Ein Versuch der Anwendung von Kants Deduktion der reinen ästhetischen Urteile auf die moderne Philosophie des Geistes


Seminar Paper, 2008

17 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zusammenfassung der Deduktion der reinen ästhetischen Urteile
1. §30: Der Hintergrund
2. §31: Die Zweckmäßigkeit der Vorstellung
3. §32: Pseudoobjektivität
4. §33: Souveränität
5. §34: Kein objektives Prinzip des Geschmacks
6. §35: Die Einbildungskraft als subjektives Prinzip des Geschmacks
7. §36: Das Apriori synthetischer Urteile
8. §37: Der Inhalt von Geschmacksurteilen
9. §38: Die Deduktion von Geschmacksurteilen

3. Die Herleitung ästhetischer Urteile heute
1. Pseudoobjektivität: Die Erklärungslücke
2. Souveränität: Unmittelbarkeit und Unvermittelbarkeit
3. Die Deduktion: Freiheit und Gesetzmäßigkeit

4. Kommentar

5. Literaturverzeichnis

Einleitung

Im Folgenden soll versucht werden, Kants Darstellung der 'Deduktion der reinen ästhetischen Urteile' zusammengefasst und daraufhin auf Tauglichkeit seiner Anwendung auf die aktuelle Bewusstseins- und Qualia-Debatte überprüft zu werden. Die entsprechenden Textstellen finden sich bei Kant in der Kritik der Urteilskraft (im Folgenden KdU) unter den §§30-38. Zunächst soll Kants Gedankengang strukturiert und relevante Aspekte derart in diese Betrachtung transportiert werden, dass ihr Inhalt zumindest begrifflich auf Bereiche der Geist-Körper-Diskussion angewandt werden kann. Sicherlich ließen sich weitere Implikationen aus anderen Paragraphen – insbesondere aber der Kritik der ästhetischen Urteilskraft – herausarbeiten, doch soll sich diese Arbeit auf die genannten §§30-38 beschränken, um in Anbetracht der vielen möglicher Anknüpfungspunkte nicht den Blick für das Detail zu verlieren.

Der erste Teil dieser Arbeit erhebt den Anspruch eine Zusammenfassung nach Kants eigener Auffassung zu sein. Dies setzt eine Bezugnahme zum Einen auf die KdU im Ganzen voraus, um nicht den Hintergrund der Argumentation aus dem Blick zu verlieren, und zum Anderen auf Sekundärliteratur, um eine Konsistenz der Interpretationen zu gewährleisten. Des weiteren muss beim Versuch Kants Worte zu 'modernisieren' darauf geachtet werden, nicht vom Interpretationssziel dahingehend beeinflusst zu werden, dass en passant eine Passung entsteht. Auch hier sind Gesamtkontext und Sekundärliteratur hilfreiche Restriktionen möglicher Lesarten. Im zweiten Teil sollen einige der zuvor herausgearbeiteten Aspekte auf ihre Übertragbarkeit in den Bereich der aktuellen Philosophie des Geistes geprüft werden. Hierzu werden die extrahierten Argumentationspunkte auf aktuelle Veröffentlichungen in diesem Bereich angewandt und in ihrem Zusammenhang mit diesen untersucht. Insofern es zu Widersprüchen kommt, werden diese ausgelegt und es wird versucht ihre Ursachen aufzudecken. Da aktuelle Diskussionen im Bereich der Philosophie des Geistes – besonders in Qualia- und Bewusstseinsdebatte – recht kontrovers sind, besteht aber wohl die Schwierigkeit weniger darin, einen Zeitgenossen zu finden, dessen Argumentation sich mit der vorliegenden Auslegung von Kant deckt, als vielmehr darin übereinstimmende Vertreter zu identifizieren. Diese Möglichkeit wird zwar nicht im Vornherein ausgeschlossen, doch soll der Hauptaugenmerk auf der Möglichkeit liegen, eventuelle Differenzen unter Bezugnahme auf die von Kant in der KdU vorgenommenen Argumentation aufzulösen.

2. Zusammenfassung der Deduktion der reinen ästhetischen Urteile

1. §30: Der Hintergrund

Die Überschrift des ersten für diese Betrachtung relevanten Paragraphen weist zunächst darauf hin, dass ästhetische Urteile nicht aus dem Erhabenen, sondern nur aus dem Schönen abgeleitet werden können. Um hier Kants Unterscheidung zwischen dem Schönen und dem Erhabenen nachvollziehen zu können, müssen wir zunächst den entsprechenden §23 betrachten, in welchem Kant den Übergang vom Beurteilungssystem des Schönen zu dem des Erhabenen vollzieht. Hier beschreibt den Unterschied unter Anderem folgendermaßen:

Der wichtigste und innere Unterschied aber des Erhabenen vom Schönen ist wohl dieser: daß, wenn wir, wie billig, hier zuvörderst nur das Erhabene an Naturobjekten in Betrachtung ziehen [...] die Naturschönheit (die selbstständige) eine Zweckmäßigkeit in ihrer Form, wodurch der Gegenstand für unsere Urteilskraft gleichsam vorherbestimmt zu sein scheint, bei sich führt, und so an sich einen Gegenstand des Wohlgefallens ausmacht; hingegen das, was in uns, ohne zu vernünfteln, bloß in der Auffassung, das Gefühl des Erhabenen erregt, der Form nach zwar zweckwidrig für unsere Urteilskraft, unangemessen unserm Darstellungsvermögen, und gleichsam gewalttätig für die Einbildungskraft erscheinen mag, aber dennoch nur um desto erhabener zu sein geurteilt wird. (KdU §23)

Hieraus lässt sich nun also erkennen, dass das Erhabene nach Kant vielmehr die Eigenschaft eines Gemütszustandes ist, als die Eigenschaft eines Gegenstandes. Ebenso ist der Auslöser des Erhabenen im Gegensatz zum Schönen nicht zwangsläufig positiv. Er ringt uns vielmehr Anerkennung ab, wirkt überwältigend durch seine Quantität. Das Erhabene wirkt indirekt insofern, als dass es ein nötiger oder hilfreicher Schritt auf dem Weg zum Schönen sein kann, es ihm selbst unter Umständen aber an Schönem mangelt. Das Schöne hingegen liegt in der Form des Gegenstandes, darin, dass uns durch ihn Angenehmes, Nützliches widerfährt (KdU §11). Das Schöne liegt in der Qualität des Gegenstandes, nicht in unserer Auffassung seiner, wie es beim Erhabenen der Fall ist, sondern in ihm selbst, es wirkt daher direkt.

Da ein Urteil als solches einer notwendigen Ursache bedarf, weist Kant zu Beginn des betrachteten Paragraphen auf die nötige Deduktion der ästhetischen Urteile hin, die von einem darüber stehenden Prinzip aus a priori angestellt werden können müsse. Dieses Prinzip findet er bezüglich der ästhetischen Urteile in der Zweckmäßigkeit. Kant plädiert außerdem im Titel des §30 dafür, ästhetische Urteile nicht auf das Erhabenen, sondern vielmehr auf das Schönen zu beziehen. Bei genauer Betrachtung seiner Auffassung des Schönen und des Erhabenen erschießt sich der Grund hierfür. Das Schöne trägt die die entsprechende Auffassung verursachenden Eigenschaften in sich selbst. Es kann gesagt werden, dass – insofern von einem Gemeinsinn ausgegangen wird (KdU §21-22) – die Gründe für die Auffassung eines Gegenstandes als 'schön' lediglich im Gegenstand selbst begründet sind und die Individualität des betrachtenden Menschen hierbei eine Invariable darstellt, die auf die Kriterien dieses ästhetischen Urteils kaum einen bis keinen Einfluss hat. Ebenso ist das Schöne nicht relativ zu anderem mehr oder weniger Schönem – es steht für sich und durch sich. Dagegen bleibt das Erhabene der Natur formlos, das es bestimmende Prinzip unklar, da es, durch Subjekt und Objekt gleichermaßen bestimmt, veränderlich und somit schwer auszumachen bleibt. Wie in der Auseinandersetzung mit dem Unterschied zwischen Schönem und Erhabenem in §23 weist Kant erneut darauf hin, dass das Erhabene eben mehr Teil unseres Denkens und weniger Teil der Welt ist als das Schöne. Insofern steht das Erhabene auch nur in Relation zu Anderem. Wir setzen es in Relation, indem wir es gebrauchen, es anwenden. Das Erhabene als solches für sich zu betrachten ist nicht möglich.

2. §31: Die Zweckmäßigkeit der Vorstellung

Die Prozess der Deduktion eines Urteils findet nach Kant erst statt, wenn die Exposition des Deduzierten mit dem Prinzip, von welchem es hergeleitet wurde, notwendig übereinstimmt. Im Fall des ästhetischen Urteils ist seine Angemessenheit also nicht in ausschließlich weltlichen Tatsachen zu sehen. Ebenso wenig erschöpfen sich individuelle Möglichkeiten als Rechtfertigung eines Geschmacksurteils. Vielmehr ist es die Zweckmäßigkeit der Vorstellung, die ästhetische Urteile als solche rechtfertigt. Zwischen Schönem und Erhabenem macht sich die bereits zuvor dargelegte Divergenz erneut bemerkbar. Bei Menschen – diese seien hier bezüglich der Verursachung bestimmter Vorstellungen als homogen angenommen (KdU §§21-22) – ergeben sich Unterschiede in der Zuschreibung von Schönheit lediglich aus Veränderungen in der Form des Gegenstandes. Das Erhabene hingegen zeigt sich abhängig von der Ontogenese des Individuums, bleibt also in höchstem Maße bestimmt durch sowohl die Form des Gegenstandes wie auch die Möglichkeiten des Subjekts. Daraus folgt, dass die Deduktion der Geschmacksurteile in Abhängigkeit der subjektiven Zweckmäßigkeit einer empirisch verursachten Vorstellung betrachtet werden muss – weder die weltlichen Tatsachen, noch die subjektiven Möglichkeiten alleine reichen hin. Des weiteren verlangt Kant vom Geschmacksurteil a priori verursacht zu sein. Die empirische Auffassung des Gegenstandes löst das Urteil zwar aus, doch soll die Veranlagung ein bestimmtes Urteil zu fällen eben a priori in der Person begründet liegen. Das Prinzip, von welchem das Urteil hergeleitet wird ist also ein vorbegriffliches. Hieraus ergeben sich folgende Konsequenzen: (a) das Geschmacksurteil muss jeder Person unbezweifelbar zugestanden werden und (b) das Urteil muss zwar deduzierbar bleiben, darf aber nicht bei jedem Subjekt gleich ausfallen.

[...]

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Details

Title
Ein Versuch der Anwendung von Kants Deduktion der reinen ästhetischen Urteile auf die moderne Philosophie des Geistes
College
University of Bamberg
Grade
1,7
Author
Year
2008
Pages
17
Catalog Number
V91453
ISBN (eBook)
9783638072663
ISBN (Book)
9783638957021
File size
480 KB
Language
German
Keywords
Versuch, Anwendung, Kants, Deduktion, Urteile, Philosophie, Geistes
Quote paper
Mark Wernsdorfer (Author), 2008, Ein Versuch der Anwendung von Kants Deduktion der reinen ästhetischen Urteile auf die moderne Philosophie des Geistes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91453

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