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Haftungsrecht im Internet - Ein Ratgeber für Forenbetreiber

Title: Haftungsrecht im Internet - Ein Ratgeber für Forenbetreiber

Textbook , 2008 , 101 Pages

Autor:in: Dr. Stephan Ott (Author)

Law - Media, Multimedia Law, Copyright
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Die Haftung eines Forenbetreibers ist ein weites Feld. Immer wieder haben in den letzten Jahren Urteile zu Verunsicherung geführt und den wenigsten Betreibern dürfte bekannt sein, welche Pflichten ihnen die Rechtsprechung im Hinblick auf rechtswidrige Postings abverlangt. Dieser Guide will anhand von kleinen Fällen die Grundlagen des derzeitigen Standes der Haftungsdiskussion vermitteln und Forenbetreibern Hinweise an die Hand geben, wie sie das Risiko einer Haftung verringern können bzw. wie sie sich in Problemfällen verhalten sollten.

Über den Autor: Dr. Stephan Ott war Jugendschutzreferent für Bayern und ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Internetrecht mit dem Schwerpunkt auf dem Suchmaschinenrecht bekannt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Fall 1: Haftung des Forenbetreibers für einen eigenen Beitrag

Fall 2: Zu Eigen machen eines fremden Beitrags

Fall 3: Zu Eigen machen eines fremden Beitrags bei Vorgabe der Struktur des Forums

Fall 4: Zu Eigen machen durch Anonymisierung der Beiträge?

Fall 4: Zu Eigen machen eines Beitrags im Laufe der Zeit

Sollte ein Distanzierungshinweis in die Nutzungsbedingungen eines Forums aufgenommen werden?

Fall 6: Muss ein Forenbetreiber eine Vorabkontrolle aller Beiträge machen, bevor sie online gestellt werden?

Fall 7: Sollte ein Forenbetreiber eine Vorabkontrolle aller Beiträge machen, bevor sie online gestellt werden?

Fall 8: Eigene Inhalte bei Erstellung im Auftrag oder auf Anordnung des Anbieters (nachgebildet OLG Hamburg, Urteil vom 26.9.2007, Az.: 5 U 165/06)

Fazit Fall 1-8:

Fall 9: Kenntniserlangung einer Rechtsverletzung durch einen Beitrag - Pflicht zur Entfernung

Fall 11: Kenntnis einer Rechtsverletzung bei pauschalem Hinweis?

Fall 12: Kenntnis einer Rechtsverletzung - Darlegung der Rechteinhaberschaft

Fall 13: Kenntnis einer Rechtsverletzung - Nachforschungspflicht des Forenbetreibers

Fall 14: Kenntnis einer Rechtsverletzung - Beurteilung von Rechtsfragen

Fall 15: Erstattungsfähigkeit des Anwalthonorars nach Hinweis auf einen rechtswidrigen Beitrag

Fazit Fälle 9-15 - Pflicht zur Löschung eines rechtswidrigen Beitrags

Fall 16: Schadensersatzanspruch nach Hinweis auf einen rechtswidrigen Beitrag

Fall 17: Pflicht zur Verhinderung gleichartiger Verstöße im Forum? - Persönlichkeitsrechtsverletzung

Fall 18: Pflicht zur Verhinderung gleichartiger Verstöße im gleichen Thread? - Persönlichkeitsrechtsverletzung

Darf ich über die Entfernung des Beitrags im Forum berichten?

Fall 19: Pflicht zur Verhinderung gleichartiger Verstöße? - Urheberrechtsverletzung

Vorbeugender Unterlassungsanspruch bei Erstbegehungsgefahr

Das Urteil des LG Düsseldorf zu einem Sharehoster

Ist eine proaktive Kontrolle aller neuen Beiträge nach dem ersten Rechtsverstoß sinnvoll?

Fall 18: Trotz Filter ein neuer Beitrag mit rechtsverletzendem Inhalt

Fazit Fälle 16-20

Fall 21: Auskunftspflicht bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung

Fall 22: Auskunftsanspruch bei einer Urheberrechtsverletzung

Zielsetzung & Themen

Dieses Buch zielt darauf ab, Forenbetreibern ein grundlegendes Verständnis für ihre rechtliche Haftung im Internet zu vermitteln. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, inwieweit Betreiber von Foren für die Inhalte ihrer Nutzer verantwortlich sind, wann eine Zurechnung als "eigene Inhalte" erfolgt und welche Pflichten bei Kenntniserlangung von Rechtsverstößen bestehen, ohne dabei die freie Meinungsbildung im Netz unzulässig zu behindern.

  • Rechtliche Abgrenzung zwischen eigenen und fremden Inhalten.
  • Voraussetzungen und Folgen des "Zu-Eigen-Machens" von Beiträgen.
  • Umgang mit proaktiven Kontrollpflichten und Vorabkontrollen.
  • Verpflichtungen des Betreibers nach Kenntniserlangung einer Rechtsverletzung.
  • Rechtsfragen zu Auskunftsansprüchen bei Rechtsverletzungen im Forum.
  • Praktischer Leitfaden zum Umgang mit Abmahnungen.

Auszug aus dem Buch

Fall 2: Zu Eigen machen eines fremden Beitrags

Ein Vorgehen gegen den Urheber einer Äußerung scheitert oft schon an dem rein faktischen Problem der Unkenntnis von dessen Identität. Der in seinen Rechten Verletzte wird sich daher in den meisten Fällen zunächst an den Betreiber des Forums halten.

An dieser Stelle wird es zum ersten Mal "richtig juristisch", denn eine wichtige Weichenstellung ist die Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Inhalten. Die Unterscheidung ist deshalb so wichtig, weil fremde Inhalte zunächst ohne Kenntnis von ihnen keine Schadensersatzansprüche auslösen (das wird in späteren Fällen natürlich noch vertiefter und differenzierter dargestellt) und keine strafrechtliche Verantwortlichkeit besteht. Für eigene Beiträge hingegen ist der Betreiber umfassend verantwortlich.

Die Abgrenzung zwischen eigenen und fremden Inhalten ist nun leider nicht so ganz einfach, wie es sich auf den ersten Blick anhört. Man könnte ja glauben, eigene Inhalte seien nur diejenigen, die man auch selber geschrieben hat. Das ist sicher ein erster Ausgangspunkt, aber die Rechtsprechung kennt die Konstruktion des "Zu Eigen machens" von Inhalten, d.h. dass Beiträge, die von jemand anderem stammen, also hier im konkreten Fall von einem Dritten in das Forum gepostet wurden, dem Betreiber des Forums unter gewissen Umständen zugerechnet werden können. Wir unterscheiden also letztlich auf der einen Seite eigene bzw. zu Eigen gemachte Inhalte und auf der anderen Seite fremde Inhalte.

Entscheidend für die Abgrenzung ist nicht, ob sich der Betreiber des Forums die fremden Beiträge zu Eigen machen will, sondern ob er sich aus der Sicht eines Durchschnittsnutzers mit deren Inhalt identifiziert. Allein die Kenntlichmachung eines fremden Inhalts als eines solchen (unter dem Beitrag wird meistens ein Nickname oder ähnliches stehen) schließt deshalb die Zurechnung zu einem Anbietern keineswegs zwingend aus. Sie sagt allenfalls aus, dass der Forenbetreiber den Beitrag nicht selbst verfasst hat, nicht aber, ob er sich mit ihm identifiziert.

Zusammenfassung der Kapitel

Fall 1: Haftung des Forenbetreibers für einen eigenen Beitrag: Forenbetreiber haften vollumfänglich für selbst verfasste, rechtswidrige Inhalte.

Fall 2: Zu Eigen machen eines fremden Beitrags: Ein "Zu-Eigen-Machen" fremder Beiträge führt zur vollen Haftung des Betreibers und setzt eine Identifikation mit dem Inhalt aus Sicht eines Durchschnittsnutzers voraus.

Fall 6: Muss ein Forenbetreiber eine Vorabkontrolle aller Beiträge machen, bevor sie online gestellt werden?: Es besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur generellen Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen.

Fall 9: Kenntniserlangung einer Rechtsverletzung durch einen Beitrag - Pflicht zur Entfernung: Sobald der Betreiber Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt erlangt, ist er als Störer zur unverzüglichen Entfernung verpflichtet.

Schlüsselwörter

Haftungsrecht, Forenbetreiber, Störerhaftung, Zu-Eigen-Machen, Telemediengesetz, TMG, Rechtsverletzung, Schadensersatz, Unterlassungsanspruch, Vorabkontrolle, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Abmahnung, Datenschutz, Disclaimer.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in diesem Ratgeber grundlegend?

Der Ratgeber behandelt die Haftung von Forenbetreibern für rechtswidrige Inhalte in ihrem Forum, insbesondere in Bezug auf die Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Beiträgen sowie die daraus resultierenden Pflichten.

Was sind die zentralen Themenfelder des Buches?

Die zentralen Themen umfassen die Störerhaftung, die Frage der Kontrolle von Beiträgen, den Umgang mit Abmahnungen sowie spezifische Aspekte des Urheber- und Persönlichkeitsrechts.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Das primäre Ziel ist es, Forenbetreibern durch praxisnahe Fallbeispiele Hinweise zu geben, wie sie ihr Haftungsrisiko minimieren und sich bei Rechtsverletzungen im Forum korrekt verhalten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Sachverhalten anhand aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Grundlagen, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG).

Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?

Im Hauptteil werden zahlreiche Fallkonstellationen diskutiert, die von der Haftung für eigene Beiträge über die Zurechnung fremder Inhalte bis hin zu Pflichten bei der Kenntniserlangung und der Verhinderung gleichartiger Verstöße reichen.

Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Forenhaftung, Störerhaftung, Zu-Eigen-Machen, Unterlassungspflichten und Abmahnungen.

Muss ein Forenbetreiber standardmäßig alle Beiträge vorab prüfen?

Nein, nach geltender Rechtslage besteht keine allgemeine Verpflichtung zur proaktiven Vorabkontrolle aller Beiträge, da dies das Geschäftsmodell und die Meinungsfreiheit im Internet übermäßig einschränken würde.

Wie schnell muss ein Forenbetreiber nach einem Hinweis auf einen Rechtsverstoß handeln?

Die Entfernung muss unverzüglich nach Kenntniserlangung erfolgen; je nach Komplexität des Falles kann ein Zeitraum von 24 Stunden bis zu einer Woche angemessen sein.

Welche Rolle spielt ein Disclaimer in den Nutzungsbedingungen?

Ein Disclaimer (Distanzierungshinweis) bietet Forenbetreibern nur einen sehr begrenzten Schutz und kann im Ernstfall vor Gericht oft wenig bewirken, da es auf die tatsächliche Identifikation mit dem Inhalt ankommt.

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Details

Title
Haftungsrecht im Internet - Ein Ratgeber für Forenbetreiber
Author
Dr. Stephan Ott (Author)
Publication Year
2008
Pages
101
Catalog Number
V92409
ISBN (eBook)
9783638061414
ISBN (Book)
9783638952712
Language
German
Tags
Haftungsrecht Internet Ratgeber Forenbetreiber
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dr. Stephan Ott (Author), 2008, Haftungsrecht im Internet - Ein Ratgeber für Forenbetreiber, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92409
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