Anwendung von Content-Management-Systemen zur Verwaltung und Strukturierung barrierefreier Webseiten


Mémoire (de fin d'études), 2008

101 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Themenabgrenzung
1.2. Zielsetzung

2. Ältere und behinderte Menschen im Internet
2.1. Blinde und sehbehinderte Menschen
2.2. Schwerhörige und gehörlose Menschen
2.3. Motorisch eingeschränkte Menschen
2.4. Kognitiv eingeschränkte Menschen
2.5. Silversurfer (Die Altersgruppe 50plus)

3. Barrierefreiheit im World Wide Web
3.1. Begriffsbestimmung Barrierefreiheit im World Wide Web
3.2. Notwendigkeit der Barrierefreiheit im World Wide Web
3.3. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Richtlinien
3.3.1. World Wide Web Consortium und Web Accessibility Initiative
3.3.2. Zugänglichkeitsrichtlinien WCAG 1.0
3.3.2.1. Prioritätsstufen
3.3.2.2. Konformitätsstufen
3.3.3. Gesetzliche Grundlagen in Deutschland
3.3.3.1. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
3.3.3.2. Barrierefreie Informationstechnik – Verordnung (BITV)

4. Content Management Systeme
4.1. Begriffsbestimmungen
4.1.1. Content
4.1.2. Content Management
4.1.3. Content Management System
4.2. Kennzeichen von Content Management Systemen
4.2.1. Grundprinzip: Trennung von Inhalt und Layout
4.2.2. Contentorientierung
4.2.3. Assetmanagement
4.2.4. Workflow-Management
4.2.5. Content Life Cycle
4.2.6. Architektur und Technik
4.3. Anwendungsgebiete für Content Management Systeme
4.3.1. Dokumentenmanagement
4.3.2. Knowledge Management
4.3.3. Web Content Management System
4.3.4. Enterprise Content Management System
4.3.5. Redaktionssysteme

5. Barrierefreies Webdesign mit Content Management Systemen (CMS)
5.1. Begriffsbestimmung barrierefreies CMS
5.2. Richtlinien für ein barrierefreies CMS
5.3. Anforderungen an ein barrierefreies CMS
5.3.1. Barrierefreie Bedienbarkeit
5.3.2. Erstellung barrierefreier Webseiten
5.3.3. Automatisierung: Unterstützung der nachhaltigen Barrierefreiheit
5.4. Auswahlkriterien für ein CMS
5.5. Open-Source-CMS für barrierefreie Webseiten
5.5.1. TYPO3
5.5.1.1. Alternativtexte für multimediale Inhalte
5.5.1.2. Skalierbare Schriftgrößen
5.5.1.3. Tabellen
5.5.1.4. Sprachauszeichnung, Abkürzungen und Akronyme
5.5.1.5. Geräteunabhängigkeit
5.5.1.6. Barrierefreie Administration
5.5.2. Papoo
5.5.2.1. Alternativtexte für multimediale Inhalte
5.5.2.2. Skalierbare Schriftgrößen
5.5.2.3. Sprachangabe
5.5.2.4. Abkürzungen und Akronyme
5.5.2.5. Geräteunabhängigkeit
5.5.2.6. Barrierefreie Administration
5.5.3. Joomla!
5.5.3.1. Skalierbare Schriftgrößen
5.5.3.2. Geräteunabhängigkeit
5.5.3.3. Barrierefreie Administration
5.6. Vergleich der Open-Source-CMS für barrierefreie Webseiten

6. Fazit

Glossar

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Symbol für Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Abb. 2: Übersicht Gesetz, Rechtsverordnung, Richtlinien

Abb. 3: Aufbau der Web Content Accessibility Guidelines

Abb. 4: Konformitätsstufen

Abb. 5: Aufbau der Barrierefreie(n) Informationstechik-Verordnung

Abb. 6: Begriffsbestimung Content Management Systeme

Abb. 7: Manuelle Administration vs. Content Management System

Abb. 8: Trennung von Inhalt und Layout

Abb. 9: Contentorientierung

Abb. 10: Rollenverteilung

Abb. 11: Content Life Cycle

Abb. 12: Architektur von Content Management Systemen

Abb. 13: Eingabemaske für Alternativtexte in TYPO3

Abb. 14: TYPO3 Login-Box

Abb. 15: "Beez"-Template

Abb. 16: Joomla! Login-Formular

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Grundprinzipien für die Gestaltung barrierefreier Webseiten

Tabelle 2: Übersicht der Web Content Accessibility Guidelines 1.0

Tabelle 3: Authoring Tools Accessibility Guidelines (ATAG 1.0)

Tabelle 4: Content Management Produkte nach Kategorien

Tabelle 5: Checkpoints zur Auswahl von CMS

Tabelle 6: Leistungsmerkmale ausgewählter Content Management Systeme

1. Einleitung

"Eine Kommunikationsbarriere ist unsichtbar. Sie wird deshalb von Außenstehenden häufig - im Gegensatz zu einer Mobilitätseinschränkung - nicht wahrgenommen und bleibt deshalb unberücksichtigt" erläutert Carsten Ruhe, Leiter des Referates Barrierefreies Planen und Bauen des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V.[1]

Bei der Erwähnung des Wortes barrierefrei fallen vielen Menschen bisher lediglich die sichtbaren baulichen Anpassungen ein, durch die verschiedene Bereiche des öffentlichen Raumes behinderten Menschen zugänglich gemacht werden. Besonders bekannt sind hier Rampen und Aufzüge, die es Rollstuhlfahrern ermöglichen, Höhenunterschiede selbstständig zu überwinden oder sanitäre Anlagen, die durch angebrachte Haltegriffe sowie vergrößerte Flächen vor und neben den Toiletten behindertengerecht gestaltet sind.

Barrierefreiheit wurde in den letzten Jahren jedoch auch bezüglich der Entwicklung von Computeranwendungen und Internetangeboten zu einem Schlagwort, an dem Webdesigner oder Anbieter von Redaktionssystemen (Content Management Systeme) immer schwieriger vorbeikommen. In der Informationstechnologie bedeutet Barrierefreiheit den ungehinderten Zugang zu allen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen. Internetseiten und grafische Programm-oberflächen sollen so gestaltet werden, dass auch Menschen mit Behinderung sie uneingeschränkt nutzen können. Barrierefrei bedeutet letztlich, den Zugang zu einer Website für ALLE so einfach wie möglich zu machen.

Obwohl ein großer Teil der deutschen Bevölkerung von barrierefreien Internetseiten profitiert, entstehen auch heute noch viele Internetseiten, die bestimmte Personengruppen aufgrund mangelhafter Programmierung oder unangemessener Inhalte ausgrenzen. Die Vielfalt der Inhalte und die Möglichkeiten der Interaktivität bleiben so oftmals einer bestimmten Usergruppe verwehrt. Behinderte Menschen sind trotz vieler Initiativen (z.B. Web Accessibility Initiative von W3C) immer noch mit Zugangsbarrieren unterschiedlicher Art konfrontiert. Einige Webseiten stellen sogar schon an nichtbehinderte Benutzer hohe Anforderungen. Sie irritieren durch unklare Navigationen, unverständliche Texte oder Seitenstrukturen. Für Behinderte sind solche Barrieren kaum überwindbar. Dabei sind gerade Behinderte auf das Internet angewiesen, da es ihnen einen höheren Grad an Selbstständigkeit ermöglicht.

Anhand der von Vitango - der Gesellschaft für Neue Medien mbH – durchgeführten Online-Umfrage im Jahr 2001 wurde festgestellt, inwieweit barrierefreies Internet bekannt ist und umgesetzt wird. Aus der Umfrage resultierten folgende Ergebnisse:

- 82 Prozent der 245 befragten Unternehmen wie öffentlich/staatliche Einrichtungen, Hersteller von Produkten für Behinderte sowie Vereine, Stiftungen und Parteien betrieben keinen barrierefreien Internetauftritt,
- wobei 80 Prozent sich der Problematik für Behinderte nicht einmal bewusst waren.

Fehlende Informationen zur Realisierung, andere Zielgruppe oder zu hohe Kosten wurden als Gründe für die Nichtumsetzung von barrierefreien Webseiten genannt.[2]

Aufgrund der BITV – Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik -müssen alle neuen Internetpräsenzen öffentlicher Stellen und Behörden barrierefrei gestaltet sein. Für existierende Internetangebote die aus der öffentlichen Hand finanziert werden, lief die letzte Frist zur Umsetzung am 31.12.2005 ab. Die Gesetzgebung der Länder ist der des Bundes in den meisten Fällen angeglichen. Doch auch abseits von Behörden und öffentlichen Einrichtungen nimmt die Entwicklung von barrierefreien Webangeboten einen wachsenden Stellenwert ein. Die Nachfrage nach barrierefreien Websites steigt immer mehr. Viele Unternehmen sehnen sich nach professionellen Webauftritten und wollen die Vorteile zugänglicher und benutzerfreundlicher Webseiten auch ihren Kunden bieten. Meist kommen Content Management Systeme in Frage, um die Inhalte dieser Webseiten nach der BITV zu strukturieren und zu verwalten. Nach den BITV – Richtlinien entwickelte Webseiten ermöglichen nicht nur Menschen mit einem Handicap ungehinderten Zugang, sie erleichtern allen Besuchern die Bedienung des Webangebotes. Auch Besucher die aufgrund der Benutzung von technologisch veralteter Browsersoftware ausgeschlossen wurden, haben nun Zugang zum Webangebot.

Doch selbst wenn in Zukunft ein verstärktes Umdenken bei Website-Betreibern eintritt, bleibt eine 100%ige Barrierefreiheit aufgrund der sehr unterschiedlichen Ein- und Beschränkungen der Zielgruppen schwer erreichbar, aber eine barrierearme und zugängliche Website hingegen nicht.

Eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe des Informationsmanagements ist daher darin zu sehen, den Zugang zu Informationsflüssen so zu gestalten, dass niemand davon ausgeschlossen bleibt. Content Management ist dabei ein wichtiges Hilfsmittel, weil es Benutzern mit geringem technischem Hintergrundwissen die Möglichkeit bietet nicht nur Informationen zu empfangen, sondern diese auch selbst über elektronische Kanäle zu verbreiten. Ein Content Management System (CMS), das auch den Ansprüchen der bisher vernachlässigten Zielgruppen entspricht, wäre ein wichtiger Schritt für ein barrierefreies, bidirektionales Web.

1.1. Themenabgrenzung

In der vorliegenden Diplomarbeit werden die beiden Themenkomplexe Barrierefreiheit im Internet und Content Management Systeme thematisiert.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Beantwortung der Frage, inwieweit Content Management Systeme dazu geeignet sind, barrierefreie Internetinhalte zu erstellen.

Content Management Systeme, die zum Verständnis der praktischen Umsetzung von barrierefreien Webseiten notwendig sind, werden hier näher beschrieben und in einem Vergleich bewertet, inwieweit sie tatsächlich die Standards zur Gestaltung barrierefreier Webseiten erfüllen.

1.2. Zielsetzung

Die Ziele für diese Diplomarbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Zusammenstellung der Daten und Fakten zum Thema Barrierefreiheit in Deutschland, mit dem Schwerpunkt Barrierefreiheit im World Wide Web
- Auswahl von Open Source Content Management Systemen (CMS)
- Überprüfung ausgewählter Open Source Content Management Systeme hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit (Accessibility), sowohl Frontend als auch Backend

Ältere und behinderte Menschen Im Internet

In diesem Kapitel soll die Zielgruppe des barrierefreien Internets - ältere und behinderte Menschen - näher betrachtet werden. Es wird gezeigt, wie häufig diese Zielgruppe das Medium Internet nutzt, welche Arten von Behinderungen auftreten und welchen Einfluss diese bei der Nutzung des Internets auf den Betroffenen haben können.

2. Ältere und behinderte Menschen im Internet

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

„Ich saß in einem kleinen engen Wohnzimmer, der Computer mittendrin,

und ich hatte auf einmal das Gefühl von unendlicher Weite.“[3]

Mit diesen Worten beschreibt eine blinde Mitarbeiterin von „Web for ALL" ihre Entdeckung des Internets.

Im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird Behinderung als eine Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben definiert. „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."[4]

Die wichtigste Quelle der amtlichen Statistik über Menschen mit Behinderungen ist die Schwerbehindertenstatistik, die alle zwei Jahre auf der Grundlage von Daten der Versorgungsämter durchgeführt wird. Die letzten Ergebnisse des Mikrozensus liegen für den 31. Dezember 2005 vor. In Deutschland lebten im Jahr 2005, wie das Statistische Bundesamt zum “Internationalen Tag der behinderten Menschen“ mitteilt, 8,8 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, von denen 6,8 Millionen als schwerbehindert und 2 Millionen als leichtbehindert einzustufen sind. Auf die gesamte Bevölkerung bezogen, war im Durchschnitt jeder zwölfte Einwohner schwerbehindert.[5]

Als schwerbehindert gelten Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 aufweisen und einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung (GdB) nach Zehnergraden von 20 bis 100 abgestuft festgestellt.[6]

Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf: So waren 53,3 Prozent der schwerbehinderten Menschen 65 Jahre und älter, weitere 21,1 Prozent gehörten der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren an. In den meisten Fällen (83 Prozent) wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht, 4,6 Prozent der Behinderungen waren angeboren, 2,3 Prozent waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, 1,4 Prozent der Schwerbehinderten hatten dauernde Schäden im Krieg, Wehrdienst oder Zivildienst erlitten.[7]

Nach einer Studie des Bundesministeriums für Wissenschaft und Technologie (BMWI) im Rahmen der Kampagne „Internet für alle“ halten sich Menschen mit Behinderungen statistisch gesehen überdurchschnittlich häufig im Internet auf: 80 Prozent der Behinderten nutzen das Internet regelmäßig, das sind mehr als der Bevölkerungsdurchschnitt von 42 Prozent.[8] Besonders die 30- bis 49-Jährigen (86 Prozent der Behinderten) und die 50- bis 69- Jährigen (89 Prozent der Behinderten) setzen hohe Erwartungen in das Internet und zeigen ein starkes Interesse, bestehende Internet-Angebote umfassend zu nutzen. Das ist vor allen Dingen darauf zurückzuführen, dass diese Menschen unter anderem mit Hilfe des Internets behinderungsbedingte Mobilitätsverluste ausgleichen können.

Die Intensität der Internetnutzung steht nach der Umfrage des BMWI in einem Zusammenhang mit der Behinderungsform. Während sich über 50 Prozent der blinden und sehbehinderten Menschen intensiv mit dem Internet befassen bzw. sich in der Umfrage als „Internetkenner“ einstufen, erklären 70 Prozent der Menschen mit geistiger Behinderung, dass sie noch nie im Netz gewesen sind.[9]

Studien zur Nutzung des Internets durch ältere Menschen zeigen, dass sich die ältere Generation zunehmend für das Internet interessiert: Für das Jahr 2007 stellte der (N)Onliner-Atlas, die mit rund 50.000 Befragten am weitesten reichende Erhebung zur Internetnutzung in Deutschland, für die Gruppe der 50- bis 59-Jährigen einen Anteil von 58,3 Prozent und für die Gruppe der 60- bis 69-Jährigen einen Anteil von 35,5 Prozent Internetnutzern fest. Der Onliner-Anteil in der Gruppe der ab 70-Jährigen beträgt hingegen nur 13,2 Prozent. Hier müssen weitere Anreize zur Nutzung des Internets geschaffen werden.[10]

Behinderte und ältere Menschen sind für den Internet-Markt eine wichtige und interessante Zielgruppe, die trotz ihrer ansteigenden Onliner-Anzahl, häufig von der Nutzung des Internets ausgeschlossen sind. Die Mehrheit der derzeitigen Online-Angebote ist so gestaltet, dass sie für behinderte oder auch für ältere Menschen nicht frei zugänglich oder verständlich sind: assistive Technologien [wie z. B. Screenreader (Vorlesesoftware)[11], Braillezeile (Ausgabe in Blindenschrift)[12], Bildschirmlupen, Sprachsynthesizer etc.] werden nicht unterstürzt, es fehlen Alternativangebote zur Erklärung audio-visueller Inhalte, Texte sind schwer verständlich geschrieben oder die Navigation und Benutzerfreundlichkeit ist kompliziert bzw. mangelhaft. Dabei könnte gerade das Internet dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine soziale Integration und ein höheres Maß an Selbständigkeit zu ermöglichen.

Im Folgenden sollen einzelne Gruppen skizziert werden, die in der üblichen Betrachtung der Nutzer-Modellierung vernachlässigt werden. Es werden hier Probleme dargestellt, mit denen sich die unterschiedlichen Nutzergruppen konfrontiert sehen, wenn sie versuchen, auf Netzinformationen zuzugreifen.

2.1. Blinde und sehbehinderte Menschen

Laut der gesetzlichen Definition in Deutschland liegt eine Blindheit vor, wenn eine Sehfähigkeit von maximal 1/50 (2 Prozent) mit Korrekturgläsern nicht überschritten wird. Im Gegensatz zur gesetzlichen Definition wird im medizinischen Fachbereich unter dem Terminus Blindheit (Amaurose) eine vollständige Erblindung ohne Lichtwahrnehmung verstanden.[13]

Sehbehinderungen sind durch unterschiedliche Ausprägungen gekennzeichnet und nehmen im Alter häufig zu oder treten dann verstärkt als Einschränkung auf. Eine Sehbehinderung ist vorhanden, wenn eine Sehfähigkeit von maximal 1/10 (10 Prozent) auf dem besser sehenden Auge nicht überschritten wird. „Eine Reduktion der Sehschärfe auf weniger als 5 Prozent wird als hochgradige Sehbehinderung bezeichnet.“[14] Eine leichtere Ausprägung der Sehbehinderung ist die Farbblindheit.

Das Internet bietet blinden und sehbehinderten Menschen die Möglichkeit, gleichberechtigt und selbstständig bzw. ohne fremde Hilfe an Informationen und Dienstleistungen zu gelangen, die bisher nur Sehenden vorbehalten waren. Bei der Internetnutzung müssen sie, um das Ihnen fehlende visuelle Wahrnehmungsvermögen zu kompensieren, auf akustische oder taktile Hilfsmittel zurückgreifen. Voraussetzung für die Nutzung der erforderlichen Hilfsmittel ist, dass die auf den Internetseiten enthaltenen Informationen als Text und nicht nur als Grafik vorliegen.

Die Personengruppe der visuell geschädigten Menschen kann sich so den am Bildschirm dargestellten Text von einem Screenreader vorlesen lassen. Blinde, die Punktschrift beherrschen, können alternativ auch eine Braillezeile verwenden. Eine Braillezeile ist ein Gerät, das an den Computer angeschlossen wird, um Textinformationen in tastbare Blindenschrift umzuwandeln. In manchen Fällen der Sehbehinderung kann es bei der Internetnutzung genügen, die Schriftgrößen und -arten zu verändern, die Kontraste zu erhöhen oder klassische Hilfsmittel wie Kontaktlinsen oder Brillen zu verwenden. Stark visuell beeinträchtigte Personen können sich der Hilfe von Bildschirmlupen oder Vergrößerungsprogrammen bedienen.[15] Für von Farbblindheit betroffene Nutzer ist zu beachten, dass bei einer Graustufenbetrachtung die Internetseite mit ausreichenden Kontrasten lesbar bleibt.

2.2. Schwerhörige und gehörlose Menschen

Bei schwerhörigen Menschen ist eine verminderte Hörfähigkeit vorhanden, die mittels technischer Hilfsmittel wie Hörgeräte kompensiert wird. „Eine hochgradige Schwerhörigkeit liegt bei einem Verlust der Hörfähigkeit von 60 – 80 dB vor.“[16]

Eine Gehörlosigkeit ist durch einen Hörverlust größer als 90 dB gekennzeichnet. Notwendige Kommunikationsmittel der gehörlosen Menschen sind geschriebene Texte oder die Gebärdensprache.

Schwerhörige oder gehörlose Menschen haben mit der Interaktion im Internet meist wenige Probleme.[17] „Besondere Probleme treten für Schwerhörige und Gehörlose dann auf, wenn ein audio-visuelles Medium wie Fernsehen oder Video nicht über zusätzliche, lesbare Informationen wie Untertitel oder Gebärdensprache verfügen“.[18] Die Verwendung von Videos in Gebärdensprache ist hier daher unverzichtbar. In diesen Videos werden die Inhalte visuell über die Deutsche Gebärdensprache (DGS) dargestellt. Ein daraus resultierender Nachteil sind jedoch die höheren Ladezeiten sowie die steigenden Herstellungskosten der Webseite. Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) bietet auf seinem Internetauftritt bereits erste Inhalte in Form eines Gebärdenvideos an. Gebärdenvideos sollten auf der Webseite durch das entsprechende Symbol (Abb. 1)[19] gekennzeichnet werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Symbol für Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS) [Quelle: Gebärdenwerk]

Eine weitere Barriere besteht insbesondere häufig für gehörlose Menschen, deren sprachliche Sozialisation in der Gebärdensprache erfolgt ist, im Umgang mit der deutschen Sprache. Diese wird eher wie eine Fremdsprache erworben, so dass es leicht zu Problemen im Verständnis durch einen zu komplexen Satzbau oder durch die Wahl des Vokabulars kommen kann. Gebärdensprachfilme können daher das Verstehen der Internetinhalte erleichtern.[20]

2.3. Motorisch eingeschränkte Menschen

Das Internet bietet für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen durch die Vielfalt der Angebote große Vorteile: sie können z. B. selbstständig Dienstleistungen sowie Informationen nutzen und mit anderen Menschen online kommunizieren.

Motorische Beeinträchtigungen sind vielfältig ausgeprägt und werden oft durch das zunehmende Alter oder durch einen Unfall bedingt. Sie können die Auge-Hand-Koordination oder die Feinmotorik beeinflussen oder auch dazu führen, dass die Hände gar nicht zur Internet-Bedienung eingesetzt werden können.[21] Diese Einschränkungen können meist durch individuell an den „Bewegungsradius des Nutzers“[22] angepasste Eingabeinstrumente wie Tastaturen, Kopfmäuse, Schalter aufgefangen werden. Bei der Verwendung der assistiven Technologien sind meist keine Kompatibilitätsprobleme vorhanden – vorausgesetzt, dass die Internet-Anwendung vollständig über die Tastatur oder Maus als Standardeingabegerät bedienbar ist.[23]

2.4. Kognitiv eingeschränkte Menschen

Menschen mit verminderten kognitiven Fähigkeiten leiden unter geringer Merkfähigkeit, gestörtem räumlichen Vorstellungsvermögen, Lesestörungen oder sind nicht in der Lage, komplexe Zusammenhänge zu erfassen bzw. komplizierte Inhalte zu verstehen.

Bei der Nutzung des Internets bilden laut dem E-Government eine unübersichtliche Navigation, lange verschachtelte Sätze und die Verwendung von Fremdwörtern für diese Nutzergruppe unüberwindbare Barrieren.[24] In diesen Fällen schaffen auch technische Hilfsmittel keine Abhilfe. Für diese Menschen können Websites nur durch die Existenz einer klaren Struktur, die Verwendung einer eindeutigen Navigation, durch Einsatz von unterstützenden Illustrationen und Bildern und durch Formulierung von kurzen Sätzen in einfacher Sprache zugänglich gemacht werden.[25]

Auch geistig Behinderte kommen heutzutage mit dem Internet in Berührung (knapp über 20 Prozent) und viele von ihnen zeigen großes Interesse und Verständnis für das neue Medium (ca. 8 Prozent). Ihnen muss auch die Chance gegeben werden, das Potential des Internets zu nutzen.[26]

2.5. Silversurfer (Die Altersgruppe 50plus)

Der Altersdurchschnitt der deutschen Bevölkerung nimmt stetig zu und die Generation 50plus, auch Silversurfer genannt, ist bereits heute eine stark repräsentierte sowie die kaufkraftstärkste Nutzergruppe. Die große Gruppe der Senioren wird daher in vielen Bereichen als Zielgruppe für neue Produkte wie z. B. das Internet umworben.

Die Silversurfer verbringen immer mehr Zeit im Internet und eine kontinuierliche Alterung der Onliner wird in Zukunft stattfinden. Die EIAA (European Interactive Advertising Association), der Branchenverband der pan-europäischen Online-Vermarkter, liefert mit dem “Silver Surfer”-Report im Rahmen der “Mediascope Europe”-Studie, die im September 2007 mit 7000 Internetnutzern in ganz Europa durchgeführt wurde, folgende Ergebnisse für die Interessen der Onliner jenseits der 55 im Hinblick auf die Internetnutzung:[27]

- Webrecherche mit Suchmaschinen (88 Prozent),
- E-Mail-Kommunikation (87 Prozent),
- Austausch mit anderen Internetnutzern in Foren (23 Prozent),
- Herunterladen von Musik (17 Prozent),
- Telefonieren übers Internet (16 Prozent).

„Zu den beliebtesten Websites zählen: Reiseseiten (69 Prozent), Webseiten mit Urlaubsangeboten (62 Prozent), Nachrichtenseiten (58 Prozent), Webseiten aus dem Finanzbereich (48 Prozent) und Online-Angebote mit lokalen Informationen (45 Prozent).“[28]

Viele Internetportale werden jedoch den Silversurfern auf der technischen Seite kaum gerecht, denn ältere Menschen benötigen mehr noch als junge Menschen eine klare Strukturierung der Webinhalte, um sich besser zurechtzufinden, sowie eine Skalierbarkeit der Schriftgrößen und einen hinreichenden Kontrast der Seitenelemente. „Mit dem Alterungsprozess sind oft Gedächtnisprobleme, Einschränkungen der Feinmotorik, des Seh- und Hörvermögens verbunden. Daher treffen ältere Menschen häufig auf dieselben Barrieren, die für sehbehinderte, hörgeschädigte, manuell-motorisch eingeschränkte und konzentrationsschwache Menschen vorhanden sind.“[29] Auch für ältere Menschen ohne Behinderungen ist die Navigation im Internet wegen zunehmender körperlicher Einschränkungen schwieriger. „Viele ältere Menschen haben Hemmungen, die neuen Medien und technische Geräte zu nutzen. Die Furcht vor dem Umgang mit dem Computer wird durch die Verwendung von Anglizismen verstärkt.“[30]

Barrierefreiheit im World Wide Web

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In diesem Kapitel wird die Barrierefreiheit im World Wide Web definiert. Daraufhin werden die Gesetze und Vorgaben, die für das barrierefreie Internet relevant sind, vorgestellt und gezeigt, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können.

3. Barrierefreiheit im World Wide Web

„The power of the Web is in its universality.

Access by everyone regardless of disability is an essential aspect. “[31]

Tim Berners-Lee, W3C Director and Inventor of the World Wide Web

3.1. Begriffsbestimmung Barrierefreiheit im World Wide Web

„Barrierefrei ist ein Weg, wenn er mit den alltäglichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Menschen, die ihn begehen möchten, auch begehbar ist: Keine physischen Höchstleistungen, keine Denksportaufgaben, keine Umwege und Zeitverluste. Dies gilt im virtuellen wie im realen Raum. Für das Internet heißt Barrierefreiheit, dass ein Anwender mit seinen Wahrnehmungsfähigkeiten, motorischen Möglichkeiten und den ihm zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmitteln die gewünschte Dienstleistung anfordern kann.“[32] Dies schließt sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen als auch Benutzer mit technischen (z.B. Textbrowser) oder altersbedingten Einschränkungen (z.B. Sehschwächen) sowie automatische Suchprogramme ein.

Barrierefreies Internet - auch Zugänglichkeit oder Accessibility genannt – bedeutet demzufolge, Webseiten so zu programmieren, dass jeder sie lesen und bedienen kann. Bestimmte Techniken der Programmierung bilden „Barrieren“ für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen: fehlende Texte zur Beschreibung von Grafiken, eine unglückliche Auswahl der Farbkombinationen, unklar strukturierte Webseiten, nicht bedienbare Navigationsmechanismen. Eine Website sollte nach Bittner daher die in den folgenden fünf Dimensionen beschriebenen Anforderungen und Bedingungen erfüllen, um barrierefrei zu sein:

Standardkonformität. Die Standardkonformität, auch als Validität bezeichnet, bildet das Fundament für ein barrierefreies Umsetzen von Internetseiten. Durch das Verwenden aktueller Technologien und die Trennung von Inhalt, Struktur und Layout eines Dokumentes wird die Standardkonformität sichergestellt und „die Basis einer modernen, flexiblen und zukunftsorientierten Web-Entwicklung“[33] garantiert.

Zugänglichkeit. Unter Zugänglichkeit (Accessibility) werden unterschiedliche Nutzergruppen und Nutzungskontexte berücksichtigt. Aufgabe der Accessibility ist es, das Informationsmaterial für möglichst viele Benutzergruppen zugänglich zu machen.

Gebrauchstauglichkeit. Gebrauchstauglichkeit (Usability) beschreibt Aspekte wie nahvollziehbare Navigation, klare Orientierungshilfen und konsistente Nutzerführung.

Verständlichkeit. Die Dimension Verständlichkeit bezieht sich vor allem auf den inhaltlichen Aspekt und das Umsetzen in eine einfache Sprache.

Design. Design umfasst die Gestaltung des Layouts und den damit verbundenen Aufbau der Struktur.[34]

Grundlegende Aspekte der Barrierefreiheit im World Wide Web sind nach dem Leitfaden „Barrierefreies E-Government“ (siehe Tabelle 1):[35]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Grundprinzipien für die Gestaltung barrierefreier Webseiten

3.2. Notwendigkeit der Barrierefreiheit im World Wide Web

„Unsere Gesellschaft läuft derzeit Gefahr, in zwei Klassen zu zerfallen: Die gut und die unzureichend Informierten. Personen, denen kein Umgang mit den neuen Medien möglich ist, wird bedeutsame Information vorenthalten. Folge ist eine gesellschaftliche Ausgrenzung, der ein barrierefreies Internet entgegenwirken kann.“[36]

Barrierefreie Medienangebote unterstützen Menschen mit Behinderungen und Senioren bei der Teilhabe am sozialen, beruflichen und kulturellen Leben. Im Alltag von behinderten und älteren Menschen bedeutet dies konkret, dass ihre Lebensqualität durch den Zugang zum Internet und vor allem durch seine Nutzbarkeit erhöht wird: eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeiten werden durch die virtuelle Mobilität ausgeglichen, Rathäuser können virtuell aufgesucht und Behördengänge über das Internet erledigt werden, Kommunikation und Informationsaustausch mit Selbsthilfegruppen und Behörden werden vereinfacht. Dabei sind auch elektronische Jobbörsen für das Suchen eines Arbeitsplatzes von großer Bedeutung. Die Internet-Kompetenz ist eine Voraussetzung für die Vergabe einer qualifizierten Arbeitsstelle.[37]

Vorteile, die zur Erstellung eines barrierefreien Webdesigns motivieren sollten, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:[38]

- Einhaltung von Regelwerken und gesetzlichen Vorschriften
- Umsatzsteigerung durch neue potenzielle Kundengruppen: Kommerziellen Anbietern bietet sich hier die Möglichkeit, Zielgruppen auszudehnen, und sich so zusätzlich die Kaufkraft von behinderten Menschen und Senioren zunutze zu machen. Aufgrund der Tendenz der alternden Gesellschaft und der Tatsache, dass der Anteil der Internetuser unter den Behinderten größer ist als unter den Nichtbehinderten, entstehen geldwerte Vorteile für diejenigen, die um die Ansprüche ihrer Zielgruppen wissen.
- Qualitätssteigerung und intuitive Bedienung: Trennung von Inhalt und Design erleichtern den Zugriff auf die Internetinhalte
- Zeitersparnis für alle Nutzergruppen im Internet: Kunden kommen schneller zum Ziel
- Imagegewinn: Durch die barrierefreie Gestaltung des Internetauftritts können Unternehmen soziale Kompetenz und Verantwortung zeigen und sich somit von den Mitbewerbern abheben. Der Anbieter zeigt, dass er niemand von seinen Informationen und ggf. Produkten ausgrenzen möchte.
- Umgang mit neuen Situationen: neue Zugangsorte, neue Endgeräte

3.3. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Richtlinien

Das Recht auf barrierefreien Internetzugang ist in verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen auf verschiedenen Ebenen der Gesetzgebung geregelt (siehe Abb.2). Die rechtliche Grundlage der Barrierefreiheit im Internet berücksichtigt die Belange behinderter Menschen, da der barrierefreie Zugang zum Internet und seinen Diensten gerade für diese Zielgruppe eine Teilhabe am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und beruflichen Leben ermöglicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Übersicht Gesetz, Rechtsverordnung, Richtlinien [Quelle: Schweibenz, W. (2005), S. 414.]

3.3.1. World Wide Web Consortium und Web Accessibility Initiative

Im Jahr 1994 gründete Tim Berners-Lee, der geistige Vater von HTTP und HTML, das World Wide Web Consortium (W3C). Das W3C ist eine internationale Organisation, die sich mit der Koordination und Weiterentwicklung des World Wide Webs und der zugehörigen Technologien sowie Strukturen befasst. Das W3C entwickelt technische Spezifikationen in Form von Empfehlungen mit dem Ziel, allgemeinen Zugang (universal access) zum Web zu ermöglichen. Diese Zugänglichkeit (accessibility) soll die großen Unterschiede innerhalb der globalen Informationsgesellschaft einbeziehen, und zwar hinsichtlich ihrer kulturellen, sprachlichen, bildungsmäßigen und materiellen Unterschiede. Zugleich sollen die technischen Möglichkeiten verschiedener Zugangsgeräte, menschliche Fähigkeiten und körperliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Seit 1995 engagieren sich namhafte Unternehmen und Organisationen wie Microsoft, SAP und T-Online in diesem Komitee, die die Verbreitung des Internets fördern und unterstützen.[39]

Innerhalb des W3C ist die Web Accessibility Initiative (WAI) organisiert. Die WAI ist Herausgeberin einer Reihe von Richtlinien, die umfangreiche Empfehlungen für das Gestalten von Internetseiten enthalten und die Basis aller Vorlagen für barrierefreies Internet bilden.[40] Das Befolgen der Richtlinien fördert die Zugänglichkeit (Accessibility) der Internetseite und stellt allen Nutzern unabhängig von Zugangsort und Zugangsart äquivalente Inhalte zur Verfügung.[41] Die Richtlinien der WAI umfassen folgende drei Bereiche:

Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG 1.0, Mai 1999).[42]

Die Web Content Accessibility Guidelines sind der einzige W3C-Standard zur Accessibility, welcher in Kraft ist. Diese Empfehlungen erklären detailliert, wie Webauftritte barrierefrei gestaltet werden sollen. Zielgruppe der Richtlinie sind Personen, die sich mit der Gestaltung von Webinhalten befassen. Die WCAG bestehen aus 14 Richtlinien mit insgesamt 66 Prüfkriterien (checkpoints). Jedes Kriterium hat eine Priorität 1, 2 oder 3, je nach dem wie schwerwiegend die Nichterfüllung des Kriteriums für Menschen mit Behinderung ist. Die Erläuterung der Prioritätsstufen erfolgt im Abschnitt 3.3.2.1.

Die WCAG 1.0 entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Die Guidelines beziehen sich z. B. fast ausschließlich auf HTML. Andere Technologien wie z.B. PDF werden darin nicht oder nur am Rande berücksichtigt. Verschiedene Checkpunkte der WCAG 1.0 gelten als veraltet, da heutige Browser und assistierende Technologien die Zugänglichkeit viel besser gewährleisten.

Die Vorteile der WCAG 1.0 liegen aber darin, dass sie weltweit am stärksten verbreitet sind und am häufigsten angewendet werden. Für die Evaluation der WCAG 1.0 stehen mittlerweile zahlreiche Werkzeuge zur Verfügung. Die Weiterentwicklung der WCAG 1.0, die Version 2.0, soll sich zukünftig nicht mehr nur auf HTML beschränken, sondern alle eingesetzten Webtechnologien umfassen.

Authoring Tools Accessibility Guidelines 1.0 (ATAG 1.0, Februar 2000).[43]

Die ATAG 1.0 richten sich an Designer und Entwickler von Autorenwerkzeugen zur Erstellung von Webinhalten. Dabei wird in 7 Richtlinien erklärt, was ein Werkzeug leisten muss, um Webseiten zu produzieren, die zugänglich und damit barrierefrei sind (siehe Abschnitt 5.2). Als Werkzeuge gelten dabei Web-Editoren (z. B. WYSIWYG-Editoren) und Software, die Inhalt gleich als Webseiten speichern kann oder Dokumente in ein Webformat transformiert. Die ATAG 1.0 gelten auch für Software zum Erstellen von Multimedia, speziell wenn der Einsatz im Web beabsichtigt wird, sowie Content-Management-Systemen (CMS).[44]

User Agent Accessibility Guidelines 1.0 (UAAG 1.0, Dezember 2002).[45]

Diese Empfehlungen richten sich an Entwickler und Designer von Webbrowsern, Multimediaplayern, assistiven Technologien für Benutzer mit Behinderungen (Screenreader, Braillezeile etc.) und anderen Hilfsmitteln. In ihnen wird in 12 Richtlinien erläutert, welche Anforderungen ein Endgerät haben muss, um nicht nur selbst barrierefrei zu sein, sondern auch, um barrierefrei gestaltete Inhalte so wiederzugeben, dass sie für jeden zugänglich sind.[46]

3.3.2. Zugänglichkeitsrichtlinien WCAG 1.0

Die 14 Richtlinien mit insgesamt 66 Checkpunkten werden auf drei Prioritätsstufen verteilt. Die Richtlinien lassen sich dabei in zwei Themenblöcke unterteilen:

- Die Richtlinien 1 bis 11 sollen vornehmlich für eine problemlose Transformation der Webseiten sorgen. Dabei bleiben die Seiten auch bei physischen, sensorischen und kognitiven Behinderungen, ungünstigen Arbeitsbedingungen und technologischen Barrieren zugänglich.
- Die Richtlinien 12 bis 14 sollen vornehmlich die Inhalte der Webseiten verständlich und navigierbar machen. Dabei soll der Inhalt nicht nur mit einer klaren und einfachen Sprache präsentiert werden, sondern es sollen auch verständliche Mechanismen und Informationen zur Navigation und zur Orientierung bereitgestellt werden.

Die folgende Tabelle liefert einen Überblick über die Anzahl der Checkpunkte und Prioritätsstufen jeder Richtlinie. Wie zuvor erwähnt, bezieht sich jede der 14 Richtlinien dabei auf ein Themengebiet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Übersicht der Web Content Accessibility Guidelines 1.0 [Quelle: Hellbusch, J.-E. (2005), S. 37.]

3.3.2.1. Prioritätsstufen

Ein Checkpunkt der Priorität 1 muss von einer Webseite erfüllt werden. Die Erfüllung ist eine grundlegende Erfordernis, da es sonst für einige Benutzergruppen unmöglich sein wird, auf die Informationen der Seite zuzugreifen.

Ein Checkpunkt der Priorität 2 sollte von einer Webseite erfüllt werden. Die Erfüllung beseitigt signifikante Hindernisse, da es sonst für einige Benutzergruppen schwierig sein wird, auf die Informationen der Seite zuzugreifen.

Ein Checkpunkt der Priorität 3 kann von einer Webseite erfüllt werden. Die Erfüllung erleichtert den Zugriff, da es sonst für einige Benutzergruppen etwas schwierig sein wird, auf die Informationen der Seite zuzugreifen.[47]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Aufbau der Web Content Accessibility Guidelines

3.3.2.2. Konformitätsstufen

Die Erfüllung der Prioritätsstufen bestimmt das Konformitätsniveau. Sind alle Checkpunkte der Prioritätsstufe 1 erfüllt, entspricht das Angebot dem Konformitätsniveau „A“. Sind alle Checkpunkte der Prioritätsstufen 2 und 3 erfüllt, entspricht das Angebot dem Konformitätsniveau „AA“. Sind die Checkpunkte aller drei Prioritätsstufen erfüllt, entspricht das Angebot dem Konformitätsniveau „AAA“.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Konformitätsstufen [Quelle: WAI - Konformitätslogos]

Für Anbieter von Internetseiten hat das W3C Konformitätslogos (siehe Abb. 4) entwickelt, mit denen der Umsetzungsgrad der WCAG1 angezeigt werden kann (A = Priorität 1, AA = Priorität 2, AAA = Priorität 3). Der Gebrauch dieser Logos auf Seiten, die die Richtlinien und Checkpunkte erfüllen, soll das Bewusstsein für Barrierefreiheit steigern.[48]

3.3.3. Gesetzliche Grundlagen in Deutschland

Für die Bundesrepublik Deutschland regeln das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen – Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, April 2002) und die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV, Juli 2002) die Richtlinien des barrierefreien Zugangs zu Internetangeboten.

3.3.3.1. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Der Bund hat mit seinem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG, BGB1I 2002, S. 1467) den Begriff der Barrierefreiheit geprägt (§ 4 BGG), der sich allgemein durchgesetzt hat. Nach §4 BGG wird Barrierefreiheit wie im Folgenden definiert:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“[49]

„Barrierefreiheit wird hier im Sinne eines universellen Designs verstanden.“[50] Denn der Begriff Barrierefreiheit wird hier nicht nur auf die Lebensbereiche von Menschen mit Behinderungen reduziert. Viele Menschen – Behinderte und Nichtbehinderte - sollen die Möglichkeit haben, die angesprochenen Lebensbereiche nutzen zu können.

Das BGG schreibt allen Bundesbehörden und Behörden vor, die Bundesrecht ausführen, ihre Internet- und Intranetseiten barrierefrei zu gestalten. Gewerbliche Betreiber von Webseiten werden dazu aufgefordert, sind dazu allerdings nicht gesetzlich verpflichtet. Zudem enthält das Gesetz eine Spezialnorm für den barrierefreien Zugang zu Angeboten der Informationstechnik (IT-Angebote) sowie eine Ermächtigungsnorm für den Erlass einer Rechtsverordnung zur genauen Beschreibung der Anforderungen an barrierefreie IT- Angebote (§ 11 BGG). Das Innenministerium hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung – BITV, BGB1I 2002, S. 2654) erlassen.

Im Zuge der Gleichstellung behinderter Menschen arbeiten auch die einzelnen Bundesländer daran, entsprechende Gesetzte auf Landesebene zu verabschieden.

3.3.3.2. Barrierefreie Informationstechnik – Verordnung (BITV)

Aufbauend auf das BGG wurde im Juli 2002 die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) erlassen. Diese definiert die technischen Standards und stellt in ihrem Anhang einen Kriterienkatalog mit 14 Anforderungen zur Verfügung, um eine barrierefreie Informationstechnik nach dem Behindertenausgleichgesetz (BGG) zu schaffen. Die Anforderungen basieren im Wesentlichen auf den international geltenden Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 1.0) der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) von 1999.[51]

Die Verordnung gilt vorerst zwar nur für deutsche Behörden der Bundesverwaltung. Doch alle Betreiber öffentlicher und gewerblicher Websites sind dazu angehalten, ihre Internetangebote behindertengerecht zu gestalten. “Barrierefrei“ ist dabei durchaus weiter gefasst als “behindertengerecht“. Denn der Zugang zu einer Website kann auch für Nichtbehinderte eingeschränkt sein, wenn z. B. Sites über neue Ausgabegeräte wie Handy, PDA oder Kiosksysteme nur unvollständig dargestellt werden.

Die BITV unterscheidet zwei Prioritätsstufen, die sich aus den drei Konformitätsniveaus der WAI-Richtlinien ableiten und den Grad der Zugänglichkeit von Webseiten definieren. Aufgabe der Dienststellen der Bundesverwaltung ist es, ihre „Angebote der Informationstechnik“ so zu gestalten, dass sie der Priorität 1 entsprechen. Zusätzlich sollen „zentrale Navigations- und Einstiegsangebote“ auch die höheren Anforderungen der Priorität 2 erfüllen.

Priorität 1 beschreibt die Anforderungen, die für eine barrierefreie Internetseite erfüllt werden müssen und definiert unerlässliche Mindestanforderungen. Priorität 2 beinhaltet Anforderungen, die erfüllt werden sollten oder auch müssen, wenn es sich um zentrale Einstiegsangebote handelt.[52]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Aufbau der Barrierefreie(n) Informationstechik-Verordnung

Der große Vorteil der WCAG1 gegenüber der BITV liegt in der Untergliederung in drei Prioritäten, was den stufenweisen Ausbau einer barrierefreien Internetseite besser ermöglicht.[53] Der Vorteil der BITV gegenüber der WCAG1 liegt in der Rechtsverbindlichkeit, nach der öffentliche Institutionen verpflichtet sind, ihre Internetauftritte und Internetangebote behindertengerecht zu gestalten und somit die Benachteiligung behinderter Menschen zu beseitigen.[54]

Content Management Systeme

In diesem Kapitel wird der Begriff Content Management System definiert und die damit verbundenen Kennzeichen und Funktionalitäten bzgl. der Pflege und Erstellung von Webseiten erläutert. Im Anschluss werden die Anwendungsgebiete für Content Management Systeme aufgeführt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4. Content Management Systeme

4.1. Begriffsbestimmungen

Der Begriff "Content Management System" (CMS) lässt sich am Besten über seine Namensbestandteile aufschlüsseln.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6: Begriffsbestimung Content Management Systeme

4.1.1. Content

Jede Art von Information unabhängig von ihrem Gehalt wird unter dem Begriff Content zusammengefasst. Im Hinblick auf das World Wide Web bezeichnet Content den Inhalt einer Webseite. Beiträge, Informationen und digitale Assets wie Texte, Bilder, Sounds, Videos sind Contents, die über das Web abgerufen und von Nutzern verstanden sowie verwendet werden können.[55]

Das Content Management System operiert auf der Basis von Content eines Dokuments und behandelt Content als Summe von wesentlichen Einzelinformationen. Diese Informationen sind Struktur, Layout und Inhalt.[56] Die Struktur gliedert und klassifiziert den Inhalt und das Layout definiert die Form sowie das Erscheinungsbild der Inhaltspräsentation.[57]

4.1.2. Content Management

Das zielgerichtete, systematische und durchgängige Managen von Informationen und Inhalten (Contents) wird als Content Management bezeichnet. Dabei übernimmt das Content Management folgende Funktionen:[58]

- Beschaffung,
- Erzeugung (Generierung),
- Verwaltung (Organisation und Aufbereitung),
- Zur-Verfügung-Stellung (Präsentation, Publikation und Distribution),
- Nutzung und Verarbeitung,
- und Wiederverwendung

von elektronischem Content unabhängig ob im Internet, Intranet oder unternehmensweiten Systemen.

„Das Content Management schafft lediglich die notwendigen Vorraussetzungen dafür, Contents einfach, schnell und reibungslos in einer Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten und -formen nutzen zu können“.[59]

4.1.3. Content Management System

Ein Content Management System ist ein IT-basiertes System zur Organisation, Verwaltung und Durchführung des Content Managements, also nichts anderes als ein ’elektronisches’ Tool für das Content Management. Die Basis eines jeden Content Management Systems ist das Content Modell – die Art und Weise, wie das System Inhalte (Content) definiert, organisiert und wie diese Inhalte anschließend mit der Bedienoberfläche interagieren.

Im Internet besteht die Notwendigkeit, sehr häufig die Inhalte (den Content) der Seiten zu ändern, insbesondere wenn es sich um Produkt- oder Leistungsangebote, Nachrichten etc. handelt. Neben dem eigentlichen Inhalt gibt es das Layout der Seiten, multimediale Effekte, Farben und Steuerungselemente. Diese sollen dem Leser das Navigieren in den Seiten und das Aufnehmen der Informationen erleichtern. Ebenso ist ein Widererkennungseffekt der Webseiten erwünscht.

Aufgabe eines Content Management Systems ist es hier, die Seiten mit den neuesten Informationen zu versorgen, Werkzeuge zur Verwaltung der Informationen bereitzustellen und dabei sicherzustellen, dass Layout, Grundstruktur und Funktionalität der Webseiten gewahrt bleiben. Dabei geht es insbesondere auch um das Gewährleisten inhaltlicher Konsistenz, Zuverlässigkeit (Reliabilität) und Aktualität.[60]

In den letzten Jahren haben daher Content Management Systeme eine große Bedeutung erlangt und sich als Basistechnologie in mittleren und größeren Unternehmen etabliert. Content Management Systeme bieten viele Vorteile wie die Zeitersparnis bei der Suche nach Informationen, die sichere Speicherung von Dokumenten, Datenschutz über das gesamte Intra-, Extra- oder Internet und die Unterstützung zur einfachen Darstellung von Dokumenten durch das Internet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7: Manuelle Administration vs. Content Management System [Quelle: Pinuts]

In der vorliegenden Abbildung (Abb. 7) wird veranschaulicht, dass die herkömmliche Pflege über HTML-Editoren aufwendiger ist, je umfangreicher sich der Inhalt einer Webseite entwickelt. Ein Content Management System verarbeitet die Inhalte hingegen wesentlich schneller und flexibler. Das Time-to-Web lässt sich so um ein Vielfaches verkürzen.[61] Mit dem Begriff “Time-to-Web“ wird die Zeit zwischen Erstellung und Publikation einer Information bzw. Webseite bezeichnet.[62]

4.2. Kennzeichen von Content Management Systemen

Content Management Systeme beruhen auf dem Prinzip der Trennung von Inhalt und Layout. Die erweiterten Fähigkeiten ermöglichen jedoch von der Unterstützung des Workflow bis zur Personalisierung von Webinhalten für bestimmte Nutzer die Gestaltung komplexer Webseiten. Die Pflege und Erstellung komplexer Webseiten basiert immer stärker auf solchen Systemen.

Die wichtigsten Kennzeichen eines Content Management Systems werden in den folgenden Abschnitten aufgeführt.

4.2.1. Grundprinzip: Trennung von Inhalt und Layout

Das Content Management System (CMS) unterstützt die Trennung von Inhalt und Layout und ermöglicht somit auch technisch unerfahrenen Nutzern das Publizieren im Web. Dem Nutzer werden Design- und Layoutvorlagen, sog. Templates, zur Verfügung gestellt, die den Aufbau einer Seite steuern und über Formularfelder des CMS mit Inhalt gefüllt werden. Die Templates stellen vordefinierte Grundgerüste für das Layout von Inhalten dar und ermöglichen durch eine Änderung des Layouts das Transportieren der Inhalte in unterschiedliche Ausgabekanäle. Der Inhalt einer Seite wird so für die Ausgabe auf einem normalen PC mit hoher Bildschirm-Auflösung, auf einem Handheld oder Pocket-PC mit Internet-Anbindung und einer geringen Auflösung oder auf einem Mobiltelefon angepasst.[63]

Einheitliche Templates schaffen ein über alle Seiten konsistentes Layout. Aufgabengebiete können durch die Vergabe von Nutzungsberechtigungen klar abgegrenzt werden: der Entwickler kümmert sich um das Layout, der Redakteur um den Inhalt. Dabei erfordert das Einpflegen neuer Inhalte keinerlei Programmierkenntnisse. Über Datenmasken kann der Redakteur so Inhalte publizieren.

Innerhalb von Content Management Systemen werden nicht fertige HTML-Dokumente, sondern die einzelnen Bestandteile separat gespeichert. Bei diesen Bestandteilen kann es sich um Texte, Bilder oder andere Formate handeln. Wird ein Dokument von einem Server abgerufen, wird dessen Inhalt aus einer Datenbank ausgelesen, mittels Template formatiert und dem Nutzer ausgegeben. (siehe Abb. 8). Dieser Ablauf entspricht dem dynamischen Generieren von HTML-Seiten.[64]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 8: Trennung von Inhalt und Layout [Quelle: Website PR – Content Management Systeme]

Für die Verwendung von Templates spricht vor allem die Möglichkeit, Informationen in gleich bleibendem Layout in großen Mengen darzustellen, ohne dabei wiederholt ein komplett neues Dokument erstellen zu müssen.

4.2.2. Contentorientierung

Contentorientierung innerhalb eines Content Management Systems ermöglicht die Trennung von Informationen in Struktur, Layout und Inhalt eines Dokuments sowie die getrennte Verarbeitung und Speicherung dieser Informationsteile (siehe Abb. 9).[65]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 9: Contentorientierung [Quelle: Schuster, E., Wilhelm, S. (2001), S.8.]

Die Komponenten eines Dokuments sind Struktur, Layout und Inhalt.

Struktur. Aus der Struktur resultiert die Definition eines Dokumenten Typs (Document Type Definition - DTD). In der DTD wird festgelegt, welchen Aufbau ein Dokument haben kann. Eine Meldung kann z. B. aus einer Überschrift, einem Datum, Detailinformationen und einem Autor bestehen. Der Autor wiederum kann aus einer Struktur von Elementen wie Name, E-Mail-Adresse, etc. bestehen.[66]

Layout. Das Layout eines Dokuments wird meist durch Templates und Stylesheets vordefiniert. So ist es möglich, einheitlich aussehende Dokumente zu gestalten. Die Verwendung von Templates oder Stylesheets (Dokumentvorlagen) erfordert eine klare Struktur, baut also unmittelbar auf den DTD auf.

Inhalt. Inhalte sind die Rohdaten, die ein Benutzer in das Content Management System eingibt und die zumeist automatisch oder durch Assistenten an hand der ausgewählten Darstellungsform aufbereitet werden.

Contentorientierung hat den Vorteil, die Vermischung des Inhalts und der Gestalt eines Dokuments zu verhindern, um die Komponenten des Dokuments einzeln zu bearbeiten und damit auch die Aktualisierung und Wiederverwendbarkeit des Contents zu ermöglichen.

4.2.3. Assetmanagement

Assetmanagement beinhaltet alle Funktionen zu Verwaltung, Strukturierung und Darstellung des auf der Webseite zu publizierenden Contents.[67] Das Assetmanagement arbeitet hierbei nach dem Konzept der Trennung von Inhalt und Layout zur Abkopplung einzelner Prozesse voneinander.[68]

Ein Vorteil von Content Management Systemen gegenüber dem klassischen Webpublishing ist das integrierte Assetmanagement. Verwendete Texte, Bilder und andere Bestandteile einer Webseite werden in einer Datenbank gespeichert und katalogisiert. Auf diese Weise können diese mehrfach verwendet und verschiedene Versionen der Inhalte gespeichert werden. Ein späteres Zurückkehren zu einer bestimmten Version der Webseite wird somit ermöglicht.[69]

4.2.4. Workflow-Management

Ein Workflow-Management ist im Bereich des Web-Content-Managements, sprich zur Publikation von Webseiten, unverzichtbar. Denn umfangreiche Webseiten lassen sich nur mit vorbestimmten und genau definierten Aufgaben für jeden einzelnen Mitarbeiter, der im Publikatonsprozess eingebunden ist, effektiv verwalten.

Zwei wesentliche Bestandteile des Workflow-Managements werden dabei unterschieden: zum einen das Rollenkonzept und zum anderen die Zugriffsverwaltung. Ein Rollenkonzept regelt den aufgabenbezogenen Zugriff auf das System und bildet so die Arbeitsteilung der Mitarbeiter innerhalb des Systems ab. Die Zugriffsverwaltung für Benutzer auf Inhalte erfolgt entsprechend ihrer Rolle im Workflow (Ablauf der Arbeitsschritte). Der Benutzer erhält seiner Rolle entsprechende Rechte im System. Diese können speziell für Chefredakteure, Redakteure, Grafiker, oder Administratoren festgelegt werden (siehe Abb. 10).[70] Durch Rollenkonzepte ist also die parallele Bearbeitung von Inhalten durch mehrere Personen möglich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 10: Rollenverteilung [Quelle: Website PR - Content Management Systeme]

Um die Qualität von Publikationen innerhalb des Workflows zu sichern, wird ein Freigabezyklus festgelegt, mit dem geregelt wird, welche Instanzen die zu publizierenden Informationen bis zur Veröffentlichung durchlaufen müssen. Web Content Management Systeme setzen diesen Vorgang in eine Automation um, und beziehen sich dabei nicht nur auf einzelne Publikationen, sondern auch auf andere Komponenten. Die Qualitätssicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Workflows.[71]

4.2.5. Content Life Cycle

Ein Content Management System verwaltet den Content idealerweise von der Generierung bis hin zu dessen Archivierung oder Entfernung aus dem System. In dieser Zeit durchläuft der Content in der Regel mehrere Arbeitsschritte: er wird erstellt, überarbeitet, kontrolliert oder publiziert.[72] Zur übersichtlichen Darstellung dieser prozessorientierten Sachverhalte haben sich im Rahmen von Content Management Systemen Life Cycle Modelle etabliert, welche die einzelnen Arbeitsschritte in einem Content Management System verdeutlichen. Content Life Cycle lässt sich in folgende Stationen einteilen, die z.B. ein bestimmter Text durchläuft, bevor er im Web zu sehen ist (Abb. 11).

Erstellung. Der Content wird von einem Autor bzw. Redakteur recherchiert und erstellt.

Kontrolle, Freigabe und Publikation. Vor der Freigabe des Content bedarf es der Kontrolle durch andere Mitarbeiter, die sich über mehrere Stufen erstrecken kann. Ist die Kontrolle positiv verlaufen, kann die Freigabe erfolgen und der Content zur Publikation weitergeleitet werden.

Archivierung. Ist der Content nicht mehr aktuell, wird er zur Archivierung übermittelt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 11: Content Life Cycle [Quelle: Website PR – Content Management Systeme]

Diese Darstellung eines Content Life Cycle lässt bereits Benutzerrollen, wie Content Autor oder Content Begutachter erkennen, welche ein Content Management System im Sinne einer effektiven Implementierung eines Content Life Cycle unterscheiden und berücksichtigen soll.

Ein innovatives Content Management System sollte es ermöglichen, dass alle Benutzer ungestört am System arbeiten und die ihnen zugewiesenen Aufgaben erledigen können und dabei die Transparenz des Gesamtprozesses erhalten bleibt.

4.2.6. Architektur und Technik

Typisch für Content Management Systeme sind die unterschiedlichen Ausprägungen in der Architektur und in den eingesetzten Technologien.

Der Hauptbestandteil einer „CMS-Architektur ist ein Systemkern zur Verwaltung von Inhalt, Strukturinformationen und Stylesheets.“[73] Eine weitere Komponente der CMS-Architektur dient der Publikation von Contents. Zudem stehen neben dem Systemkern Werkzeuge zur Erstellung und Verwaltung von Content zur Verfügung.

Im Bereich der Datenhaltung werden bei Content Management Systemen unterschiedliche Technologien verwendet: z.B. dateiorientierte, indexsequentielle und relationale Datenhaltung bis hin zu objektorientierten Datenbanken.[74]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 12: Architektur von Content Management Systemen [Quelle: Mellowmessage]

Die Architektur von Content Management Systemen wird in der vorliegenden Abbildung (Abb. 12) veranschaulicht. Im Zentrum steht das Content Management System, das mit verschiedensten Komponenten interagiert. Die Inhalte samt korrespondierenden Meta-Daten sind in der Dokumentenverwaltung abgelegt. Die Mitarbeiter greifen über einen Client (meistens Web-Browser) über das lokale oder globale Netzwerk auf das System zu. Ein wichtiger Bestandteil ist die Steuerung der Benutzer- und Zugriffsrechte auf Objekte und Komponenten.

4.3. Anwendungsgebiete für Content Management Systeme

Die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten ergeben sich aus den Leistungsmerkmalen eines Content Management Systems. Beim Einsatz von Content Management Systemen ist daher darauf zu achten, dass die Anforderungen an das System mit dessen Leistungsfähigkeit einhergehen.

Mögliche Einsatzbereiche sind:

- Dokumentenmanagement
- Knowledge Management
- Web Content Management
- Enterprise Content Management
- Redaktionssysteme

[...]


[1] Barrierefreies Internet – Barrierefreie Information und Kommunikation.

[2] Vgl. Vitango - Barrierefreies Internet.

[3] Vgl. Hellbusch, J.-E. (2005), S. 27 ff.

[4] SGB IX §2 Abs. 1 – Behinderung.

[5] Vgl. Statistisches Bundesamt – Kurzbericht (2007), S. 5 ff.

[6] Vgl. Grad der Behinderung.

[7] Vgl. Statistisches Bundesamt – Kurzbericht (2007), S. 5 ff.

[8] Vgl. Ein Netz voller Scheren, Barrieren und Chancen.

[9] Vgl. ebd.

[10] Vgl. TNS Infratest (2007), S. 12.

[11] Vgl. INCOBS (Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte) – Screenreader.

[12] Vgl. INCOBS (Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte) – Braillezeile.

[13] Vgl. Wikipedia – Blindheit.

[14] ebd.

[15] Vgl. Barrierefreies E-Government, S. 7 ff.

[16] Weist, D (2004), S. 52.

[17] Vgl. Barrierefreies E-Government, S. 9.

[18] Weist, D. (2004), S. 52.

[19] Vgl. Gebärdenwerk.

[20] Vgl. Weist, D. (2004), S. 66.

[21] Vgl. Weist, D.(2004), S. 52 f.

[22] ebd. S. 67.

[23] Vgl. Radtke, A. , Charlier, M. (2006), S. 15.

[24] Vgl. E-Government-Handbuch (2005), S. 9.

[25] Vgl. Clark, J (2002), S. 33 ff.

[26] Vgl. BMWI (2001), S. 9.

[27] Vgl. Deutsche Startups – Silversurfer erobern das Netz.

[28] ebd.

[29] barrierefreies E-Government (2005), S. 6.

[30] ebd.

[31] World Wide Access – Accessible Web Design.

[32] Namics – Studie (2004), S. 7.

[33] Bittner, A. K. (2005).

[34] Vgl. ebd.

[35] Vgl. barrierefreies E-Government (2005), S. 25 ff.

[36] barrierefreies E-Government (2005), S. 4.

[37] Vgl. ebd.

[38] Vgl. Namics – Internet-Zugang ohne Barrieren (2007), S. 23; Weist, D. (2004), S.26 ff.

[39] Vgl. W3C – Übersicht.

[40] Vgl. Schweibenz, W. (2005), S. 413.

[41] Vgl. Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte 1.0.

[42] Vgl. W3C - WCAG 1.0.

[43] Vgl. W3C – ATAG 1.0.

[44] Vgl. Schweibenz, W. (2005), S. 413.

[45] Vgl. W3C – UAAG 1.0.

[46] Vgl. Schweibenz, W. (2005), S. 413.

[47] Vgl. Hellbusch, J.-E. (2005), S. 43 ff.

[48] Vgl. Hellbusch, J.-E. (2005), S. 43 ff.

[49] BGB 2002b.

[50] Hellbusch, J.-E. (2005), S. 39.

[51] Vgl. Hellbusch, J.-E. (2005), S. 40 ff.

[52] Vgl. Übersicht über die Gesetze des Bundes.

[53] Vgl. Bittner, A. K. (2004).

[54] Vgl. BGBI 2002a.

[55] Vgl. Gersdorf, R. (2003), S. 64.

[56] Vgl. Schuster, E., Wilhelm, S. (2001), S. 6.

[57] Vgl. ebd. S. 7.

[58] Vgl. Koop, H. J. et al. (2001), S. 14.

[59] Koop, H. J. et al. (2001), S. 14.

[60] Vgl. Koop, H. J. et al. (2001), S. 16 ff.

[61] Vgl. Pinuts – Content Management Systeme.

[62] Vgl. Stahl, F., Maass, W. (2003), S. 388.

[63] Vgl. Whitepaper cms24, (2005), S. 11.

[64] Vgl. Zschau, O. (2003), S. 55.

[65] Vgl. Schuster, E., Wilhelm, S. (2001), S. 8.

[66] Vgl. Wikipedia - Dokumenttypdefinition (DTD).

[67] Vgl. Koop, H. J. et al. (2001), S. 69.

[68] Vgl. Zschau, O. et al. (2002), S. 201.

[69] Vgl. Zschau, O. (2003), S. 56.

[70] Vgl. Zschau, O. (2003), S. 56.

[71] Vgl. Zschau, O. (2003), S. 56.

[72] Vgl. Zschau, O. et al. (2002), S. 54.

[73] Schuster, E., Wilhelm, S. (2001) ,S.11.

[74] Vgl. ebd.

Fin de l'extrait de 101 pages

Résumé des informations

Titre
Anwendung von Content-Management-Systemen zur Verwaltung und Strukturierung barrierefreier Webseiten
Université
University of Applied Sciences Essen
Note
1,7
Auteur
Année
2008
Pages
101
N° de catalogue
V92515
ISBN (ebook)
9783638061865
ISBN (Livre)
9783638949590
Taille d'un fichier
973 KB
Langue
allemand
Mots clés
Anwendung, Content-Management-Systemen, Verwaltung, Strukturierung, Webseiten
Citation du texte
Arkadius Branczyk (Auteur), 2008, Anwendung von Content-Management-Systemen zur Verwaltung und Strukturierung barrierefreier Webseiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92515

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