Die Konstruktion von Wahrheit in Volrats Märe "Die Alte Mutter"


Hausarbeit, 2016

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wahrheit als Behauptung

3. Ausgangskonflikt und Gesamtstruktur

4. Kritik des Wahrheitsbegriffs in Die alte Mutter

5. Conclusio

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Um die Bestimmung des Begriffs der Wahrheit besteht eine Kontroverse, deren Überlieferung spätestens mit Aristoteles´ Metaphysik einsetzt. Die aristotelische Wahrheit besteht in der Deckung von sprachlichen Aussagen mit der Wirklichkeit.1 Der Wahrheitsbegriff des Thomas von Aquin, der in der Angleichung von Wirklichkeit oder „den Dingen“ und dem Verstand besteht (adaequatio rei et inellectus),2 ist in der Tradition dieser Bestimmung bereits vorweggenommen, denn veräußert wird diese Deckung sprachlich. Um die Wahrheit kundzutun, muss also eine Übersetzungsleistung von Wirklichkeit in Sprache erfolgen. Einer jeden Übersetzung geht allerdings auch eine Auslegung voraus, sodass die sprachlich kundgetane Wahrheit also je eine bestimmte Deutung der Wirklichkeit beinhaltet. Die Bestimmung des Thomas soll hier stellvertretend die kritische Haltung der Kirche im Hochmittelalter gegenüber weltlichen Deutungen der Wirklichkeit begründen, wie sie etwa im aufblühenden höfischen Literaturbetrieb vollzogen werden. Literarische Konventionen, wie etwa Berufungen auf Quellen und Beteuerungen der Präexistenz der Stoffe, gehen mit einem Anspruch auf Wahrheit einher und bieten damit eine Deutung der Wirklichkeit an. Problematisch wird das, insofern in der höfischen Epik Sinngebung oft nicht mehr primär auf Grundlage christlich-kirchlicher, sondern auf einer eigenen adelig-kriegerischen Weltdeutung beruht. Nicht die mangelnde historische Faktizität der höfischen Erzählungen wird kritisiert, sondern deren Implikationen über die Heilsgeschichte und die Schöpfungsordnung.3 Um die Ideale der höfischen Gesellschaft trotz der Kritik der Kirche narrativ entfalten zu können, bedürfen die weltlichen Erzählungen also einer Rechtfertigung ihres Wahrheitsgehaltes. Über die konventionelle Quellennennung hinaus, welche letztlich nur den Dichter von der Verantwortung für den Gehalt freispricht, ist dabei durchaus ein philosophisch differenziertes Verständnis der Dichter für das Verhältnis von höfischer Dichtung zu christlich-heilsgeschichtlicher Wahrheit festzustellen. Ein solches Verständnis lässt sich am Märe Die alte Mutter4 belegen, das, wie zu zeigen sein wird, den eigenen Wahrheitsanspruch mit erzählerischen Mitteln im Spannungsfeld zwischen den Idealen des Adels und den Glaubensgrundsätzen der Kirche positioniert.

Den Kern des Märes bildet die Konstruktion einer Erzählung, die als Wahrheit vertreten wird und einen provokanten Gegenentwurf zur kirchlich-heilsgeschichtlichen Wahrheit darstellt. Ein Ritter behauptet, seine Mutter sei ihm am Hofe Kaiser Friedrichs auferstanden. In der vorliegenden Arbeit soll die These plausibilisiert werden, dass das Märe Die alte Mutter durch die positive Darstellung dieser Konstruktion von Wahrheit einerseits und die Betonung deren beschränkter Geltung andererseits die Funktion eines spezifisch ritterlichen Gebrauchs des Wahrheitsbegriffes aufzeigt. In der Erzählstruktur des Märes erweist die ritterliche Wahrheit sich dabei als eine artifizielle Konstruktion, die den Ritter nicht in seiner Wahrnehmung der Wirklichkeit, wohl aber in seinem Handeln beeinflusst. Die Rahmung des Märes verweist auf einen positiven Nutzen dieser pragmatischen Verwendung des Wahrheitsbegriffs in Anwendung auf höfische Dichtung.

Es soll hier an WAGNER5 angeknüpft werden, der abgesehen von kleineren Untersuchungen mit Blick auf die Stoffgeschichte6 und Erwähnungen in textübergreifenden Gattungsuntersuchungen7, der Forschung bisher die einzige eingehende Interpretation des Märes beisteuert. In der vorliegenden Arbeit wird zunächst die Erzählung von der Auferstehung der Mutter als behauptete Wahrheit hinsichtlich der Bedingungen ihrer Entstehung und ihrer Bewertung analysiert. Anschließend soll diese Analyse auf ihre Verbindung zum Ausgangskonflikt des Märes zwischen der sparsamen Mutter und ihrem verschwenderischen Sohn hin untersucht werden. Anhand der Ergebnisse wird dann eine

Kritik des verwendeten Wahrheitsbegriffes erfolgen, welche eine Deutung des Prologs ermöglichen soll. Hierüber soll der angenommene spezifische Wahrheitsbegriff des Textes begründet werden. Abschließend wird die Arbeit in ihren wesentlichen Punkten rekapituliert und ein Fazit gezogen.

2. Wahrheit als Behauptung

Die titelgebende alte Mutter ist eine adelige Witwe hohen Alters, die von Blindheit und Taubheit geschlagen ist. Sie hat einen Sohn, der sehr zur Sorge der sparsamen Mutter ein Leben nach ritterlichem Vorbild führt und dabei regelmäßig Teile ihres Vermögens ausgibt. Während dem Sohn vom Ritteradel allgemein Lobpreis und Ehre zugesprochen wird, ist der Mutter die mit der ritterlichen Lebensweise einhergehende Verschwendung unerträglich. Sie beschließt, ihre Klage vor dem kaiserlichen Gerichtstag vorzubringen. Als sie den um ihre Absicht wissenden Sohn bittet, sie zu Gericht zu geleiten, versucht dieser sie mit dem Versprechen, immer gut für sie zu sorgen, zu beschwichtigen. Die Mutter leugnet allerdings ihr Vorhaben und so führt sie der Sohn eines Tages vor den zu Gericht sitzenden Kaiser. Dort bedient sich der Sohn einer List und gibt der blinden Mutter den Ärmel eines ähnlich gekleideten Ritters in die Hand, woraufhin sie in dessen Begleitung vor den Kaiser tritt. Nach dieser Handlung verschwindet der Sohn und taucht in der Erzählung nicht mehr auf. Als die Mutter nun beginnt ihr Leid zu klagen, weist sie im Glauben, es sei ihr Sohn, den Begleiter als schuldigen aus. Es folgt eine Reihe missverständlicher Redebeiträge, in denen die Mutter auf dem ihr angetanen Unrecht beharrt, wohingegen der Ritter darauf pocht, nicht mit dem Sohn identisch zu sein. Der Kaiser urteilt, die Witwe habe vom Ritter fortan besser behandelt zu werden und ihre Verluste seien zu begleichen. Nach einer trotzigen Reaktion des Ritters darauf ermahnt ihn der Kaiser mit Verweis auf das vierte Gebot zur Ehrerweisung gegenüber seiner vermeintlichen Mutter. Den biblischen Diskurs aufgreifend widerspricht der Ritter abermals und argumentiert, dass seine Mutter bereits gestorben sei und auferstanden sein müsse um hier neben ihm stehen zu können. Das sei aber nicht mit der kirchlichen Lehre von der gleichzeitigen Auferstehung der gesamten Menschheit vereinbar. Der Kaiser gerät in Zorn und gebietet dem Ritter, die Mutter in seine Pflege zu nehmen und abzuziehen. Seine aussichtslose Situation erkennend, beugt sich der Ritter dem Urteil und führt die Dame mit der Erklärung, sie sei tatsächlich seine auferstandene Mutter, in gespielter Freude weg. Auf dem Heimweg trifft der Ritter auf Passanten, die die Mutter erkennen und zurückführen. Als dem Kaiser erzählt wird, dass der Ritter auch nach der Auflösung des Missverständnisses an der Behauptung von der Auferstehung festgehalten hat, bricht er in Lachen aus und beschließt, dem vortrefflichen Ritter ein teures Ross für den neuerlichen Verlust seiner Mutter zu schenken.

Im vorrausgehenden Prolog wird dies als gemelichez maere, als lustige Erzählung, angekündigt, für die der Anspruch auf Wahrheit erhoben wird, obwohl sie deutlich als künstlich hergestelltes Sprachgefüge markiert wird. Dieser Anspruch wird mit der Aussage eines Ritters fundiert, dass die Handlung tatsächlich stattgefunden habe.

Mit rede ist uns getihtet, gevueget und berihtet, Ein gemeliches maere, man seit daz ez wâr waere, Daz ez be wilen hievor geschach, des mir ein wârhaft ritter jach, In der stat zu Nuerenberk, da dikke willeklîchiu werk Geworht hant die Swâbe

Mit herlîcher gâbe. (Vv. 1-10)

Eingangs ist der Begriff der Wahrheit also scheinbar simpel bestimmt, als Erzählung von einem Geschehen mit historischer Faktizität. Als Bindeglied zwischen der Faktizität und dem Begriff der Wahrheit dient hier der Ritter. Zusätzlich wird diese Verbindung durch das Adjektiv wârhaft betont. Im Erzählteil des Textes erfährt dieses Konzept allerdings eine Irritation, indem die Figur eines durchwegs positiv bewerteten Ritters mit der Behauptung der Auferstehung seiner Mutter offensichtlich von der diegetischen Faktizität abweicht. Um diesen scheinbaren Bruch mit dem eingangs entworfenen Bild vom wahrheitsverbundenen Ritter deuten zu können, soll zunächst die Entstehung der behaupteten alternativen Wahrheit nachvollzogen werden.

Die List des Sohnes beruht auf der Unwissenheit der Figuren im Gerichtsaal. Mit dem Auflösen des Gefolges des Sohnes wird dem Publikum im Gerichtssaal das Wissen um die wirkliche Identität von Mutter und Sohn vorenthalten. Da die Mutter wegen ihrer körperlichen Einschränkung ihr Umfeld nicht wahrnehmen kann, ist nach dem Verschwinden des Sohnes aus der Erzählung das Wissen einer jeden Figur im Raum des Gerichtsaals auf sich selbst beschränkt. Unter diesen Voraussetzungen beginnt nun die Verhandlung des Falls vor dem Kaiser. Mit der Eröffnung ihrer Klage „ herre, leit und ungemach / Klage ich iu unde Gote “ (Vv. 174-175) wird der religiöse Aspekt der Rechtsprechung aufgerufen. Der Kaiser wird hier stellvertretend für Gott nach einem Urteil nach dessen Recht und Gesetz ersucht.8 Die vorgebrachte Klage der Dame, der nach höfischer Sitte Vorrang gewährt wird, richtet sich nun unwissend gegen einen fremden Ritter. Sie beschuldigt ihn, sie um ihr Vermögen gebracht zu haben. Auf Nachfrage des Kaisers gibt sie den Ritter als ihren Sohn aus, was dieser mit dem Verweis auf seine eigene, bereits verstorbene Mutter entkräften will: „ mîn muoter ist langest tôt, / Daz erziuge ich wol, / als ich von rehte sol / nu in kurzem tage “ (Vv. 210-213). Die Rede lässt aber auch die Lesart zu, dass die Mutter ohnehin nicht mehr lange zu leben hat und ihre Klage deshalb unnötig sei. In ihrer Mehrdeutigkeit entwickelt die Argumentation vor dem Kaiser keine Überzeugungskraft.9 Dagegen werden die Bestrebungen, seine wahre Identität aufzuweisen, von der Mutter aufgegriffen, um ihn als Verleumder vor dem Gericht zu denunzieren. Damit verlagert sich das Gewicht der Anklage vom bloßen Tatbestand der Vermögensverschwendung zum Verstoß gegen die christliche Pflicht der Elternliebe.10 Dementsprechend wird der Ritter im ersten Richtspruch des Kaisers zur Bußleistung gegenüber der Mutter aufgefordert.

Der keiser sprach: „daz ist mîn rât, ob ihr iht verzehret hât, Oder in unzît vertân, ir muezet ir ze buoze stân; Vuert si heim, und halt ez mêr, unt pfleget ir baz, danne êr.“ (Vv. 249-254)

Der Tatbestand der Verschwendung wird dabei durch die konditionale Konjunktion ob (V. 250) relativiert, vielmehr wird der hilfsbedürftigen Mutter grundsätzlich das Recht auf eine bessere Pflege eingestanden. Der Kaiser wird damit der Hofgesellschaft, die den Rechten von Damen Priorität einräumt, gleichermaßen gerecht wie dem Anspruch der Mutter auf religiös begründete Rechtsprechung. Auf den Spruch hin blickt sich der Ritter im Saal nach Bekannten um, die das Missverständnis aufklären könnten. Das Umherblicken führt allerdings zu einem weiteren Missverständnis auf performativer Ebene, denn der Kaiser deutet es als Geste der Angst. Daraufhin versucht der Ritter in zwei Redebeiträgen darzulegen, dass er auf das Vermögen der Dame sehr wohl verzichten könne, weil er, so wie bisher auch, auf sein eigenes Vermögen zurückgreifen werde. Dieser Begründung folgend, will er der Mutter mit einem spân (V. 298) – also gar nicht – vergelten, was er ihr schuldig sei. Für den Kaiser, der auf die Wahrung des Rechtes der Mutter bedacht ist, wirkt das angesichts der verlorenen hundert houben landes (V. 289) wie eine Beleidigung. Dieses Verhalten verurteilt der Kaiser diesmal explizit aus religiöser Perspektive als übel (V. 300) und beruft sich dazu auf das biblische vierte Gebot, wonach durch Ehrung der Eltern das ewige Leben erlangt werde. Die Wahrheit dieses Gebots stellt der Kaiser aufgrund der göttlichen Provenienz außer Frage, die historische Faktizität der Überlieferung wird mit der biblischen Person Moses11 verbürgt. Nach dem Verweis auf das biblische Fundament der Rechtsansprüche der Mutter wird von der Gesellschaft im Saal der erste Richtspruch des Kaisers bekräftigt, der Ritter habe sich der heilsgeschichtlichen Wahrheit zu beugen und seine Mutter heimzuführen. Doch der Ritter fügt sich nicht etwa der biblischen Urteilsbegründung, sondern greift diese im Gegenteil auf und übersetzt seinen ersten Einwand, seine Mutter sei bereits verstorben, in ein religiöses Gegenargument. Wenn die Dame seine Mutter sein soll, so müsse sie auferstanden sein. Da die Auferstehung aber nach dem christlichen Glauben erst am Tag der Apokalypse und für alle Menschen zugleich erfolgt, könne dies nicht stimmen. Der Ritter will aber nicht die Unstimmigkeit einer vereinzelten Auferstehung aufzeigen, sondern die Identität der Dame mit seiner Mutter widerlegen. Deshalb gesteht er die Möglichkeit des Wunders grundsätzlich ein und führt dafür die Legendenfigur des hl. Martin12 an, dem der mittelalterliche Volksmund Totenerweckungen nachsagt. Doch auch eingedenk dieser Möglichkeit könne die Dame nicht seine Mutter sein, da jene im Gegensatz zu der Klägerin vor ihrem Tode alle Vermögensangelegenheiten bereinigt hätte. Indem er also einen Widerspruch in der religiösen Begründung des Richtspruchs anprangert, greift der Ritter mit dieser Argumentation die Legitimation der kaiserlichen Rechtsprechung per se an, die Ausübung der Stellvertretung Gottes. Daraufhin erzürnt der Kaiser und wechselt von einer religiösen zu einer profanen Untermauerung seines Urteils. Er droht, dem Ritter das Wohlwollen des Reiches zu entziehen, wenn er die Dame nicht heimführe und als seine Mutter pflege. Nachdem die transzendente Herrscherrolle als vicarius christi vom Ritter zur Disposition gestellt wird, verfällt der Kaiser in seine immanente Rolle als politischer Herrscher und erinnert den Ritter damit an seine Vasallenpflichten. Durch das Wechselspiel von der religiös fundierten Rechtsprechung des Kaisers und der argumentativen Widerlegung des Ritters hat dieser also letzten Endes die Rechtsprechung des Kaisers selbst in Frage gestellt, ohne dass die Rechtmäßigkeit seines Zweifels dem Publikum im Gerichtsaal ersichtlich ist. Für das anwesende Publikum bleibt das mit der unhintergehbaren biblischen Wahrheit der tradierten Pflicht zur Elternliebe begründete Urteil, er habe die Dame als seine Mutter nach Hause zu führen, das letzte Wort in der Verhandlung. Durch das Anerkennen des Urteils würde der Ritter sich aber gegen seine vorgebrachten Argumente stellen und sich damit als Lügner ausweisen. Stattdessen löst er die Widersprüche auf, indem er seine Argumentation mit der im Urteil implizierten Falschaussage über seine Sohnschaft engführt. Er erkennt die Dame als seine auferstandene Mutter an und legt den Fehler seiner vorherigen Gegenargumentation in die vorausgesetzte Lehre der Kirche.

Er sprach zum keiser: „hêre, ich mich niht were, Swaz ihr gebietet, daz sî getân, dâ will ich immer an stân. Nû mir mîn muoter, diu reine und diu goute, Mir al hie erstande is, nû sî menlich des gewis, Daz im ouch diu sîne erstê. ich geloube aber nimmer mê An keiner pfaffen sage: ich wânte, an dem jungesten tage Diu werlt alle sollte erstân. mir ist liep, daz ich si hân

Hie zu hove vunden nû an disen stunden.“ (Vv. 359-374)

Diese „absurde Neudefinition von Wahrheit“13 gesteht dem Kaiser vor der Kirche die Hoheit über die Deutung von religiösen Zusammenhängen zu. Die kirchliche Lehre vom Jüngsten Gericht in unbestimmter Zukunft wird zugunsten der alternativen Möglichkeit sofortiger individueller Heilserlangung am Hof negiert. Durch das Zusammenfügen der Versatzstücke der Gerichtsreden gelangt der Ritter zu einer neuen Deutung der Wirklichkeit, die nicht nur der christlichen Heilsgeschichte direkt zuwiderläuft, sondern auch der diegetischen Faktizität. Motiviert wird dies nicht etwa durch eine geläuterte Einsicht in die Unfehlbarkeit der kaiserlichen Rechtsprechung, sondern von strategischen Überlegungen des Ritters. Er sieht sich vom erzürnten Kaiser und der ihn unterstützenden Menge gefährdet und gibt die Dame im vollen Bewusstsein, den Fakten zuwider zu sprechen, als seine Mutter aus. Nachdem diese Lösung gefunden ist, verlässt der Ritter den Gerichtssaal und begibt sich auf dem Heimweg. Doch auch außerhalb des Gerichts kann er von seiner Behauptung nicht mehr zurücktreten ohne damit die Anklage gegen die Rechtsprechung wiederaufzunehmen und obendrein als Lügner entehrt zu werden. Auf dem Heimweg spricht der Ritter mit seinem Gesinde kontrastierend zu seinem vorherig gedachten Kommentar, die Dame sei ihm vom Teufel aufgebürdet worden (Der ritter gedâhte in sînem mout: / [...] /der tiuvel hât si dir beschert; V. 349-353), von dem Zugewinn an Heil, das ihm der Logik seiner konstruierten Wahrheit nach erwachsen ist. Das Insistieren auf die Wahrheit der Behauptung wird mit der Beurteilung der Situation als Spiel begründet. Dies und der Kontrast von Gedanken und Rede grenzt die proklamierte Wahrheit trennscharf von des Ritters Wahrnehmung der diegetischen Wirklichkeit ab. Die alte Mutter lässt an keiner Stelle Zweifel am Wissen des Ritters um die diegetisch faktische Wahrheit aufkommen. Der strategische Aspekt des Festhaltens an seiner Wahrheitskonstruktion zeigt sich bei der Konfrontation mit der diegetischen Wirklichkeit.

Passanten bitten den Ritter, ihnen von den aktuellen Geschehnissen am Hof zu berichten.

[...]


1 Vgl. Szaif, Jan: Wahrheit. I. Antike – A. Anfänge bis Hellenismus [Artikel]. In Historisches Wörterbuch der Philosophie. Hrsg. Joachim Ritter et al. Basel: Schwabe 204, Sp.48-54.

2 Aersten, Jan: Wahrheit. II. Mittelalter – B. Hochmittelalter [Artikel]. In Historisches Wörterbuch der Philosophie. Hrsg. Joachim Ritter et al. Basel: Schwabe 204, Sp. 64-68.

3 Vgl. Ebenbauer, Alfred: Kunstauffassung und Hermeneutik des Mittelalters. In: Ältere deutsche Literatur. Eine Einführung. Hrsg. von Alfred Ebenbauer/Peter Krämer. Wien: Literas 1990, S. 197-218. Hier besonders S. 198.

4 Zitiert wird nach: Volrat: Die alte Mutter und Kaiser Friedrich. In: Gesamtabenteuer, Bd. 1. Hg. v. Friedrich Heinrich von der Hagen. Darmstadt 1961, S. 89-100.

5 Wagner, Silvan: Gottesbilder in höfischen Mären des Hochmittelalters. Höfische Paradoxie und religiöse Kontingenzbewältigung durch die Grammatik des christlichen Glaubens. (Bayreuther Beiträge zur Literaturwissenschaft, 31) Frankfurt a.M./Berlin/Bern/Bruxelles/New York/Oxford/Wien: Lang 2009.

6 Frosch, Frauke: Schwankmären und Fabliaux. Ein Stoff- und Motivvergleich. Göppingen: Alfred Kümmerle 1972; In der Folge auch Knapp, Fritz Peter: Volrat, ,Die alte Mutter´ (FM 133). In: Kleinepik, Tierepik, Allegorie und Wissensliteratur. Hrsg. v. Ders. Berlin/Boston: de Gruyter 2013, S. 162-167. Die fragwürde Abwertung der literarischen Qualität im Vergleich mit einer vermeintlichen Vorlage, die von beiden Arbeiten vorgenommen wird, mag das Interesse der Forschung an dem Text gemindert haben.

7 Etwa bei: Grubmüller, Klaus: Wer lacht im Märe – und wozu? In: Lachgemeinschaften. Kulturelle Inszenierungen und soziale Wirkungen von Gelächter im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Hrsg. von Werner Röcke/ Hans Rudolf Velten. Berlin/New York: de Gruyter 2005, S. 111-124.

8 Vgl. Wagner, Gottesbilder, S. 277.

9 Entgegen der Behauptung KNAPPs geht der Kaiser auf die Identitätsproblematik zu keiner Stelle ein. Vielmehr übernimmt er die Perspektive der Mutter, da er den falsch verstandenen Aussagen des Ritters keine Gegendarstellung entnehmen kann. Vgl. Knapp, Volrat, S. 166.

10 Vgl. Frosch, Schwankmären, S. 77.

11 Seit Isidor von Sevilla gelten die Schriften Moses als erste Literatur, die den wahren Gott besingt. Hier klingt das beanspruchte Wahrheitsmonopol geistlicher Dichtung an. Vgl. Knapp, Fritz Peter: Historische Wahrheit und poetische Lüge. Die Gattungen weltlicher Epik und ihre theoretische Rechtfertigung im Hochmittelalter. In: Ders.: Historie und Fiktion in der mittelalterlichen Gattungspoetik. Sieben Studien und ein Nachwort. Heidelberg: C. Winter 1997, S. 9-64, hier S.20.

12 Bekannt ist der hl. Martin vorwiegend für die Teilung seines Mantels. Wagner weist auf den darin liegenden, positiv konnotierten Aspekt der höfischen Freigiebigkeit hin und sieht hier den Vorwurf der Verschwendung durch transzendente Rückbindung an den Heiligen entkräftet. Vgl. Wagner, Gottesbilder, S. 281. Der Fokus von Wagners Untersuchung ist dabei die Verhandlung der Paradoxie der höfischen Freigiebigkeit im religiösen System, während hier lediglich die Bedingungen herausgearbeitet werden sollen, die zur späteren Wahrheitskonstruktion des Ritters führen.

13 Wagner, Gottesbilder, S. 283.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die Konstruktion von Wahrheit in Volrats Märe "Die Alte Mutter"
Hochschule
Universität Bayreuth
Note
1,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
21
Katalognummer
V911019
ISBN (eBook)
9783346231994
ISBN (Buch)
9783346232007
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Märendichtung, Mären, ÄDP, ÄDL, Volrat, Die alte Mutter, diu alte muoter, Wahrheit, Wahrheitskonstruktion, Wahrheitsbegriffe, Wahrheit in Literatur, Kleinepik, Wahrheit im Mittelalter, Mittelalter, Textanalyse, Textinterpretation
Arbeit zitieren
Julien Zigan (Autor:in), 2016, Die Konstruktion von Wahrheit in Volrats Märe "Die Alte Mutter", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/911019

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