Die Einstellung der katholischen Kirche zum Thema Lebensschutz an ausgewählten Beispielen


Thèse Scolaire, 2020

15 Pages, Note: 2,0

Anonyme


Extrait


Inhalt

1. Vorwort

2. Bestimmung des Lebensbeginns

3. Position der katholischen Kirche zu Abtreibungen
3.1 Ausnahmen: Gefährdung von Kind oder Mutter
3.2 Pränataldiagnostik – Position der Kirche
3.3 Biblische Grundlagen und Begründungen zur Position der Kirche

4. Bestimmung des Lebensendes und Möglichkeiten der Sterbehilfe
4.1 Die Position der Kirche zur Gestaltung des Lebensendes

5. Zusammenfassung der Ergebnisse und persönliche Stellungnahme

Literaturverzeichnis

1. Vorwort

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“1 heißt es im deutschen Gesetzbuch, doch wo genau das Leben beginnt und an welchem Punkt es endet wird in jeder Kultur und Religion anders gedeutet. Durch diese Fragestellung treten weitere Unklarheiten auf, beispielsweise ab welcher Entwicklungsphase ein Embryo durch die Menschenrechte geschützt werden sollte oder inwieweit Menschen dazu berechtigt sind, über Leben und Tod anderer zu entscheiden. Besonders durch die neu entwickelten Forschungsmethoden, wie Stammzellenforschung, ist das Thema heutzutage sehr relevant. Lebensbeginn, Lebensende und Situationen, in denen der Mensch nicht in der Lage ist, über sein eigenes Leben zu bestimmen, stehen im Mittelpunkt der Debatten. So sind zum Beispiel Abtreibungen und Sterbehilfe nur zwei von vielen bioethischen Themengebieten, über die gesellschaftlich und politisch stark debattiert wird.

Besondere Relevanz findet das Thema neben politisch-gesellschaftlichen Diskussionen auch in den verschiedenen Religionen, die sich alle für das Recht und den Schutz des Lebens einsetzen.

In dieser Arbeit beschäftige ich mich mit der Einstellung der katholischen Kirche zum Thema Lebensschutz und wie die Katholiken ihre Position zu Abtreibungen und Sterbehilfe begründen. Dabei werde ich zuerst nach dem genauen Zeitpunkt des Beginns des Lebens im Christentum suchen und darauf aufbauend die weiteren Unterthemen erläutern und mit der katholischen Kirche in Verbindung setzen.

2. Bestimmung des Lebensbeginns

Mit der Frage nach dem Lebensbeginn ist zuallererst klarzustellen, ab welchem Stadium der Entwicklung ein Embryo unter den Lebensschutz oder die Menschenwürde gestellt werden kann und somit vor einer Abtreibung bewahrt werden sollte. Biologisch gesehen entwickelt der Embryo sein Gehirn und Nervensystem zwischen der achten und der zwölften Schwangerschaftswoche und laut britischen Wissenschaftlern können Embryos meist schon ab der 22. Schwangerschaftswoche Schmerzen empfinden2. Überlebensfähig ist das Kind ab der 23. bis 25. Schwangerschaftswoche, wenn es im Krankenhaus richtig behandelt und versorgt wird, trotzdem sind die Mediziner sich nicht einig ab welchem Punkt der Embryo unter den Lebensschutz gestellt werden sollte.

Jede Religion sieht an einem anderen Punkt den Lebensbeginn eines schutzwürdigen und personalen Menschen, wobei der Gesetzgeber ebenfalls eine eigene Bestimmung des Lebensbeginns und zwar am Beginn der Geburt festgelegt hat3. Ein Mensch kann erst unter den Lebensschutz gestellt werden, wenn dieser auch lebendig ist, somit hängen beispielsweise Abtreibungsregelungen von der jeweiligen Definition des Lebensbeginns in einer Kultur, einer Religion oder einem Staat ab.

Als mögliche Punkte, die man als Beginn des Lebens benennen kann, kommen unter anderem die Fertilisation, also die Verschmelzung von zwei Keimzellen, die Nidation, also die Einnistung der befruchteten Eizelle, die Bildung des so genannten Primitivstreifens, die Lebensfähigkeit außerhalb des Körpers der Mutter oder die Geburt an sich in Frage4.

Die katholische Kirche vertritt hierbei die Position, dass bei einem natürlichen Verlauf der Schwangerschaft das Leben des Kindes bei der Fertilisation beginnt, denn ab der Verschmelzung der Ei- und Samenzelle beginnen die Zellen sich zu teilen und zu entwickeln und somit läuft diese Reihe von Reaktionen auf ein neues menschliches Individuum hinaus. An diesem Zeitpunkt findet laut des christlichen Glaubens auch die Beseelung statt. Hier wurde also der frühestmögliche Zeitpunkt gewählt, um ein neu entstandenes Leben fest zu machen, denn vorher gibt es keine Zusammenkunft der väterlichen und mütterlichen DNA, also kann auch noch kein neues Individuum entstehen. Ab diesem Zeitpunkt besitzt der Embryo laut der katholischen Kirche die personale Menschenwürde und hat einen Schutzanspruch5. „Er ist Mensch, und mit dem Abschluss der Befruchtung verfügt er über ein eigenes Entwicklungsprogramm, das entwickelt sich nicht erst allmählich, sondern das ist mit dem Austausch der mütterlichen und väterlichen Gameten gegeben“ sagt der katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff6, wodurch er die Haltung der katholischen Kirche zum Lebensbeginn vertritt.

Die genannte Position existiert jedoch erst, seit wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Entwicklungsstadien von Embryos im Mutterleib vorliegen. Davor vertrat die Kirche die Position, dass der Embryo nach einigen Wochen im Mutterleib beseelt wird und dies den Beginn des Lebens ausmacht.

3. Position der katholischen Kirche zu Abtreibungen

Die Familienplanung hat sich durch empfängnisverhütende Mittel besonders in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts deutlich vereinfacht, wodurch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft besonders in den Industrieländern minimiert wurde7. Trotzdem werden viele Frauen schwanger, von denen sich manche nicht in der Lage fühlen ein Kind auszutragen. Die häufigsten Gründe, die Frauen dazu drängen ihre Schwangerschaft abzubrechen, sind die Gefährdung der Mutter oder des Kindes während der Geburt beziehungsweise Schwangerschaft, eine Mutter im jugendlichen Alter, finanzielle Probleme sowie Kinder mit Behinderungen oder Krankheiten nicht großziehen zu wollen8.

In vielen Kulturen und Ländern werden Abtreibungen, also die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft durch einen medizinischen Eingriff9, jedoch nicht gesellschaftlich akzeptiert oder sind vom Gesetzgeber aus verboten. In den 70er Jahren haben sich Frauen in Deutschland stark für das Recht über ihren eigenen Körper eingesetzt, weshalb ein Gesetz verabschiedet wurde, wonach unter bestimmten Bedingungen Schwangerschaften von Gynäkologen und Gynäkologinnen abgebrochen werden dürfen10. Dabei trat die Frage auf, in welcher Situation sich eine Frau befinden muss, damit eine Abtreibung gerechtfertigt ist, denn für viele Frauen ist dies die schwerste Entscheidung ihres Lebens.

Wenn man von Abtreibungen redet, muss man grundsätzlich zwischen einer frühen und einer späten Abtreibung unterscheiden. Unter einer frühen Abtreibung versteht man eine Beendigung der Schwangerschaft vor der 13. Schwangerschaftswoche, welche von einem Arzt oder einer Ärztin straffrei auf medikamentösem oder chirurgischem Wege durchgeführt werden darf, wenn die Patientin sich drei Tage im Voraus an einer staatlich anerkannten Stelle beraten lassen hat.

Wenn eine Frau jedoch nach der 13. Schwangerschaftswoche abtreiben möchte, müssen kriminologische, medizinische oder psychische Indikatoren, wie beispielsweise eine Vergewaltigung oder gesundheitliche oder psychische Beeinträchtigungen von Mutter oder Kind, vorliegen. Dies wird dann Spätabtreibung genannt, da der Embryo nun nicht mehr medikamentös abgetrieben werden kann, sondern im Mutterleib durch zum Beispiel eine Kalium-Chlorid Lösung getötet und dann entbunden werden muss. Denn sollte das Kind lebend zur Welt kommen, ist der Arzt verpflichtet das Kind zu versorgen und am Leben zu erhalten11.

Die katholische Kirche blickt Abtreibungen im Generellen ablehnend entgegen was Papst Franziskus bei einer Generalaudienz 2018 deutlich machte: „Du sollst nicht töten. […] Es ist nicht gerecht einen Menschen umzubringen, auch wenn er klein ist.“ Des Weiteren verglich er eine Abtreibung mit einem Auftragsmord.12

Auf diesen Vergleich äußerte sich die deutsche Kirchenvolkbewegung empört: „Die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen einem Auftragsmord und einem Schwangerschaftsabbruch beleidigt sowohl die Opfer eines Mordes als auch die Gewissensentscheidung einer Frau im Schwangerschaftskonflikt.“13

Laut dem Papst sei der katholischen Kirche der Schutz menschlichen Lebens vom Augenblick der Empfängnis an sehr wichtig. Eine Abtreibung oder die Beihilfe werden von den Katholiken als schweres Vergehen eingestuft und mit der Exkommunikation bestraft.

So verließen die deutschen Bischöfe vor 20 Jahren auf Geheiß von Joseph Ratzinger, der Abtreibungen und Mord gleichsetzt, und Johannes Paul II die staatlichen Konfliktberatungsstellen für Schwangere, da diese Beratungen Pflichtvorrausetzung für eine straffreie Abtreibung sind und objektiv gehalten werden muss. In Argentinien scheiterte der Versuch Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu legalisieren im Jahre 2018, aufgrund von katholischem Widerstand gegen das geplante Gesetz.14

Aber nicht alle Katholiken teilen die Ansichten des derzeitigen Papstes, denn manche verteidigen das Recht auf Abtreibung mit den Argumenten, dass jede ethische Abwägung über die jeweilige Abtreibung bei der speziellen Situation der Frau ansetzen müsse und sich daran anzupassen habe15. Katholische Ärzte sowie Theologen und Sozialwissenschaftler veröffentlichen in einer französischen Jesuitenzeitschrift die These, dass man bei einer Abtreibung nicht von Mord sprechen könne, weil diese aufgrund der Unmöglichkeit oder der Verweigerung den jeweiligen Embryo zu humanisieren, vorgenommen werde16.

3.1 Ausnahmen: Gefährdung von Kind oder Mutter

In einigen Fällen treten während der Schwangerschaft Komplikationen auf, die fatale gesundheitliche Folgen für Mutter, Kind oder sogar beide haben können, was eine Beendigung der Schwangerschaft unumgänglich macht, um die Mutter zu retten. Auch psychische Leiden der Mutter können der Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein. Beispielsweise eine Eileiter- Bauchhöhlen – oder auch Eierstockschwangerschaft, bei der die befruchtete Eizelle nicht die Gebärmutterschleimhaut erreicht, sondern sich bereits auf dem weg dorthin einnistet. Wenn keine Abtreibung vorgenommen wird, kann diese Komplikation tödliche Folgen für die Mutter haben.

Eine Güterabwägung in so einem Zusammenhang zu treffen ist sehr schwer, denn man kann zwei Menschenleben nicht mit einander vergleichen, indem man dem einen mehr und dem anderen weniger Wert zukommen lässt, denn alles menschliche Leben ist gleich viel wert und so solle man sich bemühen beide Leben zu retten, laut Pius XII. Außerdem sagt er, dass man zwischen direkten Abtreibungen, bei der die Vernichtung des ungeborenen Lebens das direkte Ziel sei, und indirekten Abtreibungen, bei denen der Tod des Embryos zwar hervorgerufen wird, aber das Ziel beispielsweise darin besteht das Leben der Mutter zu retten, unterscheiden muss. Eine solche Vorgehensweise, bei der die Mutter gerettet wird, kann als „Handlung mit Doppelwirkung“ bezeichnet werden, ist sittlich erlaubt und wird von der Kirche geduldet17.

Pius XI, der vorherige Papst, nahm jedoch eine andere Position als sein Vorgänger ein, indem er Abtreibungen um das Leben der Mutter zu retten als ethisch verwerflich einstufte, da es keinen Grund gäbe, der rechtfertigen würde, das Leben des unschuldigen Kindes zu opfern, auch wenn es den Tod der Mutter zur Folge hätte. Er schließt sich seinem Nachfolger in dem Punkt an, dass alles dafür getan werden sollte, beide Leben zu erhalten18.

3.2 Pränataldiagnostik – Position der Kirche

Pränataltests können auf Wunsch der Schwangeren frühestens ab der 10. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden und zeigen anhand von invasiven oder nicht-invasiven Verfahren auf, ob das Kind von Chromosomen-Anomalien, Erbkrankheiten, Behinderungen oder Fehlbildungen betroffen ist, worauf häufig eine Spätabtreibung folgt. Meistens werden zuerst nicht invasive Testverfahren angewendet, da das Risiko, bleibende Schäden bei der Mutter oder dem Kind zu verursachen, deutlich geringer ist als bei invasiven Verfahren wie der Amniozentese19.

In manchen Fällen können Krankheiten erkannt werden, woraufhin die technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse bereits frühzeitige intrauterin durchgeführte Therapien ermöglichen20. Die meisten Erbkrankheiten sind jedoch nicht heilbar und lassen viele Frauen einen Abbruch in Betracht ziehen. Eines der Probleme ist jedoch auch, dass die Ergebnisse der Pränataltests nicht immer absolut verlässlich sind und auch häufig Fehldiagnosen vorkommen, die dann aber zu spät bemerkt werden und das Kind möglicherweise bereits abgetrieben wurde.21

Die katholische Kirche lehnt Schwangerschaftsabbrüche im Generellen ab und verurteilt diese ebenfalls, wenn Frauen diese aufgrund einer wahrscheinlichen Krankheit oder Behinderung des Kindes vornehmen lassen. Der Papst sagt: „Mord an Kindern – um ein ruhiges Leben zu bewahren, wird ein Unschuldiger plattgemacht“ und vergleicht ebenfalls die Abtreibung eines behinderten Kindes mit der Euthanasie der Nazis22. Diese Position teilten die katholischen Abtreibungsgegner in den 70er Jahren, indem sie an die nationalsozialistische Ermordung „von Krüppeln und Kranken“ erinnerten und dies mit den Abtreibungen verglichen, die nach einem Pränataltest vorgenommen wurden23.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki schließt sich den vorangegangenen Positionen von Katholischen Vertretern an und sagt, dass eine Spätabtreibung aufgrund eines Pränataltests nur eines verhindere, und zwar das Leben mit Behinderung. Des Weiteren befürchtet er, dass dies zu einer zunehmenden Diskriminierung von Behinderten in der Gesellschaft führe und die Medizin von nun an entscheiden würde, welches Leben lebenswert und welches es nicht sei24. Denn die Abtreibung eines behinderten Kindes, weil es beispielsweise an Trisomie 21 leidet, ist aus Sicht der Kirche unverständlich und abzulehnen.

Ebenfalls merkten westdeutsche und schweizer Theologen an, dass die Krankheit Trisomie 21 ein Menschenleben keinesfalls zerstören würde, sondern es durchaus auch ein „glückliches Bewusstsein“ besitzen könne25, und das Down-Syndrom genau wie andere Krankheiten auch in unterschiedlichen Formen und Stärken auftritt. Gesellschaftlich würde also eine Art Selektion stattfinden, die den schwächeren nicht erlaubt zu leben und eine Zukunft zu besitzen.

3.3 Biblische Grundlagen und Begründungen zur Position der Kirche

Die heutige Position der katholischen Kirche zum Lebensbeginn und verbunden damit auch zu Abtreibungen beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Neuzeit. Als die Entwicklung des Embryos noch nicht erforscht war, machten die Katholiken den Lebensbeginn an der so genannten Sukzessivbeseelung fest, welche auf Aristoteles zurückzuführen ist.

Die Beseelung, auch Menschwerdung genannt, fand laut ihm bei männlichen Föten um die 40. Schwangerschaftswoche und bei weiblichen Föten zwischen der 80. und der 90. Woche statt. Im katholischen Recht wurde also zwischen einem fetus animatus (beseelten Fötus) und einem fetus inanimatus (unbeseeltem Fötus) unterschieden.

Im Corpus Iuris Canonici, der seit dem 12. Jahrhundert entstehenden Rechtssammlung der katholischen Kirche, hieß es: „Der ist kein Mörder, der eine Abtreibung vornimmt, bevor die Seele dem Körper eingegossen ist“26. Exkommunikation war die Strafe für Abtreibungen eines fetus animatus, aber wer einen unbeseelten Fötus abtrieben ließ musste nach der damaligen Sicht der Kirche nicht bestraft werden. Diese Regelung wird 1896 vom derzeitigen Papst fallen gelassen.

Die Heiligkeit des menschlichen Lebens, welches als Geschenk Gottes angesehen wird, ist das bedeutendste Argument der katholischen Kirche, was gegen Schwangerschaftsabbrüche spricht. Genau wie das höchste Recht, und zwar das Recht auf Leben, denn es ist Vorrausetzung für alle anderen Rechte eines Menschen.

Bibelstellen, in denen explizit das Wort Abtreibung genannt wird, existieren nicht, jedoch findet man einige Stellen zum Schutz des Embryos und des Lebens generell.

„Gott sah alles an, was er gemacht hatte: Und es war sehr gut“(Gen1,31)27 ist eines der Zitate aus der Bibel, welches für den Lebensschutz von beispielsweise Kardinal Woelki angeführt wird und aussagt, dass jedes Leben von Gott geschaffen wurde und deshalb alle Menschen, egal ob diese Krankheiten und Behinderungen haben, von Gott als sehr gut angesehen werden und somit schützenswert sind.

[...]


1 Bruder, Martina: Die Grundrechte. Online: https://www.steuernetz.de/gesetze/gg/2

2 Busch, Ulrike: Abtreibung, Bielefeld, 2015, S.145

3 Max, Paul: Wann beginnt das Menschenleben. Online:https://www.iurastudent.de/streitstaende/strafrecht/wann-beginnt-das-menschenleben-isd-212-stgb (02.02.2020)

4 Dabrock, Peter et al.: Menschenwürde und Lebensschutz, Gütersloh 2004, S. 159, 171

5 Diözese Feldkirch: Lebensbeginn. Online: https://www.kath-kirche-vorarlberg.at/themen/lebensbeginn/ab-wann-ist-der-mensch-ein-mensch (15.01.2020)

6 Hollenbach, Michael(2011): Wann beginnt menschliches Leben? Online: https://www.deutschlandfunkkultur.de/wann-beginnt-menschliches-leben.1278.de.html?dram:article_id=192726 (18.01.2020)

7 Haub,Carl (Oktober 2007): Kontrazeption weltweit. Online: https://www.berlin-institut.org/fileadmin/user_upload/handbuch_texte/pdf_Haub_Kontrazeption_weltweit.pdf(26.01.2020)

8 Guht, Christian (2019): Schwangerschaftsabbruch genau geregelt. Online: https://www.baby-und-familie.de/Schwangerschaft/Schwangerschaftsabbruch-Genau-geregelt-351921.html (16.02.2020)

9 Dr. Antwerpes, Frank: Schwangerschaftsabbruch. Online: https://flexikon.doccheck.com/de/Schwangerschaftsabbruch(02.02.2020)

10 Bundesministerium der Justiz: §218a StGB – Einzelnorm. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html (02.02.2020)

11 Wewetzer, Christa: Spätabbruch der Schwangerschaft, Frankfurt am Main 2005, S.15

12 Drobinski, Matthias(2018): Papst: Abtreibung ist wie Auftragsmord Online:https://www.sueddeutsche.de/politik/kirche-papst-abtreibung-ist-wie-auftragsmord-1.4163996(18.01.2020)

13 Vgl. Drobinski(2018)

14 Vgl. Dobrinski

15 Vgl. Busch, S.128

16 Vgl. Busch, S.129

17 Hörmann, Karl (1976): Abtreibung. Online: https://www.stjosef.at/morallexikon/abtreibu.htm (18.01.2020)

18 Bötcher, Herbert (2017): Casti Connubii über Abtreibungen. Online: https://katholischglauben.info/pius-xi-casti-connubii-ueber-abtreibung/ (18.01.2020)

19 Staub, Claudia (2017): Pränataldiagnostik: Methoden und Risiken. Online: https://www.t-online.de/leben/familie/schwangerschaft/id_68140482/was-ist-praenataldiagnostik-methoden-chancen-und-risiken.html (18.01.2020)

20 Vgl. Busch, S.144

21 Meyer, Rüdiger (2008): Pränataldiagnostik: Hohe Fehlerrate. Online: https://www.aerzteblatt.de/archiv/60526/Praenataldiagnostik-Hohe-Fehlerrate (02.02.2020)

22 Brüggenjürgen, Ingo (2016): Ein Unschuldiger plattgemacht. Online: https://www.domradio.de/themen/papst-franziskus/2018-06-16/papst-findet-scharfe-worte-gegen-abtreibungspraxis (02.02.2020)

23 Vgl. Busch, S.131

24 Rehder, Stefan (2019): „Jedes Kind ist in den Augen Gottes sehr gut“. Online: https://www.die-tagespost.de/politik/Jedes-Kind-ist-in-den-Augen-Gottes-sehr-gut;art4879,204236 (04.02.2020)

25 Vgl. Busch, S. 133

26 Vgl. Busch, S.146

27 Verlag Herder: Bibel, Einheitsübersetzung, Trier 1999, S.6

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Die Einstellung der katholischen Kirche zum Thema Lebensschutz an ausgewählten Beispielen
Note
2,0
Année
2020
Pages
15
N° de catalogue
V922724
ISBN (ebook)
9783346247520
Langue
allemand
Mots clés
Religion, Abtreibung, Kirche, katholische Kirche, Sterbehilfe, Abtreibungsgegner, Beginn des Lebens, Lebensschutz, Abtreibungsbeführworter, Embryo, Christentum
Citation du texte
Anonyme, 2020, Die Einstellung der katholischen Kirche zum Thema Lebensschutz an ausgewählten Beispielen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/922724

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Die Einstellung der katholischen Kirche zum Thema Lebensschutz an ausgewählten Beispielen



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur