Rechte und Pflichten des Kommanditisten einer KG


Seminar Paper, 2002

13 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Allgemeines
2.1 Die Kommanditgesellschaft (KG)
2.2 Gesetzliche Regelungen betreffend des Kommanditisten

3 Die Rechte des Kommanditisten
3.1 Das Wettbewerbsverbot des Kommanditisten
3.2 Das Wiederspruchsrecht des Kommanditisten
3.3 Das Informations- und Kontrollrecht des Kommanditisten
3.4 Das Recht auf Gewinnanteil des Kommanditisten
3.4.1. Gewinn und Verlust
3.4.2. Verteilung von Gewinn und Verlust

4 Die Pflichten des Kommanditisten
4.1 Die Beitragspflicht des Kommanditisten
4.2 Die Pflicht zur Verlustbeteiligung des Kommanditisten
4.3 Haftpflicht des Kommanditisten

5 Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Literaturverzeichnis

BÜCHER

- G. Groh, V. Schröer; Sicher zur Industriekauffrau zum Industriekaufmann, 37 Auflage, 2002

Internetrescherscheseiten

- http://www.gruenderleitfaden.de/recht/kg.htm

- http://www.tu-berlin.de/~ifrl&gr09.htm

- http://www.kanzlei.de/geskg.htm

- http://www.justiz.nrw.de/BS/RechtAbisZ/glossar/K/Kommanditist. html

- http://www.umweltfondsvergleich.de/fp/archiv/lexikon/haftung.shtml

1 Einleitung

In dieser Arbeit soll verdeutlicht werden, was es bedeutet als Kommanditist an einer KG beteiligt zu sein und welche Rechte und Pflichten dieses mit sich bringt. Die Kommanditgesellschaft als solches ist oft bei kleineren sowie bei Familienbetrieben weit verbreitet und hat sich somit als eine von mehreren Gesellschaftsarten etabliert. Es soll deshalb eine Transparenz und eine Übersicht geschaffen werden, die die Entscheidungsgründe für oder gar gegen eine solche Beteiligung aufzeigen sollen.

2 Allgemeines

2.1 Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG fällt unter die Rechtsform der Personengesellschaften die im Handelregister in Abteilung A registriert werden. Kennzeichnend für diese Gesellschaftsform ist es, dass sich mehrere die Rechte und Pflichten an dem Unternehmen teilen können, das Kapital von mehreren Personen aufgebracht wird, die Haftung und das Risiko verteilt werden und eine persönliche Haftung mindestens eines Inhabers im Vordergrund steht.[1] Nach dem § 161 HGB ist die KG eine vertragliche Vereinigung von zwei oder mehreren Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma, wobei den Gläubigern gegenüber mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär) und mindestens ein Teilhafter (Kommanditist) haftet. Der Komplementär haften für Gesellschafts-schulden wie der oder die Gesellschafter einer OHG, d.h. un-beschränkt, solidarisch und unmittelbar, wo hingegen die Komman-ditisten nur bis zur Höhe Ihrer Kapitaleinlage und somit einer beschränkten Haftung unterliegt.

Die Gründungsvoraussetzungen für eine Kommanditgesellschaft sind gleichzusetzen mit denen einer OHG. Die Firmierung muss den Firmenname, den Namen der Kommanditgesellschaft oder eine allgemeinverständliche Abkürzung enthalten.[2] Die gesetzliche Grundlage für die KG ist in den §§ 161-177a HGB geregelt.

2.2 Gesetzliche Regelungen betreffend des Kommanditisten

Die Rechtsstellung des Kommanditisten ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er von der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen sowie den Gesellschaftsgläubigern nur bis zur Höhe der Hafteinlage für die Schulden der Gesellschaft haftet. Seine persönliche Haftung erlischt durch Leistung der Hafteinlage.[3] Eine genauere Erläuterung hierzu folgt in den kommenden Artikeln.

Auf die beschränkte Vermögenseinlage des Kommanditisten , haben sich die ausdrücke „Haftsumme“ und „Hafteinlage“ eingebürgert, um sie von der im Innenverhältnis bestehenden Einlagenverpflichtung der Kommanditisten zu unterscheiden.

§ 162 HGB

Bei der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister müssen außer die in § 106 Abs. 2 vorgesehenen Angaben, die Bezeichnung der Kommanditisten und der Betrag ihrer Einlage vermerkt werden. Bei der Publikation, die im allgemeinen für alle Einträge in das Handelsregister gelten, wird jedoch nur die Anzahl der Kommanditisten bekannt gegeben. Die persönlichen Angaben wie Name, Stand und Wohnort werden nicht erwähnt. Diese Vorschriften finden auch im Falle des Eintrittes eines Kommanditisten in ein bestehenden Handelsgeschäft sowie bei Ausscheiden aus einer KG entsprechende Gültigkeit.

[...]


[1] Vgl. G. Groh, V. Schröer; Sicher zur Industriekauffrau zum Industriekaufmann, 37 Auflage, 2002, S. 108

[2] Vgl. www.gruenderleitfaden.de/recht/kg.htm

[3] Vgl. www.tu-berlin.de/~ifrl&gr09.htm

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Details

Title
Rechte und Pflichten des Kommanditisten einer KG
College
University of Applied Sciences Essen
Course
Unternehmensrecht
Author
Year
2002
Pages
13
Catalog Number
V9255
ISBN (eBook)
9783638160070
File size
506 KB
Language
German
Keywords
Rechte, Pflichten, Kommanditisten, Unternehmensrecht
Quote paper
Esra Bayrak (Author), 2002, Rechte und Pflichten des Kommanditisten einer KG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9255

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