Die Staatstheorie von John Locke als Ausgangspunkt eines modernen Verfassungsstaates


Dossier / Travail, 2020

18 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Naturzustand

3. Die Staatstheorie von John Locke

4. Das Fazit

5. Literaturverzeichnis und Internetquellen

1. Einleitung

„ Locke erschien der einen, „ traditionalistischen “ Interpretationsrichtung als Anhänger der klassischen Politiktradition und Vertreter einer stoisch-christlichen Naturrechtsauffassung, während er sich der anderen, „progressistischen “ Interpretationsrichtung als Vertreter eines individualistisch-rationalistischen Naturrechts und Theoretiker der frühbürgerlichen Gesellschaft darstellte “ (Medick 1973: 67).

John Locke (1632-1704) gilt als Begründer eines gesellschaftlichen Ansatzes der vollkommenen Freiheit. Er sah den Schutz der Freiheitsrechte als die oberste Aufgabe der gesetzgebenden Macht. Sein freiheitliches Konzept war richtungsweisend für die Aufklärung und deren Vorstellungen von unveräußerlichen Menschen- und Bürgerrechten. Damit lässt sich Locke als Vordenker und Repräsentant des damals aufstrebenden Bürgertums beschreiben. Im Zeitalter der Aufklärung (1750-1800) war die bürgerliche Gesellschaftsschicht sehr stark an Handel, Handwerk und vor allem an technischem Fortschritt interessiert. Der englische Arzt und Staatsphilosoph John Locke war ein strikter Gegner aller Denkrichtungen, die den menschlichen Geist mit angeborenen und feststehenden Eigenschaften erklärten (vgl. Danzer/Rattner 2005: 71). Stattdessen bezogen sich seine politischen Schriften auf revolutionäres Gedankengut zu individuellen Bürgerrechten mit den drei Leitmotiven Freiheit, Leben, Eigentum. Außerdem hatten das Prinzip der Volkssouveränität sowie die Gewaltenteilung einen elementaren Stellenwert. Somit kann Locke auch als ein Wegbereiter des liberalen Rechtsstaates gelten (vgl. Rotermund 1976: 7).

In der Politikwissenschaft wird John Locke oftmals als der eigentliche „Vater der Menschenrechte“ herausgestellt (vgl. König 1994: 118).

Daraus ergibt sich die konkrete Fragestellung: Ist John Lockes liberale und aufgeklärte Staatskonzeption der Ausgangspunkt hin zu einer Entwicklung, die den Grund- und Menschenrechten in den Verfassungen moderner westlicher Demokratien eine überragende Bedeutung beimisst?

Diese Frage steht im thematischen Mittelpunkt der Arbeit. Um zu einem fundierten wissenschaftlichen Fazit zu gelangen, beschäftigt sie sich mit mehreren relevanten Teilthemen. Die Arbeit vergleicht die damalige Definition von Menschenrechten mit den Vorstellungen von ihnen im 21. Jahrhundert. Auf der Basis dieser Gegenüberstellung soll ermittelt werden, ob die Ideen von Locke tatsächlich politisch wegweisend für die Entwicklung der Menschenrechte bzw. die Entstehung des demokratischen Rechtsstaates waren. Weiterhin konzentriert sich die Arbeit auf etwaige Schwachstellen und konträre Meinungen, die seine Theorie von einem liberalen Menschen- und Weltbild unter Berücksichtigung heutiger Verhältnisse kritisch hinterfragen. Zum Schluss soll festgehalten werden, wie Locke mit seinen Überzeugungen ein liberales Weltbild geprägt und damit das Entstehen der revolutionären Verfassungen Frankreichs und der USA beeinflusst hat (vgl. Euchner 2001: 28).

Ich finde diesen Untersuchungsgegenstand deshalb interessant, weil ganz aktuell die Bedeutung von Menschenrechten und einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und Milieus sowie in vielfältiger Weise diskutiert wird. Diese beiden Grundwerte haben in demokratischen Staaten einen zeitlos hohen Stellenwert. Die exakte Bestimmung von Begriffen wie Recht und Freiheit führt in und zu jeder Zeit zu heftigen Kontroversen. Im Folgenden werden diese Begriffe aus dem Blickwinkel des 1689 veröffentlichten Standardwerks „Two Treatises of Government“ von John Locke untersucht. In den einzelnen Kapiteln widmet sich die Arbeit sowohl dem Naturzustand als auch dem Staatsvertrag nach Lockes Verständnis.

2. Der Naturzustand

Der Naturzustand ist für John Locke keinesfalls nur ein bloßes Gedankenexperiment, wie es z.B. bei Thomas Hobbes (1588-1679) der Fall ist. Vielmehr ist dieser Urzustand ein historisches, sich wiederholendes Szenario. „Im Naturzustand herrscht ein natürliches Gesetz, das jeden verpflichtet. Und die Vernunft, der dieses Gesetz entspricht, lehrt die Menschheit.dass niemand einem anderen... an seinem Leben und Besitz, seiner Gesundheit und Freiheit Schaden zufügen soll“ (Locke 1689: § 6). Damit betont Locke, dass der Mensch im Naturzustand durchaus friedlich leben kann und nicht grundsätzlich feindselig gestimmt ist. Seiner Ansicht nach handeln Menschen von Geburt an rational und unabhängig. Jedoch ist der natürliche Zustand ohne Regeln durch staatliche Institutionen eine potenzielle Gefahrenquelle, da der Eintritt in den Kriegszustand jederzeit möglich erscheint. In einem ersten Schritt charakterisiert er den Naturzustand als einen „Zustand, in welchem sich die Menschen von Natur aus befinden“ (Locke 2003: 4). Überdies bezeichnet er den Naturzustand als radikalen „Zustand der Gleichheit“, indem sich im Anfangs stadium die gesamte Menschheit befindet (vgl. Locke 2003: 5). Diese Art der menschlichen Gleichheit kann nur durch den Schöpfer (Gott) selbst aufgehoben werden. Hinsichtlich der Verbindung des Naturgesetzes mit Gott und der Vernunft bewegt sich Locke im traditionellen biblischen und konservativen Rahmen (vgl. Lohmann 2002: 197). Allerdings verdeutlicht John Locke, dass diese Gleichheit nicht gleichbedeutend mit der Verteilung übereinstimmender Intelligenz aller Menschen ist. Er behauptet sogar: „Es gibt (...) große Unterschiede im Verstand der Menschen, und ihre natürliche Veranlagung hat zwischen einigen Menschen einen so großen Unterschied in dieser Hinsicht gelegt, den Geschicklichkeit und Fleiß niemals aufwiegen können“ (Euchner 2001: 194). Jedoch argumentiert Locke gleichermaßen, dass Gott allen Menschen gemeinsam die Erde zu ihrem Unterhalt und ihrem Genuss gegeben hat (vgl. Locke 1689/2008: 215f.). Deswegen ist moralisch und juristisch eine Differenzierung in den Rechten der Menschen mit unterschiedlichem Bildungsniveau nicht gerechtfertigt. Locke plädierte dafür, dass bestimmte Rechte dem Individuum - im 17. Jahrhundert ausschließlich Männern von bürgerlichem und adeligem Stand vorbehalten - von Natur aus zustehen, weil sie schon im Naturzustand gültig waren. Das Naturrecht beansprucht die universale Gültigkeit der durch dieses Recht begründeten Werte und Normen, da die Natur des Menschen universal ist (vgl. Hamm 2003: 17). Das Recht auf Eigentum als Recht auf Leben, Freiheit und Besitz ist in der Vorstellung von Locke dem Menschen bereits im Naturzustand gegeben, weil es das Naturrecht darstellt (vgl. Yousefi 2013: 157). Die Freiheit ist auch im natürlichen Zustand Beschränkungen unterworfen. Die Menschen haben im Naturzustand die Freiheit zu tun, was sie innerhalb der Grenzen des Naturrechts für die Erhaltung der eigenen Person und ihrer Umwelt für richtig halten (vgl. Gornig 1988: 36). „Es ist ein Zustand vollkommener Freiheit, innerhalb der Grenzen des Gesetzes der Natur ihre Handlungen zu regeln und über ihren Besitz und ihre Persönlichkeit so zu verfügen, wie es ihnen am besten scheint, ohne dabei jemanden um Erlaubnis zu bitten oder vom Willen eines anderen abhängig zu sein “ (Ceming 2011: 127). Locke vertritt die These, dass der Mensch kein Mängelwesen ist. Vielmehr ist er an einem friedlichen Zusammenleben im gegenseitigen Wohlwollen interessiert (vgl. Kingreen 2003: 51). „Der gleiche Beweggrund hat die Menschen zu der Erkenntnis gebracht, daß es ihre Pflicht sei, die anderen ebenso sehr zu lieben wie sich selbst, denn sie sahen, daß gleiche Dinge auch notwendigerweise das gleiche Maß haben müssen (...) “ (Locke 2007: 13­14). Das Zitat verdeutlicht Lockes Auffassung, dass der Mensch eine tiefsitzende Sehnsucht nach einem harmonischen Miteinander in sich hat (vgl. Blanck-Wehde 1998: 3). In einer Mangelsituation könnte deshalb eine sich an Lockes Eigentumsbegriff orientierende, den Mangel gerecht verteilende Rechtsordnung zu einer drastischen Verringerung der Konflikthaftigkeit des Naturzustands führen (vgl. Münkler 2014: 103).

In Bezug auf Macht und Recht haben alle Menschen im natürlichen Zustand die gleiche Position, das heißt, dass keine soziale Rangordnung und demnach auch keine politische Herrschaft vorhanden ist (vgl. Locke 1689/2008: 201f.). Bei Locke geht die politische Herrschaft nicht vom Volke aus, sondern letztlich nur von Gott. Jede Herrschaft ist Ausdruck des göttlichen Willens. Im Naturzustand darf es keine Unterordnung oder Unterwerfung unter andere geben. Für alle Gesellschaftsmitglieder gelten die gleichen (Lebens-)Bedingun gen aufgrund des natürlichen Gesetzes. Hiermit richtet sich Locke gegen die damals häufig geltenden naturrechtlichen Rechtfertigungen von Hierarchien zwischen den Menschen und der Sklaverei (vgl. Celikates/Gosepath 2013: 61). In seine Ausführungen des „natürlichen Gesetzes“ fließen Voraussetzungen für die Begriffe „Grund- und Menschenrechte“ ein. Es wird deutlich, dass es sich dabei um die Grundlagen des modernen Rechtsstaates handelt (vgl. Braun 2006: 206-207). Somit war Locke der Vordenker für die Freiheit des Individuums im Staat und am Markt. Verfassung, Rechtsstaatlichkeit und die Repräsentation bürgerlicher Interessen sowie Freihandel und die Ausrichtung auf einen sozialen Liberalismus in der Massengesellschaft des Industriezeitalters sind die wichtigsten Ecksteine liberalen Denkens.1 2

Der Naturzustand ist eine analytische Methode, um den Grad der Vergesellschaftungsfähigkeit der Individuen ohne (staatliche) Ordnungsinstanzen aufzuzeigen. Lockes „status naturalis“ bringt zum Ausdruck, dass ohne staatliche Kontrolle keine Rechtssicherheit, die das Eigentum vor Übergriffen schützt, existieren kann (vgl. Held 2006: 53-54). Auch im Naturzustand sind die Menschen verpflichtet, das Naturgesetz zu befolgen; Verstöße dagegen werden geahndet (vgl. Kreimendahl/Sprute 2006: 205). Ansonsten sind die natürlichen Rechte des Menschen dem Staat übergeordnet, und jeder Mensch besitzt das Recht, seine natürlichen Rechte gegenüber dem Staat einzuklagen. Damit übernimmt der Naturzustand schon eine gewisse normative Funktion im vorgesellschaftlichen Zusammenleben. Letztendlich können die Naturrechte nicht durch staatliche Gesetze eingeschränkt oder limitiert werden. Diese Theorie wurde zu einem Meilenstein auf dem Weg zu einer späteren Konstitution von Bürger- und Menschenrechten. So begannen die ersten amerikanischen Menschenrechtskataloge mit der Präambel: „Alle Menschen sind von Natur aus frei und unabhängig und besitzen gewisse angeborene Rechte“ (vgl. Hinkmann 1996: 30). Damit greifen sie maßgeblich auf das politische und juristische Gedankengut von John Locke zurück. Für ihn ist eine Regierung, die die natürlichen Rechte der Menschen weder respektiert noch schützt, nicht legitim. Deswegen war Locke strikt gegen den Absolutismus als Herrschaftsform (im Gegensatz zu Hobbes). Nach seiner Auffassung muss die Macht einer Regierung definitiv begrenzt sein. Politische Macht bestimmt er als das Recht, Gesetze mit Todesstrafe erlassen zu dürfen. Der Herrscher darf aber keineswegs die Freiheit haben, „in eigener Sache sein Richter zu sein“, wie es im Absolutismus der Fall ist. Der Naturzustand ist dem (etwaigen) Absolutismus vorzuziehen, weil sich der Mensch in ihm nicht einem ungerechten Urteil fügen muss. In einem absolutistischen Staat ist er dagegen gezwungen, dem übermächtigen „Richter in eigener Sache“, dem Souverän, gehorchen zu müssen (vgl. Ludwig/Rehm 2012: 95). Nach Locke ist es dort durchaus einem Kriegszustand gleich, wo es ungerechte Gewaltanwendung gibt (vgl. Thiel 2000: 99).

Das Leitbild der Menschenrechte sind klar definierte unveräußerliche Rechte, die ein jeder Mensch qua menschlicher Existenz besitzt und deren Bewahrung bzw. Schutz in einem Herrschaftsverhältnis gewährleistet werden muss. Erst dadurch ist eine Herrschaftsbeziehung als legitim anzuerkennen. Die Erläuterung der Menschenrechte in Lockes Konzept kann sozusagen als „Letztbegründung“ verstanden werden. Wer sie akzeptiert, muss die notwendige Gültigkeit der Menschenrechte akzeptieren (vgl. Probst 2006: 31).

Gemeinhin gilt heute in der Philosophie und Politikwissenschaft Lockes Buch „Two Treatises of Government“ als Hauptschrift des Anti-Absolutismus. Es war das Grundlagenwerk der Aufklärung. Im Mittelpunkt der Lockeschen Staatstheorien steht durchweg die Selbstständigkeit der Menschen (vgl. Höffe 2008: 312). Ihnen wird das Verdienst zugeschrieben, bahnbrechend für die europäische Aufklärung gewesen zu sein. Mit seinem politischen Hauptwerk hatte er die Intention, Hobbes ‘ „Leviathan“ zu widerlegen. Der Modellmensch handelt lebenserhaltend, nutzenmaximierend und eigentumsakkumulierend. Um das Ziel einer dauerhaft friedvollen Gesellschaft zu erreichen, geht der Mensch freiwillig einen Gesellschaftsvertrag ein. Locke verfolgt auf ganzer Linie eine liberalistische Eigentumstheorie (vgl. Schweizer 2009: 30-31). Das Grundprinzip der modernen rechtstaatlichen (liberalen) Verfassungen heißt Misstrauen, insbesondere gegenüber den Machthabern (vgl. Zippelius 2003: 121). Locke lehrt die Beschränkung staatlicher Gewalt durch Recht, Gesetz und Legitimationspflicht. Mit „Zwei Abhandlungen zur Regierung“ schafft er die Basis für eine weltlich legitimierte Staatsverfassung (vgl. Schmidt 2010: 58). Hauptaufgabe des Staates ist es, Leib, Leben und Eigentum des einzelnen Bürgers vor Übergriffen zu schützen. In dieser Hinsicht gilt Locke als Ahnherr des liberalen demokratischen VerfassungsStaates und hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Realisierung von Freiheit erst eine Erziehung zur Freiheit voraussetzt (vgl. Roca 2017: 14). Im Übrigen verlässt sich Locke gewissermaßen auf ein Moralgesetz, welches göttlichen Ursprungs ist und eine vernünftige Koexistenz der Menschen im Naturzustand ohne irdisches Oberhaupt grundsätzlich erlaubt, weil Gott die Menschen mit den geistigen Kräften ausstattet, die Gesetze der Natur zu erkennen. „Jeder Mensch strebt von Natur aus seinen Vorteil an und hat auch ein Recht dazu, wenn er gewisse Gesetze der Moral beachtet “ (vgl. Black 2010: 50). Dennoch ist der Mensch nicht unbedingt ein egoistisches oder brutales Wesen, sondern ein ethisches Subjekt, das bei der Verfolgung seiner Glückseligkeit moralisch handeln wird. Nur sein Recht als moralischer Mensch darf er notfalls mit Gewalt durchsetzen (vgl. Jacoby 2002: 123). Im Unterschied zu Thomas Hobbes besteht nach Locke bereits im Naturzustand das Recht auf Selbstverteidigung bzw. auch das Recht, andere zu bestrafen (vgl. von Leyden 1956: 23-25). Für Locke ist „der Mensch von Natur aus ein staatsbildendes Lebewesen“ (Hoerster 2004: 49).

John Locke hat aber auch einige wichtige Elemente seiner politischen Philosophie von Hobbes übernommen. Insbesondere die Idee vom Naturzustand und vom Vertragsmodell hat Locke von Hobbes aufgegriffen und überarbeitet. Doch Freiheit im Naturzustand manifestiert sich bei Locke von vornherein nicht als isolierte Willensfreiheit, sondern als gesellschaftliche Handlungsfreiheit (vgl. Röhrich 2013: 37). In deutlichem Widerspruch zu dem Absolutisten Thomas Hobbes verhalten sich die Menschen bei Locke stets vernünftig und tolerant. Lockes Politik verfolgt das Ziel, die Macht des Staates zu beschränken. Den Bürgern sollte keinesfalls vorgeschrieben werden, was sie denken oder glauben müssen. Handlungsfreiheit statt Bevormundung hatte für ihn oberste Priorität. Tun zu können, was man eigenständig will, so 3 lange dadurch nicht die Rechte eines anderen verletzt werden, sollte als Grundsatz gelten. Die Bürger bilden aus Gründen der Vernunft politische Instanzen (wie den Staat), in die sie, induktiv ausgehend von der Natur der vielen menschlichen Einzelwesen, vernunftbasierte Regeln und nützliche gesellschaftliche Zusammenhänge implementieren.3 4

Wenngleich Locke zahlreiche formale wissenschaftliche Rahmenbedingungen von Hobbes übernommen hat, so hat er doch viele inhaltliche Sachverhalte komplett anders verstanden. Dies gilt insbesondere insofern, was seine Analyse hinsichtlich der menschlichen Ausgangssituation im Naturzustand und seine Lösungen für einen Herrschaftsvertrag anbelangt (vgl. Böttger 2014: 75). Thomas Hobbes erklärt den Naturzustand schematisch zum latenten Kriegszustand. Auch Locke sieht ähnlich wie Hobbes ein dem Menschen angeborenes Vorteilsstreben. Aber sein Naturzustand unterscheidet sich dadurch, dass in ihm eine relative soziale Stabilität vorhanden ist. Locke ist der festen Überzeugung, dass bereits im Naturzustand ein natürliches Recht verankert ist, Regelverletzungen zu sanktionieren (vgl. Kreimendahl/Wolf 2006: 223). Allerdings ist der Mensch kein perfektes Wesen, so dass aus dieser Quasirichterposition jedes Einzelnen ein kriegsähnlicher Zustand entstehen kann, der die Herrschaftslosigkeit im Naturzustand destabilisieren würde (vgl. Euchner 1996: 84). „Sein Ziel ist die Rechtsgebundenheit des Staates. Der Mensch soll nicht dem von Gott eingesetzten Souverän nach Gutdünken unterworfen sein, sondern einer nicht willkürlichen natürlichen Gesetzlichkeit. Der Bürger beansprucht Autonomie. Ihm kommen von Natur aus Grundrechte zu, mit denen er staatliche Eingriffe abwehren kann. Grundrechte sind die im politischen Kampf errungenen Freiheitsrechte. Wichtigste Grundrechte sind die Freiheit der Person, die Garantie des Privateigentums“ (Nohlen/Schultze 2005: 834).

Der klassische politische Liberalismus nach John Locke steht für eine universalistische Begründung einer vorstaatlichen universellen „Gleichheit der Freiheit“ und der sie schützenden Menschenrechte. Diese entwickelt sich mit der Einführung eines modernen, aufgeklärten Staates durch den demokratisch-liberalen Gründungsakt eines Gesellschaftsvertrags zwischen allen Bürgern zur Konstitution gleicher Bürgerrechte. Sie gelten für alle Personen und bestimmen Sinn, Zweck und Grenze staatlicher Herrschaft (vgl. Meyer 2005: 31). Die Grundlage hierfür legte das Zeitalter der Aufklärung. Die aufklärerischen Gedanken sowie die Entwicklung liberaler Bewegungen stammen aus England. Hier war der Absolutismus nicht erfolgreich, sondern zum Scheitern verurteilt (vgl. Luchtenberg 1966: 14).

2. Die Staatstheorie von John Locke

Locke verfasste seine Schriften vor dem Hintergrund der Spannungen zwischen Parlament und Krone, die sich mit den absoluten Rechten des Königs einerseits im Gegensatz zu den Anliegen des Bürgertums auf Regierungsteilhabe andererseits ergaben. Er argumentierte, warum die Macht des Herrschers zwingend limitiert sein sollte.5 Locke führt in seinen Werken das politische Selbstverständnis des Bürgertums neben der feudal-absolutistischen Krone ein. In seiner Staatstheorie spricht Locke von einem Naturrecht, das „nur in der Seele der Menschen zu finden ist“ (Zippelius 2003: 117). Die Gesellschaft tritt dem Staat als „civil society“, also als eine politisch berechtigte Bürgerschaft gegenüber (vgl. Löffler 2011: 225). Insbesondere betont John Locke den Schutz des Individuums vor allmächtigen staatlichen Institutionen (vgl. Schuhmann 2011: 259).

Die Theorie des Gesellschaftsvertrages (Vertragstheorie) ist eine Konsenstheorie in strengster Form. Sie verlangt Zustimmung von allen Beteiligten, mithin sowohl vom Herrscher als auch vom Volk (vgl. Höffe 2001: 63). Das erste und grundlegende positive Gesetz aller Staaten ist die Begründung der legislativen Gewalt. Diese ist die höchste Gewalt des Staates und liegt „geheiligt und unabänderlich in den Händen, in welche die Gemeinschaft sie einmal gelegt hat“ (Euchner 1998: 283).

[...]


1 Einzusehen auf<https://www.faz.net/aktuell/politik/politische-buecher/liberalismus-parteinaehe-mindert- sehschaerfe-14356963.html

2 Einzusehen auf <https://www.netzwerk-menschenrechte.de/menschenrechte-im-zeichen-der-aufklaerung- 1210/

3 Einzusehen auf<https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/161371/liberalismus

4 Einzusehen auf <https://www.naturphilosophie.org/naturzustand/

5 Einzusehen auf <https://www.aufklaerung21.de/aufklaerung/vordenker-der-aufklaerung-15-17- jahrhundert/john-locke-1632-1704/

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Die Staatstheorie von John Locke als Ausgangspunkt eines modernen Verfassungsstaates
Université
RWTH Aachen University  (Politisches Institut)
Note
1,7
Auteur
Année
2020
Pages
18
N° de catalogue
V925785
ISBN (ebook)
9783346253637
ISBN (Livre)
9783346253644
Langue
allemand
Mots clés
staatstheorie, john, locke, ausgangspunkt, verfassungsstaates
Citation du texte
Julia Engels (Auteur), 2020, Die Staatstheorie von John Locke als Ausgangspunkt eines modernen Verfassungsstaates, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/925785

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