Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde auch die Einführung einer Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen vom Bundestag beschlossen. Obwohl die Änderungen bereits in den für 2008 gültigen Steuergesetzen veröffentlicht wurden, gelten die Regelungen zur Abgeltungsteuer erst ab dem 01.01.2009. Das Konzept der Abgeltungsteuer beruht auf einem Steuerabzug an der Quelle. Dies bedeutet, dass inländische Schuldner oder Zahlstellen (z.B. Banken) bei der Auszahlung von Kapitalerträgen dazu verpflichtet sind, grundsätzlich die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % einzubehalten und abzuführen. Damit soll die gesamte Steuerschuld aus Kapitalerträgen abgegolten sein. Dies ist jedoch nicht so einfach, wie es klingt. Zudem gibt es zahlreiche Übergangsregelungen, die für verschiedene Kapitalanlagen, die noch bis ende 2008 durchgeführt werden, gelten. In Kenntnis dieser Ausnahmen und Übergangsregelungen ergeben sich bei verständigem Lesen Gestaltungsmöglichkeiten, die über den 01.01.2009 hinaus wirken. Die Zusammenstellung, die für Kapitaleinkünfte im Privatvermögen erstellt wurde, soll etwas Licht in den Steuerdschungel bringen. Die maßgeblichen neuen Paragrafen des Einkommenssteuergesetzes sind als Anhang abgedruckt.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Rechtliche Grundlage zur Einführung der Abgeltungsteuer
Einführung einer Abgeltungsteuer zum 01.01.2009
Konzept der Abgeltungsteuer
Anwendungsbereich
Welche Kapitalerträge fallen unter die Anwendung der Abgeltungsteuer
Dividenden
Veräußerungen von Kapitalanlagen
Veräußerungen von Wertpapieren, Termingeschäften, stillen Beteiligungen etc. (ohne Finanzinnovationen)
Veräußerungen von Finanzinnovationen
Erträge aus Zertifikaten
Kapitalversicherungen (Auszahlung im Erlebensfall oder Rückkauf)
Stillhalterprämien
Ausländische Kapitaleinkünfte
Ausländische Mieterträge aus offenen Immobilienfonds
Alphabetische Begriffserläuterungen
Abgeltungsteuer
Freistellungsaufträge für natürliche Personen
Halbeinkünfteverfahren
Kapitalertragsteuer
Kirchensteuer
Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen
Quellensteuer
Sparer-Freibetrag
Sparer-Pauschbetrag
Spekulationsfrist
Steuern
Steuersatz
Veräußerungsgewinne
Veranlagungspflicht
Veranlagungswahlrecht
Verlustverrechnungsverbot
Werbungskostenabzug
Zinsabschlagsteuer
Welche Fragen ergeben sich im Zusammenhang mit der Steueränderung
Ab wann ist die Abgeltungsteuer anzuwenden?
Veräußerungen von Wertpapieren, Termingeschäften, stillen Beteiligungen etc. (ohne Finanzinnovationen)
Veräußerungen von Finanzinnovationen
Erträge aus Zertifikaten
Bleiben der Sparer-Freibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag weiter bestehen?
Gelten die Freistellungsaufträge weiter?
Muss eine neue NV-Bescheinigung beantragt werden?
Was ist, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt?
Wie werden meine Kapitalerträge versteuert, wenn ich sie in der Steuererklärung angebe?
Kann es vorkommen, dass zu viel Kapitalertragsteuer einbehalten wurde?
Muss Abgeltungsteuer auch für ein Privatdarlehen abgeführt werden?
Gilt die Abgeltungswirkung auch für ein betriebliches Bankkonto eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft?
Sind bei der Veräußerungen von Kapitalanlagen Besonderheiten zu beachten?
Veräußerung von Investmentanteilen
Betrifft die Abgeltungssteuer auch Termingeschäfte?
Veräußerung von Renten-/Kapitalversicherungen im Privatvermögen
Vollrisikozertifikate
Sparpläne
Können Verluste aus Kapitaleinnahmen mit Gewinnen anderer Einkunftsarten verrechnet werden?
Gehen Verlustvorträge aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Einführung der Abgeltungsteuer verloren?
Werden Verluste erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt?
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen?
Ist im Rahmen der Abgeltungsteuer ein Werbungskostenabzug vorgesehen?
Gibt es Ausnahmen für das Werbungskostenabzugsverbot?
Welche Erträge fallen zukünftig noch unter die Besteuerung von § 23 EStG?
Gibt es Ausnahmen von der abgeltenden Kapitalertragsteuer?
Was ist mit Kapitalerträgen, die nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen?
Wie ist ausländische Quellensteuer zukünftig zu behandeln?
Unterliegen Kapitalerträge der Kirchensteuerpflicht?
Ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge als Sonderausgabe abzugsfähig?
Fazit
Anhang
Auszug aus dem Einkommensteuer-Gesetz - EStG
§ 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen
§ 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
§ 52a Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Zielsetzung & Themen der Publikation
Dieses Kompendium zielt darauf ab, dem steuerlichen Normalbürger einen verständlichen Überblick über die durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ausgelösten Änderungen bei der Besteuerung von Zinseinnahmen und Kapitalerträgen im Privatvermögen ab dem 01.01.2009 zu geben und die neuen verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen zu erläutern.
- Konzept und Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer
- Besteuerung von Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen
- Regelungen zu Sparer-Pauschbetrag und Werbungskostenabzug
- Verlustverrechnungsmöglichkeiten und Bestandsschutzregelungen
Auszug aus dem Buch
Konzept der Abgeltungsteuer
Das Konzept der Abgeltungsteuer beruht auf einem Steuerabzug an der Quelle. Dies bedeutet, dass inländische Schuldner oder Zahlstellen (z.B. Banken) bei der Auszahlung von Kapitalerträgen dazu verpflichtet sind, grundsätzlich die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % einzubehalten und an den Fiskus abzuführen.
Damit ist die Einkommensteuer für diese Kapitalerträge vollständig abgegolten und eine Veranlagungspflicht entfällt.
Der Gesetzgeber hat jedoch direkt wieder einen Ausnahmetatbestand zugelassen: dem Steuerpflichtigen wird ein Wahlrecht eingestanden, die Kapitalerträge mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern, wenn dieser günstiger ist.
Zusammenfassung der Kapitel
Rechtliche Grundlage zur Einführung der Abgeltungsteuer: Erläutert die historischen und gesetzgeberischen Beweggründe für die steuerlichen Reformen und das Streben nach einer umfassenden Erfassung von Kapitalerträgen.
Einführung einer Abgeltungsteuer zum 01.01.2009: Stellt das Grundkonzept der pauschalen Besteuerung von Kapitalerträgen sowie das Wahlrecht zur individuellen Versteuerung dar.
Welche Kapitalerträge fallen unter die Anwendung der Abgeltungsteuer: Detailliert die verschiedenen Einkunftsarten wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne, die nunmehr unter das neue Steuersystem fallen.
Alphabetische Begriffserläuterungen: Bietet ein Nachschlagewerk für steuerliche Fachbegriffe im Kontext der Abgeltungsteuer, von Freistellungsaufträgen bis hin zum Werbungskostenabzugsverbot.
Welche Fragen ergeben sich im Zusammenhang mit der Steueränderung: Beantwortet spezifische Anwendungsfragen und Fallkonstellationen, die durch den Systemwechsel aufgeworfen werden.
Fazit: Reflektiert kritisch über die Auswirkungen der Reform hinsichtlich der angestrebten Steuervereinfachung und der tatsächlichen Komplexität durch zahlreiche Ausnahmen.
Schlüsselwörter
Abgeltungsteuer, Kapitalertragsteuer, Kapitalvermögen, Zinseinnahmen, Dividenden, Veräußerungsgewinne, Sparer-Pauschbetrag, Quellensteuer, Finanzinnovationen, Depot, Steuererklärung, Einkommensteuergesetz, Besteuerungswechsel, Verlustverrechnung, Kirchensteuer
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in diesem Kompendium im Kern?
Es bietet eine Zusammenstellung der Änderungen im Steuerrecht für Zinseinnahmen und Kapitalerträge im Privatvermögen, die durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ab dem 01.01.2009 in Kraft getreten sind.
Welche Themenfelder werden primär abgedeckt?
Die Publikation behandelt das Konzept der Abgeltungsteuer, die Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen, Regelungen zu Freibeträgen sowie die Behandlung von Verlusten und Werbungskosten.
Was ist das zentrale Ziel dieser Ausarbeitung?
Das Ziel ist es, steuerliche Änderungen für den Normalbürger transparent zu machen und die neue verfahrensrechtliche Rechtslage nach der Einführung der Abgeltungsteuer unter Einbeziehung der neu geltenden Vorschriften zu erläutern.
Welche wissenschaftliche oder methodische Herangehensweise wurde gewählt?
Der Autor wählte einen systematischen Ansatz, der mit einer alphabetischen Begriffsliste beginnt und durch einen umfangreichen Fragenkatalog zu steuerlichen Sachverhalten ergänzt wird, um Verweise und Redundanzen zu minimieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der betroffenen Kapitalerträge, alphabetisch geordnete Begriffsdefinitionen sowie die Beantwortung praxisnaher Fragen zu Übergangsvorschriften und spezifischen Anwendungsfällen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Abgeltungsteuer, Kapitalertragsteuer, Sparer-Pauschbetrag, Veräußerungsgewinne und das EStG.
Was bedeutet das neue Konzept der Abgeltungsteuer für den Sparer?
Kapitalerträge werden nun grundsätzlich pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an der Quelle besteuert, was die Einkommensteuer für diese Erträge grundsätzlich abgilt.
Gibt es Ausnahmen vom Werbungskostenabzugsverbot?
Ja, in spezifischen Fallkonstellationen, etwa bei bestimmten Darlehensvereinbarungen zwischen nahe stehenden Personen oder Back-to-Back-Finanzierungen, bleibt ein Werbungskostenabzug in der Einkommensteuerveranlagung möglich.
Muss ich bei einem Bankwechsel oder Änderungen der persönlichen Verhältnisse meine Freistellungsaufträge anpassen?
Bisher erteilte Freistellungsaufträge behalten ihre Gültigkeit, solange keine anderen Weisungen erteilt werden; eine Überprüfung ist jedoch ratsam, wenn sich das Freistellungsvolumen auf mehrere Institute verteilen soll.
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- Dipl.-Betriebswirt(FH), Dipl.-Verwaltungswirt Udo Rosowski (Author), 2008, Kompendium zur Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92605