Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde auch die Einführung einer Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen vom Bundestag beschlossen. Obwohl die Änderungen bereits in den für 2008 gültigen Steuergesetzen veröffentlicht wurden, gelten die Regelungen zur Abgeltungsteuer erst ab dem 01.01.2009. Das Konzept der Abgeltungsteuer beruht auf einem Steuerabzug an der Quelle. Dies bedeutet, dass inländische Schuldner oder Zahlstellen (z.B. Banken) bei der Auszahlung von Kapitalerträgen dazu verpflichtet sind, grundsätzlich die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % einzubehalten und abzuführen. Damit soll die gesamte Steuerschuld aus Kapitalerträgen abgegolten sein. Dies ist jedoch nicht so einfach, wie es klingt. Zudem gibt es zahlreiche Übergangsregelungen, die für verschiedene Kapitalanlagen, die noch bis ende 2008 durchgeführt werden, gelten. In Kenntnis dieser Ausnahmen und Übergangsregelungen ergeben sich bei verständigem Lesen Gestaltungsmöglichkeiten, die über den 01.01.2009 hinaus wirken. Die Zusammenstellung, die für Kapitaleinkünfte im Privatvermögen erstellt wurde, soll etwas Licht in den Steuerdschungel bringen. Die maßgeblichen neuen Paragrafen des Einkommenssteuergesetzes sind als Anhang abgedruckt.
Inhaltsverzeichnis
- Inhalt
- Abkürzungsverzeichnis
- Vorwort
- Rechtliche Grundlage zur Einführung der Abgeltungsteuer
- Einführung einer Abgeltungsteuer zum 01.01.2009
- Konzept der Abgeltungsteuer
- Anwendungsbereich
- Welche Kapitalerträge fallen unter die Anwendung der Abgeltungsteuer
- Dividenden
- Veräußerungen von Kapitalanlagen
- Veräußerungen von Wertpapieren, Termingeschäften, stillen Beteiligungen etc. (ohne Finanzinnovationen)
- Veräußerungen von Finanzinnovationen
- Erträge aus Zertifikaten
- Kapitalversicherungen (Auszahlung im Erlebensfall oder Rückkauf)
- Stillhalterprämien
- Ausländische Kapitaleinkünfte
- Ausländische Mieterträge aus offenen Immobilienfonds
- Alphabetische Begriffserläuterungen
- Abgeltungsteuer
- Freistellungsaufträge für natürliche Personen
- Halbeinkünfteverfahren
- Kapitalertragsteuer
- Kirchensteuer
- Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen
- Quellensteuer
- Sparer-Freibetrag
- Sparer-Pauschbetrag
- Spekulationsfrist
- Steuern
- Steuersatz
- Veräußerungsgewinne
- Veranlagungspflicht
- Veranlagungswahlrecht
- Verlustverrechnungsverbot
- Werbungskostenabzug
- Zinsabschlagsteuer
- Welche Fragen ergeben sich im Zusammenhang mit der Steueränderung
- Ab wann ist die Abgeltungsteuer anzuwenden?
- Veräußerungen von Wertpapieren, Termingeschäften, stillen Beteiligungen etc. (ohne Finanzinnovationen)
- Veräußerungen von Finanzinnovationen
- Erträge aus Zertifikaten
- Bleiben der Sparer-Freibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag weiter bestehen?
- Gelten die Freistellungsaufträge weiter?
- Muss eine neue NV-Bescheinigung beantragt werden?
- Was ist, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt?
- Wie werden meine Kapitalerträge versteuert, wenn ich sie in der Steuererklärung angebe?
- Kann es vorkommen, dass zu viel Kapitalertragsteuer einbehalten wurde?
- Muss Abgeltungsteuer auch für ein Privatdarlehen abgeführt werden?
- Gilt die Abgeltungswirkung auch für ein betriebliches Bankkonto eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft?
- Sind bei der Veräußerungen von Kapitalanlagen Besonderheiten zu beachten?
- Veräußerung von Investmentanteilen
- Betrifft die Abgeltungssteuer auch Termingeschäfte?
- Veräußerung von Renten-/Kapitalversicherungen im Privatvermögen
- Vollrisikozertifikate
- Sparpläne
- Können Verluste aus Kapitaleinnahmen mit Gewinnen anderer Einkunftsarten verrechnet werden?
- Gehen Verlustvorträge aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Einführung der Abgeltungsteuer verloren?
- Werden Verluste erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt?
- Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen?
- Ist im Rahmen der Abgeltungsteuer ein Werbungskostenabzug vorgesehen?
- Gibt es Ausnahmen für das Werbungskostenabzugsverbot?
- Welche Erträge fallen zukünftig noch unter die Besteuerung von § 23 EStG?
- Gibt es Ausnahmen von der abgeltenden Kapitalertragsteuer?
- Was ist mit Kapitalerträgen, die nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen?
- Wie ist ausländische Quellensteuer zukünftig zu behandeln?
- Unterliegen Kapitalerträge der Kirchensteuerpflicht?
- Ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge als Sonderausgabe abzugsfähig?
- Fazit
- Anhang
- Auszug aus dem Einkommensteuer-Gesetz - EStG
- § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 52a Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
- Einführung und rechtliche Grundlage der Abgeltungsteuer
- Anwendungsbereich und Ausnahmen der Abgeltungsteuer
- Wichtige Änderungen im Zusammenhang mit dem Besteuerungswechsel
- Bedeutung von Freistellungsaufträgen und Sparer-Freibetrag
- Steuerschuld und -abzug bei Kapitalerträgen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Kompendium bietet eine umfassende Darstellung der Abgeltungsteuer, die ab dem 01.01.2009 für Zinseinnahmen und Kapitalerträge im Privatvermögen gilt. Das Werk erläutert die rechtlichen Grundlagen, das Konzept der Abgeltungsteuer, ihren Anwendungsbereich und die wichtigsten Änderungen im Zusammenhang mit dem Besteuerungswechsel.
Zusammenfassung der Kapitel
Die ersten Kapitel des Kompendiums erläutern die rechtlichen Grundlagen und das Konzept der Abgeltungsteuer. Der Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer wird im Detail beleuchtet, wobei verschiedene Kapitalerträge und ihre Behandlung im Rahmen der neuen Besteuerung behandelt werden.
Der Fokus liegt anschließend auf den wichtigen Änderungen, die sich durch die Einführung der Abgeltungsteuer ergeben. Die Kapitel befassen sich mit Fragen zu Freistellungsaufträgen, Sparer-Freibetrag und der Berechnung der Steuerschuld.
Die weiteren Kapitel befassen sich mit der Behandlung von Kapitalerträgen im Zusammenhang mit verschiedenen Anlagen und Finanzprodukten, wie zum Beispiel Investmentanteilen, Termingeschäften und Kapitalversicherungen. Die Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf Verluste und Werbungskosten werden ebenfalls diskutiert.
Schlüsselwörter
Abgeltungsteuer, Kapitalerträge, Zinseinnahmen, Kapitalvermögen, Veräußerungsgewinne, Freistellungsauftrag, Sparer-Freibetrag, Steuerschuld, Steuersatz, Kirchensteuer, Einkommensteuer-Gesetz, § 20 EStG, § 32d EStG, § 52a EStG, Besteuerungswechsel.
- Citation du texte
- Dipl.-Betriebswirt(FH), Dipl.-Verwaltungswirt Udo Rosowski (Auteur), 2008, Kompendium zur Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92605