Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in der DDR

Die Städte Greifswald, Rostock und Stralsund


Epreuve d'examen, 2007

133 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Begriff »Städtebauliches Erbe«

3 Kurzer Abriss der Geschichte und Stadtentwicklung der Fallstudienstädte Greifswald, Rostock und Stralsund
3.1 Die Stadt Greifswald bis 1945
3.2 Die Stadt Rostock bis 1945
3.3 Die Stadt Stralsund bis 1945

4 Das zentralistisch - gesteuerte System der DDR
4.1 Die SED als Staatspartei
4.2 Zentralismus in der Stadtplanung

5 Die Entwicklung der Stadtplanung, des Städtebaus und der städtebaulichen Leitbilder in der SBZ und in der DDR
5.1 1945 - 1949: Anfänge der Stadtplanung und des Städtebaus in der SBZ - Leitbild der funktionellen Stadt?
5.2 1950 - 1955: Anknüpfung an nationale Bautraditionen - Leitbild der schönen kompakten Stadt
5.3 1955 - 1960: Industrialisierung des Bauwesens - Fehlen eines städtebaulichen Leitbildes
5.4 1961 - 1971: Industrialisierung des Bauwesens - Leitbild der kompakten Stadt mit sozialistischen Dominanten
5.5 1971 - 1981: Lösung der Wohnungsfrage - Leitbild des extensiven Städtebaus
5.6 1981 - 1990: Senkung des Bauaufwandes und Rückbesinnung auf die Altbausubstanz - Leitbild der intensiven Stadtentwicklung

6 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1945 und 1990
6.1 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1945 und 1949
6.2 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1950 und 1955
6.3 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1955 und 1960
6.4 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1961 und 1971
6.5 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1971 und 1981
6.6 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Greifswald zwischen 1981 und 1990

7 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1945 und 1990
7.1 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1945 und 1949
7.2 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1950 und 1955
7.3 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1955 und 1960
7.4 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1961 und 1971
7.5 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1971 und 1981
7.6 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Rostock zwischen 1981 und 1990

8 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1945 und 1990
8.1 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1945 und 1949
8.2 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1950 und 1955
8.3 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1955 und 1960
8.4 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1961 und 1971
8.5 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1971 und 1981
8.6 Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in Stralsund zwischen 1981 und 1990

9 Zusammenfassende Schlussbetrachtung

10 Literatur- und Quellenverzeichnis

11 Abbildungsverzeichnis

12 Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

Weltweit gibt es in vielen Städten bedeutende historische Gebäude, welche als Wahrzeichen der jeweiligen Städte gelten, einen hohen Bekanntheitsgrad aufweisen, Touristen in die Städte locken und eine Identifikation der Bürger mit »ihrer Stadt« schaffen. Neben diesen Wahrzeichen sind aber auch beispielsweise die verwinkelten Gassen einer Altstadt, alte Marktplätze, Rat- und Bürgerhäuser Zeugnisse vergangener Zeiten und gehören zum städtebaulichen Erbe einer Stadt. Anhand von diesem kann man häufig viele Facetten der geschichtlichen Entwicklung von Städten und damit auch der jeweiligen Gesellschaft und des gesamten Staates nachvollziehen. Denn der Kulturraum Stadt ist einem ständigen Wandel unterzogen und wird im Laufe der Zeit von unterschiedlichen Akteuren gestaltet und verändert.

In Deutschland wurden vor allem seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Städte in ihrem inneren Aufbau und ihrem äußeren Erscheinungsbild starken Veränderungen unterzogen. So hält ZEHNER fest, dass „[i]n keiner anderen Epoche [..] Städte derart fundamental umgestaltet, überprägt und erweitert“ (ZEHNER 2001: 13) worden sind, wie seit der Mitte des 20. Jahrhunderts. Dabei sah diese Umgestaltung, Überprägung und Erweiterung in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) infolge der verschiedenen ideologischen Systeme und politischen Situationen jeweils anders aus, da das Raumgefüge Stadt von beiden deutschen Staaten unterschiedlich bewertet und behandelt wurde.

In dieser Arbeit soll es nun darum gehen herauszustellen, wie speziell in der ehemaligen DDR Städte gestaltet und verändert wurden und wie dort mit städtebaulichem Erbe umgegangen wurde. Dabei sind auch die Jahre der sowjetischen Besatzungszeit in die Betrachtung mit eingeschlossen, so dass im Gesamten der Zeitraum zwischen 1945 und 1990 untersucht wird.

Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in der DDR wird anhand von drei Fallstudienstädten untersucht, so dass die Gefahr der Einseitigkeit, die eine Betrachtung von nur einer Stadt vermutlich mit sich gebracht hätte, ausgeschlossen wird. Untersucht werden die Städte Greifswald, Rostock und Stralsund. Die Betrachtung einer größeren Anzahl von Städten ist im Rahmen dieser Arbeit leider nicht möglich.

Die Wahl der genannten Städte geht auf bestimmte Gemeinsamkeiten und einige Unterschiede zurück. Dabei war es wichtig, dass es sich um recht alte Städte handelt, die über ein ausgeprägtes historisches Stadtbild verfügen, was bei den gewählten Städten aufgrund ihrer jeweils über 750jährigen Stadtgeschichte der Fall ist. Zudem waren alle drei Städte Mitglieder der Hanse und so hatten sie Anteil am Aufblühen des Handels im Ostseeraum, wodurch der Reichtum und die Bedeutung der Städte in diesem Zeitraum gesteigert werden konnten, was sich auch in den zu dieser Zeit errichteten Bauwerken niederschlug. Eine weitere Gemeinsamkeit der drei Städte liegt darin, dass sie alle zu Zeiten der DDR zum Bezirk Rostock gehörten und damit der gleichen Bezirksleitung unterlagen. Wichtige städtebauliche Entscheidungen wurden somit für Greifswald, Rostock und Stralsund immer von der Bezirksleitung Rostock getroffen, welche selbst im hierarchischen Aufbau dem Politbüro der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) untergeordnet war.

Der wichtigste Unterschied zwischen Greifswald, Rostock und Stralsund besteht darin, dass die beiden letzteren im Zuge des Zweiten Weltkrieges schwer zerstört wurden, wohingegen Greifswald den Krieg unbeschadet überstand. Somit bot sich den Architekten und Stadtplanern in Greifswald eine vollkommen andere Ausgangssituation, als in Rostock und Stralsund. Ein zweiter Unterschied besteht darin, dass der Stadt Rostock als Bezirkshauptstadt in städtebaulichen Fragen eine größere Beachtung von Seiten der Regierung zukam als den daneben eher unwichtigen Städten Greifswald und Stralsund. Dies wird auch durch die unterschiedliche Größe der drei Städte unterstrichen.

Die vorliegende Arbeit besteht aus zwei Hauptteilen, wobei der erste Teil eine allgemeine Betrachtung beinhaltet und es dann im zweiten Teil zu der spezifischen Untersuchung der drei Fallstudienstädten Greifswald, Rostock und Stralsund kommt.

Bei dem ersten allgemeinen Teil wird zunächst der nicht scharf umgrenzte Begriff des »städtebaulichen Erbes« näher definiert. In einem nächsten Schritt wird kurz die Geschichte und Stadtentwicklung Greifswalds, Rostocks und Stralsunds bis 1945 dargestellt, da das Wissen um Kontinuität und Brüche in der Entwicklung der Städte als Bedingung für eine Einschätzung ihrer weiteren Perspektiven und damit als notwendige Grundlage jeder weiteren Planungsarbeit in den Städten erscheint. Anschließend wird auf das zentralistisch-gesteuerte System der DDR eingegangen, da die SED als Staatspartei letzten Endes auch der Entscheidungsträger in allen städtebaulichen Fragen war. Danach wird dann die Entwicklung der Stadtplanung, des Städtebaus und den zu unterschiedlichen Zeiten vorherrschenden städtebaulichen Leitbildern in der DDR dargestellt.

Im zweiten Teil wird es dann wie erwähnt um den Umgang mit städtebaulichem Erbe in den drei Fallstudienstädten gehen.

Für die Erstellung des ersten Hauptteiles wird im Wesentlichen geeignete Literatur verwendet, wohingegen der zweite Teil zusätzlich auf einer auswertenden Durchsicht von Quellenmaterial beruht. Diesbezügliche wurde eine Recherche im Stadtarchiv Greifswald (StAG), im Archiv der Hansestadt Rostock (AdHR) und im Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund (StdHS) durchgeführt. Außerdem diente die Architekturzeitschrift Deutsche Architektur, welche zwischen 1952 und 1990 vertrieben und 1974 in Architektur der DDR umbenannt wurde, als Grundlage der Arbeit.

Im Folgenden Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich die maskuline Form von Personen verwendet, welche die feminine jedoch stets mit einschließt.

2 Der Begriff »Städtebauliches Erbe«

Der Begriff »städtebauliches Erbe« ist inhaltlich sehr breit gefächert. Er umfasst das gesamte, im Laufe der Jahrhunderte gewachsene, historische Raumgefüge einer Stadt mit allen architektonischen und städtebaulichen Komponenten. Demzufolge werden unter städtebaulichem Erbe einer Stadt die baulichen Hinterlassenschaften ebendieser verstanden. Wie ein »aufgeschlagenes Geschichtsbuch« sind sie Zeugnisse abgeschlossener Zeitepochen, sowie nationaler Baukunst und enthalten eine Fülle an historischem Wissen und kultureller Reflexion einer Gesellschaft. Demnach fallen unter diesen Begriff unter anderem sowohl einzelne historisch wertvolle Bauwerke, wie etwa Sakral- und eindrucksvolle Profanbauten aus den verschiedenen Epochen, als auch ganze Platzensembles oder Straßenzüge und historisch gewachsene Stadtquartiere. Genauso wird das Straßennetz einer Stadt historisch überliefert und auch die Platz- und Straßennamen erinnern an vergangene Zeiten (NIPPER & WIKTORIN 2003: 259).

Insgesamt ist das städtebauliche Erbe einer Stadt besonders für deren Bevölkerung als außerordentlich wichtig anzusehen, denn diese kann sich anhand der wahrnehmbaren historischen Zeugnisse mit ihrer eigenen Geschichte identifizieren und dadurch eine gesellschaftliche Identität bilden (PAUL 1985: 119). Dabei spielen vor allem die Altstadtzentren eine entscheidende Rolle, denn gerade sie sind und waren im Laufe der Jahrhunderte beispielsweise als zentrale Markt- und Handelsplätze, als Orte der Kunst und Kultur und als Treffpunkt für die Menschen einer Stadt sehr bedeutend und tragen maßgeblich zur Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt bei (GLASER 1985: 11).

Aber eine Stadt ist kein starres Gefüge, sondern ein „organic system[.]“ (NIPPER & WIKTORIN 2003: 259), welches sich im Laufe der Zeit ständig verändert. Dadurch unterscheidet sich die Architektur „von anderen Künsten durch die Notwendigkeit der Benutzung und unterliegt damit zwangsläufig Veränderungen, die sich aus dem Wandel der Nutzung ergeben“ (KIESOW 2000: 119).

Der Umgang mit städtebaulichem Erbe kann in verschiedenen Staatsformen unterschiedlich aussehen, denn „[k]ein Gebiet der Kunst ist so stark politisch imprägniert wie Architektur und Städtebau“ (BEYME 1987: 9). So kann das städtebauliche Erbe von einem Staat entweder akzeptiert und als wertvoll erachtet werden, so dass Bemühungen um dessen Erhalt unternommen werden, oder es kommt aus meist ideologischen oder politischen Gründen zur Abkehr von demselben und man versucht es durch neue Formen zu ersetzen.

3 Kurzer Abriss der Geschichte und Stadtentwicklung der Fallstudienstädte Greifswald, Rostock und Stralsund

Im folgenden Kapitel wird die Stadtgeschichte und das sich im Laufe der Jahrhunderte gebildete Stadtbild der Städte Greifswald, Rostock und Stralsund bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 kurz skizziert, da die bis zu diesem Zeitpunkt historisch gewachsenen Stadtgefüge den Ausgangspunkt einer Analyse des Umgangs mit städtebaulichem Erbe in den drei Fallstudienstädten bilden. Denn nur mit dem Wissen um die städtebauliche Entwicklung Greifswalds, Rostocks und Stralsunds kann man den Umgang mit städtebaulichem Erbe in eben diesen drei Städten mit all seinen Folgen besser einschätzen.

3.1 Die Stadt Greifswald bis 1945

Im ausgehenden 12. Jahrhundert hatte sich ein vom Kloster Esrom (Dänemark) begründeter Konvent auf der südlichen Seite der Ryckmündung niedergelassen und dort 1199 das Zisterzienserkloster Hilda errichtet, welches später in Eldena umbenannt wurde. Für den Bau des Klosters wurde dieser Ort gewählt, da die Mönche bereits seit Jahren auf der gegenüberliegenden Flussseite des Klosters Salzquellen besaßen, „neben denen ein alter Handelsweg längs der Küste von West nach Ost verlief“ (BENTHIEN 1968: 64). In unmittelbarer Nähe der Saline entwickelte sich in topographisch günstiger Lage auf einer flachen, breiten und vor allem sturmflutsicheren Erhebung, die einen trockenen und festen Baugrund bot, eine Siedlung, für die das Kloster 1241 das Marktrecht erhielt (ebd.; BÜCHNER 1990: 125). Erstmals urkundlich erwähnt wurde dieser Ort 1248 als »oppidum Gripheswald« (BENTHIEN 1968: 64). Bereits 1249 ging die Siedlung in die Lehnshoheit der pommerschen Herzöge über und erhielt schon ein Jahr später, also im Jahr 1250, das lübische Stadtrecht. Die schnelle Entwicklung Greifswalds wurde nicht nur durch die Salzgewinnung begünstigt, sondern vor allem auch durch die „Lagegunst […] an einem küstenparallelen Handelsweg, der Möglichkeit der Ryckquerung und des freien Zugangs zur Ostsee“ (BRUNNER 1996: 342).

Westlich des ältesten Siedlungskerns, um den von den Zisterziensern errichteten Markt und die Marienkirche, entwickelte sich schnell eine Neustadt, ebenfalls mit Markt und eigener Pfarrkirche, der St.-Jakobi-Kirche. Diese beiden Städte wurden 1264 vereint, anschließend mit Hilfe einer Stadtmauer vom Umland abgegrenzt und in der Folge wurde an der Nord-Süd-Achse, der (ehemaligen) Grenze zwischen Alt- und Neustadt, die Kirche St. Nikolai errichtet, welche 1457 zum Dom erhoben wurde (BENTHIEN 1968: 64; BÜCHNER 1990: 126).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Greifswald um 1650 nach einem Kupferstich von Merian (Quelle: BENTHIEN 1968: 226)

Der in Abbildung 1 zu erkennende ovale Stadtgrundriss, welcher planmäßig in den Verlauf des alten Handelsweges eingeregelt wurde, zeigt, dass Greifswald im typischen Kolonisationsschema einer ostdeutschen Stadt mit einem orthogonalen Straßennetz und dem großen rechteckigen Marktplatz (ebd.; BRUNNER 1996: 342) errichtet wurde.

Neben dem Handel mit Salz und landwirtschaftlichen Erzeugnissen basierte das Wirtschaftsleben der mittelalterlichen Stadt auch auf dem Handel mit Tuch und Metall (ebd.). Zwischen 12931 und 1668 gehörte Greifswald der Hanse an und in dieser Zeit spielte sich die Handelstätigkeit der Stadt überwiegend im Rahmen der Hanse ab, was sich als sehr lukrativ erwies (BENTHIEN 1968: 65; BÜCHNER 1990: 126). Gespiegelt wurde der Reichtum dieser Zeit vor allem in der Backsteingotik der Kirchen und der giebelständigen Wohnspeicherhäuser um den Markt und in den spätgotischen Patrizierhäusern, die ebenfalls bevorzugt rund um den Markt errichtet wurden (ebd.; BRUNNER 1996: 342).

Bereits 1456 wurde die Universität der Stadt gegründet, wodurch sie heute zu den ältesten deutschen Universitäten zählt. Das Hauptgebäude wurde zunächst im Stil des Spätbarock zwischen Jakobikirche und dem Dom errichtet und später klassizistisch überprägt (BÜCHNER 1990: 126). „Im Laufe der Zeit entwickelte sich die Alma mater mit vier Fakultäten (Theologie, Jura, Medizin, Philosophie) zur dominierenden Einrichtung der Stadt“ (BRUNNER 1996: 342).

Ab dem 17. Jahrhundert war das Geschehen in Greifswald fast permanent von Krieg und fremder Besatzung bestimmt. Zwischen 1627 und 1631 besetzten die kaiserlichen Truppen Wallensteins die Stadt und von 1648 bis 1815 gehörte Greifswald zu Schwedisch-Vorpommern (BENTHIEN 1968: 66; BRUNNER 1996: 342). In dieser Zeit wurde die Stadt auch mehrfach von Bränden heimgesucht, wobei „die Steinbauten bewahrt, die meisten der schmalgiebeligen Fachwerkbauten aber vernichtet“ (BÜCHNER 1990: 126) wurden. So zerstörte beispielsweise 1713 ein Brand zahlreiche Gebäude, wozu auch das Rathaus der Stadt gehörte, welches „[e]rst ein Menschenalter später […] wiederhergestellt“ (BENTHIEN 1968: 66) wurde.

Die Manufakturperiode, die gerade im 18. Jahrhundert in Deutschland weit verbreitet und der Grundstein für die rasche Entwicklung der Industrialisierung war, war an Greifswald fast spurlos vorübergegangen (ebd.: 67; BRUNNER 1996: 342). Im Jahr 1815 fiel Greifswald an Preußen und mit der einsetzenden Industrialisierung zu Beginn des 19. Jahrhunderts erlebten beispielsweise das Handwerk und die Schifffahrt der Stadt einen wirtschaftlichen Aufschwung (BENTHIEN 1968: 67-68). Dies lässt sich auch an der Einwohnerzahl belegen, die von 6.900 im Jahr 1815 auf 17.200 im Jahr 1871 anstieg (BRUNNER 1996: 342). Insgesamt wuchs Greifswald im 19. Jahrhundert schnell über seine mittelalterlichen Stadtgrenzen hinaus und gerade während der Gründerzeit entstanden im Süden und im Osten zahlreiche typische wilhelminische Vorstadtviertel (BÜCHNER 1990: 126; BRUNNER 1996: 343). Nach Norden und Westen wurden größere Vorstadtentwicklungen durch „[d]as vermoorte Rycktal und die Bahnanlagen“ (ebd.) verhindert. Die Altstadt wurde im späten 19. Jahrhundert nur vereinzelt durch einige große Backsteinbauten überprägt. So entstanden dort in diesem Stil die Hauptpost, die Universitätserweiterung, ein Krankenhaus, einige Geschäftshäuser und eine Schule (BÜCHNER 1990: 126).

Die Einwohnerzahl war im 19. Jahrhundert stetig gestiegen und im Jahr 1912 lebten in Greifswald mehr als 25.000 Menschen. Auf der Grundlage der preußischen Gesetze wurde Greifswald deswegen zur kreisfreien Stadt erklärt und blieb es auch bis zur Neuordnung der Länder in der DDR im Jahr 19502 (BENTHIEN 1968: 73).

In der Zwischenkriegszeit stagnierte die wirtschaftliche Entwicklung in Greifswald und auch städtebauliche Pläne wurden nur in Ansätzen verwirklicht. So wurden beispielsweise Teile der Universitätsklinik in der Mühlenvorstadt errichtet und es entstanden mehrere Kasernenkomplexe und ein Militärflugplatz (BRUNNER 1996: 343). Während des Zweiten Weltkrieges wurde Greifswald nicht angegriffen, und da der damalige Stadtkommandant die Stadt in der Nacht vom 29. auf den 30. April kampflos an die Sowjetarmee übergab, blieb Greifswald insgesamt unzerstört (BENTHIEN 1968: 74; BRUNNER 1996: 343).

3.2 Die Stadt Rostock bis 1945

Im 12. Jahrhundert existierte im Bereich der westlichen Furt der Warnow, im Mündungsbereich der schmalen Oberwarnow in den verbreiterten Flusslauf der Unterwarnow, bereits eine slawische Marktsiedlung mit Namen »Roztoc«3, welche 1160 durch die Dänen zerstört und anschließend rasch wiederaufgebaut wurde (HAMMER 1990: 2471; FELLNER 1993: 15). Auf einem Höhenrücken oberhalb dieser Siedlung „bauten Kaufleute, Handwerker und ihr Gefolge ein Marktgeviert, ein Rathaus und eine dem Heiligen Petrus geweihte Kirche“ (ebd.) und dieser kleinen Ansiedlung wurde im Jahr 1218 das lübische Stadtrecht verliehen. Niedergelassen hatten sich die deutschen Einwanderer an dieser Stelle hauptsächlich aufgrund der Lagegunst an der Furt und der Nähe zur Ostsee. Auch der Schutz vor Hochwasser und Angreifern, den die Höhe des Plateaus bot, spielte bei der Stadtgründung an eben dieser Stelle eine nicht unwesentliche Rolle (ebd.: 16).

In den Jahren nach ihrer Gründung wuchs die Stadt so schnell an, dass schon 14 Jahre später, also 1232, die so genannte Mittelstadt gegründet werden musste, da im Stadtgebiet um die Petrikirche herum kein Platz mehr für weitere Einwanderer war. Auch dieser zweite Stadtkern erhielt eine Kirche, die St. Marienkirche, ein Rathaus und einen Markt, den Neuen Markt (HAMMER 1990: 2471; FELLNER 1993: 16). Obwohl die Mittelstadt wesentlich größer und planmäßiger angelegt worden war als die Altstadt, wurde bereits 1250 ein weiterer Stadtkern mit der Jakobikirche und dem Hopfenmarkt, dem heutigen Universitätsplatz, gebaut, die so genannte Neustadt (HAMMER 1990: 2471). Außerdem wurde noch „eine wendische Siedlung im Süden der Altstadt um die Nikolaikirche[, allerdings] ohne Marktplatz“ (ebd.) errichtet. Diese neu gegründeten Städte wuchsen baulich sehr schnell zusammen und daher beschlossen die Stadträte bereits 1265 sich zu einem Gemeinwesen zusammenzuschließen und zum Schutz der Stadt eine Stadtmauer um Rostock zu errichten (ebd.; FELLNER 1993: 16). Somit war Rostock ab 1265 „territorial, juristisch und institutionell geeint mit dem Hauptmarkt und [dem] Verwaltungszentrum in der Mittelstadt“ (ebd.).

Seit Ende des 13. Jahrhunderts war Rostock Mitglied der Hanse und hatte daher Anteil am Aufblühen des Handels im Ostseeraum und während der Mitgliedschaft in der Hanse nahmen der Reichtum und die Bedeutung der Stadt enorm zu. Bereits 1352 sicherte sich Rostock „durch den Kauf des Dorfes Warnemünde und der Rostocker Heide am östlichen Ufer der Unterwarnow den Zugang zum Meer“ (NUHN 1997: 8) und so dokumentiert die ungewöhnliche Größe des Stadtgebietes bis heute die wirtschaftliche Macht der Stadt zur damaligen Zeit (FELLNER 1993: 18).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Rostock aus der Vogelschau 1653 - Radierung von CASPER MERIAN (Quelle: Internet 1))

Im Jahr 1419 wurde die Universität Rostocks gegründet, die fortan als »Leuchte des Nordens« Bekanntheit erlangte und heute als eine der ältesten Universität Nordeuropas gilt (ebd.). Die Alma Mater wurde südlich der Jakobikirche am westlichen Ende der Kröpeliner Straße erbaut. Neben den Sakralbauten Rostocks wurde sie auf einer Radierung4 von MERIAN aus dem Jahr 1653, die den Namen »Wahrer Geometrischer Grundtris der Stadtt Rostock trägt«, besonders hervorgehoben, wie auf Abbildung 2 zu erkennen ist.

Im 17. Jahrhundert war Rostock von Zerstörung und Niedergang gezeichnet und die Bedeutung der Stadt ging in den kriegerischen Wirren weitestgehend verloren (NUHN 1997: 8). Vor allem die Folgen des Dreißigjährigen Krieges und mehrerer Pestepidemien führten zu einem katastrophalen Rückgang der Bevölkerung und zu einem wirtschaftlichen Abstieg der Stadt Rostock, der schließlich im Jahr 1669 mit dem Ende der Hanse rasant beschleunigt wurde. Des Weiteren erlebte die Stadt 1677 einen verheerenden Stadtbrand, der einen Großteil der Hansestadt zerstörte, wenngleich ein wesentlicher Teil der mittelalterlichen Bausubstanz erhalten werden konnte (HAMMER 1990: 2471).

Auch im 18. Jahrhundert „wurde Rostock von harten Schicksalsschlägen getroffen: Der Nordische Krieg, der Siebenjährige Krieg und die absolutistischen Machtbestrebungen der Landesherren zehrten die Stadt aus“ (FELLNER 1993: 20). Einen ersten wirtschaftlichen Aufschwung erlebte Rostock Ende des 18. Jahrhunderts. Die Getreideproduktion im Umland konnte gesteigert werden und dadurch wurde der Überseehandel wieder angekurbelt (NUHN 1997: 8). Nach der Besatzungszeit Napoleons entwickelte sich Rostock schließlich innerhalb weniger Jahrzehnte zum bedeutendsten deutschen Ostseehafen.

Die Einwohnerzahl nahm in der Mitte des 19. Jahrhunderts so stark zu, dass die Stadt - nach über 600 Jahren ihres Bestehens - erstmals über ihre mittelalterliche Stadtmauer hinauswuchs (FELLNER 1993: 20; NUHN 1997: 8). Es entstanden in dieser Zeit folglich die ersten Stadterweiterungen: die Kröpeliner Tor-Vorstadt und die Steintor-Vorstadt.

Mit der Übernahme der Regierungsgewalt von Seiten der Nationalsozialisten siedelte sich innerhalb von wenigen Jahren die Rüstungsindustrie in der Stadt an, wodurch sich Rostock zu einer mittleren Industriestadt entwickelte. Die Folge dieser Entwicklung war, dass die Einwohnerzahl rapide anstieg. Lebten 1933 noch 90.000 Einwohner in Rostock, so waren es zu Beginn des Zweiten Weltkrieges insgesamt 130.000 Einwohner (FELLNER 1993: 20; NUHN 1997: 9).

Während des Zweiten Weltkrieges wurde Rostock aufgrund seiner kriegswichtigen Industrie immer wieder von Luftangriffen heimgesucht und dadurch schwer zerstört. Vor allem durch die Luftangriffe englischer Bomber im April 1942 wurde die Stadt schwer getroffen und die Innenstadt weitgehend vernichtet (ebd.). Insgesamt wurden „40% des Wohnraumes und viele öffentliche Gebäude zerstört“ (VOLL 1983: 22). Parallel dazu sank die Einwohnerzahl während des Krieges enorm, so dass 1945 nur noch ca. 66.000 Menschen in der Stadt lebten (FELLNER 1993: 20).

3.3 Die Stadt Stralsund bis 1945

In das bereits von Slawen besiedelte Gebiet - an der Meerenge Strelasund - ließen sich vermutlich zu Beginn des 13. Jahrhunderts Einwanderer „aus Flandern und Friesland, aus Westfalen und vom Niederrhein, aus Niedersachsen und Holstein, aber auch aus Mecklenburg, Brandenburg und Pommern“ (EWE 1999: 79) nieder und errichteten auf einem sich dort befindlichen „diluvialen Inselkern“ (ebd.) eine Siedlung, aus der die spätere Stadt Stralsund hervorging. Sie wählten diesen Ort für ihre Siedlung aufgrund der außerordentlichen Lagegunst. Zum einen kreuzten sich hier alte Handelsstraßen, „die sowohl in West-Ost- als auch in Nord-Süd-Richtung führten“ (ebd.) und auch der direkte Zugang zum offenen Meer in Form der Ostsee war in nördlicher und süd- östlicher Richtung durch die Meerenge gegeben. Andererseits bot der Inselkern, welcher von Norden nach Osten durch die Meerenge Strelasund begrenzt wird und im Süden und Westen durch Teiche umgeben ist, einen natürlichen Schutz vor Angreifern und verlieh der Siedlung damit „den Charakter einer Wasserburg“ (ebd.). Einen weiteren Grund für die Platzwahl der Siedler an diesem Ort führt FRITZE (1961: 16-17) an: Um die der Siedlung vorgelagerte Insel Rügen befanden sich zur damaligen Zeit noch ergiebige Heringsfanggründe, die von den Kaufleuten der Siedlung begehrt wurden.

Im Jahr 1234 erhielt Stralsund das lübische Stadtrecht und in den folgenden Jahrzehnten erfuhr die Stadt einen ständigen Aufschwung, der eine flächenmäßige Expansion der Stadt mit sich brachte, so dass der Platz um den Alten Markt bald nicht mehr ausreichend war (ebd.: 29; EWE 1999: 79). Aus diesem Grund wurde in den folgenden Jahren ein zweiter Stadtkern - die Neustadt - errichtet, welche 1256 erstmals urkundlich erwähnt wurde. Die beiden Stadtkerne wuchsen schnell „zu einer baulichen und politischen Einheit zusammen“ (ebd.) und in den folgenden Jahren wurde um sie herum eine Stadtmauer errichtet, deren Bau sich bis ins Jahr 1278 erstreckte (FRITZE 1961: 29). Des Weiteren wurde zu dieser Zeit mit dem „Bau der markanten Gebäude, des Rathauses, der Pfarrkirchen und Klosteranlagen begonnen“ (EWE 1999: 79). Beispielhaft sei an dieser Stelle auch die gewaltige Marienkirche genannt, welche 1298 erstmals urkundlich erwähnt wurde (FRITZE 1961: 29).

1293 wurde Stralsund Mitglied in der Hanse und erlebte dadurch, wie die anderen Hansestädte der Ostsee, einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung und einen damit verbundenen Reichtum, der bis heute auch durch die noch erhaltenen „eindrucksvollen Bauwerke der niederdeutschen Backsteingotik“ (EWE 1999: 85) verkörpert wird. Von Anfang an bildete der Handel die wirtschaftliche Grundlage der Stadt, vor allem der „seewärts orientierte Fernhandel“ (ebd.: 79). Im Mittelalter zählte Stralsund zu den bedeutendsten Seehandelsstädten im Norden Europas, was sich auch an der Anzahl der Schiffe - zeitweise waren es dreihundert, die unter der Flagge der Stadt segelten - festmachen lässt (ebd.: 82). Auch in zeitgenössischen Gemälden, wie beispielsweise einem um 1650 entstandenen Kupferstich (siehe Abbildung 3), wurde die große Bedeutung des Seehandels für die Stadt zur Zeit der Hanse festgehalten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Stralsund aus der Vogelperspektive um 1650 (Kupferstich) (Quelle: EWE 1999: 83). 12

Einen Höhepunkt ihrer wirtschaftlichen und politischen Macht erreichte die Stadt Stralsund in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Das damals sehr einflussreiche dänische Königshaus versuchte bereits zu Beginn jenes Jahrhunderts die Gemeinschaft der deutschen Hansestädte zu zerschlagen, um so die Vorherrschaft im Ostseeraum zu erlangen (EWE 1981: 58). Aus diesem Grund griff das Heer des dänischen Königs zunächst Lübeck, Rostock und Wismar an, und nachdem diese Städte erfolgreich eingenommen worden waren, belagerte es von 1361 bis 1370 Stralsund. Allerdings ging Stralsund wider erwarten siegreich aus diesem Krieg hervor und bewahrte so den Bund der Hansestädte vor der Zerschlagung (ebd.; EWE 1999: 82-83). In der Folge wurden die Friedensverhandlungen aller am Kriege beteiligten Parteien in Stralsund geführt und dort wurde schließlich auch die Friedensurkunde unterzeichnet, so dass dieses Ereignis fortan als »Stralsunder Frieden« seinen Platz in der Geschichte einnahm. „Daß die Friedensverhandlungen in Stralsund geführt und hier die Friedensurkunde ausgestellt wurde, läßt sicher die besondere Stellung erkennen, die seinerzeit die Stadt am Strelasund im Verbande der Hansestädte einnahm“ (EWE 1981: 58).

Mit Beginn des 17. Jahrhunderts nahm die wirtschaftliche und politische Bedeutung Stralsunds mehr und mehr ab, was vor allem daran lag, dass Stralsund fast unentwegt von Krieg und fremder Besatzung bestimmt und so von Zerstörung und Niedergang gezeichnet war. Zunächst besetzten im Zuge des Dreißigjährigen Krieges die kaiserlichen Truppen Wallensteins 1628 die Stadt. Da die Einwohner die Stadt nicht alleine verteidigen konnten, kamen ihnen unter anderem schwedische Truppen zu Hilfe (EWE 1999: 84). Diese machten ihren Beistand allerdings von der Bedingung abhängig, dass sie „Zugang zu einem Teil des deutschen Territoriums“ (ebd.) bekamen. Aus diesem Grund gehörte Stralsund von 1648 bis 1815 zu Schwedisch-Vorpommern (ebd.). In dieser Zeit wurde die Stadt durch die Kriege der schwedischen Könige, die in der Stadt ihre Machtposition verteidigen wollten, stark zerstört. Beispielsweise legte „1678 [..] die Artillerie des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg in wenigen Stunden ganze Straßenzüge in Schutt und Asche“ (EWE 1981: 75). Aber nicht nur Krieg und fremde Besatzung waren für die zunehmende Bedeutungslosigkeit der Stadt verantwortlich, sondern es sorgte auch das Ende der Hanse 1669 für eine weitere Abnahme der wirtschaftlichen Relevanz.

Im 18. Jahrhundert brachte vor allem der Nordische Krieg und die mit ihm in die Stadt eingeschleppte Pestepidemie eine Zerstörung der Stadt und einen starken Rückgang der Bevölkerung. Lebten Ende des 17. Jahrhunderts noch 18.000 Einwohner in der Stadt, so waren es schon im Jahr 1715 nicht mehr als 10.000 (ebd.: 144).

Auch das 19. Jahrhundert begann für Stralsund mit einem Krieg. 1809 drangen die Truppen Napoleons dort ein, wobei Teile der Stadt abermals schwer zerstört wurden (ebd.: 158ff.; EWE 1999: 84). Nach der Besatzungszeit Napoleons endete auch bald die schwedische Herrschaft und Stralsund fiel 1815 schließlich in den Herrschaftsbereich Preußens (EWE 1981: 162).

Die Industrialisierung setzte in diesem Raum nur schleppend ein und so erlebte Stralsund in der Mitte des 19. Jahrhunderts seinen ersten bedeutenden wirtschaftlichen Aufschwung nach über zweihundert Jahren. Dazu trug auch der erste deutsche Kriegshafen bei, der 1848 auf der vorgelagerten Insel Dänholm angelegt und als Geburtsstunde der ersten preußisch-deutschen Marine gefeiert wurde (EWE 1999: 86). Außerdem wurde die Konjunktur der Stadt kurzweilig nochmals durch ihre Handelsflotten angekurbelt, die hauptsächlich Kornlieferungen tätigten. Diese Phase hielt allerdings nur bis 1880 an und endete „[m]it dem Aufkommen großer Kornlieferungen aus den USA und Kanada […und] der Umstellung [des Seefahrtswesens] auf die Dampfschiffahrt“ (EWE 1981: 164), da die Stralsunder Werften dieser Entwicklung nicht folgen konnten und somit nicht länger wettbewerbsfähig waren.

In der Mitte des 19. Jahrhunderts lebten in Stralsund nur ungefähr 18.000 Menschen. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts wuchs die Einwohnerzahl allerdings stetig an, so dass die Stadt in dieser Zeit erstmals über ihre mittelalterliche Stadtmauer hinauswuchs und erste gründerzeitliche Stadterweiterungen entstanden (EWE 1999: 86). Es handelt sich hierbei um die Franken-, die Knieper- und die Tribseer-Vorstadt und so erreichte die Stadt 1900 eine Zahl von 31.000 Einwohnern (EWE 1981: 164).

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, setzte in Stralsund eine rege Bautätigkeit ein, denn das Militär ließ überall in der Stadt Kasernen errichten, so dass Stralsund „rasch den Charakter einer Garnisonsstadt“ (ebd.: 178) erhielt. Die Folge dieser Entwicklung war, dass die Einwohnerzahl rapide anstieg. Lebten 1933 noch 44.000 Einwohner in Stralsund, so waren es zu Beginn des Zweiten Weltkrieges insgesamt 53.000 Einwohner (ebd.).

Während des Zweiten Weltkrieges wurde Stralsund vor allem durch Luftangriffe schwer zerstört. Alleine durch den schwersten Bombenangriff im Oktober 1944 wurde über ein Drittel des damaligen Wohnraumes der Stadt (ca. 8.000 Wohnungen) beschädigt oder sogar ganz vernichtet. Im Zuge dieser Angriffe wurden auch viele wertvolle Baudenkmäler der Stadt zerstört, wie beispielsweise das Semlowertor oder die Johanniskirche und zahlreiche Bürgerhäuser der Gotik, des Barocks und des Klassizismus, darunter die Ratsapotheke (ebd.: 180). Im Mai 1945 wurde Stralsund kampflos an die Sowjetarmee übergeben (EWE 1999: 90).

4 Das zentralistisch - gesteuerte System der DDR

Für die Untersuchung des Umgangs mit städtebaulichem Erbe in der DDR ist es wichtig einen kurzen Überblick über die Machtverhältnisse in der ehemaligen DDR und die damit verbundene Struktur des Staates zu geben, da die SED als Staatspartei auf allen Ebenen den Staat lenkte und leitete. Damit war sie letzten Endes auch der Entscheidungsträger in städtebaulichen Fragen und hatte mit ihren Verordnungen, Gesetzen und Direktiven einen starken Einfluss auf Entscheidungen, die den Umgang mit städtebaulichem Erbe betrafen.

4.1 Die SED als Staatspartei

Im April 1946 kam es in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) durch die Zwangsvereinigung der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) mit der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) zur Gründung der SED und dadurch war die Möglichkeit nicht mehr gegeben ein pluralistisches, politisches System in der DDR zu installieren (WEBER 1999: 15). Denn als stärkste deutsche Partei erhob die SED schon bald den alleinigen Führungsanspruch in der SBZ. So verdeutlichte FRANZ DAHLEM, einer der führenden SED-Mitglieder, im Mai 1946, „daß seiner Partei als staatsaufbauende[.] Kraft die Führung beim Neuaufbau Deutschlands auf allen Gebieten, in der Politik, der Selbstverwaltung, der Wirtschaft und der kulturellen Entwicklung zustehe“ (ebd.: 17).

Auch wenn die SED bei ihrer Konstituierung immer wieder betont hatte, den »besonderen deutschen Weg zum Sozialismus« in Abgrenzung von der Sowjetunion beschreiten zu wollen, entwickelte sie sich in den folgenden Jahren zu einer kommunistischen Partei nach stalinistischem Vorbild (ebd.: 20-21). Dieser Prozess wurde auf der 1. Parteikonferenz der SED im Januar 1949 abgeschlossen, denn dort wurde „der ‚demokratische Zentralismus‘, also die strikte Unterordnung aller Organe unter die jeweils übergeordnete Führung, sowie die Parteidisziplin […als] Prinzip des Parteiaufbaus“ (ebd.: 21) erklärt. Aus diesem Grund wurde im Januar 1949 als internes Kontrollorgan das Politbüro mit Sekretariat und Zentralkomitee (ZK) eingerichtet, dass den zentralistischen und hierarchischen Aufbau der Partei und in den folgenden Jahrzehnten somit auch des Staates gewährleistete. Mit diesen Maßnahmen hatte die SED die „Voraussetzungen geschaffen, um als führende Staatspartei in einem System stalinistischen Typs in allen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Lebens allein bestimmen zu können“ (ebd.).

Am 07. Oktober 1949 kam es nach der Gründung der BRD zur Gründung der DDR und somit zur staatsrechtlichen Spaltung Deutschlands. Der »Deutsche Volksrat« konstituierte sich zur »Provisorischen Volkskammer« und gleichzeitig trat die Verfassung der DDR in Kraft, die eine zentralistische Staatsform bestätigte und die Volkskammer als höchstes Organ des Staates bestimmte (ebd.: 28-29). Die Wirklichkeit sah allerdings so aus, dass nicht die Volkskammer, sondern das Politbüro das eigentliche Machtzentrum der DDR war und dass somit die SED die führende und bestimmende Rolle im Staatssystem der DDR inne hatte (BETKER 2005: 91).

Zur Machtsicherung und Festigung der alleinigen Entscheidungshoheit wurde im Jahr 1952 die Selbstverwaltung der einzelnen Kommunen aufgehoben. Die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden fünf Länder wurden per Gesetz abgeschafft und in 14 neue Bezirke eingeteilt5 und „[d]amit waren die Reste von Föderalismus und Selbstverwaltung beseitigt“ (WEBER 1999: 39). Von nun an bildeten auf der mittleren Verwaltungsebene der Bezirkstag und der Bezirksrat die führenden Organe, wobei das entscheidende Verwaltungsorgan der Bezirksrat war und die eigentliche Leitungsfunktion von dem Vorsitzenden und dem Sekretär des Rates ausgeübt wurde. Diese beiden Positionen wurden in allen Bezirken der DDR mit Parteifunktionären der SED besetzt (ebd.: 40). Somit brachte „[d]ie Verwaltungsreform [..] nicht nur eine Zentralisierung, sie vereinfachte auch die Anleitung und Kontrolle des Staatsapparats durch die SED“ (ebd.).

Während des 40jährigen Bestehens der DDR durchdrang also die SED den Staat in all seinen Organen und so beschreibt FLIERL das politisch-administrative System der DDR wie folgt:

Dieses mit „Diktatur des Proletariats“ und als „Demokratischer Zentralismus“ oft genug verklärte System war tatsächlich Diktatur einer Staatspartei ohne entwickelte Entscheidungsbeteiligung des Proletariats, also Diktatur des Parteiapparats, mit viel Zentralismus ohne Demokratismus. Es war das System des Stalinismus, ein System, das Demokratie ausschaltet, parlamentarische wie erst recht außerparlamentarische, ein System, durch das die herrschende Partei nicht etwa nur politisch führte, sondern direkt administrativ eingreifend alle gesellschaftlichen Prozesse im Lande leitete (FLIERL 1991: 55)

Zusammenfassend kann man also festhalten, dass die DDR ein zentralistisch geleiteter und hierarchisch streng aufgebauter Staat war, in welchem die SED in allen Belangen und auf allen Ebenen die volle Entscheidungsgewalt hatte.

4.2 Zentralismus in der Stadtplanung

Durch die Aufhebung der kommunalen Selbstverwaltung 1952 verloren die Kommunen die Gebiets-, die Personal-, die Finanz-, die Organisations-, die Rechtsetzungs- und die Gerichtshoheit; kurzum: Sie verloren die Hoheitsgewalt auf allen Ebenen und somit auch die Planungshoheit (BETKER 2005: 112). Entsprechend dem politisch- administrativen System der DDR traf die SED also auch auf dem Gebiet der Stadtplanung alle Entscheidungen. So leitete die Partei vom Politbüro aus über das dort angeschlossene Sekretariat des ZK für Wirtschaft sowie über die diesem unterstellte Abteilung Bauwesen des ZK das gesamte Bauwesen der DDR in allen Ebenen der Partei- und Staatshierarchie von oben nach unten (FLIERL 1993: 56). Der Abteilung Bauwesen des ZK waren wiederum alle Produktionsbetriebe des Bauwesens, alle Einrichtungen der Stadtplanung und der Projektierung sowie die Bauforschung unterstellt (ebd.).

Dieser hierarchische Aufbau gewährleistete, dass alle von der SED festgelegten und als verbindlich erklärten Ziele und Grundsatzentscheidungen, die das Bauwesen und die Stadtplanung betrafen, auch in allen genannten Organen umgesetzt wurden. Dazu zählten auch „Detailfragen auf örtlicher Ebene“ (BETKER 2005: 88). Einige Städte verfügten zwar über eigene städtebauliche Planungseinrichtungen - dazu gehörten auch Greifswald, Rostock und Stralsund6 - jedoch konnten diese nur einen sehr beschränkten Einfluss auf die Planungs- und Bautätigkeit in den jeweiligen Städten nehmen und nicht eigenverantwortlich oder gar autonom handeln, da sie sich im hierarchischen Staatsaufbau auf der untersten Ebene befanden und dadurch weisungsgebunden waren (ebd.: 84, 88). Das bedeutet, dass sie sich in ihrem Handeln nach dem zu richten hatten, was ihnen von den übergeordneten Organen aufgetragen wurde.

Alles in allem war also das gesamte Bauwesen der DDR, wie alle anderen Bereiche des Staates, zentralistisch gesteuert und musste die politischen Vorgaben der Partei- und Staatsführung beachten und ihre Arbeitsanweisungen ausführen.

5 Die Entwicklung der Stadtplanung, des Städtebaus und der städtebaulichen Leitbilder in der SBZ und in der DDR

Die Bau- und Planungsgeschichte der DDR umfasst - einschließlich der direkten Nachkriegszeit - einen Zeitraum von 45 Jahren. Sie weist vielfältige Facetten auf und wurde durch eine Vielzahl an unterschiedlichen Ereignissen stark geprägt. Aufgrund dessen erhebt die folgende Darstellung nicht den Anspruch der Vollständigkeit, da dies den Rahmen dieser Arbeit bei weitem überschreiten würde. Nichtsdestominder wird eine Auswahl der wichtigsten Geschehnisse in chronologischer Reihenfolge dargestellt, wobei der Versuch unternommen wurde, den Entwicklungsverlauf der Stadtplanung und des Städtebaus in aufeinander folgende Phasen zu gliedern, die sich durch verschiedene Vorstellungen, Leitbilder und Ziele des Bauwesens unterscheiden lassen, obwohl selbstverständlich klar ist, dass diese Vorgehensweise nur ein Hilfsmittel ist, dessen man sich bedient, um eine bessere Übersicht zu bekommen. Die Einteilung dieser Phasen erfolgt in Anlehnung an die Einteilungen verschiedener Autoren, wie beispielsweise PALUTZKI (2000), HOSCISLAWSKI (1991), NUTZ (1993), BEYME (1987), DURTH et al. (1999a) und anderer und sie dient als Grundlage für die Untersuchung des Umgangs mit städtebaulichem Erbe in der DDR anhand der drei Fallstudienstädte Greifswald, Rostock und Stralsund (siehe Kapitel 6-8). Aus diesem Grund wird in den einzelnen Phasen speziell auch auf Gesetze, Verordnungen und Richtlinien eingegangen, die im Umgang mit städtebaulichem Erbe von Bedeutung waren - sofern es welche gab - und somit werden in den einzelnen Phasen erste Tendenzen aufgezeigt, anhand derer man einen vorläufigen Eindruck über den Umgang mit dem städtebaulichem Erbe in der DDR bekommt.

5.1 1945-1949: Anfänge der Stadtplanung und des Städtebaus in der SBZ -Leitbild der funktionellen Stadt?

Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln waren die Trümmerräumung in den bombardierten und zerstörten Städten und die Schaffung von Wohnraum die wichtigsten Aufgaben in den vier Besatzungszonen nach dem Zweiten Weltkrieg - so auch in der SBZ. Da diese Aufgaben kaum zentralistisch zu bewältigen waren und weil sich die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) durch das Potsdamer Abkommen7 dazu verpflichtet hatte „die Demokratie [..] in Deutschland dezentral von unten aufzubauen“ (BETKER 2005: 154, Hervorhebung im Original), wurde der Neuaufbau der Kommunalverwaltung in der SBZ rasch vorangetrieben. Schon im September 1946 fanden erste Wahlen zu Gemeinde- und Stadtverordnetenvertretungen statt (SBZ-Handbuch 1990: 304f.). Neben verschiedenen anderen Rechten und Pflichten war nun auch „die Stadtplanung […] Teil der hoheitlichen Aufgaben der Städte und Gemeinden und in Stadtplanungsämtern institutionalisiert“ (BETKER 2005: 155).

Auch wenn Stadtplaner und Architekten der einzelnen Kommunen in den ersten Nachkriegsjahren überwiegend mit der erwähnten Organisation der Trümmerbeseitigung und Wohnraumbeschaffung zu tun hatten, fanden „schon 1946/47 intensive Planungsarbeiten und Wettbewerbe zum Wiederaufbau der kriegszerstörten Städte statt“ (NUTZ 1993: 159) und die Akteure versuchten eine für sie stimmige und der Zeit angemessene Architektur zu finden. Auf der Suche nach dieser orientierten sie sich vorwiegend am Bauhaus-Funktionalismus, der vor allem während der Weimarer Republik hohen Zuspruch gefunden hatte. Dies lag nicht zuletzt daran, dass im Zuge der Entnazifizierung Deutschlands nur „politisch unbelastete Architekten in führende Stellungen“ (HOSCISLAWSKI 1991: 39) berufen wurden, die somit zuletzt meist während der Weimarer Republik aktiv in ihrem Beruf tätig waren. Außerdem holten sich die Architekten und Stadtplaner der SBZ Anregungen und Ideen im Ausland. Nach HOSCISLAWSKI (1991: 40) machten sie sich vertraut mit den Planungen und Entwürfen der Architekten aus allen vier Siegerstaaten. So standen auf der einen Seite die „Planungsvorstellungen von Le Corbusier, die Vorschläge der englischen CIAM- Sektion für die Umgestaltung Groß-Londons und die Konzeption der amerikanischen Gartenstadt Radburn“ (FRIEDRICH 1947 nach HOSCISLAWSKI 1991: 40) im Blickpunkt des Interesses. Von den Architekten und Stadtplanern, die in der Sowjetunion tätig waren, übernahm man auf der anderen Seite schon zu diesem Zeitpunkt die Erkenntnis, dass die Bedingung für eine effektive und wirksame Stadtplanung die Planwirtschaft ist, da mit dieser eine spontane, unkontrollierte Entwicklung der Stadt ausgeschlossen werden kann (ebd.).

So hält HOSCISLAWSKI (1991: 42) für die Architektur und Stadtplanung in der SBZ - also für den Zeitraum zwischen 1945-1949 - fest, dass diese sich am Leitbild der funktionellen Stadt orientierte und demzufolge nach einer räumlichen Trennung der vier Funktionen Wohnen, Arbeiten, Erholen und Verkehr im Stadtbild verlangte. Auch WEBER (1998: 55 f.), DURTH & GUTSCHOW (1993: 157) und DURTH et al. (1999a: 90ff.) weisen neben HOSCISLAWSKI (1991: 38-39) und anderen Autoren eine Bemühung um Wiedereröffnung des Bauhauses von Seiten verschiedener Architekten8 nach, auch wenn sie nicht direkt von einer Orientierung am Leitbild der funktionellen Stadt sprechen. Dagegen erkennt TOPFSTEDT (1980 nach NUTZ 1993: 159) „das Fehlen eines zentralen städtebaulichen Leitbildes während der unmittelbaren Nachkriegszeit“.

Auch wenn die Frage nach dem Vorhandensein eines städtebaulichen Leitbildes in der SBZ an dieser Stelle nicht eindeutig bejaht oder verneint werden kann, so lässt sich aber zumindest ohne Zweifel festhalten, dass es nur selten zu einer Umsetzung der entworfenen Pläne in den einzelnen Kommunen kam und dass der Aufbau der Städte nur vereinzelt und in Ansätzen vollzogen werden konnte. Dies hatte verschiedene Gründe: Zum einen konnten viele Pläne mangels Baumaterials, welches vorwiegend aus Trümmern gewonnen wurde, nicht realisiert werden. Gerade Stadtplanungen, die nach einer grundlegenden Umgestaltung der vorhandenen Stadtstruktur verlangten, ließen sich nicht realisieren, „da auch in zerstörten Stadtgebieten ober- und unterirdische Bausubstanz erhalten geblieben war, die angesichts der materiellen Lage nach dem Krieg berücksichtigt werden mußte“ (HOSCISLAWSKI 1991: 47). Zum anderen wurden mit den vorhandenen Baumaterialien vorwiegend Industriebetriebe in Stand gesetzt und ab 1947 auf Befehl der SMAD vor allem Neubauerndörfer errichtet (NUTZ 1993: 159). Neben dem so fehlenden Baumaterial für den Aufbau der Städte wurden auch „nahezu alle Architekten […] für die Planung von Neubauerndörfern eingesetzt, so daß für den Städtebau wenig Aufmerksamkeit blieb“ (DÜWEL & GUTSCHOW 2001: 164). Weitere wichtige Gründe, die die Realisierung der verschiedenen Pläne verhinderten, waren die zu dieser Zeit noch bestehende Bodenparzellierung und das vorhandene Grundeigentumsrecht. Pläne, die einen tief greifenden Stadtumbau vorsahen, konnten nur durch eine Veränderung und Neuordnung des Grundbesitzes durchgeführt werden (GÄBLER 1947 nach HOSCISLAWSKI 1991: 49). Zwar wurde durch verschiedene Reformen und Gesetze, wie z.B. die Bodenreform9, recht früh ein Instrument zur Neuordnung und Neustrukturierung der Grundstücke eingesetzt und „aus städtebaulicher Sicht waren die Rahmenbedingungen eines zügigen Wiederaufbaus durch die Bodenreform für die Kommunen sicherlich von gewissem Vorteil“ (NUTZ 1993: 159), jedoch wurden unbeschränkte Enteignungsmöglichkeiten erst mit dem Aufbaugesetz von 1950 geschaffen (siehe dazu Kapitel 5.2).

Die Städte und Gemeinden, die in den ersten Nachkriegsjahren individuelle und den Bedürfnissen der Städte entsprechende Pläne und Entwürfe zum Wiederaufbau der zerstörten Städte erstellten, diese aber aus den genannten Gründen nur selten verwirklichen konnten, verloren noch vor der Gründung der DDR zunehmend ihre kommunale Autonomie. Das Ende dieser wurde in erster Linie - allerdings mit etwas zeitlicher Verzögerung - durch den Beginn des Kalten Krieges im Frühjahr 1947 und dem damit verbundenem Aufbau zentralistischer Strukturen in der SBZ eingeläutet (WEBER 1999: 22ff.). Durch den Befehl Nr.138 wurde im Juni 1947 durch die SMAD die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) geschaffen, aus der am 07.10.1949 die Provisorische Regierung der DDR hervorging (DDR-Handbuch 1985: 276). Damit wurde „ein demokratisch nicht legitimiertes Instrument zentralistischer Politik, das schon bald die legislative Funktion und Entscheidungsgewalt der Landtage an sich zog“ (BETKER 2005: 155), eingesetzt. In der Folge verloren die Kommunen zunehmend an Einfluss und Eigenständigkeit, was dadurch verdeutlicht wurde, dass sie nur noch von der DWK aufgetragene Aufgaben auszuführen hatten. Auch auf politischer Ebene wurden diese Tendenzen verstärkt. Ab Herbst 1948 wurde in der SBZ mit der Umstrukturierung zu einem zentralistisch politisch-administrativen System (siehe Kapitel 4.1) begonnen (NUTZ 1993: 159; BETKER 2005: 157). Durch die Kommunalwirtschaftsverordnung, die im November 1948 von der DWK erlassen wurde, verloren die Kommunen zunehmend ihren freien Handlungsspielraum und die damit verbundenen Kompetenzen (SBZ-Handbuch 1990: 312). In Folge deren Inkrafttretens kam es dazu, dass Wirtschaftsunternehmen, Dienstleistungs- und Versorgungsbetriebe usw. zu einem Kommunalwirtschaftsunternehmen zusammengefaßt, in Volkseigentum überführt und der Verwaltung der zentralen Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) unterstellt worden sind (ebd.).

Von dieser Regelung war natürlich auch das Bauwesen betroffen, welches von nun an ebenfalls in die zentralistischen Strukturen eingegliedert wurde (siehe Kapitel 4.2), wodurch den Städten in diesem Sektor jegliche individuelle Einflussnahme entzogen wurde. Schon in den ersten Jahren nach der Gründung der DDR wurden in allen Ebenen der Staatsorganisation und somit auch im Bauwesen, neue Machtstrukturen eingerichtet und gefestigt. Dementsprechend wurden „bereits 1950 [..] elementare Rahmenbedingungen für das Bauwesen abgesteckt und [erste] rechtliche Grundlagen dafür geschaffen“ (NUTZ 1993: 159). Als die wichtigsten sind an dieser Stelle der Fünfjahresplan, die Sechzehn Grundsätze des Städtebaus und das Aufbaugesetz zu nennen, denn gerade diese drei Verordnungen bzw. Gesetze bildeten die entscheidenden Grundlagen für die Architektur und den Städtebau in der DDR. Das in ihnen festgelegte und verankerte „Konzept eines zentralistisch geleiteten und planwirtschaftlich eingebundenen Städtebaus ist - bei allen Präzisierungen, Ergänzungen und Konkretisierungen - im Prinzip 40 Jahre lang bestimmend geblieben“ (FLIERL 1991:50), und deshalb wird die folgende Phase auch etwas genauer dargestellt.

5.2 1950-1955: Anknüpfung an nationale Bautraditionen - Leitbild der schönen kompakten Stadt

Am 07.10.1949 konstituierte sich der Deutsche Volksrat zur »Provisorischen Volkskammer« und gleichzeitig trat die Verfassung der DDR in Kraft. Erster Präsident der DDR wurde WILHELM PIECK und erster Ministerpräsident OTTO GROTEWOHL, der in seiner Regierungserklärung am 12.10.1949 die wichtigsten Punkte der Regierungsarbeit für die nächsten Jahre in Form des ersten Fünfjahresplan der Wirtschaft für die Jahre 1951-55 verkündete (PALUTZKI 2000: 43). Dieser Fünfjahresplan war auch für das Bauwesen von enormer Bedeutung, denn in ihm wurde nicht nur festgehalten, dass dem Industriebau ein hoher Stellenwert beigemessen werden sollte, sondern vor allem auch, dass in den fünf Jahren seiner Gültigkeit alle Kriegsschäden zu beseitigen waren, womit insbesondere der Wiederaufbau der kriegszerstörten Städte gemeint war (NUTZ 1993: 160; PALUTZKI 2000: 43).

Der Wiederaufbau der Städte sollte nicht nur einem bestimmten, von der Regierung vorgegebenen Planungskonzept entsprechen, auf welches im Folgenden eingegangen wird, sondern vor allem auch in einer bestimmten Reihenfolge ablaufen. Am wichtigsten wurden die Planung und der damit verbundene Wiederaufbau und Neubau Berlins angesehen, da Berlin als Hauptstadt von Anfang an eine wichtige repräsentative Funktion und damit eine Sonderstellung gegenüber den anderen Städten der DDR einnahm (NUTZ 1993: 160, PALUTZKI 2000: 58). Parallel dazu wurden im Rahmen des Fünfjahresplanes insgesamt 53 weitere Städte als besonders wichtig eingestuft, für die folglich die ersten Baumaßnahmen geplant und durchgeführt werden sollten (ebd.: 59). Nach Dringlichkeit der Planung wurden diese in vier Kategorien eingeteilt, wobei die Planung und deren Realisierung für die Städte aus der ersten Gruppe Priorität vor denen aus der zweiten Gruppe hatte usw.. Danach wurde Rostock neben Dresden, Leipzig, Magdeburg, Chemnitz, Dessau, Wismar und Nordhausen in die erste und Stralsund neben anderen Städten in die zweite Kategorie eingestuft (BOLZ 1951: 72).

Um eine Gesamtkonzeption für den Wiederaufbau festzulegen, welche sich am sowjetischen Städtebau zu orientieren hatte, wurde im Frühjahr 1950 unter der Leitung des neu ernannten Ministers für Aufbau, LOTHAR BOLZ, eine sechswöchige »Studienreise«10 deutscher Architekten und Baufunktionäre nach Moskau unternommen. Das Ergebnis der Reise waren die so genannten Sechzehn Grundsätze des Städtebaus, die von der Regierung der DDR fast wörtlich und ohne eine spätere Reflexion von der in Moskau erarbeiteten Fassung übernommen worden sind (DURTH et al. 1999b: 63), auch wenn BOLZ explizit darauf hinwies, dass die Grundsätze nicht etwa den Anspruch darauf [erheben], sich als Grundsätze des sowjetischen Städtebaus zu präsentieren; sie stellen vielmehr die Bemühung dar, die von deutschen Städtebauern aus den Erfahrungen des sowjetischen Städtebaues gewonnen Erkenntnisse auf unsere deutschen Verhältnisse anzuwenden (BOLZ 1951: 32).

Für die zerstörten Städte der DDR bedeutete diese Orientierung am sowjetischen Städtebau „keinen Wiederaufbau im engeren Sinne, sondern einen Aufbau und Umbau in einem neuen Gesellschafts- und Wirtschaftssystem“ (NUTZ 1993: 160).

In den Sechzehn Grundsätzen des Städtebaus wurde also das grundlegende Verständnis von Städten und ihren Funktionen festgehalten, und es wurde zusätzlich bestimmt, wie der Aufbau der kriegszerstörten Städte aussehen sollte. So hieß es bereits im ersten Grundsatz, dass die Stadt „die wirtschaftlichste und kulturreichste Siedlungsform für […den] Menschen […und] in Struktur und architektonischer Gestaltung Ausdruck des politischen Lebens und des nationalen Bewusstseins des Volkes“ (BOLZ 1951: 87) sei und im zweiten Grundsatz wurde fixiert, dass „[d]as Ziel des Städtebaus [..] die harmonische Befriedigung des menschlichen Anspruches auf Arbeit, Wohnung, Kultur und Erholung“ (ebd.) sei. Im dritten Grundsatz wurde generell bestimmt, dass [d]ie Städte [..] in bedeutendem Umfang von der Industrie für die Industrie gebaut [werden und dass d]as Wachstum der Stadt, die Einwohnerzahl und die Fläche [..] von den städtebildenden Faktoren bestimmt [werden], das heißt, von der Industrie, den Verwaltungsorganen und den Kulturstätten, soweit sie mehr als örtliche Bedeutung [haben] (ebd.: 88).

Des Weiteren wurde im dritten Grundsatz festgehalten, dass die genannten städtebildenden Faktoren ausschließlich von der Regierung der DDR zu bestimmen und zu bestätigen waren. Im sechsten Grundsatz wurde der hohe Stellenwert der Stadtzentren für die Städte hervorgehoben und es wurde außerdem festgelegt, wie der Aufbau der zerstörten Innenstädte auszusehen hatte:

Das Zentrum bildet den bestimmenden Kern der Stadt [und…] ist der politische Mittelpunkt für das Leben seiner Bevölkerung. Im Zentrum der Stadt liegen die wichtigsten politischen administrativen und kulturellen Stätten. Auf den Plätzen im Stadtzentrum finden die politischen Demonstrationen, die Aufmärsche und die Volksfeiern an Festtagen statt. Das Zentrum wird mit den wichtigsten und monumentalsten Gebäuden bebaut, beherrscht die architektonische Komposition des Stadtplanes und bestimmt die architektonische Silhouette der Stadt (ebd.).

Auch im neunten Grundsatz wurden Regelungen für den Aufbau der Innenstädte getroffen, und zwar wurde dort notiert, dass „[d]as Antlitz der Stadt, ihre individuelle künstlerische Gestalt, [..] von Plätzen, Hauptstraßen und den beherrschenden Gebäuden im Zentrum der Stadt bestimmt [wird] (in den größten Städten von Hochhäusern)“ (ebd.: 89). In den übrigen Grundsätzen dieses Regelwerkes wurden unter anderem Richtlinien für den Verlauf von Straßen, den Bau von Wohngebieten und die Anlage von Grünflächen festgeschrieben, sowie weitere grundlegende Entscheidungen getroffen.

In den Sechzehn Grundsätzen des Städtebaus lassen sich auch Regelungen für den Umgang mit dem städtebaulichen Erbe finden. So forderte der fünfte Grundsatz unter anderem eine „Berücksichtigung der historisch entstandenen Struktur der Stadt bei Beseitigung ihrer Mängel“ (ebd.: 88). Die »Berücksichtigung der historisch entstandenen Struktur der Stadt« lässt explizit den Schluss zu, dass historisch gewachsene und architektonisch wertvolle Strukturen bzw. Bausubstanzen in den Städten geschützt werden sollten. Jedoch wurde bereits am 06.09.1950 - dem Tag an dem das Aufbaugesetz, also die rechtliche Grundlage zur Durchführung der Sechzehn Grundsätze des Städtebaus, verabschiedet wurde - mit der Sprengung des Berliner Schlosses am Lustgarten begonnen (PALUTZKI 2000: 54f.; DÜWEL & GUTSCHOW 2001: 176). Dieses Ereignis ist ein bekanntes Beispiel der damaligen Zeit für die Auslegung des Zusatzes »bei Beseitigung ihrer Mängel«, welchen der Aufbauminister LOTHAR BOLZ 1950 wie folgt erläutert hat:

Dieser Grundsatz verlangt die Berücksichtigung des historisch Entstandenen, wohlbemerkt die Berücksichtigung, nicht die blinde Verwendung oder Kopierung. Im Gegenteil, der Städtebauer muß sich auch die Beseitigung der Mängel in der historisch entstanden Struktur der Stadt zum Ziele setzen. Dazu sind allerdings sehr gründliche Untersuchungen darüber notwendig, was als Mangel anzusehen ist, was an Stelle des Mangelhaften gesetzt werden muß, mit welchen Mitteln, mit welchen Kosten und in welcher Zeit das geschehen kann (BOLZ 1951: 41-42).

Die »Mängel«, die zur Beseitigung des Schlosses geführt haben, waren vielschichtig. Zum einen störte das Schloss offensichtlich, weil an dieser Stelle, also am Lustgarten, ein zentraler Demonstrationsplatz entstehen sollte, wie er im sechsten Grundsatz gefordert wurde. Zum anderen „sollte ein Schloß keine Rolle mehr spielen, zumal dieses Schloß als Symbol reaktionären Preußentums galt“ (LIEBKNECHT 1986 nach PALUTZKI 2000: 55) und somit aus ideologischer Sicht keine Daseinsberechtigung mehr hatte. Dieses Beispiel ist auch ein Beleg für den von NUTZ (1993: 160) angesprochenen Unterschied zwischen dem „Aufbau und Umbau in einem neuen Gesellschafts- und Wirtschaftssystem“(ebd.) gegenüber einem „Wiederaufbau [der Städte] im engeren Sinne“(ebd.).

Die Sechzehn Grundsätze des Städtebaus, die die wissenschaftliche und theoretische Grundlage für die Stadtplanung darstellten, wurden im September 1950 durch das schon angesprochene Aufbaugesetz rechtlich legitimiert. Geregelt wurde in diesem Gesetz unter anderem, dass der Aufbau vom Volkswirtschaftsplan abhängt (§1) und dass neben dem planmäßigen Aufbau der Hauptstadt Deutschlands, Berlin, in erster Linie die wichtigsten Industriezentren aufzubauen sind, wozu auch Rostock gezählt wurde (§2). Weiterhin wurde in diesem Gesetz geregelt, dass das Ministerium für Aufbau die Planungen der Städte anzuleiten, zu lenken und die Durchführung zu überwachen habe und darüber hinaus unter anderem noch für eine Beschleunigung, Verbilligung und Verbesserung des Bauens zu sorgen habe (§4). Unter der Überschrift »Planung und Bestätigung« wurde - wie bereits angesprochen - geregelt, dass die Sechzehn Grundsätze des Städtebaus als verbindlich gelten (§7) (BOLZ 1951: 91-97). In §14 wurde festgehalten, dass die Regierung das Recht habe, Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile davon zu Aufbaugebieten zu erklären. Damit wurde bewirkt, daß in diesem Gebiet eine Inanspruchnahme von bebauten und unbebauten Grundstücken für den Aufbau und eine damit verbundene dauernde oder zeitweilige Beschränkung oder Entziehung des Eigentums und anderer Rechte erfolgen kann. Die Entschädigung erfolgt nach den zu erlassenden gesetzlichen Bestimmungen (ebd.: 96).

Durch dieses Gesetz wurde eine unbeschränkte Enteignungsmöglichkeit geschaffen, die der Stadtplanung viele neue Möglichkeiten und Perspektiven eröffnete, wie auch der Aufbauminister feststellte: „So bekommt der Städtebauer endlich die Möglichkeit, den Schritt vom Reißbrett in die Wirklichkeit zu tun, ohne die noch ausstehende Regelung der Entschädigungsfrage erst abwarten zu müssen“ (ebd.: 72). Allerdings wurde für eben diese im Gesetz angesprochene Entschädigung erst durch das Entschädigungsgesetz gesorgt, welches am 25.04.1960 erlassen wurde (DDR- Handbuch 1985: 99).

Ob man nun das Leitbild der funktionellen Stadt für die Zeit nach dem Krieg bis zur Gründung der DDR als verbindlich angesehen hat oder auch nicht, so steht doch fest, dass es ab 1950 in der DDR von offizieller Seite zu einer „Verteufelung von ›Formalismus und Konstruktivismus‹ moderner Architektur [kam], die mal als bürgerlich dekadent, mal als sozialreformistische Demagogie abgetan wurde“ (BEYME et al. 1992: 13), an der sich auch ehemalige Vertreter des Bauhaus-Funktionalismus beteiligten, wie beispielsweise KURT LIEBKNECHT, der zukünftige Präsident der Deutschen Bauakademie. Des Weiteren wurde es als nötig erachtet, zur „Bekämpfung »formalistischer Tendenzen«“ (PALUTZKI 2000: 121) eine zentrale Architekturkontrolle zu installieren.

Als Leitbild für die Architektur und den Städtebau wurde von LOTHAR BOLZ in seiner Rede zur Begründung des Aufbaugesetzes nun „die schöne deutsche Stadt“ (BOLZ 1951: 56) als verbindlich erklärt und KURT LIEBKNECHT forderte im Juni 1950 das Leitbild des Anknüpfens an nationale Traditionen (PALUTZKI 2000: 53). Auch LOTHAR BOLZ sprach im März 1950 von einer Anknüpfung „an unsere[.] besten nationalen Traditionen“ (BOLZ 1951: 16). Nach DURTH et al. zielten - neben anderen Merkmalen - die Formulierung der Sechzehn Grundsätze des Städtebaus und der Erlass des Aufbaugesetzes von Anfang an darauf ab, das Leitbild der „kompakten Stadt mit monumentalen Bauten [durchzusetzen], das in der politischen Propaganda wirkungsvoll den im Westen gültigen Prinzipien zur Gliederung und Auflockerung der Stadtlandschaften entgegengesetzt werden sollte“ (DURTH et al. 1999a: 162). Auch BEYME et al. sehen in den Grundsätzen „ein ausdrückliches Bekenntnis zum wirtschaftlichen und sozialen Wert der ›kompakten‹ Stadt“ (BEYME et al. 1992: 11-12), erwähnen aber auch, dass dieses Leitbild nur in einigen Ansätzen verwirklicht wurde. DÜWEL & GUTSCHOW (2001: 187) verbinden die bisher erwähnten Leitbilder und sprechen vom Leitbild der schönen kompakten Stadt, oder auch von der „‚schöne[n] Stadt‘in kompakter Gestalt“ (DÜWEL & GUTSCHOW 2001: 175). Dieser Formulierung wird sich an dieser Stelle angeschlossen, denn es wurde sich sowohl an dem Kriterium der Kompaktheit, als auch an ästhetischen Gesichtspunkten orientiert.

Vorrangig sollten sich Architektur und Städtebau am Leitbild der kompakten Stadt orientieren. So verlangte WALTER ULBRICHT11 gemäß dem dreizehnten Grundsatz auf „den Bau niedriger Häuschen am Rande der Stadt […zu verzichten, denn dies bedeutet] einen gesellschaftlichen und kulturellen Rückschritt“ (ULBRICHT 1953a: 154). Dagegen sollte man sich „für den Wiederaufbau des zentralen Bezirks der Stadt interessieren“ (ebd.) und gemäß dem sechsten Grundsatz sollte „das Zentrum der Stadt [..] mit den wichtigsten und monumentalsten Gebäuden bebaut[..werden und es sollte] die architektonische Komposition des Stadtplanes [beherrschen] und [..] die architektonische Silhouette der Stadt“ (BOLZ 1951: 88) bestimmen. Gefordert wurden also unter anderem hohe Straßenrandbebauungen und überdimensionierte Magistralen mit monumentalen Bauten, welche sich vor allem im Zentrum der Stadt herausragend darstellen sollten, sowie ein zentraler Aufmarsch- und Demonstrationsplatz, auf dem „die Feiern des Volkes“ (DÜWEL & GUTSCHOW 2001: 187) stattfinden sollten. Des Weiteren sollten sich die Architektur und der Städtebau am Leitbild der schönen Stadt orientieren. Die Städte sollten ästhetisch und künstlerisch ansprechend geplant und errichtet werden, die „Schönheit der architektonischen Gestaltung [sollte] zu ihrem Recht komm[.en]“ (BOLZ 1951: 21). Auch diese Forderung wurde in den Grundsätzen des Städtebaus verankert. So besagte der vierzehnte Grundsatz, dass „die zentrale Frage der Stadtplanung und der architektonischen Gestaltung der Stadt [..] die Schaffung eines individuellen einmaligen Antlitzes der Stadt“ (ebd.: 90) sei. Als »schöne« Planungen wurden solche bezeichnet, die eine künstlerische Fassadengestaltung vorsahen und Hauptstraßen, Plätze und Uferzonen zu künstlerischen Komposition vereinten (ZINSERLING 1955: 378; DÜWEL & GUTSCHOW 2001: 187).

Allerdings sollten sich die Architekten und Stadtplaner nicht nur am Leitbild der schönen kompakten Stadt orientieren, sondern auch an die nationalen Architektur- bzw. Bautraditionen anknüpfen. Damit war nicht gemeint, dass die Errichtung von Bauwerken auf der Basis des traditionellen Handwerkes beruhen sollte, was in dieser Phase noch der Fall war, auch wenn schon erste Versuche unternommen wurden, das Bauwesen zu industrialisieren. Vielmehr verbirgt sich hinter der von Seiten des Aufbauministers LOTHAR BOLZ formulierten Forderung - nationale Architekturtraditionen aufzugreifen - der Anspruch an die Architekten und Stadtplaner der DDR, dass sie bei ihrer Arbeit an die besten nationalen Tradition[en] anknüpfen [sollten], sie zu neuem Leben erwecken und weder in der Planung [..der] Städte noch in der Gestaltung einzelner Bauten nach einem blindwütenden Schema verfahren [sollten], das sich über die Geschichte und die Kultur [..des] Volkes hinwegsetzt (BOLZ 1951: 16-17).

[...]


1 Das genaue Beitrittsjahr wird in der Literatur unterschiedlich angegeben und variiert insgesamt zwischen 1278 und 1293.

2 1974 erhielt Greifswald die Kreisfreiheit wieder zurück (BRUNNER 1996: 343).

3 Der Name »Roztoc« kommt aus dem Altslawischen und bedeutet übersetzt etwa »Auseinanderfließen eines Flusses« (Fellner 1993: 15).

4 An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Radierung nicht genordet ist. Die im unteren Bereich der Radierung abgebildete Warnow liegt nördlich des dargestellten Stadtkerns.

5 Einer dieser neu gebildeten Bezirke war der Bezirk Rostock. Zu ihm gehörten unter anderem auch Greifswald und Stralsund. Die Bezirkshauptstadt bildete Rostock, wie der Name schon verrät (BETKER 2005: 91).

6 Neben Wismar waren diese drei Städte allerdings die einzigen im Bezirk Rostock, die solche Einrichtungen besaßen (BETKER 2005: 84).

7 „Im „Potsdamer Abkommen“ vom 2.August.1945 vereinbarten die Alliierten [u.a.], Deutschland zu demokratisieren, zu entnazifizieren und zu entmilitarisieren sowie wirtschaftlich derart zu schwächen, daß von ihm niemals wieder eine militärische Bedrohung ausgehen könne“ (MÄHLERT 2004: 18).

8 So setzten sich beispielsweise die Architekten HERMANN HENSELMANN in Weimar und HUBERT HOFFMANN in Dessau für eine Wiedereröffnung des Bauhauses ein.

9 Schon am 08.09.1945 galt die Durchführung der Bodenreform für alle Länder der SBZ unter dem Motto „Junkerland in Bauernhand“ als verbindlich (PALUTZKI 2000: 13).

10 Diese »Studienreise« wird von DÜWEL & GUTSCHOW (2001: 175) als eine »Lektion« bezeichnet, bei der „hochrangige sowjetische Experten [..das] Muster sozialistischer Planung, an denen sich die zukünftige Praxis in der DDR zu orientieren hatte“, erläuterten.

11 WALTER ULBRICHT war zu diesem Zeitpunkt einer der drei stellvertretenden Ministerpräsidenten von OTTO GROTEWOHL und Generalsekretär der SED (WEBER 1999: 28; 32).

Fin de l'extrait de 133 pages

Résumé des informations

Titre
Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in der DDR
Sous-titre
Die Städte Greifswald, Rostock und Stralsund
Université
University of Cologne  (Geographisches Institut)
Note
1,0
Auteur
Année
2007
Pages
133
N° de catalogue
V91721
ISBN (ebook)
9783638049269
ISBN (Livre)
9783640219414
Taille d'un fichier
6057 KB
Langue
allemand
Mots clés
Umgang, Erbe
Citation du texte
Yvonne Kirchhöfer (Auteur), 2007, Der Umgang mit städtebaulichem Erbe in der DDR, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91721

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