Die Debatte um einen EU-Beitritt der Türkei

Vergleich des wissenschaftlichen Diskurses mit der in den deutschen Medien geführten Debatte


Tesis de Maestría, 2007

167 Páginas, Calificación: noch offen


Extracto


Gliederung

Einleitung

1. Ziel und Aufbau der Arbeit

2 Die Türkei – Ein Kurzüberblick
2.1 Geostrategische Lage
2.2 Die Wurzeln der Westorientierung
2.2.1 Das Osmanische Reich
2.2.2 Die Jungtürken
2.2.3 Der Niedergang des Osmanischen Reiches und die Gründung der türkischen Republik
2.2.4 Die Kulturrevolution Atatürks und ihre Ziele
2.2.5 Die sechs Prinzipien des Kemalismus

3. Die Entwicklung des institutionellen Anschlusses der Türkei an die Europäische Union
3.1 Das Assoziierungsabkommen
3.2 Die problematische Entwicklung der türkischen Integration bis zum Ende der 80er Jahre
3.3 Der Antrag auf Vollmitgliedschaft
3.4 Die veränderte Ausgangssituation der Türkei - EU Beziehungen nach dem Ende des Ost-West-Konflikts
3.5 Die weitere Entwicklung der Beziehungen bis zur Realisierung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei
3.6 Das Zollunionsabkommen zwischen der Türkei und der EU
3.7 Wichtige Entwicklungen im Vorfeld des Europäischen Rates von Luxemburg
3.8 Das Gipfeltreffen der Europäischen Union in Luxemburg
3.9 Der Beschluss von Helsinki
3.10 Das Dokument über die Beitrittspartnerschaft und die weiteren Entwicklungen bis 2004
3.11 Die Erlangung des Beitrittskandidatenstatus und die weitere Entwicklung bis heute

4. Europäische Perspektiven – Chancen und Risiken für die EU im Falle eines EU-Beitritts der Türkei
4.1 Geopolitische und geostrategische Dimension
4.1.1 Von der anti- Riegelfunktion zur multidimensionalen strategischen Partnerschaft
4.1.2 Geopolitische Bedeutung – Außenbeziehungen der Türkei
4.1.3 Geostrategische Bedeutung
4.1.4 Energie- und Sicherheitspolitik
4.1.4.1 Die Türkei als Energieversorger
4.1.4.2 Die Türkei als sicherheitspolitischer Stabilisator
4.1.4.3 Politische und soziale Stabilisierung der Türkei
4.2 Institutionelle Dimension
4.3 Ökonomische und soziale Dimension
4.3.1 Die wirtschaftliche Situation der Türkei
4.3.2 Wirtschaft
4.3.3 Migration
4.4 Geographische Dimension
4.5 Kulturelle Dimension
4.5.1 Kultur
4.5.2 Politische Kultur
4.5.3 Religion
4.6 Identität
4.6.1 Definition europäischer Identität durch geschichtlichen und religiösen Hintergrun
4.6.2 Definition europäischer Identität durch Willenserklärung zur Zugehörigkeit
4.6.3 Definition europäischer Identität - EU als Werte- und Rechtsgemeinschaft
4.6.4 Identität – Die allgemeine Diskussion
4.6.5 Die europäische Identität
4.6.6 Die türkische Identität
4.7 Mögliche Alternativen zu einer EU-Vollmitgliedschaft der Türkei
4.7.1 Privilegierte Partnerschaft
4.7.2 Erweiterte Assoziierte Mitgliedschaft
4.7.3 Abgestufte Integration

5. Türkische Perspektiven – Chancen und Risiken für die Türkei im Falle eines EU-Beitritts
5.1 Politik
5.2 Wirtschaft
5.3 Gesellschaft

6. Die Debatte um den EU-Beitritt der Türkei in den deutschen Medien
6.1 Theoretisch-methodische Zuordnung der Analyse
6.1.1 Die wissenssoziologische Diskursanalyse
6.1.1.1 Die Medieninhaltsanalyse
6.1.2 Allgemeine methodische Vorüberlegungen S.108 6.1.2.1 Forschungspraktische theoretische Herangehensweise S.108 6.1.2.2 Quantitative und qualitative Elemente der Inhaltsanalyse S.109 6.1.2.3 Qualitative Forschung - Interpretation und Kontrolle – hermeneutischer Zirkel und seine methodische Umsetzung
6.1.2.4 Qualitative Analyseinstrumente I Frames, Argumentationsmuster, Argumentationsebene/stil, Bias
6.1.2.5 Qualitative Analyseinstrumente II und quantitative Gewichtung von Frames, Argumenten und Schlüsselbegriffen
6.2 Untersuchungsvorgehen
6.2.1 Untersuchungszeitraum S.114 6.2.2 Untersuchungseinheiten S.114 6.2.3 Ausschlusskriterien
6.3 Ergebnisse
6.3.1 Vergleich der Relevanz des Themas
6.3.1.1 Querschnitt- und Symbolanalyse
6.3.1.2 Längsschnittanalyse
6.3.2 Feinanalyse und Rekonstruktion der Frames
6.3.3 Codierung, Identifizierung und Gewichtung der Frames
6.3.3.1 Codierschema für die Inhaltsanalyse
6.3.3.2 Identifizierte Frames

7. Vergleich und Bewertung des wissenschaftlichen Diskurses mit der in den Medien geführten Debatte

8. Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Monographien und Sammelbände

Aufsätze und unselbstständige Veröffentlichungen

Offizielle Dokumente

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

„Eine Türkei, die in die EU eintreten kann, wird eine andere sein,

als die, die wir kennen. (...)

Eine EU, in die die Türkei eingetreten ist, wird auch eine andere sein.“[1]

Als Grenzland zwischen Europa und Asien, zwischen Christentum und Islam und zwischen westlichem und östlichem Kulturkreis, lässt die Türkei in ihrer Geschichte bereits seit dem Ende des 16. Jahrhunderts ein großes Interesse an Europa erkennen. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts bewegt sich die Türkei kontinuierlich auf Europa zu, indem sie westliche Gesellschaftsentwürfe zum Leitbild für die Modernisierung des türkischen Staates, der Gesellschaft und der Wirtschaft erklärte. Zur Vollendung dieser Entwicklung, strebt die Türkei nun den Beitritt in die Europäische Union (EU) an.

Der Beschluss des Europäischen Rates von Brüssel am 3. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufzunehmen, hat europaweit kontroverse Debatten ausgelöst. Die öffentliche und fachliche Aufmerksamkeit für den möglichen Beitritt der Türkei ist geradezu überwältigend. Die Debatte wird vor allem im Kreis der Altmitglieder der Europäischen Union in zahlreichen tagespolitischen Medien, in politischen Zentren, in Fachjournalen und Expertenrunden heftig ausgetragen. Je greifbarer die Beitrittsperspektive für die Türkei wurde, desto heftiger wurden die geführten Diskussionen.

In der auf breiter Basis geführten Debatte, die durch satte Polemik, flammende Plädoyers, sowie neutrale Problemskizzen charakterisiert ist, werden eine Vielzahl von Argumenten für das Für und Wider einer EU-Mitgliedschaft der Türkei vorgetragen. Hier ist eine Aufteilung in zwei verschiedene Argumentationsebenen zu beobachten. Einerseits verläuft die Debatte auf der Ebene der von der EU vorgegebnen Beitrittskriterien, den Kopenhagener Kriterien. Hier werden in erster Linie die politischen, rechtlichen, ökonomischen und sozialen Aspekte eines EU-Beitritts der Türkei näher beleuchtet. Andererseits thematisiert eine andere Ebene der Argumentationen die kulturelle und religiöse Andersartigkeit der Türkei. Damit wird die Beitrittsmöglichkeit eines Landes zum ersten Mal mit kulturell-religiösen Fragestellungen verbunden.

Gleichzeitig gewinnen die offenen Fragen nach der Identität und Finalität der EU und ihren Grenzen sowie die Diskussion welches Ausmaß an Erweiterung für die Union finanziell und strukturell überhaupt erwünscht und verkraftbar ist, im Rahmen der türkischen Beitrittsdebatte wieder an Bedeutung.

Keine Aspiration eines anderen Landes auf eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat die Meinungen in den EU-Staaten, sowohl auf politischer und wissenschaftlicher, als auch auf gesellschaftlicher Ebene, so sehr gespalten, wie die Frage um die Aufnahme der Türkei in die EU. Dies hat mein Interesse geweckt, und mich dazu bewogen, mich in meiner Magisterarbeit näher mit der Debatte um den möglichen EU-Beitritt der Türkei zu befassen.

1. Ziel und Aufbau der Arbeit

Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich einerseits den wissenschaftlichen Diskurs um einen möglichen EU-Beitritt der Türkei und andererseits den <gesellschaftlichen> Diskurs in den deutschen Medien näher beleuchten.

Die wissenschaftliche Debatte soll aus europäischer und türkischer Perspektive auf ihre Argumente für und gegen den Beitritt der Türkei untersucht werden, um so die Chancen und Risiken für die Türkei und die EU im Falle eines Beitritts zu verdeutlichen. Diesen Ergebnissen soll dann die Debatte in den deutschen Medien gegenübergestellt werden.

Im Rahmen dieses Vergleiches, möchte ich der Frage nachgehen, ob die in der Wissenschaft und in den Medien geführten Debatten mit den gleichen oder ähnlichen Argumentationslinien und Themenschwerpunkten arbeiten, oder ob es Unterschiede gibt. Sollten Unterschiede festgestellt werden, stellt sich wiederum die Frage wodurch diese begründet sein könnten und welche Auswirkungen verschieden starke Gewichtungen einzelner Argumente haben könnten.

Um die komplexen Zusammenhänge verständlich zu machen, werde ich als Einstieg in die Thematik zunächst einen kurzen Überblick über die geschichtlichen Hintergründe der Türkei geben (Kapitel 2). Anschließend sollen die verschiedenen Phasen der Annäherung der Türkei an die EU bis zur Erlangung des Beitrittskandidatenstatus der Türkei nachgezeichnet werden. Ziel ist die Darlegung des rechtsvertraglichen Status zwischen der EU und der Türkei und der Motive und Interessen der EU und der Türkei, die mit den jeweiligen Annäherungsschritten verbunden waren (Kapitel 3).

Der Hauptteil der Arbeit besteht aus zwei Schwerpunkten. Im ersten Teil möchte ich die Debatte um den EU-Beitritt auf Basis wissenschaftlicher Sekundärliteratur näher beleuchten. Dazu werde ich in Kapitel 4 die aus europäischer Perspektive vorgetragenen Argumente der Beitrittsgegner und –befürworter gegenüberstellen und vertiefend untersuchen, um so die Chancen und Risiken der EU im Falle eines Beitritts der Türkei im Hinblick auf die geopolitische und geostrategische, die institutionelle, die geographische und die kulturelle Dimension, sowie die europäische Identität herauszuarbeiten. Analog dazu sollen dann die Chancen und Risiken der Türkei im Falle einer EU-Vollmitgliedschaft auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene anhand der vorgebrachten Argumente für und gegen den Beitritt erläutert werden (Kapitel 5).

Den zweiten Schwerpunkt bildet eine Diskursanalyse zum EU-Beitritt der Türkei, die ich im Rahmen meines Empiriepraktikums gemeinsam mit Nicole Schuler erstellt habe. Diese Diskursanalyse beleuchtet die Debatte um den EU-Beitritt der Türkei auf Basis von Kommentaren und Stellungsnahmen, die aus verschiedenen deutschen Zeitungen entnommen wurden. Sie soll dazu dienen, dem zuvor dargestellten wissenschaftlichen Diskurs die Debatte in den deutschen Medien gegenüberzustellen (Kapitel 6).

Abschließend möchte ich dann die in der wissenschaftlichen Diskussion vorgebrachten Argumente und die Bedeutung, die ihnen zugemessen wird, mit den in den Medien vertretenen Positionen vergleichen (Kapitel 7).

2. Die Türkei – Ein Kurzüberblick

Abb. 1[2]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1 Geostrategische Lage

Die Türkei umfasst ein Gebiet von 779.452 Quadratkilometern. Das Land erstreckt sich geographisch auf zwei Kontinenten und besteht daher aus einem europäischen und einem asiatischen Teil. Anatolien, der asiatische Teil des türkischen Staatsgebiets, nimmt ca. 97% der Gesamtfläche ein. Den europäischen Teil bildet das östliche Thrakien. Er umfasst etwa 3% der Landesfläche. Istanbul, die größte Stadt der Türkei, mit ca. 9 Mio. Einwohnern, ist weltweit die einzige Stadt, die sich über zwei Kontinente erstreckt.

Die Hauptstadt des Landes ist die in Anatolien gelegene Stadt Ankara. Die Gesamtbevölkerung umfasst ca. 69 Mio. Menschen.

7200 km der insgesamt ca. 9.850 km langen Landesgrenzen der Türkei sind von Wasser umgeben. Im Westen der Türkei liegt das Ägäische Meer, im Süden das Mittelmeer und im Norden das Schwarze Meer. Die Türkei hat außerdem gemeinsame Grenzen mit 8 Nachbarländern. Im Nordwesten grenzt sie an Griechenland (206 km Grenze) und Bulgarien (240 km), im Nordosten an Georgien (252 km), Armenien (268 km) und Aserbaidschan (9 km). Im Osten grenzt sie an den Iran (499 km) und im Süden an den Irak (352 km) und Syrien (822 km).

2.2 Die Wurzeln der Westorientierung

Die frühesten türkisch- europäischen Begegnungen, die damals meist in Form militärischer Konfrontationen stattfanden, können bis zur Schlacht von Malazgirt 1071 zwischen dem Reich der türkischen Seldschuken und dem byzantinischen Reich zurückverfolgt werden. Nach dem Sieg der türkischen Seldschuken beschleunigte sich die Türkifizierung Anatoliens und seit dem 13. Jahrhundert bestand in Anatolien ununterbrochen ein türkisches Staatswesen unter der Herrschaft der Römischen bzw. Anatolischen Seldschuken, türkischer Fürstentümer, dem Osmanischen Imperium und schließlich der Republik Türkei.[3]

2.2.1 Das Osmanische Reich

Die Eroberung Istanbuls stellte das Ende des tausendjährigen Oströmischen Reichs dar und markierte zugleich den Beginn der osmanischen Großmacht in Europa. Das Osmanische Imperium, das sich auf drei Kontinente, nämlich Europa, Asien und Afrika erstreckte, verstand sich jedoch von Beginn an im politischen und diplomatischen Sinne eher als eine europäische und nicht als eine asiatische Macht.[4]

Spätestens im 16. Jahrhundert hatte das osmanische Reich unter Süleyman (1520-1566) begonnen, eine Rolle als europäische Großmacht zu spielen und sich auf Europa zuzubewegen, als ein Vertrag mit Frankreich unterzeichnet wurde, der sich in erster Linie gegen das Habsburgreich, den gemeinsamen Gegner in Zentraleuropa richtete.[5]

In der Blütezeit des Osmanischen Reiches konnte jedoch keinesfalls von einer Suche nach europäischen Modellen die Rede sein, denn die osmanischen Türken betrachteten sich als kulturell und zivilisatorisch gegenüber dem christlichen Europa überlegen.

Doch zu Beginn des 17.Jahrhunderts begann sich die osmanisch-türkische Vormachtstellung zu relativieren. Als das Osmanische Reich dann 1768 in Folge des türkisch-russischen Krieges große Gebietsverluste auf dem Balkan und im Kaukasus hinnehmen musste, war diese Vormachtstellung in der Europapolitik endgültig verloren. Grund hierfür war die mangelnde militärische Konkurrenzfähigkeit des Osmanischen Reiches gegenüber den anderen europäischen Großmächten, die auf die abendländischen Fortschritte im Bereich Wissenschaft und Technik zurückzuführen war.

Der osmanische Hof und seine Führungseliten waren dadurch zu technischen und organisatorischen Reformen gezwungen und nahmen dabei das europäische Modell zum Vorbild. Diese Reformen bezogen sich jedoch nicht nur auf den Militärapparat, sondern auch auf die bürokratische Organisationsstruktur des Bildungssystems und des Rechtswesens.[6]

Im Jahre 1856 wurde das Osmanische Reich mit dem Vertrag von Paris als eine europäische Macht im völkerrechtlichen Sinne anerkannt, denn seine Beziehungen zu den europäischen Nachbarn bestanden längst nicht mehr ausschließlich aus kriegerischen Auseinandersetzungen, vielmehr waren politische und diplomatische Beziehungen sowie militärische Kooperationen und Bündnisse entstanden.[7]

Die Reformverordnungen von 1839, 1866 und schließlich die erste osmanische Verfassung von 1876 modernisierten das politische System des Osmanischen Reiches nach europäischem Vorbild. Die Verfassung war stark an die belgische Verfassung von 1831 und die preußische Verfassung von 1850 angelehnt und sah die Errichtung einer konstitutionellen Monarchie und eines Zweikammernparlaments vor.[8]

Die osmanischen Reformer stießen jedoch auf starken Widerstand von Seiten der muslimischen Bevölkerung, der sich besonders nach der Niederlage im Krieg gegen Russland 1877/78 verstärkte. Die neue Regierung unter Abdulhamides II. (1876-1909) war bestrebt, diese Unzufriedenheit für ihre Zwecke zu instrumentalisieren und setze umgehend die Verfassung von 1876 außer Kraft. Die säkularisierenden Reformen der vorangegangenen Epoche wurden als die Wurzel aller Probleme dargestellt und angesichts der überlegenen Kultur des modernen Europas wurden die großen Leistungen der islamischen Zivilisation in der Vergangenheit immer wieder hervorgehoben.[9]

2.2.2 Die Jungtürken

Bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts hatte unter den Intellektuellen des Osmanischen Reiches eine Auseinandersetzung um ein Konzept der Neugestaltung von Staat und Gesellschaft begonnen. Hier konkurrierten lange Zeit die drei Hauptkonzepte bezüglich der Identität der osmanischen Gesellschaft, nämlich das der islamischen, der osmanischen und der ethnischen bzw. der türkischen Identität.[10] Mit der Zeit übernahm das Türkentum gegenüber dem Osmanismus und dem Islamismus jedoch eine immer stärkere identitätsstiftende Rolle unter den intellektuellen Eliten.

Durch die Revolution der Jungtürken, einem Zusammenschluss jungtürkischer Intellektueller im Schweizer und Pariser Exil im Jahre 1908 gewann der Nationalismus in Form des Turkismus an Relevanz. Die Jungtürken übernahmen durch die Revolution die Führung des Osmanischen Reichs und erreichten die Absetzung des Sultans Abdühamid II. sowie die Wiedereinführung und Liberalisierung der Verfassung von 1876.[11] Die Hinwendung zu Europa wurde in dieser Zeit nicht nur als eine Befreiung von der Diktatur der Sultane, sondern als überlebensnotwendig wahrgenommen. „There is no second civilisation; civilisation means European civilisation, and it must be imported with both its roses and its thorns“.[12]

Die Jungtürkische Revolution läutete das Ende des Osmanischen Reiches und gleichzeitig den Beginn der modernen Geschichte der Türkei ein. In vieler Hinsicht bereiteten sie den Weg für die späteren Reformen Atatürks vor.

Dennoch scheiterten die Jungtürken. Ein wichtiger Grund hierfür war die Tatsache, dass ein muslimisches Bürgertum, das als Träger des neuen konstitutionellen Systems hätte dienen können, nicht vorhanden war. Daher musste sich die Reformbewegung auf die grundbesitzende Schicht und die Militärs stützen, während man sich von den Interessen der muslimischen Bevölkerung, die die Jungtürken vertreten wollten, entfremdet hatte.[13]

2.2.3 Der Niedergang des Osmanischen Reiches und die Gründung der türkischen Republik

In Folge der engen Beziehungen zum Deutschen Reich, kam es zu einer Beteiligung des Osmanischen Reiches am Ersten Weltkrieg an der Seite der Mittelmächte. Im Oktober 1918 musste das Osmanische Reich bedingungslos kapitulieren. Die Folge war die Verpflichtung zur Demobilisierung des osmanischen Heeres und zur Öffnung des gesamten Reiches für die Okkupation der Alliierten. Gleichzeitig war eine Aufteilung der besetzten türkischen Gebiete an Griechenland, Italien und Frankreich vorgesehen, während Istanbul in der Hand der Alliierten bleiben sollte.[14]

Zu dieser Zeit entstand der türkische Befreiungskampf als Widerstandsbewegung gegen die Versailler Friedensordnung. Er begann als Bewegung jener Kreise, die befürchteten von Repressalien oder Vertreibung betroffen zu sein. Es kam immer wieder zu Massendemonstrationen und die vordringenden Griechen wurden nach und nach in eine Art Partisanenkrieg verwickelt. Mustafa Kemal (später Atatürk) stieg schnell zum Führer dieser türkischen Nationalbewegung auf, die die territoriale Integrität des Landes mit allen Mitteln wahren wollte.

In den folgenden Jahren wuchs der türkische Befreiungskampf zu einem türkischen Unabhängigkeitskrieg heran, der erst durch die Beschlüsse der Friedenskonferenz von Lausanne beendet werden konnte. Im Rahmen der Friedenskonferenz wurden die Staatsgrenzen der Türkei festgelegt und sie erlangte volle territoriale, politische, finanzielle und ökonomische Souveränität. So fand die türkische Widerstandsbewegung mit der Unterzeichnung des Friedensvertrages von Lausanne am 24. Juli 1923 ihren erfolgreichen Abschluss und eine Elite unter der Führung Mustafa Kemals konnte beginnen die Türkei zu einem modernen Nationalstaat nach westlichem Vorbild umzugestalten. Am 29. Oktober 1923 lies Mustafa Kemal die Republik ausrufen und wurde am gleichen Tag einstimmig zum ersten Präsidenten gewählt.[15]

2.2.4 Die Kulturrevolution Atatürks und ihre Ziele

Die Ära Atatürk war durch radikale Transformationen, Reformen und Innovationen in allen gesellschaftlichen, kulturellen und vor allem politischen Bereichen geprägt, die unter der Einparteienherrschaft der Republikanischen Volkspartei (CHP), deren Gründer und Vorsitzender Atatürk selbst war, durchgeführt wurden.

Durch die Abschaffung des Sultanats im Jahr 1922 und des Kalifats 1924 versuchte man, die Türkei dem arabisch-asiatischen Einfluss auf Kultur und Tradition zu entziehen, um sie zu einem modernen, westlich geprägten Staat zu machen. Atatürks Reformen stellten eine konsequente Ausrichtung nach Europa dar und hatten das Ziel einer Anpassung des wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Standards an die europäischen Staaten.[16]

Die besondere Bedeutung des von Atatürk angestoßenen Reformprozesses lag in der Tatsache, dass die Reformen nicht auf die Modernisierung in begrenzten Gesellschaftsbereichen beschränkt waren, sondern die türkische Gesellschaft allumfassend veränderten. Die osmanischen und jungtürkischen Reformversuche unterscheiden sich von den kemalistischen Reformen der Republik nicht in ihrer europäisierenden oder modernisierenden Richtung, sondern in ihrem Umfang und ihrer Vergangenheitsperzeption.[17]

2.2.5 Die sechs Prinzipien des Kemalismus

Das Modernisierungsprogramm Atatürks wurde in sechs kemalistische Prinzipien zusammengefasst: Laizismus bzw. Säkularismus, Republikanismus, Populismus, Nationalismus, Etatismus und Revolutionismus.

Der Laizismus bzw. Säkularismus stellte die deutlichste Abwendung vom osmanischen Kulturerbe dar. Durch die Trennung von Staat und Religion betonte die Türkei mit aller Deutlichkeit ihre Abwendung von der Tradition des islamischen Kulturkreises und die Hinwendung zu den europäischen Staaten. Im Jahre 1928 wurde dann der Islam als Staatsreligion abgeschafft. Gleichzeitig wurde eine Kleiderreform durchgeführt, die Männern das Tragen des Fez oder Turbans und Frauen die Verschleierung verbot und diese durch westliche Kleidung ersetzte. 1924 wurden die islamische Gesetzgebung und die geistliche Gerichtsbarkeit aufgehoben und durch ein an das schweizerische Zivilrecht, das italienische und französische Strafrecht und das deutsche Handelsrecht angelehntes weltliches Gesetzeswerk ersetzt. Im Jahre 1930 wurde das passive und aktive Wahlrecht für Frauen eingeführt.

Republikanismus bedeutete, dass die Türkei eine republikanische Staatsform aufrecht erhielt und führte zur Abschaffung des Kalifat und Millet-Systems.

Der Populismus stellt das Konzept einer klassenübergreifenden gesellschaftlichen Kooperation dar. Er sollte dazu beitragen, die Bevölkerung für den Aufbau eines modernen Staates zu mobilisieren. Seinen Ausdruck fand er beispielsweise in der rechtlichen Gleichstellung der Frau.

Der Nationalismus diente dem Zweck aus dem Vielvölkerstaat des Osmanischen Reiches einen Nationalstaat zu formen. Grundlage des Nationalgefühls sollten eine gemeinsame Sprache und die gemeinsame Geschichte der Bewohner des Landes sein. Der Nationalismus basiert nicht auf dem Begriff der Rasse, so dass jeder der sich als Türke bezeichnet, als solcher akzeptiert wurde.

Der Etatismus meint das Eingreifen des türkischen Staates in die Wirtschaft des Landes. Begründet war dies durch die fehlende Infrastruktur und mangelnde Industrialisierung. Der Staat wurde demnach überall dort unternehmerisch tätig, wo privatwirtschaftliches Engagement fehlte, um so die Industrialisierung zu steuern und zu koordinieren.

Der Revolutionismus oder Reformismus bezeichnet den Grundsatz der Umgestaltung der türkischen Gesellschaft und der umfassenden Modernisierung des türkischen Staates. Zu diesem Zweck wurden westliche Berater eingestellt und westliche Methoden übernommen. Zu den Reformen gehörten unter anderen die Einführung des lateinischen Alphabets, die Vereinfachung der Schriftsprache, die Einführung des westeuropäischen Kalenders und die Zeitrechnung nach Christi Geburt, die Ersetzung des heiligen, islamischen Freitag durch den Sonntag und die obligatorische schulische Elementarbildung für alle Kinder.[18]

Die Prinzipien des Kemalismus betonten erneut den Wunsch der Türkei sich zu einem modernen, europaorientierten Staat zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, wollte man die historische Feindschaft zu Europa überwinden und sie in eine freundschaftliche Zusammenarbeit umwandeln. Die Türkei hatte sich damit entschieden und vorbehaltlos Europa zugewandt.

3. Die Entwicklung des institutionellen Anschlusses der Türkei an die Europäische Union

Als Ergebnis der kemalistischen Politik der <vollständigen Ungebundenheit> verloren die Beziehungen der Türkei zu Westeuropa, verglichen mit der starken innen- und gesellschaftspolitischen Westorientierung des Landes vor dem ersten Weltkrieg, nach der Gründung der Republik an Intensität. Ziel dieser Politik der Ungebundenheit war die Verhinderung einer Einflussnahme äußerer Faktoren auf den inner-türkischen Reformprozess. Auf diesem Wege gelang es der Türkei bis kurz vor Ende des Zweiten Weltkrieges ihre Neutralität zu wahren.[19]

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges waren die politischen Bestrebungen Europas und der Welt durch einen immer stärker werdenden Trend zur Blockbildung geprägt und in Europa entstanden ein östliches und ein westliches Lager. Nicht zuletzt die Atmosphäre des Kalten Krieges führte zu einer zunehmenden Annäherung der westlichen Staaten auf politischer und wirtschaftlicher Ebene und zur Entstehung verschiedener Bündnisse auf der Basis sicherheitspolitischer Erwägungen. Parallel zu diesen Sicherheitserwägungen benannten die europäischen Staaten jedoch auch ein weiteres Ziel für die zukünftige Entwicklung: Aus wirtschaftlicher Stärke sollte politische Stabilität werden.[20]

Im Gegensatz zur Entwicklung im Westen hatten sich die ideologischen und geopolitischen Rahmenbedingen der Staaten rund um die Türkei nach dem zweiten Weltkrieg stark in eine andere Richtung verändert. Die meisten Balkanstaaten fielen unter den Einflussbereich der Sowjetunion. Die akute von Osten her drohende Gefahr wurde für die Türkei vor allem durch die anhaltenden Bemühungen der Sowjetunion, die zum türkischen Territorium gehörenden Meerengen in ihren Kontrollbereich einzugliedern, deutlich, was dazu führte, dass die Türkei ihren Neutralitätsgrundsatz aufgab und den bereits begonnen Weg einer Orientierung Richtung Westen verstärkt weiterverfolgte.[21]

Die Folge war eine außenpolitische Umorientierung mit dem Ziel der Manifestierung des türkischen Anschlusses an den Westen, sowohl in politischer, wirtschaftlicher, als auch in militärischer Hinsicht. Die Türkei versuchte sich in alle multinationalen, westeuropäischen Organisationen einzubringen, um so ein Teil des westlichen Staatensystems zu werden.

Die konsequente Annäherung der Türkei an das sich am Anfang seiner Entstehung befindende westliche Bündnissystem zeigte sich vor allem im Jahre 1948 an der türkischen Beteiligung am Abkommen über die Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC die spätere OECD) und am ihrem Beitritt zum Europarat. Mindestens ebenso stark verdeutlicht der am 01.08.1950 an die North Atlantic Treaty Organization (NATO) gestellte Aufnahmeantrag der Türkei die zunehmende Westorientierung der türkischen Außenpolitik. Die NATO Vollmitgliedschaft trat schließlich am 18.02.1952 in Kraft.[22]

3.1 Das Assoziierungsabkommen

Durch die Blockbildung der europäischen Staaten und die Schaffung der wirtschaftlichen Zusammenschlüsse – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und European Free Trade Association (EFTA) im Westen und dem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Osten – bestand für die Türkei die Gefahr zunehmender Isolierung. In dieser Situation entschied sich die Türkei am 31. Juli 1959 einen Antrag an die EWG zu stellen, um mit ihr in Verhandlungen um ein Assoziationsabkommen zu treten.

Eine besondere Bindung an die EWG lag für die Türkei auf Grund der politischen und wirtschaftlichen Lage und der Struktur der Außenhandelsbeziehungen und letztlich auch wegen der von der EWG zum Ziel erklärten umfassenden Integration ihrer Mitgliedsländer näher, als eine Bindung an die EFTA-Staaten.[23]

Das wirtschaftliche Motiv war vor allem die Sicherung der Absatzmärkte, da die Türkei ihren Handel nach dem Zeiten Weltkrieg weitgehend an den Ländern ausgerichtet hatte, die nun die EWG bildeten.[24] Ein weiteres Motiv war die Suche nach neuen Finanzquellen, da die in den fünfziger Jahren eingeleitete liberale Wirtschaftspolitik ein Handelsbilanzdefizit und eine rapide Zunahme der Auslandsschulden verursachte.[25]

Zu den politischen Motiven für eine Mitgliedschaft in der EWG gehörte der <griechische Faktor>, durch den die Aufrechterhaltung des politischen Gleichgewichts im östlichen Mittelmeerraum für die Türkei große Bedeutung gewann. 1955 hatte sich die Problematik der griechisch-türkischen Beziehungen, die von großer politischer und historischer Rivalität geprägt ist, erneut gezeigt, als der Zypernkonflikt in gewaltsamen Auseinandersetzungen endete. Die Türkei befürchtete daher, dass die starke türkei-feindliche Haltung Griechenlands in Europa Einfluss ausüben könnte und so die Annäherung der Türkei an Europa behindern könnte. Dem Ungleichgewicht, das durch die Assoziierung Griechenlands entstehen könnte, sollte also vorgebeugt werden.[26]

Die Motive, die die EWG bewogen über die Aufnahme der Türkei nachzudenken, waren weniger wirtschaftlich, sondern in erster Linie politisch. Einerseits würde die Position der EWG in der Konkurrenzsituation mit der EFTA durch die Entscheidungen der Türkei und Griechenlands für die EWG gestärkt und man könnte zeigen, dass es sich bei der EWG nicht um einen <Club der Reichen> handele, indem man den beiden europäischen Entwicklungsländern des Mittelmeerraums die Möglichkeit gäbe, Mitglied zu werden.[27] Ein wesentlich relevanteres Motiv waren jedoch die sicherheitspolitischen Interessen der EWG-Staaten. Die Türkei wurde als Brücke zwischen Europa und Asien gesehen und ihre geopolitische Lage war durch die Nachbarschaft der Sowjetunion mit den ölreichen Nahost-Ländern von großer Bedeutung für die Sicherheit der westlichen Länder.[28]

Andererseits sollte die wirtschaftliche und politische Einbindung der Türkei in das westliche System gestärkt werden, um eine mögliche türkische Annäherung an die Ostblock-Länder zu verhindern.[29]

Die Reaktion der Europäischen Gemeinschaft reflektiert aber auch den Wunsch, die Beziehungen zu den Mittelmeerstaaten Türkei und Griechenland in ein Gleichgewicht zu bringen. Die EWG hatte einen Präzedenzfall geschaffen, indem sie mit Griechenland einen Vertrag für eine assoziierte Mitgliedschaft unterzeichnet hatte und bot daher der Türkei einen ähnlichen Status an. Entscheidend war hier die ausdrückliche Möglichkeit einer späteren vollen Mitgliedschaft, was die Verträge mit Griechenland und der Türkei von den Verträgen, die die EWG mit anderen Ländern, wie Malta und Zypern und in den 90er Jahren mit den osteuropäischen Ländern abgeschlossen hatte, unterschied.[30]

Die stark voneinander abweichenden Motive der Türkei und der EG für die europäisch-türkische Annäherung in den späten fünfziger Jahren, konnten bereits als Anzeichen für den Mangel an gemeinsamen Perspektiven gesehen werden, der besonders anhand der Entwicklung der Beziehungen in den 70er und 80er Jahren deutlich wird.

Dennoch kam es nach einer mehr als vierjährigen Verhandlungsphase schließlich am 12. September 1963 in Ankara zum Schluss des Assoziationsabkommens zwischen der EWG und der Türkei.

Das formulierte Ziel des Ankara Abkommens war es, „...eine beständige und ausgewogene Verstärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unter voller Berücksichtigung der Notwendigkeit zu fördern, dass hierbei der beschleunigte Aufbau der türkischen Wirtschaft sowie die Hebung des Beschäftigungsstandes und der Lebensbedingungen des türkischen Volkes gewährleistet werden.“[31] Zur Umsetzung dieses Ziels war eine stufenweise Zollunion zwischen der Türkei und Europa vorgesehen. Das Abkommen verpflichtete beide Parteien, die Zollsätze schrittweise zu reduzieren und die Türkei sollte beim Abschluss der Zollunion die in der Gemeinschaft gültigen Tarife auf Drittländer anwenden. Während die EG also einen Brückenkopf in Kleinasien gewann, profitierte die Türkei dadurch, dass sie ihre Produkte besser auf dem europäischen Markt absetzen konnte und günstigere Kreditbedingungen von den EG-Ländern erhielt.[32]

Eine ergänzende Säule der Assoziation der Türkei bildete das Zusatzprotokoll von 1970, das vorsah, innerhalb eines Zeitraums von 12 bis 22 Jahren die gegenseitigen Zölle schrittweise abzubauen und schließlich bis zum 1. Januar 1970 die Zollunion zwischen der Türkei und der Gemeinschaft zu errichten.[33]

Die Assoziation sollte sich in 3 Phasen vollziehen: Einer fünf- bis zehnjährigen Vorbereitungsphase, einer 12jährigen Übergangsphase und der Endphase, die dem Ziel die Vollmitgliedschaft der Türkei in der EG herbeizuführen dient. Nach der Endphase der Assoziation wird die Türkei jedoch nicht automatisch zu einem EG Mitglied, denn hierzu bedarf es einer politischen Entscheidung der Vertragsparteien.[34]

Während der Vorbereitungsphase sollte die Türkei keine Verpflichtungen gegenüber der EG haben, auf der anderen Seite verpflichtete sich die EG aber Handelskonzessionen zu gewähren und finanzielle Unterstützung zu leisten, um die türkische Wirtschaft zu stärken. Konkret bedeutete dies, dass Tarifquoten für die wichtigsten türkischen landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die ca. 40% des türkischen Exports ausmachten, eingeführt wurden, und ein Kredit in Höhe von 175 Mio. US-Dollar zur Unterstützung der türkischen Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden sollten.[35]

Ziel der Übergangsphase, die mit dem Zusatzprotokoll in Kraft trat, war die schrittweise Einführung einer Zollunion durch gemeinsame interne und externe Tarife und Absprachen, die eine gemeinsame wirtschaftspolitische Ausrichtung herbeiführen sollten. Die EG hob umgehend alle Zölle auf den Import von Industrieprodukten auf, während die Türkei dazu verpflichtet war ihre Zölle schrittweise und produktabhängig abzubauen.[36]

Die Endphase beinhaltete die Koordinierung und Intensivierung der Wirtschaftspolitik der Türkei und der EU in Hinblick auf eine Harmonisierung des Steuersystems, der Wettbewerbsregeln und gesetzliche Anpassungen zur Stärkung der Wirtschaft. Darüber hinaus beinhaltete das Abkommen aber auch die Verwirklichung von Prinzipien des freien Warenverkehrs, Freiheiten im Verkehr von Kapital, der Dienstleistungen und Freizügigkeit für Arbeitskräfte.[37]

Zwar legte das Abkommen fest, dass die Türkei die Endphase innerhalb eines Zeitraums von zweiundzwanzig Jahren erreichen sollte, es benennt jedoch keine zeitlichen Grenzen für die weitergehende Integration, so dass eine Finalität in den Beziehungen schwer einzuschätzen war. Auch wenn die EG der Türkei in Artikel 28 des Abkommens von Ankara die Möglichkeit eines späteren Beitritts zur Gemeinschaft einräumt, war mit dieser Klausel nicht beabsichtigt, die Aufnahme automatisch zu vollziehen. Vielmehr war eine Vollmitgliedschaft an konkrete Bedingungen gebunden und der politische Wille der Türkei, die Ziele der Gemeinschaft und ihren Einfluss zu akzeptieren, müsste genau geprüft werden.

Der aus türkischer Sicht wichtigste Aspekt des Assoziationsabkommens war, dass es auf §238 der Römischen Verträge beruht und damit indirekt dokumentiert, dass die Türkei ein europäisches Land ist. So sieht Yesilyurt die Relevanz des Abkommens insbesondere in der Festschreibung des türkischen Status als europäisches Land und der positiven Anerkennung und Bestätigung des Beitrittwillens.[38] Steinbach sieht das Abkommen ebenso als eine Bestätigung der Zugehörigkeit der Türkei zu Europa: Wie weit die Bindung der Türkei an die westeuropäischen Staaten bereits fortgeschritten war, sei danach abzulesen, dass kein Mitglied der EWG Einwände unter Bezug auf die Römischen Verträge von 1958 erhob, welche ausdrücklich bestimmen, dass nur europäische Länder Mitglied der EWG werden können.“[39] Die Türkei glaubte durch das Assoziationsabkommen, gegenüber anderen Ländern, denen ebenfalls eine EG-Mitgliedschaft in Aussicht gestellt worden war, einen Sonderstatus erlangt zu haben.

Auch wenn Artikel 28 des Ankara Abkommens klar aussagt, dass eine Vollmitgliedschaft nicht bedingungslos gewährt werden würde, erwartete die Türkei, dass der Übergang vom assoziierten Mitglied zum Vollmitglied der EG nur eine Frage der Zeit sei. So begrüßte die große Mehrheit der türkischen Interessengruppen, nämlich die beiden großen Parteien Demokratische Partei (Demokrt Partisi = DP) und Repubilkanische Volkspartei (Cumhuryet Halk Partisi = CHP) und auch der Gewerkschaftsbund Türk-Is sowie Wirtschaftskreise die Assoziation mit der EWG.[40]

Die Frage der Vollmitgliedschaft der Türkei und die damit verbundene Verantwortung und Verpflichtung blieben ein ständiger Auslöser für Missverständnisse und Auseinandersetzungen.

3.2 Die problematische Entwicklung der türkischen Integration bis zum Ende der 80er Jahre

Die Beziehungen der Türkei zur EG waren einem kontinuierlichen Wandel unterworfen, der in erster Linie mit den sich wandelnden Interessen und politischen Haltungen beider Seiten zusammenhing.

Beispielsweise begannen die EG Staaten kurz nach der Paraphrasierung des Zusatzprotokolls Themen, wie das Bevölkerungswachstum in der Türkei und die Zunahme an Arbeitslosen auf dem türkischen Arbeitsmarkt als Bedrohung für die großen Staaten der Union wahrzunehmen. Dieser Stimmungswechsel in der EG war ein Hindernisgrund für die Umsetzung des Zusatzprotokolls. Die türkischen Machteliten interpretierten den Wandel der EG-Perzeption als eine Missachtung des Assoziationsabkommens von Ankara.[41] Trotz der bestehenden Unstimmigkeiten und unterschiedlich wahrgenommenen Interessenlagen konnte die Türkei die relative Kontinuität der Beziehungen zur EG nicht gefährden, da der Zypernkonflikt 1974 nicht nur die bis dahin solide Partnerschaft mit den USA störte, sondern auch die Beziehungen zwischen der Türkei und der EG auf eine harte Probe stellten.[42]

Der Staatsstreich der griechisch-zypriotischen Nationalgarde und die anschließende Unterdrückung und Ermordung türkischer Zyprioten wurde von der türkischen Regierung als ein gegen ihr Land gerichteter Aggressionsakt aufgefasst, worauf das türkische Militär mit der Invasion Zyperns reagierte. Durch die Invasion wurden jedoch die traditionell guten Beziehungen der Türkei zu den westlichen Ländern erheblich belastet. Ein Beispiel für den großen außenpolitischen Druck mit dem sich die türkische Regierung konfrontiert sah, sind die von Deutschland und den USA verhängten Waffenembargos gegen die Türkei. So wurde die Türkei zunehmend außenpolitisch isoliert.[43]

1977 und 1978 versammelte sich der Assoziationsrat nicht. Die damit verbundene Unterbrechung der Beziehungen hatte eine Schwächung der türkischen Position in der EG und einen Rückschlag in den Bemühungen um eine Integration der Türkei in Europa zur Folge.

In den 70er Jahren nahmen die wirtschaftlichen Probleme der Türkei in Folge einer Reihe schwacher Koalitionsregierungen, einem raschen wirtschaftlichen Niedergang und nicht zuletzt der Ölkrise rapide zu. So war die Türkei nicht in der Lage ihren Verpflichtungen bezüglich der Senkung ihrer Zollsätze gerecht zu werden. Daher befürwortete die türkische Regierung 1978 eine so genannte fünfjährige Immunitätsphase, in der der Zollabbau in der Türkei eingefroren werden sollte. Gleichzeitig forderte die Regierung aber auch die Zoll- und Kontingenzfreiheit für alle türkischen Industrieprodukte, die Gewährung von Handelsvorteilen und die im Zusatzprotokoll vorgesehenen Freizügigkeiten. Im Mai 1979 beschloss der EWG Rat, dem türkischen Wunsch zu entsprechen und die Beziehungen für fünf Jahre einzufrieren, gleichzeitig aber auch die Handelsvorteile für türkische Agrarprodukte für diesen Zeitraum aufzuheben. Außerdem setzte die Gemeinschaft die Freizügigkeit von Arbeitskräften aus, die von 1976 bis 1986 schrittweise eingeführt werden sollte. Zusätzlich hatten bereits 1973 verschiedene europäische Staaten, unter anderem Deutschland, ein Einstellungsverbot für Gastarbeiter aus Ländern außerhalb der EG erlassen. Dieses Verbot verstieß nicht nur gegen die Vereinbarungen zwischen der EG und der Türkei, es führte auch zum Verlust einer enormen Devisenquelle für die Türkei.[44]

Da die Außenpolitik der EG zu diesem Zeitpunkt durch die damaligen Ost-West Beziehungen, den Iran-Irak Krieg, die Afghanistanfrage und den internationalen Terrorismus von sicherheitspolitischen Bedenken geleitet war, war die Gemeinschaft bemüht, die Türkei trotz der vorübergehenden Einfrierung des Ankara Abkommens finanziell zu unterstützen um sie stärker an den Westen anzubinden. In diesem Sinne wurde 1978 das Vierte Finanzprotokoll ausgehandelt, das im Juni 1981 in Kraft treten sollte und Hilfszahlungen in Höhe von 600 Mio. ECU beinhaltete.[45]

Aufgrund der zunehmenden anarchischen innenpolitischen und sozialen Lage im Land kam es nach 1960 und 1971 am 12. September 1980 zum dritten militärischen Staatsstreich in der Geschichte der türkischen Republik. Durch den Staatstreich wurde die parlamentarisch-demokratische Ordnung vorübergehend abgeschafft. Obwohl die militärische Führung die schnelle Rückkehr zur Demokratie und die Einhaltung der außenpolitischen Verpflichtungen versprach, sollte der Staatsstreich die Beziehungen zwischen der Türkei und der EG dennoch nachhaltig beeinträchtigen. Im April 1981 beschlossen die EG-Kommission und das Europäische Parlament wirtschaftliche Sanktionen, in Form des Einfrierens des Vierten Finanzprotokolls zwischen der EG und der Türkei solange keine Demokratisierungsschritte eingeleitet würden, zu verhängen. Darüber hinaus wurde die türkische Mitgliedschaft im Europarat außer Kraft gesetzt, das türkische Komitee wurde suspendiert und die türkische Regierung wurde aufgefordert, nicht mehr an Abstimmungen des Europaparlaments teilzunehmen.[46] Damit waren nun auch die institutionellen Verbindungen zwischen der EG und der Türkei abgebrochen.

Im November 1982 wurde zwar eine neue türkische Verfassung angenommen, doch war diese weit von einem demokratischen Grundgesetz entfernt. Erst nach den Parlamentswahlen 1983, die die zentralrechte ANAP von Turgut Özal an die Macht brachten, bemühte man sich ernsthaft um die Normalisierung der stark belasteten Beziehungen zwischen der Türkei und der EG. Nach der Widereinführung der demokratischen Ordnung entstand nicht nur unter der türkischen Führungselite, sondern auch im türkischen Privatsektor und unter den Unternehmen ein wachsender Konsens bezüglich der EG-Orientierung. Schließlich drängte die Wirtschaft die Regierung möglichst schnell den EG Beitritt zu beantragen.[47]

Der Beginn der Terroraktionen durch die Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistan – PKK) im Jahre 1984 und die militärischen Gegenaktionen der türkischen Armee führten zu erneuten Spannungen zwischen der EG und der Türkei. Problematisch waren hier die unterschiedlichen Definitionen des Minderheitsbegriffs durch die Türkei und die EG. Während die Türkei die Kurden nicht als Nationalität oder ethnische Minderheit, sondern als Türken kurdischer Herkunft betrachtete, sah Europa in einer solchen Auslegung eine Diskriminierung der türkisch-kurdischen Mitbürger. Dieser Disput belastete über Jahre die Beziehungen der Türkei zur EG.[48]

Unter diesen problematischen Vorbedingungen kam der europäisch-türkische Assoziationsrat im September 1986 erneut zusammen. Die Struktur der EWG hatte sich jedoch grundlegend verändert. Die Gemeinschaft war durch die Beitritte von Großbritannien, Irland und Dänemark im Jahre 1973 und durch die Süderweiterung um Griechenland, Portugal und Spanien im Jahre 1981 auf zwölf Nationen angewachsen. Besonders die Tatsache, dass die Türkei im Rahmen der Süderweiterung nicht berücksichtigt wurde, stellte einen großen Rückschlag für das Land dar. 1986 war die Einheitliche Europäische Akte (EEA), die die Einführung eines Gemeinsamen Marktes bis 1992 vorsah, von allen Mitgliedern unterschrieben worden. Die ursprüngliche Wirtschaftsgemeinschaft war mehr und mehr auf dem Weg zu einer in politischer, juristischer und militärischer Hinsicht starken Union.

In Folge von wiederholtem griechischem Veto bezüglich der Finanzhilfen für die Türkei, erlangte die türkische Regierung die Überzeugung, dass eine assoziierte Partnerschaft den türkischen Interessen nicht länger gerecht werden könne und das Ziel der Vollmitgliedschaft schnellstmöglich erreicht werden müsse.[49]

3.3 Der Antrag auf Vollmitgliedschaft

Am 14. April 1987 stellte die Türkei unter Hinweis auf Artikel 237 des EWG-Vertrags sowie auf Artikel 205 des EAG-Vertrags und Artikel 98 des EGKS-Vertrags den Antrag auf Vollmitgliedschaft in der EG.

Den Hintergrund für die Antragsstellung auf Vollmitgliedschaft bildete neben der Notwendigkeit von Finanzhilfen und ausländischen Investitionen der Konsens der türkischen politischen Parteien über den Beitritt. Mit Ausnahme der islamistischen Wohlfahrtspartei befürworteten alle Gruppierungen einen Beitritt.[50] Die Türkei setzte bei ihrem Antrag überwiegend auf wirtschaftliche Argumente und hoffte, dass die Europäische Gemeinschaft das Potential der Türkei zur Erlangung des europäischen Standards anerkennen würde. Die politischen Dimensionen eines Beitritts wurden dagegen vernachlässigt.

Da der türkische Antrag auf Vollmitgliedschaft nur sechs Monate nach dem ersten gemeinsamen Treffen des europäisch-türkischen Assoziationsrats für die EG sehr überraschend kam, wurde ihm wegen der fehlenden detaillierten Untersuchungen und Vorbereitungen zu diesem Zeitpunkt wenig Aussicht auf Erfolg gestellt. Hinzu kam, dass die EG vor allem mit der Etablierung eines gemeinsamen Binnenmarktes und der Bewältigung der wirtschaftlichen Probleme der erst vor kurzem erfolgten Süderweiterung befasst war.

Obwohl die einzelnen EG-Staaten die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei einstimmig, wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen, ablehnten, entschied der Ministerrat der EG den türkischen Antrag an die Kommission weiterzuleiten.

Im Dezember 1989 lehnte die Kommission den Antrag auf Vollmitgliedschaft ab und vertagte eine erneute Prüfung auf frühestens 1993. Die Kommission erklärte, dass „die EG falls nicht besondere Umstände auftreten“[51] vor 1993 keine weiteren Verhandlungen über eine Erweiterung führen werde. Somit wurden die Vertiefung des eingeleiteten Integrationsprozesses und die Einführung des gemeinsamen Binnenmarktes einer weiteren Vergrößerung vorgezogen.

Die Kommission wies in ihrer Begründung zur Ablehnung von Beitrittsverhandlungen auf zwei wesentliche Bereiche hin. Den wirtschaftlichen Bereich, in dem die makroökonomischen Verhältnisse der Türkei nicht den Erwartungen der EG entsprachen und den politischen Bereich in dem sich sowohl aus dem politischen System der Türkei als auch aus seiner Außenpolitik Probleme ergaben.

Als Hauptargument gegen die türkische Vollmitgliedschaft wurden auf wirtschaftlicher Ebene, das niedrige Wirtschaftsniveau, das hohe Bevölkerungswachstum, die Gefahr der Erhöhung der Arbeitslosigkeit, die hohe Inflationsrate, das niedrige Steueraufkommen bei gleichzeitig hohen Staatsausgaben und der niedrige Anteil an Industrieprodukten und Industrieexporten sowie ein hohes Maß an Protektionismus benannt.[52] Aus diesen sozioökonomischen Rahmenbedingungen folgerte die Kommission: „Solange diese Unstimmigkeiten vorhanden sind, besteht Grund zu der Befürchtung, dass die Türkei ernste Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Verpflichtungen hätte, die sich aus der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Gemeinschaft ergeben“[53].

Auf politischer Ebene wurde auf die Notwendigkeit den politischen Pluralismus, die Menschenrechte und die Minderheitenrechte weiter zu fördern hingewiesen. Darüber hinaus wurde „das Fortdauern der Auseinandersetzung mit einem Mitgliedsstaat und das Fehlen einer Lösung erwähnt, welche die territoriale Integrität Zyperns in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Vereinten Nationen berücksichtigt“[54].

Die Kommission betonte in ihrer Stellungnahme allerdings auch, dass die Türkei im Prinzip für die Mitgliedschaft geeignet ist, auch wenn ein langer Prozess bis zum endgültigen Beitritt zu erwarten sei. Somit war die Entscheidung der EG, zu diesem Zeitpunkt nicht mit der Türkei in Beitrittsverhandlungen zu treten, nicht endgültig.

Die türkische Öffentlichkeit reagierte mit Enttäuschung und Ärger auf die Ablehnung durch die EG, während türkische Politiker sie als Zurückweisung interpretierten.[55] Vorschläge der Kommission zur Stärkung der Assoziierten Mitgliedschaft wurden ebenfalls nicht positiv aufgenommen, da sie nicht über die im Ankara-Abkommen vereinbarten Maßnahmen hinausgingen. Die Türkei äußerte den Wunsch, dass die EG anstelle einer Taktik des „Versteckspiels zu verfolgen, die politischen Motive für die Ablehnung offen diskutiert hätte“[56].

3.4 Die veränderte Ausgangssituation der Türkei - EU Beziehungen nach dem Ende des Ost-West-Konflikts

In den 90er Jahren fanden in Europa fundamentale politische und vor allem sicherheitspolitische Veränderungen statt. Die EG, die begonnen hatte sich zu einer politischen Union zu entwickeln, gewann nach dem Fall der Berliner Mauer und der Auflösung der Sowjetunion immer mehr an Bedeutung. Gleichzeitig orientierte sich der größte Teil der ehemaligen sozialistischen Staaten in Ost- und Südosteuropa in Richtung der EG und erklärten die europaweite Integrationspolitik als ihr oberstes außenpolitisches Ziel. So begann in diesen Ländern ein schneller politischer und wirtschaftlicher Transformationsprozess in hin zu Marktwirtschaft und Demokratie.

Von allen NATO- bzw. EG-Staaten hatte diese neue Ausgangssituation den größten Einfluss auf die Außenpolitik der Türkei, da sie ihre Europazugehörigkeit und ihre politische und wirtschaftliche Relevanz für Europa, bis zu diesem Zeitpunkt, vor allem durch ihre unverzichtbare sicherheitspolitische und militärische Rolle in der NATO begründet hatte. „Es ist anzunehmen, dass ohne die besonderen Bedingungen des Kalten Krieges, die Stellung der Türkei in Europa und ihre Möglichkeit zur Beteiligung am europäischen Integrationsprozess heute anders aussehen würde.“[57]

Obwohl zum Beispiel beim Gipfeltreffen des Europäischen Rates im Juni 1992 in Lissabon hervorgehoben wurde, dass die türkische Rolle in der gegenwärtigen politischen Situation Europas von größter Bedeutung sei, brachten die neuen europäischen Rahmenbedingungen für die Türkei zahlreiche Probleme mit sich.[58] Vor allem die geographische Lage des Landes schwächte die türkische Position, da die ehemaligen sozialistischen Staaten in Ost- und Südosteuropa zu Konkurrenten im Integrationsprozess wurden und sie dem Kern Europas näher lagen. Zusätzlich wirkten auch die abweichenden historischen, kulturellen und religiösen Wurzeln der Türkei im Vergleich zu den andern Staaten negativ auf die Attraktivität der Türkei als EU-Beitrittskandidat.

Konfrontiert mit den Neuerungen in Europa und der veränderten eigenen Position, musste die Türkei ihre Außen- und Sicherheitspolitik angesichts der neuen internationalen Rahmenbedingungen neu definieren. In diesem Zusammenhang wurde die Zollunion mit der EU von den türkischen Entscheidungsträgern als realistisches Ziel, im Sinne der Annäherung an die Union, empfunden.

3.5 Die weitere Entwicklung der Beziehungen bis zur Realisierung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei

Nach der Ablehnung des Beitrittsgesuchs im Jahre 1987 konzentrierte sich die Türkei aus den dargestellten realpolitischen Gründen in erster Linie auf die Realisierung der Zollunion mit der EU. Schließlich war die Verwirklichung der Zollunion nicht nur eine Vorraussetzung für eine weitergehende Integration, sondern faktisch die einzige Option um den Integrationsprozess nach der Ablehnung des Beitrittsgesuchs nicht vollständig zu unterbrechen.[59]

Nachdem die türkische Regierung 1991 ein Freihandelsabkommen mit der EFTA unterschrieben hatte, um so den unbeschränkten Handel mit den EFTA-Staaten zu ermöglichen, trat der Assoziationsrat im Jahr 1992 erneut zusammen, um den Ausbau der Beziehungen auf Basis der angestrebten Zollunion voranzutreiben.

Während die türkischen Entscheidungsträger die Vollendung der Zollunion als einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Vollmitgliedschaft betrachteten, sahen die EU-Staaten in der Zollunion den Abschluss der wirtschaftlichen Annäherung der Türkei an die EU. Dies zeigte sich besonders in der Tatsache, dass die Türkei nicht gemeinsam mit den sechs osteuropäischen Staaten auf der im Dezember 1994 auf dem EU Gipfel in Essen veröffentlichten Liste der Beitrittskandidaten, die nach dem Jahr 2000 in die Union aufgenommen werden sollten, stand. Gleichzeitig kritisierte die EU die Türkei bezüglich der Menschenrechte und der Demokratie und drohte sogar mit der Aufkündigung der Zollunionspläne.[60]

Auch wenn die türkischen Zweifel an einem ernsthaften Interesse der EU die Integration der Türkei voranzutreiben, dadurch verstärkt wurden, entschieden sich die türkischen Entscheidungsträger, am Ziel der Zollunion festzuhalten und weiterhin daran zu arbeiten, die wichtige Bedeutung der Türkei in Hinblick auf die geostrategische Sicherheit und Stabilität in der Peripherie der EU herauszustellen. So wies beispielsweise der türkische Premierminister Ciller immer wieder auf die Gefahr einer Machtübernahme islamischer Fundamentalisten in der Türkei hin, die nur durch eine starke Annäherung der Türkei an die EU neutralisiert werden könnte. „Fundamentalism is only going to be a threat if Turkey is left out of Europe. I think Europe needs Turkey if it does not want the forces of fundamentalism to move up to is borders.“[61] Doch auch die Argumentation Cillers konnte die europäische Entscheidung zu einer entpolitisierten Zollunion als Maximalangebot an die Türkei nicht beeinflussen.

Der Assoziationsrat erklärte die 22jährige Übergangsperiode gemäß Artikel 2 des Ankara-Abkommens am 6. März 1995 für abgeschlossen. Am 23. Oktober 1995 teilte die Assoziationskommission dem Assoziationsrat mit, dass die Türkei die von der EU als Vorraussetzung für die Zollunion geforderten gesetzlichen Änderungen abgeschlossen habe und somit die Vorraussetzungen für ein Gelingen der Zollunion erfülle, was eine Woche später durch den Assoziationsrat bestätigt wurde.[62] Daraufhin ratifizierte das Europäische Parlament am 13. Dezember 1995 mit 343 gegen 149 Stimmen bei 36 Enthaltungen den Beitritt der Türkei zur europäischen Zollunion.[63] Gleichzeitig gab das Europäische Parlament aber auch eine Erklärung ab, in der es die bereits bestehenden Forderungen nach einer weiterführenden Verfassungs- und Strafrechtsreform, einer Verbesserung der Menschenrechtssituation und des Minderheitenschutzes, sowie einem Ende der türkischen Militärpräsenz in Zypern erneut betonte.[64]

3.6 Das Zollunionsabkommen zwischen der Türkei und der EU

Die Europäische Zollunion kann als erster Schritt auf dem Weg zu einem europäischen Binnenmarkt gesehen werden. Laut Artikel 23 Abs. 1 EVG erstreckt sich die Zollunion auf den gesamten Warenaustausch und beinhaltet das Verbot von Ein- und Ausfuhrzöllen, Abgaben gleicher Wirkung unter den Mitgliedstaaten und die Verpflichtung zur Einführung eines gemeinsamen Zolltarifs zwischen den Mitgliedsstaaten und Drittstaaten.[65] Damit unterscheidet sich die Europäische Zollunion von anderen regionalen Kooperationen, wie der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und dem Nordamerikanischen Freihandelsabkommen (NAFTA), da nicht nur die Zölle zwischen den Mitgliedsstaaten abgebaut werden, sondern auch ein für alle Mitgliedsstaaten verbindlicher Außenzoll gegenüber Drittländern festgelegt wird.

Im Zollunionsabkommen zwischen der Türkei und der EU wurden neben der Etablierung der Zollunion, auch die Bildung einer institutionellen Kooperation, die Vertiefung des politischen Dialogs und die Ausweitung der finanziellen Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen vereinbart.

Abgesehen von wenigen Übergangsregelungen und Ausnahmeklauseln war die türkische Wirtschaft durch die Verwirklichung der Zollunion in den europäischen Wirtschaftsraum integriert.[66] Jedoch enthielt das Abkommen keine Regelung zur Freizügigkeit von türkischen Arbeitnehmern und keinerlei Zugeständnisse bezüglich einer türkischen Vollmitgliedschaft.

Während die im Rahmen des Abkommens von Ankara 1963 und des Zusatzprotokolls 1970 entworfene Zollunion noch als Vorstufe zur Vollmitgliedschaft konzipiert war und auch entsprechende Bestimmungen enthielt, war die 1995 bestätigte und 1996 in Kraft getretene Zollunion eine völlig andere, stark reduzierte Version der ursprünglichen Zielsetzungen. Dies zeigt erneut, dass Europa zwar ein Interesse daran hatte, die Türkei an sich zu binden um die pro-europäischen Kräfte der Türkei gegen islamische Tendenzen im Land zu unterstützen und den Einfluss auf den Demokratisierungsprozess aufrecht zu erhalten, es wurde jedoch vermieden, der Türkei eine Vollmitgliedschaft in Aussicht zu stellen.[67]

Gleichzeitig wurde die Zollunion in der Türkei weiterhin als eine Vorstufe zu einer Vollmitgliedschaft wahrgenommen. In dieser Diskrepanz lag das wohl größte Problem der Zollunion, denn beide Seiten waren mit den Absichten die die jeweils andere Seite mit dem Abkommen verband, nicht einverstanden. Während die EU die Zollunion als einen für sich gültigen Vertrag betrachtete, der keine weiteren Verpflichtungen impliziert, erwartete die Türkei, ihrem Ziel der Vollmitgliedschaft ein großes Stück näher gekommen zu sein. Als der erwartete Automatismus eines Beitritts dann jedoch in der Zollunion nicht beinhaltete war, war die Enttäuschung in der Türkei groß.[68]

Aus türkischer Sicht war die Zollunion eine unvollständige Umsetzung des in der Vergangenheit vereinbarten Vertragsrahmens, da die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der freie Dienstleistungsverkehr und das Niederlassungsrecht gänzlich unerwähnt blieben. Gleichzeitig wurde die Tatsache, dass die Zollunion die faktische Übertragung einzelner Souveränitätsrechte der Türkei, wie zum Beispiel in Hinsicht auf den EU-Außenzolltarif sowie die EU-Handelspolitik, auf die EU beinhaltete, obwohl die Türkei aufgrund ihres Status nicht an den Entscheidungsmechanismen der EU mitwirken konnte, als unfairer Souveränitätsverlust empfunden.[69]

Die türkischen Entscheidungsträger kritisierten darüber hinaus, dass die EU, den aus dem Zollunionsabkommen hervorgehenden finanziellen Verpflichtungen nicht nachkäme. Die Europäische Union hatte sich verpflichtet, finanzielle Unterstützung zum Ausgleich des türkischen Handelsdefizits und der fehlenden Zolleinnahmen zu gewähren und zu diesem Zweck, die seit dem vierten Finanzprotokoll 1981 zugesicherten 600 Mio. ECU freizustellen. Aufgrund der fortwährenden Blockadehaltung Griechenlands und des EU-Parlaments konnte dies jedoch nicht realisiert werden und es dauerte bis 1997, als aus dem Mediterranean Develepment Aid Programme (MEDA-Fonds) lediglich 70,2 Mio. ECU bereitgestellt wurden.[70]

Schließlich waren auch die wirtschaftlichen Konsequenzen der Zollunion für die Türkei und die EU nicht vergleichbar. Während die EU in den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten der Zollunion ihre Exporte um 40% erhöhte und ihr Handelsvolumen auf 22,3 Mrd. US-Dollar steigerte, brachte der Verlust von Importzöllen und ein enormer Importzuwachs aus der EU die türkische Wirtschaft in eine schwierige Lage. Zwar hatten die Auslandsinvestitionen zugenommen, doch das Defizit der Handelsbilanz stieg auf 10Mrd. US-Dollar und hatte sich somit fast verdoppelt. In Verbindung mit den ausstehenden Finanzhilfen führte dies in der Türkei zu wachsender Unzufriedenheit.

Durch das Abkommen zur Zollunion wurde ein institutioneller Rahmen geschaffen, der die europäisch-türkischen Beziehungen zwar neu definierte, jedoch keinerlei Aussagen über die zukünftige Entwicklung der Beziehungen traf. Die bereits bestehenden Diskrepanzen zwischen der wirtschaftlichen und politischen Integration der Türkei in die Europäische Union wurden durch die fehlenden Perspektiven weiter vergrößert. Während die Türkei durch die Zollunion das wirtschaftlich am engsten an die EU gebundene Land außerhalb der Gemeinschaft wurde, blieb ihre Chance auf einen EU-Beitritt weiterhin völlig ungewiss.

3.7 Wichtige Entwicklungen im Vorfeld des Europäischen Rates von Luxemburg

Wie bereits erläutert sah sich die Türkei durch die neue weltpolitische Konstellation nach dem Ende des Ost-West-Konflikts mit dem Problem konfrontiert, aus der Perspektive der in erster Linie sicherheitspolitisch dominierten europäischen Interessen stark an Relevanz verloren zu haben. Zu diesem Wertverlust trug nun auch noch die energische EU-Orientierung der ehemals sozialistischen mittel- und osteuropäischen Staaten bei. Zwar wurde eine Vollmitgliedschaft der Türkei seitens der europäischen Entscheidungsträger nicht kategorisch abgelehnt, die türkische Kandidatur war jedoch auf der Tagesordnung der Union kein aktuelles Thema mehr. Die Folge dieser fehlenden EU-Beitrittsperspektive war ein tiefes Misstrauen der Türkei gegenüber der EU.

Innerhalb der EU herrschte Uneinigkeit bezüglich der zukünftigen Türkeipolitik. Während einige Mitgliedsstaaten die Türkei wie die anderen Beitrittskandidaten behandeln und sie in den Kreis der offiziellen Beitrittskandidaten aufnehmen wollten, sprachen sich zahlreiche Andere für ein intensives Verhältnis zur Türkei auf Basis eines anderen Kooperationsfundaments als der Mitgliedschaft aus.

Beispielsweise erklärten die sechs christdemokratischen Regierungschefs im März 1997, dass „die Türkei kein Kandidat für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union – weder kurzfristig noch langfristig-„[71] sei. Begründet wurde dies durch die Aussage, dass die Türkei als islamisches Land in der Europäischen Union keinen Platz habe.

Die von der europäischen Führungselite und auch der europäischen Öffentlichkeit zum Ausdruck gebrachte zunehmend skeptische Haltung gegenüber der EU-Perspektive der Türkei, rief auf türkischer Seite das Gefühl hervor von der EU-Erweiterung und der zukünftigen EU ausgeschlossen und isoliert zu sein.

Im Juli 1997 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren im Auftrag des Europäisches Rates erstellten Bericht zur Erweiterungsstrategie der Europäischen Union unter dem Namen Agenda 2000.

Der Bericht sah die Erweiterung er EU in zwei Wellen vor. Die erste Welle beinhaltete Polen, Ungarn, die Tschechische Republik, Slowenien Estland und Zypern, die zweite Welle umfasste die Slowakei, Lettland, Litauen, Bulgarien und Rumänien. Eine Beitrittskandidatur der Türkei war dagegen auf Grund der politisch und wirtschaftlich instabilen Lage der Türkei, der Menschenrechtssituation, des Demokratiestandards und der Problematik in Südosten des Landes nicht vorgesehen.[72]

Auch wenn die Kommission betonte, dass die Türkei durchaus für eine Vollmitgliedschaft in Frage käme, wurde es vermieden, eine konkrete Beitrittsperspektive in Form eines kurz- oder mittelfristigen Zeitfensters für den Beitritt festzulegen.[73] Dies weist darauf hin, dass die EU die Türkei weiterhin als einen Kooperationspartner, jedoch nicht als ein zukünftiges EU-Mitglied wahrnahm.

Die grundlegende Situation der Türkei schien sich also seit dem Antrag auf Vollmitgliedschaft 1987 kaum verändert zu haben und die Agenda 2000 konnte als eine Art Vorentscheidung für die endgültige Erweiterungsentscheidung, die beim Gipfeltreffen des Europäischen Rates im Dezember 1997 getroffen werden sollte, verstanden werden.

3.8 Das Gipfeltreffen der Europäischen Union in Luxemburg

Der Gipfel der Europäischen Union in Luxemburg am 12./13. Dezember 1997 brachte in Hinblick auf die EU-Erweiterung keine unerwarteten Ergebnisse hervor. Es wurde entschieden, alle zehn Bewerberstaaten aus Ost- und Mitteleuropa sowie den griechischern Teil Zyperns in den Erweiterungsprozess einzubeziehen. Konkrete Beitrittsverhandlungen sollte es ab April 1998 mit Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland und Zypern geben, während die übrigen Länder nach EU Auffassung eine längere Anpassungsfrist benötigten. Wie erwartet wurde die Türkei nicht als Beitrittskandidat anerkannt.

Stattdessen schlug die EU eine türkeispezifische Annäherungsstrategie vor. Diese Annäherungsstrategie, die im bisherigen EU-Erweiterungsprozess auf keinen anderen Staat, der Beitritt in die EU suchte, angewandt worden war, beinhaltete die Entfaltung der Möglichkeiten des Ankara Abkommens, die Vertiefung der Zollunion, die Durchführung finanzieller Zusammenarbeit, die Annäherung der Rechtsvorschriften mit der Übernahme des Besitzstandes der Union und die Beteiligung der Türkei an bestimmten Programmen und Einrichtungen.[74] Aus türkischer Sicht zweifelte man jedoch daran, ob diese Annäherungsstrategie wirklich dazu diene, das Land auf eine zukünftige Vollmitgliedschaft vorzubereiten, oder ob es sich, entsprechend der bisherigen Türkeipolitik der EU, nicht vielleicht um einen weiteren Versuch handele, die Türkei an die EU zu binden, ohne sie aufnehmen zu müssen.

Die EU entschied sich der Türkei die Möglichkeit einzuräumen, gemeinsam mit den Ost- und Mitteleuropäischen Beitrittskandidaten und Zypern an der Europakonferenz im März 1998 teilzunehmen. Da die Europakonferenz jedoch keine offizielle Funktion im Zusammenhang der Erweiterung der EU hatte, nahm die Türkei aus Protest nicht an der Eröffnungssitzung der Konferenz teil.[75]

Gleichzeitig forderte die EU die Türkei zur Erfüllung der folgenden Bedingungen auf, um sich an die EU anzunähern und an der Europakonferenz teilnehmen zu können. Gefordert wurden die Angleichung der Maßstäbe und Praktiken im Bereich der Menschenrechte an die EU, die Achtung und der Schutz von Minderheiten, die Herstellung zufrieden stellender und stabiler Beziehungen zu Griechenland, die Beilegung von Streitigkeiten über den internationalen Gerichtshof, sowie die Unterstützung der Verhandlungen, die unter Federführung der UN im Hinblick auf eine politische Lösung der Zypernfrage geführt wurden.[76]

Die türkische Regierung und die Bevölkerung reagierten auf die erneute Zurückweisung mit Unverständnis. Man konnte nicht nachvollziehen, dass Länder, die noch vor einem Jahrzehnt dem kommunistischen Block angehörten, dem die Türkei als NATO-Partner zusammen mit dem Westen gegenüber gestanden hatte, Beitrittskandidaten wurden, währen ihr selbst die EU-Türen verschlossen blieben.

Auch wenn die entworfene Annäherungsstrategie als positives Zeichen aufgenommen wurde, sah sich die Türkei erneut in der Annahme bestätigt, dass die EU in der Türkei lediglich einen wichtigen strategischen Partner, jedoch kein potentielles Unionsmitglied sah.

Die Türkei reagierte auf die aus ihrer Sicht unzureichenden Ergebnisse des Gipfeltreffens mit einer offiziellen Stellungnahme, in der sie betonte, dass die Türkei nicht im gleichen objektiven Rahmen, wie die anderen Kandidatenstaaten, bewertet worden war. Darüber hinaus handele es sich bei den als neu und positiv dargestellten Schritten, wie beispielsweise Finanzhilfen, um Verpflichtungen, die die EU über Jahre hinweg nicht erfüllt habe. Der EU wurde vorgeworfen ihre Bewertungen der türkischen Innen- und Außenpolitik sowie der türkischen Bemühungen zu einer Lösungsfindung auf Zypern seien einseitig und von Vorurteilen geprägt. Schließlich wurde erklärt, die EU versuche der Türkei politische Forderungen aufzuzwingen, die in dieser Form nicht annehmbar seien.[77]

Im Rahmen des Gipfels von Luxemburg hatte die EU auch ihre Perzeption in der Frage über die Zukunft Zyperns konkretisiert. Die Tatsache, dass der seit 1974 geteilten Mittelmeerinsel auch im Falle einer Nichtlösung des Konfliktes ein konkretes Datum für den EU-Beitritt genannt wurde, war für die Türkei ein Beleg, dass die EU in der Zypernfrage Partei zugunsten der griechischen Zyprioten ergriff. Das türkische Außenministerium bezeichnete die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Süd-Zypern als Widerspruch gegen das Internationale Recht, da laut Gründungsvertrag eine Mitgliedschaft der gesamten Insel oder eines der beiden Teile Zyperns in einer Organisation untersagt wird, wenn nicht auch Griechenland und die Türkei Mitglied dieser Organisation sind. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Beitrittsverhandlungen mit den griechischen Zyprioten kontraproduktiv für die Lösung des Zypernkonflikts im Sinne der UN-Lösungsvorschläge sei, da ein indirekter Zusammenschluss Süd-Zyperns mit Griechenland gefördert würde.[78]

Als Reaktion auf die Abschlusserklärung der EU-Konferenz von Luxemburg kündigte der türkische Premierminister Yilmaz nach einer Sondersitzung des Kabinetts an, die Beziehungen der Türkei zur EU abzubrechen, bis die EU die Türkei in den Erweiterungsprozess aufnehmen würde. Die EU würde nicht mehr als politische Gesprächspartner angesehen, was bedeute, dass innen- und außenpolitische Themen, wie die Zypernfrage, die türkisch-griechischen Beziehungen, die Menschenrechtssituation und die Kurdenproblematik, nicht mehr mit der EU erörtert werden sollten. Gleichzeitig wurde jedoch betont, dass die bestehenden Verträge und Kooperationsfelder, und damit auch die Zollunion, vorläufig aufrechterhalten werden sollten.[79]

3.9 Der Beschluss von Helsinki

Die Zeitperiode nach dem EU-Gipfel von Luxemburg kann als die bis dahin problematischste Phase der EU-Türkei Beziehungen bezeichnet werden. In diesem Zeitraum nahm die Türkei keinerlei diplomatische Beziehungen zur EU auf, man beschränkte sich einzig auf bilaterale Beziehungen zu den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.

Diese schwierige Situation, die auch bilaterale Konflikte zwischen der Türkei und einigen EU-Staaten hervorrief, entspannte sich erstmals, als die Europäische Kommission im Rahmen der Vorbereitung auf den Europäischen Rat in Helsinki am 13. Oktober 1999 ihren zweiten Bericht zum Fortschritt der Türkei auf dem Weg zum Beitritt veröffentlichte. Die Kommission schlug vor, die Türkei als EU-Beitrittskandidat in Betracht zu ziehen. Im Rahmen der OSZE-Konferenz in Istanbul im November 1999 verhandelte die Türkei bereits hinter den Kulissen der Konferenz am Bosporus mit der EU über ihren Beitrittsstatus.[80]

Der Europäische Rat von Helsinki im Dezember 1999 stellte in Hinsicht auf die zukünftigen EU-Türkei Beziehungen einen entscheidenden Wendepunkt dar. Die 15 europäischen Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten ernannten die Türkei einstimmig zum Beitrittskandidaten: „Die Türkei ist ein bereitwilliges Land, das auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für die übrigen beitrittswilligen Länder gelten, Mitglied der Union werden soll. Auf Grundlage der derzeitigen europäischen Strategie soll der Türkei wie den anderen bereitwilligen Ländern eine Heranführungsstrategie zugute kommen, die zu Reformen anregen und diese unterstützen soll.“[81]

Wie für alle Beitrittskandidaten der Union beinhaltet der Beitrittsprozess drei Komponenten. Die Initialisierung einer Heranführungsstrategie, das Screening, also die Bestandsaufnahme der Anwendung des in der Union geltenden Rechtssystems und letztlich die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen, deren konkreter Beginn von der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien und weiterer Bedingungen abhängt.

Der Europäische Rat von Helsinki formulierte allerdings auch eine weitere Bedingung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, die von den Bedingungen, die an die anderen Beitrittskandidaten gestellt wurden, abwich. Diese betraf den lang andauernden Zypern-Konflikt zwischen der Türkei und dem EU-Mitgliedsland Griechenland. Es wurde betont, dass eine politische Lösung, den Beitritt der gesamten Insel Zypern erleichtern würde. Gleichzeitig wurde eine Lösung des Konflikts jedoch nicht als Bedingung für den Beitritt des griechischen teils Zyperns gesehen.

Durch die Anerkennung der Türkei als Beitrittskandidat sah man den Weg zur Vollmitgliedschaft aus türkischer Perspektive als geebnet und die türkischen Führungseliten hatten ihr seit langem bestehendes primäres außenpolitisches Ziel erreicht. Doch die Hauptverantwortung für den Erfolg des türkischen Beitrittsbestrebens lag in Ankara, denn nun lag es an der Türkei, die Bedingungen zur Aufnahme der Verhandlungen und für den späteren Beitritt zu erfüllen. In verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten glaubte man jedoch nicht, dass die Türkei in der Lage sei, diese Bedingungen in absehbarer Zeit zu erfüllen, und war daher der Meinung das Problem des türkischen EU-Beitritts für längere Zeit vom Tisch zu haben.[82]

Wenn man bedenkt, dass sich in der Türkei seit dem Gipfeltreffen in Luxemburg kein entscheidender Wandlungsprozess vollzogen hatte, stellt sich letztlich jedoch die Frage, warum die EU sich überhaupt zu einem positiven Votum zum Beitrittskandidatenstatus der Türkei entschied. Es kann angenommen werden, dass hier der Wille der EU, ihre Einflussmöglichkeiten auf die Türkei beizubehalten, eine Ausschlag gebende Rolle gespielt hat. Schließlich können politische und wirtschaftliche Forderungen wesentlich einfacher an einen Partner gestellt werde, der sich in einem stetigen Annäherungsprozess an die EU befindet. Scheinbar hatte sich die Taktik der Türkei, im Zeitraum von Ende 1997 bis Ende 1999 grundsätzlich nicht auf Forderungen der EU einzugehen und jeglichen politischen Beziehungen abzubrechen, für sie als erfolgreich erwiesen.[83]

3.10 Das Dokument über die Beitrittspartnerschaft und die weiteren Entwicklungen bis 2004

Im Rahmen der Heranführungsstrategie wurde ein Jahr nach der Entscheidung des Europäischen Rats von Helsinki auf dem Gipfeltreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs in Nizza eine Beitrittspartnerschaft, die am 8. März 2001 durch einen Ratsbeschluss bestätigt wurde. Im Rahmen der Beitrittspartnerschaft sollten die „Prioritäten festgelegt werden, auf die sich die Beitrittsvorbereitungen im Lichte der politischen und wirtschaftlichen Kriterien und der Verpflichtungen eines Mitgliedsstaates konzentrieren müssen, und zwar in Verbindung mit einem nationalen Programm für die Übernahme des Besitzstandes.“[84] Im Rahmen der Beitrittspartnerschaft wurden aber nicht nur die Beitrittskriterien genauer erläutert, sondern auch ein Zeitpunkt festgelegt, innerhalb dessen die Türkei sie erfüllen sollte. Die EU setzte hier kurzfristige Ziele, die bis März 2002 umgesetzt werden sollten und längerfristige Prioritäten, für die kein genaues Abschlussdatum genannt wurde.[85] Die Türkei musste die hier genannten Ziele erreichen, damit die politischen Kriterien von Kopenhagen als erfüllt angesehen werden konnten.

[...]


[1] Meyer, T.: Die Identität Europas, Shurkamp, Frankfurt am Main, 2004, S.148.

[2] Entnommen aus: http://www.onlineproduction.de/turkey.html (20.06.2007)

[3] Vgl.: Rill, B.: Die Türkei zwischen Europa und Asien. Von der Schlacht von Malazgirt bis zum Beitrittsgesuch zur Europäischen Gemeinschaft, in: Politische Studien, September-Oktober 1999, Nr. 367, S.53.

[4] Vgl.: Ebd., S. 52.

[5] Vgl.: Steinbach, U.: Die Türkei im 20. Jahrhundert. Schwieriger Partner Europas, Lübbe, Bergisch Gladbach, 1996, S.30.

[6] Vgl.: Kreiser, K. / Neumann, Ch. K.: Kleine Geschichte der Türkei, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2005, S.199.

[7] Vgl.: Faroqhi, S.: Geschichte des Osmanischen Reichs, Beck, München, 2000, S. 74 ff.

[8] Vgl: Yesilyurt, Z.: Die Türkei und die Europäische Union. Chancen und Grenzen der Integration, Der andere Verlag, Osnabrück 2000, S.21.

[9] Vgl.: Adanir, F.: Der Weg der Türkei z einem modernen europäischen Staat, in: Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Der Bürger im Staat, 50. Jahrgang, Heft 1 2000, Stuttgart, 2000, S.10.

[10] Vgl.: Steinbach, U.: Die Türkei im 20. Jahrhundert. Schwieriger Partner Europas, Lübbe, Bergisch Gladbach, 1996, S.45-48.

[11] Vgl.: Kreiser, K. / Neumann, Ch. K.: Kleine Geschichte der Türkei, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2005, S.359f.

[12] Aussage des türkischen Journalisten A. Cevdet zitiert nach: Lewis, B.: The Emergence of Modern Turkey, Oxford Uni. Press, London, 1968, S. 235.

[13] Vgl.: Adanir, F.: Der Weg der Türkei z einem modernen europäischen Staat, in: Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Der Bürger im Staat, 50. Jahrgang, Heft 1 2000, Stuttgart, 2000, S.10.

[14] Vgl .: Kreiser, K. / Neumann, Ch. K.: Kleine Geschichte der Türkei, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2005, S.364ff.

[15] Vgl.: Adanir, F.: Der Weg der Türkei z einem modernen europäischen Staat, in: Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Der Bürger im Staat, 50. Jahrgang, Heft 1 2000, Stuttgart, 2000, S.12.

[16] Vgl.: Moser, B. / Weitmann, M.: Die Türkei. Nation zwischen Europa und dem Nahen Osten, Pustet, Regensburg, 2002, S.83-88.

[17] Ahmad, F.: The Making of Modern Turkey, Routledge, London / New York, 1993, S.14f.

[18] Vgl.: Kurt, C.: Die Türkei auf dem Weg in die Moderne, Lang, Frankfurt/Main, 1989, S190-195.

[19] Vgl.: Adanir, F.: Geschichte der Republik Türkei, BI Taschenbuchverlag, Mannheim 1995, S.76.

[20] Vgl .: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Europa 2000, Schritte zur Europäischen Union, Bonn, 1996, S.11.

[21] Vgl.: Adanir, F.: Geschichte der Republik Türkei, BI Taschenbuchverlag, Mannheim 1995, S.76f.

[22] Vgl.: Pasdach, U.J.: Die Beziehungen Europäische Gemeinschaft (EG)- Türkei. Entwicklung, Stand und Perspektiven, in: Zentrum für Türkeistudien (Hrsg.): Türkei-EG? Eine eventuelle Vollmitgliedschaft der Türkei und ihre Alternativen, Bonn, 1989, S.13.

[23] Vgl.: Esen, E.: Die Beziehungen zwischen der Türkei und der Europäischen Gemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung der innertürkischen Kontroversen um die Assoziation 1973-1980, Centaurus Verlagsgesellschaft., Bonn, 1990, S.14f.

[24] Vgl.: Eski, H.: Wirtschaftspolitische Probleme der Assoziierung an die Europäische Gemeinschaft, Diss., Köln 1977, S.22.

[25] Vgl.: Birond, M.A.: Die Beziehungen der Türkei zur EG, in Özak, Halil / Dagyele, Yildirim (Hrsg.): Die Türkei im Umbruch, Frankfurt / M. 1989, S.189f.

[26] Vgl.: Steinbach, U.: Die Türkei im 20. Jahrhundert. Schwieriger Partner Europas, Lübbe, Bergisch Gladbach, 1996, S.233.

[27] Vgl.: Kramer, H.: Die Europäische Gemeinschaft und die Türkei – Entwicklung, Probleme und Perspektiven einer schwierigen Partnerschaft, 1. Aufl., Normos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1988, S.32.

[28] Vgl.: Die Rede des damaligen französischen Außenministers bei der Ratifizierung des Ankara-Abkommens durch die französische Nationalversammlung, in: Bulletin der EG, Nr.2 / 1964, S.18.

[29] Vgl.: Kramer, H.: Die Europäische Gemeinschaft und die Türkei – Entwicklung, Probleme und Perspektiven einer schwierigen Partnerschaft, 1. Aufl., Normos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1988, S.32.

[30] Vgl.: Kramer, H.: Die Assoziierungsabkommen der EU: Die Türkei und Mittelosteuropa in einem Boot?, FES Reihe Eurokolleg Nr. 32, Friedrich Ebert Stiftung, Bonn, 1995, S.5.

[31] Ankara-Abkommen: Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei (64/733/EWG) vom 12.Sep.1963, in: EG (Hrsg.), Handbuch für europäische Wirtschaft, 59. Lieferung, Februar 1965, S. 17.

[32] Vgl.: Kramer, H.: Die Europäische Gemeinschaft und die Türkei – Entwicklung, Probleme und Perspektiven einer schwierigen Partnerschaft, 1. Aufl., Normos Verlagsgesellschaft. Baden-Baden 1988, S.4f.

[33] Vgl: Yesilyurt, Z.: Die Türkei und die Europäische Union. Chancen und Grenzen der Integration, Der andere Verlag, Osnabrück 2000, S.41.

[34] Vgl .: Bozkurt, M.: Die Beziehungen der Türkei zur Europäischen Union, Lang, Frankfurt / Main 1995, S.12 f.

[35] Vgl.: Sömmez, E.: „Die Türkei-EG“ – Die Türkei als ein an die EG assoziiertes Land und die Probleme einer Vollmitgliedschaft, Berlin, 1994, S.25.

[36] Vgl.: Ebd., S.26.

[37] Vgl.: Pasdach, U.J.: Die Beziehungen Europäische Gemeinschaft (EG)- Türkei. Entwicklung, Stand und Perspektiven, in: Zentrum für Türkeistudien (Hrsg.): Türkei-EG? Eine eventuelle Vollmitgliedschaft der Türkei und ihre Alternativen, Bonn, 1989, S.19.

[38] Vgl: Yesilyurt, Z.: Die Türkei und die Europäische Union. Chancen und Grenzen der Integration, Der andere Verlag, Osnabrück 2000, S.32-35.

[39] Vgl.: Steinbach, U.: Europa und die Türkei, in: Weidenfeld, Werner (Hrsg): Europa-Handbuch, Beck, Bonn 1999, S.683.

[40] Vgl.: Bozkurt, M.: Die Beziehungen der Türkei zur Europäischen Union, Lang, Frankfurt / Main 1995, S.13 f.

[41] Vgl: Yesilyurt, Z.: Die Türkei und die Europäische Union. Chancen und Grenzen der Integration, Der andere Verlag, Osnabrück 2000, S.45.

[42] Vgl.: Grothusen, K.D.: Die politische Entwicklung seit dem Zweiten Weltkrieg. Außenpolitik, in: Grothusen, K.D. (Hrsg): Südosteuropa-Hanbuch IV, Türkei, Göttingen 1985, S.134.

[43] Vgl.: Varvaroussis, P.: Konstellationsanalyse der Außenpolitik Griechenlands und der Türkei, tuduv Verlagsgesellschaft, München, 1979, S.116f.

[44] Vgl.: Kramer, H.: Westeuropa und die Türkei: Auf dem Weg zum 13. Mitglied der EG? Entwicklung, Probleme und Perspektiven einer schwierigen Partnerschaft, Stiftung Wissenschaft und Politik, Ebenhausen, 1988, S.19.

[45] Vgl.: Asshoff, G.: Die Türkei und die Süderweiterung der EG – aus der Sicht der Mittelmeerpolitik der EG, in: Zentrum für Türkeistudien (Hrsg.): Türkei-EG?, Bonn, 1989, S.67.

[46] Vgl.: Europäisches Parlament: Entschließung zu den Wahlen in der Türkei, in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, Nr. C 307 vom 14.11.1983, Luxemburg, 1983, S.79f.

[47] Vgl: Yesilyurt, Z.: Die Türkei und die Europäische Union. Chancen und Grenzen der Integration, Der andere Verlag, Osnabrück 2000, S.68.

[48] Vgl.: Uygun, H.E.: Der EU Beitritt der Türkei, Diss., Berlin, 2006, S.40.

[49] Vgl.: Bozkurt, M.: Die Beziehungen der Türkei zur Europäischen Union, Lang, Frankfurt, 1995, S.13.

[50] Vgl.: Gümrükcü, H.: Türkei und Europäische Union im Lichte der vollendeten Zollunion. Die Geschichte der Irrungen und Wirrungen der EU-Türkei-Beziehungen, in: ITES, Band 6, Istanbul, 1997, S.45f.

[51] Commission of the European Communities: Commission Opinion on Turkey`s Request for Accession to the Community (SEC (89) 2290 final/2), 20 December 1989, Brussels, 1989, Commission Opinion point 4, S.3f.

[52] Vgl.: Ebd., Commision Opinion points 8-8.2, S.5ff.

[53] Ebd.: Commission Opions point 8.1, S.6.

[54] Ebd.: Commission Opinion point 9, S.8.

[55] Vgl .: Tashan, S.: Tukey`s alternatives and the EC, in: Manisali, E. (Hrsg.): Turkey`s place in Europe. Economic, ploitical and cultural dimensions, Ankara, 1988, S.62,

[56] Gümrükcü, H.: Die Stellungnahme der EG-Kommission zum Antrag der Türkei auf Beitritt zur Gemeinschaft, in: NORD-SÜD aktuell, Jg. 4, Nr.2, Hamburg, 1990, S.250.

[57] Caman, M.E.: Türkische Außenpolitik nach dem Ende des Ost-West-Konflikts, Diss., Augsburg, 2004, S.189.

[58] Kramer, H.: Turkey and the European Union: A Multi-Dimensional Relationship with Hazy Perspectives, in: Mastny, V./Nation, R.C. (Hrsg.): Turkey between East and West, Oxford, 1996, S.210.

[59] Vgl: Yesilyurt, Z.: Die Türkei und die Europäische Union. Chancen und Grenzen der Integration, Der andere Verlag, Osnabrück 2000, S.126.

[60] Vgl.: Buhbe, M.: Türkei. Politik und Zeitgeschichte. Studien zu Politik und Gesellschaft des Vorderen Orients, Leske und Budrich, Opladen, 1996, S.156.

[61] Turkey: The Customs Union with Europe. Rumbles in the east as the gate opens, in: Financial Times vom 22.1.1996, S.26; Zitiert nach: Bahadir, S.: Die Zollunion der Türkei mit der Europäischen Union – ein Schritt auf dem Weg zur Vollmitgliedschaft?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 11-12/97, 7.März 1997, Bundeszentrale für politische Bildung, 1997, S.34.

[62] Vgl: Yesilyurt, Z.: Die Türkei und die Europäische Union. Chancen und Grenzen der Integration, Der andere Verlag, Osnabrück 2000, S.45.

[63] Vgl.: Bulletin der EU 10-1995, Ziffer 1.4.76

[64] Vgl.: Buhbe, M.: Türkei. Politik und Zeitgeschichte. Studien zu Politik und Gesellschaft des Vorderen Orients, Leske und Budrich, Opladen, 1996, S.157.

[65] Vgl .: Streinz, R.: Europarecht, Müller und Hüthig, Heidelberg, 1999, S.260.

[66] Vgl .: Bahadir, S.: Die Zollunion der Türkei mit der Europäischen Union – ein Schritt auf dem Weg zur Vollmitgliedschaft?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 11-12/97, 7.März 1997, Bundeszentrale für politische Bildung, 1997, S.35.

[67] Vgl.: Axt, H.-J.: Konflikttirade im östlichen Mittelmeer. Die Türkei, Griechenland und Zypern, in: Internationale Politik, 51/2, 1996, S.36.

[68] Vgl.: Bahadir, S.: Die Zollunion der Türkei mit der Europäischen Union – ein Schritt auf dem Weg zur Vollmitgliedschaft?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 11-12/97, 7.März 1997, Bundeszentrale für politische Bildung, 1997, S.35.

[69] Vgl.: Kramer, H.: Treibt die Zollunion die EU und die Türkei auseinander?, Stiftung Wissenschaft und Politik, Ebenhausen, 1995, S.13.

[70] Vgl.: Europäische Kommission: Bericht der Kommission über die Entwicklung der Beziehungen zur Türkei seit dem Inkrafttreten der Zollunion, KOM(98) 147 end., 1998, S.3.

[71] Martens, W.: Ankara besteht auf Perspektive eines EU-Beitritts, Erklärung des Vorsitzenden der Europäischen Volkspartei (EVP) Wilfried Martens, in FAZ vom 06.03.1997.

[72] Vgl.: Europäische Kommission: Agenda 2000 - Eine stärkere und weitere Union, Bulletin der Europäischen Union, Beilage 5/97, Luxemburg, 1997, S.63.

[73] Vgl.: ebd., S.63.

[74] Vgl.: Europäischer Rat: Tagung des Europäischen Rates (Luxemburg 12./13. Dezember 1997), Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Nr. SN 15917/02, Brüssel, 1997, Art. 31-34, S.13.

[75] Vgl.: Moser, B./Weitmann, M.: Die Türkei. Nation zwischen Europa und dem Nahen Osten, Pustet, Regensburg, 2002, S.295.

[76] Vgl.: ebd., Art.35, S.14.

[77] Vgl.: Uygun, H.E.: Der EU Beitritt der Türkei, Diss., Berlin, 2006, S.73f.

[78] Vgl.: ebd., S. 74.

[79] Vgl.: Caman, M.E.: Türkische Außenpolitik nach dem Ende des Ost-West-Konflikts, Diss., Augsburg, 2004, S.221f.

[80] Vgl.: Moser, B./Weitmann, M.: Die Türkei. Nation zwischen Europa und dem Nahen Osten, Pustet, Regensburg, 2002, S.314ff.

[81] Europäische Union: Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt, 2003, S.4.

[82] Vgl.: Kramer, H.: A Changing Turkey. The Challange to Europe and the United States, Normos Verlagsgesellschaft, Washington D.C., 2000, S.192.200.

[83] Vgl.: Uygun, H.E.: Der EU Beitritt der Türkei, Diss., Berlin, 2006, S.251.

[84] Europäischer Rat von Helsinki am 10./11. Dezember 1999, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Ziff. 12, entnommen aus: http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/00300-r1.d9.htm (08.06.2007)

[85] Für weitere Informationen siehe: Europäischer Rat: Beschluss des Rates vom 19. Mai 2003 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei, in: Amtsblatt der Europäischen Union, 145/40, 12.06.2003 entnommen aus:

http://ec.europa.eu/deutschland/information/publication/documents/index_de.htm#5 (12.07.2007)

Final del extracto de 167 páginas

Detalles

Título
Die Debatte um einen EU-Beitritt der Türkei
Subtítulo
Vergleich des wissenschaftlichen Diskurses mit der in den deutschen Medien geführten Debatte
Universidad
University of Frankfurt (Main)
Calificación
noch offen
Autor
Año
2007
Páginas
167
No. de catálogo
V91202
ISBN (Ebook)
9783640151158
Tamaño de fichero
1246 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Debatte, EU-Beitritt, Türkei
Citar trabajo
Jenni Egenolf (Autor), 2007, Die Debatte um einen EU-Beitritt der Türkei, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91202

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