EU-Normen und die Entstehung von Regelungen. Das Komitologie- und Lamfalussy-Verfahren


Elaboration, 2019

19 Pages, Grade: 1,7

Anonymous


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einleitung

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

Komitologie

Lamfalussy Verfahren

Umsetzung von Richtlinien

Nichtumsetzung von Richtlinien
Fallbeispiel

Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Die Gesetzgebung innerhalb der Europäischen Unionen ist geprägt durch langwierige Verfahren und eine große Anzahl von Akteuren, denn die Einzelinteressen der einzelnen Mitgliedsstaaten müssen hier miteinander vereint werden. Die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Unionen und das Europäische Parlament wirken deshalb bei der Rechtsetzung in der Europäischen Union zusammen, meistens werden zur Erarbeitung von Rechtsakten zudem noch verschiedene Ausschüsse der Mitgliedsstaaten beratend hinzugezogen.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich nun mit der Gesetzgebung der Europäischen Union, im Besonderen mit den Europäischen Normen und der Entstehung von Regelungen im Finanzsektor.

Zu Beginn der Arbeit wird zunächst das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, welches das am häufigsten anzuwendende Gesetzgebungsverfahren in der Rechtsetzung der Europäischen Union ist, näher erläutert. Darauf folgt eine kurze Erklärung des Komitologiebegriffes sowie eine detaillierte Betrachtung des Lamfalussy-Verfahrens, welches zum einen ein Komitologie-Verfahren ist und zum anderen der Beschleunigung des EU-Gesetzgebungsprozesses im Finanzsektor dient. In diesem Zusammenhang wird auch die Umsetzung sowie die Nichtumsetzung von Richtlinien betrachtet und mitjeweils einem Fallbeispiel des EuGHs verdeutlicht. Die Arbeit schließt mit einem kurzen Fazit über die Thematik ab.

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gern. Art. 294 AEUV ist seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 zum zentralen Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union (EU) bestimmt. Durch dieses werden die Annahmen von Verordnungen, Richtlinien und Beschlüssen innerhalb der EU geregelt, was es zum wichtigsten Rechtssetzungsverfahren der EU macht.1

Eingebracht werden können Gesetzvorschläge grundsätzlich nur von der Europäischen Kommission. Allerdings können in bestimmten Fällen auch auf die Initiative von einer Gruppe von Mitgliedsstaaten, auf Empfehlung der Europäischen Zentralbank (EZB), auf Antrag des Gerichtshofes, von Bürgern (in einem Volksbegehren durch die Aufforderung von Millionen Wählern) Gesetzgebungsakte erlassen werden. Daneben haben das Europäische Parlament (EP) und der Rat der EU (Rat) das Recht die Kommission zur Initiative aufzufordern.2

Ein Gesetzvorschlag muss im Folgenden, als Ausdruck von Gleichbehandlung, beiden Organen, EP und Rat, zugleich vorgelegt werden. Nur wenn beide Gremien dem Entwurf zustimmen, kann das Gesetz verabschiedet werden. Beim Gesetzgebungsverfahren werden die beiden Gremien jedoch noch vom Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss beraten.

Der Ablauf eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens kann sich in bis zu drei Phasen/Lesungen unterteilen, wobei in jeder der Lesungen die Möglichkeit besteht zu einem Abschluss zu gelangen.3

1. Lesung gem. Art. 294 Abs. 3,4,5 AEUV

Nachdem der Gesetzesvorschlag sowohl dem EP als auch dem Rat vorgelegt wurde, berät sich zunächst der EP. Die Entscheidung des EP wird im nächsten Schritt an den Rat übermittelt. Für die Festlegung des Standpunktes und die Übermittlung an den Rat gibt es keine zeitliche Frist [Art. 294 Abs. 3 AEUV], Billigt der Rat den Standpunkt des EP mit qualifizierter Mehrheit (mit gegebenenfalls sämtlichen Änderungswünschen), so kann der Rechtsakt schon nach der ersten Lesung erlassen werden [Art. 294 Art. 4 AEUV], Kommt es aber zu Unstimmigkeiten zwischen den Meinungen des Rates, der Kommission und des EP, so kommt es zur zweiten Lesung. Hierfür werden die Änderungsvorschläge im „gemeinsamen Standpunkt“ der Regierung zusammengefasst [Art. 294 Abs. 5 AEUV],

2. Lesung gem. Art. 294 Art. 7,8 AEUV

Im nächsten Schritt hat das EP drei Möglichkeiten.

1. Das EP billigt den „gemeinsamen Standpunkt“ ausdrücklich oder stillschweigend, womit das Gesetz erlassen wird [Art. 294 Abs. 7 lit. a) AEUVI,
2. es lehnt den „gemeinsamen Standpunkt“ mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder ab, womit das Gesetz gescheitert ist [Art. 294 Abs. 7 lit. b) AEUV] oder
3. oder es ändert den „gemeinsamen Standpunkt“ erneut mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder ab [Art. 294 Abs. 7 lit. c) AEUV],

Kommt es zu der erneuten Abänderung des Entwurfes, hat auch der Rat drei Möglichkeiten um mit der Änderung umzugehen, eine Entscheidung muss lediglich innerhalb von 3 Monaten getroffen werden. Schweigen wird in diesem Fall als Ablehnung der Änderung verstanden, da eine explizite Billigung vorausgesetzt wird [Art. 294 Abs. 8 AEUV], Jedoch hat die Kommission hier erneut Recht auch eine Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen des EP abzugeben.

1. Der Rat billigt die Änderungsvorschläge mit qualifizierter Mehrheit und das Gesetz wird erlassen [Art. 294 Abs. 8 lit. a) AEUV],
2. Im Fall, dass die Kommission die Änderungen ablehnt, ist es erforderlich, dass der Rat einstimmig entscheidet, ob das Gesetz in Kraft gesetzt wird [Art. 294 Abs.9AEUV],
3. Lehnt der Rat die Änderungen des EP und es kommt erneut zu keiner Gesamteinigung zwischen Rat und EP, muss in der dritten Lesung ein Vermittlungsausschuss berufen werden [Art. 294 Abs. 8 lit. b) AEUV],

3. Lesung gem. Art. 294 Abs. 10,12,13 AEUV

Der Vermittlungsausschuss besteht zu einer Hälfte aus Mitgliedern des Rates und zur anderen Hälfte aus Mitgliedern des EP. Bei dem Vermittlungsverfahren sollen der Rat und das EP innerhalb von sechs Wochen in direkten Verhandlungen zu einer Einigung, in Form eines gemeinsamen Entwurfes, kommen [Art. 294 Abs. 10 AEUV], Gelingt es den beiden Gremien nicht eine Einigung zu finden oder kommt es während der Frist nicht zur Annahme des Entwurfes, so ist der Gesetzvorschlag gescheitert und der Rechtsakt wird nicht erlassen [Art. 294 Abs. 12 AEUV], Kommt es andernfalls zu einer Einigung im Vermittlungsausschuss, müssen EP und Rat diesem mit absoluter/qualifizierter Mehrheit zustimmen, damit das Gesetz erlassen wird [Abs. 294 Art. 13 AEUV], Änderungen des Entwurfes sind hier nicht mehr möglich.

„Bei der Prüfung des Vorschlags in jeder Phase ist besonders auf die Wahrung der Grundrechte, die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie Rechtsstaatlichkeit, finanzielle Auswirkung, Richtigkeit und Angemessenheit der Rechtsgrundlage und die finanzielle Vereinbarkeit des Rechtsaktes mit dem mehrjährigen Finanzrahmen zu achten“ [Art. 36-38 a GeschOEP], Nach Beschließung eines Rechtaktes haben die nationalen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit diesen innerhalb von 8 Wochen auf die Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip zu prüfen und gegebenenfalls eine Subsidiaritätsrüge zu erheben.4

Wird ein Rechtsakt beschlossen und ein Gesetz erlassen, spielt die Form des Rechtaktes noch eine wesentliche Rolle. Beschließen das EP und der Rat beispielsweise eine Verordnung, so gilt diese unmittelbar und verbindlich ohne das nationale Parlamente zusätzlich eigene Gesetzesbeschlüsse fassen müssen. Handelt es sich aber um eine Richtlinie, so müssen nationale Parlamente eigene innerstaatliche Gesetze einführen, um diesen gesetzlichen Rahmen umzusetzen.5

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: „Ordentliches Gesetzgebungsverfahren“ (Europäisches Parlament (Peter Diehl),2007)

Komitologie

Der Begriff Komitologie (französisch la comitologie) bedeutet Komitee bzw. Ausschuss und bezeichnet das System der Expertenausschüsse innerhalb der Europäischen Union. Die Komitologie-Ausschüsse sind unterstützen und kontrollieren die Kommission bei der Durchführung von EU-Rechtsakten/- Richtlinien.6

Zusammensetzten tun sich die Komitologie-Ausschüsse aus Vertretern der Mitgliedsstaaten, i.d.R. aus Ministern, und Vertretern der Kommission. Dadurch kann sicher gegangen werden, dass die Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen, den Gegebenheiten in den betreffenden Ländern entsprechen.7

Das Komitologieverfahren beschreibt demnach die Erlassung genereller Normen, die Gesetzte, insbesondere Basisrechtsakte, zumeist Richtlinien, näher präzisieren soll.8

Lamfalussy Verfahren

Das Lamfalussy Verfahren ist eine Reform des Komitologieverfahrens, welches zunächst 2001 von dem Ausschuss der Weisen unter der Leitung von Baron Alexandre de Lamfalussy vorgeschlagen wurde.9

Ziel des Verfahrens war es den EU-Gesetzgebungsprozess durch die Konzentration auf das Wesentliche nicht nur zu beschleunigen, aber auch transparenter zu machen und für „Konvergenz bei der Anwendung der europäischen Reglungen zu sorgen“.10 Besonders im Finanzsektor hatte man sich mit dem Financial Services Action Plan (FSAP) die Schaffung eines integrierten europäischen Finanzmarktes, um das Vertrauen der Anleger in den europäischen Kapitalmarkt sowie die Finanzmarktstabilität zu stärken, im Sinne.

[...]


1 Europäisches Parlament, 2007

2 ebd.

3 ebd.

4 Hoffmann & Bescher, 2011

5 Die Bundesregierung, 2019

6 Wirtschaftskammer Österreich, 2018, S.4

7 Delevigné, 2009, S. 45-57

8 Wirtschaftskammer Österreich, 2018, S. 4

9 Buchmann, 2008

10 BaFin, 2012

Excerpt out of 19 pages

Details

Title
EU-Normen und die Entstehung von Regelungen. Das Komitologie- und Lamfalussy-Verfahren
College
University of Applied Sciences Frankfurt am Main
Grade
1,7
Year
2019
Pages
19
Catalog Number
V923545
ISBN (eBook)
9783346301635
ISBN (Book)
9783346301642
Language
German
Keywords
Finanzmarktrecht, EU Normen, Entstehung von Regelungen, Lamfalussy-Verfahren, Ordentliches Gesetzgebungsverfahren, Komitologie
Quote paper
Anonymous, 2019, EU-Normen und die Entstehung von Regelungen. Das Komitologie- und Lamfalussy-Verfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/923545

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: EU-Normen und die Entstehung von Regelungen. Das Komitologie- und Lamfalussy-Verfahren



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free