Kinderpornografie und polizeiliche Kriminalprävention. Möglichkeiten, Grenzen und aktuelle Entwicklungen

Eine kurze Darstellung


Hausarbeit, 2020

18 Seiten, Note: 15,00


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Kinderpornografie

3 Das Marktgeschehen im Internet
3.1 Handels- und Vertriebswege
3.2 Die Täter

4 Entwicklungen und Trends
4.1 Cyber-Grooming
4.2 Das „freiwillige Posen“
4.3 Kinder und Jugendliche als „Täter“

5 Ausgewählte Bekämpfungsmöglichkeiten

6 Diskussion der dargestellten Maßnahmen

7 Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Literatur- und Quellenverzeichnis

1 Einleitung

Das Internet stellt mittlerweile eine wesentliche Plattform für Kinderpornografie dar (Wortley, 2014; Weber, 2018). Bilder und Videos können jederzeit an jedem Ort kostengünstig und anonym abgerufen, gespeichert und konsumiert werden. Produzenten und Konsumenten sind weltweit miteinander verbunden (Huber, 2019). Die Menge und die Verbreitung sexueller Missbrauchsabbildungen im Internet hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen (Franke & Graf, 2016). Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden für 2019 rund 12.300 Fälle der Verbreitung, des Erwerbs, Besitzes und der Herstellung kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB erfasst. Dies entspricht einer Steigerung um rund 65 % gegenüber dem Vorjahr (UBSKM, 2020a). In jüngster Vergangenheit zeichnen sich in diesem Phänomenbereich neue Erscheinungsformen ab, die im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung und dem veränderten Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen stehen (Huber, 2019).

Diese Hausarbeit geht der Frage nach, welche zukünftigen polizeilichen Präventionsmaßnahmen den neuen Entwicklungen und Trends im Bereich der Kinderpornografie entgegenwirken können. Zunächst wird hierfür der Begriff der Kinderpornografie definiert und anschließend das Marktgeschehen im Internet beleuchtet. Kapitel drei befasst sich mit aktuellen Entwicklungen und Trends, Kapitel 4 mit ausgewählten Präventionsmöglichkeiten. Anschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse diskutiert. Das Fazit beantwortet die Forschungsfrage anhand von Schlussfolgerungen.

2 Kinderpornografie

Das Optional Protocol on the Sale of Children, Child Prostitution and Child Pornography (OPSC) der Vereinten Nationen definiert Kinderpornografie in Artikel 2 als jede Darbietung eines Kindes, unabhängig vom Medium, bei realen oder simulierten sexuellen Aktivitäten oder jede Darbietung der Geschlechtsteile eines Kindes zu in erster Linie sexuellen Zwecken Erwachsener (UNICEF, 2010). Häufig liegt der Erzeugung derartiger Darstellungen ein schwerer sexueller Missbrauch zugrunde (BKA, 2020). Um die Schwere der Kinderpornografie zu klassifizieren, wird teilweise die im Rahmen des COPINE-Projekts1 entwickelte zehnstufige COPINE-Skala verwendet. Hierbei stellt Stufe eins mit ungewöhnlich angeordneten, nichtsexualisierten Bildern von Kindern die harmloseste Form und Stufe zehn mit sadistischen oder zoophilen Handlungen die extremste Form kinderpornografischen Materials dar (Taylor & Quayle, 2003). Kuhnen (2007) weist darauf hin, dass eine Trennung der Kategorien häufig schwierig ist, da unterschiedlichste Szenen – und damit in Darstellung und Intensitätsgrad unterschiedliche Handlungen – in einem „kinderpornografischen Produkt“ zusammengeführt werden. Der Begriff Kinderpornografie wird indes häufig als verharmlosend kritisiert, da er eine zulässige sexualisierte Darstellung von Kindern suggeriert, während es sich tatsächlich um sexualisierte Gewalt an Kindern handelt. Aus diesem Grund wird zunehmend der Begriff „Missbrauchsabbildungen“ verwendet, da er den missbräuchlichen Charakter der medialen Darstellungsformen deutlicher zum Ausdruck bringt (Kuhle, Grundmann & Beier, 2014; Interpol, 2016; ICMEC, 2018).

3 Das Marktgeschehen im Internet

3.1 Handels- und Vertriebswege

Die Internettechnologie hat die Art und Weise verändert, wie Kinderpornografie produziert und an die Nutzer verteilt wird. Während Kinderpornografie früher professionell durch Gruppierungen der organisierten Kriminalität produziert wurde, ermöglicht der digitale Fortschritt heute, dass Einzeltäter kostengünstig sowie mit geringerem Aufwand Aufzeichnungen in „hoher Qualität“ anfertigen und im Internet vertreiben (Wortley, 2014; Huber, 2019).

Das Internet bietet hierfür eine Vielzahl unterschiedlicher Handels- und Vertriebswege. Vermutlich spielt sich allerdings der Großteil des Geschäftes im Darknet ab, beispielsweise über geschützte Peer-to-Peer-Netzwerke wie Tor und Freenet (Owen & Savage, 2015; Europol, 2020). Weiterhin findet der Handel, Tausch und Konsum über Chats und Chatrooms statt. Auch wird in Newsgroups unter Fake-Identitäten kinderpornografisches Material getauscht. Die Namen der Groups werden per Chat oder E-Mail weitergegeben. Darüber hinaus ermöglichen Filsharing-Programme (z. B. Kazaa) über einen dezentralen Server das Tauschen von Bildern und Videos (Hesselbart & Haag, 2004). Die meisten Gruppen verfügen über hohe Sicherheitsbarrieren. Um in diese geschlossenen Benutzergruppen aufgenommen zu werden, ist häufig die eigene Übermittlung von Dateien mit kinderpornografischem Material nötig (Meier & Hünecke, 2011; Wittmer & Steinebach, 2019).

Trotz der überwiegenden Nutzung des Darknets finden sich auch im Word Wide Web Webseiten mit kinderpornografischem Material. So postuliert die britische Internet Watch Foundation2 (IWF) (2018a) in ihrem Jahresbericht 2018, dass sie 105.047 weltweit agierende Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten aufgefunden habe. Dies stellt seit 2014 eine Verdreifachung dar.

3.2 Die Täter

Bezüglich des Tätertypus existiert ein sehr heterogenes Bild. Grob lassen sich drei Tätertypen kategorisieren. Der situative Täter kommt eher zufällig beim Googeln nach legaler Pornografie mit Missbrauchsabbildungen in Kontakt und entwickelt so ggf. Interesse. Zu den triebgesteuerten Tätern zählen solche, die paraphile Störungen aufweisen bzw. das Kind als Substitut für einen eigentlich bevorzugten Erwachsenen nutzen. Die dritte Kategorie bilden die profitgesteuerten Täter, die kinderpornografisches Material aus rein kommerziellem Interesse herstellen und vertreiben (Weber, 2018; Huber, 2019). Allerdings weist Weber (2018) darauf hin, dass eine trennscharfe Abgrenzung der Tätertypen nicht möglich ist, da sich die Motive der Täter im Laufe der Zeit verändern können.

Laut der Datenbank des NCMEC3 stammt jeweils ein Drittel der Täter aus dem Familienumfeld bzw. dem Bekanntenkreis der Opfer. In 16 % der Fälle entsteht der Kontakt über Cyber-Grooming und in 14 % wird das Material von den Kindern selbst produziert (zit. n. Weber, 2018). Die beiden letzten Fälle bezeichnen neue Phänomene im Bereich der Kinderpornografie, auf die im folgenden Kapitel eingegangen wird.

4 Entwicklungen und Trends

4.1 Cyber-Grooming

Unter Cyber-Grooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Die Zahl an Cyber-Grooming-Fällen ist in den letzten Jahren durchgehend gestiegen. So wurden im Jahr 2018 laut PKS 1.391 Kinder in Deutschland Opfer von Cyber-Grooming. Im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um ca. 30 % (Lang, 2020). Huber (2019) unterscheidet bei der Annäherung dieser Täter an ihre Opfer drei Strategien. Bei der ersten Variante knüpfen Täter, die sich häufig als gleichaltrig ausgeben, mit den Kindern und Jugendlichen über soziale Netzwerke wie Snapchat oder Instagram, Messengerdienste oder die Chatfunktion bei Online-Games Kontakte (UBSKM, 2018; Huber, 2019). Über eher belanglose Gesprächsinhalte wird versucht, Nähe und Vertrauen bei den Opfern herzustellen. Ist ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, bitten die Täter die Kinder, sich nackt zu fotografieren bzw. eine Webcam einzuschalten. Bei der zweiten Täterstrategie nach Huber suchen Kinder und Jugendliche selbst den Kontakt zu Erwachsenen, um neue Kontakte im Internet zu knüpfen. Nach einer Weile fordern die Täter die Kinder auf, Nacktbilder untereinander auszutauschen. Die dritte Variante wird als „Loverboy“-Prinzip bezeichnet und betrifft vorrangig Mädchen. Männliche Täter geben vor, eine Liebesbeziehung mit einem Mädchen führen zu wollen, erschleichen sich so deren Vertrauen und verlangen im zweiten Schritt Nacktbilder und Videos (Huber, 2019). Damit der Täter das erlangte Material nicht in sozialen Netzwerken veröffentlicht, fordert er immer mehr sexualisierte Bilder und Videos, Geld oder ein persönliches Treffen, um sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die Opfer kommen anfangs den Forderungen nach in dem Glauben, die Erpressung aufhöre dann auf (NCMEC, 2016). Das so gewonnene Material wird anschließend in der pädosexuellen Online-Szene weiterverbreitet (IWF, 2018b; Europol, 2020).

In einer von Microsoft finanzierten IWF-Studie aus dem Jahr 2017 wurden insgesamt 2.082 kinderpornografische Dateien analysiert. Bezogen auf das Cyber-Grooming wird eine neuartige Täterstrategie beschrieben, die sich den Wunsch nach Anerkennung über soziale Medien auf Seiten der Opfer zunutze macht. Die Opfer erhalten für Posing-Fotos oder -Videos von sich im Gegenzug bis zu 500 Likes auf ihren bevorzugten Social-Media-Kanälen. Im Zuge dieses „Tauchgeschäftes“ wird das Opfer zu immer weiteren Handlungen motiviert (IWF, 2018b).

4.2 Das „freiwillige Posen“

Huber (2019) beschreibt das „freiwillige Posen“ als weiteres neues Phänomen im Bereich der Kinderpornografie. Im Gegensatz zum unfreiwilligen Posen, bei dem Kinder zu den Sexualhandlungen gezwungen werden, fallen hierunter Fälle, bei denen Kinder und Jugendliche, die in einer Paarbeziehung sind, einander (im ursprünglichen Sinn für den Partner) nackt fotografieren oder filmen. Gerade junge Menschen teilen digital sehr unbedarft und freizügig derlei Bilder und Videos, da sie mit digitalen Medien groß geworden sind und sich über mögliche Folgen keine Gedanken machen. Nach der Trennung werden die Bilder aus Rache vom ehemaligen Partner in sozialen Medien oder Messenger-Diensten gepostet. Sie kursieren anschließend im Internet auf diversen Seiten, ein Entfernen ist kaum möglich.

4.3 Kinder und Jugendliche als „Täter“

Laut der JIM-Studie 2018 sind die bevorzugten Kommunikationskanäle von Kindern und Jugendlichen der Messenger-Dienst WhatsApp, gefolgt von Instagram, Snapchat und TikTok (Feierabend, Rathgeb & Reutter, 2018). Zu den neuen Trends innerhalb der Kinderpornografie gehört auch, dass Kinder und Jugendliche immer häufiger im Besitz von kinderpornografischem Material sind und dieses auf den o. g. Kanälen unreflektiert und aus Spaß, teilweise mit Musik und Geräuschen unterlegt, verbreiten. Viele der Kinder und Jugendlichen wissen nicht, dass hinter den Fotos und Videos ein realer sexueller Missbrauch von Kindern steht und sie sich mit ihrem Verhalten strafbar machen (BKA, 2019).

5 Ausgewählte Bekämpfungsmöglichkeiten

Wortley (2014) postuliert, dass Repression in Form von Festnahmen der Täter keine langfristige Lösung für das Problem der Kinderpornografie darstellt. So kommt es jährlich durch teils aufwendig international koordinierte Operationen lediglich zu einigen hundert Festnahmen. Demgegenüber stehen Millionen Konsumenten und Produzenten von Kinderpornografie. Aus diesem Grund sollte der Schwerpunkt bei deren Bekämpfung auf der Prävention liegen (Maurer, 2015).

Bezogen auf die neuen Entwicklungen und Trends müssen Kinder und Jugendliche für die Gefahren sozialer Medien sensibilisiert werden sowie eine Medienkompetenz entwickeln, indem bereits in den Schulen über Cyber-Grooming und andere Täterstrategien sowie mögliche Folgen des freiwilligen Posens und des Versendens von Nacktfotos aufgeklärt wird (Huber, 2019). Zudem muss Kindern und Jugendlichen bewusst gemacht werden, dass sie sich mit dem Besitz kinderpornografischen Materials auf beispielsweise ihrem Smartphone sowie dem gedankenlosen Teilen solchen Materials in sozialen Netzwerken strafbar machen (BKA, 2019). Zur Prävention sexueller Online-Viktimisierung sind altersgerechte Aufklärung sowie Programme zur Selbstbehauptung und Grenzziehung im virtuellen Raum notwendig (BMFSFJ, 2017). Der Großteil der Cyber-Grooming-Opfer ist unter 13 Jahre alt (IWF, 2018b). Um diese Zielgruppe zu erreichen, hat beispielsweise die Landeskommission Berlin gegen Gewalt zusammen mit Innocence in Danger e. V. die kostenlose Ausstellung „Klick clever. Wehr Dich. Gegen Cybergrooming“ entwickelt, die sich interaktiv und spielerisch an 8- bis 10-jährige Kinder richtet und über die Gefahren von Cyber-Grooming informiert (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, 2020). Darüber hinaus können Aufklärung und Weiterbildung von Eltern und Lehrer(inne)n im Bereich der sexuell motivierten Cyberkriminalität zu einer Sensibilisierung und Enttabuisierung beitragen (BMFSFJ, 2017). Um Öffentlichkeit und Eltern zu sensibilisieren, betreibt derzeit beispielsweise die Bloggerin Toyah Diebel die Kampagne „#DeinKindAuchNicht“, in der sie zum kritischen Hinterfragen von Kinderfotos im Netz aufruft sowie auf deren Nutzung durch die pädosexuelle Szene aufmerksam macht (Diebel, 2020).

Wortley (2014) sieht in der situativen Kriminalprävention einen Bekämpfungsansatz. Voraussetzungen, die ein positives Tatumfeld schaffen, sollen so verändert werden, dass für eine Vielzahl unterschiedlicher Täter das Entdeckungsrisiko erhöht und der zu erwartende Gewinn reduziert wird (Kohl, 2012). In diesem Zusammenhang kommt die Reduktion der Zugangsmöglichkeiten zu Missbrauchsdarstellungen im Netz, indem die Suche danach weniger lohnenswert, schwieriger und riskanter gemacht wird, in Betracht (Wortley, 2014). Um gegen die Besitzer und Verbreiter von Missbrauchsabbildungen effektiver vorgehen zu können, erfolgten 2020 einige Gesetzesänderungen. So ist mittlerweile bereits der Versuch des Cyber-Groomings strafbar. Weiterhin dürfen Ermittler seit dem 13. März computergeneriertes kinderpornografisches Material erzeugen, um es zum Tausch oder als „Eintrittskarte“ in geschlossene Netzwerke anzubieten (UBSKM, 2020b).

Hinsichtlich der Missbrauchsabbildungen im Internet darf nicht in Vergessenheit geraten, dass sie ggf. den noch andauernden sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentieren. Aus diesem Grund stellt die Identifizierung der Opfer auch immer eine Form der Prävention dar (Meier & Hünecke, 2011; Maurer, 2015; BKA, 2020). So hat Interpol eine Initiative gestartet, den globalen polizeilichen Informationsaustausch im Bereich der Kinderpornografie zu stärken. Über die ICSE-Bild- und -Videodatenbank (International Child Sexual Exploitation Database) können Ermittler aus 60 Ländern und Europol Daten und Informationen über Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs austauschen. Mithilfe von Bild- und Videovergleichssoftware können Verbindungen zwischen Opfern, Tätern und Orten festgestellt werden. Weltweit wurden so 19.400 Opfer und fast 9000 Täter identifiziert (Interpol, 2020).

Straftaten im Bereich der Kinderpornografie nehmen einerseits zu, gleichzeitig werden die Aufklärung und die Beweissicherung von etlichen Datenträgern immer zeitaufwendiger und komplexer (Weber, 2018). Um diesem Phänomen gerecht zu werden, müssen verschiedene Akteure zusammenarbeiten. Als Beispiel ist hier das kürzlich gestartete Forschungsprojekt des Justizministeriums NRW, der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime und von Microsoft zum Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Beweissicherung im Kontext der Kinderpornografie zu nennen. Durch eine automatisierte Bilderkennung soll eine schnellere Auswertung kinderpornografischen Materials erfolgen (Hensel & Litzel, 2019).

Darüber hinaus gibt es bisher in einigen Landeskriminalämtern wie in NRW und Bayern eine Zentralstelle für anlassunabhängige Fahndung im Internet, über die schwerpunktmäßig offen und/oder verdeckt eine Beobachtung des Word Wide Webs, von Newsgroups, Chats sowie File-Sharing-Programmen stattfindet (Hesselbarth & Haag, 2004).

6 Diskussion der dargestellten Maßnahmen

Fast alle Kinder und Jugendlichen besitzen heute ein internetfähiges Smartphone. Dies nutzen Täter zur ungestörten Kontaktaufnahme und erhalten mit den unterschiedlichsten Strategien des Cyber-Groomings pornografisches Material (Huber, 2019). Zur primären Prävention, die bei der Verhinderung des Missbrauchs ansetzt, zählen Aufklärung und Information, die sich vorrangig an die potenziellen Opfer richten (Meier & Hünecke, 2011). Allerdings gelangen Kinder und Jugendliche bedingt durch die sozialen Medien und ihre Unerfahrenheit im Umgang damit in den letzten Jahren immer häufiger selbst in den Besitz kinderpornografischen Materials. Sie stellen somit eine neue Gruppe von Produzenten und Konsumenten dar und auch eine neue Zielgruppe bei der Aufklärungsarbeit (BKA, 2019). Hinter dieser Variante verbirgt sich zwar kein Business-Modell, dennoch handelt es sich laut der Definition des OPSC um Kinderpornografie (Maurer, 2015). Im Kontext der neuen Trends stellt mithin eine flächendeckende Aufklärung und Medienerziehung eine bedeutende Möglichkeit der Prävention dar (BKA, 2019). Hierbei gilt es auch, die Anbieter von Apps und Chatforen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Sie sollten Software einsetzen, die das Versenden und Öffnen von Dateien mit Missbrauchsabbildungen verhindert (ebd.).

Das Themenfeld der Kinderpornografie im Internet ist komplex und in stetiger Veränderung begriffen. Einerseits sind Abschreckung und Verfolgung wichtig, allerdings muss ebenso ein hohes Bewusstsein für dieses Thema in der Bevölkerung geschaffen werden. Denn wie Maurer (2015) zutreffend feststellt, können alle Versuche, Kinderpornografie zu stoppen, nur dann erfolgreich sein, wenn sowohl die Nachfrage als auch die Nachfrage begünstigende Einstellungen und Verhaltensweisen bekämpft werden. So postuliert Wortley (2014), dass die Reduktion von Tatgelegenheiten eine weitere Möglichkeit der Prävention darstellt. Diese beinhaltet, scheinbar legale Situationen zu vermeiden, die potenzielle Täter ansprechen, sich Missbrauchsabbildungen anzusehen. Beispielsweise kann auf legalen pornografischen Webseiten eingebettete Kinderpornografie Personen erste Begegnungen damit verschaffen, ohne dass sie jemals aktiv danach gesucht hätten. So könnte ihr Interesse geweckt und sie zu weiteren Taten verleitet werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass anlassunabhängige Ermittlungen nicht nur im Darknet erfolgen, sondern die Aufmerksamkeit der Polizei auch auf derartige Seiten gerichtet ist (ebd.).

Der Kampf gegen Kinderpornografie ist verstärkt in den Fokus der Politik geraten, in den letzten Monaten wurden auf Bundesebene wichtige Entscheidungen getroffen. Dazu gehört die erwähnte Versuchsstrafbarkeit von Cyber-Grooming; Meldepflichten für Internet-Service-Provider bei Kinderpornografie sind geplant (UBSFK, 2020). Besonders wichtig ist die Entscheidung, es Ermittlern zu ermöglichen, kinderpornografische Bilder mittels Computer zu generieren. Denn wie Franke und Graf (2016) kritisieren, haben in der Vergangenheit Bemühungen, die Verfügbarkeit von Missbrauchsabbildungen einzudämmen, zum Ausweichen eines Großteils der User in das Darknet bzw. in nicht öffentlich zugängliche Systeme geführt. Dort erschweren die geforderten sog. „Keuschheitsproben“ in den letzten Jahren die polizeilichen Ermittlungen zusätzlich (Dekker, Birke & Koops, 2016). Die neue Möglichkeit kann zu einer erheblichen Verunsicherung der Online-Szene beitragen, da nun jeder Nutzer damit rechnen muss, mit einem Ermittler zu kommunizieren. Weiterhin wird durch die Verwendung computergenerierten Materials eine erneute Viktimisierung von Opfern vermieden (Wittmer & Steinebach, 2019). Allerdings werden die neuen Befugnisse auch kritisch gesehen. So äußert beispielsweise Canan Bayram von den Grünen, dass Straftaten mit Straftaten bekämpft werden und die Nutzung computergenerierter Missbrauchsdarstellungen die Eintrittsschwelle in kriminelle Foren erhöhen könnte (tagesschau.de, 2019). Dennoch kann gesagt werden: Je schwieriger und riskanter der Zugang zu Kinderpornografie im Internet generell ist, desto schwieriger und riskanter ist er auch zumindest für einen Teil der Täter (Wortley, 2014).

Im Rahmen des automatisierten Bildabgleichs kommt nationalen und internationalen Datenbanken eine große Bedeutung zu. Nur so lassen sich Datenmengen selektieren und verringern. Eine solche internationale Datenbank ist die ICSE von Interpol. Auf Bundesebene existiert die „Hash-Datenbank Pornografische Schriften“ (HashDB PS) des BKA, allerdings wird diese Datenbank derzeit nicht von allen Polizeien mit Material gespeist und optimal genutzt (LT-Drucksache 17/2458).

7 Fazit

Als Antwort auf die Forschungsfrage, welche zukünftigen polizeilichen Präventionsmaßnahmen den neuen Entwicklungen und Trends im Bereich der Kinderpornografie entgegengenwirken können, sollen an dieser Stelle einige Implikationen angeführt werden.

Für eine umfassende Präventionsarbeit müssen Mechanismen zur frühzeitigen Erkennung neuer Trends und die Weitergabe der Informationen sichergestellt werden. Hierzu müssen alle beteiligten Behörden wie Schulen, Jugendämter und die Polizei sowie Verbände und Institutionen regelmäßig Erkenntnisse und Informationen beispielsweise in Form von „runden Tischen“ austauschen. Um Kinder und Jugendliche für eine verantwortungsvolle Nutzung des Internets und der sozialen Medien zu sensibilisieren sowie eine Kultur des Hinschauens und Anzeigens aller Missbrauchsabbildungen zu etablieren, kann die Polizei sowohl selbst Kampagnen durchführen als auch als Netzwerkpartner fungieren. Sie sollte mit einer landes‑ bzw. bundesweiten Social-Media-Aufklärungskampagne, beispielsweise unter dem Motto „gepostet, geklaut, missbraucht“, Kinder und Jugendliche gezielt auf deren bevorzugten Kommunikationskanälen ansprechen. Verschiedene Polizeien könnten miteinander kooperieren, um so möglichst große Teile der Zielgruppe zu erreichen. Drüber hinaus könnten Influencer, YouTuber und Blogger die polizeilichen Botschaften weiterverbreiten. Denkbar wäre auch, in Schulen bezogen auf die Thematik der Kinder- und Jugendpornografie im Internet vergleichbare Veranstaltungen wie „Crash Kurs NRW“4 durchzuführen. Die Polizei könnte in einer solchen Veranstaltungsreihe neben Betroffenen, Lehrer(inne)n und Psycholog(inn)en als kompetenter Akteur mitwirken, neue Phänomene und die strafrechtliche Dimension darstellen sowie Verhaltenshinweise geben. Darüber hinaus sollten Jugendkontaktbeamte die Thematik kontinuierlich in Schulen aufgreifen und offen mit Schüler(inne)n und Lehrer(inne)n über dieses Deliktfeld sprechen. Dies könnte zu einer Enttabuisierung und Bewusstwerdung in der Öffentlichkeit und im Schulbetrieb beitragen. Auch wäre es denkbar, dass die Polizei mit Netzwerkpartnern eine vergleichbare interaktive Ausstellung initiiert wie „Klick clever. Wehr Dich. Gegen Cybergrooming“. Je nach Zielgruppe könnte diese sowohl in Polizeipräsidien als auch im Rahmen größerer Personalgewinnungsveranstaltungen gezeigt werden. Da potenzielle Opfer auch über Online-Games rekrutiert werden, sollte die Polizei versuchen, deren Anbieter dahingehend zu beeinflussen, dass diese in ihre Spiele Warnhinweise integrieren.

Sollte das Forschungsprojekt zur Anwendung künstlicher Intelligenz positive Ergebnisse hervorbringen, ist ein flächendeckender Einsatz einer solchen Software bei der Polizei unabdingbar, um einen Beitrag zum Schutz der Kinder sowie zur Verfolgung von Tätern zu leisten. Aufgrund der zunehmenden Datenmenge kommt auch dem automatisierten Bildabgleich in Datenbanken eine herausragende Bedeutung zu. Eine flächendeckende, verpflichtende Nutzung der Hash-Datenbank des BKA wie auch der ICSE-Datenbank von Interpol durch die Polizei würde zu einer Selektion und Reduzierung des Datenmaterials führen. Zudem sollte die Polizei mit crossmedialer Öffentlichkeitsarbeit über ihre neuen Befugnisse im Bereich der verdeckten Ermittlungen sowie über ihre Ermittlungserfolge berichten, um den bisher als relativ sicher geltenden Markt im Darknet zu verunsichern und das subjektive Entdeckungsrisiko zu erhöhen. Darüber hinaus sollten alle Polizeien bei ihrem LKA eine zentrale Stelle zur anlassunabhängigen Fahndung nach kinderpornografischem Material im Internet einrichten.

[...]


1 Das 1997 gegründete EU-Projekt hatte das Ziel, Kinderpornografie im Zusammenhang mit dem Internet zu untersuchen (Taylor & Quayle, 2003).

2 Die IWF ist eine britische Stiftung zur freiwilligen Selbstkontrolle, getragen von 70 Mitgliedsunternehmen aus der Internetindustrie, die sich zum Ziel gesetzt hat, Missbrauch von Kindern im Internet zu minimieren.

3 Das NCMEC ist eine amerikanische Nichtregierungsorganisation, die mit Internetanbietern und Serviceprovidern zusammenarbeitet, die ihre Datenbestände kontinuierlich nach Missbrauchsabbildungen scannen. Zu festgestellten Dateien werden Verdachtsanzeigen gefertigt und an die Polizei übermittelt (BKA, 2018).

4 Hierbei handelt es sich um ein Verkehrsunfallpräventionsprogramm der Polizei NRW in Zusammenarbeit mit Schulen in NRW.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Kinderpornografie und polizeiliche Kriminalprävention. Möglichkeiten, Grenzen und aktuelle Entwicklungen
Untertitel
Eine kurze Darstellung
Hochschule
Deutsche Hochschule der Polizei
Note
15,00
Autor
Jahr
2020
Seiten
18
Katalognummer
V922531
ISBN (eBook)
9783346246349
ISBN (Buch)
9783346246356
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Polizei, Kinderpornografie, Prävention
Arbeit zitieren
Ulrike Horn (Autor:in), 2020, Kinderpornografie und polizeiliche Kriminalprävention. Möglichkeiten, Grenzen und aktuelle Entwicklungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/922531

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