Die vorliegende Diplomarbeit behandelt Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland und Österreich.
Um das Wort „Zwangssterilisation“ zu definieren, bedarf es einer Trennung des aus zwei Wörtern zusammengesetzten Begriffes. Unter „Sterilisation“ versteht man „Unfruchtbarmachung“. Beim Wort „Zwang“ gestaltet sich die Definition schwierig. Unter Zwang versteht man im Allgemeinen die Ausübung von Druck auf jemanden. Zwang im juristischen Sinn ist die „Einwirkung auf einen Menschen oder eine Sache mit Gewalt“. Ab wann liegt Zwang vor? Ist die bloße Androhung von Zwang auch schon Zwang? Die Grenzen zwischen Freiwilligkeit und Zwang verschwimmen. In der vorliegenden Arbeit wird das Wort Zwang im allgemeinen Verständnis verwendet, denn es liegt sicherlich auch eine Form von Zwang vor, wenn auf einen Menschen ein solcher Druck ausgeübt wird, dass er sich „freiwillig“ sterilisieren lässt.
Von 1934 bis 1945 wurden im gesamten Deutschen Reich rund 400.000 Menschen zwangssterilisiert. Darüber hinaus gab es neben den legalen auch illegale Sterilisationen. Betroffen waren davon einerseits Insassinnen und Insassen von Heil- und Pflegeanstalten, die ohne vorher sterilisiert worden zu sein, die Anstalt nicht verlassen durften, andererseits auch „fremdvölkische“ Arbeiterinnen. Mehrere tausend Sterilisationsopfer starben an den Folgen des Eingriffes, 90 Prozent der Todesopfer waren Frauen. Ob aufgrund der vielen Opfer die Zwangssterilisation als erster Teil der Massenvernichtungen der Nationalsozialisten anzusehen ist, ist strittig. Vom überwiegenden Teil der zeitgenössischen AutorInnen wird die Sterilisationspolitik schon als Teil der nationalsozialistischen Mordpolitik gesehen, da sie ähnlich wie die Euthanasie zur „Ausmerzung“ von rassisch Minderwertigen diente. Anderer Ansicht waren Autoren zur Zeit des Nationalsozialismus: Sterilisation sei „humaner“ als Euthanasie, sei „schonend und liebevoll“ und mache Euthanasie langfristig „überflüssig“..
Grundlage für diese Sterilisationen war das Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Mit diesem Gesetz wollte man minderwertiges Erbgut ausschalten und die „hemmungslose Fortpflanzung“ Minderwertiger vermeiden. Das Gesetz war 11 Jahre wirksam, in dieser Zeit wurden auch außerhalb dieser gesetzlichen Grundlage Sterilisationen ohne Wissen oder Willen der Opfer durchgeführt.[...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Geschichtliche Entwicklung der Eugenik
2.1. Entwicklung der Eugenik vor 1933
2.2. Entwicklung der Eugenik im Nationalsozialismus
3. Positive und negative eugenische Maßnahmen der Nationalsozialisten
3.1. Positive eugenische Maßnahmen
3.1.1. Kinderbeihilfe für kinderreiche Familien
3.1.2. Ausbildungsbeihilfe für kinderreiche Familien
3.1.3. Hinterbliebenenbeihilfe für Angehörige von gefallenen Soldaten der Wehrmacht
3.1.4. Ehrenkreuz der deutschen Mutter
3.1.5. Ehestandsdarlehen
3.1.6. “Biologische Ehevermittlungszentrale“ und „Hilfe bei der Gattenwahl“
3.1.7. Abtreibungsbekämpfung
3.2. Negative eugenische Maßnahmen
3.2.1. Eheverbote
3.2.2. Vernichtung von Erbkranken in Euthanasiestätten
4. Propaganda des NS-Regimes für die Zwangsterilisationen
4.1. NS-Propaganda-Filme
4.2. Statistiken und Rechenbeispiele
5. Rechtsgrundlage für die Sterilisationen
5.1. Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933
5.2. Erste Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
5.3. Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 26. Juni 1935
5.4. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 4. Februar 1936
5.5. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und des Ehegesundheitsgesetzes vom 31. August 1939
6. Die Gesundheitsämter
6.1. Errichtung der Gesundheitsämter
6.2. Tätigkeitsbereiche der Gesundheitsämter
7. Die Rolle der Ärzte bei den Zwangssterilisationen
8. Erbgesundheitsgerichtsbarkeit
8.1. Struktur der Gerichte
8.2. Das Verfahren allgemein
8.3. Verfahrensgrundsätze
8.3.1. Prüfung von Amts wegen
8.3.2. Ermittlungsverfahren
8.3.3. Nichtöffentlichkeit
8.3.4. Beschlussfassung
8.3.5. Beschwerde gem §§ 9 und 10 des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
8.3.6. Wiederaufnahme gem § 12 Abs 2 des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
8.3.7. Kosten des Verfahrens
8.3.8. Problem der Gewaltenteilung bei den Sterilisationsverfahren
9. Ablauf der Sterilisationen
9.1. Auswahl und Anzeige
9.1.1. Definition von Erbkrankheit
9.1.2. Antragsberechtigung
9.1.3. Anzeigepflicht
9.1.4. Antragspflicht
9.1.5. Ausnahmetatbestände laut Art. 1 der 1. AVO:
9.1.5.1. Fortpflanzungsunfähigkeit
9.1.5.2. Lebensgefahr durch operativen Eingriff
9.1.5.3. Dauernde Anstaltsbedürftigkeit
9.2. Ärztliches Gutachten
9.3. Gerichtliche Entscheidung
9.4. Durchführung der Sterilisationen
9.5. Die Kosten des Eingriffs
10. Widerstand gegen die Zwangssterilisationen
10.1. Widerstand von Betroffenen
10.2. Widerstand von Nicht-Betroffenen
11. Schlusswort
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen und historischen Hintergründe der Zwangssterilisationen im Nationalsozialismus in Deutschland und Österreich. Ziel ist es, die Entwicklung der eugenischen Ideologie, die Instrumentalisierung des Rechts sowie den bürokratischen Ablauf und den Widerstand gegen diese Maßnahmen zu analysieren.
- Historische Entwicklung der Eugenik von den Anfängen bis 1945
- Positive und negative eugenische Maßnahmen im Nationalsozialismus
- Analyse der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"
- Funktionsweise der Gesundheitsämter und der Erbgesundheitsgerichtsbarkeit
- Ablauf des Sterilisationsprozesses und die Rolle der Ärzteschaft
- Widerstand von Betroffenen und Nicht-Betroffenen gegen das Sterilisationsprogramm
Auszug aus dem Buch
4.2. Statistiken und Rechenbeispiele
Das zweite wichtige Propagandamittel waren Statistiken und Rechenbeispiele, mit denen in einfacher Weise der Bevölkerung gezeigt werden sollte, wie sehr „Erbkranke“ die gesamte deutsche Volksgemeinschaft belasten würden. Mit solchen Darstellungen wollte man die Bevölkerung auf die bevorstehenden eugenischen Maßnahmen einstimmen.
Mit folgenden zwei Rechenbeispielen (aus einem Mathematikbuch von Adolf Dorner von 1934) versuchte man bereits die Jüngsten auf den eugenischen Kurs einzuschwenken:
Nach vorsichtigen Schätzungen sind in Deutschland 300 000 Geisteskranke, Epileptiker usw. in Anstaltspflege. Was kosten diese jährlich bei einem Satz von 4 RM? – Wie viel Ehestandsdarlehen zu je 1000 RM könnten....von diesem Geld jährlich ausgegeben werden?
Der Bau einer Irrenanstalt erforderte 6 Mill. RM. Wie viel Siedlungshäuser zu je 1500 RM hätte man dafür bauen können?
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit führt in die Thematik der Zwangssterilisation während der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland und Österreich ein und definiert die zentralen Begriffe.
2. Geschichtliche Entwicklung der Eugenik: Es wird dargelegt, dass die eugenischen Ideen nicht erst durch die Nationalsozialisten entstanden, sondern bereits Ende des 19. Jahrhunderts in verschiedenen Ländern theoretisch vorbereitet wurden.
3. Positive und negative eugenische Maßnahmen der Nationalsozialisten: Dieses Kapitel erläutert die verschiedenen staatlichen Anreize für "erbgesunde" Familien sowie die restriktiven Maßnahmen gegen Personen, die nicht dem NS-Ideal entsprachen.
4. Propaganda des NS-Regimes für die Zwangsterilisationen: Die Methoden, mit denen die Bevölkerung durch Filme und mathematische Rechenbeispiele von der Notwendigkeit eugenischer Maßnahmen überzeugt werden sollte, stehen hier im Fokus.
5. Rechtsgrundlage für die Sterilisationen: Der Autor analysiert das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" und dessen verschiedene Ausführungsverordnungen und Änderungen im zeitlichen Verlauf.
6. Die Gesundheitsämter: Das Kapitel beschreibt den Aufbau und die zentralen Aufgaben der Gesundheitsämter als staatliche Instrumente zur Erfassung potenzieller Sterilisationskandidaten.
7. Die Rolle der Ärzte bei den Zwangssterilisationen: Hier wird die aktive und entscheidende Beteiligung der Ärzteschaft an allen Phasen der Zwangssterilisation, von der Anzeige bis zum operativen Eingriff, beleuchtet.
8. Erbgesundheitsgerichtsbarkeit: Es wird aufgezeigt, wie durch die Etablierung spezieller Gerichte ein rechtsstaatlicher Anschein für die Entrechtung der Opfer erzeugt werden sollte.
9. Ablauf der Sterilisationen: Dieser Hauptteil beschreibt den Prozess von der Definition der Erbkrankheit über die Antragstellung, das ärztliche Gutachten bis hin zur operativen Umsetzung und den damit verbundenen Kosten.
10. Widerstand gegen die Zwangssterilisationen: Das Kapitel untersucht sowohl die Proteste der Betroffenen als auch die Schwierigkeiten von Nicht-Betroffenen, die sich gegen die Sterilisierungspolitik stellten.
11. Schlusswort: Die Ergebnisse werden zusammengefasst und die Situation der Überlebenden sowie deren Kampf um Anerkennung und Entschädigung nach 1945 kurz skizziert.
Schlüsselwörter
Zwangssterilisation, Nationalsozialismus, Eugenik, Rassenhygiene, Erbgesundheitsgesetz, Gesundheitsämter, Erbgesundheitsgerichtsbarkeit, Patientenrechte, NS-Propaganda, Erbgesundheit, Sterilisationsopfer, Euthanasie, Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, Entschädigung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit befasst sich mit der rechtlichen und historischen Analyse der Zwangssterilisationen während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland und Österreich.
Welche zentralen Themenfelder behandelt das Werk?
Zentrale Themen sind die Geschichte der Eugenik, die Gesetzgebung des NS-Regimes, die bürokratische Organisation durch Gesundheitsämter und Gerichte sowie die Rolle der beteiligten Berufsgruppen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie das nationalsozialistische Regime durch rechtliche Konstrukte und bürokratische Prozesse die Sterilisierung von Menschen organisierte, die als "erbkrank" oder "minderwertig" eingestuft wurden.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse historischer Gesetze, Verordnungen, zeitgenössischer Kommentare und medizinisch-juristischer Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil detailliert den Ablauf der Sterilisation, beginnend bei der Anzeige und Begutachtung bis hin zur gerichtlichen Entscheidung und der anschließenden operativen Durchführung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Zwangssterilisation, Rassenhygiene, Erbgesundheitsgerichtsbarkeit, NS-Gesetzgebung und Eugenik charakterisieren.
Inwiefern beeinflusste die "Rassenhygiene" die Gesetzgebung des Nationalsozialismus?
Die nationalsozialistische Gesetzgebung fungierte als juristisches Instrument zur Umsetzung eugenischer Theorien, um das Ziel eines "gesunden deutschen Volkes" durch den Ausschluss "minderwertiger" Erbanlagen zu erreichen.
Welche Rolle spielte die Ärzteschaft im Sterilisationsprozess?
Ärzte waren maßgeblich am gesamten Prozess beteiligt: Sie führten Untersuchungen durch, erstellten Gutachten, wirkten als Beisitzer in den Erbgesundheitsgerichten und führten die operativen Eingriffe aus.
Gab es rechtliche Möglichkeiten für die Betroffenen, gegen ihre Sterilisation vorzugehen?
Obwohl es formale Rechtsmittel wie die Beschwerde gab, waren die Verfahren so gestaltet, dass der Einfluss der Betroffenen minimal blieb und der "rechtsstaatliche" Charakter nur ein Schein war.
- Quote paper
- Katharina Mucha (Author), 2007, Zwangssterilisation während der NS-Zeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91613