Das Rechnungswesen öffentlicher Verwaltungen befindet sich weltweit in einem Veränderungsprozess. In Deutschland wird eine grundlegende Reform des Haushalts- und Rechnungswesens der öffentlichen Verwaltung vorangetrieben. Den zentralen Bestand der Reform bildet die Einführung der kaufmännischen doppelten Buchführung. Hintergrund dieser Entwicklung ist die Unzufriedenheit mit dem bisher verwendeten kameralistischen Rechnungswesen und die Überlegung, ob die bestehenden Defizite mit Hilfe der kaufmännischen doppelten Buchführung überwunden werden können. Immer mehr Gebietskörperschaften entscheiden sich für die konsequente Anwendung des kaufmännischen Rechnungswesens, wobei eine starke Anlehnung an das Handelsgesetzbuch angestrebt wird.
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in der Rechnungslegung im privaten Sektor wird jedoch häufig die Frage gestellt, ob das Heranziehen des HGB als Referenzmodell für den öffentlichen Sektor zeitgemäß ist. Außerdem wurde bereits auf der internationalen Ebene ein umfangreicher Katalog von Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor vorgelegt, von dem die deutschen Gebietskörperschaften profitieren könnten.
Dessen ungeachtet greift die vorliegende Arbeit die nationale Entwicklung auf und untersucht, inwieweit die im HGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) für das neue öffentliche Rechnungswesen geeignet sind und ob die Notwendigkeit zur ihrer Modifikation besteht. Dabei sollen nicht die handelsrechtlichen GoB auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern ihre Anwendung auf den öffentlichen Bereich untersucht werden.
Struktur des Werkes
1 Problemstellung
2 Reform des Rechnungswesens der öffentlichen Verwaltung
2.1 Grundzüge der Kameralistik und ihre Schwächen
2.2 Anlässe und Zwecke einer Reform des Rechnungswesens
3 Die Doppik als Grundlage eines neuen öffentlichen Rechnungswesens
3.1 Vorteile der Doppik gegenüber Kameralistik
3.2 Konzeption eines neuen öffentlichen Rechnungswesens
4 Untersuchung der Relevanz der Rechnungslegungszwecke nach HGB für das öffentliche Rechnungswesen
4.1 Rechenschaft
4.2 Kapitalerhaltung
5 Beurteilung der Eignung der handelsrechtlichen GoB für das öffentliche Rechnungswesen
5.1 Basisgrundsätze
5.1.1 Going-Concern-Prinzip
5.1.2 Periodisierungsgrundsatz
5.2 Ansatzprinzipien
5.2.1 Ansatzgrundsätze für Vermögensgegenstände
5.2.2 Ansatzgrundsätze für Rückstellungen
5.3 Bewertungsprinzipien
5.3.1 Anschaffungskostenprinzip
5.3.2 Einzelbewertungsprinzip
6 Fazit
7 Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit analysiert die Übertragbarkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auf das öffentliche Rechnungswesen vor dem Hintergrund der aktuellen Reformen hin zur kaufmännischen doppelten Buchführung (Doppik) in deutschen Verwaltungen.
- Kritische Analyse der Schwächen des traditionellen kameralistischen Systems.
- Evaluation der Doppik als geeignete Basis für ein modernes, ressourcenverbrauchsorientiertes öffentliches Rechnungswesen.
- Untersuchung der Relevanz handelsrechtlicher Zwecke wie Rechenschaft und Kapitalerhaltung für öffentliche Gebietskörperschaften.
- Beurteilung der Anwendbarkeit spezifischer handelsrechtlicher GoB-Grundsätze wie Going-Concern, Realisations- und Imparitätsprinzip.
- Diskussion über Notwendigkeit branchenspezifischer Anpassungen des Handelsrechts für öffentliche Verwaltungen.
Auszug aus dem Buch
2.1 Grundzüge der Kameralistik und ihre Schwächen
Das traditionelle Rechnungswesen öffentlicher Verwaltungen ist die Kameralistik, die ihren Ursprung im historischen Kameralismus im 17. Jahrhundert hat. Der Begriff Kameralismus stammt vom lateinischen camera principis und bedeutet fürstliche Schatzkammer. Kameralistischer Rechnungsstil wurde von Beratern der Landesfürsten in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entwickelt, um unkontrollierte und unerlaubte Zugriffe der Verwalter auf die fürstliche Kasse zu vermeiden. Seither fand niemals eine bewusste und rationale Entscheidung hinsichtlich der instrumentellen Basis öffentlicher Rechnungslegung statt.
Charakteristisch für die Kameralistik ist demnach ihre stark finanzwirtschaftliche Orientierung. Aufbauend auf dem vom Parlament verabschiedeten Haushaltsplan liegt der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Erfassen und Verarbeiten von Geldbewegungen. Die Rechnungslegungszwecke der Kameralistik sind hauptsächlich die Überwachung des ordnungsmäßigen Vollzugs des Haushaltsplans und der Haushaltsgesetze sowie die Überwachung der kassenmäßigen Liquidität und die Dokumentation der rechtmäßigen Mittelverwendung. Ziel ist dabei einen sog. Deckungserfolg bzw. einen Haushaltsausgleich zu erreichen, d. h. in jeder Haushaltsperiode sollen die Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt werden. Da die einzelnen Einnahmen und Ausgaben weitgehend ohne Bezug zu dem von der Verwaltung erbrachten Output geplant und abgerechnet werden, spricht man auch von einer Inputorientierung der Kameralistik.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Problemstellung: Einführung in den weltweiten Veränderungsprozess des öffentlichen Rechnungswesens und die zentrale Rolle der Reform hin zur doppelten Buchführung.
2 Reform des Rechnungswesens der öffentlichen Verwaltung: Analyse der kameralistischen Tradition, ihrer Schwächen in Bezug auf Ressourcenverbrauch und Generationengerechtigkeit sowie der Anlässe für eine Reform.
3 Die Doppik als Grundlage eines neuen öffentlichen Rechnungswesens: Darstellung der Vorzüge der Doppik gegenüber der Kameralistik sowie Erläuterung der Konzeption eines Drei-Komponenten-Rechnungssystems.
4 Untersuchung der Relevanz der Rechnungslegungszwecke nach HGB für das öffentliche Rechnungswesen: Prüfung, inwieweit Rechenschafts- und Kapitalerhaltungsziele des HGB auf öffentliche Verwaltungen übertragbar sind.
5 Beurteilung der Eignung der handelsrechtlichen GoB für das öffentliche Rechnungswesen: Detaillierte Untersuchung spezifischer Basisgrundsätze, Ansatzprinzipien und Bewertungsregeln des HGB auf ihre Tauglichkeit im öffentlichen Sektor.
6 Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass eine Anlehnung an das HGB sinnvoll ist, jedoch branchenspezifische Anpassungen für die öffentliche Verwaltung erfordert.
7 Thesenförmige Zusammenfassung: Kompakte Darstellung der wesentlichen Ergebnisse und Erkenntnisse der Arbeit in elf Leitthesen.
Schlüsselwörter
Kameralistik, Doppik, Öffentliche Verwaltung, Rechnungslegung, HGB, GoB, Generationengerechtigkeit, Ressourcenverbrauch, Rechenschaft, Kapitalerhaltung, Jahresabschluss, Bilanzierung, Bewertung, Haushaltsrecht, Finanzmanagement.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, ob die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aus dem HGB als Basis für das neue, doppische Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung geeignet sind.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind der Übergang von der Kameralistik zur Doppik, die Rechnungslegungszwecke (Rechenschaft und Kapitalerhaltung) sowie die praktische Anwendbarkeit spezifischer Buchführungsprinzipien wie das Going-Concern-Prinzip und Ansatz- sowie Bewertungsprinzipien im öffentlichen Sektor.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die kritische Analyse der Eignung des handelsrechtlichen Regelwerks für den öffentlichen Bereich und die Beantwortung der Frage, ob eine Modifikation für eine sachgerechte Anwendung notwendig ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretisch-analytische Untersuchung, die auf Basis von einschlägiger Fachliteratur, Rechtsnormen und den Erkenntnissen aus der Reformdiskussion die Übertragbarkeit der GoB bewertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Rechnungslegungszwecke sowie eine detaillierte Prüfung von Ansatz- und Bewertungsprinzipien (wie Anschaffungskosten, Rückstellungen und Periodisierung) auf ihre Übertragbarkeit auf öffentliche Verwaltungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlüsselwörter umfassen Begriffe wie Doppik, Kameralistik, öffentliche Verwaltung, Generationengerechtigkeit, GoB, HGB, Ressourcenverbrauch und Rechnungslegung.
Warum ist das Imparitätsprinzip im öffentlichen Sektor umstritten?
Da das Imparitätsprinzip Verluste antizipiert, argumentieren Kritiker, dass es die Informationsfunktion des Jahresabschlusses im öffentlichen Bereich einschränken könnte, während Befürworter es als notwendiges Instrument der Generationengerechtigkeit sehen.
Welche Herausforderungen bestehen bei der Bewertung von Vermögensgegenständen?
Eine zentrale Herausforderung ist die erstmalige Erfassung und Bewertung in der Eröffnungsbilanz, da für viele öffentliche Güter keine Marktpreise existieren und historische Anschaffungskosten oft nicht oder nur mit geringer Aussagekraft verfügbar sind.
Wie ist die "Doppik" als neues System aufgebaut?
Das neue System basiert auf einem Drei-Komponenten-Modell, das die Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung mittels der Technik der doppelten Buchführung systematisch verknüpft.
- Quote paper
- Irina Üstündag-Suchanow (Author), 2006, Die handelsrechtlichen GoB als Grundlage für das Rechnungswesen öffentlicher Verwaltungen , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92717