1866 - Der deutsche Weg in die preußische Einheit


Term Paper, 2007

20 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Überblick über die politische Lage in Deutschland um 1866

3. Innenpolitik der deutschen Großmächte bis 1866
3.1 Preußen
3.2 Österreich
3.3 Fazit

4. Die deutsche Öffentlichkeit
4.1 Die Nationalbewegung: Erfolglose Hoffnungen
4.2 Realpolitik
4.3 Fazit

5. Wirtschaft
5.1 Industrialisierung in Preußen und Österreich 1865
5.2 Der Zollverein
5.2.1 Eine preußische Erfolgsgeschichte
5.2.2 Der Handelsvertrag von 1862
5.3 Fazit

6. Außenpolitik
6.1 Frankreich
6.2 Russland
6.3 Großbritannien
6.4 Italien
6.5 Fazit

7. Schluss

Bibliographie

1. Einleitung

Als im Frieden von Prag am 23. August 1866 die Neuordnung Deutschlands ohne Österreich festgeschrieben wurde, fand damit auch der jahrzehntelange Konflikt um die Führungsrolle in Deutschland einen endgültigen Abschluss. Die kleindeutsche Lösung unter preußischer Führung und ohne Österreich wurde greifbar. Österreich musste als Ergebnis des Deutschen Krieges politisch und militärisch seine Niederlage anerkennen.

In der Geschichtsschreibung der folgenden Jahrzehnte erschien jene Entwicklung oft als zwingend notwendiger und natürlicher Vorgang, die Neugestaltung Deutschlands als Folge eines planmäßigen großen Sieges Preußens. Nach der vernichtenden Niederlage des Jahres 1945 trat eine skeptischere Auffassung der Ereignisse zutage, in der auch die Frage nach Alternativen zum preußisch-deutschen Reich gestellt wurde.

Zweifellos war das Ergebnis der Entscheidungsschlacht von Koniggrätz von den gleichen Unwägbarkeiten begleitet, die jeden Krieg zu einem in letzter Konsequenz unberechenbaren Vorgang machen. Beide Großmächte, die sich 1866 gegenüberstanden, fanden sich in der Herausforderung einer schwierigen Kriegsführung[1] und keine Kriegspartei hatte einen garantierten militärischen Vorteil.[2] Doch Preußen drängte auf die Lösung des innerdeutschen Gegensatzes mit kriegerischen Mitteln und der Erfolg schien der Politik Bismarcks Recht zu geben.

War der militärische Sieg auch nicht garantiert, so kann andererseits nicht ignoriert werden, dass die Position, die Preußen durch den Kriegsausgang erhielt, einer gewissen historischen Kontinuität folgte. Die preußische Führungsrolle in Deutschland war nicht nur das Ergebnis der Schlacht von Königgrätz, sondern ein Vorgang, dem lange Entwicklungslinien vorausgingen, die 1866 kulminierten.

Diese Arbeit wird untersuchen, welche innen-, außen- und wirtschaftspolitischen Realitäten das Kriegsergebnis zementierten und welcher gesellschaftliche Stellenwert der Entscheidung von 1866 zukam. Damit soll die Frage geklärt werden, was Preußen gegenüber Österreich zur Führungsmacht in Deutschland prädestinierte.

2. Überblick über die politische Lage in Deutschland um 1866

Mitte der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts strebte der langwierige Machtkampf zwischen der alten Präsidialmacht des Deutschen Bundes, dem Kaiserreich Österreich, und der aufsteigenden Großmacht, dem Königreich Preußen, auf eine Entscheidung zu.

Im Friedensschluss von Wien am 30.Oktober 1864 hatte das besiegte Dänemark die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an die Kriegssieger Preußen und Österreich abgetreten. Der zukünftige Status des nun gemeinsam verwalteten Schleswig-Holsteins war in der Schwebe geblieben und belastete die weitere Politik zwischen den deutschen Staaten. Österreich trat von Anfang an für die Regentschaft des legitimen Augustenburger-Herzogs Friedrich und die Bildung eines autonomen Bundesstaates Schleswig-Holstein ein. Preußen wollte keine selbstständige Existenz Schleswig Holsteins zulassen, sondern die Herzogtümer langfristig annektieren.[3]

Am 14.August 1865 bildet die Konvention von Gastein einen Kompromiss, der jedoch einen fragwürdigen Wert hatte. Die Konvention diskreditierte Österreich in den Augen der Nationalbewegung und des Dritten Deutschland, die ein selbst-ständiges Schleswig-Holstein forderten.[4]

Anfang 1866 gingen Preußen wie Österreich von der Unvermeidlichkeit eines Krieges um Schleswig-Holstein und die Vormacht in Deutschland aus. Am 8. April schlossen Preußen und Italien ein befristetes Offensiv- und Defensivbündnis gegen Österreich.[5]

Am 1. Juni übergab Österreich die Schleswig-Holstein-Frage an den Bundestag. Preußen protestierte, weil es das in Gastein vereinbarte preußische Mit-bestimmungsrecht übergangen sah. Preußische Truppen marschierten in Holstein ein, Österreich beantragte die Mobilmachung der nichtpreußischen Bundestruppen. Nach der Annahme des Antrags am 14. Juni erklärte Preußen, dass es den bisherigen Bundesvertrag für gebrochen und den Deutschen Bund als erloschen betrachte. Im folgenden Krieg ging der Riss nicht nur durch den Deutschen Bund, sondern auch durch den Zollverein. Nach raschen Siegen über Österreichs Verbündete Sachsen, Hannover und Kurhessen fand am 3. Juli in Königgrätz die Entscheidungsschlacht statt, in der Preußen siegte. Der Vorfrieden von Nikolsburg vom 26. Juli und der Friede von Prag am 23. August beendeten den Deutschen Krieg.[6]

Die letzte Sitzung der Bundesversammlung, an der nur noch neun Gesandte teilnahmen, fand am Tag nach dem Frieden von Prag kriegsbedingt in Augsburg statt.[7] Damit war die Geschichte des Deutschen Bundes beendet, der Weg für den Norddeutschen Bund unter preußischer Führung wurde frei.

3. Innenpolitik der deutschen Großmächte bis 1866

3.1 Preußen

Bereits im Mai 1849 erfolgte die Reform der Verfassung vom 5. Dezember 1848. Das verfassungsmäßige gleiche Männerwahlrecht wurde durch ein Dreiklassen-wahlrecht ersetzt, das allgemein aber ungleich[8], indirekt[9] und öffentlich war. Andererseits kam es nicht zur Rückkehr zum ständischen Repräsentationsprinzip. Die revidierte Verfassung vom 31. Januar 1850 schrieb das neue Wahlrecht fest. Es war eine Verfassung mit durchaus modernen Zügen[10], angelehnt an die belgische Verfassung von 1831. Bemerkenswert ist, dass sie auf das Bekenntnis zum monarchischen Prinzip ebenso verzichtete wie auf eine Festschreibung der Volkssouveränität. Die Gesetzgebung war gemeinsame Aufgabe des Königs und der beiden Parlamentskammern, die Gesetzesinitiativ- und Haushaltsbewilligungs-recht erhielten. Allerdings wurden auch monarchische Vorbehalte fixiert.[11]

Am 6. Februar 1850 leistete Friedrich Wilhelm IV vor den Abgeordneten beider Kammern den Verfassungseid, dennoch bemühte sich der Monarch in der Folge um eine Aushöhlung des Verfassungswerkes. Ab 1854 wurde die erste Kammer nicht mehr länger gewählt, sondern aus erblichen Mitgliedern, aus den Delegierten ständisch definierter Korporationen und aus vom König ernannten Vertretern gebildet. Ab 1855 hieß diese Kammer „Herrenhaus“. In der Ära Manteuffel (1850 bis 1858) war der Landtag von Staatsdienern dominiert und unterstützte bereitwillig die Reaktionspolitik der Regierung.[12]

An die Machtübernahme des Kronprinzen und späteren Königs Wilhelm im Oktober 1858 knüpften sich große Hoffnungen auf eine liberale Wende. Die Ersetzung des konservativen Manteuffel durch eine liberalere Regierung unter Fürst Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen wurde ebenso als positives Signal gesehen, wie die Vorstellungen Wilhelms von „moralischen Eroberungen“ Preußens in Deutschland. Doch scheiterten liberale Reformen am Widerstand des Herrenhauses.[13]

Bald wurden die liberalen Hoffnungen schwer enttäuscht, als sich der Konflikt um die Finanzierung der preußischen Heeresreform in den Anfangsjahren der 1860er Jahre zum hart ausgetragenen Verfassungskonflikt entwickelte. Im Oktober 1862 lehnte das Herrenhaus im Sinne der Regierung die Budgetvorlage ab, die das Abgeordnetenhaus um die Militärausgaben gekürzt hatte. Der im Monat zuvor zum Ministerpräsidenten berufene Bismarck schreckte nicht vor einer Regierung ohne verabschiedeten Haushalt zurück und überzog die opponierenden Parlamentarier mit einer Repressionspolitik. Die Pressefreiheit wurde eingeschränkt, die Wahlmanipulation wieder aufgenommen.[14]

Andererseits lehnte Bismarck die gänzliche Beseitigung der Verfassungsordnung ab. Im August 1865 neutralisierte der Ministerpräsident die ultrakonservative Staatsstreichpartei, die eine Beseitigung des Parlaments befürwortete, indem deren Anführer Manteuffel[15] als Militärgouverneur nach Schleswig abgeschoben wurde.[16]

3.2 Österreich

In Österreich wurde durch das „Sylvesterpatent“ vom 31. Dezember 1851 der Neoabsolutismus eingeführt, mit dem Kaiser Franz Joseph die Verfassung vom 7. März 1849 außer Kraft setzte. Österreich setzte sich mit dieser Rückkehr zu einem „vorkonstitutionellen Zustand“ von der Verfassungsentwicklung der übrigen deutschen Staaten ab. Darüber hinaus regierten in großen Teilen der Monarchie bis zur Aufhebung des Belagerungszustandes 1853/54 Militärkommandanten.

[...]


[1] Preußens Staatsgebiet wurde durch feindliches Territorium geteilt, während Österreich einen Zweifrontenkrieg im Norden und Süden zu führen hatte. Man erwartete einen langen Krieg und die Intervention der anderen europäischen Mächte. (Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800-1866. Bürgerwelt und starker Staat, 6., durchgesehene Auflage, München 1993. S. 784).

[2] Für Stärken und Schwächen der Armeen Preußens und Österreichs vgl. Gordon A. Craig: 1866. Eine Schlacht macht Weltgeschichte, 4. Auflage, Wien 1997. bes. S. 21-53 und

Frank Zimmer: Bismarcks Kampf gegen Kaiser Franz Joseph. Königgrätz und seine Folgen, Graz/Wien/Köln 1996. bes. S. 42 und 56-66.

[3] Friedrich Lenger: Industrielle Revolution und Nationalstaatsgründung (=Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte 15), 10., völlig neu bearbeitete Auflage, Stuttgart 2003. S. 309.

[4] Ebd. S. 310-311.

[5] Ebd. S. 311-312.

[6] Ebd. S. 312-314.

[7] Gerald Kohl: Deutscher Bund, In: Enzyklopädie der Neuzeit 2. Hrsg. von Friedrich Jaeger, Stuttgart 2005. S. 944.

[8] Die Wählerstimmen wurden nach Steuerleistung gewichtet.

[9] Die Urwähler wählten Wahlmänner.

[10] Sie umfasste die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen, die Einführung von Geschworenengerichten und einen Grundrechtskatalog, der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit enthielt.

[11] Die alleinige Kontrolle über das Militär, Verwaltung und Diplomatie. Der König behielt ein Notverordnungsrecht und die Kontrolle über die Exekutive.

[12] Friedrich Lenger: Industrielle Revolution und Nationalstaatsgründung. S. 275-278.

[13] Ebd. S. 280-282.

[14] Ebd. S. 298-303.

[15] Edwin Freiherr von Manteuffel war der Vetter des ehemaligen Ministerpräsidenten Otto Theodor Freiherr von Manteuffel.

[16] Vgl. Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800-1866. S. 777. und Hans-Ulrich Wehler: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges: 1849-1914 (=Deutsche Gesellschaftsgeschichte Band 3), München 1995. S. 289-290.

Excerpt out of 20 pages

Details

Title
1866 - Der deutsche Weg in die preußische Einheit
College
http://www.uni-jena.de/
Grade
1,7
Author
Year
2007
Pages
20
Catalog Number
V92106
ISBN (eBook)
9783638057882
ISBN (Book)
9783638949507
File size
451 KB
Language
German
Keywords
Einheit, 1866, Der deutsche Krieg, Deutscher Bund, Preußen, Österreich, Bismarck, Reichsgründung, Zollverein, Königgrätz, Napoleon III., Italien, Frankreich, Russland
Quote paper
Stefan Krause (Author), 2007, 1866 - Der deutsche Weg in die preußische Einheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92106

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: 1866 - Der deutsche Weg in die preußische Einheit



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free