John Rawls Theorie der Gerechtigkeit und das Nichtraucherschutzgesetz am Beispiel von Hessen


Term Paper (Advanced seminar), 2008

25 Pages, Grade: 2,5


Excerpt


Inhalt

1.Einleitung

2. Rawls Gerechtigkeitskonzeption
2.1.Hauptgedanken
2.2.2 Gerechtigkeitsprinzipien nach Rawls
2.3. Veränderungen in der Philosophie des zwanzigsten Jahrhunderts

3. Kritik an Rawls´ Gerechtigkeitstheorie

4. Aktuelles Beispiel: Nichtraucherschutzgesetz vom 6. September 2007 im Bundesland Hessen
4.1.Passivrauchen als gefährdender Gesundheitsfaktor
4.2. Anwendung von Rawls´ Gerechtigkeitstheorie am Beispiel
4.3. Kann Rawls eine überzeugende Lösung für die Konflikte zwischen Raucher und Nichtraucher geben?

5. Fazit

6. Literatur

1.Einleitung

Kaum einem anderen Werk wurde im englischsprachigen Raum so viel Bedeutung beigemessen wie der „Theory of Justice“, erschienen 1971, von John Rawls. Otfried Höffe[1] spricht sogar in diesem Zusammenhang von dem wichtigsten Beitrag in der Philosophie des zwanzigsten Jahrhunderts.[2] Rawls` Werk über die Gerechtigkeit sollte als Alternative zum Utilitarismus[3] verstanden werden, um die sich die Philosophen des zwanzigsten Jahrhunderts bemüht hatten. Für Rawls stand die Problematik im Vordergrund, dass die politische Theorie, so wie sie existierte, sich zwischen 2 Extremen befände. Zum einen benannte Rawls den Utilitarismus und auf der anderen Seite den Intuitionismus[4], der für Rawls keine befriedigende Alternative zum Utilitarismus darstellte. Kritisch merkte Rawls an, dass der Intuitionismus keine Grundsätze beinhalte und dass diese Theorie nicht in die Praxis zu überführen wäre, da laut Rawls spezielle Vorschriften disharmonieren würden. Von diesem Standpunkt ausgehend war es das Anliegen von Rawls eine umfassende politische Theorie zu entwerfen, die die unterschiedlichen Intuitionen strukturiert. Im Mittelpunkt seiner Theorie steht seine Gerechtigkeitsvorstellung, die eine gleiche Verteilung aller sozialen Primärgüter[5] vorsieht. Diese Gleichverteilung soll jedoch nicht alle Ungleichheiten beseitigen, sondern nur diejenigen, die jemanden benachteiligen.[6] Auch Nozick[7], ein weiterer bedeutender Philosoph, befasste sich mit jener Gerechtigkeitsauffassung von Rawls und zeigte mit seinem Werk „Anarchy, State, Utopia“ auf, dass Rawls´ Theorie nicht frei von Kritik und Problemstellungen zu betrachten sei. Um die Kritikpunkte kurz zu nennen, beschäftigt sich der vierte Punkt dieser Hausarbeit mit den Unstimmigkeiten, die sich innerhalb der Gerechtigkeitsvorstellung von Rawls nach Nozick ergeben. Nach dieser kritischen Auseinandersetzung mit Rawls´ Gerechtigkeitsauffassung soll im Anschluss daran die Theorie der Gerechtigkeit im Hinblick auf das aktuelle Nichtraucherschutzgesetz am Beispiel Hessen näher betrachtet werden und es soll der Versuch unternommen werden die Raucherproblematik im Licht der Gerechtigkeitstheorie zu analysieren. Ein abschließendes Fazit soll die Ergebnisse der Hausarbeit kurz noch einmal zusammenfassen und diskutieren.

Zunächst soll nach diesen einleitenden Worten Rawls´ Gerechtigkeitstheorie in seinen wichtigsten Hauptgedanken wiedergegeben werden, sowie Auswirkungen seiner Theorie auf die Philosophie des zwanzigsten Jahrhunderts aufgezeigt werden.

2. Rawls Gerechtigkeitskonzeption

„Each person possesses an inviolability founded on justice that even the welfare of society as a whole cannot override."[8]

(Übersetzung: "Jede Person besitzt eine Unverletzlichkeit, die auf Gerechtigkeit gegründet ist, die sogar das Wohl der Gesamtgesellschaft nicht außer Kraft setzen kann.")

In dieser Form gibt John Rawls seine Ansicht von Gerechtigkeit in seinem Werk “A Theory of Justice” wieder. Dieser Abschnitt seines Werkes meint die Unverletzlichkeit einer Person im Hinblick auf die Gerechtigkeit. Seine Theorie gehört zur Familie der Vertragstheorien[9] und beinhaltet einen Kontraktualismus[10].[11] In seinem Werk über die Gerechtigkeit beschreibt Rawls die Prinzipien der Gerechtigkeit, die er als Regeln definiert, die rationale Menschen auswählen würden, um ein Zusammenleben zu realisieren. Jene Entscheidung treffen die rationalen Personen aus eigenem Interesse in einer Situation der Freiheit und Gleichheit. In diesem Kontext stützt sich Rawls auf zwei Gerechtigkeitsprinzipien, die als Ergebnis einer rationalen Wahl und Entscheidung ein vertragstheoretisches Modell normativer Ethik begründen. Diesbezüglich führt der Philosoph die Begriffe „Urzustand“ und „Schleier des Nichtwissens“ ein, um seine Theorie zu untermauern. Was sich genauer unter diesen Begrifflichkeiten vorzustellen ist und welche Hauptgedanken Rawls im speziellen formulierte, sollen die Fragestellungen des nächsten Abschnittes sein.

2.1.Hauptgedanken

Rawls Theorie der Gerechtigkeit geht grundlegend von einer Theorie aus, die voraussetzt, dass die Menschen, die nach einer Gerechtigkeitsvorstellung leben auch bestimmten Gerechtigkeitsgrundsätzen folgen. Ausgehend von diesem Gesellschaftsbild entwickelt Rawls seine Theorie. Seine Grundidee basiert auf dem Gedanken, dass die gerechtfertigten und objektiv verbindlichen Prinzipien mit den Prinzipien deckungsgleich wären, die die Menschen in einem Urzustand der Gleichheit wählen würden, wenn ihnen die Aufgabe zuteil werden würde, die Grundstruktur, die Form und die Gesetze bzw. Normen ihrer Gesellschaft festzulegen. Das heißt, dass die Menschen in diesem Urzustand vorab Regelungen treffen müssen, die ihre Ansprüche gegeneinander und aneinander zum Ausdruck bringen. Die Entscheidung soll auf Regelungen fallen, die es auszuwählen vernünftig und gerecht erscheint. Dabei stellt sich der Urzustand nicht als realer geschichtlicher Zustand dar, sondern soll als theoretisches Konstrukt eine bestimmte Gerechtigkeitsauffassung widerspiegeln. Ähnlich wie bei Hobbes[12] bezieht sich Rawls auf das Modell des Gesellschaftsvertrages, dennoch macht Rawls deutlich, dass es nicht möglich ist den Gesellschaftsvertrag[13] so wie er bei Hobbes Bestand hatte in seine Theorie zu übernehmen. Denn so merkt Rawls an, dass es nicht denkbar ist, aus seiner Sicht der Dinge, moralische Grundsätze auf den Willen Gottes, der Natur oder auf unveränderliche Wesensbestimmungen zurückzuführen. Einen zeitgemäßen Ansatz sieht Rawls im souveränen rationalen und vernünftigen Menschen. So bildet den Ausgangszustand bei Rawls der gesellschaftliche Zustand, der von Verteilungskonflikten geprägt ist. Denn Rawls versteht die Gesellschaft als kooperatives System, welches durch Interessenidentität und Interessenkonflikten gekennzeichnet ist. Die Interessenidentität meint hierbei die gesellschaftliche Zusammenarbeit, die für alle von Vorteil ist und ein besseres Leben bietet als wenn der einzelne Mensch auf sich allein gestellt wäre. Mit den Interessenkonflikten soll sichtbar werden, dass es in der Gesellschaft keinen Überfluss an gesellschaftlichen Gütern[14] gibt und daher bezüglich der Verteilung dieser gesellschaftlichen Güter Konflikte existieren. Denn jeder Mensch möchte lieber mehr Güter als weniger für sich beanspruchen, da es dem Einzelnen nicht egal ist, was mit den Kooperationserträgen passiert.[15] Damit dieser Zustand nicht eskaliert, sollen Normen und Verfahren festgelegt werden, die die Verteilung der Kooperationsgewinne gewährleisten.[16] Diese Aufgabe ist die der Gerechtigkeitstheorie bei Rawls. Ein wichtiger Aspekt in Rawls´ Theorie ist, dass er diesen ursprünglichen Zustand der Menschen als Zustand der Gleichheit empfindet, da er der Meinung ist, dass jeder Mensch zu einer gleichen Regelung kommen würde, wenn er vor die Wahl gestellt würde.

Bei einer solchen Wahl geht Rawls von einem Urzustand aus und erwähnt in diesem Zusammenhang den Schleier des Nichtwissens. Dieser Schleier des Nichtwissens, hinter dem sich die Vertragsparteien befinden, zählt bei Rawls zu den kognitiven Eigenschaften, die der Philosoph den Menschen des Urzustands in seinem gedanklichen Vertragsmodell zuschreibt.

Dieser Schleier des Nichtwissens besagt, dass keiner der Menschen seine Klasse, seinen Status, sein Los bei der Verteilung natürlicher Gaben wie Intelligenz oder Körperkraft in der Gesellschaft kennt.[17] Aufgrund der Tatsache, dass die Menschen einem solchen Schleier des Nichtwissens unterliegen, kann eine faire Übereinkunft von Gerechtigkeitsprinzipien erfolgen. Denn der Schleier des Nichtwissens hat zur Folge, dass niemand durch Zufälligkeiten der Natur oder der gesellschaftlichen Umstände Vor – oder Nachteile hat. Da die Menschen von ihrem Ausgangszustand die gleichen Voraussetzungen mit sich bringen, gilt diese Situation, in der die Wahl der Grundsätze vollzogen wird, für alle Beteiligten als fair. Daher kommt Rawls´ Gerechtigkeitsansatz die Bezeichnung „Gerechtigkeit als Fairness“ zu.

Durch den Schleier des Nichtwissens besitzen die Menschen ein Informationsdefizit, da sie nur über ein Wissen von allgemeinen Dingen, Sachverhalten und Gesetzmäßigkeiten verfügen. Rawls nennt dies Entindividualisierung[18], da die Menschen im Einzelnen nicht wissen, wer sie sind. Aus diesem Grund sind sie für Rawls auch austauschbar, denn er ist der Meinung, dass jeder Mensch dieselben entscheidungsbegründenden Überlegungen vornehmen würde.[19] Denn die Entscheidungen der Menschen des Urzustandes sind jene, „auf die sich die Menschen ,als Gleiche einigen würden, wenn von keinem bekannt ist, dass er durch natürliche oder gesellschaftliche Umstände bevorzugt oder benachteiligt ist.´ “[20]

Der genannten kognitiven Eigenschaft stehen die motivationalen Bedingungen gegenüber, die bei den Menschen des Urzustands von Rawls ebenso vertreten sind. Zu den motivationalen Eigenschaften zählt die Vernünftigkeit der Vertragsparteien. Ausgehend von diesen vorherrschenden Bedingungen sollen die Repräsentanten einer Gesellschaft aus einer Liste von Gerechtigkeitsvorstellungen für sie die maßgeblichen Grundsätze wählen.[21] Die Wahl wird unter fünf formalen Bedingungen des Begriffs des Rechten, oder auch „formal constraints of the concept of right“ genannt, getroffen. Darunter sind die Allgemeinheit, die uneingeschränkte Anwendbarkeit, die Öffentlichkeit, die Geordnetheit und die Letztinstanzlichkeit der zu wählenden Gerechtigkeitsprinzipien zu verstehen.[22]

Für die Betrachtungsweise von Rawls ist es irrelevant, inwiefern oder ob es einen solchen Urzustand je gegeben hat, sondern vielmehr ist von Interesse, ob die Grundsätze, die in diesem Urzustand im Entscheidungsverfahren gewählt würden fair und gerecht sein können.[23]

Von diesen genannten Hauptgedanken ausgehend entwickelt Rawls zwei Gerechtigkeitsprinzipien, einschließlich bestimmter Vorrangregeln, die im nachfolgenden Abschnitt der Hausarbeit näher erläutert werden.

[...]


[1] Höffe, Otfried, geboren am 12. September 1943 in Leobschütz, Oberschlesien, ist ein deutscher Philosoph, seit 1992 Professor für Philosophie an der Universität Tübingen, seit 2002 Gastprofessor für Rechtsphilosophie an der Universität St. Gallen

[2] Vgl. Höffe, Otfried: (2006) Einführung in Rawls´s Theorie der Gerechtigkeit, Seite 3

[3] Utilitarismus: Der Utilitarismus (lat. Utilitas, Nutzen) ist eine Form der teleologischen Ethik, welche in verschiedenen Varianten auftritt. Neben der Ethik ist er auch in der Sozialphilosophie und den Wirtschaftswissenschaften von Bedeutung. Grundlage für die ethische Bewertung einer Handlung ist das Nützlichkeitsprinzip, den Kern des Utilitarismus kann man in der Forderung zusammenfassen: „Handle so, dass das größtmögliche Maß an Glück entsteht.“

[4] Intuitionismus: Der Intuitionismus (eine Art Konstruktivismus) ist eine von L.E.J.Brouwer begründete Richtung der Philosophie der Mathematik, bei der die Mathematik als freien, rein intuitive Tätigkeit des exakten Denkens angesehen wird und die den Standpunkt vertritt, der Wahrheitsbegriff solle auf beweisbare Aussage beschränkt werden.

[5] Soziale Primärgüter implizieren nach Rawls Freiheit und Chancen, Einkommen und Vermögen und die Grundlagen der Selbstachtung

[6] Vgl. Kymlicka, Will: (1996) Liberale Gleichheit aus: Politische Philosophie heute: Eine Einführung, Seite 54/55

[7] Nozick, Robert, geboren am 16. November 1938, gestorben am 23. Januar 2002, war ein us-amerikanischer Philosoph, sein Buch “Anarchy, State und Utopia” war eine libertäre Antwort auf John Rawls „A Theory of Justice“

[8] Rawls, John: (1973) A Theory of Justice. Oxford: Oxford University Press, S.3

[9] Vertragstheorie: moral-, sozial- und politikphilosophische Konzeptionen, die die moralischen Prinzipien menschlichen Handelns, die rationale Grundlage der institutionellen gesellschaftlichen Ordnung und die Legitimationsbedingungen politischer Herrschaft in einem hypothetischen zwischen freien und gleichen Individuen in einem wohldefinierten Ausgangszustand erblicken und damit die allgemeine Zustimmungsfähigkeit zum fundamentalen normativen Gültigkeitskriterium erklären.

[10] Kontraktualismus: Vertragstheorie (engl. Social contract theory) oder der Kontraktualismus ist ein Gedankenexperiment, um staatliche Rechtsordnungen moralisch und institutionell zu begründen.

[11] Vgl. Kersting, Wolfgang: (1993) John Rawls zur Einführung, Seite 25

[12] Hobbes, Thomas, geboren am 5. April 1588 in Malmesbury/Westport, gestorben am 4. Dezember 1679 in Hardwick, war ein englischer Mathematiker, Staatstheoretiker und Philosoph der frühen Neuzeit, besonders durch Hauptwerk „Leviathan“ bekannt geworden

[13] Gesellschaftsvertragsmodell von Hobbes: Hobbes hatte in seinem Gesellschaftsvertrag einen Naturzustand konstruiert, indem ein Krieg alle gegen alle vorherrschte, d.h. die Menschen sich gegenseitig bekämpften. Diesen Kriegszustand führte Hobbes darauf zurück, dass es keine staatliche Ordnung. Um aus diesem Zustand herauszutreten, mussten die Menschen in eine staatliche Gemeinschaft treten, welches von einem höheren Wesen, dem Leviathan als Staatsoberhaupt geleitet wird.

[14] Gesellschaftliche Güter: umfasst bei Rawls alles, was durch gesellschaftliche Zusammenarbeit ermöglicht wird und ohne gesellschaftliche Zusammenarbeit nicht erreicht werden kann, daher zählen neben materialen Gütern vor allem Rechte, Pflichten, Lebenschancen und die sozialen Grundlagen der Sicherheit und Selbstachtung.

[15] Vgl. Kersting, Wolfgang: (2006) Gerechtigkeit und öffentliche Vernunft: über John Rawls´ politischen Liberalismus, Seite 24-25

[16] Vgl. Kersting, Wolfgang: (1993) John Rawls zur Einführung, Seite 28

[17] Vgl. Nink, Hermann: (1994) Standpunkte der Ethik, Seite 199

[18] Entindividualisierung: ist der Prozess, bei dem vorherrschende soziale Bedingungen die Selbsterfahrung und die Sorge um die Akzeptanz durch die anderen schwächen und das Verhalten vom „normalen“ persönlichen Vorgehen abweicht. In dem Fall wird der Prozess durch den Schleier des Nichtwissens verursacht.

[19] Vgl. Kersting, Wolfgang: (2006) Gerechtigkeit und öffentliche Vernunft: über John Rawls´ politischen Liberalismus, Seite 26

[20] Kymlicka, Will: (1996) Liberale Gleichheite, Seite 67

[21] Vgl. Wernecke, Annika: (2005) Rechtsphilosophische Probleme der weltweiten Durchsetzung von Menschenrechten – eine Untersuchung zu I.Kant, J.Rawls und J.Habermas, Seite 30-31

[22] Vgl. Rawls, John: (1993) Eine Theorie der Gerechtigkeit, Seite 152-159

[23] Kymlicka, Will: (1996) Liberale Gleichheit, Seite 68

Excerpt out of 25 pages

Details

Title
John Rawls Theorie der Gerechtigkeit und das Nichtraucherschutzgesetz am Beispiel von Hessen
College
Otto-von-Guericke-University Magdeburg  (Institut für Philosophie)
Course
Gleichheit und Gerechtigkeit
Grade
2,5
Author
Year
2008
Pages
25
Catalog Number
V92484
ISBN (eBook)
9783638058322
ISBN (Book)
9783638948418
File size
477 KB
Language
German
Keywords
John, Rawls, Theorie, Gerechtigkeit, Nichtraucherschutzgesetz, Beispiel, Hessen, Gleichheit, Gerechtigkeit
Quote paper
Doreen Gleissner (Author), 2008, John Rawls Theorie der Gerechtigkeit und das Nichtraucherschutzgesetz am Beispiel von Hessen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92484

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