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Gestaltung von Aus- und Fortbildungsklauseln in Arbeitsverträgen

Unter besonderer Berücksichtigung der AGB-Kontrolle

Titre: Gestaltung von Aus- und Fortbildungsklauseln in Arbeitsverträgen

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2008 , 34 Pages , Note: 1,0

Autor:in: Konstantin Rutz (Auteur)

Gestion d'entreprise - Droit économique
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Résumé Extrait Résumé des informations

Im Zuge des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26.11.2001 wurde die Bereichsausnahme des § 23 Abs. 1 AGBG beseitigt. Bereits vor der Gesetzesinitiative wurden durch ständige Rechtsprechung des BAG die Rückzahlungsvereinbarungen einer Inhaltskontrolle nach Maßgabe des Art. 12 GG (Schutz der Freiheit der Arbeitsplatzwahl) und § 242 BGB (Treu und Glaube) unterzogen. Seit der Novellierung ist eine Inhaltskontrolle nach Maßgabe der §§ 307-309 BGB vorzunehmen. Gem. § 310 Abs. 4 Satz 2, 1. Halbsatz BGB sind die Regelungen des AGB-Rechts auch „auf Arbeitsverträge“ anzuwenden. Darunter ist nicht nur der Abschluss eines Arbeitsver-trages zu verstehen, sondern auch deren Änderungen und Aufhebungen, sowie nachträgliche Ergänzungen. Dabei sind die Besonderheiten des Arbeitsrechts zu berücksichtigen. Unter Arbeitsrecht werden sowohl Gesetze als auch das Richter-recht verstanden. Hierbei kann an eine Rückzahlung von Ausbildungskosten ge-dacht werden, welche nicht im Gesetz geregelt sind, sondern als Richterrecht für zlässig erklärt wurden. Es ist darauf hinzuweisen, dass unter „Besonderheiten im Abeitsrecht“ nicht die bisherigen richterlichen Regelungen zu beachten sind. Es ist vielmehr die Frage zu stellen, wodurch eine Abweichung von den zivil-rechtlichen Maßnahmen begründet werden kann. Was unter dieser Wort-schöpfung zu verste-hen ist, bleibt in der Literatur jedoch umstritten.
Ziel dieser Arbeit ist die Erläuterung von Aus- und Fortbildungsverträgen. Diese Ver-träge werden in aller Regel aus dem Grund geschlossen, mit dem Ziel seinen Mit-arbeiter nach der Weiterbildungsmaßnahme an sein Unternehmen binden zu kön-nen, um so die aufgewendeten Kosten zu amortisieren oder diese – zumindest teil-weise – erstattet zu bekommen. Daher ist der Kern von Aus- und Fortbildungsverträ-gen beziehungsweise Ergänzungsvereinbarungen die sogenannte Rückzahlungs-klausel. In Folge dessen sollen vordergründig die gestalterischen Möglichkeiten von Fortbildungsklauseln mit Schwerpunkt auf die Rückzahlungsformulierungen, sowie einzelne geeignete und nicht geeignete Formulierungsvorschläge von Rückzah-lungsklauseln vorgestellt werden, die sich an der Maßgabe der BAG-Urteile und der AGB-Inhaltskontrolle orientieren

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 EINFÜHRUNG

1.1 Problemstellung

1.2 Terminologische Abgrenzung

1.3 Inhaltliche Abgrenzung

1.4 Aufbau und Methode der Arbeit

2 GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN VON AUS- UND FORTBILDUNGSVERTRÄGEN

2.1 Grundsätze

2.2 Rückzahlungsklauseln

2.2.1 Anspruchsgrundlage

2.2.2 Gesetzliche Beschränkungen

2.2.3 Zulässigkeit dem Grunde nach

2.2.4 Zulässigkeit nach AGB

2.2.4.1 Kontrollfähige Vereinbarungen

2.2.4.2 Einbeziehungskontrolle

2.2.4.3 Inhaltskontrolle / Angemessenheitskontrolle

2.2.5 Rechtsfolgen unwirksamer Rückzahlungsklauseln

3 ZUSAMMENFASSUNG

Zielsetzung & Themen

Ziel dieser Arbeit ist die Erläuterung von Aus- und Fortbildungsverträgen mit einem primären Fokus auf die Gestaltung von Rückzahlungsklauseln unter Berücksichtigung der AGB-Inhaltskontrolle und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

  • Analyse der gesetzlichen Grundlagen und Zulässigkeitsvoraussetzungen von Rückzahlungsklauseln.
  • Untersuchung der AGB-Kontrolle bei Rückzahlungsvereinbarungen in Arbeitsverträgen.
  • Darstellung der Kriterien für eine angemessene Bindungsdauer und Rückzahlungshöhe.
  • Kritische Würdigung der Wirksamkeit von Klauselformulierungen anhand konkreter Beispiele aus der Rechtspraxis.

Auszug aus dem Buch

2.2.4.3 Inhaltskontrolle / Angemessenheitskontrolle

Bei der Inhaltskontrolle vorformulierter Rückzahlungsklauseln haben die Klauselverbote mit und ohne Wertungsmöglichkeit (§§ 308 und 309 BGB) keinen Anwendungsbereich. Somit sind die Rückzahlungsklauseln lediglich der Angemessenheitskontrolle am Maßstab der Generalklausel des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zu unterziehen. Rückzahlungsvereinbarungen sind also dann unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glaube unangemessen benachteiligen. Die Benachteiligung kann einerseits in der Beschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) gesehen werden, andererseits in der Rückzahlungsverpflichtung. Wobei beide nicht von einander zu trennen sind. Diese Benachteiligung müsste jedoch unangemessen sein. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn sie gem. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB gegen das Transparenzgebot verstößt oder eines der in Absatz 2 genannten Kriterien erfüllt. Beide Kriterien konkretisieren den Kontrollmaßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und sind daher vorrangig zu prüfen.

Gegen ein Transparenzgebot verstößt eine Vertragsklausel immer dann, wenn sie nicht klar und verständlich formuliert wurde. Enthält eine Rückzahlungsklausel keinerlei Angaben über den Inhalt, den Ort, den zeitlichen Umfang und die Vergütung, der nach der Ausbildung geschuldeten arbeitsvertraglichen Tätigkeit, verstößt sie gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist damit unangemessen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINFÜHRUNG: Diese Einleitung führt in die Problematik der beruflichen Fortbildung ein und definiert das Ziel, die gestalterischen Möglichkeiten von Rückzahlungsklauseln in Arbeitsverträgen aufzuzeigen.

2 GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN VON AUS- UND FORTBILDUNGSVERTRÄGEN: Dieses Kapitel erläutert die Grundsätze von Aus- und Fortbildungsverträgen und untersucht detailliert die rechtlichen Anforderungen an Rückzahlungsklauseln, insbesondere unter dem Aspekt der AGB-Kontrolle und der Verhältnismäßigkeit.

3 ZUSAMMENFASSUNG: Dieses Kapitel fasst die zentralen Ergebnisse zusammen, wonach Rückzahlungsklauseln grundsätzlich zulässig sind, sofern sie den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen und eine Güterabwägung standhalten.

Schlüsselwörter

Arbeitsrecht, Fortbildungsvertrag, Rückzahlungsklausel, AGB-Kontrolle, Inhaltskontrolle, Bundesarbeitsgericht, Bindungsdauer, Transparenzgebot, Arbeitgeberinteresse, Weiterbildung, Berufsfreiheit, Verhältnismäßigkeit, Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, Arbeitnehmer, Kostenerstattung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtssichere Gestaltung von Aus- und Fortbildungsklauseln in Arbeitsverträgen, wobei der Fokus auf der Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln für den Fall vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Zentrale Themen sind die gesetzlichen Beschränkungen, die AGB-Inhaltskontrolle, die Einbeziehungskontrolle sowie die Kriterien für eine angemessene Bindungsdauer und Rückzahlungshöhe.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, gestalterische Möglichkeiten für Fortbildungsklauseln aufzuzeigen und dem Verwender anhand von Rechtsprechung des BAG aufzuzeigen, welche Formulierungen wirksam sind und welche nicht.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit nutzt die Analyse theoretischer Grundlagen in Verbindung mit einer kritischen Auswertung der Rechtsprechung des BAG, ergänzt durch Formulierungsvorschläge für die Vertragspraxis.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln, die AGB-rechtliche Prüfung (Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle) sowie die Kriterien der Angemessenheitskontrolle (Gegenleistung, Arbeitgeberinteresse, Bindungsdauer) analysiert.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Rückzahlungsklausel, AGB-Kontrolle, Arbeitsrecht, Bindungsdauer und Verhältnismäßigkeit.

Warum ist das Transparenzgebot bei Fortbildungsklauseln so bedeutend?

Das Transparenzgebot ist entscheidend, da eine Klausel, die für den durchschnittlichen Arbeitnehmer nicht klar und verständlich ist, als unangemessen benachteiligend eingestuft und somit unwirksam wird.

Wie geht die Rechtsprechung mit überlangen Bindungsfristen um?

Die Rechtsprechung lehnt die sogenannte geltungserhaltende Reduktion überlanger Bindungsfristen ab, was dazu führt, dass bei Unwirksamkeit oft keine reduzierte Rückzahlungspflicht verbleibt.

Welche Rolle spielt die Güter- und Interessenabwägung?

Sie ist das zentrale Kriterium, um festzustellen, ob eine Rückzahlungsklausel den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, indem Interessen des Arbeitgebers an der Amortisation gegen die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers abgewogen werden.

Was besagt der im Text erwähnte Blue-Pencil-Test?

Der Blue-Pencil-Test ist ein Instrumentarium, bei dem eine teilbare Klausel in ihre Bestandteile zerlegt wird, um unwirksame Teile zu streichen, während der restliche Teil der Vereinbarung wirksam bleibt.

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Résumé des informations

Titre
Gestaltung von Aus- und Fortbildungsklauseln in Arbeitsverträgen
Sous-titre
Unter besonderer Berücksichtigung der AGB-Kontrolle
Université
University of Applied Sciences Jena
Note
1,0
Auteur
Konstantin Rutz (Auteur)
Année de publication
2008
Pages
34
N° de catalogue
V91531
ISBN (ebook)
9783638057103
ISBN (Livre)
9783638948449
Langue
allemand
mots-clé
Gestaltung Aus- Fortbildungsklauseln Arbeitsverträgen
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Konstantin Rutz (Auteur), 2008, Gestaltung von Aus- und Fortbildungsklauseln in Arbeitsverträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91531
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Extrait de  34  pages
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