Politische Einflussnahme von Interessengruppen am Beispiel der Hartz-IV-Reformen. Lobbyismus als Pfeiler der Demokratie?


Trabajo Escrito, 2018

45 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2. Struktur des Lobbyismus in Deutschland
2.1 Akteure und Adressaten
2.2 Die Bertelsmann Stiftung
2.3 Methodik und Instrumente der Einflussnahme durch Lobbyisten
2.4 Abgrenzung: Interessenvertretung und Lobbyismus

3. Fallbeispiel: Einfluss der Bertelsmann Stiftung auf die Hartz IV Reformen
3.1 Mögliche Motive der politischen Einflussnahme
3.2 Strategie der Bertelsmann Stiftung
3.3 Die Hartz Kommission und Bertelsmann Stiftung
3.4 Benchmarking in der Arbeitsmarktpolitik

4. Verhältnis des Lobby-Works der Bertelsmann Stiftung zur Demokratie
4.1 Äußeres und Inneres Netzwerk der Bertelsmann Stiftung
4.2 Darstellung in der Öffentlichkeit

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 – Interessenvertretung

Abbildung 2 – Kapitalverteilung, eigene Darstellung

Abbildung 3 – Bertelsmann Stiftung Themenübersicht

1 Einleitung

Es ist kein neues Phänomen, dass dort wo politische Entscheidungen getroffen werden, Personen oder Organisationen in Erscheinung treten, die diese beeinflussen wollen. Auf der anderen Seite sind Politikerinnen und Politiker auf die Expertise von externen Fachleuten angewiesen, die eine fundierte Grundlage zur politischen Entscheidungsfindung schaffen. Bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts organisierten sich Personen aus einer Branche, z.B. der Landwirtschaft, zu einem Verband – heute Bund deutscher Landwirte –, um ihre Interessen im Zuge der Industrialisierung auf größerer Basis vertreten zu können. Dadurch erhoffte man sich politisches Gehör und die Berücksichtigung der Interessen in den dortigen Entscheidungsprozessen

Mittlerweile existiert, aufgrund der sich entwickelnden pluralistischen Gesellschaft und der damit verbundenen Pluralisierung der Interessen, ein breiteres Akteursspektrum im Kontext lobbyistischer Tätigkeiten. Neben bekannten Akteursgruppen und traditionellen Verbänden wie Gewerkschaften oder Sozialverbänden, sind häufig auch Auftragslobbyistinnen und – lobbyisten, Public-Affairs-Agenturen, NGO etc. auf dem politischen Parkett aktiv. Während in der Bundeshauptstadt Berlin über 2.300 Interessenverbände registriert sind, geht man in der EU (Brüssel) von nahezu 20.000 Akteuren aus (Classen 2014: 19). Die durch die Akteursvielfalt entstehende Unübersichtlichkeit birgt die Gefahr von Intransparenz und Machtmissbrauch. Dies kann nicht nur dem Ruf von Lobbygruppen schaden, sondern kann sich unter Umständen auch negativ auf die Demokratie auswirken. So wird Lobbyarbeit nicht nur als demokratische und gemeinwohlorientierte Interessensvertretung wahrgenommen, sondern teilweise als organisierte Einflussnahme mit Tendenzen bis hin zur Korruption Um diese Wahrnehmung zu überprüfen, soll daher im Rahmen der Einsendearbeit mittels eines Gesetzgebungsverfahrens erläutert werden, wie und in welchem Umfang Interessengruppen Einfluss auf die Politikgestaltung nehmen.

Anhand des konkreten Fallbeispiels des Gesetzgebungsverfahrens zu den Hartz IV Reformen sollen die Partikularinteressen der Bertelsmann Stiftung dargestellt und ein möglicher ideeller Einfluss der Stiftung auf die Politik sichtbar gemacht werden. Hierzu dienen Publikationen der Bertelsmann Stiftung zum Thema der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik als Basis der Interessenfilterung.

Die Methodik im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit umfasst die Recherche und Auswertung einschlägiger wissenschaftliche Fachliteratur. Sachverhalte sollen anhand fremder Gedanken kritisch analysiert, hinterfragt und diskutiert werden.

Ziel ist die Bildung einer möglichst objektiven, eigenen Meinung und Schlussfolgerung zur Thematik. Hiervon abgeleitet und konkretisiert, lauten die zentralen Forschungsfragen wie folgt:

Ist das Lobbying der Bertelsmann Stiftung in dem Gesetzgebungsprozess zu den Hartz IV-Reformen ein Exempel für negative politische Einflussnahme? Und wie verträglich ist diese Art der Partizipation und deren Auswirkung für die Demokratie als Ganzes?

Innerhalb der Politikwissenschaft lässt sich politische Einflussnahme auf die Gesetzgebungsverfahren zu den Hartz Reformen der Dimension der politics zuordnen. Der Begriff politics erfasst politische Prozesse, bei welchen Meinungen und Interessen aufeinandertreffen und konkurrieren und zum Teil zu Konflikten führen können (Blum/ Schubert 2018: 11). Darüber hinaus werden die Grundprinzipien der politischen Rahmenordnung, in welcher politische Einflussnahme stattfindet, die Demokratieprinzipien, angesprochen. Die Rahmenordnung der Politik wird in der Politologie auch als polity bezeichnet (ebd.).

Zu Beginn der Einsendearbeit soll die theoretische Grundlage zu Lobbyismus in Deutschland aufgezeigt und verdeutlicht werden. Aufgrund des begrenzten Rahmens wird auf die Lobby-Strukturen in der EU nicht weiter eingegangen. Aufbauend auf die Theorie wird im dritten Gliederungspunkt das Fallbeispiel erläutert und kritisch mögliche Motive und Strategien der Bertelsmann Stiftung auf die Hartz Reformen diskutiert. Daran angeknüpft widmet sich der vierte Gliederungspunkt der o.g. zentralen Fragstellung mit Fokus auf den Teil „Lobbyismus als Stütze der Demokratie?“.

Die Ausführungen werden mit einem Fazit abgerundet, was neben der Zusammenfassung zentraler Aussagen der Analyse zur Beantwortung der Forschungsfrage auch einen Ausblick auf weitere mögliche Forschungsfelder und offene Fragen geben wird.

2. Struktur des Lobbyismus in Deutschland

Lobbyismus ist als Forschungsgegenstand in der deutschen Politikwissenschaft sowohl heute als auch in der Vergangenheit ein präsentes Forschungsfeld. Insbesondere über die verbandlich organisierte Interessenvertretung ist eine Vielzahl an Literatur (Monographien, Fallstudien, Lehrbücher etc.) vorhanden. Die sozialwissenschaftliche Forschung hinsichtlich Lobbyismus, bzw. synonym: Lobbying, von NGO (Grassroots-Lobbying) oder Unternehmen ist im Vergleich dazu ausbaufähig (Wehrmann 2007: 36; Schieder 2017: 7). Zum kommerziellen Lobbying wird der Literatur- und Forschungsstand meist auf Basis von Artikeln in Zeitungen und Zeitschriften zurückgegriffen, die teilweise populärwissenschaftlichen Abhandlungen ähneln (Schieder 2017: ebd.).

Zum Verständnis und zur Einordnung der Thematik ist es zunächst notwendig den Begriff Lobbyismus zu definieren. Hierdurch können die Dimensionen und Akteure klar herausgearbeitet und identifiziert werden. Diese sind für den weiteren Verlauf der wissenschaftlichen Arbeit von Bedeutung.

Von Lobbyismus spricht man, wenn Personen, meist im Zusammenschluss als Form von Interessengruppen, durch bestimmte Methoden Einfluss auf einen politischen Entscheidungsprozess nehmen, ohne dass dies durch eine entsprechende Regelung im Vorfeld vorgesehen ist (Leif/Speth 2006: 12). Die Definition geht auf das Buch „Die fünfte Gewalt“ von dem Journalisten Thomas Leif und Politikwissenschaftler Rudolf Speth aus dem Jahr 2006 zurück, was heute noch zur einschlägigen Grundlagenliteratur zur Thematik gezählt wird (Schieder 2017: 8).

In der vorliegenden Arbeit werden Stiftungen als Lobbyakteure dargestellt. Zwar sind unternehmensnahe Stiftungen wie die Robert-Bosch-Stiftung oder die Bertelsmann Stiftung, als Gegenstand dieser Hausarbeit, allgegenwärtig, doch agieren sie als Lobbyakteure eher im Hintergrund (Wehrmann 2007: 37). Sie deshalb als Akteure erkennen zu können, ist nicht immer ohne weiteres möglich. Parteinahe Stiftungen wie die Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. oder die Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. sind aufgrund ihrer öffentlichen Förderstruktur, des vornehmlich bildungspolitischen Auftrages und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, von der Analyse ausgenommen.

Zum Einstieg sei eine Abbildung der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb 2009) vorangestellt, die das Kapitel grafisch zusammenfasst.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 – Interessenvertretung

Die Arbeit von Interessengruppen wird oft als Lobbyismus bezeichnet. Das Wort Lobby war ursprünglich die Bezeichnung für die Wandelhalle des britischen Parlaments, zu der auch Nichtmitglieder Zutritt hatten und in der sie die Abgeordneten treffen konnten (bpb 2009). Durch verschiedene Methoden (z.B. Politikfinanzierung) versuchen sich die Lobbygruppen Gehör in Politik und Medien zu verschaffen. Die Aufgabe der Kommunikation von Interessen an politische Entscheidungsträger aus verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft oder Soziales übernehmen oft Interessengruppen oder Verbände. Ihre Vertreter werden in den Ausschüssen oft als Experten herangezogen. Ihre Legitimation geht auf Artikel 9 des Grundgesetzes zurück, der die Möglichkeit eröffnet, Vereinigungen zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen. Im Detail werden die Akteure und Adressaten sowie deren eingesetzten Methoden und Instrumente in den folgenden Unterpunkten näher charakterisiert. Abschließend sollen die Begrifflichkeiten „Interessenvertretung“ und „Lobbyismus“ voneinander abgegrenzt werden. Deren Unterscheidung ist im Hinblick auf die Rolle beider Termini in der Demokratie von hoher Relevanz.

2.1 Akteure und Adressaten

Seit einigen Jahrzehnten gibt es einen Wandel auf dem Feld der Lobbyakteure. Es sind nicht mehr nur Verbände, die ihre Aufgabe der Interessenvertretung nachgehen. Vielmehr kommen andere Akteure aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern hinzu. Unternehmen oder Public Affairs Agenturen betreiben sog. Profitlobbyismus, der auch „kommerzielle Lobbyismus“ genannt wird (Strässer/Meerkamp 2015: 222; Schieder 2017: 7). Sie haben den Vorteil, dass sie über umfangreichere Ressourcen gegenüber Verbänden verfügen. Die sog. „private interest groups“ haben ein Übergewicht gegenüber den „public interest groups“ (Strässer/Meerkamp 2015: 222). Dies bleibt mit Blick auf die zentrale Fragestellung der Hausarbeit„Lobbyismus als Pfeiler der Demokratie?“ zu berücksichtigen.

Während große Verbände eine Vielzahl an Mitgliedern repräsentieren müssen, und infolgedessen das Abbilden einer gesamtverbandlichen Position mitunter eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, können Unternehmen gezielt ihre Einzelinteressen anbringen und auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen schneller reagieren (Zumpfort 2003: 92). Zu großen Verbänden zählen u.a. die Gewerkschaften, Sozialverbände und Kirchen, die sog. „public interest groups“. Sie existieren und wirken professionell auf allen Politikgebieten und -ebenen (Bund, Länder und Kommunen), können jedoch nicht mit den dynamisch agierenden Unternehmen konkurrieren. So ist neben ungleicher Ressourcenverteilung die Zeitproblematik ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Gruppen.

Die bereits angesprochenen Public Affairs Agenturen und Kanzleien spielen derzeit eine noch untergeordnete Rolle im kommerziellen Lobbying in Deutschland und werden daher nur am Rande erwähnt. In den USA hingegen ist diese Art des „Dienstleistungslobbying“ weit verbreitet (Strässer/Meerkamp 2015: 224).

Als letzte größere Gruppe der Lobbyakteure sind die Nichtregierungsorganisationen, sog. NGO zu nennen. Zum Teil werden diese zu den Verbänden gezählt (Wehrmann 2007: 40). Aufgrund ihrer Eigenart werden sie hier als separate Gruppe aufgeführt. Denn durch den ideellen Hintergrund ihres öffentlichkeitswirksamen Engagements genießen sie ein großes Vertrauen in der Bevölkerung (Bender/ Reulecke 2004: 28f., Take 2007: 201). Hauptsächlich sind die unabhängig agierenden Organisationen im internationalen Kontext aktiv, insbesondere im Bereich des Menschenrechtsschutzes oder des Umweltschutzes. Gerade in Entwicklungsländern verdeutlichen sie anhand von Einzelschicksalen große Probleme im Land (Strässer/Meerkamp 2015: 225). Bekannte Beispiele sind Brot für die Welt, Ärzte ohne Grenzen oder Greenpeace. Teilweise wird ihnen ein Ruf von „Lobbyisten für Gerechtigkeit“ zugeschrieben (Fetscher 2003: 6). Darüber hinaus kommt es gelegentlich zu politikfeldübergreifenden Zusammen­schlüssen mehrerer Organisationen, die sich für ein Projekt zusammenschließen, wie z.B. die Initiative D21 zur Förderung der Informationsgesellschaft (Wehrmann 2007: 40).

Um einen Eindruck zu bekommen, wie viele Interessen- bzw. Lobbygruppen es in Deutschland gibt, kann die seit 1972 vom Bundestag geführte Liste zu den registrierten Verbänden Auskunft geben. Aktuell sind dort über 2.300 Verbände gelistet (Deutscher Bundestag 2018: 793). Public Affairs Agenturen, Kanzleien oder Unternehmen sind dort hingegen nicht erfasst. Es wird davon ausgegangen, dass darüber hinaus in Berlin als politischem Zentrum Deutschlands über 100 Firmenrepräsentanzen sowie 30-40 Public Affairs Agenturen existieren (Leif/Speth 2006: 22).

Bei der Definition und Identifizierung der verschiedenen Lobby-Akteure darf auch ein Blick auf die Adressaten der Lobbyisten nicht fehlen. Grundsätzlich sind alle Personen, die in irgendeiner Weise politische Entscheidungen treffen oder daran beteiligt sind potentielle Adressaten von Lobbyisten(ebd.). Auf Bundesebene sind dies vor allem die Mitglieder des Bundestags, insbesondere der zuständigen Ausschüsse und Fraktionsarbeitsgruppen, der Bundesregierung und die Leitungsebene der verschiedenen Bundesministerien. (Wehrmann 2007: 43).

Für den Unterpunkt 2.1 wird zusammengefasst, dass Verbände, Unternehmenslobbyistinnen und -lobbyisten, Agenturen und Kanzleien sowie NGOs als Akteure in der Lobbyimusforschung bezeichnet werden. Wichtigste Adressatengruppe bilden die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger.

Mit Blick auf die in dieser Hausarbeit interessierende Bertelsmann Stiftung stellt sich die Frage ihrer Einordnung in die eben genannten Kategorien. Aufgrund ihrer Verbindung zum Bertelsmann Konzern, ist die Bertelsmann Stiftung der Gruppe der Unternehmen zuzuordnen. Daraus schlussfolgernd kann von einer Verfolgung privatwirtschaftlicher Interessen ausgegangen werden. Ob diese den öffentlichen Interessen dienlich sind, bleibt fraglich.

2.2 Die Bertelsmann Stiftung

Gegründet wurde die Stiftung 1977 von dem Unternehmer Reinhard Mohn, dessen Familienname auch heute noch im Bertelsmann-Konzern bzw. der Stiftung eine maßgebliche Rolle spielt. Die Bertelsmann Stiftung gehört zu den großen deutschen Stiftungen des privaten Rechts. Nach einer Erhebung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen 2016 weist sie ein Eigenkapital in Höhe von 1.197 Mio. Euro aus. Damit steht sie im Stiftungsranking hinsichtlich des Eigenkapitals an elfter Stelle. Gemessen an den Gesamtausgaben in Höhe von 72,7 Mio. Euro befindet sich die Stiftung im Ranking auf Platz zehn (BVDS 2017). Laut dem Jahresabschlussbericht der Bertelsmann Stiftung für das Jahr 2016 wurden von den Gesamtausgaben insgesamt knapp 55,6 Mio. Euro für die direkte Programmarbeit ausgegeben (Bertelsmann Stiftung 2017: 4).

Der Hauptanteil an finanziellen Mitteln aus Erträgen (Dividendenzahlungen) ergibt sich aus ihrer Beteiligung am Bertelsmann Konzern, der Bertelsmann SE & Co. KGaA. Für 2016 hat die Stiftung laut Jahresabschlussbericht 120,4 Mio. Euro erhalten (Bertelsmann Stiftung 2017: 5).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 – Kapitalverteilung, eigene Darstellung

Stellt man die Mitglieder des Aufsichtsrates der Bertelsmann SE & Co. KGaA und die Mitglieder des Kuratoriums der Bertelsmann Stiftung gegenüber, so stellt man fest, dass es hier personelle Überschneidungen, auch hinsichtlich der Familie Mohn gibt. Dadurch wird die Möglichkeit einer direkten Einflussnahme des Konzerns auf das Wirken der Stiftung eröffnet.

Mit der Gründung der Bertelsmann Stiftung entstand eine der ersten Ideenagenturen für Politik und Öffentlichkeit in Deutschland. Damit ist gemeint, dass die Bertelsmann-Stiftung auf den öffentlichen politischen Meinungsbildungsprozess durch das von ihr geschaffene Portfolio an Informationen in verschiedenen Themenbereichen einen gewissen Einfluss nimmt (Gellner 1995: 33).

Dementsprechend zählen zu ihren Hauptaufgaben die Generierung von Ideen und Informationen sowie die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit (ebd.) Gemäß ihrer Satzung arbeitet die Stiftung operativ und nicht fördernd. In diesem Kontext bedeutet operativ, dass sie eigenständig Projekte initiiert, welche aus eigenen Mitteln finanziert werden. Die Entscheidungen hierüber werden über die Basis des Vorstands und des Kuratoriums getroffen. Dabei fokussiert sich die Stiftung auf gesellschaftspolitische Themen, wie „Bildung verbessern“, „Demokratie gestalten“ und „Gesundheit aktivieren“ (siehe Abbildung 3).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 – Bertelsmann Stiftung Themenübersicht

Die Themen betreffen nahezu jeden möglichen Themenbereich, und für alle denkbaren Bevölkerungsgruppen relevante Informationsfelder, und liegen so im öffentlichen Interesse. Der Bertelsmann Konzern ist in rund 50 Ländern weltweit aktiv. Die hauptsächlichen Geschäftsfelder sind u.a. Medien und Dienstleistungen. Geografisch umfassen die Kernmärkte vorwiegend Westeuropa – vor allem Deutschland, Frankreich sowie Großbritannien – und die USA. Darüber hinaus verstärkt Bertelsmann sein Engagement in China, Indien und Brasilien. Zu den Bertelsmann-Unternehmensbereichen zählen die RTL Group (Fernsehen), Penguin Random House (Buch), Gruner + Jahr (über 500 Zeitschriften Print und Digital), BMG (Musik), Arvato (Dienstleistungen), die Bertelsmann Printing Group (Druck), die Bertelsmann Education Group (Bildung) und Bertelsmann Investments (Fonds) (Bertelsmann 2017: 5). Schon anhand dieser Fakten ist von einer nicht unerheblichen Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung auszugehen.

Nach der Definition der einzelnen Lobbyakteure sowie der Bertelsmann Stiftung stellt sich nunmehr die Frage nach der Art ihres Handelns. Im nächsten Unterpunkt werden hierfür die theoretischen Grundlagen dargestellt.

2.3 Methodik und Instrumente der Einflussnahme durch Lobbyisten

Für den heute verwendeten Begriff Lobbyismus werden vielfach die rein englischen Synonyme wie Lobbying oder Lobby Work verwendet. In der politologischen Analyse wird dabei ein Schwerpunkt auf das gewählte Instrumentarium gelegt. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Lobbying keinen gesetzlichen Verfahrensregelungen unterliegt. „Zunehmend werde versucht, auf informellem Wege ein Interesse der Adressaten für bestimmte Themen hervorzurufen.“ (Wehrmann 2007: 45).

Lobbyisten nutzen den Spielraum, der ihnen von der Politik bereitgestellt wird, meist abseits der Öffentlichkeit. Zwar gibt es Handbücher für Lobby Work, doch deren Qualität ist strittig (Leif/Speth 2006: 24). Es lässt sich darüber hinaus nicht nachvollziehen inwieweit Regelungen aus derartigen Handbüchern oder übergeordnete Vorgaben wie die Lobbyingregeln der OECD zur Transparenz und Integrität eingehalten werden (OECD 2013: 1-6). Gleichwohl ist zur Kenntnis zu nehmen, dass sich sich nach einer Studie 49 % der Akteure in ihrer Selbstdarstellung auf den OECD-Kodex berufen und verpflichten (Sirleschtov 2014). Die Bertelsmann Stiftung beruft sich u.a. auf die Grundsätze guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, in welchen der fünfte Grundsatz die Transparenz als Ausdruck der Verantwortung von Stiftungen gegenüber der Gesellschaft und als ein Mittel zur Vertrauensbildung anerkennt werden (BVDS 2015: 10). Vor dem Hintergrund der später in der Arbeit thematisierten Intransparenz-Vorwürfe erscheint diese Selbsterklärung als Widerspruch.

Hinsichtlich der Methodik der Einflussnahme durch Lobbying wird zwischen direktem und indirektem Lobbying unterschieden, wobei die Kommunikation bei ersteren persönlicher Art ist und bei Letzterem über Dritte abgewickelt wird (Köppl 1998: 13). Heute geht es jedoch nicht nur um Kontaktpflege, sondern um ein umfassendes Informationsmanagement, das ein breites Spektrum an Kommunikationskanälen und -instrumente einschließt. Das Beziehungsmanagement spielt aber auch weiterhin eine wichtige Rolle (Wehrmann 2007: 45). Was für einzelne Instrumente zum Tragen kommt, wird im Folgenden erläutert (Leif/Speth 2006: 24-26):

- Informationsmanagement

Da es grundsätzlich um einen Austausch von Informationen zwischen der Politik und Lobbygruppen geht, müssen diese Informationen gesammelt, aufbereitet und an die entsprechenden Stellen weitergegeben werden. Dabei verläuft der Informationsfluss in beide Richtungen. Lobbyisten liefern bspw. Grundsatzpapiere, Statistiken und sonstige Expertisen an die Ministerialbürokratie. Die Beamten und Parlamentarier lassen sich vielfach Bewertungen zu bestimmten Sachverhalten aus der Wirtschaft geben. Es kann sogar so weit gehen, dass ganze Referentenentwürfe für Gesetzgebungen außerhalb des Regierungsapparates geschrieben werden (Leif/Speth 2006: 24). Daraus ergibt sich einer der wichtigsten Tätigkeiten für Lobbygruppen, das Monitoring. Hierbei geht es um das Sammeln von Informationen durch Beobachtungen des Umfelds.

- Beziehungsmanagement

„Je frühzeitiger politische Vorhaben in Erfahrung gebracht werden können, desto größer ist die Chance, sie beeinflussen zu können.“ (ebd.: 25). Für das Lobbying ist daher ein persönliches Kontaktenetzwerk Arbeitsgrundlage und muss daher gepflegt werden. Im Gegensatz zu indirektem Lobbying über Dritte haben persönliche Kontakte hierbei einen enorm hohen Stellenwert. Einfache und unpersönliche E-Mails über einen Unternehmensverteiler zu senden, ist im Sinne der Antwortresonanz nicht effektiv wie das persönliche Anschreiben an den zuständigen Berichterstatter einer Fraktion. Davon abgesehen ist im Idealfall ein persönlicher Termin vor Ort zielführend (Strässer/Meerkamp 2015: 225f.). Diese können aber auch Treffen zum Mittagessen sein, was dem informellen Charakter des Lobbyings mehr entspricht.

„Der Kontaktpflege dienen auch die verschiedenen Lobbykreise (Collegium, Dreißiger-Multiplikatorenkreis, Junge Lobby, Adlerkreis), die Politiker und Ministerialbeamte zu informellen Gesprächen einladen, um in diesen Runden über aktuelle politische Themen zu sprechen.“ (Leif/Speth 2006: 25).

- Weitere Lobby-Instrumente

Neben den beiden wichtigsten Instrumenten (Monitoring als Informationsmanagement und das Pflegen eines persönlichen Kontaktenetzwerks) gibt es weitere Lobby-Instrumente, die je nach Strategie des Lobbyisten eingesetzt werden. Zum einen werden wie unter Punkt 2.1 angesprochen, Allianzen und übergreifende Lobbygruppen gebildet und Interessen gebündelt, wie bei der Initiative D21 oder dem Deutschen Verkehrsforum e.V. Daneben sind Einladung zu Veranstaltungen, Empfänge mit kulturellem Programm, Preisverleihungen etc., d.h. Events, bei denen eine persönliche Begegnung möglich ist, ebenfalls als weitere mögliche Lobby-Instrumente zu nennen, wobei hier Schnittstellen zum eben dargestellten Punkten „Informationsmanagement“ und „Beziehungsmanagement“ gegeben sind. Hier kann es jedoch sein, dass die Grenze zur Korruption, ähnlich wie bei ungleichverteilten Parteispenden aus der Wirtschaft, überschritten werden kann (Leif/Speth 2006: 26). So können z.B. Politikerinnen und Politiker öffentliche Aufträge oder Versprechungen hinsichtlich finanzieller Mittel auf derartigen Veranstaltungsformaten nicht vergeben oder zusagen, selbst wenn die informelle und zwanglose Atmosphäre oder Euphorie für das Veranstaltungsthema dazu einladen. Ebenso wichtig wie die Abgrenzung zur Korruption wird in der vorliegenden Arbeit Wert auf die Unterschiede von Interessenvertretung und Lobbyismus hingewiesen.

Zusammenfassend ergeben sich für den Unterpunkt 2.3 folgende mögliche Ansatzpunkte für eine Einflussnahme während des Gesetzgebungsprozesses. Während der ersten vorbereitenden Überlegungen geschieht dies z.B. durch Studien, die in die ministerielle Arbeit einfließen. Der Lobbyakteur kann darüber hinaus begleitende thematische Arbeitsgruppen (AGs) einrichten und im Rahmen von Experten-Hearings im Bundestag Informationen bereitstellen. Insbesondere bei der Bertelsmann Stiftung ist die intensive Pressearbeit (via Print, Online, Fernsehen) als Methode während des Gesetzgebungsprozess zu nennen. Ein umfassendes Monitoring kann nach Inkrafttreten des Gesetzes dazu beitragen, weitere Reformen anzustoßen. Letztlich ist das Instrument der direkten gezielten Ansprache von Mitgliedern des Bundestages als Instrument kennzeichnend für Lobbyismus.

2.4 Abgrenzung: Interessenvertretung und Lobbyismus

Häufig wird in der Literatur und in der Presse der Begriff „Interessenvertretung“ als Synonym für Lobbyismus verwendet. Doch nicht jede Interessengruppe ist gleichzusetzen mit einer Lobbygruppe. Erst wenn sie einer der o.g. Instrumente einsetzt, um eine politische Entscheidung im Sinne der Verwirklichung ihrer Interessen zu beeinflussen, kann von einer Grenzüberschreitung von Interessenvertretung hin zum Lobbying gesprochen werden. Bei einer Interessenvertretung handelt es sich um das dauerhafte, unspezifische Repräsentieren von Wertvorstellungen, Ideen und Idealen gegenüber Politik und Öffentlichkeit (Leif/Speth 2006: 13f.).

So sind die Interessen von großen Wohlfahrtsverbänden wie des AWO e.V. in öffentlichen Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen nachvollziehbar und transparent dargestellt. Als Beispiel sei hier auf die Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum sog. Flexirentengesetz aus 2016 hingewiesen (siehe hierzu Droste-Franke 2016). So merkt der Verband an, dass Beschäftigte, die aufgrund der hohen körperlichen und seelischen Belastung in ihren Berufsfeldern nicht bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten können, nicht vollumfänglich davon profitieren werden. Unter den Berufsgruppen zählen z.B. Dachdeckerinnen und Dachdecker sowie Pflegepersonal. Aufgrund der Entstehung der AWO aus der Arbeiterbewegung wird hier deutlich, dass sie seither für die Berufsgruppen stellvertretend Wert der sozialen Demokratie gegenüber der Legislative und Exekutive vertritt.

Darüber hinaus stehen die großen Verbände, sei es aus dem Wirtschafts- oder dem Sozialbereich im ständigen Austausch mit den Ministerien und werden hier auch als Expertinnen und Experten bei der Umsetzung von Gesetzesvorhaben zur Rate gezogen, da sie über das notwendige Wissen verfügen und/ oder eine breitgefächerte Position aus der Gesellschaft vertreten.

Zwar sind Verfahrensabläufe für Gesetzgebungsverfahren in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) und der Geschäftsordnung des Bundestages festgelegt, jedoch erfordert ein komplexes Thema durchaus, dass die Regierung Interessengruppen aus Zivilgesellschaft mit in den Entscheidungsprozess einbezieht (Leif/Speth 2006: 14f.).

Dagegen zielt Lobbying auf die Beeinflussung der Entscheidungsträger bei spezifischen Gesetzesvorhaben ab. Die Akteure versuchen hierbei ihre Eigeninteressen durchzusetzen (Köppl 2003: 89). Das Gemeinwohlinteresse scheinen nicht berücksichtigt zu werden. Die Akteure setzen gezielt und punktuell an, wie ein Artikel von ZEIT Online mit dem Titel „Das Kanzleramt tut, was Autobauer fordern“ mit Blick auf die sog. „Dieselaffäre“-unterstreicht (Biermann 2017). Das Verhalten der Automobilindustrie in Hinblick auf kartellrechtliche Vorschriften sowie das Verhalten der Politik gegenüber den Akteuren wird kritisch betrachtet (Polk 2014).

Transparenz hinsichtlich des Vorgehens der Lobbygruppe gegenüber der Öffentlichkeit zu schaffen und Zustimmung in der Bevölkerung zu gewinnen, scheint keine Priorität zu haben (Leif/Speth 2006: 15f.).

Denn in Artikel 20 Absatz 1 GG heißt es, dass die Bundesrepublik Deutschland u.a. ein demokratischer Bundesstaat ist. Laut dem Demokratieprinzip geht alle Gewalt vom Volk aus. Die in Deutschland anzutreffende Form der repräsentativen Demokratie bedeutet, dass die Vertreterinnen und Vertreter in den Parlamenten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen, von welchen sie gewählt wurden. Fehlt es dem Volk an Kenntnis über den Ablauf und Inhalt des politischen Prozesses, ist es ihm nicht möglich Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu nehmen. Im Grunde genommen, widerspricht dies dem Demokratieprinzip. Denn Auf Seiten des Staates ist die Öffentlichkeit staatlicher Entscheidungsprozesse Basis für eine freie und offene Meinungs- und Willensbildung. Dieses Prinzip ist zwar nicht in Artikel 20 GG direkt niedergeschrieben, lässt es sich doch aus dem Prinzip der Demokratie ableiten. Denn Demokratie setzt eine freie Willensbildung in der Bevölkerung voraus (Maunz/Dürig 2017: Rn. 21-23).

Die Legitimation von Interessenvertretung findet sich in Artikel 9 GG findet sich die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit wieder, da dieser Artikel auch die Interessengruppen umfasst. So sind grundsätzlich auch interessenvertretende Bündnisse nach Artikel 9 Abs.1 legitim (Maunz/Düring 2017: Rn. 61). Keine Vereinigung im Sinne des Art. 9 Abs. 1 stellen die Stiftungen dar, da sie auf keinem personalen Zusammenschluss beruht. Andererseits genießt auch die Stiftung prinzipiellen grundrechtlichen Schutz aus Art. 2 Abs. 1. (ebd.: Rn. 62).

Die Problematik besteht darin, wenn durch intransparente Einflussnahme, anderen Akteuren Information vorenthalten werden und der Pluralisierung der Akteure und Einzelinteressen sowie der Art und Weise der Durchsetzung spezieller Interessen im politischen Raum. Dann werden Lobbygruppen hingegen vielfach ihre Legitimation abgesprochen bzw. angezweifelt (Leif/Speth 2006: 15).

Im Zusammenhang mit der Fragestellung der Einsendearbeit kann Lobbyismus bei Intransparenz und Außerachtlassung öffentlicher Interessen die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Ordnung unterwandern. Bei diesem negativen Lobbyismus ist demzufolge nicht von einem Pfeiler der Demokratie auszugehen, sondern von einer Beeinträchtigung.

[...]

Final del extracto de 45 páginas

Detalles

Título
Politische Einflussnahme von Interessengruppen am Beispiel der Hartz-IV-Reformen. Lobbyismus als Pfeiler der Demokratie?
Universidad
Berlin School of Economics and Law  (Berlin Professional School)
Calificación
1,3
Autor
Año
2018
Páginas
45
No. de catálogo
V915619
ISBN (Ebook)
9783346234940
ISBN (Libro)
9783346234957
Idioma
Alemán
Palabras clave
Lobbyismus, Bertelsmann
Citar trabajo
Ronny Bätz (Autor), 2018, Politische Einflussnahme von Interessengruppen am Beispiel der Hartz-IV-Reformen. Lobbyismus als Pfeiler der Demokratie?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/915619

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