Die medizinethische Herausforderung von COVID-19. Wie viel Einschränkung der Entscheidungsfreiheit ist für eine ausreichende Eindämmung vertretbar?


Dossier / Travail, 2020

20 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Vorgehensweise und Zielsetzung

2. Das ethische Problem
2.1 Setting
2.2 Besonderheiten
2.3 Gegenstand des ethischen Problems
2.4 Rahmenbedingungen des ethischen Problems

3. Beschreibung des ethischen Problems anhand der Basisethik von John Stuart Mill

4. Lösungs- und Umgangsmöglichkeiten mit dem ethischen Problem

5. Schlussbetrachtung und Ausblick

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Die Corona-Krise zeigt in besonderem Maße, wie Organisation, Ethik und Gesellschaft zusammenspielen. Die gegenwärtige Pandemie hat sich zu einer globalen Krise der öffentlichen Gesundheit, der Humanität und der Wirtschaft entwickelt, die in der heutigen Zeit beispiellos ist. Die Menschheit steht zur Zeit eine Periode durch, in der der lang erkämpfte Wert der Freiheit (hoffentlich nur vorübergehend) verloren gegangen ist. (vgl. Welt 2020) Politische Reaktionen auf COVID-19-Virusinfektionen führten dazu, dass nahezu das gesamte öffentliche Leben still gestellt ist. In den sozialen Medien vermittelt der Hashtag #flattenthecurve das Ziel, die Rate der Neuinfektionen möglichst gering zu halten und damit sicherzustellen, dass möglichst wenige Menschen zeitgleich infiziert sind und medizinisch behandelt werden müssen. Vor dem Hintergrund, dass nach jüngsten öffentlichen Auskünften von Virologen und Epidemiologen die Pandemie je nach Verfügbarkeit erforderlicher Medikamente und Impfstoffe noch ein bis zwei Jahre dauern kann, stellt sich die Frage, wie lange dabei die Maßnahmen zur Reduktion physischer Kontakte gerechtfertigt sind. (vgl. Deutscher Ethikrat 2020)

Welche Einschränkungen zur Eindämmung von Neuinfektionen und Entlastung des Gesundheitssystems können allgemeine Pflicht sein? Sind die Freiheitsbeschränkungen ethisch vertretbar? Ist nicht die Herdenimmunisierung das Ziel?

Sind Ausgangssperren und Verbote im öffentlichen Leben ein Präzedenzfall solidarischen Handelns - oder ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte? Was spricht überhaupt für eine gesetzliche oder moralische Pflicht der Isolierung - und welche ethischen Konflikte werden dadurch ausgelöst? Wie verschränken sich hier unterschiedliche Ethiken, Recht, Politik und Ökonomie?

1.2 Vorgehensweise und Zielsetzung

Im Zuge dieser Arbeit wird zum Anlass der COVID-19-Pandemie untersucht, welche Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen ethisch gerechtfertigt ist, um eine ausreichende Verlangsamung der Neuinfektionen zu erreichen und damit das Gesundheitssystem zu entlasten.

Im Hauptteil wird das genaue ethische Problem näher beleuchtet, indem das Setting, eventuelle Besonderheiten, der Gegenstand des ethischen Problems sowie rechtliche, politische und ökonomische Rahmenbedingungen beschrieben und aufgezeigt werden. Eingegangen wird auf die Public Health-Ethik und die Ethik im Gesundheitswesen.

Anschließend wird ein besonderer Fokus auf die Basisethik von John Stuart Mill gelegt. Nach einer Erklärung folgt ein Versuch, das hier behandelte ethische Problem anhand dieser Basisethik zu erklären. Untersucht werden sowohl die Auswirkungen einschränkender Maßnahmen auf die Gesellschaft, als auch auf das Individuum. Lösungs- und Umgangsmöglichkeiten mit dem ethischen Problem runden den Hauptteil ab. Abschließend folgt aufbauend auf diesen Erkenntnissen in Kapitel fünf ein beurteilendes Resümee mit Zukunftsausblick.

Ausdrücklich hervorheben möchte ich, dass es sich bei dieser Hausarbeit um keinen Leitfaden zur Umsetzung von ethischem Handeln in Pandemien handelt. Das Ziel der vorliegenden Hausarbeit ist es, die Wichtigkeit von gesellschaftlicher Verantwortung und der Berücksichtigung individual- und kollektivethischer Aspekte im Hinblick auf Handlungsorientierungen und das ethische Orientierungswissen der Individuen in Pandemien zu verdeutlichen.

Den Lesenden sollen Möglichkeiten und Gründe der Integration einer umfassenden Ethik, insbesondere im Kontext von Pandemien aufgezeigt werden, die die persönlichen Ansichtsweisen womöglich revidieren. Den Anspruch auf Vollständigkeit behalte ich mir in dem relativ kurzen Umfang einer Hausarbeit vor. Die Begriffe Corona-Pandemie und COVID-19-Pandemie werden in dieser Arbeit synonym verwendet.

2. Das ethische Problem

Das hier behandelte ethische Problem ist der Konflikt zweier Normen: Die Autonomie des Individuums und die Gesundheit der Gemeinschaft. Aus Sicht der allgemeinen Ethik geht es einerseits um die Individualethik. Die persönliche Lebensführung und die Eigeninteressen des Handelns werden durch die Maßnahmen in der Corona-Pandemie eingeschränkt. Wie kann also das Individuum die Ziele seines Selbstverwirklichungsstrebens (Glück und gutes Leben) in der Pandemie am besten erreichen? Andererseits fordert die Sozialethik von jedem Menschen die moralische Perspektive, dass es die Bedürfnisse und Interessen der anderen gleichermaßen beachtet wie die eigenen (vgl. Fenner 2008: 171). Das eine setzt hier das andere voraus. Aus diesem Grund scheint es angemessen, das Problem aus Perspektive einer angewandten, umfassenden Public Health-Ethik zu betrachten. Eine Ethik im Gesundheitswesen muss einbezogen werden, damit vulnerable Personen von der allgemeinen und angewandten Ethik mitgedacht werden. Schließlich darf insbesondere in der jetzigen Krisensituation „kein Mensch aus dem Schutzbereich von Achtung und Würde“ herausfallen und bedarf auch keiner nachträglichen Berücksichtigung durch eine „angewandte Ethik“ (Schnell 2005: 11f.).

2.1 Setting

Der Kontext, in dem sich das beschriebene ethische Dilemma während der Corona-Krise befindet, ist die Public Health-Ethik. Denn im Gegensatz zu einer Ethik im Gesundheitswesen in der Individualmedizin geht es primär um das Ziel, mit Blick auf die gesamte Bevölkerung sowie auf einzelne bestimmte Bevölkerungsgruppen, die ethisch vertretbaren Maßnahmen der Prävention einer COVID-19-Infektion und der Versorgung zu definieren. Im Mittelpunkt steht dabei das Verhältnis zwischen den staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen einerseits und den BürgerInnen andererseits (vgl. Egger et al. 2017). Zu fragen wäre hier, ob ein ethischer Rahmen für die Public Health-Herausforderungen in Pandemien existiert, der jetzt greifen könnte. Im deutschen Sprachraum wurden bisher wenig Versuche unternommen, ethische Rahmenbedingungen für die moralischen Herausforderungen von Public Health explizit zu definieren (vgl. Schröder 2007). Betrachtet man die Erfahrungen mit SARS, einer drohenden Influenzapandemie und aktuell der COVID-19-Pandemie, ist unumgänglich der Bedarf an einer Public Health-Ethik auszumachen. Das Defizit bisheriger ethischer Erörterungen von Public Health-Problemen könnte darin liegen, dass keine systematische Trennung zwischen Medizinethik und Public Health-Ethik erarbeitet und somit dem Kern und der Interdisziplinarität von Public Health nicht entsprochen wurde (vgl. Schröder 2007).

Das Setting des ethischen Spannungsfeldes zwischen Autonomie und Gesundheit der Gemeinschaft betrifft also die Mikro-, Meso- und Makroebene des Gesundheitssystems und ebenfalls alle Ebenen unserer Gesellschaft, wie Politik, Wirtschaft, Soziales und Kultur.

2.2 Besonderheiten

Es lassen sich vier signifikante Besonderheiten an den ethischen Fragwürdigkeiten, die mit dem Coronavirus korrelieren, erkennen.

1. Bei der Corona-Pandemie handelt es sich um eine vollkommen neue Situation, was sich beispielsweise bei der Grippe anders zeigt: Viele Menschen haben dort bereits mitbekommen, wie stark diese jemanden beeinträchtigt und auch, dass sich jemand davon wieder erholt. Des Weiteren erinnert die potenziell mögliche Erkrankung an dem neuartigen Coronavirus und die damit verbundenen Folgen, die Menschen an ihre Sterblichkeit. Da in unserer Gesellschaft häufig versucht wird das Thema Tod zu verdrängen, löst der Gedanke daran Unbehagen und Angst aus. (vgl. Lincoln 2020)
2. Weiterhin sind von der Pandemie alle Bevölkerungsschichten betroffen. Die Jungen und Gesunden, weil sie Verantwortung übernehmen müssen, um Mitmenschen nicht anzustecken, und Einschränkungen unterliegen. Und die Alten und Vulnerablen, weil ihr Leben von der Solidarität ihrer Mitmenschen abhängen könnte. (vgl. Wiesemann 2020) Dies beschreibt der Zukunftsforscher Matthias Horx (2020) in seinem Essay damit, dass die Menschen vor der Infektion mit dem Virus „alle gleich sind“.
3. Das ethische Dilemma befindet sich in einem Umfeld, welches stark von Unsicherheit geprägt ist. Die tägliche Flut an kontinuierlichen Neuinformationen, konträren Informationen und neuen Studien zum Thema führt dazu, dass sich die Gesellschaft in zwei Gruppen unterteilt: Diejenigen, die Gefahren völlig unterschätzen und zur Ausbreitung des Virus beitragen und diejenigen, die überängstlich sind, sich übermäßig stressen und dadurch ihre psychische Gesundheit gefährden. (vgl. Lincoln 2020)
4. Es handelt sich um eine ethische Paradoxie. Einerseits zielen alle Maßnahmen, wie Ausgangssperren und Lockdown darauf ab, den Anstieg der Infektionen zu mindern und somit eine Überbelastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Damit soll das Leben derjenigen vulnerablen Personen gerettet werden, die besonders von einer COVID-19-Infektion bedroht sind. Andererseits bedrohen auch die Nebenwirkungen der Maßnahmen ebenfalls die Gesundheit, möglicherweise sogar das Leben von Personen, die vulnerablen Gruppen angehören. (vgl. Deutscher Ethikrat 2020) Nach Einschätzungen des Deutschen Ethikrats (2020) sind dies folgende Personengruppen:

- Patienten, deren Behandlung momentan nicht als zwingend notwendig definiert wird,
- Frauen und Kinder, die von häuslicher, durch sozialen Stress induzierte, Gewalt bedroht sind,
- Personen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Psychiatrie und in Pflegeheimen, denen Besuche bis auf Weiteres vorenthalten und für die Freizeit-, Sport-, und Bildungsangebote für unbegrenzte Zeit eingestellt werden und
- Personen, denen Vereinsamung droht.

Menschen sind von Natur aus Wesen, die den Austausch mit anderen brauchen. Ein paar Tage Rückzug kann gut ausgehalten werden, wenn man das Bedürfnis dazu hat und sich eigenständig dazu entscheidet. Jedoch führen die verordneten Kontaktbeschränkungen und der Shutdown zu einer oft bedrohlich wahrgenommenen Situation, die für viele mit existenziellen Sorgen und persönlichen Ängsten verbunden wird. (vgl. Lincoln 2020) Aus diesem Grund ist es erforderlich, im Sinne einer Ethik im Gesundheitswesen, vulnerable Personen mit in die ethischen Entscheidungen einzubeziehen.

2.3 Gegenstand des ethischen Problems

Der hier behandelte ethische Kernkonflikt wird wie folgt beschreiben: Einerseits gibt es das klare Bestreben, die Würde des Einzelnen und sein Leben zu schützen. Andererseits kann die Gesellschaft sowie das Gesundheitssystem angesichts der Vielzahl von Betroffenen an COVID-19-Erkrankten an die Grenze ihrer Kapazität gelangen. Es handelt sich hier um ein Spannungsfeld und den Konflikt zweier Normen: Die Gesundheit der Gemeinschaft (Public Health) und die individuelle Autonomie (Brand et al. 2002). Der Gegenstand des ethischen Problems besteht darin, abzuwägen, in welchem Ausmaß und für wie lange schwerwiegende Nebenfolgen für Bevölkerung und Gesellschaft zum Zweck der Sicherung eines „dauerhaft hochwertigen und leistungsfähigen Gesundheitssystems“ (Deutscher Ethikrat 2020) akzeptiert werden kann. Darf das Wohl der Gemeinschaft hier also über die individuelle Autonomie und Freiheit gestellt werden? Steht die Public Health-Ethik vor der individuellen Ethik?

Aus diesem ethischen Konflikt lassen sich Werte, Normen und Gesetze ableiten und erörtern, die Gegenstand des ethischen Problems sind.

Werte

Nach dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock (2020), ist die Corona-Krise eine "immense Herausforderung" für die freiheitlichen Werte der Gesellschaft. Ein Großteil der Menschen halten die von der Politik vorgeschriebenen Maßnahmen ein und verzichtet auf viele Dinge des alltäglichen Lebens, wie z. B. das Reisen und das Treffen von Bekannten. Dies beweist, wie sehr der Einzelne bereit ist, Freiheiten zum Schutz der Schwächsten radikal aufzugeben. (vgl. Dabrock 2020) Bewusste und unbewusste Orientierungsstandards, von denen sich Gruppen und Individuen in ihrem Verhalten leiten lassen und grundlegende Vorstellungen darüber, was in einer Gemeinschaft als richtig und erstrebenswert gilt, werden hier also auf der individuellen, sozialen und ökonomischen Ebene infrage gestellt.

Normen

Aus dem beschriebenen ethischen Dilemma entstehen praktisch zwangsläufig Normkollisionen und Konflikte (vgl. Bittner et al. 2003). Schon das Abwägen zwischen der individuellen Autonomie und der Gesundheit der Gemeinschaft ist ein Konflikt zweier Normen. Interessant zu betrachten ist die Wirksamkeit verschiedener, schnell variierender Normen in der Corona-Pandemie: Es handelt sich um die konkreten, situationsspezifischen Handlungsregeln (vgl. Fenner 2008: 172), die von Politik oder Institutionen, wie dem Robert-Koch-Institut (RKI) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt werden. „Social distancing“, „Kontakt- und Ausgangssperren“ oder gar „das Tragen von Nasen-Mund-Masken“ sind von moralischen Normen gebotene Handlungsweisen, die situations-, orts- und zeitspezifisch Pflichtcharakter haben. Diese Normen greifen die Grundwerte an, woraufhin es zur Frage nach der Sinnhaftigkeit der erwähnten Maßnahmen für wie lange und in welchen Situationen kommt (vgl. Kuhn 2020).

Hier gilt es, zu evaluieren, wie Normkollisionen und Konflikte aufzulösen bzw. ihre Folgen vermindert werden können (vgl. Deutscher Ethikrat 2020). Wenn es also um Maßnahmen geht, die schrittweise geändern, verstärkt oder gemindert werden, wird damit in normativer Hinsicht impliziert, dass jede Einschränkung der Grundrechte „zu jedem Zeitpunkt rechtfertigungsbedürftig“ (Deutscher Ethikrat 2020) ist. Ungewissheit darüber, wann welche Maßnahmen gelockert werden könnten, führen aus sozialpsychologischer Sicht zur Entsolidarisierung und Demotivation (vgl. Lincoln 2020). Dies könnte sich auf die normative Bewertung der Angemessenheit und Zumutbarkeit der Beschränkungen auswirken (vgl Deutscher Ethikrat 2020).

Nicht unbeachtet bleiben darf jedoch, dass situationsspezifische Normen in der Corona-Pandemie, die von individuellen Ängsten geprägt ist, einen Orientierungs- und Handlungsrahmen bieten können. Nach Fenner (2008: 173) haben Normen folgende Funktionen: Die Schutz-, Entlastungs- und Gelingensfunktion. Bezogen auf die Corona-Pandemie bieten situationsspezifische Normen also Schutz (Orientierung zur Gestaltung des Lebens im sozialen Zusammenhang), Entlastung (keine permanente Reflexion über „gut“ und „böse“, nur noch Entscheidungen in Konfliktsituationen) und Gelingen (Stabilität der sozialen Gemeinschaft).

Gesetze

Auf der Gesetzesebene werden in der Corona-Krise insbesondere das Grundgesetz und das Infektionsschutzgesetz relevant. Letzteres regelt die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG §28). Bereits am 30. Januar 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Anwendungsbereich dieses Gesetztes auf Infektionen mit dem Coronavirus erweitert (vgl. Felix 2020). Der Artikel 16 des Infektionsschutzgesetzes besagt, dass die jeweiligen Landesregierungen durch Rechtsverordnung Gebote, Verbote und alle notwendigen Maßnahmen zur Verhütung sowie Abwendung übertragbarer Krankheiten erlassen können. Ausgangssperren und andere Maßnahmen zur Einschränkung der Freiheit des Individuums sind dadurch prinzipiell gedeckt (vgl. Gassner 2020). Jedoch gilt es hier den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, der Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme voraussetzt (vgl. Klafki 2017: 56f.).

Ausgangssperren stellen eine drastische Maßnahmen dar, die in die individuellen Rechte der Menschen eingreift. Auch Artikel 11, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG Art.11) muss deshalb näher betrachten werden, wenn über die Richtigkeit und Rechtfertigung der Ausgangssperren diskutiert werden soll. Hier wird das Recht auf Bewegungsfreiheit festgelegt, welches nur eingeschränkt werden darf, wenn es eine drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes gibt, aber auch zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen (vgl. Felix 2020).

2.4 Rahmenbedingungen des ethischen Problems

Betrachtet man das hier behandelte Problem, das aus dem Zwiespalt der einerseits gewünschten Wahrung der individuellen Freiheit des einzelnen Menschen und andererseits dem Streben nach der Gesundheit des größtmöglichen Teils der Gesellschaft sowie dem Erhalt eines leistungsfähigen Gesundheitssystems resultiert, müssen rechtliche, politische und ökonomische Rahmenbedingungen näher beleuchtet werden.

Recht

Der Staat setzt die Menschen eine großen Unsicherheit aus, da sich Entscheidungen und Maßnahmen in hoher Geschwindigkeit ändern. Es werden Rechte außer Kraft gesetzt, die über einen langen Zeitraum hinweg erkämpft worden sind: Das Recht auf Versammlungsfreiheit, die Religionsfreiheit, das Recht auf Bildung, das Recht auf Freizügigkeit, die Freiheit von Lehre und Forschung, die Freiheit der Berufsausübung, die Gewerbefreiheit, die Reisefreiheit. (vgl. Schlott 2020)

Weiterhin sind die Bedingungen, unter welchen die zahlreichen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen erfolgen sollen durch uneindeutige Rechtsbegriffe, wie „Notwendigkeit“ oder „Zweckmäßigkeit“ und unterschiedliche Entscheidungen in den Bundesländern gekennzeichnet, die die Einstellung und die Beurteilung der Maßnahmen in der Coronakrise in keiner Weise erleichtern (vgl. Wiesemann 2020). Unsicherheiten sind diesen Vorgaben immanent und können dadurch zu Unzufriedenheit oder eben Dissonanzen in der Gesellschaft führen.

Jedoch muss erwähnt werden, dass es sich hier um Maßnahmen handelt, die notwendig sind, um die elementaren Funktionsbedingungen des gesellschaftlichen Lebens zu sichern. Der Staat darf in dieser Situation Riskofestlegungen und Verantwortungszuweisungen über die solidarische Eigenverantwortung hinaus vornehmen und damit in den Grenzen der Verfassung über das Maß des von Einzelnen und der Gesellschaft hinzunehmenden Risikos entscheiden. (vgl. Deutscher Ethikrat 2020)

Greift man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf und fragt, wie verhältnismäßig die Einschränkungen von Grundrechten sein müssen, ist dem IfSG zu entnehmen, dass das grundrechtliche Übermaßverbot hervorgehoben und auf diese Weise seine Bedeutung auch bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten betont wird. Hier gelten also die vom Einzelfall abhängigen Grenzen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Der Rechtsschutz gegen unverhältnismäßige Maßnahmen folgt den allgemeinen, verwaltungsrechtlichen Regeln, insofern enthält das IfSG keine Einschränkung. (vgl. Gassner 2020)

Politik

Die politischen Reaktionen auf das Coronavirus verändern Alltag, Arbeit und Freizeit der Menschen fundamental. Die Pandemie und ihre Folgen werden als historisch gekennzeichnet (SZ 2020). Die Politik übernimmt in der Corona-Pandemie ein Instrument zur Umsetzung medizinischer und gesellschaftlicher Verschreibungen. Sie definiert Ziele für die Gesellschaft, die man mit diversen Maßnahmen, Zeithorizonten und Nebenfolgen positiver und negativer Art erreichen kann.

Ökonomie

Durch das Spannungsfeld in der Coronakrise mit den Eckpunkten Bekämpfung der Pandemie durch Ausgangssperren und Bedrohung durch einen Wirtschaftseinbruch werden die Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesundheit in ein ethisches Dilemma manövriert: Auf der einen Seite sollen die Entscheidungen und Maßnahmen das Gesundheitssystem zum Zwecke der Gesundheit der Gemeinschaft entlasten. Auf der anderen Seite führt das dadurch ausgelöste verringerte Konsumverhalten der Menschen zu der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz in Branchen, wie dem Gastgewerbe, dem Kulturbereich und der Hotellerie. (vgl. FAZ 2020) Insbesondere Kleinunternehmer und Selbstständige, die auf regelmäßige Einnahmen angewiesen sind, um ihrer Lebensunterland zu finanzieren, sind betroffen. Viele Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen verlieren ihre Arbeit, was wiederum Probleme in der Sicherung der Kapazitäten und des Wissen in der Produktion hervorruft. Darüberhinaus sind funktionierende Versorgungsstrukturen die Voraussetzung für die unmittelbare Versorgung medizinischer Einrichtungen mit der notwendigen Ausrüstung für die klinische Behandlung und die Sicherung erhöhter Hygienestandards. (vgl. Deutscher Ethikrat 2020) Die absehbare weltweite Rezession, der Rückgang des Bruttoinlandsprodukts und die Belastung der öffentlichen Haushalte hat Auswirkungen auf die existenziellen Funktionsbedingungen eines Gemeinwesens, dessen sozialstaatliche Solidarität auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angewiesen ist (vgl. Wiesemann 2020).

Dies verdeutlicht, dass in unerwarteten Krisensituationen nicht nur ein handlungsfähiger Staat ,sondern mittel- bis langfristig eine funktionierende Marktwirtschaft benötigt wird. (vgl. 2020)

Entscheidungen zur Lösung des ethischen Dilemmas müssen demnach unter Berücksichtigung ökonomischer Folgenabwägungen getroffen werden.

3. Beschreibung des ethischen Problems anhand der Basisethik von John Stuart Mill

Ethik leitet ihre Prinzipien aus theoretischen Ansätzen ab. Eine der grundlegenden ethischen Theorien ist der Utilitarismus. Diese Denkrichtung geht erstmalig auf den britischen Philosophen Jeremy Bentham (1748-1832) mit seiner Schrift „Eine Einführung in die Prinzipien der Moral und der Gesetzgebung“ (1789) zurück. Der zweite Hauptvertreter des Utilitarismus ist John Stuart Mill (1806-1873), der den Bentham’ schen Utilitarismus weiterentwickelt und gegen Kritiker verteidigt hat. Der Utilitarismus ist eine „Position der Ethik, welche die Richtigkeit einer Handlung nach der Nützlichkeit ihrer Folgen beurteilt“ (Prechtl, 1999: 623).

Handlungen werden also im Hinblick auf ihrer Konsequenzen bewertet, und zwar unter dem Gesichtspunkt der Steigerung des allgemeinen Wohlergehens. Die Folgen einer Handlung entscheiden, ob die Handlung moralisch positiv qualifiziert ist oder nicht. Nach dem utilitaristischen Prinzip ist ein Zustand, in dem eine größere Zahl an Menschen glücklich ist, als zum aktuellen Zeitpunkt, anderen Zuständen vorzuziehen. Das Ziel ist es, dass größtmögliche Glück für die größtmögliche Zahl zu erreichen. Während Bentham die Quantifizierung des Glücks herausstellt, betont Mill die Qualität. Nach ihm existieren unterschiedliche Qualitäten der Lust, die hierarchisch geordnet sind. Diese Hierarchie soll mittels eines „Erfahrungstests“ festgestellt werden. (vgl. Rinderle 2000: 67)

Dieser Ansatz des utilitaristischen Denkens kommt dem Bereich Public Health sehr nahe. Die Daten, auf die man sich bei der Abwägung von Nutzen, Schaden und Kosten bestimmter Maßnahmen (z.B. in der aktuellen Krisensituation) beruft, stammen in der Regel aus epidemiologischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Studien. Ein problematischer Aspekt des Utilitarismus ist, dass hier nur das Wohlergehen der Mehrheit berücksichtigt wird, wodurch das Wohlergehen des Individuums vernachlässigt wird. (vgl. Eggert et al. 2017) Drastische Maßnahmen sind nämlich nicht grundsätzlich abzulehnen. Sie dürfen in Extremsituationen gegeneinander abgewogen werden und die Entscheidung für oder gegen eine Maßnahme muss den Menschen positiv ausfallen, die dem Prinzip der Nützlichkeit am meisten entspricht. Wie umfangreich und schwierig es ist, diese „Nützlichkeit“ zu definieren, wird bei der Betrachtung folgenden Beispiels ersichtlich:

Angenommen die Reproduktionsrate in Deutschland steigt wieder an. Es müssen nun verschärfte Maßnahmen ergriffen werden, die noch stärker in die individuelle Freiheit der Menschen eingreifen als die aktuellen Einschränkungen. Die Maßnahme des Lockdowns, also dem Verbot, sich außerhalb der eigenen vier Wände zu bewegen, bedeutet für Kinder, Behinderte, Pflegebedürftige und Kranke, dass Sie für unbestimmte Zeit sich nicht an der frischen Luft bewegen dürfen. Es besteht die Gefahr, dass Kinder aufgrund der mangelnden Bewegung erkranken und sich der Gesundheitsstatus vulnerabler Personen verschlechtert. Weiterhin wird das Risiko von häuslicher Gewalt aufgrund sozialer Auseinandersetzungen, sowie einem weiteren Rückgang aller ökonomischen Aktivitäten, begünstigt. Auf der anderen Seite ist diese Maßnahmen Voraussetzung für eine Entlastung des Gesundheitssystems und damit für die Sicherung der medizinischen Kapazitäten für COVID-19-PatientInnen.

Welches Vorgehen ist in diesem Fall „nützlicher“? Die Weiterführung der gelockerten Maßnahmen oder die verstärkten Maßnahmen zur Einschränkung jeglicher individueller Freiheiten?

Es wird deutlich, dass allein die Begriffe „Glück“ und „Nützlichkeit“ im Utilitarismus sehr unterschiedlich ausgelegt werden können. Auch ist ersichtlich, das je größer die Anzahl an Informationen über die Gesellschaft ist, die Abwägungen umso komplizierter werden, wird das Einbeziehen aller Informationen vorausgesetzt.

[...]

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Die medizinethische Herausforderung von COVID-19. Wie viel Einschränkung der Entscheidungsfreiheit ist für eine ausreichende Eindämmung vertretbar?
Université
University Witten/Herdecke  (Institut für Ethik und Kommunikation im Gesundheitswesen (IEKG))
Note
1,3
Auteur
Année
2020
Pages
20
N° de catalogue
V924595
ISBN (ebook)
9783346247919
ISBN (Livre)
9783346247926
Langue
allemand
Mots clés
Ethik, Corona, Covid-19, Gesundheitswesen, Public Health, Public Health Ethik, Individuum, Entscheidungsfreiheit
Citation du texte
Nina Sofie Krah (Auteur), 2020, Die medizinethische Herausforderung von COVID-19. Wie viel Einschränkung der Entscheidungsfreiheit ist für eine ausreichende Eindämmung vertretbar?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/924595

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