Von der "society with slaves" zur "slave society"

Die Entwicklung des Rechtsstatus der Afrikaner während der Kolonialzeit in den südlichen Siedlungen Nordamerikas


Trabajo, 2005

17 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


I. Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die “Indentur“ als Vorreiter der Sklaverei

3. Die Rechtfertigung der Sklaverei aus Sicht der Sklavenhalter

4. Der rechtliche Status der afrikanischen Arbeitskräfte in den südlichen Kolonien
4.1 Die Institutionalisierung der Sklaverei in Virginia
4.2 Lebensverhältnisse der Sklaven im kolonialen Virginia

5. Schlussfolgerung

II. Quellenverzeichnis

III. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Diese Arbeit widmet sich der rechtlichen und sozialen Entwicklung der ersten in die südlichen Kolonien eingeführten Afrikaner von “Servants“ zu Sklaven. Dabei soll die These belegt werden, dass durch die Gesetzgebung eine gezielte, etappenweise Entrechtung der Schwarzen vorangetrieben wurde. Es soll aufgezeigt werden, dass sich diese Entrechtung zunächst aus den wirtschaftlichen Zwängen der rasant wachsenden Landwirtschaft ergab,

dann aber zunehmend durch ein rassistisches Weltbild legitimiert wurde.

Als in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts Afrikaner nach Nordamerika importiert wurden, existierten keinerlei Gesetze über den rechtlichen Status dieser unfreien Arbeiter. Erst Jahrzehnte später wurden in den Kolonien Bestimmungen darüber eingeführt, welche Menschen als Sklaven galten. Nach und nach schränkten die südlichen Kolonien mit immer drastischeren Gesetzen die Rechte der schwarzen “Servants“ ein, bis sie zum Ende des 17. Jahrhunderts als lebenslanges Grundeigentum (“real estate“) ihrer Besitzer galten.

Das erste Kapitel dieser Arbeit beschäftigt sich mit der “Indentur“, der Vertragsarbeit europäischer Siedler in den nordamerikanischen Kolonien und klärt, inwieweit parallel dazu eine Ausgangsbasis für die Leibeigenschaft Schwarzer geschaffen wurde.

Der zweite Abschnitt untersucht, mit welchen Argumenten die Versklavung von Afrikanern für den Einsatz in den südlichen Kolonien begründet wurden. Ethnische und kulturelle Verschiedenheiten zwischen den europäischen Siedlern und den Schwarzen „prädestinierten“ die Afrikaner für eine Unterjochung aus wirtschaftlichen Motiven. Der nachfolgende Teil analysiert die Rechtsgeschichte der Schwarzen in den südlichen Siedlungen vom Beginn ihrer Migration an.

Die Sklavengesetzte der südlichen Kolonien wiesen viele Analogien auf. Am Beispiel Virginias, die als erste britische Siedlung schon 1619 die ersten schwarzen Arbeiter beschäftigte, wird die rechtliche Entwicklung der Schwarzen aufgezeigt. Eine kurze Darstellung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Sklaven Virginias zur Kolonialzeit soll veranschaulichen, wie sehr sich der rechtlose Status der Sklaven auch auf deren Lebensbedingungen auswirkte. Da die Mehrheit der Sklaven Virginias als „field hands“ und nur wenige als „house hands“ arbeiteten, soll hier nur auf die Plantagen- und Farmsklaven eingegangen werden.

Die neuere Literatur (ab den 1970zigern) sieht Sklaven weniger als Objekte weißer Herrschaft, sondern befasst sich immer mehr mit ihrem alltäglichen Verhalten, Familien- und Gemeinschaftsleben, Religiosität und der Beziehung zwischen “master” und Sklave. Auch die ökonomische, demographische, kulturelle oder ideologische Entwicklung in den “slave societies“ der Kolonien wird in vielen Werken sehr umfangreich untersucht. Der überwiegende Teil der Literatur zur Sklaverei geht aber sehr wenig auf die Entwicklung des Rechtsstatus der Schwarzen in der kolonialen Periode ein und konzentriert sich oftmals besonders auf die abolitionistische Bewegung in der “antebellum era“ (ab dem 18. Jahrhundert).

2. Die “Indentur“ als Vorreiter der Sklaverei

Riesige Flächen unkultivierten Landes und das warme Klima in den südlichen Kolonien Nordamerikas waren die ideale Basis für eine landwirtschaftliche Nutzung auf kommerzieller Ebene. Für den Aufbau dieser wurden vor allem eine große Anzahl von billigen Arbeitskräften benötigt. Seit der Besiedlung des nordamerikanischen Kontinents gab es “Indentured Servants“, zumeist englische, schottische und irische Einwanderer aus der Unter- und Mittelschicht, die zur Finanzierung der hohen Überfahrtskosten oder durch ihre kriminelle Vergangenheit sich dazu verpflichteten, mehrere Jahre einem bereits ansässigen Adligen Dienste zu leisten. Dieses freiwillige Arbeitsverhältnis zwischen dem “Indentured Servant“ und seinem Herrn war vergleichbar mit einer Art Schuldknechtschaft und verlief über einen Zeitraum von vier bis zehn Jahre. Nach Ablauf der Dienstzeit erhielt er seine Freiheit.

Die “Indentur“ war entscheidend für die massenhafte Zuwanderung europäischer Arbeitskräfte in die südlichen Kolonien. Doch deckten diese Arbeiter im endenden 17. Jahrhunderts den Bedarf an Arbeitskräften für die sich ausweitenden arbeitsintensiven Tabak-, Reis-, Indigo- und Baumwollplantagen in den südlichen Kolonien nicht mehr ab. Als 1619 die ersten zwanzig Afrikaner von einem holländischen Kriegsschiff nach Virginia gebracht wurden, machte sich niemand Gedanken über deren Status. Obwohl sie im Gegensatz zu den europäischen Kontraktarbeiter unfreiwillig aus ihren Heimatländern nach Nordamerika verfrachtet wurden und ihre Anzahl vorerst sehr gering blieb, fielen sie zunächst in diese Kategorie, lebten unter ähnlichen Bedingungen, erhielten aber geringere Löhne. Meist waren es Afrikaner, die bereits fünf Jahre auf den westindischen Inseln arbeiten mussten und somit die englischen Sprache beherrschten. Sie ließen sich leichter integrieren als die Arbeiter, die später direkt aus Afrika importiert wurden.

Die Historiker T. H. Breen und Stephen Innes zeigten, dass „in seventeenth-century Northhampton Country, Virginia […] Englishmen and Africans could interact with one another on terms of relative equality for two generations.”[1] Auf den anfangs relativ kleinen Plantagen arbeiteten sie mit den weißen “Indentured Servants“ in den gleichen Tätigkeitsbereichen und schliefen in denselben Unterkünften. Sie hatten oftmals die Möglichkeit, nach einer unbestimmten Anzahl von Jahren freigelassen zu werden oder sich von ihren Ersparnissen selbst frei zu kaufen, selbst wenn sie nicht über einen Dienstvertrag verfügten.[2] Auch die Konvertierung zum Christentum ermöglichte es ihnen in einigen Fällen, die Freiheit zu erlangen.[3]

Es gab zu Beginn des Imports der ersten Afrikaner noch keine rechtlich fixierte Versklavung auf Lebenszeit, allerdings auch keine gesetzliche Vorgabe, die die Dienstzeit für Schwarze auf eine bestimmte Anzahl von Jahren festlegte. Jeder Plantagenbesitzer handhabte die Haltung seiner schwarzen Arbeiter individuell und konnte nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und wann er sie freiließ, wo hingegen die weißen “Indentured Servants“ nach Ablauf ihres Vertrages in die Freiheit entlassen werden mussten. In den ersten Jahrzehnten der afrikanischen Migration wurden verhältnismäßig viele Schwarze nach einigen Jahren freigelassen, kauften sich teilweise eigenes Land und beschäftigten sogar selbst Vertragsarbeiter.[4] Erst ab dem Jahr 1660 wurden alle Schwarzen in den südlichen Kolonien Nordamerikas, die es nicht geschafft hatten, vorher die Freiheit zu erlangen, per Gesetz lebenslänglich versklavt.

3. Die Rechtfertigung der Sklaverei aus Sicht der Sklavenhalter

Aus der Sicht der Sklavenbesitzer waren es drei Hauptargumente, die dafür sprachen, afrikanische Arbeitskräfte zu versklaven. Das stärkste Argument waren die ökonomischen Sachzwänge der Plantagenbesitzer, denn zur Bewirtschaftung ihrer immer größer werdenden Anpflanzungen brauchten sie viele billige, unprivilegierte Arbeitskräfte. Nach einer verbesserten wirtschaftlichen Lage in England forderten die englischen Vertragsarbeiter höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen, wodurch die Kosten für diese Arbeiter stiegen. Daher wurde es für die Plantagenbesitzer immer attraktiver, die rechtlosen Schwarzen, die in riesiger Anzahl dem Sklavenhandel zur Verfügung standen, zur Zwangsarbeit heranzuziehen.[5]

Die Plantagenbesitzer hatten bereits die gewinnbringende Bedeutung vom Einsatz schwarzer Sklaven am Beispiel des wirtschaftlichen Wachstums auf den Karibikinseln erkannt und betrachteten den Erwerb dieser als eine lukrative Langzeitinvestition.[6] Der hohe Kaufpreis glich sich dadurch aus, dass Sklaven als Eigentum galten und ihr Leben lang Dienst leisten mussten. Sie vermehrten sich weiter und ihre Nachkommen gehörten ebenfalls zum „menschlichen Besitz“ des Sklavenhalters. Die Kosten für ihren Lebensunterhalt wurden viel geringer gehalten als bei den weißen “Indentured Servants“. Als rechtlose Schwarze waren sie nicht befugt, Ansprüche zu stellen, weshalb sie zumeist mit schlechter Nahrung, Behausung und Kleidung versorgt wurden. Die Sorge der Sklavenhalter um die Gesundheit ihrer Sklaven war lediglich finanziell motiviert, denn das Einzige, was zählte, war ihre Arbeitstüchtigkeit. Bereits in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts war die Sklaverei ein integraler Bestandteil des sich entwickelnden Wirtschaftssystems der südlichen Kolonien.

Das zweite Argument zur Rechtfertigung der Sklaverei in den südlichen Kolonien war, dass die Afrikaner keine klimatischen Umstellungsprobleme hatten und daher leistungsfähiger als die europäischen Arbeitskräfte waren. Auch ihre weitgehende Immunität gegenüber Malaria und andere Krankheiten sowie ihre meist kräftige körperliche Konstitution „privilegierten“ sie für die Arbeit auf den Plantagen- “they are by nature cut out for hard labour and fatigue.“[7]

Die Sklaverei wurde als gottgewollte Institution deklariert, der Afrikaner als ideale von Gott erschaffene Arbeitskraft für die Feldarbeit. In dieser Zeit waren die Unterschiede in den Hautfarben noch nicht von primärer Bedeutung, sondern religiöse Ungleichheiten waren fundamentaler. Die ersten Siedler Nordamerikas sahen sich selbst noch nicht als Weiße, sondern als Christen, Engländer oder als Angehörige einer der verschiedenen sozialen Klassen. So wurde in Hochadel, niederen Adel, Handwerker und Knechte (“Servants“) unterschieden.

Aus Sicht der christlichen Sklavenbesitzer waren die heidnischen Afrikaner ethnisch unterlegen, so dass sie nicht die gleichen Rechte wie Christen besitzen konnten.[8] Erst als die Sklaverei in Nordamerika schon Jahrzehnte bestand, begannen Weiße die schwarze Hautfarbe mit dem Sklavenstatus zu assoziieren. Da im 18. Jahrhundert immer mehr Sklaven zum Christentum konvertierten, konnten ethnische Unterschiede bald nicht mehr als ursächliches Argument für ihre Unterlegenheit gelten. So verbreiteten sich unter den Kolonisten die ersten rassistischen Anschauungen, nach denen Afrikaner wegen ihrer andersartigen „Rasse“ und ihrem „ungewöhnlichen“ Äußeren von Natur aus als minderwertig betrachtet wurden.

[...]


[1] Breen, T. H./ Innes, Stephen: „Myne Owne Ground”, S. 5.

[2] Vgl. Kolchin, Peter: American Slavery, S. 16.

[3] Vgl. Stampp, Kenneth M.: The Peculiar Institution, S. 21.

[4] Vgl. Elkins, Stanley M.: Slavery, S. 41.

[5] Vgl. Kolchin, Peter: American Slavery, S. 12.

[6] Vgl. Kolchin, Peter: American Slavery, S. 13.

[7] Jones, Hugh: The Present State of Virginia, S. 75-6, 130, Z. 46.

[8] Vgl. Drescher, Seymour/ Engerman, Stanley L.: A Historical Guide to World Slavery, S. 323.

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Von der "society with slaves" zur "slave society"
Subtítulo
Die Entwicklung des Rechtsstatus der Afrikaner während der Kolonialzeit in den südlichen Siedlungen Nordamerikas
Universidad
Humboldt-University of Berlin
Calificación
1,3
Autor
Año
2005
Páginas
17
No. de catálogo
V92186
ISBN (Ebook)
9783638060431
ISBN (Libro)
9783638954808
Tamaño de fichero
411 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Entwicklung, Rechtsstatus, Afrikaner, Kolonialzeit, Siedlungen, Nordamerikas
Citar trabajo
Carolin Lucke (Autor), 2005, Von der "society with slaves" zur "slave society", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92186

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