Am 31. Mai 2002 billigte der Deutsche Bundesrat das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften (2. SchadÄndG), welches am 18. April 2002 vom Deutschen Bundestag angenommen wurde. Das Gesetz wird voraussichtlich zum 1. August 2002 in Kraft treten.
Bereits in der 13. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wurde von der damaligen Bundesregierung mittels eines Änderungsentwurfs versucht das Schadensersatzrecht zu reformieren. Aufgrund der zu späten Einbringung konnte er jedoch nicht in Kraft gesetzt werden. Dieser Änderungsentwurf wurde als Grundlage für den aktuellen Regierungsentwurf herangezogen und ist inhaltlich, mit Ausnahmen von Teilbereichen, in den Gesetzesbeschluß eingeflossen.
Das 2. SchadÄndG soll das Schadensersatzrecht neueren Entwicklungen und Erkenntnissen anpassen und unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten fortschreiben.
Begründet wird die Reform damit, daß die Bestimmungen des BGB bzgl. des Schadensersatzrechtes seit dessen Inkrafttreten zum 1. Januar 1900 nahezu unverändert geblieben ist.
Zwar war es der Rechtsprechung aufgrund des hohen Abstraktionsgrades der dem Schadensersatzrecht zugrunde liegenden Vorschriften möglich, durch entsprechende Auslegung sowie durch ständige richterliche Rechtsfortbildung, sich den gewandelten Verhältnissen anzupasen, doch wurde in Folge geänderter Wertvorstellungen, des technischen Fortschritts sowie neueren Erkenntnissen eine Anpassung an die geänderten Verhältnisse nötig.
Im wesentlichen ergaben sich aufgrund der geänderten Verhältnisse Haftungslücken und Gerechtigkeitsdefizite. Insbesondere für den Schadensausgleich bei Personenschäden ergab sich die Notwendigkeit der Verbesserung des Opferschutzes. Des weiteren entsprachen vereinzelte Regelungen im deutschen Schadensersatzrecht nicht mehr den europäischen Haftungsstandards, so daß auch diesbezüglich eine Anpassung vonnöten erschien. ...
... Europäischer Vergleich
Vielfach wird in den Ausführungen zum 2. SchadÄndG darauf hingewiesen, daß durch die Reform eine Annäherung an die europäischen Nachbarrechtsordnungen erfolgen soll. Dies soll im folgenden am Beispiel des französischen Schadensersatzrechts exemplarisch nachvollzogen werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Allgemeine Zielsetzung der Gesetzgebung
- Inhalt des 2. SchadÄndG
- Regelungsschwerpunkte des 2. SchadÄndG
- Verbesserung der Arzneimittelhaftung
- Umsetzung
- Würdigung
- Änderung der Abrechnung von Sachschäden
- Umsetzung
- Würdigung
- Einführung eines allgemeinen Anspruchs auf Schmerzensgeld
- Umsetzung
- Würdigung
- Verbesserung der Rechtsstellung von Kindern im Straßenverkehr
- Umsetzung
- Würdigung
- Ausweitung der Halterhaftung
- Umsetzung
- Würdigung
- Anhebung der Haftungshöchstgrenzen
- Verbesserung der Arzneimittelhaftung
- Europäischer Vergleich
- Das franz. Schadensersatzrecht
- Grundlagen des französischen Schadensersatzrechtes
- Tatbestandsmerkmale des franz. Schadensersatzrechtes
- Haftung für Schäden aus Sachen
- Kfz-Haftung
- Schadensersatz
- Beurteilung der Schadensersatzreform im Vergleich zum franz. Recht
- Das franz. Schadensersatzrecht
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften (2. SchadÄndG), das im Mai 2002 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Das Gesetz zielt darauf ab, das Schadensersatzrecht an neue Entwicklungen und Erkenntnisse anzupassen und gleichzeitig die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Die Arbeit untersucht die einzelnen Regelungen des 2. SchadÄndG und bewertet ihre Auswirkungen auf die Praxis.
- Modernisierung des Schadensersatzrechtes
- Anpassung an geänderte Wertvorstellungen und technische Entwicklungen
- Verbesserung der Rechtssicherheit
- Harmonisierung des deutschen Schadensersatzrechtes mit dem europäischen Recht
- Optimierung der Abwicklung von Schadensfällen
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung stellt das 2. SchadÄndG vor und erläutert die Hintergründe und Ziele der Reform.
- Allgemeine Zielsetzung der Gesetzgebung: Dieses Kapitel beschreibt die allgemeinen Ziele der Gesetzgebung im Bereich des Schadensersatzrechtes.
- Inhalt des 2. SchadÄndG: Hier wird der Inhalt des Gesetzes in seinen Grundzügen dargestellt.
- Regelungsschwerpunkte des 2. SchadÄndG: Dieses Kapitel behandelt die wichtigsten Änderungen, die das 2. SchadÄndG mit sich bringt, und analysiert deren Auswirkungen auf die Praxis. Dazu gehören die Verbesserung der Arzneimittelhaftung, die Änderung der Abrechnung von Sachschäden, die Einführung eines allgemeinen Anspruchs auf Schmerzensgeld, die Verbesserung der Rechtsstellung von Kindern im Straßenverkehr, die Ausweitung der Halterhaftung sowie die Anhebung der Haftungshöchstgrenzen.
- Europäischer Vergleich: Dieses Kapitel setzt das deutsche Schadensersatzrecht in Beziehung zum französischen Recht. Es untersucht die Grundlagen des französischen Schadensersatzrechtes, die Tatbestandsmerkmale, die Haftung für Schäden aus Sachen, die Kfz-Haftung und den Schadensersatz.
Schlüsselwörter
Das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften (2. SchadÄndG), Schadensersatzrecht, BGB, Arzneimittelhaftung, Sachschaden, Schmerzensgeld, Straßenverkehr, Halterhaftung, Haftungshöchstgrenzen, Europäisches Recht, Frankreich.
- Quote paper
- Pierre Bahr (Author), 2002, Reform des Schadensersatzrechtes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9105