Vernachlässigung in der frühen Kindheit

Ursachen, Folgen, Hilfsmaßnahmen


Tesis, 2008

98 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung. Kindesvernachlässigung als Form der Kindeswohlgefährdung
2. 1 Rechtliche Grundlagen
2. 2 Andere Formen der Kindesmisshandlung

3. Was brauchen Kinder?

4. Formen, Erscheinungen und Folgen der Vernachlässigung
4. 1 Welche Formen der Kindesvernachlässigung gibt es?
4. 2 Erscheinungen und Folgen der Vernachlässigung
4.2.1 Vernachlässigung, körperliche Entwicklung und gesundheitliche Beeinträchtigungen
4.2.2 Vernachlässigung und Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung
4.2.3 Vernachlässigung und Beeinträchtigung der sozialen/emotionalen Entwicklung
4.2.4 Vernachlässigung und Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit

5. Hintergründe und Risikofaktoren der Kindesvernachlässigung
5.1 Gesellschaftliche Hintergründe
5.1.1 Familie im Wandel
5.1.2 Armut und soziale Randständigkeit
5.2 Risikofaktoren der Eltern
5.3 Risikofaktoren der Kinder
5.4 Zusammenfassung der Risiken
5.5 Schutzfaktoren für die kindliche Entwicklung

6. Erkennungsmerkmale der Kindesvernach- lässigung
6.1 Verfahren und Instrumente zur Erkennung von Kinderwohlgefährdung

7. Vernachlässigung aus bindungstheoreti- scher Sicht
7. 1 Die Bindungstheorie
7. 2 Vernachlässigung als Form hochunsicher – vermeidender Bindungsqualität und Risiken für die Entwicklung

8. Kindesvernachlässigung und soziale Arbeit
8.1 Allgemeine rechtliche Grundlagen
8.2 Der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe
8.3 Sozialpädagogische Interventionsmaßnahmen bei einer Gefährdung des Kindeswohls durch die Vernachlässigung
8.3.1 Der Hilfeplan
8.3.2 Ambulante Hilfen zur Erziehung
8.3.3 Teilstationäre Hilfen
8.4 Anrufung des Gerichts nach § 50 Abs SGB VIII
8.5 Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII

9. Aspekte der Fallbearbeitung im Hilfeprozess
9.1. Problemfelder in der sozialpädagogischen Arbeit mit Vernachlässigungsfamilien
9.1.1 Die Beziehungsdynamik von Helfer und Familie
9.1.2 Die Drohung strafrechtlicher Konsequenzen Garantenstellung/strafrechtliche Verantwortlich- keit der Fachkraft des Jugendamtes
9.1.3 Umgang mit Meldungen und meldenden Personen/Institutionen

10. Kindesvernachlässigung – ein Beispiel

11. Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme
11.1 Struktur und Funktion eines Netzwerks „Frühe Hilfen“

12. Was muss noch geschehen? Überlegungen zu Präventionsmöglichkeiten gegen Kindesvernachlässigung

13. Schlussfolgerung

14. Literatur- und Quellenverzeichnis

Vorwort

„Februar 2004 : Ein elf Monate altes Kind verhungert in Hanerau-Hademarschen.“ (Hamburger Abendblatt online, 04.03.2005)

„Die Polizei hat im Stadtteil Wilhelmsburg in einer verdreckten Wohnung zwei völlig verwahrloste Kinder gefunden. Die Familie hat zwischen Müll und verschimmelten Essen gelebt.“ (Stern online, 05.11.2005)

„7 Jahre, nur 9,5 Kilo . Eltern lassen Kind verhungern. Völlig unvorstellbar: In Hamburg ist ein Mädchen ins Koma gefallen und gestorben, weil seine Eltern ihm nicht genug zu essen gaben.“ (Focus online, 02.03.2005)

„Kinderleiche bei Stendal gefunden. In Deutschland ist erneut der tragische Hungertod eines kleinen Jungen bekannt geworden. Die Obduktion der Leiche ergab eindeutig Unterernährung“ (www.heute.de, 01.03.2006)

Diese Meldungen berichten über extreme Kindesvernachlässigung und sind der Grund für mein persönliches und fachliches Interesse an diesem Thema.

Diese Arbeit widme ich meinen beiden Kindern Kevin (7) und David (2), außerdem möchte ich meinem Mann für die Unterstützung in meinem Studium danken.

1. Einleitung

In dieser Arbeit möchte ich mich mit dem Thema Vernachlässigung in den ersten Lebensjahren beschäftigen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im Bereich der frühen Kindheit, weil gerade Säuglinge und Kleinkinder besonders gefährdet sind.

Vernachlässigung ist ein schleichender Prozess, der sich meist im Privatbereich der Familie vollzieht und nur schwer erkennbar ist. Im Gegensatz zu anderen Formen der Gewalt an Kindern (körperliche Misshandlung, sexueller Missbrauch) wird Vernachlässigung nur selten in den öffentlichen Medien beachtet, nur wenn sie zu extremen Fällen, d.h. zum Tod eines Kindes (meist durch Verhungern oder Verdursten) führt, wird über sie berichtet. Solche Schlagzeilen lösen in der Öffentlichkeit Wutgefühle und Unverständnis gegenüber den Eltern sowie Trauer und Mitgefühl für das betroffene Kind aus. Diese extremen Fälle sind aber nur ein Bruchteil der tatsachlich von Vernachlässigung betroffenen, Kinder, denn nicht nur Nahrungsentzug charakterisiert Kindesvernachlässigung. Diese Arbeit wird deutlich machen, dass die Unterlassung sehr vielfältig sein kann und zu schwerwiegenden Folgen in der kindlichen Entwicklung führt. Kindesvernachlässigung bestimmt den Alltag unzähliger Kinder und ist die am häufigsten auftretende und am wenigsten erkannte Gefährdungsform.

In dieser Arbeit beschäftige ich mit Fragen wie: Wie kann man solche Fälle erkennen? Wie kann man solche Situationen vermeiden? Wie können sozialpädagogische Fachkräfte helfen?

Ich untersuche Vernachlässigung in Bezug auf mögliche Hintergründe, Risikofaktoren und Auswirkungen für das Kind. Außerdem beschäftige mich ausführlich mit der Frage welche Handlungsmöglichkeiten, aus sozialpädagogischer Sicht, zur Verfügung stehen.

Diese Arbeit ist also so aufgebaut, dass zunächst ein Grundverständnis für das Phänomen Kindesvernachlässigung entsteht. Danach werden einzelne Erscheinungsformen, Folgen und mögliche Ursachen dargestellt. Denn ein Verständnis für die besonderen Problematiken der Vernachlässigungsfamilien ist für den fachkompetenten Umgang und der Suche nach geeigneten Hilfen unerlässlich.

Anschließend werde ich die Hilfs- und Interventionsmöglichkeiten der sozialen Arbeit ausarbeiten. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der praktischen Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen. Wichtig zu erwähnen sind auch das, vor kurzem entwickelte, Netzwerk „Frühe Hilfen“ und einige ausgewählte Präventionsprojekte gegen Kindesvernachlässigung.

Obwohl Kindesvernachlässigung nicht ausschließlich durch Eltern stattfindet, ist das die Hauptzielgruppe bei der Erforschung dieses Themas. Zur Vereinfachung wird hier also der Begriff „Eltern“ verwendet

2. Zum Begriff: Kindesvernachlässigung als Form der Kindeswohlgefährdung

Kindesmisshandlung und Vernachlässigung werden im Alltag und auch in der Fachliteratur meist in einem Kontext genannt, obwohl sie im bundesdeutschen Familienrecht in § 1666 BGB als mögliche Gefährdungsursache ausdrücklich benannt wird und stellt daher, in diesem Zusammenhang, eine von mehreren Voraussetzungen für eine Eingriffsberechtigung und -verpflichtung in, ansonsten grundgesetzlich geschützte, Elternrechte dar.

Vernachlässigung ist eine besondere Erscheinung, die ein zentrales Risiko für Kinder in der frühen Kindheit darstellt. Engfer (in: Egle 1997, S. 22f.) weist darauf hin, dass die Definition von Vernachlässigung relativ ist, da sie von gesellschaftlichen Maßstäben eines angemessenen oder geforderten Elternverhaltens abhängt.

Deegener (2005, S. 37) beschreibt Vernachlässigung als eine ausgeprägte Beeinträchtigung oder Schädigung der Entwicklung von Kindern durch die sorgeberechtigten und –verpflichteten Personen. Eine vernachlässigende Unterlassung kann aktiv oder passiv erfolgen. Passive Vernachlässigung entsteht aus mangelnder Einsicht, Nichterkennen von Bedarfssituationen oder unzureichenden Handlungsmöglichkeiten der sorgeberechtigten Personen. Als aktive Vernachlässigung ist die wissentliche Verweigerung von Handlungen anzusehen, die von der sorgeberechtigten Person als nachvollziehbarer Bedarf des Kindes erkannt wird.

Der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Hamburg e. V. definiert Vernachlässigung: „Kindesvernachlässigung bedeutet, dass andauernd oder wiederholt lebensnotwendiges fürsorgliches Handeln von sorgeverantwortlichen Personen für die Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes ausbleibt.“

Wegner (1997, S. 53) weist außerdem auf eine Eigenart der Vernachlässigung hin, er beschreibt sie als ein „Nichtverhalten“, dessen Merkmale man nur sehr schwer bestimmen kann. Nach seiner Auffassung ist Vernachlässigung: „Vernachlässigung liegt vor, wenn ein verantwortlicher Erwachsener ein Kind aus der zentralen Einstellung heraus nicht (ausreichend) mit Nahrung, Gesundheit, Hygiene, Beachtung versorgt, weil ihn das Kind an seiner Selbstentfaltung hindert oder dabei stört, und er es darum möglichst wenig beachtet, völlig negiert oder sogar ganz aus seinem Umfeld oder seinem Bewusstsein entfernt.“ (Wegner 1997, S. 54).

Kindesvernachlässigung entsteht schleichend und beginnt oft schon während der Schwangerschaft (unzureichende Vorsorge durch den Frauenarzt oder Hebamme, vermehrter Tabak-, Alkohol oder Drogenkonsum und mangelnde Ernährung der Mutter). Sie lässt sich am besten durch passive Haltung und eine gestörte Wahrnehmung der Eltern gegenüber ihren Kindern charakterisieren. Sie resultiert aus Nichtwissen, Überforderung oder Unfähigkeit, auf die Bedürfnisse der Kinder angemessen einzugehen. Die Eltern dieser Kinder resignieren bereits bei alltäglichen Aufgaben, sind erschöpft und manche auch apathisch, sie erkennen die Vernachlässigung nicht als solche, da sie dazu entweder unfähig sind oder der Meinung sind, dass sie das Kind bereits ausreichend versorgen.

Abbildung 1: Vernachlässigung von Kindern (nach Schone u. a. 1997, S. 20)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kindesvernachlässigung bleibt oft bis zum Eintritt in den Kindergarten oder Schule unerkannt. Dabei stellt sie eine lebensbedrohliche Situation für Kinder, je junger sie sind umso mehr, dar, da sie existenziell und psychisch von ihren Bezugspersonen abhängig sind. (vgl. Schone in: Ziegenhain und Fegert 2007, S. 53). Vernachlässigung ist ein Ausdruck der stark beeinträchtigten Beziehungen in der Familie und führt zu einer basalen Beziehungsstörung zwischen Eltern und Kindern. (Schone 1997, S. 21).

Ein Beispiel: Ein Säugling schreit. Die Mutter kann nicht wissen, was das Kind will. Sie probiert es mit dem Schnuller, dann nimmt sie es auf den Arm und versucht es abzulenken. Das Kind schreit aber weiter und wendet sich energisch ab. Die Mutter interpretiert dieses Abwenden als Ablehnung: „Mein Kind liebt mich nicht!“. Sie legt das weinende Kind ins Bett und sagt: „Dann schrei doch!“ und verlässt den Raum. Der Säugling hört zunächst auf, beginnt nach kurzer Zeit um so lauter zu schreien. Die Mutter kommt nach einiger Zeit sehr gereizt zurück, nimmt das Kind hoch, rüttelt es und sagt sehr erregt: „Hör endlich auf, sonst…“. Das Kind hört auf zu schreien, ist erstarrt und schaut weg.

Was ist über die Zahl der betroffenen Kinder bekannt?

Im Unterschied zu anderen großen westlichen Demokratien wie etwa Australien, Großbritannien, Kanada oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügt die Bundesrepublik bislang über keinerlei tragfähige nationale oder länderbezogene Datensätze zur Anzahl der von Vernachlässigung betroffenen Kinder. Weder liegen aussagekräftige Studien vor, noch ist bekannt, bei wie vielen Kindern in Maßnahmen der Jugendhilfe Vernachlässigung festgestellt oder vermutet wird. Zwar wurden vereinzelt Schätzungen vorgenommen[1], jedoch beruhen diese durchwegs auf nicht tragfähigen Datensätzen. Drei Aussagen scheinen aber aufgrund der gegenwärtigen Befundlage in dem Sinne gerechtfertigt, dass einzelne deutsche Studien hierbei zu Ergebnissen gekommen sind, die der Situation in anderen Ländern entsprechen:

1. Vernachlässigung stellt innerhalb der im Bereich der Jugendhilfe bekannt werdenden Fälle von Kindeswohlgefährdung die mit Abstand häufigste Gefährdungsform dar.
2. Vernachlässigung ist häufig genug, dass niedergelassene Kinderärzte und Kinderkliniken in der Regel mehrere Fälle jährlich vorgestellt bekommen.
3. Die Häufigkeit, mit der Vernachlässigung wahrgenommen wird, hängt mit vom Ausbildungsstand, dem Problembewusstsein und der Alltagsnähe des Kontaktes zu Kind und Familie ab[2]

Zusammenfassung:

„Vernachlässigung ist die Behandlung eines Menschen als ob er ein beliebiger Gegenstand sei.“ (Wegner 1997, S. 56). Vernachlässigung liegt also vor, wenn Eltern ihre Kinder buchstäblich vergessen und es nur dann versorgen, wenn es ihnen passt. Wenn sie das Kind aus ihren Gedanken streichen und es wie ein lästiges Subjekt behandeln - bewusst oder unbewusst.

2. 1 Rechtliche Grundlagen

Die Aussagen im Zusammenhang mit dem Kinderschutz sind in der Verfassung geregelt. „Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ ist im Art. 6 Abs. 2 des GG geregelt. Er macht deutlich, dass die Erfüllung dieser Aufgaben ein Recht und zugleich Pflicht ist. Der Schutz des Kindes vor Gefahren für sein Wohl obliegt damit zunächst den Eltern im Rahmen ihrer elterlichen Sorge bzw. den sorgeberechtigten Personen. An diese Aussage schließt Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG an, wonach die staatliche Gemeinschaft über die Betätigung des Elternrechts wacht. § 1626 Abs. 1 BGB beschreibt ebenfalls die elterliche Sorge als Pflicht und Recht zugleicht. Bei der Pflege und Erziehung müssen die Eltern laut Abs. 2 außerdem die wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes berücksichtigen, damit das Kind sich altersgemäß weiter entwickeln kann. Im § 1631 Abs. 1 BGB wird die elterliche Sorge besonders konkretisiert, wonach sie insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen, umfasst. Zu den Inhalten der elterlichen Sorgen gehört auch eine gewaltfreie Erziehung, wonach körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig sind (§1631 Abs. 2 BGB). Auch das SGB VIII benennt im § 1 Abs. 1 die Rechte eines jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zum gesellschaftsfähigen Menschen. Aus diesen Gesetzen wird deutlich, dass Vernachlässigung eines Kindes unrechtmäßig ist, da die Eltern dazu verpflichtet sind, diese zu verhindern, indem sie das Kind pflegen, erziehen und fördern sollen.

2. 2 Andere Formen der Kindesmisshandlung

Vernachlässigung geht oft mit anderen Formen der Kindesmisshandlung einher und eine haarscharfe Trennung dieser ist nicht immer möglich (vgl. Mutke 2/2001). Darum ist es notwendig hier auch andere Formen der Kindesmisshandlung kurz zu nennen.

Die körperliche Misshandlung: das sind Handlungen bei denen das Kind verletzt wird oder werden kann. Deegener (2005, S. 37) zählt einzelne Handlungen von Ohrfeigen, Schlagen, Schleudern gegen die Wand, Schütteln eines Kleinkindes (Shaken-Baby-Syndrom), Verbrennen, Würgen, Vergiften, eigenen Kot essen und Urin trinken, auf. Kommt es bei solchen Handlungen zum Tode des Kindes, so sind meist massive Verletzungen im Bereich des Kopfes und der inneren Organe des Kindes dafür verantwortlich. Erkennbar ist körperliche Misshandlung an der Lage und der Form der vorhandenen Hämatome, sowie an der Häufigkeit der Verletzungen an ungewöhnlichen Körperstellen. (vgl. Trube-Becker 1987, S. 31-44).

Eine Sonderform der körperlichen Misshandlung stellt das seltene Münchhausen-by-proxy-Syndrom dar. Hier werden durch die Bezugspersonen Krankheitssymptome beim Kind vorgespielt oder künstlich erzeugt. Diese können z. B. durch Verabreichung von Medikamenten oder anderen giftigen Substanzen, absichtliches Verletzen oder Ersticken hervorgerufen werden. Dadurch wird das Kind im Einzelfall über lange Zeit medizinisch untersucht und versorgt, was für die Bezugsperson von Bedeutung ist, da ihr dadurch die erwünschte Aufmerksamkeit widerfährt. (Deegener 2005, S. 37)

Die seelische/emotionale Misshandlung beschreibt Deegener (2005, S. 38) als eine ausgeprägte Beeinträchtigung und Schädigung der kindlichen Entwicklung. Dies geschieht durch wiederholtes Beschimpfen, Verspotten oder Erniedrigen. Auch Liebesentzug, Isolierung, Verängstigung, Übertragen der Sündenbockrolle, massive Bedrohungen einschließlich Todesdrohungen zählen zur seelischen Misshandlung. Zudem wird hier auch das übermäßige Behüten und Erdrücken des Kindes genannt. Dadurch werden die Kinder in ihren Entfaltungsmöglichkeiten gehindert, was zu Unsicherheit, Ängsten und Abhängigkeit führen kann.

Der sexuelle Missbrauch beschreibt alle Handlungen, bei denen das Kind zur sexuellen Befriedigung missbraucht wird. Diese werden entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen oder wenn das Kind auf Grund der körperlichen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht in der Lage ist, sich zu wehren oder zu verteidigen. (vgl. Deegener 2005, S. 38). Sexueller Missbrauch an Kindern ist nur sehr schwer nachzuweisen, denn selbst bei Genitalverletzungen kann ein Arzt nicht mit Sicherheit bestätigen, dass der Missbrauch stattgefunden hat. Dafür muss ein Arzt exakte Kenntnisse über die Verhaltensmuster und über körperliche Befunde eines betroffenen Kindes verfügen[3].

Die Ablehnung eines Kindes ist der Vernachlässigung sehr ähnlich, vielmehr kann sie auch als eine Form der Vernachlässigung von Kindern verstanden werden. Diese können dann durchaus materiell ausreichend versorgt, wenn nicht gar überversorgt werden, ihnen mangelt es aber an Zuwendung und Unterstützung durch die Eltern. (Broschüre: Erkennen – Beurteilen - Handeln, 2007, S. 16)

Auch hier werden die Signale des Kindes wenig sensibel und wenig aktiv von den Eltern wahrgenommen. Die Interaktion zwischen Eltern und Kindern ist in solchen Fällen gestört. Nach Gellert (2007, S. 9) ist die Versorgung und die Erziehung bei Ablehnung eher streng und bei Vernachlässigung eher mangelhaft.

3. Was brauchen Kinder?

Jedes Kind hat das Recht auf Leben, auf eine individuelle Entwicklung und Bildung. Das bedeutet es darf frei aufwachsen, gedeihen und lernen, um seine Persönlichkeit entfalten zu können.

Göppel (1997, S. 277) schreibt: „(…)jedes Kind für eine gedeihliche Entwicklung auf ein Mindestmaß an individueller Zuwendung, Achtung, Anregung und Unterstützung sowie auf Verlässlichkeit und Strukturiertheit des Lebensrahmens angewiesen ist und auf gravierende Defizite in dieser Hinsicht mit mehr oder weniger ausgeprägten Entwicklungsstörungen reagiert.“ Das heißt, dass von Geburt an körperliches und psychisches Wohlbefinden eines Kindes wesentliche Voraussetzung für eine normale Entwicklung ist. Dazu müssen die kindlichen Grundbedürfnisse befriedigt werden. Werner benennt im Praxisbuch zur Kindeswohlgefährdung (Kindler u. a. 2006, Kapitel 13, S. 2f.) drei basale kindliche bzw. menschliche Grundbedürfnisse:

- das Bedürfnis nach Existenz („existence“): Die Bedürfnisse dieser Kategorie stellen grundlegende Voraussetzungen für das Leben und Überleben dar. Sie beinhalten die körperliche und geistige Unversehrtheit, Sicherheit und Versorgung. Dazu gehören die physiologischen Grundbedürfnisse wie ausreichende und ausgewogene Ernährung, körperliche Pflege und angemessener Wach-Ruhe-Rhythmus; Schutz vor Gefahren und Krankheiten; gewaltfreie Erziehung.
- das Bedürfnis nach sozialer Bindung ist von Natur aus ein Grundbedürfnis von Kindern und Erwachsenen. Dieses Bedürfnis wird grundlegend durch das Heranwachsen des Kindes in einer beständigen und liebevollen Beziehung (Nähe, Empathie, Verfügbarkeit und Verlässlichkeit) zu mindestens einer Bezugsperson erfüllt.
- das Bedürfnis nach Wachstum beschreibt kognitive, emotionale, ethische und soziale Anregungen und Erfahrungen, die das Kind für die körperliche und geistige Entwicklung braucht. Dazu gehören altersgemäßes Spielen und Fähigkeiten, Einübung und Förderung natürlicher Neugierde.

Säuglinge und Kleinkinder sind auf ihre Bezugspersonen besonders angewiesen, da diese die Garantie für die Erfüllung dieser Grundbedürfnisse sind.

Vernachlässigung bedeutet, dass die Bedürfnisse einer (oder mehrerer) dieser Kategorien chronisch unzurei­chend befriedigt werden. So kann z. B. das völlige Versagen physiolo­gischer Bedürfnisbe­friedigung nach einer gewissen Zeit zum Tode führen. (vgl. Broschüre: Erkennen – Beurteilen - Handeln 2006, S. 16).

4. Formen, Erscheinungen und Folgen der Vernachlässigung

4. 1 Welche Formen der Kindesvernachlässigung gibt es?

Kinder entwickeln sich Tag für Tag weiter und benötigen deshalb zu jedem Zeitpunkt der Entwicklung entsprechende Fürsorge. Die kindliche Entwicklung ist sehr vielfältig hinsichtlich des zeitlichen Auftretens und dem Grad bestimmter Verhaltensmerkmale. Um sich also altersgerecht entwickeln zu können, braucht jedes Kind das ihm entsprechende Maß an Nahrung, Pflege, körperlicher Nähe und Zuwendung. (vgl. Largo 2000, S. 28)

Kindler (2006, Kapitel 3, S. 2) darauf hin, dass eine verbindliche und einheitliche Kategorisierung von Vernachlässigungsformen sich bislang nicht herausgebildet hat. In der Regel werden folgende Unterkategorien der Vernachlässigung genannt:

- körperliche Vernachlässigung (z. B. unzureichende Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit, mangelnde Hygiene (das Kind wird nicht gesäubert und bleibt in Urin und Kot liegen) und medizinische Versorgung. Trube-Becker (1987, S. 84) benennt außerdem das Frierenlassen und Unterkühlungen aller Art (z. B. in kaltem Wasser liegen lassen)
- kognitive und erzieherische Vernachlässigung (z. B. Mangel an Spiel, Anregung und Konversation, fehlende Einflussnahme auf einen regelmäßigen Schulbesuch)
- emotionale Vernachlässigung (z. B. Mangel an Wärme, fehlende Reaktion auf die Signale des Kindes)
- unzureichende Beaufsichtigung (z. B. wenn das Kind längere Zeit auf sich alleine gestellt ist, keine Reaktion auf das Wegbleiben des Kindes)

4. 2 Erscheinungen und Folgen der Vernachlässigung

Vernachlässigung ist in der ganzen Bandbreite ihrer Formen ein zentrales Risiko in der frühen Kindheit. Säuglinge und Kleinkinder sind der Vernachlässigung hilflos ausgeliefert, dabei gilt: je junger das Kind und je stärker die körperliche, geistige und seelische Entwicklung beeinträchtigt ist, desto gravierender sind die Folgenschäden. Das Ausmaß der Vernachlässigung und deren Folgen hängen laut Blum-Maurice (in: Zenz, Bächer, Blum-Maurice 2007, S. 113) davon ab, ob die mangelnde Versorgung des Kinder begrenzt auf bestimmte Bereiche (z. B. körperliche Verwahrlosung) bleibt oder die gesamten Versorgungsbereiche umfasst; situativ (vorübergehende Lebenskrisen) oder chronisch ist (z. B. bei suchtabhängigen, psychisch kranken oder geistig behinderten Eltern).

Die Lebensrealität vernachlässigter Kinder ist von materiellen und sozialen Notlagen der Familien und von eingeschränkten Lebensbedingungen bestimmt. Defizite dieser Mangelsituationen erleiden Säuglinge und Kleinkinder direkt, ohne dass sie ihnen ausweichen oder sie aus eigenen Ressourcen kompensieren können. Um die Auswirkungen der Vernachlässigung einschätzen zu können, müssen einige Faktoren berücksichtigt werden:

- das Alter der Kinder: je früher die Vernachlässigung beginnt, umso schwerwiegender sind die Folgen.
- Dauer der Vernachlässigung: je länger sie andauert, umso stärker wirkt sie.
- Häufigkeit bzw. Intensität der Vernachlässigung: hier spielt eine Rolle welche Formen der Vernachlässigung und über welchen Zeitraum diese dem Kind zugemutet wurde. Es kann sein, dass ein Kind angemessen ernährt und gepflegt wird, es aber in seiner emotionalen Entwicklung nicht unterstützt wird.
- Von den kompensatorischen Beziehungen (z. B. durch Großeltern oder Verwandte) , die dem Kind unter Umständen zur Verfügung stehen, hängt die Schwere der Schädigung zusätzlich ab.
- Die Konstitution des Kindes ist außerdem für die Folgen entscheidend. So wird ein robustes Kind weniger betroffen sein, als ein empfindliches, schwächeres zarteres Kind.

(vgl. Blum-Maurice in: Zenz, Bächer, Blum-Maurice 2007, S. 114f.)

In Vernachlässigungsfällen ist laut Frank (in: Ziegenhain, Fegert, S. 84) mit vermehrtem Auftreten von Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen zu rechnen.

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit möglichen Folgen von Vernachlässigung beginnt mit der Frage, inwieweit ursächliche Zusammenhänge zwischen Vernachlässigung und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung methodisch als gut belegt gelten können. Zwar ist vor allem in schwerwiegenden Fällen (z.B. beim Verhungern eines Kindes) der ursächliche, schädigende Einfluss von Vernachlässigung mitunter offenkundig, im Bereich weniger schwerwiegender Fälle aber ist die kritische Prüfung der Belegbarkeit schädlicher Auswirkungen von Vernachlässigung von Bedeutung. Die Aufklärung über gesicherte Erkenntnisse zu den Folgen von Vernachlässigung ist zudem besonders bedeutsam, da hier ablaufende Schädigungsprozesse häufig schleichenden Charakter haben und nicht eindrücklich genug erscheinen.

Es ist deshalb wichtig festzustellen, dass die Aussagekraft der vorliegenden Studien zu den Folgen von Vernachlässigung insgesamt in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat. Zunächst liegen mittlerweile mehr als 90 Studien vor, in denen Entwicklungsbeeinträchtigungen bei vernachlässigten Kindern untersucht wurden. Für sich genommen zeigen die Ergebnisse dieser Studien zunächst nur, dass vernachlässigte Kinder eine besonders belastete Gruppe darstellen. Die ursächliche Rolle von Vernachlässigung ist jedoch durch weitere Arten von Studien untermauert worden.[4]

4. 2. 1 Vernachlässigung, körperliche Entwicklung und gesundheitliche Beeinträchtigungen

Vernachlässigung kann zum Tod eines Säuglings oder eines Kleinkindes führen. Laut Kindler (2006, Kapitel 24, S. 3) sterben in Deutschland jährlich 4-7, zumeist sehr junge Kinder und Säuglinge, an Unterernährung und Verdursten. Es ist weitgehend bekannt, dass nicht nur die Menge, sondern auch die Qualität der Nahrung eine große Rolle für das kindliche Gedeihen spielt. Trube-Becker (1987, S. 103) weist darauf hin, dass sich mangelnde Ernährung gut verschleiern lässt, denn in der Regel wird die Nahrung dem Kind nicht vollständig entzogen, sondern oft nur geringe Mengen gegeben. Es folgt eine Anpassung an die verringerte Kalorienzufuhr und der Stoffwechselvorgang verlangsamt sich. Zunächst werden Fett und Muskulatur abgebaut, nach mehreren Wochen dauerhafter Unterernährung wird auch das Längenwachstum reduziert.

Mangel – oder Fehlernährung sind häufige Ursachen für Unter- bzw. Übergewicht. Unterernährung führt langfristig zu Veränderungen des Stoffwechsels, was später bei einer normalen Ernährung Stoffwechselerkrankungen und Fettsucht begünstigt. (Kindler 2006, Kapitel 24, S. 3).

Zu möglichen körperlichen Beeinträchtigungen zählen außerdem Entzündungen und Hauterkrankungen (insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern im Windelbereich) sowie Befall von Ungeziefer, die aufgrund mangelnder Hygiene entstehen. Verzögerungen im körperlichen Wachstum, körperliche Fehlentwicklungen bis hin zu Behinderungen, Minderwuchs, verzögerte motorische Entwicklung sind mögliche Folgen von Mangelernährung und fehlender Anregungsbedingungen. Außerdem zählen hohe Infektanfälligkeit, häufige Atemwegserkrankungen, Ohrenerkrankungen, Allergien, internistische und neurologische Erkrankungen, die aus nicht ausreichender Gesundheitsvorsorge folgen. Durch Unfälle verursachte Verletzungen entstehen besonders häufig, wenn das Kind nicht/zu wenig beaufsichtigt wird.[5]

4. 2. 2 Vernachlässigung und Beeinträchtigungen der kognitiven Entwicklung

Wahrnehmung, Lernen, Erinnern und Denken zählen zu den Funktionen des Menschen, die mit der menschlichen Erkenntnis- und Informationsverarbeitung in Zusammenhang stehen. Diese Funktionen erlangt ein Kind durch Nachahmung. Es braucht die Anregung und den Umgang mit vertrauten Personen, um sich sozial, sprachlich und auch geistig entwickeln zu können. (vgl. Largo, S. 28)

[...]


[1] Es wird geschätzt, dass 50.000 Kinder bundesweit unter Vernachlässigung leiden, die Dunkelziffer liegt sogar bei 250.000 bis 500.000; siehe dazu auch Mutke in IKK-Nachrichten Nr. 2/2001: Gefährdungen des Kindeswohls – Ergebnisse einer empirischen Untersuchung

[2] vgl. DJI Broschüre: Kurzevaluation von Programmen zu frühen Hilfen für Eltern und Kinder uns sozialen Frühwarnsystemen in den Bundesländern 2006, S. 20f.

[3] Bernd Herrmann, Ärztliche Kinderschutz- und Kindergynäkologieambulanz, Klinikum Kassel; DGgKV 2005, http://dggkv.de/download/SKM-Mschr-2002.pdf, Stand 10.01.2008

[4] vgl. DJI: Kurzevaluation von Programmen zu Frühen Hilfen für Eltern und Kinder und sozialen Frühwarnsystemen in den Bundesländern 2006, S. 13f.

[5] http://www.wissen-und-wachsen.de/page_gesundheit.aspx?Page=7587df02-7550-4e4e-a1f1-3fd1a76f9eaf, Stand 12.01.2008

Final del extracto de 98 páginas

Detalles

Título
Vernachlässigung in der frühen Kindheit
Subtítulo
Ursachen, Folgen, Hilfsmaßnahmen
Universidad
University of Kassel
Calificación
1,7
Autor
Año
2008
Páginas
98
No. de catálogo
V92152
ISBN (Ebook)
9783638060301
ISBN (Libro)
9783638951487
Tamaño de fichero
736 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Vernachlässigung, Kindheit
Citar trabajo
Elvira Rein (Autor), 2008, Vernachlässigung in der frühen Kindheit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92152

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