Gewerkschaften in Deutschland. Mitgliederentwicklung von 2001 bis 2018

Problemstellung und Ursachenforschung


Master's Thesis, 2020

89 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

I. Einleitung

II. Begriffsklärung und Gewerkschaftstypologie
1. Gewerkschaften: Vereinigungen und Verbände
2. Typologisierung von Gewerkschaften
2.1 Richtungs- und Einheitsgewerkschaften
2.2 Industrie- und Berufsgewerkschaften
3. Zwischenfazit: Aufgabenprofil und Gewerkschaftstypen

III. Die Problemstellungen des deutschen Gewerkschaftswesen
1. Mitgliederrückgang bei Gewerkschaften
1.1 Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
1.2 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
1.3 Gewerkschaft der Polizei (GdP)
1.4 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
2. Zurückgehender Korporatismus
3. Zwischenfazit: Mitgliederentwicklung und Korporatismus

IV. Die aus den Problemstellungen resultierenden Folgen

V. Die Ursachen für den Mitgliederrückgang bei Gewerkschaften
1. Forschungsstand
1.1 Ökonomischer Strukturwandel
1.2 Sozialer Strukturwandel
1.3 Trittbrettfahrer-Problem
1.4 Innergewerkschaftliche Faktoren
2. Zwischenfazit: Rekapitulation des Forschungsstandes
3. Fehlende Identifikation und Solidarität
4. Exkurs: Gewerkschaften und Digitalisierung

VI. Erkenntnisse und Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Forschungsfragen

VII. Die Problemlösungsansätze
1. Forschungsstand
1.1 Europäisierung
1.2 Wechsel des Gewerkschaftstypus
1.3 Organizing
1.4 Differenzierung nach Gewerkschaftsmitgliedschaft
2. Handlungsempfehlungen bezüglich der Lösungsansätze

VIII. Fazit und Ausblick

IX. Literatur- und Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Matrixstruktur von ver.di

Abbildung 2: Bundestagsabgeordnete mit Gewerkschaftsmitgliedschaft I

Abbildung 3: Bundestagsabgeordnete mit Gewerkschaftsmitgliedschaft II

Abbildung 4: Gewerkschaften und SPD - Auswirkung auf den gewerkschaftlichen Organisationsgrad der Abgeordneten

Abbildung 5: Mitgliederentwicklung bei Multibranchengewerkschaften

Abbildung 6: Mitgliederentwicklung bei Berufsgruppengewerkschaften

Abbildung 7: Vergleich der Jahre 1975, 2001 und 2018 - Erwerbstätige in Deutschland nach Wirtschaftssektoren

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Mitgliederzahlen der IG Metall im Untersuchungszeitraum

Tabelle 2: Mitgliederzahlen der ver.di im Untersuchungszeitraum

Tabelle 3: Mitgliederzahlen der GdP im Untersuchungszeitraum

Tabelle 4: Mitgliederzahlen der GEW im Untersuchungszeitraum

Tabelle 5: Mitgliederentwicklungstendenzen nach Gewerkschaftstypus

Tabelle 6: Ursachenhierarchie der negativen Mitgliederentwicklung

Tabelle 7: Gewerkschaften und ihre maßgeblichen Einflussfaktoren

I. Einleitung

Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG - „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingung Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.“ Dieses Grundrecht, das der Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG normiert, bezeichnet man als Koalitionsfreiheit. Hiernach sind Koalitionen „Verbindungen, in denen sich Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zusammenschließen, um bei der Gestaltung von Arbeits­und Wirtschaftsbedingungen ihre Interessen zu bündeln.“1 Auf der Seite von Arbeitnehmern2 stellen solche Koalitionen Gewerkschaften dar.3 Doch der Zustand der Gewerkschaften gibt Grund zur Sorge. Diese Masterarbeit soll das Phänomen untersuchen, dass einigen Gewerkschaften in Deutschland die Mitglieder schwinden, und andere Gewerkschaften hingegen eine stabile Mitgliederzahl und -entwicklung aufweisen können. Doch warum lassen sich so unterschiedliche Entwicklungstendenzen bei Gewerkschaften, die eine der „bedeutendste[n] Form[en] [der] organisierten Interessen auf dem Arbeitsmarkt“4 darstellen, feststellen? Der Mitgliederrückgang und auch der fehlende Organisationsgrad im Alterssegment von 18 bis 30 Jahren sprechen für ein Defizit im Bereich der Mitgliederneugewinnung und für einen Rückgang der gesellschaftspolitischen Relevanz von Gewerkschaften.5 Die Macht von Gewerkschaften drückt sich durch ihre „Organisationsmacht, die auf Mitgliederzahlen und Mobilisierungspotential beruht“6, aus. Die Organisationsmacht bzw. der Organisationsgrad ist entscheidend für ihre Durchsetzungsfähigkeit.7 Ist eine Gewerkschaft nicht mehr durchsetzungsfähig, weil ihr die entsprechende Durchsetzungsfähigkeit fehlt, so ist sie nicht mehr sozial mächtig und somit irrelevant.

Doch was sind die Ursachen für die unterschiedlichen Entwicklungen und wie lassen sich diese theoretisch erklären? Zur Klärung dieser generellen Fragen soll sich diese Masterarbeit an den zwei nachstehenden Forschungsfragen orientieren:

1. Lässt sich eine Hierarchie der Phänomene, welche die Ursachen der negativen Mitgliederentwicklung sind, konzipieren? Fraglich ist hier, ob eins dieser Phänomene besonders ausschlaggebend für die Mitgliederentwicklungstendenzen ist.
2. Lassen sich die unterschiedlichen Mitgliederentwicklungstendenzen auf die Typologisierung des jeweiligen Untersuchungsobjektes zurückführen? Gefragt wird hier, ob es je nach Gewerkschaftstyp unterschiedliche Faktoren gibt, die besonders ausschlaggebend für die Mitgliederentwicklungstendenzen des jeweiligen Gewerkschaftstypen sind.

Um sich diesen aufgeworfenen Fragen anzunähern, muss man sich die Mitgliederentwicklungen von einzelnen Gewerkschaften genauer anschauen, welche sich einem bestimmten Typ einer Gewerkschaft zuordnen lassen. Die Beobachtungsobjekte dieser Masterarbeit, die genauer betrachtet werden sollen, sollen die Gewerkschaften IG Metall, ver.di, GdP und GEW sein. Der Untersuchungszeitraum dieser Masterarbeit soll sich von 2001 bis 2018 erstrecken. Das Ausgangsjahr 2001 wird bewusst gewählt, weil sich zu diesem Zeitpunkt durch Fusion von verschiedensten Spartengewerkschaften die Gewerkschaft ver.di gegründet hat, in welcher sich ein signifikanter Teil von Arbeitnehmern organisiert hat.

Die vorliegende Masterarbeit gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil widmet sich der Begriffsklärung von Gewerkschaften und es wird eine Typologisierung von Gewerkschaften vorgestellt (II.). Daran anschließend werden die Untersuchungsobjekte und deren empirische Daten, anhand von deren Mitgliederzahlen, präsentiert (III.). Das erste Kapitel dieses Teils soll dazu dienen, die Aufgaben von Gewerkschaften aufzuzeigen, die diese im politischen System der Bundesrepublik Deutschland innehaben. Anhand dieses Aufgabenprofils lässt sich somit der Wesenskern von Gewerkschaften bestimmen. Innerhalb des ersten Kapitels wird ebenfalls eine Typologisierung von Gewerkschaften vorgestellt werden, die die unterschiedlichen Gewerkschaftstypen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland benennt. Im zweiten Kapitel dieses Teiles werden anschließend zwei Problemstellungen des deutschen Gewerkschaftswesens anhand von empirischem Datenmaterial präsentiert und thematisiert. Innerhalb dieses Rahmens wird auch auf die Entwicklung der Mitgliederzahlen der ausgewählten Beobachtungsobjekte eingegangen und es erfolgt eine Analyse dieser Entwicklung. Im daran anschließenden Kapitel werden die Folgen erläutert, die aus den Problemstellungen resultieren (IV.).

Der zweite Teil dieser Arbeit widmet sich der Ursachenforschung (V.), woraufhin eine Zusammenfassung hinsichtlich der gestellten Forschungsfragen erfolgen wird (VI.). Auf diesen Kapiteln aufbauend werden Lösungsvorschläge (VII.) diskutiert und es wird ein Ausblick (VIII.) formuliert. Im fünften Kapitel dieser Arbeit soll der bisherige Forschungsstand zum Thema rückläufige Mitgliederentwicklung bei Gewerkschaften erörtert werden. Besonders zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Standpunkte der politikwissenschaftlichen Forschung hinsichtlich des ökonomischen und sozialen Wandels, welche einen Individualisierungstrend und eine Veränderung der Arbeitswelt zur Folge haben.8 Zudem führt das Trittbrettfahrer-Problem dazu, dass diese Außenseiter der Gewerkschaft fernbleiben, da die erzielten Tarifabschlüsse auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft auf ihre Arbeitsverhältnisse Anwendung finden, und somit keine Motivation zum Beitritt zur Gewerkschaft gegeben ist.9 Im Rahmen dieses Abschnittes ist auf die sogenannten Bezugsnahmeklauseln einzugehen, welche ein rechtliches Instrument darstellen, um die Tarifabschlüsse an Nicht-Gewerkschaftsmitglieder weiterzureichen. Des Weiteren sieht der Autor Lorenz zumindest eine Teilschuld bei den Gewerkschaften selbst, da diese sich dem Strukturwandel gegenüber verschlossen haben und nötige innergewerkschaftliche, organisatorische Reformen nicht vollzogen wurden.10 Auf diese exponierte Position soll im Rahmen dieses Kapitels näher eingegangen werden. Anschließend an die Präsentation des gegenwärtigen Forschungstandes soll ein Phänomen vorgestellt werden, das aus Sicht des Verfassers Ursachen für die rückläufige Mitgliederentwicklung darstellt. Dieses Phänomen findet nach der Auffassung des Verfassers bisher zu wenig Anklang in der Forschung und erscheint aus diesem Grund einer gesonderten Betrachtung würdig. Es wird die Auffassung vertreten, dass fehlende Solidarität innerhalb von einem Typ der Multibranchengewerkschaften eine zentrale Ursache für den Mitgliederrückgang darstellt. Die wesentliche These an dieser Stelle ist die folgende: Die fehlende Identifikation der Gewerkschaftsmitglieder mit diesem Typ der Multibranchengewerkschaft führt zu einer geringeren Solidarisierung der Gewerkschaftsmitglieder, da diese in unterschiedlichen Branchen tätig sind, und somit über keine Vorstellungen bezüglich der Belange ihrer anderen Gewerkschaftskollegen verfügen.

Die fehlende Solidarität aufgrund des mangelnden Wissens, welche innerhalb dieser Multibranchengewerkschaft besteht, hat dann wiederum negative Auswirkung auf das Rekrutierungspotenzial dieser Gewerkschaft. Gestreift werden soll auch das Thema Digitalisierung und welchen möglichen Einfluss diese auf die Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften haben wird.

Im siebten Kapitel soll dann der bisherige Forschungstand zur Problemlösung bezüglich des Mitgliederschwundes präsentiert werden. In diesem Kapitel wird auf die sogenannte Europäisierung, den möglichen Wechsel des Gewerkschaftstypus, das sogenannte Organizing und die Differenzierungsklauseln eingegangen.11 Hierbei soll jeweils eine Bewertung dieser Lösungsvorschläge vorgenommen werden und es sollen eigene Lösungsvorschläge präsentiert werden, wie der gegenwärtigen Entwicklung entgegenzuwirken ist. Anschließend an die Erarbeitung und Präsentation der Lösungsvorschläge ist vorgesehen, dass konkrete Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden, mit denen Gewerkschaften in die Lage versetzt werden sollen, Reformen zu initiieren.

Im achten und abschließenden Kapitel dieser Masterarbeit erfolgt eine Zusammenfassung der Erkenntnisse und es wird ein Ausblick auf die kommende Entwicklung von Gewerkschaften gewagt.

II. Begriffsklärung und Gewerkschaftstypologie

1. Gewerkschaften: Vereinigungen und Verbände

Als Einstieg in die Thematik sollte zunächst geklärt werden, was unter einer Gewerkschaft zu verstehen ist und welche Funktionen sie erfüllt. Zunächst lässt sich konstatieren, dass Gewerkschaften im politischen System der Bundesrepublik Deutschland eine Doppelrolle einnehmen. Sie verfügen über eine rechtliche und eine politische Natur. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht betrachtet, sind sie Vereinigungen, die im Tarifvertragssystem agieren, und aus politischer Sicht sind sie Interessenverbände, die die Politik und Gesellschaft aktiv mitgestalten.12 Demzufolge ist es notwendig zu klären, was unter einer Vereinigung und einem Interessenverband zu verstehen ist.

Der Begriff der Vereinigungen ergibt sich aus dem Grundgesetz. Die Verfassung spricht hier aber nicht explizit von Gewerkschaften, tatsächlich erwähnt das Grundgesetz die Gewerkschaften mit keinem Wort. Das Grundgesetz benennt an dieser Stelle nur Vereinigungen, welche die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen wahren und fördern sollen. Diese Vereinigungen sind dann von Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG geschützt und werden im Schrifttum, wie einleitend schon erwähnt wurde, als Koalitionen bezeichnet, weshalb Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG auch als Grundrecht der Koalitionsfreiheit bezeichnet wird.13 Gewerkschaften stellen Vereinigungen von Arbeitnehmern dar und sind demnach als Koalitionen i.S.d. Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG zu verstehen.14 Es bestehen arbeitsrechtliche Mindestvoraussetzungen für Arbeitnehmervereinigungen, um als Gewerkschaften anerkannt zu werden. Zum einen muss so eine Vereinigung sich die „Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder in deren Eigenschaft als Arbeitnehmer als satzungsgemäße Aufgabe gesetzt haben“15 und auch willens sein, für ihre Mitglieder Tarifverträge abzuschließen.16 Zum anderen muss eine Vereinigung, die als Gewerkschaft anerkannt werden möchte, frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein und das geltende Tarifrecht als verbindlich anerkennen.17 Zusätzlich zu den bereits genannten Punkten muss eine Vereinigung eine Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler besitzen (soziale Mächtigkeit) und über eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation verfügen.18 Die sozialen Gegenspieler der Gewerkschaften sind einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände. Die Leistungsfähigkeit bezieht sich auf die finanzielle und personelle Ausstattung und wird durch die soziale Mächtigkeit beeinflusst, welche sich anhand von Mitgliederzahlen (Organisationsgrad19 ) feststellen lässt.20 Die soziale Mächtigkeit ist dann wiederum bedeutsam für die Tariffähigkeit von Gewerkschaften.21 Denn nur, wenn eine Gewerkschaft tariffähig ist, kann sie einer ihrer wesentlichsten Aufgaben aus arbeitsrechtlicher Sicht nachkommen, dem Abschließen von Tarifverträgen.22 Innerhalb von Tarifverhandlungen und in deren Vorfeld vertreten Gewerkschaften dann die Interessen ihrer Mitglieder in deren Eigenschaft als Arbeitnehmer und koordinieren unter anderem die Arbeitskampfmaßnahmen.23 Gemäß § 1 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) regelt der Tarifvertrag die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die sich auf bestimmte Aspekte des Arbeitsverhältnisses beziehen. Durch das Aushandeln und Abschließen von Tarifverträgen wahren und fördern Gewerkschaften die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, wie es der Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG normiert.24 Die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen werden dadurch gewahrt und gefördert, dass die Tarifverträge nach dem Abschluss gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 TVG unmittelbar und zwingend für die Tarifgebundenen gelten. Gemäß § 3 Abs. 1 TVG sind Gewerkschaftsmitglieder, einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeber, die Mitglied in einem tarifschließenden Arbeitgeberverband sind, tarifgebunden. Die unmittelbare und zwingende Geltung von Tarifverträgen für Tarifgebundene ist Teil der Schutzfunktion von Tarifverträgen, wonach organisierte Arbeitnehmer vor dem Unterschreiten des tariflich Normierten geschützt werden sollen.25 Das Aushandeln von Tarifverträgen durch Gewerkschaften dient somit der Erfüllung dieser Schutzfunktion. Die Tarifautonomie von Gewerkschaften, damit ist eben das Aushandeln von Tarifverträgen gemeint26, soll „die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln [ausgleichen] und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen [.] ermöglichen.“27 Durch dieses kollektive Handeln von Arbeitnehmern in Verbindung mit der Ausübung von kollektivem Druck auf den sozialen Gegenspieler wird nach der Auffassung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Ergebnis erzielt, in welchem alle Interessen gleichsam berücksichtig werden.28 Aus dieser Argumentation heraus wird der Vorteil, und somit eine zentrale Funktion der Institution der Gewerkschaft, ersichtlich. Durch die „strukturelle Unterlegenheit de[s] einzelnen Arbeitnehmer[s]“29 wird dessen individuell ausgehandelte, arbeitsvertragliche Abrede i.d.R. hinter den kollektiv ausgehandelten, tarifvertraglichen Abreden zurückbleiben, da dieser einzelne Arbeitnehmer nicht über die gleiche Verhandlungsposition verfügt, wie es Gewerkschaften tun.30 Die Gewerkschaften sind notwendig, um dieser für die Arbeitnehmer ungünstigen Situation entgegenzuwirken, da durch sie die Parität innerhalb der Verhandlungen hergestellt wird.31 Die „Verhandlungsparität“32 führt dann wiederum zu besseren Tarifabschlüssen für die Arbeitnehmerseite.33 Ein Nebeneffekt der Tarifautonomie ist nach Blanke, dass sie zur Legitimierung der Arbeitsbeziehung beiträgt und in ihrer Legitimitätsstruktur dem Habermas'schen Konzept zur Legitimierung von Demokratie folgt, nämlich der Identität von Regierenden und Regierten.34 Dieser Beobachtung folgend kann der Schluss gezogen werden, dass Gewerkschaften an der Demokratisierung der Arbeitswelt mitwirken. Zu dieser angesprochenen Demokratisierung zählt auch die Unterstützung von Betriebsräten, auf die im Rahmen dieser Arbeit nicht näher eingegangen werden soll. Die enge Zusammenarbeit mit den Betriebsräten zählt aber ebenfalls zu den Aufgaben der Gewerkschaft.

Nach der Klärung des Begriffs der Gewerkschaft aus juristischer Perspektive, soll nun der Blick auf den politikwissenschaftlichen Aspekt der Gewerkschaften gelegt werden. An diesem Punkt sei zunächst gesagt, dass Gewerkschaften aufgrund von einem gesellschaftlichen Grundkonflikt existieren.35 Dieser hier benannte Grundkonflikt ist der Konflikt von Arbeit versus Kapital, auf diesen soll in einem späteren Kapitel im Rahmen der Cleavages-Theorie eingegangen werden.36 Gewerkschaften werden in der politikwissenschaftlichen Literatur als „organisierte Zusammenschlüsse von abhängigen Erwerbspersonen mit dem Zweck, die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Interessen ihrer Mitglieder in den Arbeitsbeziehungen und im [p]olitischen System zur Geltung zu bringen“37 definiert. In verschiedenen Definitionen des Begriffs der Gewerkschaft werden besonders die freiwillige Mitgliedschaft und die Interessenvertretung betont.38 Im Zuge der Interessenvertretung werden Gewerkschaften in diesen Definitionen als „Interessenvereinigung“39 oder als „Interessenverband“40 bezeichnet. Auch wenn einige Autoren die Einordnung von Gewerkschaften in das Verbandssystem als schwierig erachten41, sollen in dieser Arbeit Gewerkschaften den Interessenverbänden des Wirtschafts­und Arbeitssystems zugeordnet werden.42 Interessenverbände werden in der Literatur allgemein als „dauerhaft organisierte, i.d.R. auf freiwilliger Mitgliedschaft basierende Zusammenschlüsse wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Gruppen“43 definiert, deren Zweck, die Artikulation von gemeinsamen Interessen nach außen, die direkte oder indirekte Einflussnahme auf den politischen Entscheidungsprozess und die Koordination sowie Zusammenfassung von unterschiedlichen Einzelinteressen der Mitglieder innerhalb der Organisation ist.44 Ein weiterer Zweck von solchen Verbänden ist es „die Interessen zwischen Staat und Gesellschaft organisiert zu vermitteln und damit zur staatlichen Steuerungs- und Integrationsfähigkeit beizutragen“45, weshalb Verbände auch als „intermediäre Gruppen“46 oder als „intermediäre [Gewalt]“47 bezeichnet werden. Aus Sicht der Gewerkschaften sind es bei diesem Prozess die Interessen ihrer Mitglieder in deren Eigenschaft als Arbeitnehmer, welche es zu vermitteln gilt. Gewerkschaften verstehen sich als Vertretungsinstanz von Arbeitnehmerinteressen, da sie eine gewisse Anzahl von Arbeitnehmern repräsentieren.48 Doch neben der Vermittlung von Interessen, ist auch die Förderung der Interessen der Mitglieder ein weiterer Zweck von Verbänden.49 Aus diesen beiden Zwecken leitet sich die elementare Funktion von Interessenverbänden ab, nämlich das diese ihren Mitgliedern Kollektivgüter zur Verfügung stellen.50 Doch was ist unter einem Kollektivgut zu verstehen und was ist das von den Gewerkschaften erzeugte Kollektivgut? Olson versteht unter einem Kollektivgut: „jedes Gut [...], das den anderen Personen in einer Gruppe praktisch nicht vorenthalten werden kann, wenn irgendeine Person [...] in einer Gruppe [.] es konsumiert.“51 So ist das gewerkschaftlich erzeugte Kollektivgut beispielsweise der Tarifvertrag, als Endergebnis einer Tarifverhandlung, in welchem höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen für die Mitglieder festgeschrieben werden.52

Die Erfüllung dieser Elementarfunktion stellt bei der Betrachtung von Gewerkschaften als Interessenverbände aber nur einen Aspekt dar. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der, dass Gewerkschaften eine gesellschaftliche Instanz darstellen, welche auf Entwicklungen in der Gesellschaft reagiert, aber auch versucht, die Gesellschaft durch ihre eigenen Positionen zu prägen.53 Dieser Befund lässt sich dadurch belegen, dass Gewerkschaften in den Staat inkorporiert werden.54 Allgemein wird hier vom sogenannten Korporatismus gesprochen.55 Klassische Vertreter des Korporatismus sind Philippe C. Schmitter und Gerhard Lehmbruch. Dieser Korporatismus steht in der Tradition der von Ernst Fraenkel begründeten Theorie des Neopluralismus.56 Fraenkel definiert den Pluralismus wie folgt: „Der Pluralismus beruht [...] auf der Hypothese, in einer differenzierten Gesellschaft könnte im Bereich der Politik das Gemeinwohl lediglich a posteriori als das Ergebnis eines delikaten Prozesses der divergierenden Ideen und Interessen der Gruppen und Parteien erreicht werden, stets vorausgesetzt,[.], da[ss] bei deren Zusammen- und Widerspiel die generell akzeptierten, mehr oder weniger abstrakten regulativen Idee sozialen Verhaltens respektiert und die rechtlich normierten Verfahrensvorschriften und die gesellschaftlich sanktionierten Regeln eines fair play ausreichend beachtet werden.“57 Weiter schreibt er: „Der Pluralismus beruht auf der Vorstellung, da[ss] die Entscheidungen über die Grundfragen einer jeden Politik [.] in einer Demokratie nur autonom und in dem notwendigerweise heterogenen Staat einer zugleich freien und differenzierten Gesellschaft lediglich unter aktiver Mitwirkung der autonomen Gruppen zustande kommen kann.“58 Fraenkel spricht hier von der Einbindung von Gruppen in den politischen Entscheidungsprozess und meint damit auch Interessenverbände. Aus dieser Theorie entwickelte sich dann der Korporatismus und unter dem Inkorporieren in den Staat wird dann die „Einbindung („Inkorporierung“) von organisierten Interessen in die Politik und ihre Teilhabe an der Formulierung und Ausführung von politischen Entscheidungen“59 verstanden. Präziser formuliert „[beinhaltet] Korporatismus die Verbindung der Prozesse der Interessenrepräsentation und Politikimplementation in einer wechselseitigen Beziehung zwischen Staat und organisierten Interessen.“60 Wenn an dieser Stelle von „organisierten Interessen“ gesprochen wird, so ist dies zwar nicht wortgleich mit Interessenverbänden, dennoch kann bei „organisierten Interessen“ auch auf den Begriff des Interessenverbandes zurückgegriffen werden.61 Das Phänomen des Inkorporierens von Gewerkschaften in das politische System der Bundesrepublik Deutschland wird auch oft als das „Modell Deutschland“ beschrieben.62 Der Kern dieses Modells Deutschland ist der „stabil[e] Konsens zwischen Staat, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen“63, welcher eben durch den Korporatismus erzeugt wird. Die Inkorporation von Gewerkschaften als Interessenverband lässt sich hierbei in zwei wesentlichen Beobachtungen unterteilen. Zum einen versuchen Gewerkschaften direkt Einfluss auf Entscheidungen von Regierungen und Verwaltungen zu nehmen und zum anderen lässt sich eine personelle Verflechtung mit den „Handlungseinheiten“64 der parlamentarischen Demokratie, den politischen Parteien, feststellen, welche zum Ziel hat, „Zugang in das politisch-administrative System“65 zu erhalten.66 Die intendierte Einflussnahme von Gewerkschaften auf die Regierungen und die Verwaltungen erfolgt in Form der Beteiligung von Vertretern der Gewerkschaft an Beiräten, Kommissionen oder anderen Beratungs- bzw. Entscheidungsgremien.67 Die Berufung eines Gewerkschaftsvertreters in ein entsprechendes Gremium oder die Beratung eines solchen Gremiums durch einen Vertreter der Gewerkschaft sind solche Beteiligungsformen. In den meisten Fällen dieser Beteiligungsformen wird hier auf Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zurückgegriffen, da der DGB das politische Vertretungsorgan der an ihm beteiligten Gewerkschaften ist.68 Hierbei ist eine dauerhafte, „formalisierte Beziehung zur Exekutive“69 in Form von „personelle[n] Verflechtung und institutionalisierte[n] Beteiligungsformen“70 vorteilhaft, um direkten Einfluss auf den politischen Willensbildungsprozess der Regierung und deren Gesetzesvorhaben nehmen zu können. In diesem Zusammenhang wird auch von einer engen personellen Verflechtung von „Ministerialbürokratie und Verbändesystem“71 gesprochen. Es finden sich in der Historie der Bundesrepublik Deutschland zwei bedeutende Beteiligungsformen, die die Inkorporation von Gewerkschaften einmal mit positivem Verlauf und einmal mit negativem Verlauf aufzeigen. Die Rede ist von der „konzentrierten Aktion“ und dem nicht so erfolgreichen „Bündnis für Arbeit“.72 Zudem konnte durch eine Studie in den 1980iger Jahren eine Anzahl von 285 korporativen Beteiligungsformen von Gewerkschaften ermittelt werden; für die jetzige Zeit lässt sich keine Aussage über eine Anzahl von solchen Beteiligungsformen treffen, da entsprechendes Zahlenmaterial fehlt.73

Die personellen Verflechtungen lassen sich anhand der Personalunion von Gewerkschaftern und Abgeordneten des Deutschen Bundestages belegen. Eine besondere Beziehung besteht hier zwischen den DGB-Gewerkschaften und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Sowohl Kaiser als auch Seibring haben sich dieser besonderes engen Beziehung der beiden Protagonisten gewidmet und sie ausreichend beleuchtet, weswegen an dieser Stelle nicht weiter darauf eingegangen werden muss.74 In Kapitel III wird sich auf diese Beziehung aber nochmals unter anderen Vorzeichen bezogen.75

2. Typologisierung von Gewerkschaften

Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland agieren und existieren unterschiedliche Formen von Gewerkschaften. An dieser Stelle ist eine Einordnung der Gewerkschaft in eine Typologisierung hilfreich, um die diffuse Gewerkschaftslandschaft zu strukturieren. Die Typologisierung von Gewerkschaften kann Greef folgend anhand von zwei Ebenen vorgenommen werden, auf diese an dieser Stelle zurückgegriffen werden soll. Zum einen unterscheidet Greef die politische-weltanschauliche Ebene, auf welcher in Richtungs- und Einheitsgewerkschaft unterschieden wird, und zum anderen unterscheidet er die arbeitsmarktbezogene Ebene, auf welcher in Industrie- und Berufsgewerkschaften unterschieden wird.76

2.1 Richtungs- und Einheitsgewerkschaften

Die Unterscheidung der Richtungs- und Einheitsgewerkschaften verläuft anhand politischer und weltanschaulichen Ansichten. Die Richtungsgewerkschaften gliedern sich nach drei weltanschaulichen Ansichten: die sozialistische, die christliche und die liberale Ausrichtung der Gewerkschaft.77 „Bei einer Richtungsgewerkschaft ist die parteipolitische oder weltanschauliche Orientierung eines Arbeitnehmers für die Mitgliedschaft wichtig.“78 Dies bedeutet, dass die persönlichen Einstellungen des Mitgliedes mit denen der Gewerkschaft übereinstimmen müssen, um in die Gewerkschaft aufgenommen zu werden und deren Mitglied zu sein. Das Gegenstück zur Richtungsgewerkschaft ist die Einheitsgewerkschaft. Diese Einheitsgewerkschaften „sind nicht nach ideologischen Prinzipien, sondern nach Branchenzugehörigkeit organisiert.“79 Einheitsgewerkschaften sind „allgemeine Gewerkschaften“80 ; sie sind parteiübergreifend und politisch unabhängig.81 Die politischen oder weltanschaulichen Einstellungen des Mitgliedes sind für die Aufnahme und die Zugehörigkeit zur Gewerkschaft nicht relevant.82 Die Etablierung des Typus der Einheitsgewerkschaft war als Reaktion auf die innere Spaltung der Gewerkschaften in der Weimarer Republik gedacht worden, welche den Aufstieg der Nationalsozialisten begünstigte.83 Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland finden sich beide Gewerkschaftstypen wieder. Die Gewerkschaften des DGBs sind qua Satzung als Einheitsgewerkschaften strukturiert.84 Als Typus der Richtungsgewerkschaft ist lediglich der Christliche Gewerkschafts-Bund (CGB), welcher sich als Gegenstück zum DGB sieht, strukturiert.85 Die dominante Stellung der DGB-Einzelgewerkschaften führt dazu, dass sich im politischen System der Bundesrepublik Deutschland der Typus der Einheitsgewerkschaft durchgesetzt hat.86

2.2 Industrie- und Berufsgewerkschaften

Greef definiert Industriegewerkschaften als Gewerkschaften, die „alle Arbeitnehmer eines Sektors oder einer Branche unabhängig von ihrem Beruf, ihrer Qualifikation oder ihrer Betriebszugehörigkeit [organisieren].“87 Von dieser Definition ausgehend unterscheidet Greef noch die Multibranchengewerkschaft, welche sich dadurch auszeichnet, dass ihr Zuständigkeitsbereich sich über mehrere Wirtschaftssektoren erstreckt.88 Nach Müller und Wilke kann die Multibranchengewerkschaft dann in ihrer Form variieren.89 Nach den beiden Autoren können Multibranchengewerkschaften in vier Formen unterschieden werden: die „geborenen“, die organische, die heteronome und die homolog fusionierte Multibranchengewerkschaft.90 Im Unterschied zu diesen Industrie- bzw. Multibranchengewerkschaften organisieren die Berufsgewerkschaften bzw. auch als Berufsgruppengewerkschaften bezeichnet, einzelne Berufsstände.91 Auch an dieser Stelle führt die Dominanz der DGB-Einzelgewerkschaften dazu, dass sich im politischen System der Bundesrepublik Deutschland der Typus der Industriegewerkschaft durchgesetzt hat.92 Dennoch finden sich auch im politischen System der Bundesrepublik Deutschland einzelne starke Berufsgruppengewerkschaften wieder.

3. Zwischenfazit: Aufgabenprofil und Gewerkschaftstypen

Wie aus dem bisher Dargestellten entnommen werden kann, stellen Gewerkschaften im politischen System der Bundesrepublik Deutschland eine gewichtige Figur dar. So lässt sich aus den vorangestellten Ausführungen ein Aufgabenprofil von Gewerkschaften konzipieren, welches juristische und politische Aspekte beinhaltet. Die Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen im Tarifvertragssystem, im Rahmen der Tarifautonomie, stellt hierbei einen besonderen Aspekt dar. Die Aufgabe von Gewerkschaften ist es, Tarifverträge im Sinne ihrer Mitglieder auszuhandeln. Die politischen Aspekte des Aufgabenprofils sind die Vermittlung und Förderung der Interessen der Gewerkschaftsmitglieder. Dies geschieht, wie gezeigt wurde, durch Inkorporation von Gewerkschaften in die Institutionen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschlands. An die Begriffserklärung anschließend, wurde anhand einer Typologie von unterschiedlichen Gewerkschaftstypen dargestellt, dass die Industrie- und Einheitsgewerkschaft der dominante Gewerkschaftstypus im politischen System der Bundesrepublik Deutschland ist. Im 21. Jahrhundert haben sich zwei besondere Formen von Gewerkschaften heraus differenziert, zum einen die Berufsgruppengewerkschaft und zum anderen die Multibranchengewerkschaft. Beide dieser genannten Gewerkschaftstypen finden sich im politischen System der Bundesrepublik Deutschland wieder.

III. Die Problemstellungen des deutschen Gewerkschaftswesen

Aufgrund der gezeigten Relevanz von Gewerkschaften für das politische System der Bundesrepublik Deutschland, ist es aus politikwissenschaftlicher Sicht interessant, der Frage nachzugehen, vor welchen Herausforderungen die Gewerkschaften im Beobachtungszeitraum gestanden haben und mit welchen sie gegenwärtig konfrontiert werden. Zur Erörterung dieser Fragestellung wurden vier Gewerkschaften exemplarisch ausgewählt, auf die sich die Untersuchungen im Verlauf dieser Arbeit konzentrieren werden.93 Im Beobachtungszeitraum ließen sich zwei signifikante Herausforderungen aus politikwissenschaftlicher Sicht wahrnehmen. Zum einen durchlaufen die ausgewählten Beobachtungsobjekte gegenwärtig unterschiedliche Mitgliederentwicklungstendenzen, aber auch eine generelle Gemeinsamkeit ließ sich dennoch bei allen vier Gewerkschaften feststellen, und zwar, dass sie an Mitgliedern verloren haben. An diesem Punkt muss darauf verwiesen werden, dass der Mitgliederrückgang in unterschiedlicher Intensität vonstattengegangen ist. Zum anderen verliert der Korporatismus immer mehr an Bedeutung, was sich durch eine Entwicklung im Deutschen Bundestag dokumentieren lässt.

Die beiden benannten Problemstellungen, vor denen das deutsche Gewerkschaftswesen stand oder teilweise immer noch steht, werden im Folgenden anhand von empirischem Material dargelegt. Bevor die Problemstellungen jedoch thematisiert werden, sollen in einem kurzen Abriss die jeweiligen Beobachtungsobjekte der Reihe nach vorgestellt werden. Innerhalb dieser Vorstellungsreihe werden dann auch die Mitgliederzahlen präsentiert, welche den Mitgliederrückgang während des Beobachtungszeitraumes dokumentieren und damit die oben beschriebene Gemeinsamkeit belegen. Gleichzeitig indizieren die jeweiligen Mitgliederzahlen der Beobachtungsobjekte zurzeit aber auch unterschiedliche Entwicklungstendenzen. Auf diese beobachtbaren divergierenden Entwicklungen in den Mitgliederzahlen der unterschiedlichen Gewerkschaftstypen wird dann im Rahmen eines nachfolgenden Zwischenfazits näher eingegangen. Anschließend an die Thematisierung des Mitgliederrückganges widmet sich dieses Kapitel dann dem Aufzeigen des rückläufigen Korporatismus, was schon länger in der Literatur diskutiert wurde und sich nun anhand einer empirischen Erkenntnis nachdrücklich zeigt. Um diese empirische Beobachtung belegen zu können, wird sich der Methode des historischen Vergleiches bedient.

1. Mitgliederrückgang bei Gewerkschaften

1.1 Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)

Die IG Metall wurde am 1. September 1949 gegründet und ist eine der acht Einzelgewerkschaften des DGB.94 Sie ist mit gegenwärtig 2,2 Mio. Mitgliedern die größte DGB-Einzelgewerkschaft und auch nach eigenen Angaben die größte Gewerkschaft in Europa.95 Die Satzung der IG Metall sieht vor, dass diese es sich zur Aufgabe macht, die „wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen der Mitglieder zu fördern.“96 Die IG Metall formuliert zudem einen Katalog an besonderen Aufgaben in ihrer Satzung, der wichtige Punkte enthält, die dann wiederum aufschlussreich sind für das Gesamtverständnis der IG Metall. Zum einen setzt sich die IG Metall für bessere Arbeits­Lohn- und Gehaltsbedingungen für ihre Mitglieder ein, welche sie durch den Abschluss von Tarifverträgen erreichen möchte.97 Zum anderen setzt sie sich im Rahmen der Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern für eine Demokratisierung der Arbeitswelt ein.98 Des Weiteren sind Minderheitenschutz und die Gleichberechtigung der Frau ein bedeutender Pfeiler im Selbstverständnis der IG Metall.99 Der Satzung der IG Metall ist des Weiteren zu entnehmen, dass sie sich als unabhängig gegenüber von „Regierungen, Verwaltungen, Unternehmen, Konfessionen und politischen Parteien“100 versteht und somit dem Typus der Einheitsgewerkschaft angehört. Die IG Metall kann qua ihrer Satzung und auch abgeleitet aus der Literatur als Multibranchengewerkschaft, präziser als „heteronome Multibranchengewerkschaft“101, qualifiziert werden.102 Sie organisiert überwiegend die Beschäftigten von Betrieben, die in verarbeitenden Branchen tätig werden.103 Die IG Metall ist föderal aufgebaut, d.h. ihre Verwaltungsbezirke entsprechen in ihrem Zuschnitt ungefähr den Bundesländern.104 Ein besonderes Charakteristikum der IG Metall ist es, dass sie die „männlichste“ Gewerkschaft im DGB ist. So sind 81,9 Prozent der Mitglieder IG Metall Männer.105 Die Ursache für diesen Umstand ist, dass die IG Metall einen Organisationsbereich in ihrer Satzung formuliert hat, der Berufe umfasst, in denen traditionell eher Männer tätig sind.

Tabelle 1: Mitgliederzahlen der IG Metall im Untersuchungszeitraum

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: DGB, abrufbar unter: https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/mitgliederzahlen/2000-2009 und https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/mitgliederzahlen/2010 (zuletzt geprüft am: 28.10.2019), eigene Berechnungen)

Aus der vorangestellten Tabelle ist entnehmbar, dass die IG Metall im Untersuchungszeitraum 440.000 Mitglieder verloren hat. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 16,22 Prozent ihrer Mitglieder. Es zeigt sich aber, wie den Zahlen der Tabelle 1 entnommen werden kann, dass die IG Metall seit 2011 einen positiven Trend in der Mitgliederentwicklung vorweisen kann. Im Zeitraum von 2010 bis 2018 hat die IG Metall 31.000 Mitglieder dazu gewinnen können. Dies entspricht einem Plus von 1,38 Prozent. Dennoch stagniert der Wert seit 2009 im Bereich der 2,2 Millionen Mitgliedern und variiert von Jahr zu Jahr um ein paar Tausend Mitglieder.

1.2 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Die ver.di wurde am 19. März 2001 durch eine Fusion von fünf Gewerkschaften gegründet und ist ebenfalls eine der acht Einzelgewerkschaften des DGB.106 Sie ist mit gegenwärt 1,9 Millionen Mitgliedern die zweitgrößte DGB-Einzelgewerkschaft und war zeitweise die größte Gewerkschaft der Welt.107 Aus der Satzung der ver.di ist zu entnehmen, dass sie die „wirtschaftlichen und ökologischen, die sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder im In- und Ausland“108 vertritt und auch fördert. Auch die ver.di formuliert einen Katalog an besonderen Mitteln, welcher zu dieser Zweckerfüllung behilflich sein soll. Dieser Katalog ermöglicht einen Einblick in das Selbstverständnis der Gewerkschaft. Besonders hervorzuheben sind hierbei der Einsatz für die Demokratie, die Herstellung einer sozialen Gerechtigkeit, die Tarifarbeit, Gleichstellung von allen Geschlechtern, Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess und die Regierungen, sowie Integration von behinderten Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund.109 Die Satzung der ver.di bekennt sich wörtlich zum Prinzip der Einheitsgewerkschaft.110 Die ver.di kann qua ihrer Satzung und auch abgeleitet aus der Literatur als Multibranchengewerkschaft, präziser als „homolog fusionierte Multibranchengewerkschaft“111, qualifiziert werden.112 Eine Besonderheit der ver.di ist ihr Aufbau. Zwar ist auch die ver.di föderal aufgebaut, aber sie unterteilt sich intern in 13 Fachbereiche (FB), die dann wiederum für die Beschäftigten von bestimmten Branchen zuständig sind.113 Die Fachbereiche sind komplex und daher an dieser Stelle einer Erwähnung wert: FB 1 Finanzdienstleistungen, FB 2 Ver- und Entsorgung, FB 3 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, FB 4 Sozialversicherungen, FB 5 Bildung, Wissenschaft und Forschung, FB 6 Bund und Länder, FB 7 Gemeinden, FB 8 Medien, Kunst und Industrie, FB 9. Telekommunikation, Informationstechnologie, Datenverarbeitung, FB 10 Postdienste, Speditionen und Logistik, FB 11 Verkehr, FB 2 Handel und FB 13 Besondere Dienstleistungen.114115 Dies ist die sogenannte Matrixstruktur.114 115 116 Die Matrixstruktur nach Pollner hat Greef in seinem Beitrag zum Gewerkschaftshandbuch von Schroeder gut dargestellt:

Abbildung 1: Matrixstruktur von ver.di

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: S. Greef, Gewerkschaften im Spiegel von Zahlen, Daten und Fakten, S. 710, Modifizierte Darstellung von K. Pollner)

In den Fachbereichen spiegeln sich die Organisationsbereiche der einstigen Gründungsgewerkschaften wieder, die in der Fusion zur ver.di aufgegangen sind. Zu den föderalen Strukturen kommen dann noch die Vertretungsstrukturen der acht besonderen Personengruppen hinzu: 1. Jugend, 2. Senioren, 3. Arbeiter, 4. Beamte, 5. Meister, Techniker, Ingenieure, 6. Selbstständige, 7. Erwerbslose und 8. Migranten.117 Diese Personengruppen haben auch jeweils in der entsprechenden Ebene eine eigenständige Vertretung, welche wiederum ein Anhörungs-, Stimm- sowie Antragsrecht haben. Neben diesen Personengruppen gibt es dann noch ein Ressort für Frauen- und Gleichstellungspolitik. Die Beschreibung der Matrixstruktur zeigt die Komplexität dieser „homolog fusionierte Multibranchengewerkschaft“118 119 120. Keller sieht in der Komplexität der Matrixstruktur von ver.di einen Grund für das, was die nachfolgende Tabelle 2 in Zahlen dokumentiert: Den erheblichen Mitgliederverlust der ver.di seit ihrer Gründung.119120

Tabelle 2: Mitgliederzahlen der ver.di im Untersuchungszeitraum

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: DGB, siehe Tabelle 1, eigene Berechnungen)

Die Tabelle 2 zeigt auf, dass die ver.di im Untersuchungszeitraum enorm an Mitgliedern verloren hat. Seit dem Jahr ihrer Gründung, mit der Ausnahme des Jahres 2013, bis 2018 weist ver.di immer einen Nettoverlust auf. Die ver.di hat im Beobachtungszeitraum knapp 837.000 ihrer Mitglieder verloren. Das entspricht einem prozentuellen Anteil von 29,84 Prozent ihrer Mitglieder. 71,8 Prozent des Mitgliederverlustes geschah in den sechs Jahren nach der Fusion. In dieser Zeit verlor die ver.di 601.351 Mitglieder. Der restliche Mitgliederverlust ist ein stetiger Prozess, der sich in den prozentualen Veränderungen zum Vorjahr nachvollziehen lässt, die der Tabelle 2 entnommen werden können.

1.3 Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Die GdP wurde am 14. September 1950 gegründet und ist ebenfalls eine der acht Einzelgewerkschaften und damit Teil des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie ist mit aktuell rund 190.900 Mitgliedern die siebtgrößte DGB-Einzelgewerkschaft und nach eigenen Angaben die größte Polizeigewerkschaft der Welt.121 Laut der Satzung der GdP ist es deren Aufgabe, sich für „die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigten und ehemals Beschäftigten der Polizei“122 einzusetzen und die GdP „erstrebt insbesondere die Verbesserungen der allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen sowie des Beamten- und Arbeitsrechts und fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.“123 Des Weiteren setzt sich die GdP für die Interessen der Frauen und deren absolute Gleichstellung ein und erklärt dies zu ihrer politischen Aufgabe.124 Die Umsetzung der Gleichstellung von Frauen versteht die GdP als ihren gesellschaftspolitischen Auftrag. Aus der Satzung lässt sich entnehmen, dass die GdP „unabhängig von Regierungen, Verwaltungen, politischen Parteien und Religionsgemeinschaften [ist].“125 Dieser Absatz der Satzung verwirklicht das Prinzip der Einheitsgewerkschaft. Die Verwaltungsbezirke der GdP sind ebenfalls föderal ausgestaltet.126 Die GdP kann qua ihrer Satzung und auch abgeleitet aus der Literatur als Berufsgewerkschaft bzw. als Berufsgruppengewerkschaft bezeichnet werden.127 Sie organisiert die Beschäftigten der Polizei, die Beschäftigten der Bundesfinanzpolizei und andere Beschäftigte von Organisationen, die „gefahrenabwehrend, überwachungs- und ordnungsspezifische Aufgaben wahrnehmen“128. Die GdP hat naturgemäß einen sehr hohen Anteil von Beamten als Mitglieder, welche nicht streikberechtigt sind. Dieser liegt bei 88,1 Prozent.129 Trotz dieses hohen Anteils an nicht streikberechtigten Mitgliedern, führt die GdP im Namen ihrer Mitglieder Tarifverhandlungen und wird von der Gegenseite, beispielsweise der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, als sozialer Gegenspieler und Verhandlungspartner akzeptiert. Auch wenn sie nicht streikfähig ist, wird die GdP als die organisierte Interessenvertretung der Polizisten anerkannt.

Tabelle 3: Mitgliederzahlen der GdP im Untersuchungszeitraum

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: DGB, siehe Tabelle 1, eigene Berechnungen)

Aus der vorangestellten Tabelle ist entnehmbar, dass die GdP im Untersuchungszeitraum ihre Gesamtmitgliederzahl, nach einem Mitgliederrückgang, auf 190 931 Mitglieder steigern konnte. Das entspricht einem Zuwachs von 2,99 Prozent, oder in Zahlen ausgedrückt einem Nettogewinn von 5 551 Mitgliedern. Dennoch hatte die GdP auch eine längere Phase im Untersuchungszeitraum, in der sie eine rückläufige Mitgliederentwicklung aufwies. 2009 ist im Untersuchungszeitraum der Wendepunkt in dieser Entwicklung; hier wird erstmals wieder ein Nettozuwachs verzeichnet. Die GdP hat nach dieser Phase erst wieder 2017 das Ausgangsniveau von 2001 erreicht.

1.4 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Die GEW wurde am 21. Mai 1948 gegründet und ist ebenfalls eine der acht Einzelgewerkschaften und damit Teil des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie ist mit aktuell rund 279.300 Mitgliedern die viertgrößte DGB-Einzelgewerkschaft. Die GEW versteht sich selbst als Bildungsgewerkschaft und setzt sich im Rahmen ihrer Tätigkeit innerhalb des DGBs in diesem Bereich besonders ein.130 Als selbstgewähltes Zweck- und Aufgabenprofil gibt die GEW die Interessenwahrnehmung ihrer Mitglieder, die Förderung von Erziehung und Wissenschaft, den Ausbau und die interkulturelle Öffnung der in den Diensten von Erziehung und Wissenschaft stehenden Einrichtungen von Geschlechterdemokratie und die Verhinderung sowie die Beseitigung von Diskriminierung an.131 In diesem Zweck- und Aufgabenprofil spiegelt sich der arbeitsrechtliche und gesellschaftspolitische Auftrag der GEW wieder. Diesen Aufträgen folgend, beschreibt sich die GEW, als „parteipolitisch unabhängig, aber nicht unparteiisch.“132 In dieser Aussage kommt das Prinzip der Einheitsgewerkschaft zum Ausdruck. Die Verwaltungsbezirke der GEW sind ebenfalls föderal strukturiert.133 Die GEW kann qua ihrer Satzung und auch abgeleitet aus der Literatur dem Typus der Berufsgewerkschaft bzw. der Berufsgruppengewerkschaft zugeordnet werden.134 Sie organisiert vornehmlich die Berufsgruppe der Lehrer aller Schultypen, aber auch andere Berufsgruppen, wie beispielsweise Erzieher oder Hochschulangehörige, organisieren sich in der GEW und werden von dieser in Tarifangelegenheiten und auch in politischen Angelegenheiten vertreten. Zwar ist die GEW eine selbstständige Gewerkschaft, die eigenständige Tarifverhandlungen führt, aber bei der Führung von Tarifkonflikten bleibt die GEW auf die Unterstützung der ver.di angewiesen.135 Dies hängt mit einer Besonderheit der GEW zusammen, wonach fast 40 Prozent der Mitglieder der GEW Beamte sind und somit nicht streikberechtigt sind.136 Ohne diese Kooperation mit der ver.di wäre die GEW in manchen Bereichen ihrer Organisationsbereiche nicht tariffähig, da es ihr an Durchsetzungskraft mangeln würde.137

Tabelle 4: Mitgliederzahlen der GEW im Untersuchungszeitraum

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: DGB, siehe Tabelle 1, eigene Berechnungen)

Eine weitere Besonderheit der GEW ist der besonders hohe Anteil an Frauen bei den Mitgliedern. Dieser Anteil beträgt 71,7 Prozent an den Mitgliedern.138 Damit ist die GEW die „weiblichste“ Gewerkschaft im DGB. Diese Tatsache lässt sich darauf zurückführen, dass die GEW Berufsgruppen organisiert, in denen Frauen traditionell die Mehrheit der Beschäftigten stellen.

Die Tabelle 4 zeigt, dass die GEW im Untersuchungszeitraum ihre Gesamtmitgliederzahl auf 279.389 Mitglieder steigern konnte. Das entspricht einem Zuwachs von 4,24 Prozent, oder anders ausgedrückt einem Nettogewinn von 11 377 Mitgliedern. Aber auch die Mitgliederentwicklung der GEW war im Untersuchungszeitraum rückläufig. 2009 konnte der Mitgliederrückgang gestoppt werden und vier Jahre später konnte schon wieder das Ausgangsniveau von 2001 erreicht werden. Dennoch lässt sich seit 2015 eine Stagnation der Mitgliederzahlen feststellen.

2. Zurückgehender Korporatismus

Wie man dem zweiten Kapitel dieser Arbeit entnehmen kann, war und ist die Beteiligung am Korporatismus für Gewerkschaften eine elementare Ressource ihrer gesellschaftlichen Bedeutung. Generell ist aber eher von einer rückläufigen Beteiligung von Gewerkschaftsvertretern auszugehen, da einige Tendenzen beobachtbar sind, die auf eine Erosion der gewerkschaftlichen Einflussnahme hindeuten.139 Dies hat zur Folge, dass auch der Korporatismus in seiner jetzigen Form bröckelt. Diese Phänomene, welche auch die personelle Verflechtung von Parteien und Gewerkschaften betreffen, haben nämlich direkte Auswirkungen auf die Inkorporation von Gewerkschaften und somit auch auf die Einflussnahmemöglichkeiten im politischen Entscheidungsprozess. Ein beobachtbares Phänomen für diese beschriebene Erosion, auf welches hier genauer eingegangen werden soll, ist die stetig abnehmende personelle Verflechtung von Parteien und Gewerkschaften. Diese abnehmende Verflechtung lässt sich dadurch beobachten, dass seit der 15. Wahlperiode ein sinkender gewerkschaftlicher Organisationsgrad bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages feststellbar ist.140 Die nachfolgende Abbildung soll diese Tendenz grafisch darstellen.

Abbildung 2: Bundestagsabgeordnete mit Gewerkschaftsmitgliedschaft I

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: Datenhandbuch des Deutschen Bundestages, Kapitel 3. https://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/datenhandbuch/03/kapitel-03-475934 (zuletzt geprüft am: 22.10.2019), eigene Darstellung.)

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad von Bundestagsabgeordneten liegt im aktuellen 19. Bundestag, wie man der vorangestellten Abbildung entnehmen kann, gerade einmal bei 22, 8 Prozent. Dies ist der niedrigste Stand der gewerkschaftlichen Organisation, der je bei Bundestagsabgeordneten ermittelt wurde. Um diesen historisch schlechten Wert einordnen zu können, sei erwähnt, dass der höchste gewerkschaftliche Organisationsgrad im 7. Deutschen Bundestages mit 54, 2 Prozent erreicht wurde und der durchschnittliche Wert bei 42,35 Prozent liegt. Dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad nun am historischen Tiefpunkt angelangt ist, lässt sich auch anhand der nachfolgenden Abbildung 3 belegen. In dieser Abbildung wird der gewerkschaftliche Organisationsgrad von Bundestagsabgeordneten von der 1. Wahlperiode bis zur aktuellen 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages dargestellt.

Abbildung 3: Bundestagsabgeordnete mit Gewerkschaftsmitgliedschaft II141

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: Datenhandbuch des Deutschen Bundestages, Kapitel 3. 12, abrufbar unter: https://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/datenhandbuch/03/kapitel-03-475934 (zuletzt geprüft am: 22.10.2019); P. Schindler, Datenhandbuch des Deutschen Bundestages 1949-1999, Band 1, Nomos, 1999, Baden-Baden, S. 723, eigene Darstellung.)

Die sinkende gewerkschaftliche Organisation von Bundestagsabgeordneten lässt sich unter anderem mit den „abnehmend[en] gemeinsamen gesellschaftlich[en] Grundpositionen und den zurückgehend[en] personelle[en] Überlappungen zwischen SPD und Gewerkschaften“141 142 begründen. Zwischen der 6. und 11. Wahlperiode des Deutschen Bundestages lag die Zahl der gewerkschaftlich organisierten SPD-Bundestagsabgeordneten stabil über 90 Prozent143, was wiederum die oben aufgeführte Beobachtung der personellen Verflechtung von Gewerkschaften und Parteien für diesen genannten Zeitraum bestätigen würde. Zu dieser Zeit galt die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft in der SPD als „Symbol der kulturellen Zugehörigkeit zu dem aus der Tradition der Arbeiterbewegung entstandenen gemeinsamen Milieu.“144 In der nachfolgenden Abbildung 4 zeigt sich, dass sich der gewerkschaftliche Organisationsgrad der Abgeordneten fast proportional zu den Wahlergebnissen der SPD verhält. Eine starke SPD-Fraktion führte somit meist zu einer hohen Anzahl an gewerkschaftlich organisierten Abgeordneten.145 Dargestellt wird der gewerkschaftliche Organisationsgrad von Bundestagsabgeordneten von der 1. Wahlperiode bis zur aktuellen 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, sowie die Wahlergebnisse der SPD in diesem Zeitraum.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Gewerkschaften und SPD - Auswirkung auf den gewerkschaftlichen Organisationsgrad der Abgeordneten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: Datenhandbuch des Deutschen Bundestages, abrufbar unter: https://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/datenhandbuch/03/kapitel-03-475934 (zuletzt geprüft am: 22.10.2019); P. Schindler, Datenhandbuch des Deutschen Bundestages 1949-1999, S. 723; Wahlergebnisse der SPD, abrufbar unter: https://www.bundestag.de/parlament/wahlen/ergebnisse_seit1949- 244692 (zuletzt geprüft am: 22.10.2019), eigene Darstellung.)

[...]


1 A. Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 16. Auflage, C.H. Beck, 2017, München, S. 260, Rn. 450.

2 In dieser Arbeit wird ausschließlich das generischen Maskulinum verwendet. Gemeint sind dabei stets alle Geschlechter/geschlechtliche Identitäten. Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Nennung aller Formen verzichtet.

3 A. Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 16. Auflage, C.H. Beck, 2017, München, S. 260, Rn. 450.

4 A. Hassel, Gewerkschaften und sozialer Wandel, 1. Auflage, Nomos, 1999, Baden-Baden, S. 10.

5 C. Anders, H. Biebeler, H. Lesch, Gewerkschaftsmitglieder, in: IW-Trends, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Ausgabe 1. 2015, 2015, Köln, S. 27.

6 W. Müller-Jentsch, Soziologie der industriellen Beziehung: Eine Einführung, 2. Auflage, Campus Verlag, 1997, Frankfurt, S. 119.

7 BAG 06.06.2000 - 1ABR 10/99; K. Giere, Soziale Mächtigkeit als Voraussetzung für die Tariffähigkeit, 1. Auflage, Nomos, 2006, Baden-Baden.

8 Als Beispiel für viele andere: Vgl. W. Schroeder, Der neue Arbeitsmarkt und der Wandel der Gewerkschaft, in: APuZ, B 47-48/2003, Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), 2003, Bonn, S. 12; L. Funk, Der neue Strukturwandel: Herausforderung und Chance für die Gewerkschaften, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), B 47-48/2003, Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), 2003, Bonn, S. 21.

9 Vgl. M. Olson, Die Logik des kollektiven Handelns - Kollektivgüter und die Theorie der Gruppen, 3. Auflage, J.C.B. Mohr, 1992, Tübingen, S. 6.

10 R. Lorenz, Gewerkschaftsdämmerung: Geschichte und Perspektiven deutscher Gewerkschaften, in: Studien des Göttinger Instituts für Demokratieforschung, F. Walter (Hrsg.), Band 6, transcript, 2013, Bielefeld.

11 Zur Europäisierung siehe auch: E. Altvater/B. Mahnkopf, Gewerkschaften vor der europäischen Herausforderung - Tarifpolitik nach Mauer und Maastricht, 1. Auflage, 1993, Münster; O. Jacobi, Lernen von der Politik - Die Gewerkschaften müssen sich europäisieren, in: Streik im Strukturwandel - Die europäischen Gewerkschaften auf der Suche nach neuen Wegen, W. Stützel (Hrsg.), 1. Auflage, Westfälisches Dampfboot, 1994, Münster; Zum Wechsel des Gewerkschaftstypus siehe: H.-P. Müller/ M. Wilke, Gewerkschaftsfusionen: der Weg zur modernen Multibranchengewerkschaften, in: Handbuch der Gewerkschaften, in Deutschland, W. Schroeder (Hrsg.), 2. Auflage, Springer VS, 2014, Wiesbaden, S. 150; Zu Organizing siehe auch: B. Rehder, Vom Korporatismus zur Kampagne? - Organizing als Strategie der gewerkschaftlichen Erneuerung, in: Handbuch der Gewerkschaften in Deutschland, W. Schroeder (Hrsg.), 2. Auflage, Springer VS, 2014, Wiesbaden, S. 244; Zu den Differenzierungsklauseln siehe: R. Waltermann, Differenzierungsklauseln im Tarifvertrag in der auf Mitgliedschaft aufbauenden Tarifautonomie, in: HSI- Schriftenreihe, Band 15, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (Hrsg.), Bund-Verlag, 2016, Frankfurt a.M., S. 22; P. Breschendorf, Zweiteilung der Belegschaft: Chancen und Risiken einer Differenzierung nach der Gewerkschaftszugehörigkeit, Duncker & Humbolt, 2009, Berlin.

12 A. Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, S. 260, Rn. 450; W. Reutter, Deutschland -Verbände zwischen Pluralismus, Korporatismus und Lobbyismus, in: Verbände und Interessengruppen in den Ländern der Europäischen Union, W. Reutter (Hrsg.), 2. Auflage, Springer VS, 2012, Wiesbaden, S. 134, 139-143.

13 A. Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, S. 267, Rn. 468f; K. Giere, Soziale Mächtigkeit als Voraussetzung für die Tariffähigkeit, 1. Auflage, Nomos, 2006, Baden-Baden, S. 44.

14 A. Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, S. 260, Rn. 450 und S. 274, Rn. 484.

15 BAG 26.06.2018 - 1 ABR 37/16 - Rn. 53.

16 BAG 26.06.2018 - 1 ABR 37/16 - Rn. 53; C. Kannengießer, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG Art. 9 Rn. 24, 26; R. Scholz, in: Maunz/Dürig GG Art. 9 Rn. 195f; H.-U. Niedenhoff/W. Pege, Gewerkschaftshandbuch: Daten, Fakten, Strukturen, 3. Auflage, Deutscher Instituts-Verlag, 1997, Köln, S. 14f.

17 BAG 26.06.2018 - 1 ABR 37/16 - Rn. 54; C. Kannengießer, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG Art. 9 Rn. 24; R. Scholz, in: Maunz/Dürig GG Art. 9 Rn. 208, 212, 216, 218; H.-U. Niedenhoff/W. Pege, Gewerkschaftshandbuch: Daten, Fakten, Strukturen, Ebd.

18 Vgl. BAG 26.06.2018 - 1 ABR 37/16 - Rn. 56f; C. Kannengießer, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, Ebd.; R. Scholz, in: Maunz/Dürig GG Art. 9 Rn. 218.

19 Siehe auch: M. G. Schmidt, Wörterbuch zur Politik, 3. Auflage, Alfred Kröner Verlag, 2010, Stuttgart, S. 314.

20 Vgl. BAG 26.06.2018 - 1 ABR 37/16 - Rn. 60; Vgl. R. Scholz, in: Maunz/Dürig GG Art. 9 Rn. 218.

21 BAG 26.06.2018 - 1 ABR 37/16 - Rn. 57; C. Kannengießer, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG Art. 9 Rn. 29.

22 Vgl. C. Kannengießer, Ebd., Vgl. A. Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, S. 265, Rn. 464, Vgl. R. Scholz, in: Maunz/Dürig GG Art. 9 Rn. 218; T. Blanke, Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie: rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Gewerkschaften in Deutschland, in: Handbuch der Gewerkschaften in Deutschland, W. Schroeder (Hrsg.), 2. Auflage, Springer VS, 2014, Wiesbaden, S. 175.

23 Vgl. A. Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, S. 326f, Rn.593, 595; C. Kannengießer, in: Schmidt- Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG Art. 9 Rn. 31.

24 A. Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, S. 326f, Rn. 593, 595.

25 Ders., Grundkurs Arbeitsrecht, S. 281, Rn. 500.

26 Zum Begriff der Tarifautonomie siehe: C. Kannengießer, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG Art. 9 Rn. 27f; T. Blanke, Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie: rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Gewerkschaften in Deutschland, S. 189-201.

27 BVerfGE 84, 212, (229).

28 Vgl. BAG 05.10.2010 - 1 ABR 88/08 - Rn. 37; BAG 26.06.2018 - 1 ABR 37/16 - Rn. 63; T. Blanke, Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie: rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Gewerkschaften in Deutschland, S. 190.

29 BVerfGE 84, 212, (229).

30 Vgl. T. Blanke, Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie: rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Gewerkschaften in Deutschland, S. 190; Vgl. M. Olson, Die Logik des kollektiven Handelns - Kollektivgüter und die Theorie der Gruppen, S. 6.

31 T. Blanke, Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie: rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Gewerkschaften in Deutschland, S. 190.

32 Ders., Ebd.

33 Vgl. BAG 26.06.2018 - 1 ABR 37/16 - Rn. 62.

34 T. Blanke, Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie: rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Gewerkschaften in Deutschland, S. 190.

35 J. Schmid, Gewerkschaften im Föderalismus: regionale Strukturen und Kulturen und die Dynamik von politischen Mehrebenensystemen, in: Handbuch der Gewerkschaften in Deutschland, W. Schroeder (Hrsg.), 2. Auflage, Springer VS, 2014, Wiesbaden, S. 367, Fn. 2.

36 Siehe hierzu: Kapitel V 1 1.2.

37 B. Thibaut, Gewerkschaften, in: Lexikon der Politik: Politische Begriffe, D. Nohlen/ R.-O. Schultze/ S. S. Schüttemeyer (Hrsg.), Band 7, C.H. Beck, 1998, München, S. 228.

38 Ders., Ebd.; K. Armingeon, Gewerkschaften, in: Lexikon Politik - Hundert Grundbegriffe, D. Fuchs/ E. Roller (Hrsg.), Philipp Reclam jun., 2007, Stuttgart, S. 95; M. G. Schmidt, Wörterbuch zur Politik, S. 313.

39 K. Armingeon, Gewerkschaften, Ebd.

40 M. G. Schmidt, Wörterbuch zur Politik, S. 313.

41 Stellvertretend hierfür: J. Schmid, Gewerkschaften im Föderalismus: regionale Strukturen und Kulturen und die Dynamik von politischen Mehrebenensystemen, S. 367, Fn. 2.

42 W. Reutter, Deutschland - Verbände zwischen Pluralismus, Korporatismus und Lobbyismus, S. 139-142.

43 B. Thibaut, Interessengruppen/Interessenverbände, in: Lexikon der Politik: Politische Begriffe, D. Nohlen/ R.-O. Schultze/ S. S. Schüttemeyer (Hrsg.), Band 7, C.H. Beck, 1998, München, S. 281.

44 Vgl. Ders., Ebd.; Vgl. M. G. Schmidt, Wörterbuch zur Politik, S. 367f.

45 W. Reutter, Deutschland - Verbände zwischen Pluralismus, Korporatismus und Lobbyismus, S. 136.

46 M. G. Schmidt, Wörterbuch zur Politik, S. 368.

47 M. Sebaldt/ A. Straßner, Verbände in der Bundesrepublik Deutschland, 1. Auflage, VS Verlag, 2004, Wiesbaden, S. 32.

48 R. Lorenz, Gewerkschaftsdämmerung: Geschichte und Perspektiven deutscher Gewerkschaften, S. 68.

49 Vgl. M. Olson, Die Logik des kollektiven Handelns - Kollektivgüter und die Theorie der Gruppen, S. 4, 6.

50 Ders., Die Logik des kollektiven Handelns - Kollektivgüter und die Theorie der Gruppen, S. 15.

51 Ders., Die Logik des kollektiven Handelns - Kollektivgüter und die Theorie der Gruppen, S. 13.

52 Vgl. Ders., Die Logik des kollektiven Handelns - Kollektivgüter und die Theorie der Gruppen, S. 66, 95f.

53 H. Wiesenthal, Gewerkschaften in Politik und Gesellschaft: Niedergang und Wiederkehr des „Modells Deutschland“, in: Handbuch der Gewerkschaften in Deutschland, W. Schroeder (Hrsg.), 2. Auflage, Springer VS, 2014, Wiesbaden, S. 402f.

54 W. Reutter, Deutschland - Verbände zwischen Pluralismus, Korporatismus und Lobbyismus, S. 149; Vgl. H. Wiesenthal, Gewerkschaften in Politik und Gesellschaft: Niedergang und Wiederkehr des „Modells Deutschland“, S. 399.

55 Zum Thema Korporatismus im Allgemeinen siehe auch: C. Kaiser, Korporatismus in der Bundesrepublik Deutschland, Metropolis-Verlag, 2006, Marburg, S. 119-144.

56 Vgl. P. Lösche, Verbände und Lobbyismus in Deutschland, Verlag W. Kohlhammer, 2007, Stuttgart, S. 107.

57 E. Fraenkel, Der Pluralismus als Strukturelement der freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie, in: Deutschland und die westlichen Demokratien, ders., herausgegeben von A. v. Brünneck, 9. Auflage, Nomos, 2011, Baden-Baden, S. 259.

58 Ders., Der Pluralismus als Strukturelement der freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie, S. 279.

59 H. Voelzkow, Die Institutionalisierung der Politikbeteiligung von Verbänden in Deutschland, in: Interessenverbände in Deutschland, Th. von Winter/ U. Willems (Hrsg.), 1. Auflage, VS Verlag, 2007, Wiesbaden, S. 150, Hervorhebung des Verfassers.

60 C. Kaiser, Korporatismus in der Bundesrepublik Deutschland, S. 66, Hervorhebung des Verfassers.

61 Vgl. M. Sebaldt/ A. Straßner, Verbände in der Bundesrepublik Deutschland, S. 19.

62 Vgl. C. Kaiser, Korporatismus in der Bundesrepublik Deutschland, S. 138.

63 Ders., Korporatismus in der Bundesrepublik Deutschland, S. 140.

64 Vgl. G. Leibholz, Strukturprobleme der modernen Demokratie, 3. Auflage, Scriptor-Verlag, 1975, Kronberg, S. 89f, 330ff.

65 W. Reutter, Deutschland - Verbände zwischen Pluralismus, Korporatismus und Lobbyismus, S. 151.

66 Ders., Deutschland -Verbände zwischen Pluralismus, Korporatismus und Lobbyismus, S. 149ff.

67 Ders., Deutschland - Verbände zwischen Pluralismus, Korporatismus und Lobbyismus, S. 150; H. Wiesenthal, Gewerkschaften in Politik und Gesellschaft: Niedergang und Wiederkehr des „Modells Deutschland“, S. 399; L. Funk, Der neue Strukturwandel: Herausforderung und Chance für die Gewerkschaften, S. 21.

68 Vgl. A. Hassel, Gewerkschaften, in: Interessenverbände in Deutschland, Th. von Winter/ U. Willems (Hrsg.), 1. Auflage, VS Verlag, 2007, Wiesbaden, S. 188.

69 W. Reutter, Deutschland - Verbände zwischen Pluralismus, Korporatismus und Lobbyismus, S. 150.

70 Ders., Ebd.

71 Ders., Ebd.

72 Siehe hierzu: C. Kaiser, Korporatismus in der Bundesrepublik Deutschland, S. 190- 230; W. Schroeder, „Konzentrierte Aktion“ und „Bündnis für Arbeit“: Zwei Varianten des deutschen Korporatismus, in: Verbände und Demokratie in Deutschland, A. Zimmer/ B. Weßels (Hrsg.), Leske + Budrich, Band 5, 2001, Opladen, S. 29-55.

73 W. Reutter, Deutschland - Verbände zwischen Pluralismus, Korporatismus und Lobbyismus, S. 150.

74 C. Kaiser, Korporatismus in der Bundesrepublik Deutschland, S. 137f; A. Seibring, Die Gewerkschaften im Fünf-Parteien-System der Bundesrepublik, in: APuZ, 13-14/2010, Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), 2010, Bonn, S. 30.

75 Siehe hierzu: Kapitel III 2.

76 S. Greef, Gewerkschaften im Spiegel von Zahlen, Daten und Fakten, in: Handbuch der Gewerkschaften in Deutschland, W. Schroeder (Hrsg.), 2. Auflage, Springer VS, 2014, Wiesbaden, S. 682.

77 Vgl. A. Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, S. 275, Rn. 485.

78 S. Greef, Gewerkschaften im Spiegel von Zahlen, Daten und Fakten, S. 682.

79 A. Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, S. 264, Rn. 460.

80 H.-P. Müller/ M. Wilke, Gewerkschaftsfusionen: der Weg zur modernen Multibranchengewerkschaften, S. 150.

81 W. Schroeder/ S. Greef, Struktur und Entwicklung des deutschen Gewerkschaftsmodells, in: Handbuch der Gewerkschaften, in Deutschland, W. Schroeder (Hrsg.), 2. Auflage, Springer VS, 2014, Wiesbaden, S. 125; Vgl. S. Greef, Gewerkschaften im Spiegel von Zahlen, Daten und Fakten, S. 682.; Vgl. A. Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, S. 275, Rn. 486.

82 Vgl. S. Greef, Gewerkschaften im Spiegel von Zahlen, Daten und Fakten, Ebd.

83 Vgl. L. Funk, Der neue Strukturwandel: Herausforderung und Chance für die Gewerkschaften, S. 15.

84 A. Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, S. 275, Rn. 486.

85 Vgl. Ders., Grundkurs Arbeitsrecht, S. 274f, Rn. 484f.

86 S. Greef, Gewerkschaften im Spiegel von Zahlen, Daten und Fakten, Ebd., Vgl. A. Junker., Grundkurs Arbeitsrecht, S. 274, Rn. 484.

87 S. Greef, Gewerkschaften im Spiegel von Zahlen, Daten und Fakten, S. 682.

88 Vgl. Ders., Ebd.

89 H.-P. Müller/ M. Wilke, Gewerkschaftsfusionen: der Weg zu modernen Multibranchengewerkschaften, S. 157.

90 Dies., Gewerkschaftsfusionen: der Weg zu modernen Multibranchengewerkschaften, S. 157f.

91 Vgl. S. Greef, Gewerkschaften im Spiegel von Zahlen, Daten und Fakten, S. 682.

92 Ders., Ebd.

93 Die vier ausgewählten Gewerkschaften sind alle Mitglied im DGB. Somit beziehen sich alle Aussagen auf diese DGB-Gewerkschaften. Induktive Schlüsse, die sich auf die allgemeinen Problemstellungen beziehen, können nicht gezogen werden und bedürfen einer breiteren Untersuchung. Diese Masterarbeit kann hierfür nur einen Anstoß darstellen.

94 Eine gute Betrachtung der IG Metall findet sich bei A. Klosek, Qou vadis, deutsche Gewerkschaften? - Herausforderungen im globalisierten 21. Jahrhundert am Beispiel der IG Metall, in: Aktuelle Probleme moderner Gesellschaften, P. Nitschke/ C. Onnen, Band 12, Peter Lang, 2013, Frankfurt a.M.

95 Die IG Metall Selbstdarstellung, abrufbar unter: https://www.igmetall.de/ueber-uns/karriere/arbeiten-bei- der-ig-metall (zuletzt geprüft am: 06.11.2019).

96 Satzung der IG Metall, Der IG Metall Vorstand (Hrsg.), 2. Auflage, 2018, Frankfurt a.M., § 2, S. 8.

97 Vgl. Satzung der IG Metall, § 2, S. 9.

98 Vgl. Ebd.

99 Vgl. Satzung der IG Metall, § 2, S. 8f.

100 Satzung der IG Metall, § 2, S. 8.

101 H.-P. Müller/ M. Wilke, Gewerkschaftsfusionen: der Weg zur modernen Multibranchengewerkschaften, S. 158.

102 Vgl. Satzung der IG Metall, § 1, S. 8.

103 Vgl. Satzung der IG Metall, § 3, S. 10.

104 IG Metall, abrufbar unter: https://www.igmetall.de/ueber-uns/mitglieder-entscheiden-mit (zuletzt geprüft am: 06.11.2019).

105 DGB, abrufbar unter: https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/mitgliederzahlen/2010 (zuletzt geprüft am: 06.11.2019).

106 Eine gute und fundierte Erörterung der ver.di findet sich bei H.-P Müller, H.-U. Niedenhoff und M. Wilke, ver.di - ein Porträt und Positionen, Deutscher Instituts-Verlag, 2002, Köln.

107 Vgl. H.-P. Müller/ M. Wilke, Gewerkschaftsfusionen: der Weg zur modernen Multibranchengewerkschaften, S. 164; H.-P Müller/ H.-U. Niedenhoff/ M. Wilke, ver.di - ein Porträt und Positionen, S. 11.

108 Satzung der ver.di, Der Gewerkschaftsrat der ver.di (Hrsg.), 2019, Berlin, § 5, S. 7.

109 Vgl. Satzung der ver.di, § 5 Abs. 3 a bis s, S. 7f.

110 Satzung der ver.di, § 5 Abs. 1, S. 7.

111 H.-P. Müller/ M. Wilke, Gewerkschaftsfusionen: der Weg zur modernen Multibranchengewerkschaften, S. 158.

112 Vgl. Satzung der ver.di, § 3 Abs. 1, 2, S. 6.

113 Vgl. Satzung der ver.di, Abschnitt VII, S. 15-40.

114 Satzung der Verdi, Anhang, S. 49-55; ver.di: Aufbau, abrufbar unter: https://sat.verdi.de/ueber-uns/der- aufbau (zuletzt geprüft am: 21.11.2019).

115 Die Fachbereichsstruktur von ver.di wird sich in den nächsten Jahren noch einmal deutlich wandeln. Nach einem Beschluss des Gewerkschaftsrates werden im Jahr 2022 die Fachbereiche 1, 2, 8 und 9 zum sogenannten „Bereiches A“ fusioniert. (Quelle: ver.di: Gewerkschaftsratsbeschluss, abrufbar unter: https://www.verdi.de/++file++5d763ae72193fb79c1ff1e88/download/GR- %201496%20_%20Fusionsbeschluss%20des%20Gewerkschaftsrates%20zur%20Bildung%20eines%20Berei ches%20A.pdf, (zuletzt geprüft am: 21.11.2019)).

116 Siehe hierzu: Satzung der ver.di, § 22, S. 16f.

117 Satzung der ver.di, § 22 Abs. 4, S. 17.

118 H.-P. Müller/ M. Wilke, Gewerkschaftsfusionen: der Weg zu modernen Multibranchengewerkschaften, S. 158.

119 Vgl. B. Keller, Gewerkschaften und Interessenverbände im öffentlichen Dienst, S. 316.

120 Auch R. Lorenz vertritt in Bezug auf die ver.di-Matrix einen kritischen Standpunkt. Siehe hierfür: R. Lorenz, Gewerkschaftsdämmerung: Geschichte und Perspektiven deutscher Gewerkschaften, S. 92f.

121 Gewerkschaft der Polizei, abrufbar unter: https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_Wir-ueber-uns, zuletzt geprüft am: 06.11.2019; DGB, https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/mitgliederzahlen/2010 (zuletzt geprüft am: 06.11.2019).

122 Satzung der Gewerkschaft der Polizei, Der Bundesvorstand der GdP (Hrsg.), 2018, Berlin, § 2, S. 5.

123 Ebd.

124 Ebd.

125 Ebd.

126 Ebd.

127 Satzung der Gewerkschaft der Polizei, § 1, S. 5; Vgl. S. Greef, Gewerkschaften im Spiegel von Zahlen, Daten und Fakten, S. 682.

128 Satzung der Gewerkschaft der Polizei, § 1, S. 5.

129 Eigene Berechnung, Quelle Zahlenmaterial: DGB, https://www.dgb.de/uber-uns/dgb- heute/mitgliederzahlen/2010 (zuletzt geprüft am: 06.11.2019).

130 Vgl. Die GEW-Selbstdarstellung, abrufbar unter: https://www.gew.de/ueber-uns/ (zuletzt geprüft am: 06.11.2019).

131 Vgl. Satzung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Hauptvorstand der GEW (Hrsg.), 2019, Frankfurt a.M., § 3, S. 5.

132 Die GEW-Selbstdarstellung, abrufbar unter: https://www.gew.de/ueber-uns/ (zuletzt geprüft am: 06.11.2019).

133 Satzung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, § 7, S. 7.

134 Satzung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, § 6, S. 6; Vgl. S. Greef, Gewerkschaften im Spiegel von Zahlen, Daten und Fakten, S. 682.

135 Vgl. B. Keller, Gewerkschaften und Interessenverbände im öffentlichen Dienst, S. 316.

136 DGB, abrufbar unter: https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/mitgliederzahlen/2010 (zuletzt geprüft am: 06.11.2019).

137 Vgl. B. Keller, Gewerkschaften und Interessenverbände im öffentlichen Dienst, Ebd.

138 DGB, abrufbar unter: https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/mitgliederzahlen/2010 (zuletzt geprüft am: 06.11.2019).

139 A. Seibring, Die Gewerkschaften im Fünf-Parteien-System der Bundesrepublik, S. 30. personellen Verflechtungen zu beobachten. Siehe hierzu: W. Reutter, Deutschland - Verbände zwischen Pluralismus, Korporatismus und Lobbyismus, S. 151-154.

140 Verflechtungen zu beobachten. Siehe hierzu: W. Reutter, Deutschland - Verbände zwischen Pluralismus, Korporatismus und Lobbyismus, S. 151-154.

141 Der Abfall der Kurve von der 11. zur 12. Wahlperiode ist durch das Anwachsen des Deutschen Bundestages von 519 auf 662 Mitglieder aufgrund der Wiedervereinigung zu erklären. In absoluten Zahl waren in der 11. Wahlperiode 251 Abgeordnete gewerkschaftlich organisiert, in der 12. Wahlperiode hingegen nur 211. Bei der ursprünglichen Größe des Bundestages hätte dies dann einer Organisationsquote von 40,6 Prozent entsprochen.

142 W. Schroeder, Der neue Arbeitsmarkt und der Wandel der Gewerkschaft, S. 12.

143 P. Schindler, Datenhandbuch des Deutschen Bundestages 1949-1999, Band 1, Nomos, 1999, Baden-Baden, S. 723; A. Seibring, Die Gewerkschaften im Fünf-Parteien-System der Bundesrepublik, S. 31.

144 A. Seibring, Die Gewerkschaften im Fünf-Parteien-System der Bundesrepublik, Ebd.

145 Vgl. C. Kaiser, Korporatismus in der Bundesrepublik Deutschland, S. 224f.

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Details

Title
Gewerkschaften in Deutschland. Mitgliederentwicklung von 2001 bis 2018
Subtitle
Problemstellung und Ursachenforschung
College
University of Erfurt
Grade
1,3
Author
Year
2020
Pages
89
Catalog Number
V915958
ISBN (eBook)
9783346234490
ISBN (Book)
9783346234506
Language
German
Keywords
gewerkschaften, deutschland, mitgliederentwicklung, problemstellung, ursachenforschung
Quote paper
Maximilian Jänichen (Author), 2020, Gewerkschaften in Deutschland. Mitgliederentwicklung von 2001 bis 2018, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/915958

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