Arbeitslosigkeit - ein Gerechtigkeitsproblem?

Eine normative Analyse der Krise des deutschen Sozialstaatsmodells unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbslosigkeit in Deutschland


Seminararbeit, 2007

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung und Fragestellung

2. Normative Zugänge zum Problem: Solidarität oder Verteilungsgerechtigkeit?
2.1. Der Begriff der sozial(staatlich) en Gerechtigkeit
2.2. Die liberale Sozialstaatsbegründung
2.3. Die egalitaristische Sozialstaatsbegründung

3. Arbeitslosigkeit in Deutschland
3.1. Der Begriff der Arbeit bzw. der Arbeitslosigkeit
3.2. Folgen des Ausschlusses von der Erwerbsarbeit
3.3. Gibt es ein Recht auf Arbeit?

4. Arbeitslosigkeit im Spiegel normativer politischer Gerechtigkeitstheorien
4.1. Arbeitslosigkeit im Kontext der nozickschen Theorie – ein libertärer Ansatz
4.2. Arbeitslosigkeit im Kontext der rawlschen Theorie – ein egalitaristischer Ansatz

5. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung und Fragestellung

In Zeiten der Globalisierung und des internationalen Steuerwettbewerbs ist der deutsche Staat einem starken Anpassungsdruck ausgesetzt. Themen wie steigender Wettbewerb, Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland, abnehmende staatliche Handlungsfähigkeit und steigende Arbeitslosigkeit sind ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Auch wenn inzwischen ein Gewöhnungseffekt eingetreten ist, wird der Ruf aus Politik und Wissenschaft vor allem nach weiterführenden Reformen des Sozialstaates immer lauter. So scheint es, als würde sich der Sozialstaat zum einen in einer deutlichen Finanzierungskrise befinden, zum anderen regelrecht eine Sinnkrise durchleben. Es entsteht der Eindruck, als mangele es an einer normativen Hintergrundtheorie, die notwendige Orientierungspunkte liefert. Oder wie James M. Buchanan es ausdrückt: „Wir tun heute so, als ob die Ethik außerhalb des Marktes angesiedelt sei. […] Ohne diesen ethischen Zement können Märkte aber nicht funktionieren.[1]

In der Debatte spielt kaum ein Wort eine so große Rolle wie der äußerst unscharfe Begriff der sozialen Gerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit wird meist mit moralischen Ansprüchen und Verbindlichkeiten in Verbindung gebracht und als Hauptmotiv für eine ganze Reihe von politischen Handlungen präsentiert. Gerade deshalb ist eine genaue Analyse dieses Begriffs von zentraler Bedeutung. Es stellt sich die Frage, wie Phänomene und Entwicklungen – wie die Krise auf dem Arbeitsmarkt, der steigende Wettbewerb und die abnehmende Handlungsfähigkeit – unter Gerechtigkeitsaspekten bewertet werden können. Kann zum Beispiel die steigende Arbeitslosigkeit als ein fundamentales Gerechtigkeitsproblem gedeutet und nicht nur als Folge der Überforderung und des zunehmenden Ohnmachtgefühles des Sozialstaates gegenüber Politik und Wirtschaft abgetan werden? Kann Arbeitslosigkeit „ungerecht“ sein?

Im Folgenden geht es darum, diese Fragen zu klären, wobei ein normativer Zugang zum Problem gewählt wird, der die oben angesprochenen Orientierungspunkte liefern soll. Zunächst wird die Bedeutung des Begriffs der sozial-(staatlich)en Gerechtigkeit kurz analysiert und erklärt. Was versteht man in der einschlägigen Literatur unter sozial-(staatlich)er Gerechtigkeit? Was genau ist ein Sozialstaat? Bei der Beantwortung dieser letzten Frage, wird man nicht umhin kommen, zwischen den unterschiedlichen Sozialstaatsverständnissen und -begründungen, zu differenzieren. Dies ist insofern wichtig, als dass Güter unterschiedlich verteilt werden, je nachdem, ob die Gesellschaft das Ideal eines gerechtigkeitsethisch begründeten Sozialstaates verfolgt oder das Ideal eines solidaritätsethisch begründeten Sozialstaates. Beide Konzepte werden deshalb kurz in einem zweiten Schritt vorgestellt. Anschließend soll es darum gehen, die Arbeitslosigkeit in Deutschland näher zu charakterisieren. Was genau meint der Begriff der Arbeit und was ist Arbeitslosigkeit? Welche Folgen hat ein Ausschluss von der Erwerbsarbeit? Hierbei wird es in erster Linie um die Folgen auf der individuellen Ebene wie mangelnde soziale Anerkennung, Marginalisierung und Scham gehen. Diese negativen Folgen legen eine Strategie nahe, die auch in der politischen Philosophie vertreten wird: die Etablierung eines Rechtes auf Arbeit. Doch kann so ein Recht, wie es in der Menschenrechtserklärung der UNO bereits 1948 erwähnt wurde, überhaupt garantiert werden? Dies gilt es in einem nächsten Schritt zu analysieren. Anschließend wird Arbeitslosigkeit nochmals im Spiegel der normativen politischen Gerechtigkeitstheorien betrachtet. Konkreter soll es jetzt aber darum gehen, wie ein libertärer Liberaler wie Robert Nozick das Problem der Arbeitslosigkeit einschätzt. Ist Arbeitslosigkeit überhaupt ein Problem oder muss man den Markt „nur machen lassen“, damit sich eine optimale Allokation einstellt? Das, was Nozick dem Markt überlässt, ist für John Rawls und den egalitären Liberalismus zu einer herausfordernden philosophischen Aufgabenstellung geworden. Deshalb soll in einem vorletzten Schritt die Bedeutung der Arbeitslosigkeit in der Rawlschen Gerechtigkeitstheorie analysiert werden. Soll es eine materielle Absicherung der Betroffenen nach Rawls geben und ist Vollbeschäftigung das politische Ziel?

Abschließend soll dann geklärt werden, in wie weit die aktuelle politische Diskussion diese Meinungen aufnimmt. Ist die sich über den Markt einstellende Allokation der Ressourcen wirklich „ungerecht“? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die marktwirtschaftliche Ordnung mit den Erfordernissen der sozialen Gerechtigkeit in Einklang zu bringen ist? Muss die Umverteilung als ein Erfordernis der sozialen Gerechtigkeit verteidigt werden? Oder reicht gesellschaftliche Solidarität aus, um die Verteilungsergebnisse des Marktes zu korrigieren? Diese abschließende Diskussion versteht sich als Einstieg in eine Debatte über den politischen Umgang mit einem ungewissen „Projekt Sozialstaat“, die wohl in Zukunft nicht oft genug geführt werden kann.

2. Normative Zugänge zum Problem: Solidarität oder Verteilungsgerechtigkeit?

2.1. Der Begriff der sozial(staatlich) en Gerechtigkeit

Kaum ein Begriff ist so vage und strittig wie der Begriff der sozialen Gerechtigkeit. Unter Google findet man allein mehr als 1.400.000 Einträge zum Thema, wobei der Begriff von den verschiedenen Parteien ganz unterschiedlich instrumentalisiert wird. Meinungsforscher hielten den Begriff sogar für wahlentscheidend und ursächlich dafür, dass es im September 1998 zu einem Regierungswechsel kam und nicht wenige Zeitungsleser diskutierten wenig später darüber, ob man den Terminus nicht zum „Unwort des Jahres“ erklären sollte. Jedes Mal wenn über soziale Gerechtigkeit diskutiert wird, dann geht es meist um moralische Ansprüche und Verbindlichkeiten. Genauer gesagt: „Es geht […] um moralische Standards, welche die Zuteilung von Gütern und Lasten bzw. die Zuweisung von Rechten und Pflichten […] betreffen.[2] Ziel ist es einen „annehmbaren Ausgleich zwischen den divergierenden Interessen der Beteiligten herbeizuführen“2, wobei Güter und Lasten bzw. Rechte und Pflichten zugeteilt werden. Aristoteles war der erste, der versucht hat, den Begriff der Gerechtigkeit näher zu definieren. Außerdem hat er versucht, Kriterien zu entwickeln, anhand derer Dinge verteilt werden können. Zunächst einmal unterscheidet er zwei Arten der Gerechtigkeit: die kommutative Gerechtigkeit und die distributive Gerechtigkeit. Die kommutative Gerechtigkeit ist eine ausgleichende, entschädigende Gerechtigkeit. Sie verlangt die Erfüllung von Schuldigkeitspflichten. Schuldigkeitspflichten können zum einen aus freiwilligen Tausch- und Vertragsbeziehungen heraus entstehen, zum anderen aus unfreiwillig erlittenen Unrechtstaten. Die kommutative Gerechtigkeit stützt sich auf einen arithmetischen Gleichheitsbegriff: Menschen sind also zunächst einmal Rechtspersonen und untereinander völlig gleich. Die Entschädigungshöhe wird nur anhand von Delikt- und Vertragsinhalt bemessen. Die distributive Gerechtigkeit bezieht sich auf das Verhältnis des Individuums zur Gesellschaft: es geht hier vor allem um die Zuteilung von Anerkennung, Ehre, Geld und anderen Dingen, die unter den Mitgliedern der Gemeinschaft aufgeteilt werden können. Diese Form der Gerechtigkeit stützt sich auf einen proportionalen Gleichheitsbegriff: Gleiche Menschen bekommen Gleiches, Ungleiche bekommen Ungleiches[3], d.h. es geht um die Gleichheit bzw. die Ungleichheit von Verhältnissen. Verteilt wird dann nach der Analyse bestimmter zuteilungsrelevanter Eigenschaften.

Aristoteles Unterteilung der Gerechtigkeit trägt sicherlich zu einem besseren Gerechtigkeitsverständis bei. Die zwei Arten der Gerechtigkeit erscheinen jedoch als zu einfach, um alle Formen des sozialen Handelns, die der Gerechtigkeit unterworfen sind, zu erfassen. Deshalb werden im Folgenden „vier eigenständige Grundformen der sozialen Interaktion[4] unterschieden, denen vier Arten von Gerechtigkeit entsprechen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Peter Koller nimmt diese Unterscheidung vor, um das Konzept der sozialen Gerechtigkeit besser fassen zu können. Soziale Gerechtigkeit versteht sich somit als Summe aller vier Gerechtigkeiten. Alle Gerechtigkeiten beziehen sich auf die Ordnung der Gesellschaft. Insofern ordnet die Verteilungsgerechtigkeit die Gesellschaft, indem sie die Verteilung von Gütern und Lasten regelt, die allen Mitgliedern gemeinsam zukommen. Die Tauschgerechtigkeit ordnet die Gesellschaft, indem sie Austauschverhältnisse regelt. Die politische Gerechtigkeit ordnet die Gesellschaft, indem sie Herrschaftsverhältnisse regelt und die korrektive Gerechtigkeit korrigiert Unrechtsverhältnisse. Die Verteilungsgerechtigkeit genießt insofern Priorität, als dass sie die Anfangsausstattung der Individuen bestimmt. Sie legt die anfänglichen Rechte und Pflichten fest. Die Verteilungsgerechtigkeit wird somit auch im Zentrum der nachfolgenden Überlegungen stehen. Vor allem wird es dabei um das „Grundprinzip der Verteilungsgerechtigkeit[5] gehen: alle Menschen sind von Geburt an gleichwertig und haben einen Anspruch auf gleiche Achtung. Das heißt, „dass alle Mitglieder einer Gesellschaft grundsätzlich gleich zu behandeln sind und einen gleichen Anteil an den gemeinschaftlichen Gütern und Lasten des sozialen Zusammenlebens haben sollen, sofern nicht allgemein annehmbare Gründe eine Ungleichbehandlung […] rechtfertigen.[6] Ob dieses Grundprinzip in einer marktwirtschaftlichen Ordnung lückenlos erfüllt werden kann, wird im Folgenden näher analysiert.

2.2. Die liberale Sozialstaatsbegründung

Wie sollen die Güter in einem Sozialstaat verteilt werden? Diese Frage gilt es jetzt zu klären. Bei der Beantwortung dieser Frage wird zwischen dem Ideal eines gerechtigkeitsethisch begründeten Sozialstaates und dem Ideal eines solidaritätsethisch begründeten Sozialstaates unterschieden, wobei mit dem solidaritätsethisch begründeten Sozialstaat begonnen werden soll.

Liberale Ansätze betonen häufig das Recht eines jeden Menschen, „über seine Kräfte und Fähigkeiten selbstbestimmt verfügen zu können, ein Leben nach seinen Vorstellungen führen zu können und von der Gesellschaft und seinen Mitmenschen als selbstverantwortliches Wesen, als Zweck an sich respektiert zu werden.[7] Voraussetzung dafür, dass jeder Mensch in den Genuss von Freiheit und Freizügigkeit kommt, sind materielle Ressourcen: „Wenn die Menschen über keine materiellen Ressourcen verfügen können, dann rückt hinreichender Ressourcenbesitz in den Rang einer freiheitsermöglichenden Bedingung, dann wird hinreichender materieller Ressourcenbesitz zur Voraussetzung von Recht, personaler Würde und bürgerlicher Existenz, dann erweist es sich wie das Recht selbst als Grundgut, dann muss bürgerliche Solidarität für eine hinreichende materielle Versorgung einstehen.[8] Angesichts dieser Abhängigkeit der Freiheitsrechte von den materiellen Ressourcen muss also eine um gerechte Grundgüterversorgung bemühte Gesellschaft zumindest eine basale Deckung von Versorgungsdefiziten sicherstellen: „Die menschenrechtlich-freiheitsrechtliche Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit treibt aus sich selbst die Verpflichtung zur Sozialstaatlichkeit hervor.[9] Staatliche Transferleistungen sind in diesem Moment bedürftigkeitsorientierte Reaktionen. Reagiert wird auf bestimmte Bedürfnisse und die Gesellschaft gibt aufgrund von bürgerlicher Anteilnahme und Hilfsbereitschaft. Man handelt in diesem Moment nach einem „Gesetz der Gütigkeit[10] und reagiert je nach Gegebenheit, Bedürfnislage, Mitteln und Fähigkeiten. Transferleistungen werden nicht anhand vorab festgelegter Gleichheitsverpflichtung bemessen, sondern anhand klar festgesetzter Regeln. Der Staat ist folglich kein Instrument zur Herstellung von Gerechtigkeit, „er ist eine Veranstaltung politischer Solidarität.[11] Jeder Bürger schließt sich einer politischen Gemeinschaft an, die durch geeignete institutionelle Mittel dafür sorgt, dass Mitbürger, die sich nicht selbstversorgen können, versorgt werden. Eine vorpolitische moralische Gleichheit unter den Menschen gibt es folglich nicht. Der liberale Sozialstaat lässt „die freien Marktkräfte spielen[12]. Anschließend wird dafür gesorgt, dass Menschen ohne Nahrung und Kleidung nicht obdach- und würdelos dahinvegetieren müssen. Insofern wird ein „Absturz ins Bodenlose[13] verhindert, ohne dass die betroffenen Individuen einen materiellen Anspruch auf einen gleichen Anteil an natürlichen und externen Ressourcen einklagen könnten.

[...]


[1] Buchanan, James M. (2007), S. 11.

[2] Koller, Peter (2000), S. 121.

[3] Vgl. Kersting, Wolfgang (2000), Einleitung - Politische Philosophie des Sozialstaates, S. 19.

[4] Koller, Peter (2000), S. 121.

[5] ebd., S. 125.

[6] ebd., S. 125.

[7] Kersting, Wolfgang (2004), S. 21.

[8] ebd., S. 21f.

[9] ebd., S. 22.

[10] Kersting, Wolfgang (2000), Einleitung - Politische Philosophie des Sozialstaates, S. 51.

[11] Kersting, Wolfgang (2004), S. 23.

[12] Straubhaar, Thomas (2006), S. 750.

[13] ebd., S. 751.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Arbeitslosigkeit - ein Gerechtigkeitsproblem?
Untertitel
Eine normative Analyse der Krise des deutschen Sozialstaatsmodells unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbslosigkeit in Deutschland
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen  (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Veranstaltung
Ökonomie und Gerechtigkeit
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
26
Katalognummer
V92234
ISBN (eBook)
9783638060769
ISBN (Buch)
9783638950527
Dateigröße
507 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Arbeitslosigkeit, Gerechtigkeitsproblem, Gerechtigkeit
Arbeit zitieren
Nadine Buschhaus (Autor:in), 2007, Arbeitslosigkeit - ein Gerechtigkeitsproblem?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92234

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Arbeitslosigkeit - ein Gerechtigkeitsproblem?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden