Zwangssterilisation während der NS-Zeit


Tesis, 2007

45 Páginas


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Geschichtliche Entwicklung der Eugenik
2.1. Entwicklung der Eugenik vor 1933
2.2. Entwicklung der Eugenik im Nationalsozialismus

3. Positive und negative eugenische Maßnahmen der Nationalsozialisten
3.1. Positive eugenische Maßnahmen
3.1.1. Kinderbeihilfe für kinderreiche Familien
3.1.2. Ausbildungsbeihilfen für kinderreiche Familien
3.1.3. Hinterbliebenenbeihilfe für Angehörige von gefallenen Soldaten der Wehrmacht
3.1.4. Ehrenkreuz der deutschen Mutter
3.1.5. Ehestandsdarlehen
3.1.6. “Biologische Ehevermittlungszentrale“ und „Hilfe bei der Gattenwahl“
3.1.7. Abtreibungsbekämpfung
3.2. Negative eugenische Maßnahmen
3.2.1. Eheverbote
3.2.2. Vernichtung von Erbkranken in Euthanasiestätten

4. Propaganda des NS-Regimes für die Zwangsterilisationen
4.1. NS-Propaganda-Filme
4.2. Statistiken und Rechenbeispiele

5. Rechtsgrundlage für die Sterilisationen
5.1. Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933
5.2. Erste Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
5.3. Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 26. Juni 1935
5.4. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 4. Februar 1936
5.5. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und des Ehegesundheitsgesetzes vom 31. August 1939

6. Die Gesundheitsämter
6.1. Errichtung der Gesundheitsämter
6.2. Tätigkeitsbereiche der Gesundheitsämter

7. Die Rolle der Ärzte bei den Zwangssterilisationen

8. Erbgesundheitsgerichtsbarkeit
8.1. Struktur der Gerichte
8.2. Das Verfahren allgemein
8.3. Verfahrensgrundsätze
8.3.1. Prüfung von Amts wegen
8.3.2. Ermittlungsverfahren
8.3.3. Nichtöffentlichkeit
8.3.4. Beschlussfassung
8.3.5. Beschwerde gem §§ 9 und 10 des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
8.3.6. Wiederaufnahme gem § 12 Abs 2 des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
8.3.7. Kosten des Verfahrens
8.3.8. Problem der Gewaltenteilung bei den Sterilisationsverfahren

9. Ablauf der Sterilisationen
9.1. Auswahl und Anzeige
9.1.1. Definition von Erbkrankheit
9.1.2. Antragsberechtigung
9.1.3. Anzeigepflicht
9.1.4. Antragspflicht
9.1.5. Ausnahmetatbestände laut Art. 1 der 1. AVO:
9.1.5.1. Fortpflanzungsunfähigkeit
9.1.5.2. Lebensgefahr durch operativen Eingriff
9.1.5.3. Dauernde Anstaltsbedürftigkeit
9.2. Ärztliches Gutachten
9.3. Gerichtliche Entscheidung
9.4. Durchführung der Sterilisationen
9.5. Die Kosten des Eingriffs

10. Widerstand gegen die Zwangssterilisationen
10.1. Widerstand von Betroffenen
10.2. Widerstand von Nicht-Betroffenen

11. Schlusswort

1. Einleitung

Die vorliegende Diplomarbeit behandelt Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland und Österreich.

Um das Wort „Zwangssterilisation“ zu definieren, bedarf es einer Trennung des aus zwei Wörtern zusammengesetzten Begriffes. Unter „Sterilisation“ versteht man „Unfruchtbarmachung“.[1] Beim Wort „Zwang“ gestaltet sich die Definition schwierig. Unter Zwang versteht man im Allgemeinen die Ausübung von Druck auf jemanden.[2] Zwang im juristischen Sinn ist die „Einwirkung auf einen Menschen oder eine Sache mit Gewalt“.[3] Ab wann liegt Zwang vor? Ist die bloße Androhung von Zwang auch schon Zwang? Die Grenzen zwischen Freiwilligkeit und Zwang verschwimmen. In der vorliegenden Arbeit wird das Wort Zwang im allgemeinen Verständnis verwendet, denn es liegt sicherlich auch eine Form von Zwang vor, wenn auf einen Menschen ein solcher Druck ausgeübt wird, dass er sich „freiwillig“ sterilisieren lässt.[4]

Von 1934 bis 1945 wurden im gesamten Deutschen Reich rund 400.000 Menschen zwangssterilisiert.[5] Darüber hinaus gab es neben den legalen auch illegale Sterilisationen. Betroffen waren davon einerseits Insassinnen und Insassen von Heil- und Pflegeanstalten, die ohne vorher sterilisiert worden zu sein, die Anstalt nicht verlassen durften, andererseits auch „fremdvölkische“ Arbeiterinnen.[6] Mehrere tausend Sterilisationsopfer starben an den Folgen des Eingriffes, 90 Prozent der Todesopfer waren Frauen. Ob aufgrund der vielen Opfer die Zwangssterilisation als erster Teil der Massenvernichtungen der Nationalsozialisten anzusehen ist, ist strittig. Vom überwiegenden Teil der zeitgenössischen AutorInnen wird die Sterilisationspolitik schon als Teil der nationalsozialistischen Mordpolitik gesehen, da sie ähnlich wie die Euthanasie zur „Ausmerzung“ von rassisch Minderwertigen diente.[7] Anderer Ansicht waren Autoren zur Zeit des Nationalsozialismus: Sterilisation sei „humaner“ als Euthanasie, sei „schonend und liebevoll“ und mache Euthanasie langfristig „überflüssig“..[8]

Grundlage für diese Sterilisationen war das Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“.[9] Mit diesem Gesetz wollte man minderwertiges Erbgut ausschalten und die „hemmungslose Fortpflanzung“[10] Minderwertiger vermeiden. Das Gesetz war 11 Jahre wirksam, in dieser Zeit wurden auch außerhalb dieser gesetzlichen Grundlage Sterilisationen ohne Wissen oder Willen der Opfer durchgeführt.

Es wurden gleich viele Frauen und Männer sterilisiert, dennoch sollte man die Sterilisation beider Geschlechter differenziert betrachten. Durch den komplizierten Ablauf der Operation ging der Eingriff bei Frauen viel öfter tödlich aus als bei Männern.[11] Es ist jedoch verfehlt, hier Frauen als Opfer - Männer als Täter darzustellen. Viele Frauen waren damals schon in Sozialberufen tätig und hatten dadurch mit den Zwangssterilisationen auch auf der Täter-Seite zu tun.[12]

Auf unterster Verwaltungsebene entschieden über diese Zwangssterilisationen die so genannten Gesundheitsämter. Diese Ämter waren nach Reichsgauen (Bezirken) aufgeteilt. Sie entschieden über finanzielle Beihilfen, Heiratserlaubnis und Sterilisationen. Besetzt waren sie mit Verwaltungsbeamten und Amtsärzten, die in Österreich oftmals noch aus der Gesundheitsverwaltung vor der nationalsozialistischen Herrschaft stammten.[13]

Um das Thema Zwangssterilisation zu erörtern, werde ich zunächst auf die geschichtliche Entwicklung der Eugenik eingehen und klar zu legen versuchen, weshalb die gesetzliche Regelung und die Durchführung der Sterilisationen in der Bevölkerung auf so wenig Widerstand stießen. Daran anschließend folgt eine Auflistung der wichtigsten eugenischen Maßnahmen der Nationalsozialisten. Die Zwangssterilisation stellt nur einen Teil von vielen Maßnahmen dar, die zur „Höherentwicklung“[14] der „deutschen“ Rasse führen sollten. Viele bevölkerungspolitische Maßnahmen dienten dazu, möglichst umfassende Daten über die Bevölkerung und somit auch über potentielle Sterilisationskandidaten zu sammeln. Die folgenden Beispiele sollen aufzeigen, wie man die Bevölkerung für den bevorstehenden eugenischen Kurs gewinnen wollte. Nach einer Erörterung der Rechtsgrundlagen für Sterilisationen werde ich auf die Errichtung, Funktionen, Struktur und Zusammensetzung der Gerichte eingehen, die über die Sterilisationen zu entscheiden hatten. Der Hauptteil der Arbeit besteht aus dem Ablauf der Sterilisationen in Verbindung mit den gesetzlichen Vorgaben. Der Widerstand gegen Sterilisationen, von Betroffenen und Nicht-Betroffenen wird den Abschluss der Untersuchung bilden.

2. Geschichtliche Entwicklung der Eugenik

2.1. Entwicklung der Eugenik vor 1933

Die Vorstellung, die Verbreitung von Erbkrankheiten durch erbschädigende Einflüsse verhüten zu können, ist keine Erfindung des Nationalsozialismus. Auch war Eugenik nicht nur auf Deutschland und Österreich beschränkt. Vertreter dieser Ideologie waren in Nordamerika, Australien und vielen europäischen Ländern zu finden.[15] Die Anfänge der Erbgesundheitslehre sind Mitte des 19. Jahrhunderts bei den Naturwissenschaften zu suchen. Das Buch des Briten Charles Darwin „On the Origins of Species“ („Die Entstehung der Arten“) erschien 1859. Es beinhaltet eine neue Theorie über die Entwicklung der Natur: die Evolutionstheorie. Darwin ging davon aus, dass Arten von Lebewesen nicht unverändert bleiben, sondern sich entwickeln. Den Mechanismus, den er dafür verantwortlich machte, nannte er „natürliche Selektion“. Sir Francis Galten entwickelte Darwins Lehre weiter (sog. Sozialdarwinismus). Er wollte durch die praktische Anwendung des Selektionsprinzips schönere, klügere und gesündere Menschen züchten. Er erarbeitete verschiedene Konzepte, wie die Erbgesundheit einer Bevölkerung zu verbessern sei. Diese biologische Verbesserung sollte durch ein System von verschiedenen Anreizen und Zwangsmaßnahmen erreicht werden.[16]

Der Zoologe und Anatom Ernst Haeckel machte mit seinem Buch „Die Welträtsel“, das 1899 erschien, Darwins Evolutionstheorie in Deutschland und Österreich bekannt. Über 500.000 verkaufte Exemplare sind ein Beweis für das damals große Interesse am Thema Eugenik. Haeckel entwickelte die sogenannte Menschenpyramide: Er stellte den „weißen Menschen“ an die Spitze, die „niedrigen Menschenrassen“, wie Papua-Menschen und Hottentotten, siedelte er nahe bei den Menschenaffen an.[17] „Diese Naturmenschen stehen in psychologischer Hinsicht näher den Säugetieren (Affen, Hunden) als dem hochzivilisierten Europäer; dafür ist auch ihr individueller Lebenswert ganz verschieden zu beurteilen.“, schreibt Ernst Haeckel in seinem Werk „Die Lebenswunder“.[18] Aus dieser Rangordnung der Menschenrassen folgerte Haeckel, dass die Vormachtstellung der deutschen „Rasse“ nur durch eugenische Maßnahmen gesichert werden könne. In diesem Zusammenhang plädierte er für die Tötung schwächlicher, kränklicher Neugeborener.[19]

[...]


[1] Duden, Das Fremdwörterbuch (1997), 772.

[2] Vgl Duden, Das Stilwörterbuch (1988), 862.

[3] Köbler, Juristisches Wörterbuch (1999), 497.

[4] Vgl Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik (1986) 12 f und 238.

[5] Vgl Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik (1986) 8.

Für die Ostmark geht man von 5.000 bis 10.000 Zwangssterilisationen mit einer Todesrate von etwa 1,2 Prozent aus. Vergleicht man diese Zahlen mit denen des Altreiches (von 1934 – 1945 wurden ca. 400000 Menschen sterilisiert, mehrere tausende starben daran), fällt auf, dass in der Ostmark weit weniger Sterilisationen vorgenommen wurden als im Altreich. Dies liegt vor allem daran, dass die „erb- und rassenpflegerischen Maßnahmen in Österreich erst einsetzten, als sie im Altreich schon wieder deutlich abnahmen. Vgl Goldberger, NS-Gesundheitspolitik im Reichsgau Oberdonau 1938 – 1945 in Amt der oberösterreichischen Landesregierung (Hg),Wert des Lebens. Begleitpublikation zur Ausstellung in Schloss Hartheim (2003) 30.

Grundsätzlich stimmen österreichische Untersuchungsergebnisse mit deutschen überein, daher werden nur in Ausnahmefällen besondere Hinweise auf Österreich gemacht.

[6] Vgl Goldberger, NS-Gesundheitspolitik im Reichsgau Oberdonau 1938 – 1945 in Amt der oberösterreichischen Landesregierung (Hg), Wert des Lebens. Begleitpublikation zur Ausstellung in Schloss Hartheim (2003) 36.

[7] Vgl Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik (1986) 8.

[8] Nähere Hinweise bei Thomalla, Warum Bevölkerungspolitik (1934) 30; Ristow (1935), 8f, 21, 38; Gaupp; Die Unfruchtbarmachung geistig und sittlich Kranker und Minderwertiger (1925) 2.

[9] Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses; dRGBl. I 1933, 529.

[10] Gütt/Rüdin/Ruttke, Zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (1934) 60.

[11] Vgl Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus (1986) 12 f und 238.

[12] Vgl Gumpinger, Volkspflege. Sozialarbeit im Nationalsozialismus in Amt der oberösterreichischen Landesregierung (Hg), Wert des Lebens; Begleitpublikation zur Ausstellung des Landes OÖ in Schloss Hartheim (2003) 39 ff.

[13] Vgl Goldberger, NS-Gesundheitspolitik im Reichsgau Oberdonau 1938 – 1945 in Amt der oberösterreichischen Landesregierung (Hg),Wert des Lebens. Begleitpublikation zur Ausstellung in Schloss Hartheim (2003) 29.

[14] Neugebauer, Die Aktion „T4“ in Amt der oberösterreichischen Landesregierung (Hg),Wert des Lebens. Begleitpublikation zur Ausstellung in Schloss Hartheim (2003) 63.

[15] Vgl Makowski, Eugenik, Sterilisationspolitik, „Euthanasie“ und Bevölkerungspolitik in der nationalsozialistischen Parteipresse (1996) 48 f.

[16] Vgl Galton, Genie und Vererbung (1919).

[17] Vgl Kepplinger, Sozialdemokratie und Eugenik in Amt der oberösterreichischen Landesregierung (Hg), Wert des Lebens, Begleitpublikation zur Ausstellung des Landes OÖ in Schloss Hartheim (2003) 54.

[18] Haecke l, Die Lebenswunder (1904) 450.

[19] Vgl Haeckel, Natürliche Schöpfungsgeschichte (1868) 177.

Final del extracto de 45 páginas

Detalles

Título
Zwangssterilisation während der NS-Zeit
Universidad
University of Linz
Autor
Año
2007
Páginas
45
No. de catálogo
V91613
ISBN (Ebook)
9783640151196
Tamaño de fichero
649 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Zwangssterilisation, NS-Zeit
Citar trabajo
Katharina Mucha (Autor), 2007, Zwangssterilisation während der NS-Zeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91613

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Zwangssterilisation während der NS-Zeit



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona