Europarat - ein Auslaufmodell


Trabajo, 2008

23 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Vorbemerkung
1.2 Ziel und Gang der Arbeit

2. Der Europarat - ein Kurzportrait
2.1 Allgemeines
2.2 Historie
2.3 Organe des Europarates
2.4 Die Aufgaben des Europarates

3. Die Rolle des Europarates
3.1. bis zur Zeitenwende 1989.
3.2. von 1989 bis heute

4. Abgrenzung zu anderen Organisationen
4.1. Europäische Union (EU)
4.2. Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

5. Schlussbetrachtungen
5.1. Zusammenfassung
5.2. Ausblick

6. Quellenangaben

1. Einleitung

1.1 Vorbemerkung

Der Europarat als älteste europäische Institution führt immer noch und nicht nur im wissenschaftlichen Diskurs ein Schattendasein.1 Nicht selten wird er mit dem Europäischen Rat als oberstes Gremium der Europäischen Union

(EU) verwechselt. Selbst Politikstudenten und Lokalpolitiker wissen oft keine Antwort auf die Frage, was den Europarat und dessen Arbeit auszeichnet.2

Dabei ist der große Verdienst des Europarates um die Einheit Europas nach dem 2. Weltkrieg unbestritten. Doch wie sieht es in heutiger Zeit aus und wie ist es mit dem Europarat zukünftig bestellt? Braucht Europa den Europarat noch immer oder werden dessen Aufgaben mehr und mehr von anderen europäischen Organisationen wie beispielsweise der EU übernommen? Im „Europabewusstsein“ (wenn es dieses gibt) der Bürger/innen zumindest ist die EU aufgrund ihrer praktischen Bedeutung zunehmend dominierend geworden.3

1.2 Ziel und Gang der Arbeit

Zu Beginn der Arbeit wird die Institution des Europarates kurz portraitiert. Es wird auf die historische Entstehungsgeschichte eingegangen, auf die Organe des Europarates und auf deren Ziele, Aufgaben und Instrumentarien. Im Hauptteil der Arbeit soll die Rolle des Europarates im gesamteuropäischen Prozess näher beleuchtet werden. Es soll untersucht werden, welche Aufgaben der Europarat seit seiner Gründung im Jahre 1949 erfolgreich gelöst hat, welche Aufgaben und Ziele zukünftig zu verfolgen sind und wie sich der Europarat von der EU und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) abgegrenzt. Zum Abschluss der Arbeit wird in einem Fazit anhand der dargestellten Ergebnisse die Frage beantwortet, ob der Europarat als Institution nach über 50 Jahren auch zukünftig gebraucht wird oder hier nur Millionen an Steuergeldern der Mitgliedsländer versickern.

2. Der Europarat - ein Kurzportrait

2.1 Allgemeines

Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 (heute als Europatag benannt) von Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich durch den Zehnmächtepakt in London gegründet. Er ist damit die älteste originär politische zwischenstaatliche Organisation Europas.

Bis zum Fall der Berliner Mauer waren dem Europarat 23 Staaten beigetreten. Heute sind 47 Staaten (mit insgesamt ca. 800 Mio. Einwohner) Mitglied im Europarat. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Staatsform der parlamentarischen Demokratie sowie die Anerkennung der Satzung mit den dort verankerten Prinzipien der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten.4

Abb. 1 Mitgliedsstaaten des Europarates (Quelle: wikipedia)

Weiterhin gibt es fünf Beobachterstaaten: der Heiliger Stuhl, die Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Mexiko.5

Der Europarat versteht sich als eine Werte- und Zweckgemeinschaft demokratischer europäischer Staaten, die sich der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichtet fühlen. „Der Europarat hat zur Aufgabe, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern zum Schutze und zur Förderung der Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden, herzustellen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.“6 Die Satzung des Europarates (als seine „Verfassung“) definiert Zweck und Ziele des Europarates, regelt seine Zusammensetzung, Rechtsstellung und die Funktion seiner Organe, die Voraussetzung einer Aufnahme und Mitgliedschaft und enthält Bestimmungen über seine Finanzierung sowie über Vorrechte und Immunitäten seiner Mitglieder.7 Englisch und Französisch sind die beiden Amtssprachen des Europarates. Versuche, Deutsch als dritte Amtssprache des Europarates einzuführen, sind bisher gescheitert.8 Deutsch, Italienisch und Russisch sind jedoch Arbeitssprachen. Wichtige Texte werden auch in alle anderen europäischen Sprachen übersetzt.

Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden, auch wenn beide dieselbe Flagge (12 fünfzackige Sterne kreisförmig auf azurblauem Grund) und dieselbe Hymne (die Europahymne, die Melodie stammt aus dem letzten Satz der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven (1823) - Ode „an die Freude.“) verwenden.9 Der Europarat ist auch nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat und dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat). Der Sitz des Europarats ist in Straßburg (Elsass) im Europapalast. Der Europarat finanziert sich aus Beiträgen seiner Mitgliedsstaaten, die sich an deren Bevölkerungszahl orientieren.10

2.2 Historie

Folgendes Zitat kann den Neuanfang nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges treffend beschreiben:

„Wir werden in der Tat die Dämonen der Geschichte endgültig besiegt haben, wenn es uns gelungen ist, alle Völker Europas, mögen sie Deutsche, Ungarn, Schweden, Russen, Serben, Albaner oder Kroaten heißen, unter einem Dach zu vereinen. Dieses gemeinsame Dach heißt Europa, eine Werte- und Zweckgemeinschaft…“11

Schon vor Ende des Krieges (1943) hatte sich Sir Winston Churchill als erster europäischer Staatsmann öffentlich für eine Art „Vereinigte Staaten von Europa“ ausgesprochen, deren „erster Schritt“ eine Partnerschaft der beiden Erbfeinde Frankreich und Deutschland sein müsse. Am 19. September 1946 hielt Churchill an der Universität Zürich seine berühmte Rede, in der er - wie schon Victor Hugo - von den „United States of Europe" nach dem Vorbild der „United States of America" sprach: „The first ´step in the recreation of the European family must be a partnership between France and Germany…There can be no revival of Europe without a spiritually great France and a spiritually great Germany. The structure of the United States of Europe will be such as to make the material strength of a single State less important. Small nations will count as much as large ones and gain their honour by a constribution to the common cause … the United States of Europe and the first practical step will be to form a Council of Europe.”12

Churchill sprach von der Notwendigkeit einer europäischen Völkerfamilie und sah im Europarat einen pragmatischen Weg, den Hass zwischen den europäischen Völkern abzubauen und den Kontinent zu befrieden. Die unmittelbare Reaktion auf diese Äußerungen war die Gründung des Europarates in Straßburg im Jahr 1949, der allerdings mit Ausnahme des in Verbindung damit geschaffenen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Souveränität der Mitgliedstaaten kaum berührte. Im Vorfeld der Gründung trafen sich neben Parteien vom 7.- 11. Mai 1948 beim Haager Kongress der "Europäischen Einigungsbewegung" proeuropäische Organisationen und Verbände bzw. deren Mitglieder. Es waren insg. 719

Persönlichkeiten, u. a Intellektuelle, Gewerkschaftler, Industrielle, ca. 200 Parlamentarier, 12 Regierungschefs (teils ehemalige) und 60 Minister anwesend. Die von mehr als 40 nationale Bewegungen aus mindestens 16 Ländern Europas entsandten Bevollmächtigten schafften es, dass sich die verschiedensten europäischen Vorstellungen, Richtungen, Vereinigungen und Organisationen vereinigt hatten und obwohl keine Staatenkonferenz legte sie den Grundstein für die Schaffung des Europarates.13

2.3 Organe des Europarates

Gemäß seiner Satzung besteht der Europarat aus zwei Hauptorganen:14

dem Ministerkomitee (MK), eine Art ständige diplomatische Konferenz der Außenminister der Mitgliedstaaten als Stimme der Regierungen der Mitgliedsstaaten, vertreten vor Ort durch ihre Botschafter als ständige Vertreter. Die Außenminister tagen i.d.R. halbjährlich nicht-öffentlich in Straßburg. Die Botschafter als ständige Vertreter tagen im wöchentlichen Rhythmus.15

sowie der Parlamentarische Versammlung (PV, bis 1974 Beratend Versammlung), in welche die Parlamente der 47 Mitgliedstaaten Vertreter entsenden als Stimme der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten. Sie tagt öffentlich viermal pro Jahr für eine Woche in Straßburg und bildet die nationalen Parlamente ab, d.h. die Abgeordneten müssen die wichtigsten Parteien ihres Landes repräsentieren. Die insgesamt über 600 Abgeordneten bilden deshalb (je nach Parteizugehörigkeit) 5 Fraktionen:16

- SOC (Sozialdemokratische Gruppe)
- EEP (Gruppe der europäischen Volkspartei)
- EDG (Europäische Demokratische Gruppe - Konservativen) x LDR (Gruppe der Liberalen und Reformer)
- UEL (Gruppe der Vereinigten Europäischen Linken)

Das MK trifft Entscheidungen und handelt im Namen des Rates, legt die Richtlinien fest, verabschiedet das Arbeitsprogramm und das Budget. Es ist das Entscheidungsorgan des Europarats, überwacht jedoch ebenso wie die PV die Einhaltung der Pflichten, Auflagen und Konventionen der Mitgliedsstaaten (Vgl. Monitoring).

Der PV kommt neben dem Monitoring die Rolle der Ideenschmiede zu. Die PV arbeitet (zumeist auf Initiative des MK) die Konventionen aus, entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder, wählt den Generalsekretär und die Richter des Gerichtshofes. Sie selbst bezeichnet sich als das „demokratische Gewissen Europas“.17

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) bildet seit 1994 neben der parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee die dritte Säule des Europarates und als beratendes Organ die Stimme der lokalen und regionalen Demokratie.18

Beide Organe werden technisch und administrativ unterstützt von einem Sekretariat,19 das vom Generalsekretär des Europarates geleitet wird. Dieser wird von der Parlamentarischen Versammlung gewählt. Im Jahr 2000 waren allein im Sekretariat ca. 1.200 Mitarbeiter beschäftigt.20

Angegliedert an den Europarat ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der seit 1998 (vorher zusätzlich die Europäische Menschenrechtskommission) als ständig tagendes Gericht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention wacht. Jede natürliche oder nichtsstaatliche juristische Person eines Mitgliedsstaates hat hier das Recht auf Individualbeschwerde.

[...]


1 Vgl. Wittinger (2005), S. 5; ebenso Holtz (2000), S. 11 und Hack (2004), S. 66

2 Eigene unrepräsentative Umfrage in Freundes- und Bekanntenkreisen

3 Vgl. Streinz (2000), S. 17

4 Vgl. Hack (2004), S. 68

5 Vgl. Hack (2004), S. 69

6 Vgl. Satzung Art. 1a

7 Vgl. Wittinger (2005), S. 37, aus der Satzung des Europarates

8 Vgl. Streinz (2000), S. 25

9 Beide Symbole des vereinten Europas waren Initiativen des Europarats, vgl. Hack (2004), S. 68

10 Vgl. Satzung Art. 38 b

11 Tarschys (2000), S. 46

12 Churchill (1946) Zürich, Quelle: www.coe.int

13 Vgl. Klebes (2000), S. 112

14 Vgl. Satzung Art. 10

15 Vgl. http://www.coe.int/t/d/ministerkomittee/

16 Vgl. http://www.coe.int/t/d/Parlametarische_Versammlung/

17 Vgl. http://www.coe.int/t/d/Parlametarische_Versammlung/

18 Umfangreicher zum Regionalismus bei Streinz (2000)

19 Vgl. Satzung Art. 10

20 Quelle: Bauer (2001), S. 25

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Europarat - ein Auslaufmodell
Universidad
University of Hamburg  (Politikwissenschaft)
Autor
Año
2008
Páginas
23
No. de catálogo
V91221
ISBN (Ebook)
9783638071963
ISBN (Libro)
9783640330805
Tamaño de fichero
425 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Europarat, Auslaufmodell
Citar trabajo
Dipl.Volkswirt Stefan Berger (Autor), 2008, Europarat - ein Auslaufmodell, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91221

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