Die Polizei im Umgang mit und gegen Ethnic Profiling

Eine Betrachtung der polizeilichen Fehlerkultur


Seminararbeit, 2020

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Polizeiliche Fehlerkultur
2.1 Fehlerbegriff
2.2 Polizeikultur
2.3 Fehlerkultur

3 Ethnic Profiling
3.1 Begriffsbestimmungen
3.2 Rechtliche Einordnung
3.3 Auswirkungen

4 Umgang mit Ethnic Profiling
4.1 Erklärungsansätze
4.2 Präventionsarbeit

5 Fazit

6 Literatur- und Quellenverzeichnis

1 Einleitung

Das Thema Rassismus ist spätestens seit dem Höhepunkt der sog. Flüchtlingskrise vor ein paar Jahren (wieder) aktueller denn je. Allein in Sachsen häuften sich in den letzten Jahren regelrecht die Vorwürfe des Rechtsextremismus in den polizeilichen Reihen. Und insbesondere seit der ,Nafri'-Debatte, die die Polizei NRW durch das fragwürdige Betiteln von nordafrikanischen Intensivtätern als ebensolche ,Nafris‘ nach den Vorfällen der Kölner Silvesternacht 2015/2016 auslöste, betrachtet die Be­völkerung (auch) die Polizei hier zu Lande und deren Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund mit Argusaugen. Verstärkt durch diese wachsende Sensibilität melden sich immer mehr der People of Color oder Schwarze Menschen - wie sich Personen, die gegenüber der Mehrheitsgesellschaft als ,nicht-weiß’ angesehen wer­den und sich infolgedessen täglichem Rassismus ausgesetzt fühlen1, selbst bezeich­nen - zu Wort und berichten von übermäßigen Kontrollen und Andersbehandlung durch die Polizei. Ein solches Fehlverhalten ist im fachlichen Sprachgebrauch als Racial - oder auch Ethnic Profiling bekannt. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird jedoch - anders als noch im Exposé dieser Arbeit angenommen - überwiegend mit dem Begriff des Ethnic Profiling gearbeitet, da die deutsche Fachliteratur den Begriff der ,Rasse‘ überwiegend als behaftet mit „völkischem Gedankengut der Nationalso- zialisten“2 bewertet und folglich als nicht wissenschaftlich genug ansieht.

Doch abgesehen davon, ob derartige - vorsichtig ausgedrückt - ,Vorwürfe‘ berechtigt sind oder einer überempfindlich gewordenen Wahrnehmung entspringen, gilt es in dieser Seminararbeit diesbezüglich die polizeiliche Fehlerkultur zu betrachten. Also wie die Polizei solche Situationen handhabt, welche präventiven Maßnahmen zur Verhütung von rassistischen Vorkommnissen im Polizeialltag getroffen werden und wie intensiv die Aufarbeitung und/oder Sanktion von beteiligten Beamt/innen solcher Fälle, in denen es durch Unachtsamkeit oder Torheit zu Ethnic Profiling kommen konnte, in der Praxis wirklich ausfällt.

2 Polizeiliche Fehlerkultur

2.1 Fehlerbegriff

Die Grundlage für eine jede Fehlerkultur ist zunächst das Vorhandensein von Fehlern innerhalb der betrachteten Gruppe. Doch was genau definiert einen Fehler? Kai Sei­densticker, Kriminaloberkommissar der Kriminalistisch-Kriminologischen For­schungsstelle des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (KKF NRW), be­schreibt den Fehlerbegriff wie folgt:

„Als Fehler kann man eine Entscheidung bezeichnen, die durch ein Subjekt nach Abwägung vorhandener Alternativen in interaktionalem oder prozessualem Kontext getroffen wurde und eine nicht-intendierte Abweichung von einer im jeweiligen Be­zugssystem gültigen Norm zur Folge hat, die ex post durch ein (nicht zwangsläufig anderes) Subjekt als unerwünscht bewertet wird.“3

Das Urteilen darüber, ob ein Handeln fehlerhaft war, obliegt folglich nicht immer dem Handelnden selber, sodass objektive und subjektive Urteile nicht selten ausein­ander gehen.4 Auch ist allgemein bekannt, dass die Umwelt von jedem Menschen anders wahrgenommen wird: „Zwischen unserer subjektiven Wahrnehmung und Realität besteht keine Übereinstimmung.“5

Die Polizei hat jeden Tag mit den ,Fehlern‘ der Bevölkerung zu arbeiten: Sie nimmt bspw. Unfälle durch Fehler im Fahrverhalten auf, stellt Täter, die Fehler durch Ver­stöße gegen Strafnormen begehen, und bewahrt Menschen durch die Verhütung von Straftaten davor Fehler zu machen. Doch wie sieht es in den eigenen Reihen aus? Innerhalb der Polizeiarbeit wird mit beinahe jedem Einsatz in Grundrechte der Be­völkerung eingegriffen und/oder der Schutz anderer Grundrechte bewahrt:

„[So] hat die Polizei eine zentrale Rolle dabei, die Ausübung der Grundrechte zu gewährleisten - z. B. wenn sie eine Versammlung schützt. So hat sich ein Rollenver­ständnis der [.] Polizei als bürgernahe Institution durchgesetzt, die sich an den Be­dürfnissen der Bürger orientiert und auf dem Schutz der Menschen- und Bürger­rechte basiert.“6

Diese Grundrechtseingriffe sind jedoch i. d. R. durch Gesetze oder abzuwendende Gefahren gerechtfertigt. Sobald ein Grundrechtseingriff unverhältnismäßig bzw. un­rechtmäßig wird, liegt also faktisch ein Fehler der handelnden Polizist/innen vor.

2.2 Polizeikultur

Um sich der polizeilichen Fehlerkultur, also dem Umgang der Polizei mit ihren Feh­lern zu nähern, muss zunächst ein Blick auf die allgemeine Polizeikultur geworfen werden: „Sie zeigt sich in jedem Auftritt von Polizisten, in der Art und Weise, wie sie mit dem Publikum umgehen und von ihm wahrgenommen werden.“7

Die nach außen gerichtete Polizeikultur, die durch Leitbilder, Organisationsmodelle und auch immer mehr ethische Ansätze geprägt ist, bildet den Rahmen für das rich­tungsweisende System. Die ebenfalls vorhandene Polizistenkultur, eher bekannt als sog. Cop Culture, die auch andersartige Denk- und Handlungsmuster beleuchtet, bil­det innerhalb der Polizeikultur eine Art alltagsorientierte Subkultur, die jedoch nicht per se deviant zur Polizeikultur ist.8 Laut Rafael Behr, Professor für Polizeiwissen­schaften mit dem Schwerpunkt der Kriminologie und Soziologie an der Akademie der Polizei Hamburg, ist Cop Culture ins polizeiliche Innere gerichtet:

„Cop Culture vermittelt zwischen innen und außen und stellt Sinndeutungen zur Verfügung, die das Leben an der Grenze zwischen der heilen Welt und der Welt des Verbrechens und der Gefahr ausdeuten. Polizisten halten die [...] Spannungen ihres Dienstes aus, weil sie sich als Verteidiger einer guten Ordnung sehen [...], die sich auf die Gemeinschaft bezieht, die innerhalb eines äußeren ,Systems‘ existiert.“9

Sie ist für die Kehrseite der Polizeiarbeit maßgebend und „dient in erster Linie der individuellen Identitätssicherung sowie der Herstellung einer kollektiven Identität“10, während die Polizeikultur an sich „gemeinsame [Hervorh. d. Verf.] Werthaltungen, Überzeugungen und Berufspraktiken [umfasst], die das Verhalten der Polizei beein- flussen.“11 Diese Verhaltensbeeinflussung und Identitätsverformung wird ausgelöst durch eine Art interaktiven Prozess der umgebenden kulturellen Normen:

„Dies wird bezeichnet als Sozialisation und definiert als ,Prozess durch den Indivi­duen im Umgang mit anderen Individuen, Gruppen und Organisationen sozial hand­lungsfähig werden, indem sie Normen und Werte der Gesellschaft kennen lernen und teilweise verinnerlichen und zentrale Rollen spielen lernen.‘ In der Instanz der tertiäre[n] Sozialisation, dem beruflichen Umfeld, werden also die Normen und Werte der polizeilichen Berufskultur vermittelt.“12

Bei der Cop Culture besteht dagegen die gewisse ,Gefahr‘ einer hohen Fehleranfäl­ligkeit durch die Ausprägung einer merklichen Diskrepanz zur Polizeikultur, was mit der Verletzung von Befugnissen und Kompetenzüberschreitungen einhergehen kann, die von den Probanden nicht mal zwangsläufig auch als solche empfunden werden müssen: „Die Ausweitung und Überschreitung von Befugnissen, kann hier als legiti­mes Mittel zur Aufgabenerfüllung (und somit nicht als Fehler) angesehen werden.“13

2.3 Fehlerkultur

Der für diese Arbeit am bedeutendste Bereich innerhalb der Polizeikultur ist jedoch die polizeiliche Fehlerkultur. Hier gilt es zu veranschaulichen, wie innerhalb der Po­lizei mit Fehlern umgegangen wird und welche Schlüsse aus ihnen gezogen werden. Zunächst steht fest, dass das jeweilige Fehlverhalten von der konkreten Sachlage der herrschenden Situation abhängt und gewissermaßen auf den Erfahrungen und der Lerngeschichte der Handelnden basiert.14 Die Arbeit der Polizei findet i. d. R. öffent­lich statt, weshalb Fehler verschärft wahrgenommen werden können und der Druck auf die Polizist/innen - auch verstärkt durch die herrschenden Techniken der Auf­zeichnung und Verbreitung - enorm zunimmt.15

Entscheidend ist an diesem Punkt, wie die jeweilige vorhandene Fehlerkultur ausge­richtet ist: Trifft der genannte Druck auf eine positive Fehlerkultur, so werden da­durch persönliche und fachliche Kompetenzen verstärkt, bei einer negativen Fehler­kultur können dagegen die Förderung von Strategien der Fehlerverschleierung und Abschottungstendenzen die Folge sein.16 Innerhalb der Polizei und unter Kollegen herrscht zunächst überwiegend eine besondere Art von Zusammenhalt, eine Art Eh­renkodex, welcher auch als Korpsgeist bezeichnet wird:

„Fehlverhalten einzelner Gruppenmitglieder wird durch gruppendynamische Pro­zesse [.] toleriert. Im Zweifel ist die Kohäsion und Akzeptanz in der Gruppe wichti­ger als eine Sanktion. Der besondere Zusammenhalt [...] kann die juristische Auf­arbeitung von Konflikten erschweren. Manchmal ist die Rede von einer ,Mauer des Schweigens4 [...] Details [werden] schlicht nicht mehr erinnert oder Aussagen durch Absprachen verzerrt.“17

Fehler werden also tunlichst im internen Rahmen gehalten, auch gerade weil sie - durch das enge Bündnis zur Politik und die beeinflussende Wirkung durch sie - zu beträchtlichen politischen Folgen führen und Karrieren ins Wanken bringen können.18 Falls jedoch ein polizeilicher Übergriff offiziell wird, so wird der Fall in Aus- und Fortbildung angesprochen, ausgewertet und die Probanden hinsichtlich des ,Bessermachens‘ belehrt und pädagogisiert.19 Paradoxerweise heißt es nach außen jedoch, dass „keine Fehler vorkommen ,dürfen‘ und daher faktisch auch nicht passie­ren würden.“20 Auch wird in offiziellen Äußerungen zumeist eine kritische Haltung gegenüber der Offenlegung von Fehlern vertreten und präventive Modelle (bspw. die Einführung von unabhängigen Kontrollinstanzen oder einer individuellen Kenn­zeichnungspflicht) werden meist deutlich abgelehnt - man sorge sich um das künstli­che Schüren von Misstrauen oder der Erzeugung eines Generalverdachts -, sodass sich eine deutliche Tendenz zur negativen Fehlerkultur erkennen lässt.21 Auch kön­nen die genannten Argumente gegen die Fehlerprävention schnell entkräftet werden:

„Der offene Umgang mit Fehlern und Fehlverhalten trägt nicht zu einer Steigerung des Misstrauens, sondern viel mehr zu einem gesteigerten Vertrauen in die Polizei bei, erteilt er doch bewusstem Fehlverhalten eine wahrnehmbare Absage. Darüber hinaus stützt ein solcher Umgang auch die Selbstwahrnehmung und Selbstwirksam­keit von sich regelkonform verhaltenden Polizistinnen und Polizisten und schützt diese sogar vor einem Generalverdacht.“22

Abgesehen davon bedeutet das Machen von Fehlern auch zumeist das Entstehen von Problemen, weshalb die polizeiliche Problembewältigung für die Fehlerkultur von erheblicher Bedeutung ist. Hierbei fällt auf, dass überwiegend „der Prozess, das Ver­fahren, das ,ordentliche Abarbeiten‘“ Priorität hat, also die Beantwortung der Frage, wie das Problem angegangen werden kann und nicht etwa, warum dieses Problem überhaupt zustande gekommen ist.23 Das wahre Problem liegt wohl darin, dass die Bevölkerung nur als ,das Gegenüber4 betrachtet wird, das Probleme macht und nicht auch faktisch Probleme hat.24

3 Ethnic Profiling

3.1 Begriffsbestimmungen

Für den Begriff des Ethnic bzw. Racial Profiling gibt es zahlreiche Definitionen, die sich allesamt in kleinen Details unterscheiden. So ist es bspw. mal „jedes polizeiliche Handeln auf Basis der [...] ethnischen Zugehörigkeit einer Person anstelle von Ver­halten oder anderen Merkmalen“25 oder mal als „Ungleichbehandlung durch die Po­lizei aufgrund von Zuschreibungen zu einer nationalen, regionalen oder ethnischen Herkunft“26 definiert. Am zutreffendsten empfinde ich persönlich jedoch die ausführ­liche Definition von Dr. Hendrik Cremer im Namen des Deutschen Instituts für Men­schenrechte:

„Unter ,Racial Profiling4 sind polizeiliche Maßnahmen wie Kontrollen, Überwa­chungen oder Ermittlungen zu verstehen, bei denen die Polizei den Fokus in unzu­lässigerweise auf phänotypische Merkmale wie Hautfarbe, Sprache, Religionszuge­hörigkeit, Staatsangehörigkeit oder - nationale oder ethnische - Herkunft der betrof­fenen Menschen richtet.“27

Auch arbeitet er heraus, dass es entscheidend ist, ob wirklich diskriminiert wird und nicht, ob die Polizist/innen aus einer rassistischen Grundhaltung heraus handeln oder sich der Ungleichbehandlung schlicht nicht bewusst sind.28 Nichtsdestotrotz werden rassistische Erfahrungsberichte entgegen dieser Auffassung „nicht selten als subjek­tive Überempfindlichkeiten oder übertriebene political correctness abgewehrt und entwertet4.“29 Doch unabhängig davon, warum es zur Anders- bzw. „Schlechterbe­handlung“ kam - im Endeffekt hat Ethnic Profiling immer negative Folgen30 - doch dazu mehr unter Ziffer 3.4.

Während Ethnic Profiling für die Bundesregierung erst existiert, wenn nur aufgrund des geschützten Grundrechts gehandelt wird (weite Definition), sind Amnesty Inter­national und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Mei­nung, dass es ausreicht, wenn die Hautfarbe oder ethnische Zugehörigkeit mindes­tens eins der für die getroffene polizeiliche Maßnahme entscheidenden Kriterien war (enge Definition).31 Die engere Eingrenzung des EGMR hat den Vorteil, dass nach­träglich keine weiteren Aspekte von gewieften Polizist/innen hinzugedichtet werden können und sowieso sollte bei der Verneinung der Frage, ob man eine Person ohne das Kriterium der ethnischen Zugehörigkeit - also im Sinne der philosophischen Conditio-sine-qua-non-Formel [spätlateinisch'. Bedingung, ohne die nicht] - genauso behandelt hätte, immer von Ethnic Profiling ausgegangen werden.32 Zudem stellt es ein Leichtes dar, zu behaupten, dass kein Ethnic Profiling in den Polizeibehörden existiere oder man so etwas kategorisch ablehne, wenn man der weiten Definition folgt, nach welcher - wie oben beschrieben - die ethnische Zugehörigkeit als einziger Grund für das polizeiliche Handelns zu Grunde liegen müsste.33

[...]


1 Vgl. Mut gegen rechte Gewalt - das Portal gegen Neonazis. People of Color. Verfügbar unter: https:// www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/service/lexikon/p/people-color [14.05.20]

2 Gottschlag, R. (2017). Die Eingriffsverwaltung und ,Ethnic Profiling1. Untersuchung der Polizeiar­beit im Spannungsfeld zwischen Berufserfahrung und Diskriminierungsverbot. Frankfurt: Verlag für Polizeiwissenschaft, S. 12. (künftig zitiert: Gottschlag, 2017)

3 Seidensticker, K. (2019). Fehlerkultur der Polizei. Die Wirkung von Organisationsstruktur und Männlichkeitskonstruktionen auf den Umgang mit Fehlern. SIAK-Journal - Zeitschrift für Polizeiwis­senschaft und polizeiliche Praxis (3), 78-91, zitiert S. 79. (künftig zitiert: Seidensticker, 2019)

4 Vgl. Seidensticker, 2019, S. 79.

5 Gottschlag, 2017, S. 40.

6 Scharlau, M. & Witt, P. M. (2019). Diskriminierende Personenkontrollen: Verbot von Racial Pro­filing - Theorie und Praxis. Deutsches Polizeiblatt für Aus- und Fortbildung, 2019 (3), 27-29, zitiert: S. 27. (künftig zitiert: Scharlau & Witt, 2019)

7 Behr, R. (2006). Polizeikultur. Routinen - Rituale - Reflexionen. Bausteine zu einer Theorie der Pra­xis der Polizei. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 17. (künftig zitiert: Behr, 2006)

8 Vgl. Seidensticker, 2019, S. 83.

9 Behr, 2006, S. 40.

10 Behr, R. (2017). „Racial“ oder „Social“ Profiling in der Polizeiarbeit? Eine organisationsstrukturelle Perspektive auf Diskriminierungsvorwürfe an die Polizei. In C. Kopke & W. Kühnel (Hrsg.). Demo­kratie, Freiheit und Sicherheit. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 255-272, zitiert S. 268. (künftig zitiert: Behr, 2017)

11 Gottschlag, 2017, S. 35.

12 ebd.

13 Seidensticker, 2019, S. 83.

14 Vgl. Seidensticker, 2019, S. 79 f.

15 Vgl. Seidensticker, 2019, S. 80.

16 Vgl. Seidensticker, 2019, S. 80.

17 Gottschlag, 2017, S. 38.

18 Vgl. Seidensticker, 2019, S. 81.

19 Vgl. Behr, 2017, S. 268.

20 Seidensticker, 2019, S. 80.

21 Vgl. ebd.

22 Seidensticker, 2019, S. 80 f.

23 Vgl. Behr, 2017, S. 265.

24 Vgl. Behr, 2017, S. 270.

25 Apfl, V M. (2018). Racial Profiling in Deutschland? Berlin: Internationaler Verlag der Wissenschaf­ten. S. 13. (künftig zitiert: Apfl, 2018)

26 Niechziol, F. (2019). Eine polizeiwissenschaftliche Standortbestimmung: Racial und Ethnic Pro­filing - Problemaufriss, Lösungsansätze und Empfehlungen für die polizeiliche Praxis. Deutsches Po­lizeiblatt für Aus- und Fortbildung, 2019 (3), 29-32, zitiert: S. 29. (künftig zitiert: Niechziol, 2019)

27 Cremer, H. (2019). Verbot rassistischer Diskriminierung: Methode des Racial Profiling ist grund- und menschenrechtswidrig. Deutsches Polizeiblatt für Aus- und Fortbildung, 2019 (3), 22-24, zitiert: S. 23. (künftig zitiert: Cremer, 2019)

28 Vgl. Cremer, 2019, S. 22.

29 Gottschlag, 2017, S. 10 f.

30 Vgl. Dieckmann, J. (2019). Ansatzpunkte und Gegenmaßnahmen: Deconstructing Racial Profiling - Wie ist es möglich, Routinen und Vorurteile zu durchbrechen? Deutsches Polizeiblatt für Aus- und Fortbildung, 2019 (3), 24-27, zitiert: S. 25. (künftig zitiert: Dieckmann, 2019)

31 Vgl. Scharlau & Witt, 2019, S. 27.

32 Vgl. ebd.

33 Vgl. Apfl, 2018, S. 15.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Polizei im Umgang mit und gegen Ethnic Profiling
Untertitel
Eine Betrachtung der polizeilichen Fehlerkultur
Veranstaltung
Fehlerkultur
Note
1,0
Autor
Jahr
2020
Seiten
19
Katalognummer
V925664
ISBN (eBook)
9783346252425
ISBN (Buch)
9783346252432
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fehlerkultur, Polizei, Ethnic Profiling, Racial Profiling
Arbeit zitieren
Lara Haupthoff (Autor:in), 2020, Die Polizei im Umgang mit und gegen Ethnic Profiling, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/925664

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Im eBook lesen
Titel: Die Polizei im Umgang mit und gegen Ethnic Profiling



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden