In der folgenden Arbeit wird zum einen darauf eingegangen, wie das Instrument der Kurzarbeit im Wesentlichen funktioniert und unter welchen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen es zum Einsatz kommen kann, sowie Problematiken und Fragestellungen, die mit diesen Voraussetzungen einhergehen besonders gerade jetzt in Zeiten von Corona.
Seit Anfang 2020 hat sich über den Ausgangspunkt China, das Virus Covid19/ Corona fast auf dem gesamten Erdball rasant ausgebreitet und sorgt in vielen Bereichen der Welt, insbesondere dem Gesundheitssystem und der globalen Weltwirtschaft für Einschnitte jeglicher Art. Ganz besonders stark sind die Auswirkungen im alltäglichen Arbeitsleben zu spüren. Menschen können nicht mehr wie gewohnt ihrer Erwerbstätig nachgehen. Manche Arbeitnehmer arbeiten nur noch ein Bruchteil von dem, was sie vorher gearbeitet haben und andere wiederum erfahren eine Reduzierung ihrer Tätigkeit auf bis zu 0%. Dies hat nicht nur zur Folge, dass ganze Betriebe lahmgelegt sind, sondern auch die Entstehung von existenziellen Problematiken, sowohl auf der Seite der Arbeitgeber als auch bei den Arbeitnehmern. Genau für solche Arten von Problemstellungen existiert das arbeitspolitische Instrument der Kurzarbeit, welches in erster Linie die Funktion hat in Krisenzeiten wie der Aktuellen als unterstützendes Hilfsmittel zu fungieren, somit Betriebe vorübergehend wirtschaftlich zu entlasten und im Endeffekt Arbeitsplätze
zu sichern.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Das Instrument der Kurzarbeit
I. Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld im Allgemeinen
II. Voraussetzungen der Kurzarbeit
III. Rechtsfolgen der Kurzarbeit
C. Problematiken bei der Anordnung von Kurzarbeit
I. Kollektivrechtliche Regelungen
1. Die Frage der Vorrangigkeit
2. Die Anwendbarkeit von tariflichen Regelungen
2. Anordnung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarungen
II. Individualrechtliche Regelungen
1. Arbeitsvertragliche Regelungen und Zusatzvereinbarungen
2. Kurzarbeit durch Änderungskündigung
D. Schlusswort
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und Anordnungsbefugnisse zur Einführung von Kurzarbeit, insbesondere vor dem Hintergrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Krisensituation. Ziel ist es, die komplexen rechtlichen Anforderungen an die Anordnung von Kurzarbeit sowohl auf kollektivrechtlicher als auch auf individualrechtlicher Ebene kritisch zu beleuchten.
- Grundlagen und Definition des Instruments Kurzarbeit
- Kollektivrechtliche Anordnungsbefugnisse (Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen)
- Individualrechtliche Umsetzungsmöglichkeiten (Arbeitsverträge und Änderungskündigung)
- Rechtliche Anforderungen an Ankündigungsfristen
- Problematiken bei der Einbeziehung leitender Angestellter
Auszug aus dem Buch
2. Kurzarbeit durch Änderungskündigung
Sollte der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer einer Zusatzvereinbarung nicht zustimmt und auch keine Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag bereits vorhanden ist, kann als letztes Mittel, vorausgesetzt kollektive Anordnungsbefugnisse bestehen nicht, die Anordnung von Kurzarbeit durch eine Änderungskündigung herbeigeführt werden. Änderungskündigungen gelten als absolut letztes Mittel, wenn es um die Einführung von Kurzarbeit geht, da mit diesem Instrument direkt in das synallagmatische Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfindlich eingegriffen wird.
a) Die Soziale Rechtfertigung
Fraglich ist ob eine betriebsbedingte Änderungskündigung soziale Rechtfertigung erfährt. Dies ist zu bejahen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die eine Änderungskündigung sozial rechtfertigen könnten. Die gesetzliche Sichtweise erlaubt es von solcherlei dringenden betrieblichen Erfordernissen zu sprechen, sollte ein erheblicher Arbeitsausfall gem. §170 SGB III vorliegen. Es muss für Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen werden eine Grundlage für die Einführung von Kurzarbeit zu schaffen, wenn dies durch anderweitige kollektive oder individuelle Vereinbarungen nicht möglich erscheint.
b) Das Risiko für den Arbeitgeber
Letztlich muss noch angeführt werden, dass die Änderungskündigung als eine äußerst riskante Grundlage für den Arbeitgeber anzusehen ist, da er Gefahr läuft seine Arbeitnehmer ganz zu verlieren, sollten sie in die Änderungskündigung nicht einwilligen, denn dann gilt das Arbeitsverhältnis als beendet.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einführung erläutert die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Arbeitsleben und skizziert die Funktion der Kurzarbeit als Kriseninstrument zur Beschäftigungssicherung.
B. Das Instrument der Kurzarbeit: Hier werden die Definition, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kurzarbeit im Allgemeinen dargelegt, insbesondere unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Basis.
C. Problematiken bei der Anordnung von Kurzarbeit: Dieses Kapitel analysiert tiefgehend die kollektiv- und individualrechtlichen Rechtsgrundlagen für die Anordnung von Kurzarbeit sowie damit verbundene Herausforderungen.
D. Schlusswort: Das Schlusswort resümiert die Relevanz der Kurzarbeit in Krisenzeiten und betont die Notwendigkeit der Klärung hoher Anforderungen an die Anordnungsbefugnis.
Schlüsselwörter
Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld, Arbeitsrecht, Corona-Pandemie, Anordnungsbefugnis, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Änderungskündigung, Mitbestimmung, Beschäftigungssicherung, Transparenzgebot, Ankündigungsfrist, leitende Angestellte, Krisenbewältigung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und Problematiken, die bei der Anordnung von Kurzarbeit durch Arbeitgeber in Deutschland, insbesondere während der Corona-Pandemie, auftreten.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf den kollektivrechtlichen Instrumenten wie Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie auf den individualrechtlichen Möglichkeiten wie vertraglichen Klauseln und der Änderungskündigung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine wirksame Anordnung von Kurzarbeit aufzuzeigen und die Herausforderungen bei der Umsetzung in Krisenzeiten zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Ausarbeitung, die auf der Analyse von Gesetzestexten (SGB III, BetrVG, TVG), fachspezifischer Literatur und einschlägiger Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung des Instruments Kurzarbeit und eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Anordnung durch kollektive bzw. individuelle Vereinbarungen sowie der Problematik der Ankündigungsfristen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich über Begriffe wie Kurzarbeit, Anordnungsbefugnis, Mitbestimmung, Krisenbewältigung und arbeitsrechtliche Grundlagen definieren.
Können leitende Angestellte einfach in Kurzarbeit geschickt werden?
Nein, da leitende Angestellte nicht vom Betriebsverfassungsgesetz erfasst werden, können sie nicht über Betriebsvereinbarungen in Kurzarbeit geschickt werden; eine wirksame Grundlage erfordert hier in der Regel eine individuelle vertragliche Umsetzung.
Warum ist die Änderungskündigung nur als letztes Mittel zu sehen?
Die Änderungskündigung greift tief in das Beschäftigungsverhältnis ein und ist mit einem hohen Risiko für den Arbeitgeber verbunden, da der Arbeitnehmer die Änderung ablehnen kann, was zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.
- Citar trabajo
- Leon Hirsch (Autor), 2020, Kurzarbeit in Zeiten von Corona. Fragestellungen und Problematiken rund um die Anordnungsbefugnis, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/920186