Das Königreich Preußen im 18. Jahrhundert

Verwaltung, Militär und Ökonomie


Dossier / Travail de Séminaire, 2008

23 Pages


Extrait


Inhalt

Einleitung

1. Konstitution der preußischen Verwaltung

2. Das Militär

3. Ökonomie

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Als einen der „seltsamsten Wesenszüge in der Geschichte Preußens“ muss - nach Christopher Clark - wohl der Aspekt gesehen werden, „dass sich Phasen frühreifer Stärke mit Phasen gefährlicher Schwäche abwechselten.“[1] Diesem Muster folgend, begann das 18.Jahrhundert für Brandenburg-Preußen als eine Phase der Stärke, bis weit in die zweite Hälfte des Jahrhunderts hinein. Mussten die brandenburgischen Kurfürsten noch im 17. Jahrhundert mit ansehen, wie fremde Armeen durch ihr Land marschierten, ohne dass sie dagegen hätten vorgehen können und Teile des Landes durch den Dreißigjährigen Krieg entvölkert und verwüstet waren – definitiv eine Phase gefährlicher Schwäche - stieg der Hohenzollern-Staat trotz all der Widrigkeiten bis 1763 zu einer europäischen Großmacht auf.

1701 stellte ein bedeutendes Jahr dar. Nach langen Verhandlungen erreichte Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg-Preußen, seitens des römisch-deutschen Kaisers Leopold I. die Zustimmung, sich zum „König in Preußen“ zu krönen. Damit entsprach der Kaiser zu diesem Zeitpunkt lediglich einem der Zeit folgenden Wunsch Friedrichs nach einer Rangerhöhung. Der Druck für die Hohenzollern war gewachsen; hatte sich doch bereits der sächsische Kurfürst den polnischen Königstitel gesichert (hierbei handelte es sich um ein Wahlkönigtum) und Hannover die Aussicht auf den englischen Thron. Die Verhandlungen mit dem Kaiser gestalteten sich durch einen Umstand europäischen Ausmaßes zunehmend positiv: Am 1. November 1700 starb der spanische König – aus dem Hause Habsburg – kinderlos und damit entflammte ein Erbfolgestreit zwischen Österreich und Frankreich, da beide Seiten Ansprüche auf die Besetzung des spanischen Throns anmeldeten. Ein Krieg stand kurz bevor und so war eine der Bedingungen für den Königstitel, dass Brandenburg-Preußen 8500 Mann seiner Truppen im Kriegsfalle bereitzustellen hätte. Der Bündnispartner Brandenburg war scheinbar wichtig für den Kaiser. Zudem erhielt Friedrich die Königswürde für ein Gebiet, welches außerhalb der Grenzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen lag. Auf diese Weise hatte Habsburg sich Unterstützung gegen Frankreich gesichert und Friedrich III. - nun Friedrich I., König in Preußen – seinen Wunsch nach Rangerhöhung erfüllt. Von jetzt an trat die Bezeichnung „Preußen“ aufgrund des höheren Titels vermehrt in den Vordergrund und wurde Terminus des Gesamtstaates.[2]

Nun war Preußen Königreich, nicht aber Großmacht. Es kann rückblickend in der Königskrönung durchaus „eine historische Leistung des ersten Königs“[3] gesehen werden; betrachtet man allerdings die strukturellen und ökonomischen Bereiche des Staates, kann mitnichten von einer Großmacht gesprochen werden. Ganz Kind seiner Zeit, ruinierte Friedrich I. den preußischen Staatshaushalt durch den barocken Prunk und die – nun königliche – Repräsentation des Staates. Dazu konträr begann dann 1713 die Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. Dieser reorganisierte die preußische Verwaltung; sein Hauptaugenmerk lag auf der Effizienzsteigerung der Behörden. Er förderte die Wissenschaft, griff ebenso in die Wirtschaft ein und machte Preußen zu einem Merkantilstaat; stellte damit die Streusandbüchse des Reiches auf eine ökonomisch stabile Grundlage. Der König verordnete u.a. absolute Sparsamkeit, womit er einerseits den Staatshaushalt sanierte und andererseits das Militär beachtlich vergrößerte. Seine Vorliebe für das Heer und die Sparsamkeit brachten ihm den Zusatz Soldatenkönig ein.

Unter der Regierung seines Sohnes, Friedrich II., sollte dieses starke Heer seinen mehrfachen Einsatz erleben. Kurz nachdem der König 1740 den Thron bestieg, nutzte er die Wirren um die Thronfolge - Maria Theresias - in Österreich um sich Schlesien anzueignen. Friedrich nutze die Hinterlassenschaften seines Vaters; ein großes, gut ausgebildetes Heer und eine gefüllte Kriegskasse. Auch folgte er der Traditionslinie bezüglich der Reformen der preußischen Verwaltung und Ökonomie, initiierte darüber hinaus bedeutende Trockenlegungsprojekte (bspw. das Oderbruch). Friedrichs militärische Erfolge ließen letztlich das Königreich zu einer Großmacht aufsteigen.

Die stringente Vergrößerung des militärischen Potenzials – Preußen war aufgrund seiner geostrategischen Entstehungsgeschichte verstärkt darauf angewiesen – und die gezielten Reformen des Verwaltungsapparates, ebenso die Förderung der Ökonomie, brachten ihm den Ruf ein, „es marschiere an der Spitze des Fortschritts.“[4]

Somit steht in dieser Arbeit die Frage im Mittelpunkt: Welche strukturellen Veränderungen des preußischen Staates im 18. Jahrhundert seinen Aufstieg zur Großmacht ermöglichten?

Bei der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Preußen des 18. Jahrhunderts und seinem Aufstieg hat sich unter anderem Otto Büsch hervorgetan, der neben einer Überblicksdarstellung preußischer Geschichte vor allem auch das Militär und die Sozialstruktur Preußens beleuchtet hat und dieses in Zusammenhang mit der Bedeutung für die Geschichte Preußens gestellt hat. In den letzten Jahren sind vor allem zwei Werke zu erwähnen, die sich der preußischen Geschichte widmen. Zum Einen handelt es sich hierbei um die „Geschichte Preußens“ von Wolfgang Neugebauer, der systematisch die politisch-konstitutionelle Seite der staatlichen Entwicklung nachzeichnet. Zum Anderen muss hier das Buch „Preußen“ von Christopher Clark genannt werden. Clark erzählt tiefgehend die Geschichte Preußens und verbindet hierbei auf sehr gelungene Art sowohl politische, ökonomische, religiöse, als auch biographische Aspekte miteinander. In seinem Werk „Friedrich der Große“ widmet sich Theodor Schieder dem König und seiner Herrschaft; analysiert dabei die Widersprüchlichkeiten der Herrschaft des Preußenkönigs. Neben diesen zentralen Werken seien noch die vielfältigen Sammel- und Ausstellungsbände genannt, die anlässlich des 200 jährigen Todestages Friedrich II. (1986) erschienen sind, sowie die Bände, die 2001 anlässlich des 300 Jahrestages der Königskrönung (1701) herausgegeben wurden; in diesen findet sich eine Vielzahl an Beiträgen zu den unterschiedlichsten Aspekten der preußischen Geschichte.

In der Arbeit sollen die strukturellen Veränderungen des Staates Preußen nachgezeichnet werden, die ihm den Aufstieg zur Großmacht – also Preußen eine aktive Machtpolitik ermöglicht haben – gestatteten und die notwendigen Vorraussetzungen schufen. Vornehmlich wird dafür die Entwicklung von 1701 bis 1763 betrachtet, wobei teils auch Rückgriffe auf die Politik der Kurfürsten zuvor erfolgen werden. Anfangs wird in Kapitel 1 das preußische Verwaltungswesen und die administrative Ordnung betrachtet werden. In einem zweiten Schritt wird in Kapitel 2 das Militär als eine der Stützen des Hohenzollern-Staates einer genaueren Betrachtung unterzogen. Schließlich wird im dritten Kapitel nachvollzogen werden, wie versucht wurde, die preußische Wirtschaft auf eine breitere Basis zu stellen.

1. Konstitution der preußischen Verwaltung

Es gab zwei bedeutende, die (preußische) Herrschaft des 18. Jahrhunderts bedingende Grundmuster, denen zunächst die Aufmerksamkeit zugedacht werden muss. Einerseits handelte es sich dabei um ein Problem, welches eher spezifisch den Hohenzollern-Staat betraf: die staatliche/regionale Integration der verstreut liegenden Territorien. Im Gegensatz zu den anderen europäischen Großmächten konnte Preußen sich nicht als einen Flächenstaat bezeichnen, der aus einem zusammenhängenden Territorium bestand. Noch bis zur ersten Teilung Polens im Jahre 1772 erkennt man anhand der Karte[5] - und dies muss bei allen Betrachtungen Preußens stetig mitbedacht werden - , dass Preußen ein dreigeteiltes (helle Schattierung) Land war. Zum Regierungsantritt Friedrich II. waren die rheinischen(-westlichen) Gebiete (bspw. Kleve, Mark und Ravensberg) im Westen durch Hannover, auf der anderen Seite, Ostpreußen – jenes Gebiet durch das die Königswürde erlangt wurde – durch polnisches Gebiet von den brandenburgischen Stammlanden getrennt. Neben der damit offensichtlich verbundenen geostrategischen Problematik, ergaben sich auch Komplikationen im Verwaltungswesen, bspw. der Durchsetzung administrativer Anordnungen aus Berlin an den Peripherien Preußens. So hielten oftmals regionale „Amtseliten […] still und zäh“ an eigenen Kompetenzen fest und erwehrten sich „noch im ganzen 18. Jahrhundert […] gegenüber zentralistischen Tendenzen aus Berlin“[6]. Das Machtzentrum Berlin lag oft weit entfernt und in vielen Gebieten waren die traditionellen Rechte und Gesetze stärker. Zudem konnten der gutsherrliche, protestantische, im Verhältnis auch ärmere Osten und der eher städtisch-bürgerliche, katholische Westen des Königreiches nicht konträrer zueinander stehen; politisch, ökonomisch und konfessionell – Preußen war nicht im geringsten ein Einheitsstaat[7] und das musste jeder preußische König bedenken, wollte er das Land (zumindest) zu einem politischen Zentralstaat formen.

Das zweite Grundmuster, dass berücksichtigt werden muss: der Absolutismus. Oftmals wird in der Literatur vom aufgeklärten Absolutismus gesprochen. In dieser Arbeit soll auf diesen Terminus als Beschreibung verzichtet werden, steht es doch zur Disposition, inwiefern der preußische Absolutismus in der Praxis überhaupt von aufklärerischen Elementen durchsetzt war. Generell lässt sich konstatieren, dass sich der Absolutismus in den europäischen Ländern jeweils auch spezifisch entwickelt hat, den Absolutismus in ureigenster Form gab es also nicht. Betrachtet man Preußen und hier die Regierungszeit Friedrich II., kann mitnichten davon ausgegangen werden, dieser hätte die absolutistische Macht nicht zu nutzen gewusst – oder wäre nicht Willens gewesen, sie zu nutzen.[8] Dabei darf nicht der Eindruck entstehen, es solle hier die preußische Aufklärung negiert werden. Vor allem das Bildungsbürgertum, dass sich im Laufe es 18. Jahrhunderts mehr und mehr als Berufsbeamtentum profilierte, galt als Träger der Aufklärung im Staat. Auch Friedrich vertrat in seinen philosophischen Schriften aufklärerische Thesen; herrschaftliche Praxis war freilich etwas anderes. Inwiefern sein Verständnis davon, erster Diener des Staates zu sein – also den Abschied vom Gottesgnadentum zu nehmen – nicht vielleicht eher durch die pietistischen[9] Einflüsse seiner Jugendjahre oder seiner Abneigung gegenüber dem Religiösen, gar seinem Empfinden von Staatsräson beeinflusst wurde, kann in diesem Rahmen schwerlich beantwortet werden. Am Ende hielt der König im Großen und Ganzen die Zügel in der Hand, war er doch nicht dazu da, dass er „sich [lediglich] vom Mark des Volkes mäßte und glücklich sei, während alles darbt.“[10] Er war – ganz Kind seiner Zeit - Herrscher, und zwar ein absoluter, unterstützt durch eine von ihm kontrollierte Bürokratie; eher wenig hatte er gemein mit dem so verbreiteten Postulat des aufgeklärten Königs, geht es um die Praxis der Herrschaft.

Wenn wir also bei der Herrschaft in Preußen von Absolutismus sprechen, so ist das folgerichtig, muss aber auch different im Hinblick auf die zentralistische Bürokratie des Staates und die ständischen Eliten in den Provinzen gesehen werden. Die Administration war nicht in „der Lage […], den Willen des Monarchen auf allen Organisationsebenen in die Tat umzusetzen.“[11] Somit wird an diesem Punkt eine analytische Trennung zweier Betrachtungsebenen notwendig; einerseits die der zentralistischen Bürokratie (in Berlin), andererseits die Ebene der regionalen Administration.

Auf der staatsbürokratischen Ebene soll das zentrale Verwaltungsorgan des 18. Jahrhunderts in Preußen im Mittelpunkt stehen. Zur Jahreswende 1722/23 fasste Friedrich Wilhelm I. die bisherigen Behörden zu einer zentralen Verwaltungseinheit zusammen: dem „General-Ober-Finanz-, Kriegs- und Dömänendirektorium“. Es handelte sich hierbei um eine Mischung aus Sach- und Regionalressorts, die in diesem „Generaldirektorium“ zusammengefasst wurden. Zunächst war es in vier Departements aufgeteilt, die teils territorialbezogen und teils sachbezogen arbeiteten. So war beispielsweise das IV. Departement für die Provinzen Minden-Ravensberg, Tecklenburg, Lingen und Halberstadt zuständig, auf sachbezogener Ebene unterstand ihm das gesamte Münzwesen und alle Invalidensachen. Die Verwaltung des Staatsschatzes behielt sich Friedrich Wilhelm I. selbst vor.[12] Dieses Verwaltungssystem bewährte sich und erfuhr nach dem Regierungsantritt Friedrichs II. schrittweise mehrere Erweiterungen, die durch die Vergrößerung des Staatsgebietes, vor allem aber durch die Verbreiterung der ökonomischen Basis des Königreiches nötig wurden. Im Jahre 1740 kam das V. Departement (rein sachgebundenes Ressort), zuständig für Handel und Manufaktur, dazu und erhöhte sich auf zuletzt insgesamt acht Departements, zuzüglich der dem Direktorium direkt unterstellten „Ober-Kriegs- und Domänen-Rechenkammer“.[13]

[...]


[1] Clark, Christopher, Preußen, Aufstieg und Niedergang 1600 – 1947, Bonn 2007, S. 16.

[2] Vgl. Bruyn, Günter de, 300 Jahre Königreich Preußen, S. XI, in: Museumsverband des Landes Brandenburg e.V. (Hrsg,), PREUSSEN 2001, Ortstermine, Stationen Brandenburg-Preußens auf dem Weg in die moderne Welt, Berlin 2001.

[3] Neugebauer, Wolfgang, Geschichte Preußens, Hildesheim 2004, S.53.

[4] Winkler, Heinrich August, Der lange Weg nach Westen, Deutsche Geschichte 1806 – 1933, Bonn 2002, S. 29.

[5] Vgl. Anlage 1 ( S. 20, oben), aus: Clark, Christopher, Preußen, S. 18 f.

[6] Neugebauer, Wolfgang, Geschichte Preußens, S. 63.

[7] An dieser Stelle wird bereits deutlich, dass die oft beschriebene religiöse Toleranz mehr pragmatisches Instrument herrschaftlicher Politik war, als reine Gutmütigkeit der Monarchen. Toleranz - nicht nur konfessionell verstanden – muss als Grundvoraussetzung und Vorteil für den Aufstieg Brandenburg-Preußens gesehen werden. (D.S.)

[8] Vgl. Haberkern, Ernst, Limitierte Aufklärung, Die protestantisch Spätaufklärung in Preußen am Beispiel der Berliner Mittwochsgesellschaft, Marburg 2005, S. 78 ff.

[9] Der Pietismus wurde vor allem vor Friedrich Wilhelm I. gefördert und trug zur Ausbildung des preußischen Verständnisses von Dienstpflicht, Untertanenpflicht und auch Staatsräson bei, neben seinem Sozialbewegungscharakter. Weiters dazu siehe: Clark, Christopher, Preußen, S. 154-171; sowie: Hinrichs, Carl, Preußentum und Pietismus, Der Pietismus in Brandenburg-Preußen als religiös-soziale Reformbewegung, Göttingen 1971. (D.S.)

[10] Friedrich II., Politisches Testament von 1752, in: Friedrich der Grosse, Die Politischen Testamente, übersetzt von Friedrich v. Oppeln-Bronikowski, 2. Auflg., München 1936, S. 50.

[11] Clark, Christopher, Preußen, S. 142.

[12] Vgl. Hubatsch, Walther, Friedrich der Große und die preußische Verwaltung, Köln/Berlin 1973, S. 27 f.

[13] Vgl. Ebenda, S. 240 f.

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Das Königreich Preußen im 18. Jahrhundert
Sous-titre
Verwaltung, Militär und Ökonomie
Université
Technical University of Berlin
Auteur
Année
2008
Pages
23
N° de catalogue
V91266
ISBN (ebook)
9783638051071
ISBN (Livre)
9783640301140
Taille d'un fichier
683 KB
Langue
allemand
Annotations
Laut Dozent ist die Argumentation und Struktur der Arbeit klar und nachvollziehbar. Ebenso ist sie begrifflich präzise.
Mots clés
Königreich, Preußen, 18. Jahrhundert, Deutschland, Europa, Preussen, Absolutismus, Aufklärung, Aufstieg Preußens, Soldatenkönig, Friedrich der Große, Friedrich II., Kantonsystem
Citation du texte
Dennis Schneider (Auteur), 2008, Das Königreich Preußen im 18. Jahrhundert, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91266

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