Die Haftung eines Forenbetreibers ist ein weites Feld. Immer wieder haben in den letzten Jahren Urteile zu Verunsicherung geführt und den wenigsten Betreibern dürfte bekannt sein, welche Pflichten ihnen die Rechtsprechung im Hinblick auf rechtswidrige Postings abverlangt. Dieser Guide will anhand von kleinen Fällen die Grundlagen des derzeitigen Standes der Haftungsdiskussion vermitteln und Forenbetreibern Hinweise an die Hand geben, wie sie das Risiko einer Haftung verringern können bzw. wie sie sich in Problemfällen verhalten sollten.
Über den Autor: Dr. Stephan Ott war Jugendschutzreferent für Bayern und ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Internetrecht mit dem Schwerpunkt auf dem Suchmaschinenrecht bekannt.
Inhaltsverzeichnis
- Fall 1: Haftung des Forenbetreibers für einen eigenen Beitrag.
- Fall 2: Zu Eigen machen eines fremden Beitrags
- Fall 3: Zu Eigen machen eines fremden Beitrags bei Vorgabe der Struktur des Forums ........
- Fall 4: Zu Eigen machen durch Anonymisierung der Beiträge?
- Fall 4: Zu Eigen machen eines Beitrags im Laufe der Zeit..
- Sollte ein Distanzierungshinweis in die Nutzungsbedingungen eines Forums aufgenommen werden?
- Fall 6: Muss ein Forenbetreiber eine Vorabkontrolle aller Beiträge machen, bevor sie online gestellt werden?.
- Fall 7: Sollte ein Forenbetreiber eine Vorabkontrolle aller Beiträge machen, bevor sie online gestellt werden?.
- Fall 8: Eigene Inhalte bei Erstellung im Auftrag oder auf Anordnung des Anbieters (nachgebildet OLG Hamburg, Urteil vom 26.9.2007, Az.: 5 U 165/06).
- Fazit Fall 1-8:
- Fall 9: Kenntniserlangung einer Rechtsverletzung durch einen Beitrag - Pflicht zur Entfernung
- Fall 11: Kenntnis einer Rechtsverletzung bei pauschalem Hinweis?
- Fall 12: Kenntnis einer Rechtsverletzung - Darlegung der Rechteinhaberschaft
- Fall 13: Kenntnis einer Rechtsverletzung - Nachforschungspflicht des Forenbetreibers
- Fall 14: Kenntnis einer Rechtsverletzung - Beurteilung von Rechtsfragen
- Fall 15: Erstattungsfähigkeit des Anwalthonorars nach Hinweis auf einen rechtswidrigen Beitrag .
- Fazit Fälle 9-15 - Pflicht zur Löschung eines rechtswidrigen Beitrags.
- Fall 16: Schadensersatzanspruch nach Hinweis auf einen rechtswidrigen Beitrag
- Fall 17: Pflicht zur Verhinderung gleichartiger Verstöße im Forum? - Persönlichkeitsrechtsverletzung
- Fall 18: Pflicht zur Verhinderung gleichartiger Verstöße im gleichen Thread? - Persönlichkeitsrechtsverletzung.
- Darf ich über die Entfernung des Beitrags im Forum berichten?
- Fall 19: Pflicht zur Verhinderung gleichartiger Verstöße? - Urheberrechtsverletzung
- Vorbeugender Unterlassungsanspruch bei Erstbegehungsgefahr .
- Das Urteil des LG Düsseldorf zu einem Sharehoster.........
- Ist eine proaktive Kontrolle aller neuen Beiträge nach dem ersten Rechtsverstoß sinnvoll?
- Fall 18: Trotz Filter ein neuer Beitrag mit rechtsverletzendem Inhalt .
- Fazit Fälle 16-20..
- Fall 21: Auskunftspflicht bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung.
- Fall 22: Auskunftsanspruch bei einer Urheberrechtsverletzung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Ratgeber will Forenbetreibern die Grundlagen des Haftungsrechts im Internet vermitteln und ihnen dabei helfen, das Risiko einer Haftung zu minimieren.
- Haftung des Forenbetreibers für eigene Beiträge
- Haftung für fremde Beiträge
- Pflicht zur Entfernung rechtswidriger Beiträge
- Auskunftspflicht des Forenbetreibers
- Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen
Zusammenfassung der Kapitel
- Fall 1: Haftung des Forenbetreibers für einen eigenen Beitrag: Der Ratgeber verdeutlicht, dass Forenbetreiber für eigene rechtswidrige Beiträge verantwortlich sind, unabhängig davon, ob diese auf eigenen oder fremden Servern gespeichert sind.
- Fall 2: Zu Eigen machen eines fremden Beitrags: In diesem Fall wird die Frage aufgeworfen, ob ein Forenbetreiber für rechtswidrige Beiträge von Nutzern haftet, die er "zu Eigen macht", z.B. durch Aufnahme in eine Sammlung oder Zitat.
- Fall 3: Zu Eigen machen eines fremden Beitrags bei Vorgabe der Struktur des Forums: Dieses Kapitel untersucht die Haftung des Forenbetreibers, wenn die Struktur des Forums den Inhalt von Beiträgen beeinflusst oder gar prägt.
- Fall 4: Zu Eigen machen durch Anonymisierung der Beiträge?: Hier wird die Frage geklärt, ob ein Forenbetreiber durch Anonymisierung von Beiträgen die eigene Haftung reduziert.
- Fall 5: Zu Eigen machen eines Beitrags im Laufe der Zeit: Der Ratgeber befasst sich mit der Frage, ob ein Forenbetreiber nachträglich für rechtswidrige Inhalte in alten Beiträgen haftet.
- Fall 6: Muss ein Forenbetreiber eine Vorabkontrolle aller Beiträge machen, bevor sie online gestellt werden?: Dieses Kapitel untersucht die Pflichten des Forenbetreibers bezüglich einer möglichen Vorabkontrolle der Beiträge.
- Fall 7: Sollte ein Forenbetreiber eine Vorabkontrolle aller Beiträge machen, bevor sie online gestellt werden?: Der Ratgeber befasst sich mit den rechtlichen und praktischen Aspekten einer Vorabkontrolle von Beiträgen.
- Fall 8: Eigene Inhalte bei Erstellung im Auftrag oder auf Anordnung des Anbieters (nachgebildet OLG Hamburg, Urteil vom 26.9.2007, Az.: 5 U 165/06): Hier wird die Haftung des Forenbetreibers für Inhalte untersucht, die auf Anordnung des Anbieters erstellt werden.
- Fazit Fall 1-8: Dieses Kapitel fasst die wichtigsten Erkenntnisse aus den ersten acht Fällen zusammen und bietet einen Überblick über die grundlegende Haftungssituation von Forenbetreibern.
- Fall 9: Kenntniserlangung einer Rechtsverletzung durch einen Beitrag - Pflicht zur Entfernung: Der Ratgeber behandelt die Frage, ob ein Forenbetreiber verpflichtet ist, rechtswidrige Beiträge zu entfernen, sobald ihm eine Rechtsverletzung bekannt wird.
- Fall 11: Kenntnis einer Rechtsverletzung bei pauschalem Hinweis?: Dieses Kapitel beleuchtet die Frage, ob ein Forenbetreiber verpflichtet ist, rechtswidrige Beiträge zu entfernen, wenn ihm nur ein pauschaler Hinweis auf eine Rechtsverletzung vorliegt.
- Fall 12: Kenntnis einer Rechtsverletzung - Darlegung der Rechteinhaberschaft: Der Ratgeber befasst sich mit der Frage, ob ein Forenbetreiber verpflichtet ist, die Rechteinhaberschaft eines Hinweisgebers zu überprüfen, bevor er einen Beitrag entfernt.
- Fall 13: Kenntnis einer Rechtsverletzung - Nachforschungspflicht des Forenbetreibers: Dieses Kapitel untersucht die Frage, ob ein Forenbetreiber verpflichtet ist, selbständig nach Rechtsverletzungen zu suchen und diese zu beseitigen.
- Fall 14: Kenntnis einer Rechtsverletzung - Beurteilung von Rechtsfragen: Der Ratgeber befasst sich mit der Frage, ob ein Forenbetreiber verpflichtet ist, selbständig Rechtsfragen zu beurteilen und rechtswidrige Beiträge zu entfernen.
- Fall 15: Erstattungsfähigkeit des Anwalthonorars nach Hinweis auf einen rechtswidrigen Beitrag.: Dieses Kapitel beleuchtet die Frage, ob ein Forenbetreiber verpflichtet ist, das Anwalthonorar eines Hinweisgebers zu erstatten, nachdem er einen rechtswidrigen Beitrag entfernt hat.
- Fazit Fälle 9-15 - Pflicht zur Löschung eines rechtswidrigen Beitrags.: Dieses Kapitel fasst die wichtigsten Erkenntnisse aus den Fällen 9-15 zusammen und bietet einen Überblick über die Pflichten des Forenbetreibers bei Kenntnis einer Rechtsverletzung.
- Fall 16: Schadensersatzanspruch nach Hinweis auf einen rechtswidrigen Beitrag: Der Ratgeber behandelt die Frage, ob ein Forenbetreiber für Schäden haftet, die durch einen rechtswidrigen Beitrag entstanden sind, nachdem er auf diesen hingewiesen wurde.
- Fall 17: Pflicht zur Verhinderung gleichartiger Verstöße im Forum? - Persönlichkeitsrechtsverletzung: Dieses Kapitel untersucht die Frage, ob ein Forenbetreiber verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Rechtsverletzungen in seinem Forum zu verhindern.
- Fall 18: Pflicht zur Verhinderung gleichartiger Verstöße im gleichen Thread? - Persönlichkeitsrechtsverletzung.: Der Ratgeber befasst sich mit der Frage, ob ein Forenbetreiber verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Rechtsverletzungen im gleichen Thread zu verhindern.
- Darf ich über die Entfernung des Beitrags im Forum berichten?: Dieses Kapitel beleuchtet die Frage, ob ein Forenbetreiber über die Entfernung eines rechtswidrigen Beitrags im Forum berichten darf.
- Fall 19: Pflicht zur Verhinderung gleichartiger Verstöße? - Urheberrechtsverletzung: Der Ratgeber behandelt die Frage, ob ein Forenbetreiber verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Urheberrechtsverletzungen in seinem Forum zu verhindern.
- Vorbeugender Unterlassungsanspruch bei Erstbegehungsgefahr.: Dieses Kapitel untersucht die Frage, ob ein Forenbetreiber bereits im Vorfeld Maßnahmen ergreifen muss, um Rechtsverletzungen zu verhindern.
- Das Urteil des LG Düsseldorf zu einem Sharehoster.........: Der Ratgeber präsentiert ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zu einem Sharehoster und beleuchtet die damit verbundenen rechtlichen Fragen.
- Ist eine proaktive Kontrolle aller neuen Beiträge nach dem ersten Rechtsverstoß sinnvoll?: Dieses Kapitel untersucht die Frage, ob eine proaktive Kontrolle aller neuen Beiträge nach einem ersten Rechtsverstoß sinnvoll ist.
- Fall 18: Trotz Filter ein neuer Beitrag mit rechtsverletzendem Inhalt .: Der Ratgeber befasst sich mit der Frage, ob ein Forenbetreiber für rechtswidrige Inhalte haftet, selbst wenn er einen Filter eingesetzt hat, der diese Inhalte eigentlich filtern sollte.
- Fazit Fälle 16-20..: Dieses Kapitel fasst die wichtigsten Erkenntnisse aus den Fällen 16-20 zusammen und bietet einen Überblick über die Pflichten des Forenbetreibers bei der Verhinderung zukünftiger Rechtsverletzungen.
- Fall 21: Auskunftspflicht bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung.: Der Ratgeber behandelt die Frage, ob ein Forenbetreiber verpflichtet ist, Auskunft über die Daten des Autors eines rechtswidrigen Beitrags zu geben.
- Fall 22: Auskunftsanspruch bei einer Urheberrechtsverletzung: Dieses Kapitel beleuchtet die Frage, ob ein Forenbetreiber verpflichtet ist, Auskunft über die Daten des Autors eines rechtswidrigen Beitrags zu geben, der ein Urheberrecht verletzt.
Schlüsselwörter
Haftungsrecht, Internet, Forenbetreiber, Beiträge, Rechtsverletzung, Entfernungspflicht, Auskunftspflicht, Vorabkontrolle, Anonymisierung, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, TMG, BGB.
- Citation du texte
- Dr. Stephan Ott (Auteur), 2008, Haftungsrecht im Internet - Ein Ratgeber für Forenbetreiber, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92409