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Institutioneller Rassismus bei der Bundespolizei am Beispiel von Racial Profiling

Titel: Institutioneller Rassismus bei der Bundespolizei am Beispiel von Racial Profiling

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2019 , 31 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Sonia Smolenski (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Arbeit beschäftigt sich mit institutionellem Rassismus innerhalb der Bundespolizei am Beispiel des Racial Profiling und stellt sich der Frage, inwiefern diese Verwendung in der Polizei findet und welche Konsequenzen es für unseren Rechtsstaat und betroffene Personen hat. Im Schlussteil werden anhand der erarbeiteten Ergebnisse Maßnahmen auf juristischer, politischer und bildungspolitischer Ebene diskutiert, um die Möglichkeit einer Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden für Racial Profiling aufzuzeigen.

Auch wenn das deutsche Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 3 definiert, dass kein Mensch aufgrund der oben genannten Merkmale diskriminiert werden darf, weicht die Realität sowohl im Alltag als auch in Institutionen, die dem deutschen Grundgesetz direkt unterstellt sind, stark von der juristischen Grundlage ab. Der Bericht der Arbeitsgruppe „Experts on People of African Descent“ (Dt.: Expert*innen für Menschen der afrikanischen Diaspora) der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen warnt eindringlich, dass Schwarze Menschen und People of Color (POC) in der weißen Mehrheitsgesellschaft in Deutschland täglichem Rassismus ausgesetzt sind.

Der Bericht bezieht sich explizit auf den institutionellen Rassismus innerhalb des deutschen Justizsystem und der Sicherheitsbehörden, dessen Existenz von Seiten der Bundesregierung bislang per se geleugnet wird. Der Bericht der Menschenrechtskommission listet Fälle polizeilicher Gewalt gegenüber Schwarzer Menschen und POCs auf, die sie als Konsequenz des institutionellen Rassismus dokumentieren. Darunter der Fall von Oury Jalloh aus Sierra Leone, der 2005 in polizeilichem Gewahrsam in seiner Zelle verbrannt ist. Bis heute sind die genauen Todesumstände unklar. Während die Polizei den Tod als einen Selbstmord darstellt, gehen Angehörige Jallohs und Menschenrechtsaktivist*innen einschlägig von Mord aus rassistischen Beweggründen aus.

Der Prozess wurde eingestellt, obwohl er nicht nachhaltig geklärt werden konnte. Zwei Polizisten wurden angeklagt, davon wurde einer zu einer Geldstrafe verurteilt und der andere freigesprochen. Sowohl der Staat als auch polizeiliche Institutionen verharmlosen Ereignisse wie den von Oury Jalloh als „unglückliche Einzelfälle“, und leugnen damit den Rassismus innerhalb deutscher Institutionen, auf den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) seit Jahren aufmerksam machen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Racial Profiling als Symptom von institutionellem Rassismus

3. Racial/Ethnic Profiling – Definition und Auftretungsformen

4. Rechtsgrundlagen für Racial Profiling

5. Häufigkeit und „Effizienz“ von Racial Profiling

6. Folgen von Racial Profiling für betroffene Menschen

7. Maßnahmen gegen rassistische Praktiken bei der Polizei

7.1 Juristische und politische Maßnahmen

7.2 Bildungspolitische Maßnahmen

8. Fazit – Es trifft uns alle

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht das Phänomen des institutionellen Rassismus bei der Bundespolizei anhand der Praxis des Racial Profiling. Ziel ist es zu analysieren, inwiefern diese Praxis innerhalb der Polizei Anwendung findet, welche Konsequenzen sie für den Rechtsstaat sowie für betroffene Personen hat und welche präventiven Maßnahmen auf juristischer, politischer und bildungspolitischer Ebene zur Sensibilisierung beitragen können.

  • Analyse von Racial Profiling als Symptom für institutionellen Rassismus in Deutschland.
  • Untersuchung der Rechtsgrundlagen und der praktischen Auslegung von verdachtsunabhängigen Personenkontrollen.
  • Darstellung der Folgen für betroffene Menschen sowie die gesellschaftliche Stigmatisierung.
  • Diskussion von Handlungsansätzen wie unabhängigen Kontrollgremien und rassismuskritischen Trainings.
  • Reflexion der Rolle der Polizei als Akteur in einer postnationalsozialistischen Gesellschaft.

Auszug aus dem Buch

3. Racial Profiling/Ethnic Profiling – Definition und Auftretungsformen

Der Begriff des Racial Profiling oder Ethnic Profiling stammt aus der amerikanischen Kriminalistik, und kann im Deutschen als „Rassistisches Fahndungsmuster“ übersetzt werden. In einschlägiger Literatur und völkerrechtlichen Definitionen werden die Begriffe Racial – und Ethnic Profiling als Synonym verwendet, und somit auch in der vorliegenden Arbeit als Synonyme gebraucht (vgl. Amnesty International, o.J: 3).

Das Europäische Netz gegen Rassismus (ENAR) definiert Racial Profiling folgendermaßen:

„Ethnisches Profiling bedeutet, dass Mitarbeiter der Polizei- und Ordnungsbehörden ihr Handeln, soweit es in ihrem Ermessen steht, auf verallgemeinernde Kriterien wie Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Religion und nationale Herkunft einer Person, statt auf ihr Verhalten und objektive Beweise als Verdachtsmomente gründen. Das gilt ggf. auch für Situationen, in denen die Strategien und Praktiken dieser Behörden, obwohl sie eigentlich weder insgesamt noch teilweise im Hinblick auf ethnische Zugehörigkeit, Rasse, nationale Herkunft oder Religion bestimmter Gruppen festgelegt wurden, sich trotzdem auf diese Gruppen innerhalb der Bevölkerung unverhältnismäßig stark auswirken, ohne dass sich dies durch die legitimen Ziele und Ergebnisse der Strafverfolgung rechtfertigen lässt.“ (ENAR, 2009: 3).

Konkret bezeichnet der Begriff des Racial Profiling die menschenrechtswidrige Praxis, Polizeikontrollen auf Basis von rassistischen Stereotypen durchzuführen und somit Menschen, die nicht der weißen Mehrheitsgesellschaft angehören, per se unter Generalverdacht zu stellen, anstatt aufgrund von auffälligem Verhalten und/oder objektivem Beweismaterial Personenkontrollen durchzuführen (vgl. Schicht, 2013: 32).

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des institutionellen Rassismus bei deutschen Sicherheitsbehörden ein und thematisiert anhand des Falls Oury Jalloh sowie aktueller Kontrollpraktiken die Diskrepanz zwischen dem grundgesetzlichen Diskriminierungsverbot und der polizeilichen Realität.

2. Racial Profiling als Symptom von institutionellem Rassismus: Das Kapitel verortet Rassismus nicht als individuelles Randphänomen, sondern als hegemoniales System, das durch gesellschaftliche Machtverhältnisse legitimiert wird und innerhalb der Polizei in eine Einteilung in „Gut“ und „Böse“ mündet.

3. Racial/Ethnic Profiling – Definition und Auftretungsformen: Hier werden Definitionen des Racial Profiling erläutert und vier spezifische Varianten (direktes, dominantes, unterschwelliges und vermeintliches Racial Profiling) nach Günther Schicht zur Kategorisierung der Praxis vorgestellt.

4. Rechtsgrundlagen für Racial Profiling: Das Kapitel analysiert die Vereinbarkeit der „Schleierfahndung“ (§22 Abs. 1a BPoIG) mit dem Grundgesetz und zeigt auf, dass der weite Interpretationsspielraum dieser Norm die Praxis rassistischer Personenkontrollen begünstigt.

5. Häufigkeit und „Effizienz“ von Racial Profiling: Hier wird die Ineffizienz der verdachtsunabhängigen Kontrollen dargelegt, da diese kaum zu Ermittlungserfolgen führen, aber die Dissonanz zwischen Polizei und People of Color durch rassistische Fahndungsmuster massiv verstärken.

6. Folgen von Racial Profiling für betroffene Menschen: Der Abschnitt verdeutlicht die psychischen und sozialen Belastungen für Betroffene, die durch öffentliche Demütigungen und Kriminalisierung einen Vertrauensverlust in den Rechtsstaat erfahren.

7. Maßnahmen gegen rassistische Praktiken bei der Polizei: Dieses Kapitel diskutiert Notwendigkeiten wie unabhängige Kontrollgremien sowie pädagogische Ansätze, um eine rassismuskritische Polizeiarbeit durch Selbstreflexion und politische Bildung zu etablieren.

8. Fazit – Es trifft uns alle: Das abschließende Fazit appelliert an die Zivilgesellschaft, den institutionellen Rassismus bei Sicherheitsbehörden nicht länger zu dulden und die Umsetzung demokratischer Grundrechte für alle Menschen einzufordern.

Schlüsselwörter

Racial Profiling, Ethnic Profiling, Institutioneller Rassismus, Bundespolizei, Polizeigewalt, Diskriminierung, Menschenrechte, Polizeikultur, Bildungsarbeit, Anti-Bias, Rechtsstaat, Schleierfahndung, Diversität, Interkulturelle Kompetenz, Postnationalsozialistische Gesellschaft.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem institutionellen Rassismus innerhalb der Bundespolizei und analysiert dabei kritisch die Praxis des Racial Profiling, also die diskriminierende Auswahl von Personen für Kontrollen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind die Einordnung von Racial Profiling in ein rassistisches Gesamtsystem, die rechtliche Analyse der „Schleierfahndung“, die Folgen für betroffene Personen sowie Strategien zur Reformierung der Polizeiausbildung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Racial Profiling als Symptom strukturellen Rassismus unsere demokratische Ordnung gefährdet und welche konkreten Handlungsansätze (juristisch, politisch, bildungspolitisch) notwendig sind, um Behörden für dieses Problem zu sensibilisieren.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?

Die Autorin stützt sich auf eine theoretische Literaturanalyse sowie auf die Auswertung qualitativer Berichte von Betroffenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um die Auswirkungen polizeilicher Praxis zu belegen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die begriffliche Definition des Racial Profiling, eine Prüfung der Rechtsgrundlagen (§22 Abs. 1a BPoIG), die Darstellung der ineffizienten „Erfolgsquoten“ solcher Kontrollen sowie eine Analyse der negativen Folgen für die betroffenen Personen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie institutioneller Rassismus, Racial Profiling, Polizeigewalt, Menschenrechte, Cop Culture und antirassistische Bildungsarbeit maßgeblich charakterisiert.

Wie bewertet die Arbeit die Rolle der sogenannten „Cop Culture“?

Die „Cop Culture“ wird als inoffizielles, solidarisches System innerhalb der Polizei beschrieben, das rassistische Vorgehensweisen begünstigt, indem es Selbstreflexion erschwert und Korpsgeist über die Einhaltung universeller Menschenrechtsnormen stellt.

Warum reicht laut der Autorin ein Gedenkstättenbesuch in der Polizeiausbildung nicht aus?

Ein reiner Gedenkstättenbesuch erfolgt oft nur auf kognitiver Ebene; die Arbeit betont, dass stattdessen eine tiefgehende Auseinandersetzung mit den Mechanismen, die zu Ausgrenzung führen, und eine dauerhafte Selbstreflexion der eigenen Position im gesellschaftlichen Machtgefüge nötig ist.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Institutioneller Rassismus bei der Bundespolizei am Beispiel von Racial Profiling
Note
1,0
Autor
Sonia Smolenski (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2019
Seiten
31
Katalognummer
V915305
ISBN (eBook)
9783346238115
ISBN (Buch)
9783346238122
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rassismus Polizei Institutioneller Rassismus BlackLivesMatter BLM Bildungsarbeit Politische Bildungsarbeit
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Sonia Smolenski (Autor:in), 2019, Institutioneller Rassismus bei der Bundespolizei am Beispiel von Racial Profiling, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/915305
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  31  Seiten
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