« Next to being shot at and missed, nothing is really quite as satisfying as an income tax refund » (F.J. Raymond)
In den letzten Jahren ist eine allmählich stärkere Internationalisierung wirtschaftlicher Transaktionen zu beobachten. Im engeren Sinne ist man jedoch von einem den geschäftlichen Ansprüchen entsprechend einheitlichen Steuerrecht noch weit entfernt. Diese Tatsache wirft immer wieder die Frage nach einer international optimalen Steuerplanung auf. Solch einer Planung steht nichts entgegen, denn in den meisten Fällen wird die Vermeidung der Doppelbesteuerung bezweckt.
In diesem Kontext soll nicht unberücksichtigt bleiben, dass internationales Steuerrecht das DBA-Recht einerseits und das nationale Außensteuerrecht andererseits (innerstaatliche Regelungen mit Auslandsbezug) miteinbezieht.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) spielt im internationalen Wettbewerb eine durchaus bedeutende Rolle: Auslandinvestitionen werden dank der DBA-Anwendung erleichtert, indem der Besteuerungsanspruch des Quellenstaates eingeschränkt wird.
In diesem Sinne ist die Standortattraktivität des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Länder unmittelbar davon betroffen. Dies ist mit Sicherheit nicht der einzige Grund, weshalb es im Interesse der einzelnen Staaten liegt, einen Sachverhalt auf eine mögliche zweifache steuerliche Belastung zu überprüfen ist.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN
2.1. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
2.2. Steuerumgehung
3. DIE PROBLEMATIK VON TREATY SHOPPING
3.1. Zur Natur von Treaty Shopping
3.2. Beweggründe für Treaty Shopping
3.3. Direkte Durchleitung von Einkünften
3.4. Die Stepping Stone Durchleitung
4. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON TREATY SHOPPING
4.1. Vorschläge des OECD-Steuerausschusses
4.1.1. ‚Look through’ Klausel
4.1.2. ‚Exclusion’ Klausel
4.1.3. ‚Bona fide’ Klausel
5. CONCLUSIO
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Phänomen des "Treaty Shopping" im internationalen Steuerrecht, analysiert dessen Erscheinungsformen sowie die daraus resultierenden Probleme für die Besteuerungshoheit der Staaten und erörtert mögliche Gegenmaßnahmen der OECD.
- Grundlagen des DBA-Rechts und der Steuerumgehung
- Analyse der Mechanismen von Treaty Shopping
- Unterscheidung zwischen direkter Durchleitung und Stepping Stone-Strukturen
- Diskussion der OECD-Vorschläge zur Bekämpfung von Missbrauchsklauseln
- Rechtliche und steuerpolitische Bewertung der Maßnahmen
Auszug aus dem Buch
3.1. Zur Natur von Treaty Shopping
Mit dem Begriff ‚Treaty Shopping‘ (TS) werden Gestaltungen von nicht abkommenberechtigten Steuerpflichtigen bezeichnet, die darauf abzielen, durch Zwischenschaltung abkommensberechtigter Personen in den Genuß von Abkommenvergüngstigungen zu gelangen.
Ein praxisnahes Beispiel stellen die Gewinnausschüttungen über eine Durchlaufgesellschaft in einem Land dar, dessen Doppelbesteuerungsabkommen einen niedrigen Höchstquellensteuersatz oder gar eine steuerliche Freistellung im Quellenstaat vorsieht, umgeleitet. Im spezifischen Fall von der direkten Durchleitung von Einkünften sind drei Spezifika zu beobachten:
- Der Nutzungsberechtigte (der DBA-Regelung) hat seinen Sitz nicht in dem Land, in welchem die Abkommensberechtigung gilt
- Die Durchleitungsgesellschaft hat eine marginale Wirtschaftsaktivität in ihrem (Sitz)Land
- Die Einkünfte unterliegen einer geringen (oder gar keinen) Besteuerung in dem Land, in dem die Durchleitungsgesellschaft ansässig ist.
Die Zwischenschaltung der dritten Gesellschaft –selbständiger Steuersubjekt- spielt insoweit eine bedeutende Rolle, als dass durch sie den Anspruch auf die günstige DBA-Bestimmung gültig wird: diese ist im Staat ihrer Gründung unbeschränkt steuerpflichtig und daher grundsätzlich berechtigt, die Vorteile des von diesem Staat abgeschlossenen DBA in Anspruch zu nehmen. Für die zwei restlichen Gesellschaften, welche eine geschäftliche bzw. gesellschaftsrechtliche Beziehung aufweisen, würde der Abkommensschutz im Nornalfall nicht zutreffen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Internationalisierung wirtschaftlicher Transaktionen und die daraus resultierende Notwendigkeit einer optimalen internationalen Steuerplanung sowie den Gegenstand der Arbeit.
2. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN: Dieses Kapitel definiert die grundlegenden Begriffe Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Steuerumgehung, um eine Basis für die weitere steuerrechtliche Analyse zu schaffen.
3. DIE PROBLEMATIK VON TREATY SHOPPING: Hier werden die Natur, die Beweggründe und spezifische Strukturen wie die direkte Durchleitung sowie die Stepping Stone-Durchleitung des Treaty Shoppings erläutert.
4. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON TREATY SHOPPING: Das Kapitel behandelt die verschiedenen, von der OECD vorgeschlagenen Anti-Missbrauchsregelungen, insbesondere die ‚Look through‘-, ‚Exclusion‘- und ‚Bona fide‘-Klausel.
5. CONCLUSIO: Das Fazit fasst die Bedeutung der Steuerplanung für Konzerne zusammen und bewertet die Zweckmäßigkeit und Probleme der verschiedenen Bekämpfungsinstrumente kritisch.
Schlüsselwörter
Treaty Shopping, Doppelbesteuerungsabkommen, Steuerumgehung, OECD, Durchleitungsgesellschaft, Besteuerungsrecht, Missbrauchsregelung, Look through Klausel, Exclusion Klausel, Bona fide Klausel, internationale Steuerplanung, Stepping Stone, Quellenstaat, Ansässigkeitsstaat, Steuerersparnis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der steuerrechtlichen Problematik des "Treaty Shopping" und der Frage, wie Staaten durch entsprechende Regelungen gegen den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen vorgehen können.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die zentralen Themen sind die Definition von DBA und Steuerumgehung, die Analyse von Durchleitungsgesellschaften, die verschiedenen Methoden des Treaty Shopping sowie die internationalen Lösungsansätze der OECD.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Problematik von Treaty Shopping darzustellen und zu evaluieren, inwieweit die vorgeschlagenen Anti-Missbrauchsregelungen der OECD effektiv und rechtlich sinnvoll sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten juristischen Literaturanalyse, der Auswertung von OECD-Kommentaren und der Erläuterung steuerrechtlicher Strukturen anhand von Beispielen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden neben der Definition der Grundlagen vor allem die konkreten Gestaltungsformen des Treaty Shopping (direkte Durchleitung, Stepping Stone) sowie die drei Hauptinstrumente der OECD (Look-through, Exclusion und Bona-fide-Klauseln) analysiert.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Treaty Shopping, Doppelbesteuerungsabkommen, Durchleitungsgesellschaft, Anti-Missbrauchsregelung und internationale Steuerplanung charakterisiert.
Was unterscheidet eine "direkte Durchleitung" von einer "Stepping Stone"-Struktur?
Bei der direkten Durchleitung wird eine Gesellschaft genutzt, um Abkommensvorteile im Quellenstaat zu sichern; bei der Stepping Stone-Methode wird zusätzlich die Absetzbarkeit von Aufwendungen im "Vermittlerland" zur Steuerreduktion instrumentalisiert.
Warum steht die "Look through"-Klausel in der Kritik?
Sie wird als radikal eingestuft, da sie mit dem Prinzip der Rechtsfähigkeit von Körperschaften kollidiert und für komplexe, mehrstufige Gestaltungen wie die Stepping Stone-Strategie nicht geeignet ist.
Welche Rolle spielt die subjektive Absicht des Steuerpflichtigen?
Bei der Anwendung der "Bona fide"-Klausel muss der Steuerpflichtige nachweisen, dass seine Handlungen durch solide wirtschaftliche Gründe und nicht primär durch den Wunsch nach Steuerersparnis motiviert waren, was in der Praxis oft zu Beweisschwierigkeiten führt.
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- O. Amoretti (Autor), 2008, Treaty Shopping, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92497