Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble sagte am 29. Januar 2008 beim 11. Europäischen Polizeikongress in Berlin folgendes: „Der Rahmen, in dem der Staat für die Sicherheit seiner Bürger Sorge trägt, ist ein anderer geworden.“ Der Zusammenhang zur Darstellung der Einflüsse des europäischen Rechts auf das deutsche Strafrecht und Strafverfahrensrecht ist damit schnell dargestellt: Strafrechtlich relevante Sachverhalte weisen heute in vielen Fällen keine rein nationalen Bezüge auf. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass Kriminalität, vor allem professionell betriebene, grenzübergreifend auftritt. Man denke an organisiert operierende rumänische Banden im Bereich des Buntmetall- und Navigationsgerätediebstahls oder an die Einfuhr von Betäubungsmitteln wie „Crystal“ aus dem tschechischen Bereich. Doch gerade die durch das Strafrecht zu gewährleistende innere Sicherheit wird vor allem von den europäischen Mitgliedsstaaten als „heilige Kuh“ gesehen, was die logische Einsicht in die Tatsache, dass mit der europäischen Grenzöffnung die Unterschiede zwischen innerer und äußerer Sicherheit verschwimmen, erschwert. Immer mehr Sicherheitsaufgaben können nunmehr nicht allein auf nationaler Ebene gelöst werden und müssten gemäß dem Subsidiaritätsgrundsatz in europäische Verantwortung übergeben werden. Doch gerade das Strafrecht ist ein historisch gewachsener Teil eines jeden einzelnen Rechtsstaats, der stark auf Grundsätzen und Werten der jeweiligen Gesellschaft beruht und von deren Akzeptanz abhängig ist. Ein von vielen gefordertes einheitliches europäisches Strafrecht kann somit wohl erst existieren, wenn die Entstehung, und vor allem die Erweiterung Europas von den Unionsbürgern als historisch notwendig und als Teil einer internationalen Entwicklung gesehen wird. Ein Teil meiner Arbeit wird daher darin bestehen, die Entstehung und Entwicklung der EU darzustellen, um dann die umfangreichen und vielfältigen Einflüsse der EU auf unser nationales Strafrecht einordnen zu können und zu klären, warum es noch kein einheitliches europäisches Straf- bzw. Strafverfahrensrecht gibt, obwohl die Tendenzen zum „europäischen Strafrecht“ nicht zu übersehen sind.
Teilweise wird bereits in den entsprechenden Abschnitten zu den Organisationen und Institutionen auf die Relevanz in Bezug auf die „Europäisierung im Straf- und Strafverfahrensrecht hingewiesen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Teil 1: Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union
§ 1 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
§ 2 Gründung der Europäischen Gemeinschaft
§ 3 Einheitliche Europäische Akte
I. Europäischer Binnenmarkt
II. Europäische Politische Zusammenarbeit
III. Europäischer Rat
§ 4 Vertrag von Maastricht über die Europäische Union
I. Drei-Säulen-Modell
II. Abkommen zur Sozialpolitik
§ 5 Abkommen von Schengen, Dublin und Prüm
I. Schengener Durchführungsübereinkommen
II. Abkommen von Dublin
III. Prümer Vertrag
§ 6 Vertrag von Amsterdam
§ 7 Vertrag von Nizza
I. Institutionelle Reformen
II. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
III. Vom Verfassungsvertrag zum Reformvertrag
1) Vertrag über eine Europäische Verfassung
2) Vertrag von Lissabon
Teil 2: Organisation und Struktur der Europäischen Union
§ 8 Organisatorische Aufbau der Gemeinschaft und der Union
I. Europäisches Parlament
1) Zusammensetzung
2) Aufgaben und Befugnisse
II. Rat der Europäischen Union
III. Kommission der Europäischen Gemeinschaften
IV. Europäischer Gerichtshof
V. Europäischer Rechnungshof
§ 9 Struktur der Europäischen Union
I. Säulenmodell
II. Europäische Gemeinschaften
III. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
IV. Polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen
1) Einleitung
2) Ziele der PJZS
3) Besondere Einrichtungen und Organe in der dritten Säule
(a) TREVI
(b) Europol
aa) Entstehung
bb) Organisation
cc) Kompetenzen
dd) Intelligence-Auswertung und Analyse
(c) Eurojust – Einheit für justitielle Zusammenarbeit der EU
aa) Organisation
bb) Kompetenzen
(d) OLAF
(e) Europäisches justitielles Netzwerk
Teil 3: Europarecht
§ 10 Begriff „Europarecht“
I. Europarecht im weiteren Sinne
1) Europarat
2) Europäischer Menschenrechtsschutz – EMRK
II. Europarecht im engeren Sinne
§ 11 Gemeinschaftsrecht
I. Primäres Gemeinschaftsrecht
II. Sekundäres Gemeinschaftsrecht
III. Rechtsakte der ersten Säule der EU
1) Verordnung
2) Richtlinie
IV. Einzelermächtigung und Subsidiarität
1) Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
2) Subsidiaritätsprinzip
§ 12 Unionsrecht
I. Rechtsakte im Bereich der zweiten und dritten Säule der EU
II. Verfahren für das Zustandekommen der Rechtsakte
III. Handlungsformen im Bereich der PJSZ
1) Gemeinsame Standpunkte
2) Rahmenbeschluss
3) Übereinkommen
4) Empfehlung und Entschließung
Teil 4: Europäisches Strafrecht?
§ 13 Gemeinschaftsstrafrecht in der ersten Säule?
I. Europäisches Strafrecht im weiteren Sinne
II. Kompetenzlagen in der EG
1) Sanktionskompetenz
2) Kompetenz zur Rechtssetzung?
3) Anweisungskompetenz
§ 14 Unionsstrafrecht in der dritten Säule?
I. Fehlende Rechtssetzungskompetenz
II. Harmonisierungskompetenz der EU
Schlussbemerkungen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Straf- und Strafverfahrensrecht. Dabei wird analysiert, inwieweit eine Europäisierung in diesem Bereich stattfindet, welche Kompetenzen die EU-Organe besitzen und warum trotz zunehmender grenzüberschreitender Kriminalität bislang kein einheitliches europäisches Strafrecht existiert.
- Historische Entwicklung der Europäischen Union und ihrer Verträge
- Struktureller Aufbau der EU-Organe und deren Rechtssetzungskompetenzen
- Funktionsweise der sogenannten Dritten Säule (polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit)
- Abgrenzung zwischen Gemeinschaftsrecht und Unionsrecht
- Analyse der Harmonisierungsbemühungen und des europäischen Strafrechts
Auszug aus dem Buch
§ 1 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Das Ende des Zweiten Weltkrieges verschob die Kräfteverhältnisse in Europa, was zur Folge hatte, dass die eigentlichen Gewinner des Weltkrieges, die USA und die Sowjetunion, über das weitere Schicksal Europas und die Teilung des besiegten Deutschlands mitzuentscheiden beanspruchten. Nicht nur Deutschland, alle europäischen Staaten, hatten ihre Vormachtstellung als europäische Großmächte verloren. Das Bemühen um eine dauerhafte Integration der Staaten Europas unter der Übertragung von Hoheitsrechten auf eine zwischenstaatliche Einrichtung nahm feste Gestalt an. Winston Churchill forderte in seiner Zürcher Rede am 19. September 1946 die „Neugründung der europäischen Familie“. Es galt nun, die Staaten Europas dauerhaft zusammenzuführen, um ihnen ihre ursprüngliche weltpolitische und wirtschaftliche Bedeutung zurückzugeben. Im Einzelnen wurden drei Ziele definiert: der Wiederaufbau im wirtschaftlich industriellen Bereich, die Überwindung der totalitären Ideologien des Faschismus und des Nationalsozialismus und die Wiedergewinnung einer durch die Niederlage verlorengegangenen Eigenständigkeit der europäischen Staaten. Hinzu kam der sich bereits zu diesem Zeitpunkt abzeichnende Ost-West-Konflikt, der auf Grund der verschiedenen Grundeinstellungen der Siegermächte dazu führte, dass die Verwirklichung der Europapläne in Ost- und in Westeuropa getrennt verlaufen musste, aber in Westeuropa ein gemeinsames „Abwehrziel“ aufzeigte.
Konkret wurden 1951 mit der Schaffung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) oder „Montanunion“ Hoheitsrechte einzelner europäischer Staaten auf eine zwischenstaatliche Organisation übertragen. Intension war, die Produktion von Kohle und Stahl Deutschlands und Frankreichs unter ein gemeinsames Dach zu stellen und die Aufnahme weiterer beitrittswilliger europäischer Staaten zu diesem Zusammenschluss zu ermöglichen und zu fördern. Da es sich speziell im Bereich Kohle und Stahl um einen wirtschaftlichen und militärischen Schlüsselfaktor handelt, wurde die Aufsicht über dieses Gebiet einem unabhängigen supranationalen Organ übertragen.
Der Vertrag von Paris vom 18. April 1951, der 1952 in Kraft trat, gründete die EGKS mit den Mitgliedsländern Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg und der Niederlande.
Zusammenfassung der Kapitel
Teil 1: Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union: Dieses Kapitel zeichnet die historische Genese der EU von der Montanunion über die Römischen Verträge bis hin zum Vertrag von Lissabon nach.
Teil 2: Organisation und Struktur der Europäischen Union: Hier werden die Organe wie Parlament, Rat, Kommission und EuGH sowie die Säulenstruktur der EU detailliert erläutert.
Teil 3: Europarecht: Dieses Kapitel differenziert zwischen Europarecht im weiteren und engeren Sinne und erläutert die Rechtsakte der ersten Säule.
Teil 4: Europäisches Strafrecht?: Die abschließende Analyse untersucht die Kompetenzlagen in der EG und der EU im Hinblick auf das Strafrecht und hinterfragt den Prozess der Harmonisierung.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Europäische Gemeinschaft, Dritte Säule, Polizeiliche Zusammenarbeit, Justitielle Zusammenarbeit, Europol, Eurojust, Vertrag von Maastricht, Vertrag von Lissabon, Rechtssetzungskompetenz, Harmonisierung, Subsidiaritätsprinzip, Organisierte Kriminalität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Einflüsse des europäischen Rechts auf das deutsche Straf- und Strafverfahrensrecht unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung und der Kompetenzverteilung innerhalb der EU.
Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Zentral sind die Entwicklung der EU-Verträge, die Struktur der EU-Organe, das Funktionieren der Dritten Säule (PJZS) sowie die Frage nach der Harmonisierung strafrechtlicher Normen.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Autorin untersucht, warum es trotz bestehender Tendenzen zum „europäischen Strafrecht“ noch kein einheitliches europäisches Straf- oder Strafverfahrensrecht gibt und welche Einflüsse die EU auf das nationale Recht ausübt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der Verträge, der EU-Institutionen und der Fachliteratur sowie auf einer Auswertung von offiziellen Dokumenten und Stellungnahmen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erstreckt sich von den Grundlagen der EU-Entstehung über die institutionelle Organisation bis hin zu den spezifischen Kooperationsformen wie Europol und Eurojust sowie der Abgrenzung von Gemeinschaftsrecht und Unionsrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Europäische Union, Strafrecht, Dritte Säule, Polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit, Harmonisierung und Rechtssetzungskompetenz.
Welche Rolle spielt der "Vertrag von Lissabon" in der Untersuchung?
Der Vertrag von Lissabon wird als aktueller Reformschritt analysiert, der die Entwicklungen der vorherigen Verträge fortsetzt und institutionelle sowie inhaltliche Änderungen in der EU-Struktur mit sich bringt.
Wie bewertet die Autorin die Rolle von OLAF?
Die Autorin ordnet OLAF der ersten Säule (EG) zu, da es organisatorisch als Dienststelle der Europäischen Kommission fungiert und primär den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft verfolgt.
- Citation du texte
- Susann Neuber (Auteur), 2008, Einflüsse des europäischen Gemeinschaftsrechts auf das Straf- und Strafverfahrensrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92434