Das Ziel dieser Themenhausarbeit ist der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in
dem Vertrag über eine Verfassung für Europa zu vergleichen. Meine Leitfrage lautet dabei:
Falls es Unterschiede in dem Begriff der Menschenwürde in diesen Texten gibt, was sind die
Gründe dafür? Diese Fragestellung wird dadurch begründet, dass es zwischen den zu
vergleichenden Dokumenten eine Zeitspanne von mehr als 50 Jahren liegt – das Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1949 rechtskräftig, die Charta der
Grundrechte der Europäischen Union wurde im Jahr 2000 von den Mitgliedsländer feierlich
erklärt und der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist im Moment zwar als Text fertig
und von vielen Mitgliedsländern der Europäischen Union ratifiziert, aber noch nicht als ein
völkerrechtliches Vertrag geltend – und der Rechtscharakter dieser Dokumente sich
voneinander unterscheidet.
Diese Arbeit beginnt mit der für den Vergleich nützlichen Darstellung der Begriffsgeschichte
der Menschenwürde. Danach wird die Menschenwürde als Verfassungsbegriff im
Allgemeinen erörtert. Im dritten Teil komme ich zu dem Grundgesetz. Bei allen drei zu
behandelnden Dokumenten fand ich sinnvoll die Entstehungsgeschichte kurz und knapp
einzugehen, da der Hintergrund eine Rolle bei dem daraus resultierenden Text spielt. Nicht
nur wegen des Lerneffekts habe ich bei dem Grundgesetz und der Charta zusätzlich die
Grundrechte im Generellen behandelt, sonst hätte ich die Stellung der Menschenwürde in den
Dokumenten ja nur begrenzt betrachten können. Im Abschluss zum dritten Teil komme ich zu
der Menschenwürde im Grundgesetz. Hier wird die rechtliche Stellung der Menschenwürde
im Grundgesetz dargestellt, wie die Menschenwürde geschützt wird, gefolgt von den
Grundrechtträgern und -verpflichteten und die Beziehung zwischen der Menschenwürde und
den Menschenrechten. Im vierten Teil werde ich die Charta behandeln. Nach der
Entstehungsgeschichte folgt die Darstellung der Grundrechte in der Charta und abschließend
wird die Menschenwürde in der Charta besprochen. Vor dem Vergleich werde ich noch im
fünften Teil die EU-Verfassung angehen. Gleich nach dem Entstehungs- und
Ratifizierungsprozess werde ich mich mit der Menschenwürde in der EU-Verfassung
beschäftigen.
Struktur der Arbeit
Vorwort
1. Die Begriffsgeschichte der Menschenwürde
2. Menschenwürde als Verfassungsbegriff
3. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
3.1 Die Entstehung des Grundgesetzes und des Art. 1 I GG
3.2 Die Grundrechte im Grundgesetz
3.3 Die Menschenwürde im Grundgesetz
4. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
4.1 Entstehungsgeschichte der Charta
4.2. Grundrechte in der Charta
4.3 Menschenwürde in der Charta
5. Vertrag über eine Verfassung für Europa
5.1. Der Entstehungsprozess der Verfassung
5.2. Menschenwürde in der EU-Verfassung
6. Der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz, in der Charta der Grundrechte der EU und in der EU-Verfassung im Vergleich
Nachwort
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit vergleicht das Verständnis der Menschenwürde im deutschen Grundgesetz, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie im Vertrag über eine Verfassung für Europa, um potenzielle Unterschiede und deren Gründe vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Entstehungszeiten und Rechtscharaktere der Dokumente zu analysieren.
- Historische Entwicklung des Begriffs der Menschenwürde
- Stellung der Menschenwürde im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
- Konzeption und Schutz der Menschenwürde in der EU-Grundrechtecharta
- Die Menschenwürde als oberster Wert in der EU-Verfassung
- Rechtsvergleichende Analyse der Dokumente
Auszug aus dem Buch
3.3 Die Menschenwürde im Grundgesetz
Der Art. 1 I 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ stellt das Verfassungsprinzip des Grundgesetzes dar. Wie die Welt schon erlebt hat, ist die Menschenwürde antastbar und bedarf eines effektiven Schutzes des Staates. Ob die Menschenwürde im Grundgesetz ein Grundrecht darstelle, ist umstritten, aber auch ihre vielfältige Rechtsgeltung: Art. 1 I GG ist die höchste Norm des objektiven Rechts und seine positivrechtliche Bedeutung liegt vor allem darin, dass er den Wertenmaßstab für das staatliche Handeln formuliert. Für die Grundrechtsanwendung bedeutet das, dass: „aa) Art 1 I begründet im zeitlosen Spannungsverhältnis Individuum-Staat eine Ausgangvermutung zu Gunsten des Menschen [...] bb) Er entwirft die Grundvorstellung von diesem Menschen, um dessenwillen der Staat da ist [...] cc) Er macht damit die Formalbegriffe „Wesensgehalt“ und „Menschenrechtsgehalt“, an denen jegliche staatliche Verfügungsmacht ihr Ende findet, werterfüllt und eröffnet so überhaupt erst die Möglichkeit dem positivrechtlichen Gebot der Art. 19 II und 79 III sinnvoll zu genügen.“ Das Bundesverfassungsgericht hat die Menschenwürdegarantie als subjektivöffentliches Recht geordnet. Dies beruht auf dem zweiten Satz des Art. 1 I GG, wonach der Schutz des Individuums vorrangig gegenüber dem öffentlichen Interesse ist.
Zusammenfassung der Kapitel
Vorwort: Einleitung in die Thematik der Menschenwürde und Definition der leitenden Forschungsfrage sowie des methodischen Vorgehens.
1. Die Begriffsgeschichte der Menschenwürde: Darstellung der historischen Entwicklung des Begriffs von der Antike über die jüdisch-christliche Tradition bis hin zur modernen Prägung durch Immanuel Kant.
2. Menschenwürde als Verfassungsbegriff: Analyse der Menschenwürde als offenem, aber zentralem Verfassungsbegriff und Rechtsprinzip innerhalb der nationalen und internationalen Rechtsordnung.
3. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Untersuchung der Entstehung, des Grundrechtsschutzes und der spezifischen rechtlichen Verankerung der Menschenwürde als unantastbarer Wert im Grundgesetz.
4. Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Behandlung der Entstehungsgeschichte, Struktur und inhaltlichen Ausgestaltung der Grundrechte sowie der besonderen Stellung der Menschenwürde in der Charta.
5. Vertrag über eine Verfassung für Europa: Erläuterung des Prozesses zur EU-Verfassung und Einordnung der Menschenwürde als obersten Wert in diesem neuen Vertragswerk.
6. Der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz, in der Charta der Grundrechte der EU und in der EU-Verfassung im Vergleich: Systematische Gegenüberstellung der drei Dokumente hinsichtlich ihrer religiösen Bezüge, ihres Menschenbildes und ihrer rechtlichen Verbindlichkeit.
Nachwort: Zusammenfassende Beantwortung der Leitfrage unter Berücksichtigung der zeitlichen Entwicklung und der notwendigen Anpassung von Rechtstexten an moderne gesellschaftliche Herausforderungen.
Schlüsselwörter
Menschenwürde, Grundgesetz, EU-Verfassung, Grundrechtecharta, Verfassungsrecht, Völkerrecht, Unantastbarkeit, Schutzdimension, Abwehrdimension, Bioethik, Menschenrechte, Rechtsvergleich, Grundrechte, Rechtsstaat, Autonomie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den Begriff der Menschenwürde in drei zentralen Rechtsdokumenten: dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem Vertrag über eine Verfassung für Europa.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Arbeit beleuchtet die historische Begriffsgeschichte, die rechtliche Stellung als Verfassungsbegriff sowie den Schutz der Menschenwürde im Kontext von staatlichem Handeln und modernen ethischen Herausforderungen wie der Biotechnologie.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Hauptziel ist es, etwaige Unterschiede im Menschenwürdebegriff dieser Texte zu identifizieren und die Gründe hierfür, insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Zeiträume und Rechtscharaktere der Dokumente, aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende Methode, ergänzt durch eine historische und systemtheoretische Analyse, um die Begriffe der Menschenwürde in ihrer jeweiligen dokumentarischen Einbettung zu bewerten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der drei genannten Dokumente, deren Entstehungsgeschichte sowie die Analyse der grundrechtlichen Strukturen und Schutzfunktionen in Bezug auf die Menschenwürde.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Menschenwürde, Grundgesetz, EU-Verfassung, Grundrechtecharta, Unantastbarkeit, Rechtsvergleich und Menschenrechte.
Wie unterscheidet sich die Menschenwürde im Grundgesetz von der in der Charta?
Während das Grundgesetz die Menschenwürde als einen über der Verfassung stehenden Grundwert betont, ist die Menschenwürde in der Charta stärker in ein justiziables Grundrechtssystem eingebettet, das auch modernere Aspekte wie den Schutz vor biotechnologischen Eingriffen stärker akzentuiert.
Welchen Einfluss haben aktuelle ethische Debatten auf die Definition der Menschenwürde in der EU-Verfassung?
Die EU-Verfassung greift moderne Herausforderungen wie das reproduktive Klonen oder den Schutz personenbezogener Daten explizit auf, was den Begriff der Menschenwürde im Vergleich zum 1949 entstandenen Grundgesetz stärker zukunftsorientiert und detaillierter ausrichtet.
- Citar trabajo
- Magistra Artium Salla Huikuri (Autor), 2005, Was ist Menschenwürde? Das Grundgesetz der Bundesrepublik, die Charta der Europäischen Union und der Vertrag über eine Verfassung für Europa im Vergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91722