Der Schwerpunkt dieser Arbeit soll neben einer Kategorisierung und Bewertung der Entscheidungsaussprüche mit gesetzgeberischer Qualität darauf liegen, verfassungsrechtliche Probleme herauszuarbeiten: Die im Titel der Arbeit enthaltene Terminologie Ersatzgesetzgeberschaft weist bereits auf einen Konflikt mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz hin. Wo das Gericht wie ein Gesetzgeber handelt, stellt sich aber auch die Frage, inwieweit dadurch der Wille des Volkes verwirklicht werden kann, und ob nicht vielmehr ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip festzustellen ist.
Nicht erst seit Kurzem muss sich das Bundesverfassungsgericht den Vorwurf gefallen lassen, sich zum Ersatzgesetzgeber aufzuschwingen und selbst Politik zu betreiben. Durch politisch und juristisch höchst umstrittene Entscheidungen der letzten Jahre hat das Thema jedoch noch einmal an Brisanz gewonnen. Der Begriff "Ersatzgesetzgeber" wird sehr unterschiedlich verwendet: Er reicht von einer dem gesetzgeberischen Willen angeblich entgegenstehenden verfassungskonformen Auslegung (die m.E. noch keine Ersatzgesetzgeberschaft darstellt und in dieser Arbeit nicht behandelt wird) über teils sehr fordernde Appellentscheidungen und Unvereinbarkeitserklärungen bis hin zu bundesverfassungsgerichtlichen Übergangsregelungen, die am weitesten in den legislativen Aufgabenbereich hinübergreifen.
Das Bundesverfassungsgericht nimmt im Gefüge der Gewaltenteilung eine besondere Stellung ein: Es hat das Monopol zur Normverwerfung inne, zu der es im Verfahren der abstrakten und konkreten Normenkontrolle oder im unmittelbar oder inzident gegen Rechtsnormen gerichteten Verfassungsbeschwerdeverfahren kommen kann. Von der früheren Rechtsprechung, dass eine verfassungswidrige Norm nichtig und eine verfassungsmäßige Norm nicht zu beanstanden ist, weicht das Gericht immer weiter ab: In der Praxis wird die Nichtigerklärung zur Ausnahme und die, teils mit einer Weitergeltungsanordnung verbundene, Unvereinbarkeitserklärung zur Regel. Gerne nutzt das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit und schlägt im Rahmen dessen eine eigene Regelung vor – der Gesetzgeber folgt bereitwillig, um das Risiko einer erneuten Beanstandung zu minimieren.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Formen der Ersatzgesetzgeberschaft
I. Appellentscheidung als bloß unverbindliche Aufforderung zur Nachbesserung
II. Normenkontrolle als Gesetzgebung im materiellen Sinne bzw. als Akt negativer Gesetzgebung
III. Unvereinbarkeitserklärung und Verpflichtung des Gesetzgebers zur verfassungskonformen Neuregelung
IV. Weitergeltungsanordnung nach einer Unvereinbarkeitserklärung
V. Formulierung einer verfassungsgerichtlichen Übergangsregelung nach einer Nichtig- oder Unvereinbarkeitserklärung
C. Verfassungsrechtliche Probleme konkreter normativer Vorgaben
I. Durchbrechung des Gewaltenteilungsgrundsatzes, Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG
1. Strukturelle Ungeeignetheit der Gerichte zur Setzung von Rechtsnormen, die über den Einzelfall hinaus Geltung beanspruchen
2. Justizielle Bevormundung des Gesetzgebers und vorauseilender Gehorsam der Politik
II. Verstoß gegen das Demokratieprinzip, Art. 20 Abs. 1, 2, Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG
1. Allgemeiner Gesetzesvorbehalt, Art. 20 Abs. 3 GG und Wesentlichkeitstheorie
3. Öffentliche Akzeptanz, aber keine unmittelbare demokratische Legitimation der Verfassungsrichter
4. Herrschaft der Verfassung statt Demokratie?
D. Ansätze zur Rechtfertigung der Ersatzgesetzgeberschaft
I. Rückgriff auf § 35 BVerfGG als Irrweg
II. Notkompetenz des Bundesverfassungsgerichts zur Vermeidung eines verfassungsentfernteren Zustands
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Phänomen, bei dem das Bundesverfassungsgericht durch seine Entscheidungen faktisch Aufgaben der Legislative übernimmt und somit als "Ersatzgesetzgeber" agiert. Im Zentrum steht die Analyse, ob und inwieweit diese Praxis zu Konflikten mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz und dem Demokratieprinzip führt, wobei insbesondere die verfassungsrechtliche Problematik konkreter normativer Vorgaben erörtert wird.
- Kategorisierung und Bewertung verschiedener verfassungsgerichtlicher Entscheidungsaussprüche
- Analyse der verfassungsrechtlichen Problematik bei der Festlegung konkreter normativer Vorgaben
- Untersuchung des Konflikts mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz (Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG)
- Diskussion über die Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip
- Kritische Auseinandersetzung mit der Rechtfertigung durch § 35 BVerfGG und die Notkompetenz
Auszug aus dem Buch
C. Verfassungsrechtliche Probleme konkreter normativer Vorgaben
Als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips kommt dem in Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG umschriebenen und durch Art. 79 Abs. 3 GG jeder Änderung entzogenen Gewaltenteilungsgrundsatz eine große Bedeutung zu. Seine besondere Stellung betont auch das BVerfG, das die Gewaltenteilung mehrfach als „tragendes Organisationsprinzip des Grundgesetzes“ bezeichnet hat.
Zwei Aspekte sind hierbei maßgeblich: Zunächst bringt die Trennung der drei Staatsfunktionen eine funktionsgerechte Organstruktur mit sich. Staatliche Entscheidungen sollen von denjenigen Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen. Gleichzeitig dient die Gewaltenteilung der gegenseitigen Kontrolle der Staatsorgane und damit der Mäßigung der Staatsherrschaft. Das Grundgesetz sieht dennoch kein streng gewaltenteiliges System vor, sondern kennt zahlreiche – teils ausdrücklich normierte – Querverbindungen. Diese Gewaltverschränkungen dienen einem Effektivitäts- und Kontrollgewinn, tragen aber auch zur Konfliktvermeidung durch Beteiligung bei. So sinnvoll eine Kooperation bzw. ein Übergreifen einer Staatsgewalt in den Kompetenzbereich einer anderen im Einzelnen auch sein mag, muss stets der vom BVerfG immer wieder betonte „Kernbereich autonomer Zuständigkeiten und Wirkungsmöglichkeiten“ garantiert sein. Unter B. wurde gezeigt, dass das BVerfG mit verschiedenen Entscheidungsaussprüchen in die gesetzgeberische Sphäre übergreift. Im Folgenden soll herausgearbeitet werden, inwieweit dadurch verschiedene Aspekte des Gewaltenteilungsgrundsatzes berührt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den zunehmenden Vorwurf, das Bundesverfassungsgericht agiere als Ersatzgesetzgeber, und definiert das zu untersuchende Spektrum der verfassungsgerichtlichen Eingriffe.
B. Formen der Ersatzgesetzgeberschaft: Dieses Kapitel kategorisiert die verschiedenen Instrumente, mit denen das Bundesverfassungsgericht in den legislativen Bereich eingreift, von der unverbindlichen Appellentscheidung bis hin zur detaillierten Übergangsregelung.
C. Verfassungsrechtliche Probleme konkreter normativer Vorgaben: Hier werden die verfassungsrechtlichen Spannungsfelder untersucht, die durch das Hinübergreifen des Gerichts in die Sphäre des Gesetzgebers entstehen, insbesondere hinsichtlich der Gewaltenteilung und der demokratischen Legitimation.
D. Ansätze zur Rechtfertigung der Ersatzgesetzgeberschaft: Das Kapitel diskutiert die Argumentationslinien, mit denen das Gericht sein Handeln legitimiert, insbesondere unter Rückgriff auf § 35 BVerfGG und die Theorie einer verfassungsrechtlichen Notkompetenz.
E. Fazit: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, dass eine gewisse verfassungsgerichtliche Steuerung zwar notwendig sein kann, aber klare Grenzen zur Wahrung der demokratischen Ordnung und des legislativen Spielraums gezogen werden müssen.
Schlüsselwörter
Bundesverfassungsgericht, Ersatzgesetzgeber, Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Normenkontrolle, Unvereinbarkeitserklärung, Weitergeltungsanordnung, Übergangsregelung, Gesetzgebungsverfahren, Rechtsstaatlichkeit, Normsetzung, § 35 BVerfGG, Notkompetenz, Legislative, Verfassungsinterpretation
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die kritische Rolle des Bundesverfassungsgerichts als sogenannter "Ersatzgesetzgeber" und untersucht, inwieweit dessen Entscheidungen die Grenzen zwischen Rechtsprechung und Gesetzgebung verschieben.
Welche zentralen Themenfelder behandelt das Werk?
Die zentralen Felder umfassen die Kategorisierung verfassungsgerichtlicher Entscheidungstechniken, die Problematik der Gewaltenteilung sowie die demokratische Legitimation des Gerichts bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Rechtsnormen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, die Problematik der "Ersatzgesetzgeberschaft" zu kategorisieren und zu bewerten sowie herauszuarbeiten, ob diese Praxis einen unzulässigen Verstoß gegen Gewaltenteilung und Demokratieprinzip darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und einer Auswertung der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur zum Thema Gewaltenteilung und Verfassungsprozessrecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der verschiedenen Formen der Ersatzgesetzgeberschaft (z.B. Appelle, Unvereinbarkeitserklärungen), die Analyse verfassungsrechtlicher Probleme (Gewaltenteilung, Demokratieprinzip) und die Diskussion der Rechtfertigungsansätze für diese Praxis.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Bundesverfassungsgericht, Ersatzgesetzgeber, Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Normenkontrolle und Übergangsregelung definieren.
Wie bewertet die Autorin den Rückgriff des Gerichts auf § 35 BVerfGG?
Die Autorin weist darauf hin, dass der Rückgriff auf § 35 BVerfGG zur Begründung von Übergangsregelungen in der Literatur weitgehend abgelehnt wird, da dies dem Gericht eine Befugnis einräumt, die über die bloße Vollstreckung hinausgeht.
Welche Schlussfolgerung zieht die Autorin bezüglich der Rolle des Gesetzgebers?
Die Autorin fordert ein selbstbewussteres Auftreten des Gesetzgebers, da dieser bei der Umsetzung verfassungsgerichtlicher Vorgaben Spielräume besitzt und sich nicht als bloßer Vollstrecker des Gerichts begreifen sollte.
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- Charlotte Greipl (Autor:in), 2017, Verfassungsgerichte als Ersatzgesetzgeber? Verfassungsrechtliche Probleme sowie Kategorisierung und Bewertung der Entscheidungsaussprüche mit gesetzgeberischer Qualität, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/914082