Zu Leben und Werk des Titus Livius


Term Paper, 2007

22 Pages, Grade: 1,5


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Inhaltsverzeichnis

I. Biographie und Werk

II. Historischer Kontext
1. Die römische Republik
2. Das Ende der Republik und das 1. Triumvirat
3. Augustus und das 2. Triumvirat
4. Titus Livius und Augustus
5. Die Quellen des Livius

III. Livius 10.9.3-6
1. Marcus Valerius
2. Provocatio
a. Leges Valeriae :
b. Leges Porciae:

IV. Quellen:
1. Primärquellen:
2. Sekundärquellen:

I. Biographie und Werk

Titus Livius wurde wahrscheinlich um 59 v. Chr. in Patavium, dem heutigen Padua geboren und ist dort 17. n. Chr. gestorben. Es ist anzunehmen, dass er einer Familie des städtischen Bürgertums entstammte. Er verbrachte wahrscheinlich den größten Teil seines Lebens in Rom, wo er auch die höheren Stufen der Schulbildung absolviert hat. Über das Leben des Titus Livius ist sehr wenig bekannt, da er keine politische oder militärische Laufbahn absolviert hat.

Das einzige uns bekannte und überlieferte Werk des Titus Livius ist „Ab urbe condita libri“. In 142 Büchern stellt Titus Livius die Geschichte Roms von der Gründung der Stadt im Jahr 753 v. Ch. bis zum Todesjahr des älteren Drusus im Jahr 9 v.Chr. dar. Das Werk ist allerdings nicht mehr vollständig erhalten. Erhalten sind lediglich die Bände 1 bis 10 und die Bände 21 bis 45. Ab Band 41 sind die Texte allerdings nur noch lückenhaft überliefert.

Die Bände 1 bis 10 handeln von der Stadtgründung durch Romulus und Remus, sowie über die frühe Geschichte der Stadt, bis zum Beginn des 3. Jahrhunderts v. Chr. Die Bände 21 bis 45 beschreiben die Zeit vom Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. bis zur Mitte des 2. Jahrhunderts v. Chr. von mehreren dazwischenliegenden Bänden, sowie von späteren Bänden sind nur noch Bruchstücke erhalten. Der Inhalt der späteren Bände ist uns durch Beschreibungen verschiedener antiker Autoren sowie der Periochae, einer Art Inhaltsangabe bekannt.

Livius hat sozusagen die Geschichtsschreibung der republikanischen Zeit fortgeführt. Man kann Titus Livius allerdings nicht als Forscher bezeichnen, da er die Aufzeichnungen der Überlieferung im Allgemeinen für historische Wahrheit nahm, trotz gelegentlicher Kritik. Besonders in den ersten zehn Büchern hat Titus Livius vieles gebracht, was heute von Historikern kritisiert, manchmal sogar verworfen wird. Es ist also fraglich ob Titus Livius ein Historiker im eigentlichen Sinne des Wortes war. Sicher ist, dass er ein großer Schriftsteller war, der durch seine Darstellungen die Vergangenheit Roms festhalten wollte. Titus Livius hat mit seinem Werk über Jahrhunderte hinweg, von der Antike über die Renaissance bis heute, unsere Sicht auf die Geschichte Roms entscheidend beeinflusst.

II. Historischer Kontext

1. Die römische Republik

Titus Livius hat zur Zeit Kaiser Augustus’ (63 v. Chr. – 14 n. Chr.), also im frühen Prinzipat gelebt. In seinem Werk „Ab urbe condita libri“ schreibt der Autor allerdings über die Geschichte Roms von der Entstehung an. Dabei scheint er besonders die Republik zu beachten.

Ethymologisch gesehen, bedeutet Republik nichts weiter als ‚res publica’, also ‚öffentliche Angelegenheit’. Laut dem deutschen Althistoriker Jochen Bleicken (1926 – 2005) bezeichnet ‚Republik’ zunächst lediglich den öffentlichen, staatlichen Bereich, im Gegensatz zum privaten Bereich. Die römische Tradition besagt, dass die Republik mit dem Sturz und der Vertreibung des letzten Königs Tarquinius Superbus beginnt.[1]

An die Stelle des Königs treten von nun an mehrere Magistrate. Der deutsche Jurist und Rechtshistoriker Wolfgang Kunkel (1902 – 1981) schreibt in seinem Werk ‚Römische Rechtsgeschichte’, dass die Magistrate nur noch Träger des militärischen Kommandos und der politischen Gewalt waren. Der sakrale Bereich unterlag den Priestern.[2] Die Magistrate wurden jeweils für eine bestimmte Zeit gewählt. Meistens betrug ihre Amtszeit ein Jahr. Ausserdem unterlagen die Magistrate der Kollegialität. Alle Amtskollegen waren an Macht und Rang gleichgestellt und konnten somit ihre Kollegen kontrollieren und sich gegebenenfalls auch gegen sie auflehnen.

Laut der römischen Tradition wurde die Republik im Jahr 509 v. Ch. mit der Vertreibung des tyrannischen Königs Tarquinius Superbus gegründet. An die Stelle des Königs sollen von nun an zwei Konsuln getreten sein, darunter auch Lucius Junius Brutus, der an der Vertreibung des Königs maßgeblich beteiligt gewesen sein soll.[3] Allerdings ist diese Annahme heute umstritten. Wolfgang Kunkel nimmt an, dass die Zahl der Amtsträger, sowie ihr Rang ursprünglich anders gewesen sei. Gestützt wird seine Meinung von der römischen Überlieferung, die für das Ende des 5. und den Beginn des 4. Jahrhunderts die ‚Tribuni militium consulari potestate’ nennt. Dies waren größere Beamtenkollegien, die zu der Zeit an der Stelle der Konsuln, die politische und militärische Leitung innegehabt haben sollen.[4]

Wahrscheinlich übernahm ein Magistrat, der vom Senat für die Dauer eines Jahres genannt wurde, die politischen und militärischen Befugnisse des Königs. Der Inhaber dieser Jahresmagistratur nannte sich zunächst wahrscheinlich ‚praetor maximus’, was soviel wie ‚oberster Feldherr’ bedeutet. Wahrscheinlich gab es auch noch weitere Prätoren geringeren Rechts.[5] So ist im Zwölftafelgesetz nicht von einem Konsul, sondern von Prätoren die Rede. Auch Livius berichtet von einem alten Gesetzestext, der den ranghöchsten Amtsträger ‚praetor maximus’ nennt: „ Lex vetusta est, priscis litteris verbisque scripta, ut qui praetor maximus sit idibus Septembribus clavum pangat”.[6]

‘Praetor’ kommt von ‘praeire’, was ‘vorangehen’ bedeutet. ‘Praetor’ bezeichnet also ursprünglich den militärischen Befehlshaber, der seinen Truppen ‘vorangeht’. Diesem militärischen Befehlsbereich kam 367 v. Ch. mit den Leges Liciniae Sextiae ein juristischer Bereich hinzu. Die Prätoren waren nun auch für die Rechtssprechung in Straf – und Zivilsachen zuständig. Seit 337 v. Ch. konnten auch Plebejer Prätor werden.[7]

Anfangs gab es lediglich den Posten des ‘praetor urbanus’. Seit 242 v. Ch. ist ausserdem das Amt des ‘praetor peregrinus’ nachweisbar. Die Prätoren waren Vorsitzende der Gerichtshöfe und ernannten die Richter im Strafprozess. Die Prätoren waren ausserdem in der Provinzverwaltung tätig.

Die Prätoren wurden jeweils für ein Jahr gewählt. Das Wahlalter lag zur Zeit der Republik bei 40 Jahren. Zu Beginn ihrer Amtszeit gaben sie das edictum praetorium bekannt, welches zumeist von den Nachfolgern übernommen wurde. Mit diesem edictum praetorium gab jeder Praetor bekannt, mit welchen Rechtsgrundsätzen und – formeln er sein Amt ausüben will. Der Prätor konnte auch die ius edicendi, also die Verordnungen für den eigenen Amtsbereich verkünden.[8]

Seit dem 4. Jahrhundert v. Ch. wird die Funktion des Prätors nach und nach von den Konsuln übernommen. Auch das Konsulat ist eine Jahresmagistratur. Es gibt zwei Konsuln, die jedes Jahr von den comitia centuriata gewählt werden. Bis zur Mitte des 4. Jahrhunderts v. Ch. war das Konsulat nur für Patrizier zugänglich, später dann auch für die Plebejer.[9]

Der Konsul hatte das Imperium. Das bedeutet, dass der Konsul Befehlshaber der Legionen war und das Recht hatte die Soldaten zu rekrutieren. Ausserdem konnte der Konsul Kriegssteuern erheben. Nach einem militärischen Sieg hatte nur der Inhaber des Imperium das Recht auf einen Triumphzug. Der Inhaber des Imperium hatte auch das Recht die comitia centuriata, die comitia tributa und den Senat einzuberufen. Das Imperium war aufgeteilt in Imperium militiae und Imperium domi. Während Ersteres die militärischen Befugnisse beinhaltete, hatte letzteres die zivilrechtlichen Befugnisse zum Inhalt. Das Imperium militiae durfte nur ausserhalb des Pomoerium ausgeübt werden. Das Pomoerium war eine Zone rund um Rom, die nicht von bewaffneten Soldaten betreten werden durfte. Innerhalb dieser Zone galt lediglich das Imperium domi.[10]

Ausserhalb Roms war die coercitio, also die Durchsetzungsgewalt der Konsuln ursprünglich unbeschränkt. Sie konnten einen Soldaten also fast willkürlich bestrafen. Dies änderte sich allerdings mit der lex Porcia de provocatione, die wahrscheinlich seit 195 v. Ch. die Provokation auch für die römischen Soldaten im Feld zuließ. Innerhalb Roms war die Durchsetzungsgewalt der Konsuln durch die provocatio ad populum und das Intercessionsrecht der Volkstribunen eingeschränkt. Die provocatio ad populum bestand in dem Recht eines jeden römischen Bürgers bei Verurteilungen in einem Kapitalprozess den Spruch des jeweiligen Magistrats von der Volksversammlung überprüfen zu lassen und wurde wahrscheinlich um 509 durch die lex Valeria de provocatione eingeführt.[11]

Zusammen mit den Konsuln und den Prätoren bildeten die Censoren die oberen Magistraturen des cursus honorum. Die Censoren sollen laut Livius bereits seit 443 v. Ch. gewählt worden sein: “Hunc annum, seu tribunos modo seu tribunis suffectos consules quoque habuit, sequitur annus haud dubiis consulibus, M. Geganio Macerino iterum T. Quinctio Capitolino quintum. Idem hic annus censurae initium fuit, rei a parua origine ortae, quae deinde tanto incremento aucta est, ut morum disciplinaeque Romanae penes eam regimen, senatui equitumque centuriis decoris dedecorisque discrimen sub dicione eius magistratus, ius publicorum privatorumque locorum, vectigalia populi Romani sub nutu atque arbitrio eius essent.”[12] Ursprünglich waren sie nur an Stelle der Konsuln für die Durchführung des Steuerzensus und die Revision der Bürgerlisten zuständig. Es oblag den Censoren die Bürger in Vermögensklassen zu unterteilen und den Lebenswandel der Bürger zu überwachen, besonders aber den Lebenswandel der Ritter und Senatoren. Die Senatoren wurden ausserdem von den Censoren auf ihre Würdigkeit, dem Senat zuzugehören, überprüft. Sie konnten wegen übermäßigem Luxus, unerlaubter Geschäfte und großen Schulden getadelt und von den Censoren sogar von der Liste der Senatoren gestrichen werden. Die Censoren riefen auch frühere Magistrate auf die frei gewordenen Sitze im Senat. Die Censoren wurden alle fünf Jahre gewählt, ihre Amtszeit betrug in der Regel allerdings nur achtzehn Monate. War der Posten des Censors vakant, wurden die Aufgaben von den Konsuln übernommen.[13]

[...]


[1] Bleicken, Jochen : Geschichte der römischen Republik 5. Auflage, München: R. Oldenbourg Verlag 1999, Seite 16

[2] Kunkel, Wolfgang : Römische Rechtsgeschichte, eine Einführung, 8. Auflage, Köln, Wien: Böhlau Verlag 1978, Seite 24

[3] Bleicken, Jochen : Geschichte der römischen Republik, Seite 16

[4] Kunkel, Wolfgang : Römische Rechtsgeschichte, eine Einführung, Seite 24

[5] Bleicken, Jochen : Geschichte der römischen Republik, Seite 16 – 17

[6] Livius 7. 3. 4

[7] König, Ingemar : Der römische Staat, Teil I Die Republik, Stuttgart: Philipp Reclam jun. GmbH & Co. 1992, Seite 133

[8] König, Ingemar : Der römische Staat, Teil I Die Republik, Seite 133 – 134

[9] Gaudemet, Jean : Institutions de l’Antiquité, Paris : 1967, Seite 345

[10] Gaudemet, Jean : Institutions de l’Antiquité, Paris : 1967, Seite 331 – 332

[11] König, Ingemar : Der römische Staat, Teil I Die Republik, Seite 131 – 132

[12] Livius 4. 8. 1.

[13] König, Ingemar : Der römische Staat, Teil I Die Republik, Seite 139 – 141

Excerpt out of 22 pages

Details

Title
Zu Leben und Werk des Titus Livius
College
University of Luxembourg
Grade
1,5
Author
Year
2007
Pages
22
Catalog Number
V91154
ISBN (eBook)
9783638048903
ISBN (Book)
9783638944465
File size
453 KB
Language
German
Keywords
Leben, Werk, Titus, Livius
Quote paper
Isabelle Schleich (Author), 2007, Zu Leben und Werk des Titus Livius, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91154

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