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Verletzung der Lieferverpflichtungen infolge des Corona-Virus in Lieferketten unter Kaufleuten in Bezug auf das UN-Kaufrecht

Título: Verletzung der Lieferverpflichtungen infolge des Corona-Virus in Lieferketten unter Kaufleuten in Bezug auf das UN-Kaufrecht

Trabajo Escrito , 2020 , 10 Páginas , Calificación: 1,8

Autor:in: Anonym (Autor)

Derecho - Derecho Civil - mercantil, de sociedades, comercial, de la competencia y económico
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Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Rechtsfolgen vorliegen, wenn Lieferfristen nicht eingehalten werden und Waren die Vertragspartner möglicherweise nicht pünktlich erreichen. Weiter werde ich auf die rechtlichen Grundlagen des HGB im Zusammenhang mit dem BGB bei Leistungsstörungen eingehen, welche Besonderheit das UN-Kaufrecht bei Leistungsstörungen vorsieht und wann es angewendet wird. Zum Schluss werde ich eine Zusammenfassung und rechtliche Stellungnahme formulieren.

Die Sars-CoV-2 / COVID–19 Pandemie versetzt nicht nur die Bundesrepublik Deutschland nahezu in einen Stillstand, sondern die ganze Welt. Grenzen sind selbst innerhalb Europas geschlossen, das Bundesministerium für Gesundheit stuft mit einer Eil-
Verordnung am 31.01.2020 das neuartige Coronavirus als meldepflichtige Krankheit gem. §6 ABS. 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes ein. Die Fußball-Bundesliga findet zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, später wird der Spielbetrieb vollständig eingestellt. Schulen, Kitas, Restaurants und Gaststätten, Hotels und verschiedene Einzelhändler werden per Allgemeinverordnungen der Bundesländer und Gemeinden geschlossen. Die Bundesländer und Kommunen sprechen Kontaktsperren für die Bevölkerung aus.

Am Mittwoch, den 18.03.2020 wendete sich die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel in einer Fernsehansprache an die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Sie beschrieb die anzunehmenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Sars-CoV-2 / COVID-19 Pandemie wie folgt: "Für die Wirtschaft, die großen Unternehmen genau wie die kleinen Betriebe, für Geschäfte, Restaurants, Freiberufler ist es jetzt schon sehr schwer. Die nächsten Wochen werden noch schwerer. Ich versichere Ihnen: Die Bundesregierung tut alles, was sie kann, um die wirtschaftlichen Auswirkungen
abzufedern – und vor allem um Arbeitsplätze zu bewahren."

Das Auswärtige Amt sprach eine weltweite Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland
aus, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr zu rechnen war. Weltweite Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens war in vielen Ländern zu erwarten. Das Risiko, eine Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten zu können, war in vielen Destinationen sehr hoch.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG – EINFÜHRUNG IN DAS TEHMA

2.1 DEFINITION VON HÖHERER GEWALT – NICHT ABWENDBARES EREIGNIS

2.1.1 GRUNDLAGEN DES BGB UND HGB BEI LEISTUNGSSTÖRUNG: LIEFERVERZUG

2.1.2 WESENTLICHE GRUNDLAGEN UND VORTEILE DES UN,,KAUFRECHT, FÜR DEN LIEFERANTEN

2.1.3 VORTEILE ANDERER RECHTSORDNUNGEN

3. ZUSAMMENFASSUNG UND STELLUNGNAHME

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die rechtlichen Folgen von Lieferverpflichtungsverletzungen unter Kaufleuten, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurden, unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Rechts und des UN-Kaufrechts.

  • Rechtliche Einordnung des Begriffs "höhere Gewalt" in Deutschland
  • Leistungsstörungen und Lieferverzug nach BGB und HGB
  • Anwendbarkeit und Vorteile des UN-Kaufrechts (CISG) bei internationalen Handelsgeschäften
  • Vergleich mit ausländischen Rechtsordnungen (z.B. französisches Recht)
  • Strategien zur Schadensminderung und Vertragsanpassung in Krisenzeiten

Auszug aus dem Buch

2.1.1 Grundlagen des BGB und HGB bei Leistungsstörung: Lieferverzug

Der Schuldner kann einzig bei fehlender bzw. nicht rechtzeitiger Lieferung der Ware, die er zu ver schulden hat, in Lieferverzug kommen. Entscheidend ist, welcher Leistungszeitpunkt im Kauf- oder Liefervertrag vereinbart wurde. Wenn kein konkretes Leistungsdatum vereinbart wurde, kann die Lieferung gem. § 271 Abs. 1 BGB sofort verlangt werden. Leistet der Schuldner nicht sofort, muss der Gläubiger gem. § 286 Abs. 1 BGB dem Schuldner eine Nachfrist setzen und die Lieferung ver langen. Kommt es sodann weiterhin zu einem Lieferverzug, kann der Gläubiger vom Kaufvertrag gem. § 323 Abs. 1 BGB zurücktreten. Ein möglicher Schadensersatz kann, dann nach § 376 Abs. 2, 3 HGB gelten gemacht werden. Dieser Schadensersatz aufgrund von Nichterfüllung der Leis tungspflicht muss nicht konkret dargelegt werden, sondern kann vielmehr auch gem. 376 Abs. 2, 3 HGB abstrakt dargestellt und berechnet werden.

Bei einem Fixhandelskauf gem. § 376 HGB ist dagegen ein Lieferzeitpunkt nach dem Kalender ver einbart. Dies charakterisiert sich im Kauf- oder Liefervertrag meist aus den Worten „fix“, „exakt“, „spätestens“. Hier ist eine Fristsetzung bei Nichtlieferung gemäß § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB entbehrlich. Abweichungen zu § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB ergeben sich jedoch in den Rechtsfolgen: Erfüllung kann der Gläubiger nur verlangen, wenn er sofort nach Fristablauf dem Schuldner anzeigt, dass er auf eben diese besteht (IUBH, Internationale Hochschule, 2020). Bei einem Verzug ist eine weitere Fristsetzung gem. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB obsolet um Schadensersatzansprüche gem. 376 Abs. 1 HGB geltend zu machen. Auch hier kann Schadensersatz aufgrund von Nichterfüllung der Leis tungspflichten gem. 376 Abs. 2, 3 HGB konkret und abstrakt dargestellt und berechnet werden. Zu beachten, dass gem. § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, Schadensersatz nicht fällig wird, wenn der Schuldner beweisen kann das, ihn am Lieferverzug keine Schuld trifft.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG – EINFÜHRUNG IN DAS TEHMA: Darstellung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Auswirkungen und Einführung in die Problematik von Lieferverzug.

2.1 DEFINITION VON HÖHERER GEWALT – NICHT ABWENDBARES EREIGNIS: Erörterung der BGH-Rechtsprechung zum Begriff der höheren Gewalt als unabwendbares, betriebsfremdes Ereignis.

2.1.1 GRUNDLAGEN DES BGB UND HGB BEI LEISTUNGSSTÖRUNG: LIEFERVERZUG: Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für Lieferverzug und Schadensersatzansprüche im deutschen Handelsrecht.

2.1.2 WESENTLICHE GRUNDLAGEN UND VORTEILE DES UN,,KAUFRECHT, FÜR DEN LIEFERANTEN: Untersuchung der Art. 46, 47 und 79 CISG als Grundlage für den Umgang mit Leistungsstörungen im internationalen Handel.

2.1.3 VORTEILE ANDERER RECHTSORDNUNGEN: Vergleich der Regelungen zur höheren Gewalt, insbesondere des französischen Code Civil, mit der deutschen Rechtslage.

3. ZUSAMMENFASSUNG UND STELLUNGNAHME: Fazit zur Handhabung von Lieferverpflichtungen in Krisenzeiten und Empfehlung hinsichtlich der Rechtswahl in internationalen Verträgen.

Schlüsselwörter

Corona Pandemie, Höhere Gewalt, Lieferverzug, UN-Kaufrecht, CISG, BGB, HGB, Handelsrecht, Leistungsstörung, Schadensersatz, Lieferketten, Kaufleute, Force Majeure, Vertragsrecht, Krisenmanagement.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Verletzung von Lieferverpflichtungen unter Kaufleuten infolge der COVID-19-Pandemie ergeben.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind das deutsche Handels- und Zivilrecht (BGB/HGB), das UN-Kaufrecht sowie die rechtliche Definition und Anwendung des Begriffs "höhere Gewalt".

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Lieferstörungen rechtlich zu bewerten sind und welche Möglichkeiten Vertragspartner haben, sich bei pandemiebedingten Hindernissen rechtlich abzusichern.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzesgrundlagen, BGH-Urteilen und dem Vergleich verschiedener Rechtsordnungen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erörtert die Definition höherer Gewalt, die Rechtsfolgen bei Lieferverzug im deutschen Recht, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (insb. Art. 79 CISG) und einen Rechtsvergleich mit dem französischen Recht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere höhere Gewalt, Lieferverzug, UN-Kaufrecht, Pandemie, Leistungsstörung und Schadensersatz.

Warum spielt die Klausel „höhere Gewalt“ eine wichtige Rolle für Lieferanten?

Eine vertraglich vereinbarte Klausel über höhere Gewalt bietet Klarheit darüber, welche Ereignisse zur Leistungsbefreiung führen und vermeidet Unsicherheiten bei der Auslegung durch Gerichte.

Wie unterscheidet sich das UN-Kaufrecht in Krisenzeiten vom deutschen Recht?

Das UN-Kaufrecht bietet durch den Artikel 79 CISG eine rechtlich definierte Grundlage für die Leistungsbefreiung bei Hinderungsgrund, was für Schuldner vorteilhafter sein kann als die Einzelfallprüfung im deutschen Recht.

Welches Fazit zieht die Autorin hinsichtlich der Rechtswahl?

Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass ausländische Rechtsordnungen wie das französische Recht die Rechtsfolgen bei höherer Gewalt in ihrem Gesetzbuch oft eindeutiger definieren als das deutsche Recht.

Final del extracto de 10 páginas  - subir

Detalles

Título
Verletzung der Lieferverpflichtungen infolge des Corona-Virus in Lieferketten unter Kaufleuten in Bezug auf das UN-Kaufrecht
Universidad
(International University of Applied Sciences)
Calificación
1,8
Autor
Anonym (Autor)
Año de publicación
2020
Páginas
10
No. de catálogo
V920541
ISBN (Ebook)
9783346238160
Idioma
Alemán
Etiqueta
Lieferverzug Handelsrecht
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Anonym (Autor), 2020, Verletzung der Lieferverpflichtungen infolge des Corona-Virus in Lieferketten unter Kaufleuten in Bezug auf das UN-Kaufrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/920541
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