Naturschutz - Entwicklung, Grundzüge, Schutzkategorien und Instrumente des Naturschutzes in Deutschland


Exposé (Elaboration), 2008

21 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsdefinition

3. Geschichte
3.1 Naturschutz vor 1906
3.2 Staatlicher Naturschutz 1906 – 1945
3.3 Nicht staatlicher Naturschutz 1906 – 1945
3.4 Staatlicher Naturschutz 1945 – 1985
3.5 Nicht staatlicher Naturschutz 1945 – 1985
3.6 Staatlicher Naturschutz 1986 – 2006
3.7 Nicht staatlicher Naturschutz und EU Gesetzgebung 1986 – 2006

4. Naturschutzbehörden in Deutschland
4.1 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
4.2 Bundesamt für Naturschutz

5. Gesetze
5.1 Grundgesetz
5.2 Reichsnaturschutzgesetz
5.2.1 Allgemeines
5.3 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
5.3.1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz
5.3.2 Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (Absatz 4) nach dem Bundesnaturschutzgesetz
5.3.3 Internationale Abkommen und Gesetze (nach http://www.bfn.de/ 0310_abkommen.html)

6. Natur- und Umweltschutzorganisationen
6.1 Der BUND
6.1.1 Allgemeines
6.1.2 Geschichte
6.1.3 Organisation
6.1.4 Einflussnahme

7. Zusammenfassung/Schluss

8. Literatur und Internetquellen

1. Einleitung

Im Jahre 1906 wurde die Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen gegründet. Damit feiert der staatliche Naturschutz 2006 sein 100jähriges Bestehen. Doch schon vor 1906 gab es viele verschiedene Aktivitäten zum Schutz von Umwelt und Natur.

Der Schutz der Natur kann in vielen verschiedenen Bereichen praktiziert werden. Somit sind auch die verschiedensten Wissenschaftsgebiete am Natur- und Umweltschutz beteiligt. Zu diesen Bereichen gehören u.a. Naturwissenschaften wie Geologie, Geographie, Biologie, Chemie, Forstwissenschaften oder ganz allgemein die Ingenieurwissenschaften, heute allen voran Umweltschutztechnik und Geotechnik.

Deren Handlungen werden durch Gesetze und Verordnungen, die oftmals von staatlichen Behörden, wie etwa dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erlassen werden, beeinflußt.

2. Begriffsdefinition

Die in Deutschland gebräuchlichen Begriffe Naturschutz und Umweltschutz werden nicht selten parallel gebraucht, auch wenn sich die Begriffe sowohl per Definition als auch inhaltlich unterscheiden lassen.

„Die Aufgabe des Naturschutzes ist der Erhalt von wildlebenden Pflanzen- und Tierarten, ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie der Erhalt von Landschaften und Landschaftsteilen unter natürlichen Bedingungen“ (http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBnaturartenschutz/Naturschutz.php).

Der Umweltschutz hingegen „umfasst Maßnahmen, geschädigte Umwelt wieder ins ökologische Gleichgewicht zu bringen, wie auch präventiv die Belastung der Umwelt durch schädigende negative Einflüsse zu verhindern. Negative Auswirkungen gehen in erster Line von ökonomischen Tätigkeiten des Menschen, den technischen Einrichtungen, Freisetzungen von Stoffen und Nutzung von Ressourcen aus (http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBrechtmanagement/Umweltschutz.php).

3. Geschichte

3.1 Naturschutz vor 1906

Eine dynamische Phase im Naturschutz findet sich Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts. Im Jahre 1888 wird der Begriff „ Naturschutz“ vom Berliner Klavierprofessor Ernst Rudorff geprägt. Er stellt weiterhin einen „Antrag auf Schutz der Landschaftlichen Natur“ beim Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Alterthumsvereine. Noch im selben Jahr wurde in Berlin das Reichsvogelschutzgesetz erlassen. Somit werden Vögel als erste Tierart unter Schutz gestellt. Um 1900 gab es eine regelrechte Gründungswelle von Naturschutzorganisationen, die sowohl auf regionaler Ebene als auch reichsweit aktiv waren. Zu ihnen zählen u.a. der Bund für Vogelschutz, der Verein zum Schutze und zur Pflege der Alpenpflanzen oder der Bund Heimatschutz. Dem Naturschutz verschrieben sich außerdem viele Touristen- und Wandervereine (vgl. Friedemann 2006, S.13).

Zu dieser Zeit nahm auch der Staatliche Naturschutz konkrete Formen an. So berücksichtigte schon 1902 das Hessische Denkmalschutzgesetz „natürliche Bildungen der Erdoberfläche wie Wasserläufe, Felsen, Bäume u. dergl., deren Erhaltung aus geschichtlichen oder naturgeschichtlichen Rücksichten oder aus Rücksicht auf die landschaftliche Schönheit oder Eigenart im öffentlichen Interesse liegt“ (Friedmann 2006, S. 17). Allerdings kam es auch schon viel früher zum Erlass von Gesetzen zum Erhalt von Flora und Fauna. Eines der ältesten Gesetze stammt aus dem Kanton Zürich (1335), wo „Vögel die muggen unt ander gewürme tilgend und vertreibent“ nicht gefangen werden sollten (Friedmann 2006 S. 13-14, zit. nach Barthelmess 1981, S. 75).

3.2 Staatlicher Naturschutz 1906 – 1945

Das Jahr 1906 gilt als Beginn des staatlichen Naturschutzes in Deutschland. Mit der Gründung der staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen übernimmt der Staat erstmals konkrete Aufgaben zum Schutz der Natur. Doch nicht nur das Königreich Preußen kümmerte sich von staatlicher Seite um den Naturschutz. Weitere Länder wie etwa das Königreich Württemberg mit seinem Landesausschuss für Natur- und Heimatschutz (1908) oder Bayern mit dem Landesausschuss für Naturdenkmalpflege kamen hinzu. „In diesen Fällen signalisierte der Staat zwar Verantwortungsbereitschaft, gab aber die Ausführung der Arbeiten in die Hände von Vereinen“ ( Friedmann 2006 S. 18).

Doch der flächendeckende Schutz von Naturdenkmalen scheiterte sowohl im Kaiserreich als auch später in der Weimarer Republik, auch wenn es in der Weimarer Verfassung Artikel 150 heißt „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates“ (http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/ verfassung/index.html).

Erst das im 3. Reich erlassene Reichsnaturschutzgesetz (RNG) vom 26. Juni 1935 nebst Durchführungsverordnung vom 31. Oktober 1935 und Naturschutzverordnung vom 18. März 1936 führte zu konkreten staatlichen Maßnahmen in den Bereichen Natur- und Umweltschutz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Staatliche Naturschutzmaßnahmen I (Bundesamt für Naturschutz 2006)

3.3 Nicht staatlicher Naturschutz 1906 – 1945

In den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts gibt es, wie bereits in Abschnitt 3.1 erwähnt, eine dynamische Phase im Naturschutz. In dieser Zeit wird 1909 der erste große Deutsche Naturschutzverein „Verein Naturpark“ gegründet. Das Siebengebirge wird als erstes großes Naturschutzgebiet in Deutschland in Privatintiative errichtet. Auch die Eröffnung des „Internationalen Büros für Naturschutz“ in Brüssel, dem Vorläufer der Weltnaturschutzorganisation (IUCN), fällt in diesen Zeitraum. 1933 mußten sich die deutschen Naturschutzverbände der NS- Politik unterordnen (Gleichschaltung).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2 nichtstaatlicher Naturschutz I (Bundesamt für Naturschutz 2006)

3.4 Staatlicher Naturschutz 1945 – 1985

Nach dem Ende des NS- Regimes gilt das Reichsnaturschutzgesetz bis 1976 weiter, wird jedoch an das Föderalismusprinzip angepasst. 1976 wird es dann vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) abgelöst. Des Weiteren fallen mehrere Umzüge und Umbenennungen der Naturschutzbehörde in diesen Zeitraum. Bis 1970 wurden alle Maßnahmen zum Schutz von Flora, Fauna und Naturdenkmälern unter dem Begriff Naturschutz zusammengefasst. Unter Innenminister Genscher „wurde (auch) das Wort "Umweltschutz" in die deutsche Sprache eingeführt, als Übersetzung des anglo - amerikanischen Begriffs "environment protection"…“ (http://www.fdp-umwelt.de/geschichte/).

[...]

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Naturschutz - Entwicklung, Grundzüge, Schutzkategorien und Instrumente des Naturschutzes in Deutschland
Université
University of Marburg  (Fachbereichs Geographie)
Auteur
Année
2008
Pages
21
N° de catalogue
V91565
ISBN (ebook)
9783638049764
Taille d'un fichier
573 KB
Langue
allemand
Mots clés
Naturschutz, Entwicklung, Grundzüge, Schutzkategorien, Instrumente, Naturschutzes, Deutschland
Citation du texte
Wolfgang Linhart (Auteur), 2008, Naturschutz - Entwicklung, Grundzüge, Schutzkategorien und Instrumente des Naturschutzes in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91565

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