Bei der Suche nach sachlichen Zusammenhängen zwischen dem Konzept des Minimalinhalts von H.L.A. und neuzeitlichen Erträgen der Naturrechtslehre geht diese Arbeit systematisch vor: Zunächst werden die Begriffe „Naturrecht“ und „Rechtspositivismus“ kurz erläutert. Im darauffolgenden Hauptteil werden die einzelnen von Hart formulierten Minimalinhalte des Naturrechts kurz zusammengefasst.
Anschließend werden dann, sofern sie sinnvoll hergestellt werden können, sachliche Zusammenhänge zu den Erträgen der neuzeitlichen Naturrechtslehre aufgezeigt und miteinander in Beziehung gesetzt. Dieses Verfahren ermöglicht zum einen eine strukturierte Auseinandersetzung mit den zu bearbeiteten Inhalten und zum anderen eine übersichtliche Darstellung der gewonnen Erkenntnisse. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Untersuchung werden innerhalb der Konklusion erneut gesammelt.
Im Hinblick auf ihre formalen Grenzen kann diese Arbeit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und beschränkt die zu herausarbeitenden Zusammenhänge, neben einzelnen Verweisen auf andere Autoren wie Rousseau und Machiavelli maßgeblich auf die Erträge der drei für die neuzeitliche Naturrechtsdebatte prägendsten Figuren: Hugo Grotius, Thomas Hobbes und Samuel Pufendorf.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Naturrecht vs Rechtspositivismus
- Hauptteil: Der Minimalinhalt des Naturrechts nach H. L. A. Hart
- Menschliche Verletzbarkeit
- Approximative Gleichheit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die sachlichen Zusammenhänge zwischen H. L. A. Harts Konzeption des minimal content of natural law und den Erträgen der neuzeitlichen Naturrechtslehre. Sie beleuchtet, wie Harts fünf „Banalitäten“ des Naturrechts mit den Theorien von Hugo Grotius, Thomas Hobbes und Samuel Pufendorf in Verbindung gebracht werden können.
- Analyse von Harts „Minimalinhalt“ des Naturrechts
- Vergleich mit zentralen Theorien der neuzeitlichen Naturrechtslehre
- Untersuchung der Beziehungen zwischen Recht, Moral und Sanktionen
- Relevanz von Verletzbarkeit und approximativer Gleichheit für die Rechtsordnung
- Zusammenhänge zwischen Naturrechtsdenken und der politischen Philosophie
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Arbeit stellt Herbert Lionel Adolphus Hart und sein Werk „The Concept of Law“ als einflussreiche Beiträge zum Rechtspositivismus und der „Analytical Jurisprudence“ vor. Sie erläutert Harts Fokus auf die Zusammenhänge von Recht, Moral und Sanktionen sowie seine Kritik an einer eindeutigen Definition von Recht.
Naturrecht vs Rechtspositivismus
Das Kapitel definiert die Begriffe „Naturrecht“ und „Rechtspositivismus“ und beleuchtet ihre zentralen Unterschiede. Es untersucht, wie naturrechtliche Normen im Konfliktfall mit positivem Recht verbindlich sein können und wie die Trennlinien zwischen beiden Haltungen mitunter unscharf sind.
Hauptteil: Der Minimalinhalt des Naturrechts nach H. L. A. Hart
Menschliche Verletzbarkeit
Dieses Kapitel analysiert Harts erste Banalität des Naturrechts, die Verletzbarkeit des Menschen und das daraus abgeleitete Verletzungs- und Tötungsverbot. Es untersucht den Zusammenhang zwischen Harts Argumentation und den Theorien von Hobbes, Grotius und Pufendorf.
Approximative Gleichheit
Der zweite Teil des Hauptteils befasst sich mit Harts zweiter Banalität, der approximativen Gleichheit der Menschen. Es untersucht die Relevanz der Unterschiedlichkeit menschlicher Fähigkeiten für ein System wechselseitiger Rücksichtnahme und die Verbindung zu den Theorien von Hobbes und Machiavelli.
Schlüsselwörter
Die Arbeit fokussiert auf die Themen Naturrecht, Rechtspositivismus, H. L. A. Hart, „Minimalinhalt“ des Naturrechts, Verletzbarkeit, approximative Gleichheit, Hugo Grotius, Thomas Hobbes, Samuel Pufendorf, Rechtsbegriff, Moral, Sanktion, soziale Kontrolle, politische Philosophie.
- Citation du texte
- Julian Faber (Auteur), 2020, Der Minimalinhalt nach H. L. A. Hart und die neuzeitlichen Naturrechtslehren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/923696