossenes Konzept zur Einheitsfürsorge vor. Hier geht es zusätzlich der Wohlfahrtspflege, um die Bereiche der Wirtschafts-, Gesundheits- und Erziehungs-Fürsorge. Es soll besonders die Familien, welche einen hohen Bedarf an Hilfe haben, sich nur noch an eine Institution wenden brauchen (vgl. C.W. Müller 2006, S. 86). Da die Einheitsfürsorge nicht dem Verfahren der gewohnten Wohlfahrtspflege entsprach, wurde dies zu einem Problem bei der Umsetzung. „Durch die Bismarcksche Sozialgesetzgebung war in den neunziger Jahren des 19. Jahrhunderts eine Drei-Klassen-Fürsorge geschaffen worden, welche die Ungleich-Behandlung bedürftiger Familien erzwang“ (C.W. Müller 2006, S. 87). In der Weimarer Zeit waren grundsätzliche Gegenvorschläge erwünscht, um die alte Armenpflege gegen eine nicht diskriminierende Wohlfahrtspflege auszutauschen. So schreibt die Weimarer Verfassung vor „Jedem Deutschen soll die Möglichkeit gegeben werden, durch wirtschaftliche Arbeit seinen Unterhalt zu erwerben. Soweit ihm angemessene Arbeitsgelegenheiten nicht nachgewiesen werden kann, wird für seinen notwendigen Unterhalt gesorgt. Das Nähere wird durch besondere Reichsgesetze bestimmt“ (vgl. Weimarer Verfassung, Artikel 163 zit. nach C.W. Müller 2006, S. 88). Die Reform stieß bei den neuen Berufsgruppen, wie auch bei den Wohlfahrtspflegerinnen eher auf Ablehnung, da es zu viel Aufwand bei der Umsetzung sei. Heute ist es vergleichbar mit der systemischen Diagnose und dem Case Management.

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Details

Title
Soziale Arbeit in der Weimarer Republik und der Bezug zu Alice Salomon
College
University of Applied Sciences North Rhine-Westphalia Paderborn
Grade
1.7
Author
Year
2007
Pages
15
Catalog Number
V91023
ISBN (eBook)
9783638042802
File size
365 KB
Language
German
Keywords
Soziale, Arbeit, Weimarer, Republik, Bezug, Alice, Salomon
Quote paper
Christian Ochota (Author), 2007, Soziale Arbeit in der Weimarer Republik und der Bezug zu Alice Salomon, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91023

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