Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse - staatsrechtliche Leerformel oder politisch-kulturelles Leitbild?
Der vieldiskutierte Artikel 72 II GG, der die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ formuliert, soll Gegenstand der vorliegenden Arbeit sein. Untersucht werden soll hierbei, inwieweit der Artikel als staatsrechtliche Leerformel oder als poltisch-kulturelles Leitbild verstanden werden kann. Dies soll vor allem auf staatsverfassungsrechtlicher und auf politikwissenschaftlicher Ebene passieren. Der nicht minderrelevanten Ebene der Sozialwissenschaft - beschäftigt sie sich seit jeher mit Ungleichheittheorien und -soziologien - kann aus Platzgründen kein eigenes Kapitel gewidmet werden. Ohne Anspruch auf ohnehin unerreichbare Vollständigkeit kommt sie jedoch durch zwei ihrer Vertreterinnen Claudia NEU und Eva BARLÖSIUS in Kapitel 2 zu Wort.
Kapitel 1, das die Ebene des Staatsverfassungsrechts abhandelt, befasst sich unter anderem mit der Neufassung des Artikels 72 und dem Spannungsverhältnis zwischen Bund und Ländern. Kapitel 2 weist auf die Demographieprozesse und ihre mögliche Ursache, die regionalen Disparitäten hin. Besonderes Augenmerk hierbei liegt auf den innerdeutschen Wanderungsprozessen, vor allem aber der Abwanderung aus Ostdeutschland. Zu guter letzt wird am Fallbeispiel des Bundeslands Bayern der Umgang mit regionalen Disparitäten und die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ in der politischen Praxis skizziert.
Die Auswertung der verwendeten Literatur führt zu der zentralen These der vorliegenden Arbeit, dass es sich bei der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und ihrer Herstellung um eine Mischform aus Leerformel und poltisch-kulturellem Leitbild handelt. Dies soll im Laufe dieser Arbeit verdeutlicht werden.
In Kapitel 4 befinden sich das Fazit und eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit. Die Zitierweise ist auf dem MLA-Stand des Jahres 2007, eine Liste der verwendeten und zitierten Literatur ist als Bibliographie-Anhang beigefügt.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Artikel 72 - berechenbare Gesetzgebungskompetenz ?
1.1. Sozialstaatliche Egalisierung
1.2. Neufassung des Artikel 72 II GG
2. Abwanderung aus Ostdeutschland: historische und sozioökonomische Hintergründe
3. Gleichwertige Lebensbedingungen - ein tragfähiges Konzept für die Raumordnung?
3.1. Zusammenhang und Signifikanz von Disparitäten in Bezug auf Raumplanung in Bayern
3.2. Regionale Disparitäten in Bayern
3.3. Veränderungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den bayrischen Regionen
3.4. Instrumente zum Abbau regionaler Disparitäten in Bayern
3.5. Abbau regionaler Disparitäten als Auftrag der Regionalpolitik
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Artikel 72 II GG und die darin formulierte "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse". Ziel ist es zu analysieren, ob dieser Verfassungsartikel lediglich als staatsrechtliche Leerformel fungiert oder ein politisch-kulturelles Leitbild darstellt, das die Praxis der bundesdeutschen Regionalpolitik maßgeblich prägt.
- Analyse des Spannungsverhältnisses zwischen Bund und Ländern bei Gesetzgebungskompetenzen.
- Untersuchung der demographischen Prozesse und sozioökonomischen Disparitäten in Ostdeutschland.
- Diskussion der Konzepte zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen im regionalen Kontext.
- Fallstudie zur Wirksamkeit politischer Instrumente zur Disparitätenverringerung am Beispiel Bayerns.
- Bewertung der Rolle des Sozialstaatsprinzips im Föderalismus.
Auszug aus dem Buch
1. Artikel 72 - berechenbare Gesetzgebungskompetenz ?
Die Bundesstaatlichkeit der BRD ist dahingehend determiniert, dass die Staatsgewalt innerhalb dieses Bundesstaates zwischen dem Bund - als Gesamtstaat - sowie den sechzehn Ländern aufgeteilt ist. In Artikel 70 I GG ist nun zu lesen, dass die Länder das Recht zur Gesetzgebung innehaben, solange das GG dem Bund nicht die entsprechenden Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
Die Geschichte des Grundgesetzes zeigt allerdings, dass der Bund sich in seinen Kompetenzen immer mehr ausdehnte, bis er nahezu alle neuen Staatsaufgaben regelte. Unter ‚neuen Staatsaufgaben’ versteht man die Regulierung von Aufgaben und Problemen, die bei Erlass des Grundgesetzes noch nicht existent waren. Unter Beleuchtung dieses Aspekts wird deutlich, dass es den Ländern nicht möglich ist, ihr gesetzgeberische Tätigkeit voll auszuüben, für sie tritt somit größtenteils die Sperrwirkung des Art. 72 I GG ein. Im Rahmen von Reformbestrebungen forderten die Länder Rückverlagerungen von Kompetenzen in diversen Bereichen und die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz. Die Sperrklausel des Artikel 72 I GG führte zu einer erheblichen Entwertung der Länderkompetenzen, da die zeitliche Sperrwirkung de facto beinhaltete, dass die Länder nur dann zuständig werden, falls der Bund die zu regelnde Materie nicht erschöpfend behandelt.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in die Forschungsfrage ein und erläutert die zentrale These, dass die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse eine Mischform aus Leerformel und politisch-kulturellem Leitbild darstellt.
1. Artikel 72 - berechenbare Gesetzgebungskompetenz ?: Dieses Kapitel analysiert das staatsverfassungsrechtliche Spannungsverhältnis zwischen Bund und Ländern und kritisiert die zunehmende Kompetenzverlagerung zum Bund.
1.1. Sozialstaatliche Egalisierung: Hier wird das Verlangen nach sozialstaatlicher Angleichung thematisiert und die Transformation des Sozialstaatsprinzips hin zur Wahrung von Mindeststandards diskutiert.
1.2. Neufassung des Artikel 72 II GG: Das Kapitel befasst sich mit der semantischen Bedeutung der Neufassung des Artikels 72 II GG im Jahr 1994 und den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.
2. Abwanderung aus Ostdeutschland: historische und sozioökonomische Hintergründe: Dieses Kapitel beleuchtet die demographischen Herausforderungen und sozioökonomischen Disparitäten in den neuen Bundesländern infolge der Wiedervereinigung.
3. Gleichwertige Lebensbedingungen - ein tragfähiges Konzept für die Raumordnung?: Hier wird die Eignung des Konzepts für die Raumordnung kritisch hinterfragt.
3.1. Zusammenhang und Signifikanz von Disparitäten in Bezug auf Raumplanung in Bayern: Der Abschnitt untersucht die methodischen Schwierigkeiten der Erfassung von Disparitäten in der bayerischen Raumplanung.
3.2. Regionale Disparitäten in Bayern: Dieses Kapitel erläutert die Ziele der bayerischen Landesentwicklungspolitik und die Prognoseinstrumente zur Vermeidung räumlicher Disparitäten.
3.3. Veränderungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den bayrischen Regionen: Dieser Teil beschreibt den erfolgreichen Strukturwandel Bayerns vom Agrarland zum Industrie- und Dienstleistungsstandort.
3.4. Instrumente zum Abbau regionaler Disparitäten in Bayern: Die Darstellung konzentriert sich auf die zentralen Steuerungsinstrumente wie das Landesentwicklungsprogramm und kooperative Ansätze.
3.5. Abbau regionaler Disparitäten als Auftrag der Regionalpolitik: Das Kapitel schließt den theoretischen Teil mit einer Einordnung des Disparitätenabbaus in das Raumordnungsgesetz ab.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bestätigt die These der Hybridform des Begriffs der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.
Schlüsselwörter
Artikel 72 GG, Gleichwertige Lebensverhältnisse, Föderalismus, Regionale Disparitäten, Sozialstaat, Raumordnung, Kompetenzverschiebung, Ostdeutschland, Bayerische Landesentwicklung, Strukturwandel, Gesetzgebungskompetenz, Leerformel, Leitbild, Subsidiaritätsprinzip, Demographie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Bedeutung des Artikels 72 II GG und der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ in Deutschland, wobei untersucht wird, ob es sich um eine rechtliche Leerformel oder ein politisch-kulturelles Leitbild handelt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen das deutsche Staatsverfassungsrecht, die föderale Kompetenzverteilung, sozioökonomische Disparitäten zwischen den Regionen (insbesondere Ost-West) sowie die praktische Raumordnungspolitik am Beispiel Bayerns.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Status des Artikels 72 II GG zu bewerten und darzulegen, dass er eine Hybridform darstellt, die sowohl staatsrechtliche als auch kulturelle Dimensionen umfasst.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert primär auf einer Literatur- und Quellenanalyse, die staatsverfassungsrechtliche Texte, politikwissenschaftliche Diskurse und raumordnungsrelevante Dokumente auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine rechtliche Analyse der Kompetenzverteilung, eine soziologische Betrachtung der Abwanderung aus Ostdeutschland und eine detaillierte Fallstudie zur bayerischen Regionalpolitik.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Gleichwertige Lebensverhältnisse, Föderalismus, Regionale Disparitäten, Kompetenzverschiebung und Sozialstaat charakterisiert.
Warum wird Bayern als Fallbeispiel herangezogen?
Bayern dient als praktisches Beispiel, um zu zeigen, wie eine gezielte Regionalpolitik durch Infrastrukturausbau und spezifische Instrumente Disparitäten verringern und die regionale Wettbewerbsfähigkeit stärken kann.
Was ist das zentrale Ergebnis bezüglich des „Gleichwertigkeitsbegriffs“?
Das Ergebnis ist, dass der Begriff weder eine reine Leerformel noch ein starres Gesetz ist, sondern als eine flexible Hybridform fungiert, die sich den gesellschaftlichen Erfordernissen anpasst und somit den sozialen Frieden stützt.
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- Lisanne Dorn (Author), 2008, Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse - staatsrechtliche Leerformel oder politisch-kulturelles Leitbild?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92726