Das erste Gebot als Richtungsweiser zur christlich-freiheitlichen Auslegung des Dekalogs in Martin Luthers Sermon "Von den guten Werken"


Texto Academico, 2019

27 Páginas, Calificación: 1,7

Anónimo


Extracto


Inhalt

1 Einleitung

2 Der Dekalog im Horizont biblischer Überlieferung
2.1 Der Text des ersten Gebotes im Alten Testament und bei Luther

3 Luthers Sermon: Kontexte und Einführung
3.1 Historische Einordnung
3.2 Einführung in Luthers Sermon von den guten Werken

4 Betrachtung und Analyse des ersten guten Werks im Sermon
4.1 Gottes Gebote als Maßstab für gute Werke – Luthers Grundannahme
4.2 Das Werk des ersten Gebotes als Ausgangspunkt aller guten Werke
4.3 Der Alltag als gutes Werk im Glauben
4.4 Der christliche Glaube als Kriterium für das gute Werk
4.5 Glaube frei von Werken und doch Werke aus dem Glauben
4.6 Die Qualitätsabstufungen des Glaubens
4.7 Rückbezug auf das erste Gebot und Verortung der Liebe
4.8 Der Bruch des Gebotes im historischen Kontext Luthers
4.8.1 Gegenentwurf: Gerechtigkeit aus dem Glauben, nicht aus Werken
4.8.2 Folge: Betonung der Innerlichkeit des Glaubens als Werk
4.9 Die ständige Übung des Glaubens als Werk des ersten Gebotes
4.10 Zeremonien und Gesetze, gefordert von den schwachen Menschen
4.10.1 Folge: Solidarisierung mit den Schwachen
4.11 Beständigkeit des Glaubens im Angesicht der Sünde
4.12 Der Ursprung der Zuversicht in Christus als Kehrseite des Gebotes

5 Der Sermon als reformatorische Auslegung des Dekalogs

6 Die Freiheit des Dekaloges als Befreiung des Werkes zu sich

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Was hat der Dekalog noch für eine Relevanz für uns Menschen in einer liberalistischen Welt? Man möchte das Gefühl haben, dass ein Katalog aus uralten Verboten nicht in unsere Zeit passt. In unserer Zeit scheuen sich die Verantwortlichen der Politik, Gesellschaft und auch Kirche doch ständig davor die Menschen nicht einzuschränken. Man möchte keine „Verbotspartei“ sein. Ein kirchenkritischer Zyniker würde nun behaupten, dass es hier für die Kirche wieder einmal typisch sei, aber genau darauf zu bestehen, wenn man im Konfirmationsunterricht den jungen Glaubenden mit dem Dekalog eben solch einen überkommen Katalog aus Verboten lehrt und damit völlig gegen den liberalistischen Zeitgeist geht.

Doch wir müssen uns klarmachen: Der Dekalog ist doch mehr als eine Sammlung von Verboten, nicht ohne Grund sprechen wir hier von Geboten. Wie können wir also zu einer Auslegung des Dekalogs gelangen, die keine Verbotsreligion propagiert? Wo ist die Freiheit in den göttlichen Geboten?

Dieser Frage wird sich die folgende Arbeit annehmen. Hierzu zieht sie den, von Martin Luther verfassten, Sermon Von den guten Werken zu rate. Dieser versucht die guten Werke des Christenmenschen anhand des Dekalogs zu erklären und beides in Beziehung zu setzen. Es muss doch als durchaus erstaunlich gelten, dass Luther, der wenig später von der Freiheit eines Christenmenschen schreibt, zuvor über eben diese Werke und das göttliche Gesetz des Dekalogs schreibt und dies sogar als Ausgangspunkt seiner ersten ethischen Gedanken wählt. Die Arbeit wird exemplarisch das erste Gebot betrachten, bezieht Luther sich in seinem Sermon doch bei allen folgenden Geboten immer wieder auf dieses erste zurück und nennt das Werk dieses Gebotes selbst „[d]as erste und höchste, das alleredelste gute Werk“1.

2 Der Dekalog im Horizont biblischer Überlieferung

Wollen wir Luthers Auslegung verstehen, so lohnt es sich zunächst einen Schritt zurückzugehen und den Ursprungstext des Dekalogs zu betrachten, um sich so dem Text, auf welchen sich Luther bezieht, anzunähern.

Wir haben im Alten Testament zwei Textfassungen des Dekalogs vorliegen. Eine Liegt im Exodus (Ex 20,2-17), eine im Deuteronomium (Dtn 5,6-21) vor. Beide Fassungen unterscheiden sich in Bezug auf das untersuchte, erste Gebot, nur marginal, sodass hier zunächst keine textkritischen Anmerkungen zu machen sind.2 Betrachtet man jedoch den größeren Kontext des Dekalogs, so sind einige Unterschiede, vor allem beim Sabbatgebot3, erkennbar, welche H. Deuser auf einen anderen Diskussionsstand „bezüglich Ethik, Recht und Religion“4 beim Verfassen der beiden Textbestände zurückführt.

Bei den Zehn Geboten hat sich die Unterteilung in zwei Tafeln, welche auf Ex 34,28 und Dtn 4,13 zurückgeht, ab Augustin etabliert.5 Dieser folgt auch Luther in seinem Sermon (AR 133). Dabei stellt die erste Tafel inhaltlich die Gebote bezüglich Gottes dar, zu denen neben dem hier betrachteten ersten Gebot auch das Gottesnamen- und Sabbatgebot gehören. Auf der zweiten Tafel hingegen findet man vor allem Regeln und Verbote für das gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen.6 Diese Gebote der zweiten Tafel können hierbei als allgemeiner, gesellschaftlicher Konsens angesehen werden, der eine Gesellschaft überhaupt erst möglich und funktional macht. Luther beschreibt in seinem Sermon die Unterteilung jedoch etwas anders, so tun für ihn die Gebote der ersten Tafel „ihr Werk an der Vernunft“ (AR 133), um so den Menschen Demut zu lehren. Die Gebote der zweiten Tafel hingegen haben mit den „Begierden und Gelüsten“ (AR 133) zu tun, sodass auch diese reguliert werden. Luther löst die Tafeln also von der größeren Sicht des gesellschaftlichen Zusammenlebens und betrachtet sie im Sermon eher vom Innerlichen des einzelnen Menschen her.

Besondere Stellung hat der Dekalog im Alten Testament, da er, im Vergleich zu den anderen Gesetzestexten des Pentateuchs, rein apodiktisch verfasst ist und sich somit frei von äußeren Bedingungen macht. Dadurch kann er als universelles Gesetz gelten.7 Diese besondere Stellung bleibt zunächst von der Erkenntnis im Neuen Testament unberührt, wobei, H. Deuser klarmacht, dass eine Anpassung an den Kontext in Christus durchaus notwendig ist und eine neue, christliche Deutung des Dekalogs angestrebt werden muss.8 Denn eine Hauptaufgabe muss doch sein, den Dekalog und die neue Botschaft des Evangeliums aufeinander zu beziehen, um die Relevanz, im christlichen Kontext nachzuweisen.

2.1 Der Text des ersten Gebotes im Alten Testament und bei Luther

Bei der Rezeption von Luther fällt auf, dass er den Dekalog modifiziert. So sind Veränderungen schon am Anfang, der Einleitung bzw. Überschrift des Dekalogs, festzustellen. So geht Luther im Sermon und seinen Katechismen nicht auf die Einleitung, in der sich JHWH als der Befreier der Israeliten darstellt, ein. Dies wäre für Luther aber wohl auch kaum zielführend, da seine Auslegung des Dekalogs „[d]en zu universaler Bedeutung entgrenzen Dekalog“9 in den Blick nimmt. Hierzu bedarf es dann eben einer Abgrenzung von der jüdischen Tradition, da Gott „uns [die Christen] yhe nicht aus Egypten gefurt“10 hat.

Interessant ist ebenfalls, dass das erste Gebot eigentlich gleich zwei Komponenten bzw. Gebote enthält. Zum einen haben wir das Verbot der Fremdgötter, zum anderen das Bilderverbot. Bei Luther ist festzustellen, dass er, während er das Verbot der anderen Götter stark macht, das Bilderverbot ignoriert. So findet man dieses nicht in Luthers Sermon11 und auch nicht im kleinen Katechismus12, der wohl bedeutendsten Auslegung des Dekalogs im pädagogischen Kontext. Dies liegt daran, dass Luther das Bilderverbot schon im Fremdgötterverbot enthalten sah und es somit nicht für nötig erachtet, dieses gesondert aufzuführen.13

3 Luthers Sermon: Kontexte und Einführung

Wir werden nun den Kontext betrachten, in welchem Luther seinen Sermon verfasste, um dadurch besser verstehen zu können, unter welchen Umständen Luther zu seinen Erkenntnissen kommt.

3.1 Historische Einordnung

Luther treibt Anfang des 16. Jh. die Reformen in der spätmittelalterlichen Kirche voran, weil er „wie kein zweiter seiner Zeit die Problematiken einer gebotsreligiösen Ausrichtung des christlichen Glaubens erkannte.“14

Die Person Luthers ist hier eher von nachgeordnetem Interesse. Wichtig bleibt jedoch festzuhalten, dass Luther, als Augustinereremit, Mönch war. Dieses Leben im streng kirchlichen Kontext mag vielleicht seinen kritischen Blick auf die Kirche und ihre Lehre gestärkt haben, auch wenn er sein Mönchsgelübde erst spät brach.15 Seine frühe Kirchenkritik richtet sich zunächst auf den Ablass.

Der Ablass war ein Instrument in der kirchlichen Heilsordnung, welches zwar nicht die ewige Schuld vor Gott abwaschen konnte, aber zeitliche Sündenstrafen, zwischen Tod und Ewigkeit, im Fegefeuer, mildern konnte. So entstand ab dem 11. Jh. ein wachsendes Ablasswesen, zur Milderung dieser „unbiblischen, aber doch stark frömmigkeitsprägenden Schreckensaussicht“16. Es konnte sich der Glaubende mit frommen und monetären Beiträgen hiervon freikaufen. Auch zu Beginn des 16. Jh. war diese Praxis noch nicht in eine verbindliche Lehrgestalt überführt, obwohl die Kirche auf die finanziellen Mittel angewiesen war, hatte sie doch 1506 mit dem Bau der Peterskirche begonnen. Vor allem der Plenarablass, zur Finanzierung dieses Baus, welcher von Johann Tetzel in der Provinz Magdeburg vertrieben wurde, erregte Luthers Ärgernis.17

So schrieb Luther am 31. Oktober 1517 dem zuständigen Erzbischof Albrecht von Brandenburg einen Brief mit seinen berühmten 95 Thesen gegen den Ablass. Seine Thesen fanden durch den Buchdruck schnell Verbreitung. Luther kritisiert in seinen Thesen vor allem, dass der Glauben die Frömmigkeitspraxis bestimmen sollte, der Ablass vor der Strafe, aber nicht vor der Sünde an sich Angst mache und der Papst nicht die Erlassung der Schuld durch Gnade propagiere, sondern solche monetär ausnutze.18

Die Reaktion der Kirchenleitung kam schleppend: Tetzel gab einige Gegenthesen von geringer Bedeutung heraus und Luther musste sich im April 1518 in der Heidelberger Disputation vor dem Kapitel seines Mönchsordens erklären. Im Spätsommer aber startete Rom den Prozess gegen Luther und dieser sollte sich „den Vorwürfen der Irrlehre sowie der Auflehnung gegen kirchliche Amtsgewalt stellen.“19 So kam es im Oktober desselben Jahres zum Verhör Luthers am Rande des Augsburger Reichstags, wo man ihn zum Widerruf seiner Schriften aufforderte. Dieser Forderung wollte Luther jedoch nicht nachkommen, bis man ihn biblisch widerlegt hatte.20

Im Sommer 1519 kommt es zur Leipziger Disputation, an welcher auch Luther teilnimmt. Hier ging es, vor allem in Diskussionen mit Johann Eck, um die Frage der Autorität und Verbindlichkeit von Papst und Konzilen. Dass Luther hier von Irrtümern der Konzile spricht, hat die erste konkrete kirchenamtliche Konsequenz, als der Bischof von Meißen eine Schrift Luthers über das Abendmahl konfiszieren lässt.21

Anfang 1520 laufen also die Vorbereitungen auf Luthers Prozess noch und er nutzt die Zeit, um literarisch tätig zu werden.22 So stammen die vier Schriften Von den guten Werken, die Adelsschrift, De captivitate Babylonica und die Freiheitsschrift23 aus dieser wirkmächtigen Zeit Luthers und gelten, aufgrund ihrer tragenden Bedeutung für die reformatorische Theologie Luthers und ihre weiten theologischen Diskussionen gemeinhin als seine Hauptschriften.

3.2 Einführung in Luthers Sermon von den guten Werken

Den Anfang dieser Schriften macht der Sermon Von den guten Werken. Dieser wurde von Luther, nachdem ihn Georg Spalatin, Kaplan und Privatsekretär am sächsischen Hof, dazu veranlasste, im Laufe des Jahres 1520 verfasst.24 Luther widmet sein Buch Herzog Johann von Sachsen (AR 39f.). Dieser wandte sich schon früh Luther zu und förderte ihn.25

Luther selbst war mit dem Buch höchst zufrieden und gab ihm hohen Stellenwert, so schrieb er am 25. März 1520 Spalatin: „Wenn es so fortschreitet, wird es m.E. mein allerbestes Buch“26. Auch in seiner Widmung betont Luther, dass ihm am Sermon viel liegt, da in Bezug auf die guten Werke viel „Schönfärberei, Blendwerk und Betrug“ (AR 40) betrieben werde. Der Sermon wurde von Luther in einzelnen Abschnitten geschrieben und eingereicht. So mag es zunächst, aufgrund des Zeitdrucks, kaum verwundern, dass die letzten Abschnitte kürzer ausfallen, es ist hier aber auch eine Schwerpunktsetzung Luthers zu vermuten.27

Insgesamt ist der Sermon also ein von Luther als sehr wichtig eingestuftes Werk. Dies mag auch kaum verwundern, wenn man betrachtet, dass auf inhaltlicher Ebene Luther seine Kritik an der Kirche und der Frömmigkeitspraxis seiner Zeit konkretisiert und systematisch begründet. Auch findet man viele Gedanken, die für die reformatorische Theologie tragend sind, in diesem Werk: vor allem die Betonung des Glaubens für die Rechtfertigung, die Befreiung des Glaubenden dadurch sowie die Ablehnung frommer Werke als heilsbringende Voraussetzung.

4 Betrachtung und Analyse des ersten guten Werks im Sermon

Luther strukturiert sein Werk selbst in Abschnitte, welche seine Argumentation gliedern und sich somit anbieten, um sein Werk systematisch zu betrachten. Im Folgenden wird also anhand von diesen Abschnitten seine Argumentation betrachtet und ausgewertet werden. Dabei werden zum Teil Abschnitte, die sich inhaltlich stark bedingen, zusammengezogen. Dennoch wird Luthers Struktur erhalten und ersichtlich bleiben.

4.1 Gottes Gebote als Maßstab für gute Werke – Luthers Grundannahme

Bereits zu Beginn trifft Luther die erste Entscheidung, welche richtungsweisend für dieses Werk sein wird, wenn er sagt „daß [sic!] nur das gute Werke sind, was Gott geboten hat“ (AR 41). Er verweist hierbei auf die Geschichte des reichen Jünglings, der laut Jesus für sein Seelenheil nur der Gebote bedürfe (Mt 19,17).

Ein durchaus legitimer Schriftverweis, doch man möchte, liest man hier weiter, Luther widersprechen, wenn er zum Schluss kommt, dass Christus dem Jüngling „nichts anderes vor [hielt] als die zehn Gebote“ (AR 41). Denn im eigentlichen Text kippt die Vollumfänglichkeit der Gebote für das Heil, wenn ab V.21 auch eine Polemik gegen Reiche anklingt. Man könnte hier Luther jedoch zugutehalten, dass dies auch nur die Warnung vor den „bösen Begierden nach leiblicher Lust und nach zeitlichen Gütern“ (AR 149) ist und hier so nur auf das neunte und zehnte Gebot verwiesen wird.

Weil Christus die Gebote also als Handlungsrichtschnur ausweist, will Luther die Werke „nach den Geboten Gottes lernen beurteilen“ (AR 41f.). Somit macht er alleinig den Dekalog zum Maßstab für gute Werke. Damit wendet er sich explizit gegen die mittelalterliche Zwei-Stufen-Ethik, in der der Dekalog nur die Mindestanforderung für alle Menschen darstellt und durch das Halten von Consilia evangelica in Klöstern noch übertroffen werden kann.28 Er wettert auch weiter gegen die zeitgenössische Auffassung von guten Werken, wenn er entgegnet, dass man gute Werke nicht „nach dem Anschein, der Größe oder Menge […][,] nach dem Gutdünken der Menschen oder menschlicher Gesetze oder Weisen“ (AR 42) beurteilen darf. Damit verwirft er den weiten Katalog an frommen Taten29, welche in seiner Zeit als gute Werke galten.

So stellt er die guten Werke als etwas fest definiertes, gottgegebenes, dar. Damit sind die guten Werke nicht willkürlich festzusetzen und haben frei nach Luthers Prinzip sola scriptura einen festen Textbestand und Nachweis in der göttlichen Schrift und sind allein dadurch legitimiert.

So liegt der Fokus bei Luther auch gar nicht mehr auf dem eigentlichen Text des Dekaloges, vielmehr auf den Werken, die daraus hervorgehen. Deshalb spricht er im Folgenden oft von Werken, anstatt von den Geboten. Hier übersetzt er also die Gebote gleich in ethische und dogmatische Handelsanweisungen.

4.2 Das Werk des ersten Gebotes als Ausgangspunkt aller guten Werke

So wendet sich Luther dem Werk des ersten Gebotes zu. Dabei liest sich dieser Abschnitt wie eine Ouvertüre über das Ganze, was Luther noch in Bezug auf das erste Gebot sagen und entfalten wird. Gleich zu Beginn wird das Gewicht von diesem Werk für Luther deutlich, wenn er beginnt: „Das erste und höchste, das alleredelste gute Werk ist der Glaube an Christus“ (AR 42).

Damit betont Luther aber nicht nur die Wichtigkeit, sondern zeigt, dass er den Dekalog rein christlich, auf das Evangelium hin, auslegen möchte. Denn er spricht explizit vom Glauben an Christus und nicht an JHWH, wie es der Kontext doch eigentlich gebietet. Dies mag nur konsequent sein, wenn man sich seine Auffassung des Dekalogs ins Gedächtnis ruft.30 Doch Luther geht hier eigentlich noch weiter, indem er das Gebot so auch rein trinitarisch liest und bei JHWH konsequenterweise auch Christus und das Evangelium gemeint und eingebracht werden müssen.31 So kann er hier schon zeigen, dass der Glaube und damit auch das erste Gebot gleichzeitig auf das Evangelium verweisen.

Im weiteren Verlauf macht Luther deutlich, warum der Glaube ein ganz besonderes Werk ist und sich elementar von anderen Werken unterscheiden muss. Wenn er nämlich den Glauben mithilfe von Joh 6,25f. als das „göttlich gute Werk“ (AR 42) charakterisiert, dann macht er hier schon deutlich, dass der Handelnde im Glauben zunächst Gott und nicht der einzelne Mensch sein muss, weil nur durch Gott Glaube ja wirklich ermöglicht wird.32 Gleichzeitig ist es nun aber auch nicht so, dass er alleinig vom Werk Gottes spricht. So ist das Werk Gottes zunächst ein passiv empfangenes, welches dann das aktive Wirken des Glaubens im Menschen zur Folge hat. Somit ist das göttlich e Werk ein sowohl passives als auch aktives im und durch den Glaubenden selbst.33

Durch diese Passivität und Aktivität von Gott her muss dieses Werk der Maßstab für die guten Werke an sich sein, denn „in diesem Werk müssen alle Werke ergehen“ (AR 42). Der Glaube, der seinen Grund in Gott hat, kann also als ein essenzielles, konstituierendes Werk für alle anderen guten Werke gelten.

Diese Relevanz des Glaubens werde aber unterschätzt. So gibt es „etliche große Gelehrte, die sie [die Glaubenden] verführen“ (AR 42) Werke zu tun, ohne Gewiss zu sein, ob ihre Werke Gott gefallen. Diese Werke und Gelehrten muss Luther verwerfen, da die Gelehrten im Punkt der Heilsgewissheit nicht klar positive Stellung beziehen.34 Für Luther steht fest, dass solche Werke „nichts und ganz tot“ (AR 42) sind, da für ihn ohne die Zuversicht auf die Güte vor Gott jegliche Werke nichts sind.

Hieran wird auch klar was Glaube für ihn eigentlich bedeutet: Glaube ist kein kognitiver Prozess „des Fürwahrhaltens, der vom Willen gestützt werden muß [sic!]“35, sondern eine Zuversicht bzw. ein Vertrauen auf Gott.

Er nutzt diese Feststellung seinerseits auch gleich, um sich gegen mögliche Einwände seiner Gegner zu verteidigen: Denn er verbietet, nur weil er Werke ohne Glauben als nichtig erachtet, keine guten Werke an sich, sondern möchte die rechten guten Werke des Glaubens lehren. Diese Rechtfertigung, zwischen der Verurteilung der als gut geltenden Werke seiner Zeit, aber nicht der generellen Ablehnung guter Werke an sich, begegnet noch oft im Sermon.36 Dies zeigt, wie gut sich Luther möglicher Kritik bewusst war. Dabei steht für Luther doch außer Frage, dass Werke zum Glauben dazu gehören. Ihm ist aber das „Wie“ das zentrale Anliegen, um dessen Klärung er bemüht ist und welches er kritisiert.37

4.3 Der Alltag als gutes Werk im Glauben

Hat Luther nun also die Voraussetzung für ein gutes Werk vom Glauben aus erläutert, so beschreibt er nun die Konsequenz daraus für die Bewertung von Werken. Für ihn ergibt sich daraus das alle Tätigkeiten des Menschen gute Werke sein können, auch alltägliche Arbeit (AR 43). Damit löst er die traditionelle Verortung der guten Werke bei der Kirche und vor allem in den Klöstern auf.38 In Berufung auf Pred 9,7 ff. stellt er fest, „daß [sic!] alle unsere Werke gut seien, wie sie genannt werden mögen, ohne allen Unterschied. […] [W]enn ich gewiß [sic!] bin und glaube“ (AR 43).

Danach weist er diesen Gedanken auch noch weiter im ersten Johannesbrief (1.Joh 3,9; 13,19ff.) und den Psalmen (Ps 2,12; 34,23) nach, wobei er mit der Auswahl der Textbelege auch schon weiter geht, setzen sie die Sünde doch in Bezug zum Glauben. Deshalb kommt er auch in seinem Fazit zu dem Schluss: „Ist das wahr, dann muß [sic!] alles, was sie tun, gut sein oder doch bald vergeben sein, was sie Übles tun.“ (AR 44) So klingt hier bereits die Rechtfertigung aus dem Glauben heraus, als weiterer Grund für die Wichtigkeit des Glaubens, an. Im weiteren Verlauf wird Luther diesen Gedanken noch mehrfach aufgreifen und zu einer Rechtfertigung sola fide entfalten.39

Interessant ist hier weiterhin, dass er dies mit „Ist das wahr“ (AR 44) einleitet und damit den Raum für eine kritisch hinterfragende Beziehung zur Schrift öffnet. Es gilt also zwar für Luther sola scriptura, was seine zahlreichen biblischen Belege auch praktisch zeigen, aber er strebt dennoch einen reflektierten Schriftgebrauch an und grenzt sich von rein biblizistischer Schrifthermeneutik ab.

4.4 Der christliche Glaube als Kriterium für das gute Werk

Die gerade getroffene Ausweitung der guten Werke auf den Alltag braucht nun noch einige Abgrenzungen. So grenzt Luther den Glauben von der Sünde ab, indem er Röm 14,23 zitiert, wo es heißt: „Alles, was nicht aus dem Glauben geschieht, das ist Sünde“ (AR 44). T. Jeising will dieses Zitat kritisch hinterfragen, denn im Kontext geht es doch in erster Linie Paulus darum, dass jemand etwas nicht per se Verbotenes tut, es aber gegen sein Gewissen tut und es dadurch dann doch schlecht wird.40 Diese weitere Bedeutung im Kontext mag aber auch gut zu der Zuversicht passen, die für Luther Voraussetzung für ein gutes Werk ist. So ist dieser Schriftverweis schlüssig zu dem, was Luther bisher dargestellt hat, nämlich dass jedes Werk aus dem Glauben heraus gut ist selbst „einen Strohhalm aufheben“ (AR 44). Aber jedes Werk ohne ihn ist schlecht „selbst wenn’s alle Toten auferwecke und der Mensch sich verbrennen ließe“ (AR 44).

Diese Abgrenzung des guten Werkes aus dem christlichen Glauben heraus von allen anderen Werken führt er noch weiter: „Denn alle anderen Werke kann ein Heide, Jude, Türke, Sünder auch tun“ (AR 44). Somit gilt der christliche Glaube als das Kriterium für ein gutes Werk, grenzt er doch zugleich auch dieses gute Werk von allen anderen Werken der Menschen ab. Denn nur dem Christen ist es durch die Gnade möglich in Zuversicht auf Gott zu leben.

Genau deshalb muss dieser Glaube für Luther über allen anderen Werken stehen. So kritisiert er jene, die den Glauben den anderen Werken beigeordnet und ihn dann als einen „habitus“ (AR 44) abgesondert haben. Er setzt seine Gegner hier mit den Blinden des Blindensturzes (Mt 15,14; Lk 6,39) gleich, da sie die Schrift mit der Degradierung des Glaubens fehlinterpretiert hätten. Hier wendet sich Luther also wieder gegen die Theologie seiner Zeit.41

Denn allein „dieser Glaube bringt alsbald mit sich Liebe, Frieden, Freude und Hoffnung“ (AR 45). Mit Verweis auf Gal 3,27, fasst Luther dies aber noch weiter, sodass der Glaube in letzter Konsequenz auch den Heiligen Geist, welcher eben nicht aus guten Werken, sondern aus Glauben heraus empfangen wird, gibt und wirken lässt.

4.5 Glaube frei von Werken und doch Werke aus dem Glauben

Wenn also, wie Luther es bisher dargestellt hat, der Glaube einziges Abgrenzungskriterium einer guten von einer schlechten Tat ist. So muss konsequenterweise daraus für ihn dann auch die Gleichwertigkeit aller guten Werke folgen. Denn „so wie alle Glieder vom Haupt ihr Leben, ihr Wirken und ihren Namen haben und ohne das Haupt kein Glied leben, wirken oder einen Namen haben kann“ (AR 45), ist auch der Glaube für Luther das Haupt und der einzige Punkt, der ein Werk bestimmt. So lässt der Glaube für Luther nur eine Abstufung zwischen gut und schlecht, glauben und nichtglauben zu, sodass, wenn ein Werk durch den Glauben als gut gilt, es dies auch voll und ganz ist.

Da nun der Glaube dieses eine Kriterium der Güte ist, bedarf niemand gute Werke erst zu erlernen. Nein, allein aus dem Glauben heraus entstehen die guten Werke, wie Luther mit 1.Sam 10, 6ff.,17ff. nachweist. Der Glaube befreit sich nämlich von der Gebundenheit an einzelne Werke, was Luther mit Verweis auf Röm 8,2 und Ps 1,3 klar macht: „Denn der Glaube lässt sich an kein Werk binden; so lässt er sich auch keines nehmen“ (AR 45), er befreit zu guten Werken ist, aber nicht per se in einem bestimmten vorhanden, wie es doch die Kirche propagierte. „[D]er Glaube ist nicht Auswahlprinzip, sondern Freiheitsprinzip“42.

Interessant ist aber, dass der Glaube Luther als ein Werk dient (AR 44). Einen Erklärungsversuch bietet hier M. J. Suda. Dieser betont, dass die Werke des ersten Gebotes, nämlich das Nicht-Haben (von anderen Göttern) und die freie Zuversicht auf Christus, ohne Anstrengung seien und deshalb nicht als Werke gelten würden.43 Ganz entspannen mag diese Argumentation aber auch nicht, da Luther selbst ja die Bewährungen und Übungen des Glaubenden am Glauben noch betonen wird (AR 47ff.; 54). So bleibt diese Spannung für den Moment bestehen, auch wenn klar ist, dass für Luther Glaube an Christus befreit und von Gott abhängig ist und deshalb kein Werk im klassischen Sinne ist.

Vielmehr ist im Begriff des Werkes aus dem Glauben bei Luther auch immer Freiheit enthalten. Diese Freiheit, die alleinig zu guten Werken führt, legt er an einem Beispiel dar: Er beschreibt die Beziehung zwischen Mann und Frau, wobei, solange der Mann zuversichtlich ist, dass sein Verhalten der Frau gefällt, diese funktioniert. Er macht sich nämlich davon frei seine Werke zu hinterfragen. Bekommt er aber Zweifel daran, kommt zugleich die Unlust an seinem Handeln, so „wird er oft zum Narren darüber“ (AR 46), indem er es zu sehr hinterfragt und diese Gewissheit des Gefallens verliert. Nun handelt er also nicht in Zuversicht, dass es gefällt, sondern um zu gefallen.

Dieses Beispiel überträgt Luther genauso auf den gläubigen Christen. Hat dieser Zuversicht, dass sein Handeln Gott gefällt, so wird auch er von sich aus ganz frei viele gute Werke vollbringen. Diese Freiheit, aus der bei Luther die guten Werke entstehen, hat auch, wie das Beispiel der Liebenden zeigt, etwas Affekthaftes und Spontanes.44 So könnte man doch sagen, dass wenn gute Werke aus dem Glauben heraus entstehen, der Mensch so sehr von ihm, ergriffen ist, dass er gar nicht mehr als das voll handelnde Subjekt gesehen werden kann, sondern die guten Werke hier alleinig eine kausale Folge aus dem Glauben sind.45 Also ist auch hier der Glaubende wieder passiv und aktiv zugleich, wenn gute Werke allein als Folge des Glaubens entstehen, wobei sie dann notwendigerweise auch dem Willen Gottes folgen.46 So kann man diese Werke aus dem Glauben, parallel zum Liebenden „mit fröhlichem, friedlichem, sicherem Herzen“ (AR 46) vollbringen, weil einen der Glaube hierzu befreit hat.

Zweifelt man aber, so müht man sich mit allerlei Werken ab, die, laut Luther nur „Mühe und Arbeit“ (AR 46) sind, aber, da sie nicht aus Glauben entstehen, keine guten Werke. Diesen Zustand des Glaubenden vergleicht Luther dann mit den unrechten, schweren und sauren Wegen aus Weish 5,6f., die er mit Beispielen aus der Frömmigkeitspraxis seiner Zeit auffüllt. Er charakterisiert also die guten Werke der Kirche als aus Zweifeln entstandene, mühselige Arbeit.47 Diese Werke können aber kein Heil versprechen, weil sie von Grund auf schon aus dem Zweifel, anstatt von der Zuversicht des Glaubens hervorgehen.

4.6 Die Qualitätsabstufungen des Glaubens

Hat Luther bisher von den Werken des Glaubens gesprochen, fährt er fort, indem er klarmacht, dass diese nur geringen Wert für den Glauben haben. Denn „[i]n den Werken ist der Glaube noch gering und schwach“ (AR 47).

Viel größer ist für Luther der Glaube im erfahrenen Übel. Es sei „eine Kunst“ (AR 47) Gott und die Zuversicht auf sein Wohlwollen auch hier zu behalten, aber auch hier ist dies durch und in Glauben möglich.

Dies veranschaulicht Luther mit der Wand aus Hld 2,9, durch dessen Fenster Gott schaut. Denn auch die Wand des Leides scheidet den Menschen zunächst von Gott, aber er bleibt gnädig am Fenster des Glaubens, sodass er auch hier erkannt werden kann. Denn man muss, in Berufung auf Jer 3,1, zwar annehmen, dass Gott Menschen durchaus verwirft, dies aber nicht seine „Herzensmeinung“ (AR 47) ist. So ist der Zorn Gottes im Übel etwas, das hingenommen werden muss, ja für Luther auch fest von Gott gewirkt wird (AR 47). Aber durch den Glauben, muss der Glaubende selbst diesen Gott rechtfertigen können, und zwar nicht trotz, sondern im Leiden. Dies geht wahrlich nur, wenn man auf Gott, seine Gnade und gütige Ehre voll vertraut.48 Genau deshalb sind dieser Glaube und diese Zuversicht „besser, höher und stärker“ als die Werke (AR 48).

So sind dann den wahren Glaubenden „die Leiden und Widerwärtigkeiten nichts als kostbare Verdienste und die edelsten Güter“ (AR 47f.). Diese Aussage überhöht Luther sogar noch, indem er auch den Tod, in Berufung auf Ps 116,15 als kostbar ausweist. Damit ist klar, dass die Leiden im Glauben, für Luther über den Werken stehen und „ein unermeßlicher [sic!] Unterschied, was die Besserung anbelangt, die sie Bewirken“ (AR 48) zwischen Werken und Leiden im Glauben besteht.

Nachdem Luther die Abstufungen im Glauben zwischen Werken und Leiden dargestellt hat, wendet er sich dem „höchste[n] Grad des Glaubens“ (AR 48) zu. Dieser besteht nicht im „zeitlichen Leiden“ (AR 48), sondern im Zorn Gottes, „als wollte er ewig verdammen und zürnen“ (AR 48). Damit übersteigt dieser Glaube also die zeitliche Dimension der Leidensfähigkeit und wird dadurch noch wertvoller. Luther betont, dass diese Erfahrung jedoch nur Wenige machen. Als einziges Beispiel nennt er David in Ps 6,1. Hier versäumt er es jedoch eine klare Differenzierbarkeit zwischen dem Zweifel an Gott und der imaginierten, ewigen Verdammnis aufzuzeigen. Denn hat man noch Zuversicht, wenn man meint, dass Gott einem ewig zürnt?

Nachdem er nun alle Stufen des Glaubens dargestellt hat, setzt eine Kritik gegen die „Werkheiligen“ (AR 48) ein, welche ja nicht einmal die niedrigste Stufe des Glaubens erkennen und Leben könnten. Er vergleicht sie hierbei ironisch49 mit den unreinen Tieren aus Lev 11,4. Er kritisiert, dass diese ihre Zuversicht in Hinblick auf Gott auf die Werke bauen, was Luther mit dem Bauen auf Sand in Mt 7,26 vergleicht. Dies kontrastiert er mit dem Wohlgefallen Gottes, der durch die Engel in der Weihnachtserzählung des Lukas verkündet worden ist (Lk 2,14). Er verurteilt also die Ausrichtung auf Werke zur Heilszuversicht vor Gott anstatt auf den Glauben an Christus und das Evangelium.

4.7 Rückbezug auf das erste Gebot und Verortung der Liebe

Interessant ist, dass Luther erst jetzt das erste Gebot anbringt und das bisher gesagte auf dieses rückbezieht. Hierbei bedeutet für ihn das Verbot der Fremdgötter gleichzeitig seine ganze Zuversicht auf Gott zu legen. Die Kehrseite des Verbotes ist also der Glaube an Gott. Er betont hier die Innerlichkeit der Zuversicht, denn Gott muss mit Verweis auf Joh 4,24 „im Geist und in der Wahrheit“ (AR 49) angebetet werden und nicht durch Werke.

Er zieht ebenfalls eine Analogie zwischen dem ersten, also wichtigstem, Gebot und dem Werk, dass daraus folgt und daher auch das erste sein muss. Denn analog zu Gott, ohne den keines der Gebote wäre, können auch alle anderen guten Werke nicht ohne das erste des Glaubens sein. Die Verortung des Glaubens beim ersten Gebot weist er auch bei Augustin nach, der zu Recht sage „des ersten Gebotes Werke seien Glauben, Hoffen und Lieben“ (AR 50).

Da Augustin auch auf die Liebe verweist, ordnet Luther die Liebe in seine Abstufung der Werke ein. Dieser Schritt darf nicht unterschätzt werden, bezieht Luther doch das Doppelgebot der Liebe (Mt 22,37f.) mit in seine Betrachtung ein50 und setzt so Dekalog und Evangelium wieder in Beziehung. Dabei sieht er die Liebe gleich und untrennbar mit dem Glauben verbunden.51 So ist die Liebe Gottes erst Voraussetzung für die Zuversicht auf einen gütigen Gott, aus der zugleich auch weitere Liebe vom Glaubenden zu Gott entsteht und weitere Zuversicht erwächst (AR 50). Er zeichnet also das Bild einer dialogischen Koexistenz der Liebe und des Glaubens, welche sich beide bedingen. So kann er die Freiheit der Liebe des Neuen Testaments im Gebot des Alten Testaments sehen, da der gebotene Glaube, sogleich auch die befreiende Liebe meint und voraussetzt.

4.8 Der Bruch des Gebotes im historischen Kontext Luthers

Nun, da Luther das Gebot ausgelegt hat, zeigt er an, wo genau dieses Gebot in seiner Zeit gebrochen wird. Weil der Glaube für Luther das „Hauptwerk“ (AR 50) ist und alles andere, ohne diesen „Blendwerk, Schein und Schönfärberei“ (AR 50), kann dies nur die „Abgötterei“ (AR 50) sein, welche das erste Gebot verbietet. Genau deshalb warnt Luther vor Wölfen im Schafspelz (Mt 7,15), welche durch ihre guten Werke Gottes Huld abkaufen wollen, ohne dass diese Werke in Zuversicht geschehen, sondern vielmehr im Zweifel. Hier dürfte Luther vor allem den Ablass im Sinn haben, wenn er explizit vom Abkaufen spricht. Er betont hierbei, dass die Gunst Gottes nur geschenkt werden kann, also sola gratia gegeben ist und so nie erwirkt oder gekauft werden kann. Er kritisiert hier also „alle, die durch viele gute Werke […] Gott seine Huld […] abkaufen wollen, als wäre er ein Trödler oder Tagelöhner, der seine Gnade und Huld nicht umsonst geben wollte.“ (AR 50f.)

Ebenso kritisiert Luther Menschen die sich wie das Volk Israel in Jes 9,13 nicht zu Gott bekehren, trotz allen Leides, das sie erfahren. Er kritisiert hier, dass die Menschen sich im Leid nicht zu Gott bekehren und an ihn wenden, sondern vor ihm fliehen und stattdessen Hilfe nur bei sich selbst oder anderen Menschen suchen, anstatt auf Gott zu vertrauen. Diese Menschen haben keine Zuversicht. Denn „[s]ie laufen dann [, wenn ihnen etwas zustößt,] nicht zu Gott, sondern fliehen von und vor ihm, denken nur noch daran, wie sie durch sich […] oder durch menschliche Hilfe ihr Anliegen loswerden können, und wollen sich dennoch als fromme Leute achten und achten lassen!“ (AR 51).

4.8.1 Gegenentwurf: Gerechtigkeit aus dem Glauben, nicht aus Werken

Haben doch beide angesprochenen Brüche des Gebotes etwas mit Zweifeln an Gottes Huld und Gerechtigkeit vor ihm zu tun, so muss Luther nun klar machen, dass diese Dinge existieren. Hierzu zitiert er Paulus: „der gerechte Mensch hat sein Leben aus dem Glauben“ (Röm 1,17). Dadurch kann Luther aufzeigen, dass der Mensch allein durch den Glauben gerechtfertigt ist und dieser auch alle weiteren Werke erst rechtfertigt. Er betont eine Rechtfertigung die sola fide geschieht52, völlig abgekoppelt von Werken, „da ja niemand gerechtfertigt ist, er tue denn alle Gottesgebote, und umgekehrt auch die Werke niemanden vor Gott rechtfertigen können ohne den Glauben.“ (AR 51)

Gleichzeitig muss er auf diejenigen eingehen, die daraus folgern, dass gute Werke an sich hierdurch verworfen sind. Hier zeigt er auf, dass es diese Kritiker bei Paulus gab und immer geben wird, wenn man kritisiert, dass die momentan angesehen Werke ohne Glauben geschehen. Luther entgegnet jedoch, dass alle Werke, welche in seiner Zeit ohne Glauben geschehen, auch gute Werke sein könnten, wenn „diese Dinge in solchen Glauben [geschehen], daß [sic!] wir dafürhalten, es gefalle Gott alles wohl, [denn] dann sind sie löblich, nicht um ihres besonderen Wertes, sondern um dieses Glaubens willen, dem alle Werke gleichviel gelten“ (AR 52).

Doch ist dem nicht so, „dann ist’s lauter Betrug: Im Äußeren ehrt man Gott, im Inneren macht man sich selber zum Abgott.“ (AR 52). Deshalb wettert er so entschieden gegen „den Pomp, die Pracht [und] die Menge solcher Werke“ (AR 52), weil „auch unter tausend nicht einer ist, der nicht sein Vertrauen auf sie setzte und vermeinte dadurch Gottes Huld zu erlangen und seiner Gnade zuvorzukommen.“ (AR 52) Er macht klar, dass dies noch schwerer wiegt als Werke nur im Zweifel oder ohne Glauben zu tun, schafft es ja den Abgott des Werkes, welcher gar nicht nötig ist, da er ja gezeigt hat, dass Rechtfertigung allein aus dem Glauben heraus geschieht.

4.8.2 Folge: Betonung der Innerlichkeit des Glaubens als Werk

Diese Kritik wird auch noch einmal deutlich, wenn Luther den Unterschied zwischen dem inneren Werk des Glaubens und den äußeren Werken beschreibt. Während das innere nämlich „rechte, lebendige Gotteskinder“ (AR 53) in der Zuversicht des Glaubens hervorbringt, bringen die äußeren Werke nur „schlimmere Abgötterei und die schändlichsten Scheinheiligen“ (AR 53) hervor, welche sich an Werke klammern und dafür rühmen. Für Luther stehen also am Anfang die inneren Werke des Glaubens, welche sich erst dann als äußere Werke in der Welt äußern.53

So sieht sich Luther gezwungen auch nochmals vor den falschen Predigern der äußeren Werke zu Warnen. Diese identifiziert er mit denen, die in Mt 24,23 Christus in allen weltlichen Dingen sehen und vor denen Jesus selbst warnt. Er setzt diesen mit Joh 4,21 die Forderung Gottes nach geistlichen Anbetern entgegen.

Wenn er hier seine Gegner also kritisiert, dann für das Zurücktreten des Glaubens hinter weltliche Dinge. Davon ist auch die Kirche „mit Bullen, Siegeln und Fahnen bei den Ablässen“ (AR 53) nicht befreit. Für ihn hat sich die Kirche dadurch zu sehr verweltlicht und statt zum Glauben verleitet sie die Menschen nur noch zu ihren äußerlichen Werken, welche ohne Glauben, also nichtig sind.

4.9 Die ständige Übung des Glaubens als Werk des ersten Gebotes

Nachdem Luther seine Kritiker entkräftet hat, fragt er nun ironisch, wo sie seien. Er zeigt ihnen auf, dass es keine anderen Werke braucht. Denn das erste Gebot und sein Werk legen dem Glaubenden mehr als genug auf, wenn er immer in der Zuversicht bleiben soll. Er stellt das Gebot hiermit sogar als unerfüllbar dar (AR 54). Doch daraus folgt für Luther keine Frustration, denn niemand bedarf mehr der Werke zur Rechtfertigung. Vielmehr „übe sich [jeder] selber […] zu allen Zeiten in diesem Glauben“ (AR 54). Hier wird klar, dass für Luther jede Tat ein Akt der Glaubensübung sein kann,54 selbst der „Müßiggang“ (AR 54). Er verweist hier auf Paulus der in 1. Kor 10,31 eben dieses allgegenwärtige Tun im Namen Christi empfiehlt und in Röm 8,28 zu dem Schluss kommt, „daß [sic!] alle Dinge den Heiligen Gottes zum Besten wirken.“ (AR 54). So zeigt er auf, dass der Glaube genug Möglichkeit zur Betätigung und zum ständigen Üben von seiner Zuversicht gibt.

Dass er mit seiner Kritik an den guten Werken also keine Werklosigkeit fordert, macht er noch einmal an dem Beispiel eines Kranken deutlich, welcher zum Bewegen seiner Glieder zunächst auch Gesundheit braucht. So verbietet man ihm nicht seine Glieder zu bewegen, wenn man ihn darauf aufmerksam macht, dass, um dies vollumfänglich zu tun, erst Gesundheit da sein muss. Gleiches tut Luther wenn er den Glauben fordert, denn „[e]benso muss auch der Glaube Werkmeister und Hauptmann sein in allen Werken oder sie sind zu gar nichts zu gebrauchen.“ (AR 55).

4.10 Zeremonien und Gesetze, gefordert von den schwachen Menschen

Warum braucht es also noch Zeremonien und Gesetze, wenn doch dies alles durch den Glauben nichtig wird? Dieser berechtigten Frage stellt sich Luther im Folgenden, wobei er hier zwischen vier Gruppen differenziert, die verschiedene Anforderungen stellen.

Zunächst räumt er, im Einklang mit 1. Tim 1,9, ein, dass die wahrhaftig Glaubenden tatsächlich keine Gesetze mehr brauchen, da sie aus dem rechten Glauben heraus nur noch gute Werke vollbringen können (AR 55).

Die zweite Gruppe fast jedoch diejenigen ins Auge, die auch schon die Freiheit im Glauben erkennen, sie aber missbrauchen. Hier braucht es Gesetze, denn „[d]ie Freiheit des Glaubens gibt keinen Freibrief zur Sünde“ (AR 55) und ist auch kein „Deckel der Sünde“ (1.Petr 2,16). Die Freiheit befreit zu guten Werken, nicht zu einem „fleischlichem Leben“ (Gal 5,13). Deshalb braucht es auch Gesetze und Gebote, um die Gefahr des Missbrauches einzuschränken (AR 56).

Die dritte Gruppe an Menschen ist die der Bösen, die „allzeit ganz ungescheut zur Sünde bereit“ (AR 56) sind. Diese muss man durch geistliche und weltliche Gesetze wie wilde Tiere zur Besserung zwingen. Zur Not plädiert Luther auch für die Todesstrafe durch das weltliche Schwert. Dieses darf aber, parallel zu Röm 13,3f. nur den Bösen und nicht den Frommen zur Furcht werden.

Die vierte Gruppe sind die „Kinder […] im Verständnis solchen Glaubens“ (AR 56). Diese brauchen Zeremonien55, um an den Glauben herangeführt zu werden. Da dies hier der Erziehung zum wirklichen Glauben dient, ist Luther dieses Mittel recht, wobei durchaus das Risiko besteht, dass Äußerlichkeiten Überhand nehmen. Aber Zeremonien sind nötig, bis der Glaubende analog zum Stillen „ die starke Speise selbst essen kann“ (AR 56). Ihm ist also zum Heranführen an den Glauben auch dieses Mittel durchaus recht, erfüllt es doch einen höheren Zweck.

4.10.1 Folge: Solidarisierung mit den Schwachen

Da es aber, wie Luther bereits verdeutlicht hat nur sehr wenige im rechten Glauben gibt, muss man, wie in Röm 14,1, diese Schwachen im Glauben annehmen und belehren. Dazu gehört auch sich, wie es in 1.Kor 9,20f. steht, selbst als wahrhaft Glaubender unter das Gesetzt zu stellen, wie es Paulus tat oder Jesus, wenn er den Zinsgroschen zahlen lässt (Mt 17,25ff.).

Denn ein wahrer Christ tut für Luther aus Solidarität mit den Schwachen auch diese Werke. Dies tut er in derselben Freiheit, die ihn zum guten Werk des Glaubens führt, denn auch hier ist er gewiss, dass es Gott gefalle, auch wenn sein Handeln sich hier vor allem auf den Nächsten und nicht auf Gott richtet. So vermag Luther hier die Dogmatik des Glaubens in Beziehung mit Gott, doch auch ethisch in Bezug auf den Nächsten, der erst noch in Liebe zum Glauben finden muss und mit dem es sich deshalb zu solidarisieren gilt, zu deuten.

Dies führt er weiter aus, wenn er die wahrhaft Glaubenden als die ausweist, die auch die weiteren Menschen dulden und unterweisen. Denn Luther kann den falsch Glaubenden auch gar nicht als schuldig für seine Situation begreifen, sind für ihn doch die Lehrer die Verantwortlichen, welche „sie [die Glaubenden] nie den Glauben gelehrt und sie so tief in die Werke geführt haben.“ (AR 57f.) Deshalb muss der Glaubende mit „Sanftmut, Sorgfalt und in aller Ruhe“ (AR 58) aus seinem Irrglauben herausgeführt werden, damit er, wenn sein Heilsweg unmittelbar dekonstruiert wird, nicht gänzlich von Werken und auch vom Glauben abfällt. Luther plädiert hier also für eine behutsame Reform der kirchlich-dogmatischen Lehren. Die „Hartköpfigen“ (AR 58) aber, die sich nicht überzeugen lassen will er, analog zum Blindensturz, fahren lassen, auf dass sie in die Grube fallen (Mt 15,14; Lk 6,39f.).

4.11 Beständigkeit des Glaubens im Angesicht der Sünde

Hat Luther schon im Kontrast zur Werkgerechtigkeit die Rechtfertigung sola fide, betont56, muss er diese hier noch einmal entfalten. Denn er hat doch aufgezeigt, dass das erste Gebot nicht gänzlich zu erfüllen sein wird57 und viele seiner Zeitgenossen völlig gegen dieses Gebot gehandelt haben.

So muss er betonen, dass „er [der Glaube] bestehen bleibt bei den täglichen Sünden und sie tilgt“ (AR 58). Diese Rechtfertigung der Sünde und die Beständigkeit des Glaubens in ihr, selbst bei Mord, ist möglich, weil es mit Verweis auf 1. Joh 2,1f. den Fürsprecher Christus gibt. Deshalb kann ein jeder, wie in Weish 15,2 und Spr 24,16, nach der Sünde aufstehen und weiter glauben.

Dies Überhöht Luther nun weiter, denn selbst wenn man sein gänzlich sündiges Wesen erkennt, bleibt der Glaube bestehen. Denn wie in Ps 143,2 beschrieben wird, ist kein Mensch von sich aus gerechtfertigt. „Und so muß [sic!] er [der Mensch] an seinen Werken verzweifeln“ (AR 59), denn erst in dieser Erkenntnis wird der Glaube an Barmherzigkeit stark, wie der Davids in Ps 26,3 und 4,7.

Denn wir können eben gleichzeitig „Vater unser“ und „vergib uns unsere Schuld“ beten, also Gottes angenehme Kinder sein und doch nicht genug tun (AR 59). Denn die wahre Vergebung, so Luther, kommt aus dem Glauben, „wenn er in Gottes Huld fest wird“ (AR 59), aber eben nicht allein aus der Gnade Gottes. Man kann also zusammenfassend sagen, dass Luther hier die Gnade als Bewusstsein des Glaubens darstellt und noch einmal betont, dass der Mensch allein im Glauben, der die Gnade kennt und ihr entspringt, gerecht vor Gott wird.

[...]


1 M. Luther, Von den guten Werken, in: Aufbruch zur Reformation. Ausgewählte Schriften in sechs Bänden, hg. von K. Bornkamm/G. Ebeling (Insel-Taschenbuch 4560), Berlin 2016. In der weiteren Arbeit werden Zitate aus diesem Quellentext mit AR im Fließtext kenntlich gemacht. Bibelzitate werden ebenfalls in dem dort dargelegten Wortlaut wiedergegeben.

2 Der hier dargelegte Vergleich beruht auf dem hebräischen Text der BHS und einer Synopse in: H. Deuser, Die zehn Gebote. Kleine Einführung in die theologische Ethik (Universal-Bibliothek 18233), Stuttgart 2002, 144.

3 Dieses hat in Ex noch Schöpfungs-, in Dtn Exodusbezug

4 Deuser, 12.

5 Vgl. a.a.O., 14.

6 Vgl. a.a.O., 13f.

7 Vgl. a.a.O., 21ff.

8 Vgl. a.a.O., 23f.

9 R. Schwarz, Martin Luther - Lehrer der christlichen Religion, Tübingen 22016, 125.

10 WA 16,373,18 (Unterrichtung, wie sich die Christen in Mosen sollen schicken 1525) in Deuser, 18.

11 Vgl. AR 49, wo Luther ebenfalls beim Zitieren des Gebotes das Bilderverbot entfallen lässt.

12 Vgl. M. Luther, Luthers Kleiner Katechismus. Das Erste Hauptstück: Die Zehn Gebote, hg. von Evangelische Kirche in Deutschland.

13 Vgl. Schwarz, Martin Luther - Lehrer der christlichen Religion, 126.

14 T. Jacobi, Zwanglos leben. Luthers Einspruch gegen die Gebotsreligion (Studienreihe Luther 9), Bielefeld 2016, 12.

15 Vgl. U. Köpf, Möchtum, in: A. Beutel (Hg.), Luther Handbuch, Tübingen 32017, 71–78: 72f.

16 A. Beutel/U. Wiggermann, Luther. Reformatorische Hauptschriften des Jahres 1520 (Studienreihe Luther 12), Bielefeld 2017, 11.

17 Vgl. insg. a.a.O., 11ff.

18 Vgl. insg. a.a.O., 13f.

19 A.a.O., 16.

20 Vgl. insg. a.a.O., 16f.

21 Vgl. insg. a.a.O., 18f.

22 Vgl. a.a.O., 21.

23 Titel der Schriften zur besseren Lesbarkeit und effizienteren Raumnutzung gekürzt

24 Vgl. Beutel/Wiggermann (s. Anm. 17), 23.

25 Vgl. Martin Luther. Studienausgabe, Bd. 2, hg. von H.-U. Delius, Berlin 1982, 15, Anm. 2.

26 WAB 2, 75 (an Georg Spalatin 25.3.1520) in Beutel/Wiggermann (s. Anm. 17), 23.

27 Vgl. Werner Jetter in: Aufbruch zur Reformation, 2016, 38; Beutel/Wiggermann (s. Anm. 17), 23f.

28 O. Bayer, Martin Luthers Theologie. Eine Vergegenwärtigung, Tübingen 32007, 258; Beutel/Wiggermann (s. Anm. 17), 26.

29 Hier sind in Berufung auf Thomas von Aquin v.a. die Bußwerke Beten, Fasten und Almosen zu nennen (vgl. R. Hermann, Willensfreiheit und Gute Werke im Sinne der Reformation. Die Stellung des Christen zu den Fragen des sittlichen Lebens (Studien des apologetischen Seminars 23), Gütersloh 1928, 39); Aber nach Biel auch die Messe und Unterstützung der Eltern (vgl. Delius (s. Anm. 27), 19, Anm. 33).

30 Vgl. Punkt 2.1

31 Vgl. M. J. Suda, Die Ethik Martin Luthers (Forschungen zu systematischen und ökumenischen Theologie 108), Göttingen 2006, 86.

32 Vgl. T. Jähnichen/W. Maaser, Die Ethik Martin Luthers (Studienreihe Luther 17), Bielefeld 2017, 23und AR 59f., wo Luther Christus als Quelle des Glaubens ausweist (Punkt 4.17).

33 Vgl. Suda (s. Anm. 33), 85f.

34 Vgl. Bayer (s. Anm. 30), 258.

35 R. Schwarz, Luther (UTB 1926), Göttingen/Bristol 42014, 109.

36 Vgl. AR 52, 54f. (Punkte 4.8.1, 4.9)

37 Vgl. M. Ludwig, Religion und Sittlichkeit bei Luther bis zum "Sermon von den guten Werken" 1520 (Quellen und Forschungen zur Reformationsgeschichte 14), Leipzig 11931, 156.

38 Vgl. Beutel/Wiggermann (s. Anm. 17), 26; Jähnichen/Maaser (s. Anm. 34), 203.

39 Vgl. AR 51, 58f. (Punkte 4.8.1 und 4.11)

40 T. Jeising, Gerecht ohne Werke, aber doch nicht leben ohne gute Werke, in: B. Schwarz (Hg.), Martin Luther - aus Liebe zur Wahrheit. Die bleibende Bedeutung der Anliegen des Reformators für heute, Dillenburg/Nürnberg 12016, 245–259: 248.

41 Diese stellt den Glauben zwar als Theologische Tugend höher, aber Verzahnt ihn mit Zeremonien, sodass er zu einem "Habitus", gleichgestellt mit anderen Tugenden wird (Vgl. Jähnichen/Maaser (s. Anm. 34), 26).

42 Ludwig (s. Anm. 39), 166.

43 Vgl. Suda (s. Anm. 33), 83f.

44 Vgl. Bayer (s. Anm. 30), 262.

45 Suda (s. Anm. 33), 85f.

46 Vgl. Ludwig (s. Anm. 39), 161.

47 Vgl. Beutel/Wiggermann (s. Anm. 17), 28.

48 Vgl. F. Lau, Erstes Gebot und Ehre Gottes als Mitte von Luthes Theologie, in: Theologische Literaturzeitung 73, 1948, 719–730: 725f.

49 Vgl. Delius (s. Anm. 27), 23, Anm. 79.

50 Vgl. Suda (s. Anm. 33), 87.

51 Vgl. ebd.; Bayer (s. Anm. 30), 260.

52 Vgl. Beutel/Wiggermann (s. Anm. 17), 30.

53 Vgl. AR 45f. (Punkt 4.5)

54 Vgl. Beutel/Wiggermann (s. Anm. 17), 31.

55 Zeremonien meinen hier: Übungen, Lesen Beten, Fasten und Singen, aber auch Äußerlichkeiten, wie z.B. Schmuck im Kirchraum (vgl. a.a.O., 32).

56 Vgl. AR 51f., Punkt 4.8.1.

57 Vgl. AR 54, Punkt 4.9.

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Das erste Gebot als Richtungsweiser zur christlich-freiheitlichen Auslegung des Dekalogs in Martin Luthers Sermon "Von den guten Werken"
Universidad
Church University Wuppertal
Calificación
1,7
Año
2019
Páginas
27
No. de catálogo
V920509
ISBN (Ebook)
9783346301239
ISBN (Libro)
9783346301246
Idioma
Alemán
Palabras clave
gebot, richtungsweiser, auslegung, dekalogs, martin, luthers, sermon, werken
Citar trabajo
Anónimo, 2019, Das erste Gebot als Richtungsweiser zur christlich-freiheitlichen Auslegung des Dekalogs in Martin Luthers Sermon "Von den guten Werken", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/920509

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