Pflegeheimboom in Deutschland. Anforderungen an moderne Einrichtungen


Mémoire (de fin d'études), 2007

173 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhalt

1 Einleitung 1
1.1 Anlass und Zielsetzung
1.2 Methodik und Aufbau

2 Pflegepolitische Ziele der Bundesregierung
2.1 Vorzug ambulanter vor stationärer Betreuung
2.2 Wesentliche Eckpunkte der Pflegereform 2007
2.3 Zusammenfassung

3 Betreuungsformen bei Pflegebedarf und Stellenwert von Pflegeheimen in der Versorgungsstruktur
3.1 Betreutes Wohnen
3.2 Seniorenwohnstifte und Seniorenresidenzen
3.3 Pflegeeinrichtungen
3.3.1 Die Entwicklung stationärer Pflegeeinrichtungen ± von den Anfängen bis heute
3.3.2 Bedeutung der quartiersbezogenen Einbindung von Pflegeheimen
3.3.2.1 Integrationsbeispiel: Pflegeheim - Reginenhaus Hamm
3.4 Zwischenfazit

4 Marktsegment Pflegeheime
4.1 Angebot
4.2 Qualität
4.2.1 Bauliche Qualität
4.2.2 Qualität in der Pflege
4.2.3 Personal als Qualitätskomponente
4.2.4 Zwischenfazit
4.3 Nachfrage
4.3.1 Demografische Gegenwart und Zukunft Deutschlands
4.3.2 Gegenwärtiger und zukünftiger Pflegebedarf
4.3.3 Krankheitsbilder
4.3.3.1 Besondere Bedeutung von Demenzerkrankungen
4.3.4 Veränderungen der Familienstrukturen
4.3.5 Einkommen und Vermögen
4.3.6 Regionale Unterschiede
4.3.7 Zwischenfazit
4.4 Betreibermarkt
4.4.1 Öffentliche Betreiber
4.4.1.1 Kommunale Kleeblatt Pflegeheime in Baden-Württemberg
4.4.2 Frei-gemeinnützige Betreiber
4.4.2.1 Strategiebeispiel der Diakoniestiftung in Hamburg
4.4.3 Private Betreiber
4.4.3.1 Strategiebeispiel der Curanum AG
4.4.4 Zwischenfazit
4.5 Grundlagen der Finanzierung
4.5.1 Die Entwicklung der sozialen Pflegeversicherung
4.5.2 Finanzierung der Unterbringung in einem Pflegeheim
4.5.3 Öffentliche Förderungsmöglichkeiten
4.5.4 Förderungsregelung am Beispiel der Stadt Hamburg
4.5.5 Zwischenfazit
4.6 Rechtliche Rahmenbedingungen
4.6.1 Heimgesetz
4.6.2 Heimmindestbauverordnung
4.6.3 Heimpersonalverordnung
4.6.4 Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
4.6.5 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG)
4.6.6 Zwischenfazit rechtliche Rahmenbedingungen
4.7 Pflegeheime als Investitionsobjekte
4.7.1 Chancen und Risiken bei Investitionen in Pflegeheime
4.7.2 Zwischenfazit

5 Anforderungen an moderne Pflegeheime
5.1 Anforderungen aus Sicht der Nutzer
5.1.1 Pflegebedürftige mit körperlichen Einschränkungen
5.1.1.1 Die Generation 50 plus
5.1.1.2 Veränderung der Lebensauffassungen
5.1.1.3 Anforderungen an das Wohnumfeld
5.1.1.4 Anforderungen an die Versorgung und Betreuung bei Pflegebedarf
5.1.1.5 Anforderungen an stationäre Pflegeheime
5.1.1.6 Zwischenfazit körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige
5.1.2 Psychische Erkrankungen
5.1.2.1 Demenz
5.1.2.1.1 Krankheitsbild
5.1.2.1.2 Anforderungen an die Versorgung und Betreuung bei Pflegebedarf
5.1.2.1.2.1 Besondere Dementenbetreuung in Hamburg
5.1.2.1.2.2 Besondere bauliche Anforderungen an ein Pflegeheim
5.1.2.2 Zwischenfazit Demenz
5.1.3 Zusammenfassung Anforderungen Nutzer
5.2 Anforderungen an Pflegeheime aus Sicht von Betreibern
5.2.1 Unterschiede in der Zielgruppenausrichtung und Philosophie
5.2.2 Anforderungen eines ausgewählten Betreibers
5.2.2.1 Anforderungen an den Standort
5.2.2.1.1 Makrostandort
5.2.2.1.2 Mikrostandort
5.2.2.2 Anforderungen an die Immobilie
5.2.2.2.1 Gebäudekonzeption
5.2.2.2.2 Erschließung
5.2.2.2.3 Ausstattung
5.2.2.2.4 Außenbereich
5.2.2.3 Zusammenfassung und Vergleich mit den Anforderungen weiterer Betreiber .
5.3 Anforderungen von Investoren
5.3.1 Ankaufskriterien der LB Immo Invest GmbH
5.3.1.1 Anforderungen an das Portfolio
5.3.1.2 Anforderungen an den Standort
5.3.1.2.1 Makrostandort
5.3.1.2.2 Mikrostandort
5.3.1.3 Anforderungen an die Immobilie
5.3.1.3.1 Qualität und Wirtschaftlichkeit
5.3.1.3.2 Gebäudekonzeption
5.3.1.3.3 Drittverwendungsfähigkeit
5.3.1.4 Anforderungen an den Betreiber
5.3.1.4.1 Zielgruppenausrichtung des Pflegeheimes/ des Betreibers
5.3.1.4.2 Qualität in der Pflege
5.3.1.4.3 Gestaltung des Miet- oder Pachtvertrages
5.3.1.5 Zusammenfassung und Vergleich mit den Ankaufskriterien weiterer Fonds
5.3.2 Charakteristika angekaufter Pflegeheime 2006
5.4 Zwischenfazit

6 Bewertung eines anonymisierten Beispiels
6.1 Ziel
6.2 Ausgangslage
6.3 Methodik
6.4 Qualitative Basisanalysen
6.4.1 Standortanalyse
6.4.1.1 Makrostandort
6.4.1.1.1 Zentralität
6.4.1.1.2 Wirtschaft und Beschäftigung
6.4.1.1.3 Soziodemografische Entwicklung
6.4.1.2 Mikrostandort
6.4.1.2.1 Lage im Stadtgebiet
6.4.1.2.2 Infrastruktureinrichtungen im Umfeld
6.4.2 Marktanalyse
6.4.2.1 Position der Stadtverwaltung
6.4.2.2 Eingrenzung des Einzugsgebietes
6.4.2.3 Nachfrageanalyse
6.4.2.4 Angebots- und Wettbewerbsanalyse
6.4.2.5 Gegenüberstellung von Nachfrage und Angebot
6.4.2.6 Haushaltsstruktur und Einkommen
6.4.3 Gebäudeanalyse
6.4.3.1 Raumprogramm
6.4.3.2 Bauqualität und Ausstattung
6.4.3.3 Gebäudeeffizienz und Funktionalität
6.4.3.4 Drittverwendungsfähigkeit und Flexibilität des Grundrisses
6.4.4 Betreiberanalyse
6.4.4.1 Bonität und Erfahrung
6.4.4.2 Betriebskonzept
6.4.5 Analyse des Pachtvertrages
6.5 Wirtschaftlichkeit
6.5.1 Aus Sicht des Projektentwicklers
6.5.2 Aus Sicht des Betreibers
6.5.3 Aus Sicht des Investors
6.6 Vergleich mit den Anforderungen der beteiligten Interessensgruppen
6.6.1 Kriterienerfüllung aus Nutzersicht
6.6.1.1 Körperlich Beeinträchtigte
6.6.1.2 Demenzkranke
6.6.2 Kriterienerfüllung aus Betreibersicht SWOT-Analyse Betreiber
6.6.3 Kriterienerfüllung aus Investorensicht SWOT-Analyse Investor

7 Schlussbetrachtung

Quellenverzeichnis

Abbildung 1: Medienpräsenz des Themas Pflegeheime

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Anlass und Zielsetzung

Angesichts des demografischen und gesellschaftlichen Wandels steht Deutschland vor strukturellen Veränderungen, die viele Bereiche der Wirtschaft, der Politik und des Sozialwesens betreffen, und damit auch die Stadtplanung herausfordern. Die prognostizierte Überalterung der Bevölkerung ist dabei ein Thema, welches verstärkt an Bedeutung gewinnt, da gerade in Bezug auf ältere Menschen in der Stadt neue Strategien entwickelt werden müssen. Ein Thema, welches in diesem Zusammenhang zwangsläufig eine wichtige Stellung einnimmt, sind die Versorgungsstrukturen bei Pflegebedarf. Prognosen rechnen mit einer Verdoppelung des Pflegebedarfs bis 2050 auf rund 4,8 Mio. Pflegebedürftige in Deutschland. Die Nachfrage nach entsprechenden Angeboten wird demnach in Zukunft enorm steigen. Pflegeheime fangen einen Großteil dieses Bedarfs auf und sind daher ein wesentlicher Bestandteil der Versorgungsstruktur. Das Thema Pflegeheime findet in den Medien eine hohe Aufmerksamkeit und wird in vielerlei Zusammenhang diskutiert. Hierbei wird deutlich, wie komplex die Thematik ist und wie viele politische, soziale und vor allem auch wirtschaftliche Aspekte betroffen sind (siehe Abbildung 1).

Die Prognosen über den zukünftigen Pflegebedarf haben nach einer ersten Welle von Fehlinvestitionen in den 90er Jahren das Interesse von Investoren erneut geweckt. Investoren gehen seitdem wesentlich strukturierter und professioneller bei der Akquisition von Pflegeheimen vor. Der Pflegeheimmarkt befindet sich im Umbruch, in der Vergangenheit wurde dieser durch die Betreiber dominiert, seit rund zwei Jahren nehmen Investoren zunehmend Einfluss auf die Entwicklung des Pflegeheimmarktes. Derzeit stehen Fondsinitiatoren rund ¼2 Mrd. institutioneller Anleger für den Kauf von Pflegeheimen zur Verfügung. Die Initiatoren dieser Fonds sind einem hohen Anlagedruck ausgesetzt und müssen geeignete Objekte und Projektentwicklungen finden, die ihren Renditeanforderungen bzw. denen der Anleger und ihren Investitionskriterien hinsichtlich Betreiber-, Immobilien- und Standortqualität erfüllen. Ausführliche Standort-, Konkurrenz- und Bedarfsanalysen können das Investmentrisiko im Portfolio ebenso minimieren, wie eine Diversifizierung nach Region, Immobilie und Betreiber. Die ersten Fonds wurden bereits erfolgreich am Markt platziert; Anleger und Initiatoren gehen davon aus, dass die Assetklasse Pflegeheime einen stabilen Investmentmarkt darstellt.

Gleichzeitig zwingt die demografische Entwicklung die Politik zum Umdenken. Dem immer höheren Anteil an älteren Menschen in der Gesellschaft, welche Mittel aus dem Sozialsystem für die Pflege benötigen, stehen immer weniger Erwerbstätige gegenüber, die in dieses System einzahlen. Pflegeheime stehen damit im Spannungsfeld zwischen einem stärker werdenden Kostendruck durch die Kassen und durch die Verpflichtung, den Anforderungen der Nutzer entsprechen zu müssen. Die Qualität aus Nutzersicht und deren Zufriedenheit ist dabei ein entscheidender Faktor für die Auslastung und damit für die Rentabilität der Einrichtung. Dabei stellt sich zwangsläufig die Frage, welche Anforderungen Nutzer an ein Pflegeheim haben und inwiefern diese Anforderungen bei der Konzeption bzw. Entwicklung Berücksichtigung finden können.

Es liegt im ureigenen Interesse der Betreiber das Pflegeheim und den Betrieb so zu gestalten, dass es den Anforderungen der Nutzer entspricht. Betreiber haben einen direkten Kontakt zu den Bewohnern und müssen Konzepte entwickeln, die flexibel auf die Bedürfnisse dieser reagieren können. Gleichzeitig stehen sie unter dem Druck, den Betrieb wirtschaftlich erfolgreich zu gestalten und die Zielrenditen zu erwirtschaften. Sie sind einem immer stärker werdenden Wettbewerb unter den Betreibern ausgesetzt. Dadurch sehen sie sich gezwungen, sich durch eine entsprechende Zielgruppenausrichtung und ein attraktives Angebot vom Wettbewerbsumfeld hervorzuheben, damit sie langfristig am Markt bestehen können. Dafür werden Strategien entwickelt, die immer häufiger eine Kooperation mit einem Investor beinhalten, der die Immobilie erwirbt oder entwickelt und diese dann an den Betreiber für die Nutzung als Pflegeheim vermietet oder verpachtet. Ein Vorteil dieser Konstruktion aus Betreibersicht ist, dass dieser sein Eigenkapital für den Erwerb der Immobilie nicht bindet, sondern es stattdessen für eine Erweiterung seines Betreiberportfolios zur Verfügung steht. Bei der Identifizierung von geeigneten Standorten und der Auswahl von Konzepten im Hinblick auf die Zielgruppe, definieren Betreiber eigens entwickelte Anforderungen, die von der geplanten Pflegeeinrichtung zu erfüllen sind. Bei der Planung müssen Betreiber, die eine Kooperation mit einem Investor vorhaben, darauf achten, dass auch deren Anforderungsprofil für das Anlageobjekt erfüllt wird.

Die dargestellte marktübliche Dreiecksbeziehung - Investor, Betreiber und Nutzer - bei Pflegeheimen und deren Interdependenzen sind Kernthema dieser Arbeit. Für den langfristigen Erfolg eines Pflegeheimes müssen die Anforderungen aller beteiligten Interessensgruppen Berücksichtigung finden. Ziel dieser Arbeit ist es, die unterschiedlichen Anforderungen an ein Pflegeheim herauszustellen und anschließend auf die Erfüllung dieser Anforderungen anhand eines Beispielprojektes einzugehen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Pflegeheime im Beziehungsgeflecht

1.2 Methodik und Aufbau

Ausgangspunkt für eine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik ÄPflegeheimboom in Deutschland ± Anforderungen an moderne Einrichtungen in einer überalternden Gesellschaft³, ist die Identifizierung und Analyse der wesentlichen Aspekte des Pflegeheimmarktes.

Zunächst werden hierzu die wesentlichen Eckpunkte der pflegepolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung, sowie die derzeit aktuellsten Betreuungsformen hilfe- und pflegebedürftiger Menschen dargestellt. Hierbei wird die besondere Bedeutung von Pflegeheimen in der Versorgungsstruktur herausgearbeitet. Aufbauend auf die historische Entwicklung des Pflegeheimsegments wird anhand eines Beispieles untersucht, ob die quartiersnahe Einbindung bei Pflegeheimen von besonderer Bedeutung ist. Anschließend erfolgt eine Darstellung des aktuellen Pflegeheimmarktes. Diese Darstellung beinhaltet eine Untersuchung des Marktes, welche mit einer Analyse des Angebotes und der Qualität der Einrichtungen sowie der derzeitigen und prognostizierten Nachfrage beginnt.

Anschließend wird der Betreibermarkt und die unterschiedlichen Strategien öffentlicher, frei- gemeinnütziger und privater Betreiber anhand konkreter Beispiele untersucht. Dieser Teil der Arbeit beinhaltet außerdem eine Erläuterung der Grundlagen der Finanzierung, rechtlicher Rahmenbedingungen und eine kritische Betrachtung von Pflegeheimen als Investitionsobjekte.

Aufbauend auf diesen Grundlagen werden die Anforderungen der Nutzer, Betreiber und Investoren für ein modernes Pflegeheim ermittelt. Resultierend aus diesen Anforderungen ergibt sich eine Bewertungsgrundlage für die Einschätzung und Beurteilung von modernen Pflegeheimen. Diese wird anhand einer Pflegeheim-Projektentwicklung in einer bayerischen Kleinstadt angewendet. Hierfür werden zunächst einige qualitative Basisanalysen durchgeführt. Diese ergeben ein Bild des Standortes, des Marktes, des geplanten Gebäudes sowie der Wirtschaftlichkeit der Planung aus Sicht des Betreibers, des Investors und des Projektentwicklers. Anhand dieser Informationen wird geprüft, inwieweit dieses Projekt mit den herausgestellten Anforderungen übereinstimmt. Im Ergebnis kann beurteilt werden, ob die Projektentwicklung an dem gewählten Standort und der gewählten Konzeption für die eingebundenen Parteien erfolgversprechend ist oder nicht.

2 Pflegepolitische Ziele der Bundesregierung

Das Thema der Versorgung Pflegebedürftiger hat eine hohe gesellschaftliche Bedeutung. Die professionelle Versorgung bei Pflegebedarf ist ein gesellschaftliches Grundbedürfnis, im Prinzip kann jeder Bürger im Laufe seines Lebens in eine Situation geraten, in der er auf Pflege angewiesen ist. Die Bundesregierung definiert aus diesem Grund gewisse Ziele, die bei der Gestaltung und dem Ausbau der Versorgungsstruktur zu beachten sind. Die groben Zielsetzungen sowie einige aktuelle Vorgänge und Änderungen in der Gesundheits- und Pflegepolitik sollen im Folgenden erläutert werden:

Das grundlegende Leitziel der Bundesregierung in Bezug auf die Versorgung bei Pflegebedarf ist

Ä [..] eine den individuellen Bedürfnissen älterer Menschen angepasste, ihre Lebensqualität sichernde und ihre Würde und Selbstbestimmung achtende Versorgung zu garantieren.³1

Um dieses grundlegende Ziel umzusetzen, werden einige vorrangige Handlungsfelder definiert: In erster Linie soll die Wettbewerbsposition unter den Pflegeheimen gestärkt werden, um die Qualität der Einrichtungen für die Bewohner insgesamt zu verbessern. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass sich die Betreiber im Wettbewerb zueinander durch eine bessere Qualität von ihren Konkurrenten abheben werden müssen, um eine ausreichende Nachfrage und somit eine hohe Auslastung ihrer Pflegeheime zu erzielen. Pflegeheimbetreiber werden dazu ermutigt, ihre traditionelle Organisationsform weiterzuentwickeln und neben dem Pflegegedanken vor allem einen Schwerpunkt auf den Aspekt der Wohnlichkeit zu legen. Individualität und Privatsphäre sollen dabei im Vordergrund stehen. Die Position der Bewohner in Pflegeheimen soll zudem durch mehr Mitspracherecht und Mitgestaltungsmöglichkeiten gestärkt werden. Ziel ist es dabei, dass sich dadurch auch das Image von Pflegeheimen insgesamt verbessert.2

Die Versorgungsstruktur soll insgesamt kleinräumig, flexibel und bedarfsorientiert sein und nach Möglichkeit im lokalen Umfeld erfolgen. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass das Wohnen im Heim eine lebensweltliche Anbindung an das Wohnumfeld haben muss, um eine soziale und gesellschaftliche Einbindung aufrechtzuerhalten. Des Weiteren werden auch neue Formen des Wohnens bei Pflegebedarf begrüßt. Personen oder Personengruppen, die neue Arten der Versorgung bei Pflegebedürftigkeit selbst organisieren möchten, wie z.B. das Wohnen und Pflegen innerhalb von Wohngruppen, soll es erleichtert werden, dies umzusetzen. Die Bundesregierung stellt dabei in Aussicht, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Erprobung neuer Wohnformen im Alter ggf. flexibel zu definieren.3 Diese Möglichkeiten neuer Wohnformen sollen dabei in die kommunalen Planungsprozesse einbezogen werden. Die Versorgungsformen bei Hilfe- oder Pflegebedarf sind also keineswegs auf die heute üblichen Formen, welche in Kapitel 3 beschrieben werden, festgefahren. Als besonders wichtig wird auch die Versorgung demenzkranker Menschen gesehen. Zum Umgang mit Menschen dieser zunehmend im Alter auftretenden geistigen Erkrankung sollen neue Betreuungsformen ausprobiert werden können, welche den individuellen Bedürfnissen dieser Personengruppe entsprechen.4 Grundsätzlich werden also auch neue Wege der Pflege im Zusammenhang mit Wohnformen durch die Bundesregierung akzeptiert und gefördert.

2.1 Vorzug ambulanter vor stationärer Betreuung

In Bezug auf die Versorgung bei Pflegebedarf gilt der Grundsatz Äambulant vor stationär³, das bedeutet, dass die ambulante Pflege zuhause Vorrang vor der Unterbringung in einem stationären Pflegeheim hat.5 Der Vorrang gilt jedoch nicht, wenn eine ambulante Behandlung im Vergleich zu der Behandlung in einer stationären Einrichtung mit Mehrkosten verbunden ist (§ 13 Abs. 1 S. 3 SGB XII). Dieser Grundsatz verfolgt also in erster Linie finanzielle Gründe. Ziel ist es aber auch, pflegebedürftigen Menschen einen möglichst langen Aufenthalt innerhalb ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Aus diesem Grund sollen entsprechende Angebote zum selbstbestimmten Wohnen mit entsprechendem Hilfsangebot gefördert und weiter ausgebaut werden.

2.2 Wesentliche Eckpunkte der Pflegereform 2007

Die oben genannten Grundsätze und Ziele sind in diesem Jahr (Juni 2007) im Rahmen der Pflegereform zum Teil rechtlich verankert worden. Dies hat einige wesentliche Auswirkungen auf die Situation stationärer Pflegeheime, die Gegenstand dieser Arbeit sind. Die wesentlichen Eckpunkte der Pflegereform sollen daher im Folgenden kurz umrissen werden: Der Pflegesatz für ambulant betreute Personen wird angehoben, während er für Pflegebedürftige in stationären Pflegeheimen (siehe 3.3) weitestgehend auf dem derzeitigen Niveau bleiben wird. Bis 2012 werden die Sachleistungsbeträge schrittweise angehoben,6 während sie für stationäre Pflege in der Stufe 1 und 2 zunächst gleich bleiben. Lediglich Pflegebedürftige der Stufe 3 (schwer Pflegebedürftige) in Pflegeheimen können mit zusätzlichen finanziellen Mitteln rechnen. Des Weiteren werden die finanziellen Mittel für Menschen mit Demenz und Behinderten, also Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, erhöht werden.7

Ein weiteres wesentliches Element der Pflegereform ist die Förderung quartiersbezogener Pflegestützpunkte in jedem Stadtteil. Sie sollen den Pflegebedürftigen, die zunächst in den eigenen vier Wänden gepflegt werden möchten, und ihren Angehörigen, in Zukunft erm öglichen, sich vor Ort beraten zu lassen. Vorhandene Pflegeangebote in der Umgebung werden vom Pflegestützpunkt aus koordiniert und so auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden.

Gefördert werden insbesondere betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften für alte Menschen. Zusätzlich sollen Angehörige Pflegebedürftiger künftig das Recht auf eine sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit erhalten, um die Pflege übernehmen zu können.8

Zweieinhalb Monate vor der Pflegereform trat, am 1. April 2007, die Gesundheitsreform in Kraft. Ein wesentliches Element dieser Reform war die Einführung eines Rechtsanspruches auf Rehabilitation. Mit dem Grundsatz ÄReha vor Pflege³ soll verstärkt verhindert werden, dass beispielsweise alte Menschen nach einem Sturz oder einer Operation durch fehlende Rehabilitationsmaßnahmen in die Pflege überwiesen werden müssen. Dies ist eine Regelung, die vorher nicht in dieser Form vorhanden war. Die Rehabilitation galt, ähnlich wie eine Kur, als Zusatzleistung und deshalb als prinzipiell verzichtbar.9

2.3 Zusammenfassung

Die Bundesregierung hat bezüglich der pflegerischen Versorgung in Deutschland klare Ziele definiert. Durch die Förderung des Wettbewerbs unter den Pflegeheimen soll die Qualität der Betreuung insgesamt verbessert werden und der Preis für die Leistungen gedrückt werden. Nutzer sollen dadurch mehr Auswahlmöglichkeiten erhalten und mehr Mitspracherecht bekommen. Die Position Pflegebedürftiger wird gestärkt, was bedeutet, dass die Ausstattung und Qualität einer Einrichtung noch mehr als bisher über die Nachfrage entscheiden wird. Grundsätzlich soll jedoch der Pflegebedarf, z.B. durch Rehabilitationsmaßnahmen, gesenkt werden. Bei geringfügiger Pflegebedürftigkeit soll dann nach Möglichkeit eine Versorgung innerhalb der Familie oder durch ambulante Pflege erfolgen, so dass eine stationäre Unterbringung so lange wie möglich vermieden werden kann. Die Gesundheits- und Pflegereform haben gezeigt, dass diese Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Anhebung der Mittel aus der Pflegeversicherung für ambulante Pflegedienste, bei gleichbleibenden Leistungen für Pflegebedürftige niedrigeren Pflegebedarfs in stationären Einrichtungen, sind gezielte Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten gegenüber der stationären Pflege. Diese klaren politischen Weichenstellungen werden sich auf die Nachfrage an stationären Pflegeplätzen auswirken, bieten aber auch die Chance, beispielsweise durch die Integration ambulanter Betreuungsformen oder Therapieeinheiten, diese Änderungen zu nutzen. Die finanzielle Förderung Demenzkranker und Behinderter auf der anderen Seite, kann für Pflegeheime ein Anlass sein, sich auf diese Krankheitsbilder zu spezialisieren.

3 Betreuungsformen bei Pflegebedarf und Stellenwert von Pflegeheimen in der Versorgungsstruktur

Es gibt eine Vielzahl an Betreuungsformen für ältere und pflegebedürftige Menschen, welche in den letzten Jahren als Alternativen zur Unterbringung in einem Pflegeheim an Bedeutung gewonnen haben. Der Gedanke, den Betroffenen eine möglichst lange Verweildauer in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen und dabei trotzdem eine optimale Versorgung zu gewährleisten, steht dabei zumeist im Vordergrund. Im folgenden Kapitel werden die gängigsten Formen zur Betreuung vorgestellt. Zudem wird erörtert, welche Rolle Pflegeheime in der pflegerischen Versorgungsstruktur heute einnehmen. Um auf das Kernthema Pflegeheime überzuleiten wird die Entwicklungsgeschichte dieser von den Anfängen bis heute umrissen. Dass Pflegeheime bei einer sinnvollen Einbindung in das Quartier und die Nachbarschaft ein angenehmer Ort für den Lebensabend alter Menschen sein können, zeigt das Beispiel eines Pflegeheimes im Nordrhein-Westfälischen Hamm.

3.1 Betreutes Wohnen

Der Grundgedanke des Betreuten Wohnens10 ist, dass ältere Menschen ihren Alltag innerhalb der vertrauten Wohnumgebung im Haus- oder Nachbarschaftsverbund selbst organisieren können. Das Betreute Wohnen ist eine ambulante Pflegeform. Als Vorraussetzung muss der Nutzer über eine individuelle, in sich abgeschlossene, möglichst nach DIN 18025 Teil II barrierefreie Wohnung verfügen.11 Dazu können professionelle ambulante Service Leistungen wie Unterstützung bei der Körperpflege oder medizinische Versorgung, Verpflegung etc. von einem Betreuungsunternehmen in Anspruch genommen werden. Die Bewohner haben im Vergleich zur Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung geringere Kosten, weil Sie keinen Pauschalvertrag für eine Rundumversorgung abschließen und müssen trotzdem nicht auf die Sicherheit der Unterstützung in eventuellen Notfällen verzichten.12 Das Betreute Wohnen stellt damit ein zusätzliches Angebot dar, welches zwischen der Versorgung durch die Angehörigen und der Unterbringung in einem Pflegeheim angesiedelt ist.13 Die individuelle Betreuung in einer betreuten Wohnung ist bei einem hohen Grad an Pflegebedürftigkeit mit steigenden Kosten verbunden, so dass der Umzug in ein Pflegeheim oft nicht vermeidbar ist.14 Stationäre Pflege Schwerstpflegebedürftiger außerhalb des Pflegeheims wird nur noch im Hochpreissegment, wie beispielsweise in einigen der im folgenden Kapitel beschriebenen Seniorenresidenzen angeboten.

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Organisationsformen des Betreuten Wohnens im Alter, die alle das Ziel haben, das Wohnkonzept so zu gestalten, dass für den Bewohner möglichst geringe Grundpauschalen für die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Zusatzleistungen anfallen.15 Bei der direkten Anbindung einer betreuten Wohnung an ein Pflegeheim (vgl. Abbildung 3) bleibt der Verbleib in der Einrichtung auch bei Schwerstpflegebedürftigkeit garantiert, allerdings muss ggf. ein Umzug von der Wohnung in die Pflegeabteilung in Kauf genommen werden. Diese Kombination bietet Betreibern von vollstationären Pflegeeinrichtungen den Vorteil, Dienstleistungen zentral anbieten zu können. Beispielsweise kann die Küche auch für Bewohner des Betreuten Wohnens eine Essensversorgung anbieten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Verschiedene Varianten des Betreuten Wohnens

Aufgrund der in Kapitel 2.2 genannten Anhebung der Mittel aus der Pflegeversicherung für ambulant betreute Personen ist zu erwarten, dass die Bedeutung betreuter Wohnformen steigen wird.

3.2 Seniorenwohnstifte und Seniorenresidenzen

Es bestehen deutliche Parallelen zwischen Betreutem Wohnen und Seniorenresidenzen, da selbstständiges Wohnen mit abrufbaren Serviceleistungen kombiniert wird. Die Begriffsbestimmung ÄSeniorenresidenz³ ist, ebenso wie das ÄBetreute Wohnen³, nicht verbindlich definiert. In der Regel wird mit Seniorenresidenzen das Hochpreissegment assoziiert.16 Während das Betreute Wohnen eher auf mittlere Einkommensschichten fokussiert ist, setzen Seniorenresidenzen eine einkommensstarke Zielgruppe voraus. Hier werden höhere Wohnstandards und umfassendere Serviceleistungen geboten, die sich an Standards gehobener Hotels orientieren. Für die höheren Kosten muss der Bewohner selbst aufkommen.17 Es ist üblich, dass sich Bewohner mit einem festen Betrag in das Stift einkaufen und so einen Anspruch auf die Wohnung erwerben.18

Die Wohnbedingungen in Seniorenresidenzen sind komfortabel. Exklusive Serviceangebote wie ein Wellness-Bereich oder kulturelle Angebote sowie Freizeitangebote sind oft integriert.19 Bewohner zahlen dabei allerdings auch für Leistungen, die sie möglicherweise nie in Anspruch nehmen.20 Ziel des Konzeptes ist es auch hier, ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen, bei dem das Wohnen im Vordergrund steht. Gleichzeitig besteht eine Sicherheit im Falle eines verstärkten Betreuungs- oder Pflegebedarfs. Die Pflegeleistungen, sollten sie in Anspruch genommen werden müssen, können im Wohnbereich bereitgestellt werden. Es handelt sich dann um eine stationäre Pflegeleistung, die dem Heimgesetz unterliegt, da der Bewohner sich dazu verpflichtet, die Pflegeleistungen von einem Anbieter in Anspruch zu nehmen.21 Dadurch kann der Verbleib im eigenen Wohnbereich relativ lange gewährleistet werden. Aufgrund des hohen Preises kommen Seniorenresidenzen jedoch nur für etwa 1% der Bevölkerung in Frage.22 Die Nachfrage nach dieser Wohnform ist damit also sehr gering. Die Planung einer Seniorenresidenz ist daher nur in Gegenden sinnvoll, in denen eine hohe Kaufkraft vorherrscht.

Obwohl der Eintritt in eine Seniorenresidenz einen freiwilligen Schritt darstellt, liegt das durchschnittliche Eintrittsalter bei 80 Jahren und damit in etwa beim durchschnittlichen Eintrittsalter in ein Pflegeheim.23 Trotz des meist sehr komfortablen Angebots verlassen Menschen also erst bei erhöhter Notwendigkeit ihr eigenes Heim.

3.3 Pflegeeinrichtungen

Altenpflegeheime oder Pflegeheime sind in erster Linie für chronisch Kranke, gebrechliche oder körperlich und geistig behinderte Menschen vorgesehen, die ihren Alltag in der Regel auch unter Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste nicht mehr meistern können. Sie erhalten im Pflegeheim Vollverpflegung, Betreuung und umfassende Pflege, welche dem Grad ihrer Pflegebedürftigkeit entspricht.24 Pflegeheime sind die gängigste Form der stationären Altenpflege. Daneben existieren noch Altenheime und Altenwohnheime.25 Ihr Anteil ist jedoch stark zurückgegangen. Nur noch 3% aller Pflegeeinrichtungen sind Altenheime oder Altenwohnheime.26

Die Bewohner von Pflegeheimen sind überwiegend in Ein- oder Zweibettzimmern mit einem eigenen Bad untergebracht. Eine Kochgelegenheit ist in den meisten Fällen nicht gegeben.27 Pflegeheime sollen vor allem maximale pflegerische Hilfe in einer behindertengerechten Umwelt garantieren.28 Dabei sollen die körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten der Bewohner nicht nur erhalten, sondern auch verbessert werden. Im Idealfall wird die Wiedergewinnung der Fähigkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, durch entsprechende Angebote unterstützt.29

Je nach Bedürftigkeit sind unterschiedliche Formen der stationären Pflege möglich. Hierbei wird zwischen der vollstationären Pflege, der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege unterschieden.

Vollstationäre Pflege

Der Anspruch auf vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim ist nach § 43 SGB XI dann gegeben, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich sind oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommen. Die vollstationäre Pflege ist nach den Pflegebedürftigkeitsrichtlinien der Krankenkassen insbesondere erforderlich wenn:

- keine Pflegeperson vorhanden ist,
- mögliche Pflegepersonen nicht bereit sind, die Pflege zu übernehmen, · Pflegepersonen überfordert sind,
- eine Verwahrlosung des Pflegebedürftigen droht oder bereits eingetreten ist,
- der Pflegebedürftige Eigen- und Fremdgefährdungstendenzen aufweist,
- räumliche Gegebenheiten im häuslichen Bereich bestehen, die keine häusliche Pflege ermöglichen, und durch Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nicht verbessert werden können.30

Die vollstationäre Pflege ist eine Rund-um-die-Uhr Betreuung der Betroffenen. Sie wohnen in der Einrichtung und werden dort betreut. Die Einweisung in ein Pflegeheim ist meist die letzte Option und erfolgt in der Regel in Verbindung mit einer gesundheitlichen Krise.31

Teilstationäre Pflege

Neben der vollstationären Pflege in Pflegeeinrichtungen werden unter anderem auch teilstationäre Pflegeleistungen angeboten. Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege, wenn die Pflege im eigenen Heim nicht mehr ausreichend sichergestellt werden kann. Die pflegebedingten Aufwendungen hierfür werden von der Pflegekasse übernommen.32 Es gibt Einrichtungen, die in ein Pflegeheim integriert sind und Institutionen, die sich auf diese Art der Betreuung spezialisiert haben.33 Die Leistungen können eine wesentliche Unterstützung für die häusliche Pflege darstellen. Sie decken ein Angebot ab, welches zwischen der stationären Pflege im Heim und der Betreuung durch ambulante Pflegedienste zuhause steht. Hilfebedürftige Menschen werden tagsüber oder nachts von Fachkräften betreut. Bedarf besteht beispielsweise, wenn berufstätige Angehörige tagsüber keine Zeit für die Pflege finden, die häusliche Pflege aber trotzdem fortführen möchten. Nachtpflege ist sinnvoll, wenn Personen nachts medizinisch versorgt werden müssen oder während der Nachtstunden sehr unruhig sind. Zudem wird pflegenden Angehörigen eine Reihe an Tätigkeiten der Grundpflege abgenommen, beispielsweise Hilfe beim Aufstehen, Waschen und Kleiden.34 Die Bedürftigen werden von den Diensten abgeholt und wieder nach Hause gebracht. Teilstationäre Angebote ersparen vielen alten Menschen den Umzug in eine Pflegeeinrichtung. Die Betreuung in einem guten Tageszentrum mit aktivierenden Angeboten kann die Möglichkeiten der häuslichen Pflege ergänzen und die noch vorhandenen Fähigkeiten der Betreuten trainieren.

Kurzzeitpflege

Ein weiteres Angebot ist die Kurzzeitpflege, sie bietet Angehörigen die Möglichkeit, bei Urlaub oder aus sonstigen Gründen für einen kurzen Zeitraum die Betreuung abzugeben. Nach SGB XI §42 haben Pflegebedürftige Anspruch auf diese Hilfe, wenn die Pflege zu Hause noch nicht, oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und die teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Den Betroffenen stehen dann für eine Übergangszeit Leistungen aus der Pflegeversicherung zu.35 Dieses Angebot ist, wie die teilstationäre Pflege, häufig in Pflegeheime integriert, es gibt aber auch Einrichtungen, welche auf die Kurzzeitpflege spezialisiert sind.36 Ein Problem der Kurzeitpflege aus Sicht der Anbieter ist eine insgesamt kostenintensivere und aufwändigere Betreuung. Zum einen muss wesentlich häufiger die Entlassung und Aufnahme neuer Gäste vorbereitet werden. Zum anderen muss sich das Personal fortlaufend auf neue Gäste einstellen. Das Personal ist daher in pflegerischer und psychischer Hinsicht stärker belastet.37 Außerdem ist der Bedarf saisonalen Schwankungen unterworfen, da beispielsweise in Ferienzeiten mehr Familien nach Unterkünften für ihre Pflegebedürftigen Angehörigen suchen. Auf der anderen Seite bietet sich für Betreiber durch ein Kurzzeitpflegeangebot die Möglichkeit, kurzfristig freie Betten zu belegen. Allerdings besteht, insbesondere bei Einrichtungen, die keinen besonderen Bereich für die Pflege von Kurzzeitpatienten haben, die Gefahr, dass die Gäste im Alltagsbetrieb einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergehen. Insbesondere aufgrund der fehlenden Zeit des Personals, sich auf neue Gäste einzustellen. Durch die Schaffung von fest umrissenen Pflegegruppen für Kurzzeitpflege kann diesem Problem zum Teil begegnet werden,38 allerdings leiden diese abgegrenzten Bereiche dann wieder unter den starken Schwankungen der Auslastung, da sie nicht langfristig belegt werden.39

3.3.1 Die Entwicklung stationärer Pflegeeinrichtungen ± von den Anfängen bis heute

Das Pflegeverständnis und damit auch die bauliche Gestaltung und die Leitbilder beim Umgang mit Pflegebedürftigen haben sich seit den Anfängen stark verändert. An dieser Stelle soll die Entwicklungsgeschichte in ihren wesentlichen Elementen daher kurz aufgezeigt werden. Dabei wird deutlich, dass gesellschaftliche Veränderungen starken Einfluss auf die Form und Qualität der Pflege haben.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit der Industrialisierung der Arbeit, wurde das Arbeiten vom Wohnen zunehmend getrennt. Zuvor gehörten Arbeiten, Wohnen und das Lösen sozialer Probleme wie die Hilfe pflegebedürftiger Familienmitglieder zu einem Haushalt, in dem sich die Aufgaben miteinander verbinden ließen. Durch das Herauslösen der Arbeit aus dem Haushalt und ihrer Institutionalisierung in Fabriken mussten die Hilfe- und Pflegebedürftigen alleine zuhause gelassen werden. Dies machte die Schaffung von sozialen Institutionen notwendig, wodurch die flächendeckenden Netze von Altenheimen, Jugendheimen, Behindertenheimen und Heimen für psychisch Kranke ursprünglich zustande gekommen sind.40 Zwischen 1875 und 1950 ging die Familiengröße von 4,6 Personen auf 3,1 Personen zurück. Dies hatte überwiegend nicht mit einem Geburtenrückgang, sondern mit der Tendenz, alte Menschen aus der Familie auszugliedern zu tun.41 Die Schaffung sozialer Institutionen machte erstmals Vollbeschäftigung möglich. Angehörige, die sonst Zeit für soziale Verpflichtungen wie diese aufbringen mussten, konnten diese Aufgabe über die Zahlung entsprechender Sozialabgaben weiterreichen. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts ist die Akzeptanz von Pflegeeinrichtungen allmählich zurückgegangen, da die Unterbringung in einem Heim immer häufiger als Freiheitsentzug und Entzug der Selbstbestimmung angesehen wurde. Die Betroffenen haben sich zunehmend geweigert, die Leistungen einer stationären Einrichtung in Anspruch zu nehmen und sind in der Regel erst mit einem fortgeschritteneren Alter ins Pflegeheim gegangen. Dadurch konzentrierte sich die Bewohnerstruktur auf die schwereren Fälle, was das Bild und damit die Akzeptanz von Pflegeeinrichtungen in der Gesellschaft verschlechterte. Heime wurden als Orte konzentrierten Elends wahrgenommen.42 Diese Entwicklung hat sich nach dem zweiten Weltkrieg schrittweise verbessert. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) unterscheidet heute zwischen vier Generationen im Pflegeheimbau seit 1945.

Die erste Generation von Pflegeheimen direkt nach dem zweiten Weltkrieg war durch eine reine Zweckgebundenheit gekennzeichnet (siehe Abbildung 4).

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Abbildung 4: Spartanische Einrichtung eines Heime nach dem zweiten Weltkrieg

Heime waren damals ähnlich wie Anstalten aufgebaut, in denen es in erster Linie darum ging, alte Menschen unterzubringen und mit Essen zu versorgen. Ähnlich verhielt es sich mit dem Pflegeverständnis. Direkt nach dem zweiten Weltkrieg gab es weder Wohn- noch Pflegekonzepte. Prägend für damalige Einrichtungen waren Mehrbettzimmer mit einer hohen Belegungsdichte, sowie lange Flure und eine minimale Ausstattung.43 Die Zimmer waren aus Gründen der Ordnung, Sauberkeit und Wohnungswechsel einheitlich eingerichtet, was angesichts vieler Pflegebedürftiger Flüchtlinge und Umsiedler sogar eine Erleichterung für die Bewohner war, da diese oft kaum noch eigene Möbel hatten.44 Die Situation nach dem Krieg ließ also vermutlich keine andere Form zu als die reine Praktikabilität.

Anders sah es in den sechziger und siebziger Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs aus. Zu dieser Zeit orientierten sich Pflegeheime überwiegend an Krankenhäusern. Mängel aus den Einrichtungen der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg sollten vermieden werden. Die Praktikabilität stand aber immer noch weit im Vordergrund. Die Konzeption orientierte sich in erster Linie an der Pflege, war also den Bedürfnissen bettlägeriger Menschen angepasst. Die Nutzer wurden als Patienten gesehen, die behandelt werden mussten. Daher wurden rationale Grundrisse gewählt, welche möglichst optimale Arbeitsabläufe zuließen. Das Ergebnis waren wenig attraktiv gestaltete Gebäude, die eventuelle Wohnbedürfnisse der Pflegebedürftigen nicht berücksichtigten. Wie auf Abbildung 5 zu sehen ist, hatten die Einrichtungen einen Krankenhauscharakter, es gab lange Flure mit fensterlosen Funktionsräumen von denen die einzelnen Pflegezimmer abgingen. Auch die Pflege war rein funktional gestaltet, es ging darum mit wenig Aufwand möglichst viele Patienten zu versorgen.

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Abbildung 5: Krankenhausähnlicher Flur einer Einrichtung aus der zweiten Generation

Beispielsweise wurden die Zeiten gemessen, die das Pflegepersonal benötigte, um vom Bett zur Entleerung in so genannten Fäkalräumen benötigte oder es wurde das Öffnen und Schließen der Türen gezählt, um die Effizienz der Mitarbeiter zu erfassen.45 Es ist schwer vorstellbar, dass in solchen Strukturen Zeit blieb auf die sozialen Bedürfnisse einzugehen oder Wünschen nach einer wohnlichen Umgebung nachzukommen. Es wurde aber auch damals schon die Notwendigkeit erkannt, auf die Bedürfnisse der Bewohner einzugehen und ihnen zum Beispiel durch die Nutzung eigener Möbel ein vertrautes Umfeld zu schaffen oder durch die Bildung kleinerer Gruppen, die Individualität zu erhalten.46

In den achtziger Jahren setzten sich Aspekte wie die Wohnlichkeit immer mehr durch. Auch das soziale Umfeld des Standortes und die Nähe zum Gemeinwesen wurden zu einem wichtigen Aspekt bei der Entwicklung qualitativ hochwertiger Pflegeheime.47 Die Heime selbst hatten zudem wesentlich mehr Merkmale einer normalen Wohnung als die Heime, die vorher gebaut worden sind. Es gab beispielsweise individuelle Wohn- und Schlafbereiche sowie Gemeinschaftsräume (Abbildung 6).

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Abbildung 6: Stärkere Einbeziehung des Aspektes der Wohnlichkeit

Die Konzepte waren mehr darauf ausgerichtet den Bewohnern eine möglichst lange Selbstständigkeit zu ermöglichen. Dies hatte auch positive Auswirkungen auf die Arbeitszufriedenheit der Angestellten. Gegen diese Änderung der Herangehensweise an die stationäre Pflege wurde Kritik geäußert, da die Arbeitsabläufe nun weniger effizient verliefen. Dafür hat sich die erhöhte Arbeitszufriedenheit und die offenere Struktur der Heime positiv auf die Qualität der Pflege ausgewirkt.48

Als Pflegeheime der vierten Generation werden vom KDA die Senioren-Hausgemeinschaften bezeichnet. Hier leben pflegebedürftige Menschen in Gruppen zwischen sechs und zehn Personen zusammen. Ziel dieses Konzeptes ist es, so viel Geborgenheit und Normalität wie möglich zu vermitteln. Damit wurde der Ansatz aus den Einrichtungen der achtziger Jahre weiterverfolgt und ausgebaut. Es wird das Prinzip verfolgt, sich an den Bedürfnissen der Nutzer zu orientieren und den Charakter einer abgeschlossenen Anstalt in den Hintergrund zu drängen. Dies zeichnet sich auf der baulichen Ebene dadurch aus, dass die einzelnen Wohngruppen als eigenständige Einheiten konzipiert werden, deren Mittelpunkt die große Wohnküche und der zentrale Aufenthaltsbereich sind. Es wird auf eine zentrale hauswirtschaftliche Versorgung verzichtet, die Hausarbeit wird wieder in das Alltagsleben der Heimbewohner integriert. Im Vordergrund soll nicht mehr die reine Pflege stehen, sondern das Wohnen.49 Trotzdem handelt es sich hierbei in erster Linie um eine zugelassene vollstationäre Form, welche von den Pflegekassen finanziert wird.50 Es wird aber auch zu bedenken gegeben, dass Pflegeeinrichtungen nach dem Hausgemeinschaftsmodell volkswirtschaftlich unter anbetracht demografischen Entwicklung (siehe Kapitel 4.3) nicht flächendeckend tragbar sind.51 Probleme bei diesem Konzept gibt es unter anderem bei der Finanzierung einer Präsenzkraft, welche Hauswirtschaft, Pflege und Betreuung steuert sowie bei der bei der Organisation einer Nachtwache, welche laut gesetzlichen Vorschriften52 von einer Fachkraft übernommen werden muss. Das Konzept der Hausgemeinschaften ist daher eher in Form von Einrichtungen sinnvoll, die aus mehreren dieser Hausgemeinschaften bestehen, womit die finanziellen Aufwendungen für das notwendige Personal durch eine zentrale Organisation leichter gesichert werden kann.53 Zudem kann es sinnvoll sein Hausgemeinschaften in Kooperation mit ambulanten Diensten, betreuten Wohnanlagen oder klassischen stationären Einrichtungen zu betreiben um Synergieeffekte zu erzielen.54

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Abbildung 7: Gemeinschaftliche Atmosphäre in einer Hausgemeinschaft

3.3.2 Bedeutung der quartiersbezogenen Einbindung von Pflegeheimen

Neben einem wohnlichen Charakter sollen Pflegeheime heute in Quartiersnähe geplant werden. Im Falle der Notwendigkeit in ein Pflegeheim umzuziehen, soll es möglich sein, dass die Betroffenen trotzdem in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und somit ihre sozialen Kontakte aufrechterhalten können.55 Zudem haben Angehörige dann häufiger die Möglichkeit Gelegenheitsbesuche zu tätigen, da sie nicht so weite Wege zurücklegen müssen. Die Bundesregierung ermutigt Träger von Pflegeheimen daher dazu, überschaubare und quartiersnahe Einrichtungen zu planen, die sinnvoll in das Umfeld eingebunden sind.56 Im Folgenden wird ein Beispiel vorgestellt, bei dem versucht wird, eine solche Einbindung herzustellen und das verdeutlicht, dass auch ein Pflegeheim für alte Menschen attraktiv sein kann und als sozialer Mittelpunkt des Lebens im Alter eine wichtige Rolle einnimmt.

3.3.2.1 Integrationsbeispiel: Pflegeheim - Reginenhaus Hamm

Das Pflegeheim ÄReginenhaus³ befindet sich im Stadtbezirk Rhynern im NordrheinWestfälischen Hamm. Der Stadtbezirk hat 18.475 Einwohner (Stand 31.03.2005), Hamm ist in sieben Stadtbezirke aufgegliedert, welche jeweils eine eigene Bürgervertretung haben.57 Die Einrichtung befindet sich direkt im Kern des Stadtbezirks in direkter Nachbarschaft zu zwei Kindergärten, einer Schule und einer Kirche.

In fußläufiger Entfernung befindet sich das Zentrum, in dem zahlreiche Geschäfte für den täglichen Bedarf, eine Post sowie eine Bushaltestelle zu finden sind. In einem Umkreis von zwei Kilometern befinden sich vier Ärzte für Allgemeinmedizin, ein Krankenhaus ist in der näheren Umgebung nicht vorhanden.58 Ansonsten handelt es sich um ein seniorengerechtes Umfeld. Die Umgebung ist barrierefrei gestaltet (abgesenkte Bürgersteige, rollstuhlgerechte Eingänge etc.), nur der Kirchplatz der anliegenden Kirche ist aus denkmalschutzrechtlichen Gründen mit Kopfsteinpflaster belegt.59

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Abbildung 8: Das Reginenhaus Rhynern im Stadtgefüge

Die Einrichtung befindet sich unter der Trägerschaft der frei-gemeinnützigen katholischen Kirchengemeinde St. Regina. Das Gebäude verfügt über 71 Pflegeplätze, wovon 61 in Einzel- und zehn in Doppelzimmern untergebracht sind. Ein Schwerpunkt der Pflege ist die Behandlung demenzkranker Patienten, es werden aber Pflegebedürftige aller Pflegestufen vollstationär versorgt. In der Einrichtung gibt es fünf Kurzzeitpflegeplätze, die in die vollstationäre Pflege integriert sind, sowie einen gesonderten Bereich für die Tagespflege. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich sechs Seniorenwohnungen, welche ebenfalls zur Kirchengemeinde gehören. Es wird eine quartiersbezogene Belegung angestrebt. In erster Linie werden Bewohner aus der Gemeinde und dem Stadtbezirk aufgenommen. Personen von außerhalb bekommen in der Regel nur einen Platz, wenn Angehörige und Bezugspersonen im Umfeld wohnen.60 Rund 80% der Bewohner des Reginenhaus Rhynern haben einen solchen Bezug zum Umfeld.61

Die Einrichtung wurde von einem sehr engagierten Heimleiter unter der Einbindung zahlreicher ehrenamtlicher Helfer seit 1994 schrittweise aufgebaut. Der Heimleiter, Herr Kochanek, hat dabei sowohl das Konzept zur Pflege als auch den Bau der Einrichtung organisiert. Sowohl das Pflegekonzept als auch die architektonische Gestaltung des Gebäudes wurden vom Heimleiter unter Einbeziehung professioneller Hilfe entwickelt. Bei der Projektierung wurde die Nachbarschaft aktiv eingebunden, um von vornherein eine Beziehung zum Umfeld herzustellen und eine Identifikation der Nachbarschaft mit der Pflegeeinrichtung zu schaffen.62

Das Gebäude zeichnet sich architektonisch durch eine große glasüberdachte Halle im Innenhof aus, in der sich eine Cafeteria befindet. Dieser Innenhof wird als öffentlicher Raum für Veranstaltungen unterschiedlicher Art genutzt und ist damit auch der Nachbarschaft zugänglich. Die Bewohner können von den Fluren der Wohnetagen in den glasüberdachten Bereich blicken (siehe Abbildung 9).

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Abbildung 9: Grundriss 1. OG Reginenhaus (o.M.) und Foto vom Innenhof

Durch diesen Bezug zur Öffentlichkeit soll die soziale Identität der Bewohner beibehalten und das Gefühl der Isolation vermieden werden. Es wird großer Wert darauf gelegt, dass die zu Pflegenden auch bei höherer Pflegebedürftigkeit und in der Sterbephase auf Wunsch noch an den Veranstaltungen und somit zumindest innerhalb des Gebäudes am öffentlichen Leben teilnehmen können. Es gibt daher nur wenig Bewohner, die ausschließlich in ihren Zimmern verweilen. Die Mobilität bewegungseingeschränkter Personen wird durch ehrenamtliche Mitarbeiter gewährleistet. Den Bewohnern soll aber auch die Möglichkeit gegeben werden, sich zurückzuziehen. Es ist daher eine gesunde Mischung aus Nähe und Distanz zum öffentlichen Leben gewollt und gegeben.

Es werden insgesamt rund 100 hauptamtliche und 160 ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigt, die überwiegend aus dem direkten Umfeld stammen. Die freiwillige Mitarbeit ist ein wesentlicher Faktor, ohne den ein Angebot in diesem Umfang nicht möglich wäre. Das Pflegeheim wird von den Quartiersbewohnern insgesamt sehr gut angenommen. Es gibt eine Vielzahl an Aktivitäten, die unter anderem dazu dienen sollen, eine Identifikation der Nachbarschaft mit der Einrichtung herzustellen bzw. zu erhalten. Ein Zeichen für die aktive Einbindung der Nachbarschaft sind unter anderem Veranstaltungen mit den angrenzenden Kindergärten. Unter fachlicher Betreuung und Organisation werden Kinder bei diesen Veranstaltungen mit alten Menschen zusammengeführt, beispielsweise lesen die Bewohner den Kindern Geschichten vor. Diese Aktivitäten werden sehr gut angenommen, allerdings wird darauf geachtet, dass die Kooperation organisiert wird und nicht willkürlich stattfindet. Grundsätzlich ist man von Seiten des Reginehauses immer gegenüber Veranstaltungsanfragen aus der Umgebung offen, so lange sie den täglichen Betrieb nicht negativ beeinflussen und thematisch passen. Des Weiteren ist das Reginenhaus Anlaufstelle für Beratungen bezüglich der Pflege im eigenen Heim, welche von Quartiersbewohnern häufig in Anspruch genommen wird. Die im Rahmen der Pflegereform 2007 geförderten Pflegestützpunkte können sich demnach auch innerhalb von Pflegeheimen befinden (siehe Kapitel 2.2).63 Neben der Einbindung von innen nach außen durch Nähe zu städtischen Strukturen und die Möglichkeit durch die räumliche Nähe am öffentlichen Leben teilzunehmen, findet also auch eine Einbindung von außen nach innen statt.

Das Konzept scheint gut zu funktionieren, das Haus weist seit Jahren eine hohe Auslastung auf.64 Entscheidend dafür ist besonders das persönliche Engagement des Heimleiters, der aus persönlicher Überzeugung eine hohe Versorgungsqualität für hilfe- und pflegebedürftige Menschen im Quartier gewährleisten möchte. Die Organisationsstruktur der frei- gemeinnützigkeit, also die katholische Ideologie der Nächstenliebe als treibende Kraft, trägt zudem wesentlich zum Engagement der rund 160 ehrenamtlichen Mitarbeiter bei. Ohne diese wäre der Betrieb laut eigener Auskunft in diesem Umfang nicht möglich. Private Betreiber können in der Regel nicht so viele ehrenamtliche Mitarbeiter werben, da in erster Linie kommerzielle Interessen verfolgt werden und keine ethisch-sozialen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der idealistische Hintergrund eines frei-gemeinnützigen Anbieters generell eine höhere Qualität in der Pflege garantiert (siehe Kapitel 4.4). Bezüglich des Anwerbens ehrenamtlicher Mitarbeiter dürfte hier jedoch ein Vorteil bestehen.

Der Nachbarschaftsbezug erleichtert zudem die Einbindung freiwilliger Helfer und hauptamtlicher Kräfte, weil eine wohnortnahe Beschäftigung angeboten wird.65 Die Integration einer Einrichtung wie dieser in die örtliche Gemeinschaft und die Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Gebäude scheint also ein Konzept zu sein, das fortschrittlich ist und bei dem versucht wird, pflegebedürftige Menschen als integralen Bestandteil der Nachbarschaft zu erhalten. Die hohe Auslastung spricht für einen Erfolg der Einrichtung. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob der Kontakt von außen von allen Bewohnern erwünscht ist. Das Heim hat als Wohnort eine stabilisierende Funktion, während dem Umfeld eine stimulierende Funktion zugerechnet wird. Die Einflüsse aus dem Umfeld dürfen die Sicherheitsbedürfnisse der älteren Menschen nicht negativ beeinflussen. Die Einbindung öffentlichen Lebens kann deshalb nicht pauschal als positiv gewertet werden.66

Eine Öffnung für soziale Aktivitäten, also die Umfunktionierung eines Teils der Einrichtung in einen öffentlichen Raum, kann daher für einen Teil der Bewohner zu Verunsicherungen führen. Aus diesem Grund muss die angestrebte gesunde Mischung aus Nähe und Distanz als wichtiger Faktor bei einer solchen Konzeption für das Wohlbefinden der Anwohner besonders beachtet werden.

3.4 Zwischenfazit

Es gibt eine Reihe von Anstrengungen, neue bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Angebote für Senioren zu schaffen. Dabei wird überwiegend auf Formen des Betreuten Wohnens und die ambulante Pflege gesetzt. Durch diese Konzepte wird es alten Menschen ermöglicht, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ist die Unterbringung in einem Heim jedoch in vielen Fällen nicht mehr vermeidbar. Pflegeheime werden daher fester Bestandteil der Versorgungsstruktur bleiben. Im Endeffekt müssen die verschiedenen Konzepte zur Betreuung Pflegebedürftiger daher nicht grundsätzlich als gegensätzlich gesehen werden, sondern als Teilelemente einer Versorgungsstruktur für Hilfe und Pflegebedürftige, die sich gegenseitig ergänzen können.

Im letzten Jahrhundert ist der Wohngedanke in Pflegeheimen immer mehr in den Vordergrund getreten. Statt der reinen Praktikabilität steht heute in modernen Einrichtungen die Lebens- und Pflegequalität im Vordergrund. Die Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Bewohner und die Hervorhebung des Wohngedankens scheint eine sinnvolle und aus heutiger Sicht auch völlig logische Herangehensweise bei der Konzeption von Pflegeheimen zu sein, da die Bewohner den Hauptteil ihrer Zeit dort verbringen. Die Bedürfnisse der Nutzer stehen heute mehr im Mittelpunkt als in der Vergangenheit.

Wie das Beispiel des Reginenhauses in Rhynern gezeigt hat, kann eine aktive Einbindung in das Quartier und die Herstellung eines Nachbarschaftsbezuges den umliegenden Anwohnern zudem die Möglichkeit bieten, auch bei erhöhter Pflegebedürftigkeit ihr städtisches und gesellschaftliches Umfeld zu behalten und in einer wohnlichen Atmosphäre zu leben. Die Unterbringung in ein Pflegeheim kann also auch durchaus für Betroffenen angenehm gestaltet werden. Vorraussetzung hierfür ist ein guter Betreiber bzw. ein engagierter Heimleiter und ein motiviertes Personal.

4 Marktsegment Pflegeheime

Im vorherigen Kapitel wurde über die verschiedenen Betreuungsformen bei Pflegebedarf sowie die Entwicklungsgeschichte von Pflegeheimen und die Möglichkeiten einer attraktiven Gestaltung der Betreuung durch eine aktive Einbindung in das Quartier berichtet. Da Pflegeheime das Kernthema dieser Arbeit sind, wird nun ein Fokus auf das Marktsegment Pflegeheime gesetzt. Das Thema ist sehr facettenreich und hat daher einen großen Umfang. Die Behandlung der wichtigsten Aspekte ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Bewertung oder Entwicklung moderner Einrichtungen.

4.1 Angebot

Die Zahl der Pflegeheime ist zwischen 1999 und 2005 stark angestiegen. Abbildung 10 zeigt einen Zuwachs der Einrichtungen um rund 17,6%. Während 1999 noch 8.859 Einrichtungen67 existierten, waren es 2005 bereits 10.424.

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Abbildung 10: Zuwachs an Pflegeeinrichtungen seit 1999

Insgesamt gibt es in Deutschland ein Angebot von 757.186 Pflegeplätzen. Im Durchschnitt hat ein Pflegeheim rund 73 Betten mit 65 Pflegebedürftigen, das entspricht einer durchschnittlichen Auslastung von rund 89%.68

Die durchschnittliche Platzanzahl der Pflegeheime unterscheidet sich jedoch zwischen den einzelnen Bundesländern. In Hamburg sind es beispielsweise 79 Plätze, in Schleswig-Holstein hingegen nur 53. Der Unterschied ist mit dem Verhältnis von privaten zu öffentlichen Trägern zu erklären. Private Einrichtungen sind, bezogen auf die Platzanzahl, im Durchschnitt kleiner als die Einrichtungen öffentlicher und frei-gemeinnütziger Träger. Da sich in Hamburg wesentlich mehr Einrichtungen in öffentlicher Hand befinden als in Schleswig-Holstein, ist die durchschnittliche Bettenzahl höher.69 Gründe für die geringere Bettenanzahl privater Anbieter vermutet die Deutsche Bank Research unter anderem darin, dass private Träger öfter kleine, überschaubare und hochwertige Anlagen für zahlungskräftige Kunden anbieten.70

73,2% der Pflegeheime in Deutschland bieten ausschließlich vollstationäre Dauerpflege an, während die übrigen 26,8% entweder ein Mischangebot aus Tages-, Nacht und/oder Kurzeitpflege oder ausschließlich teilstationäre Pflege anbieten. Die Mehrheit (rund 64%) der Teilstationären- und Kurzeitpflegeangebote sind jedoch an eine vollstationäre Einrichtung angeschlossen.71 19% der Einrichtungen sind an eine Wohneinrichtung wie beispielsweise eine Betreute Wohnanlage angebunden.72

Die Pflegeheime befinden sich zu 55% in frei-gemeinnütziger Trägerschaft, 38% des Angebots wird von privaten Trägern gestellt und lediglich rund 7% befinden sich in öffentlicher Hand. Der Anteil privater Träger hat von 2003 bis 2005 um 10,3% zugenommen, frei-gemeinnützige verzeichneten einen Zuwachs von 6,3%. Öffentliche Einrichtungen verlieren hingegen an Bedeutung, ihr Anteil sank um 3,6%.73

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Abbildung 11: Anteile Pflegeheime nach Trägern

4.2 Qualität

Nicht nur die Quantität sondern auch die Qualität der vorhandenen Einrichtungen ist für eine Einschätzung des Marktes wichtig. Wie in Kapitel 2 herausgestellt, wird der Wettbewerb unter Pflegeheimen gefördert.

Aufgrund des enormen Zuwachses an neuen Einrichtungen in den letzten Jahren ist zu erwarten, dass in dem dadurch entstehenden Wettbewerb überwiegend die Pflegeheime bestehen werden, welche sich qualitativ vom Wettbewerb abheben. Dabei ist zum einen die Qualität der Immobilie und zum anderen die Qualität in der Pflege entscheidend.

4.2.1 Bauliche Qualität

Pflegeheime in Deutschland weisen zum Teil einen erheblichen Nachholbedarf an Renovierungen und Sanierungen auf. Die HSH Nordbank schätzt, dass ca. ein Drittel der Pflegeheime in Deutschland sanierungsbedürftig oder nicht mehr marktgängig sind und für ein Viertel der Plätze Ersatzbedarf besteht.74 Die Deutsche Bank Research geht ebenfalls von einem hohen Sanierungsbedarf aus, vor allem aufgrund der Tatsache, dass das gesamte Interieur eines Pflegeheimes mindestens alle 30 Jahre vollständig saniert werden muss.75 Abbildung 12 zeigt das Alter von Seniorenimmobilien76 nach Bundesländern. Die Einrichtungen in den neuen Bundesländern sind überwiegend jünger als zehn Jahre, während in Schleswig-Holstein, Hessen, Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ein hoher Anteil der Gebäude älter als 20 Jahre ist. In Hamburg befinden sich derzeit Rund 250.000 Betten in Gebäuden, die älter sind als 20 Jahre.77

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Abbildung 12: Hohes Baualter bei Seniorenimmobilien

Das BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND (BMFSFJ) geht davon aus, dass ein großer Teil der heutigen Pflegeheime nicht mehr den modernen Erfordernissen entspricht. Als wichtiger Indikator wird dabei der Anteil an Einzelzimmern gesehen.78 Dieser beträgt nach der letzten Erhebung (Stand 2005) 51,7%. 44,1% der Betten sind in Doppelzimmern untergebracht. Lediglich rund 1,7% der Betten befinden sich in Zimmern mit drei oder mehr Betten.79 Im Vergleich zu 1999 ist der Anteil an Einzelzimmern stark gestiegen, damals betrug er noch 44,7%.80 Es ist daher davon auszugehen, dass neue Einrichtungen einen höheren Anteil an Einzelzimmern aufweisen.

Mängel wurden in den letzten Jahren vor allem bezüglich fehlender Orientierungshilfen, nicht altersgerechter Nasszellen (Badezimmer) und zu kleiner Zimmergrößen festgestellt. Auch die Ausstattung war teilweise nicht zufriedenstellend. Beispielsweise waren Toiletten nicht behindertengerecht gestaltet, die Aufzüge waren zu klein oder nicht vorhanden, Rufanlagen fehlten oder funktionieren nicht etc.81 Über die Anzahl der Heimplätze, die sanierungs- oder modernisierungsbedürftig sind, liegen derzeit keine gesicherten Informationen vor.82 Die Deutsche Industriebank rechnet insgesamt mit einem Investitionsbedarf für Seniorenimmobilien83 in Höhe von mindestens ¼ 12,5 Mrd., hält aber auch eine Summe von rund ¼ 20 Mrd. für realistisch, da in manchen Fällen der Sanierungsbedarf weit höher ausfallen könnte.84 Sanierungsmaßnahmen bieten die Chance, Missstände in der Ausstattung oder der Baukonzeption auszugleichen und die Qualität der Pflegeeinrichtungen insgesamt für die Bewohner zu verbessern. Des Weiteren kann durch einen Umbau oder eine Sanierung des Gebäudes auch die Effizienz beim Betrieb gesteigert werden, wovon auch der Träger langfristig durch Kosteneinsparungen profitiert.

Auch wenn der hohe Bedarf an Sanierungsmaßnahmen unerfreulich ist, bietet sich hier die Gelegenheit, Missstände in der Ausstattung oder der Baukonzeption auszugleichen und die Qualität der Pflegeeinrichtungen insgesamt für die Bewohner zu verbessern. Des Weiteren kann durch einen Umbau oder eine Sanierung des Gebäudes auch die Effizienz beim Betrieb gesteigert werden, wovon auch der Träger langfristig durch Kosteneinsparungen profitiert.

4.2.2 Qualität in der Pflege

Die Qualität der Pflege in Pflegeheimen ist ein derzeit vielfach diskutiertes Thema, welches vor allem in den Medien hohe Beachtung findet.85 Die Qualität ist entscheidend für die Nutzer und für das Image von Pflegeheimen. Dies betrifft daher die gesamte Branche, da sich ein negatives Außenbild negativ auf die Nachfrage an stationären Pflegeplätzen auswirken kann. Nicht ohne Grund formuliert die Bundesregierung das Ziel, das Image von Pflegeheimen durch eine Steigerung der Qualität zu verbessern (siehe Kapitel 2). Zur Verbesserung der Qualität ist jedoch zunächst eine Bestandsaufnahme nötig, bzw. staatliche Institutionen, welche die Pflegequalität in Pflegeheimen überwachen.

Erst mit dem am 1.1.2002 eingeführten Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) wurde für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und für den Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) eine gesetzlich verpflichtende Berichterstattung zur Qualität in der stationären und der ambulanten Pflege eingeführt.86 Die Qualitätsprüfungen untersuchen vor allem die Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen und die Pflegebedürftigen selbst. Dabei geht es zum einen um die Struktur und Prozessqualität, also die Aufbau- und Ablauforganisation, sowie das Qualitätsmanagement und zum anderen um die Zufriedenheit der Betroffenen über Pflegezustand und Pflegeprozess. Das MDK arbeitet in der Regel mit der Heimaufsicht zusammen.87 Die Heimaufsicht hat den Auftrag, alle stationären Angebote in Deutschland einschließlich der Angebote für das Betreute Wohnen zu kontrollieren und auf die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien zu achten.88

Im aktuellsten Untersuchungszeitraum (zweites Halbjahr 2003) wurden 793 Untersuchungen durchgeführt. Das entspricht 7,6% der 10.424 erfassten deutschen Pflegeheime. Insgesamt wurde der Pflegezustand von 4.721 Betroffenen begutachtet, also nur knapp 7% aller 676.682 stationär versorgten Pflegebedürftigen (Stand 2005).89 Die Zufriedenheitswerte bezüglich Motivation und Unterstützung zur aktivierenden Pflege des Personals oder zu den Abständen zwischen den Mahlzeiten der Bewohner und ihrer Angehörigen, lagen im Untersuchungszeitraum bei rund 90%.90 Trotzdem hat das MDK bei 17% der untersuchten Personen einen unzureichenden Pflegezustand festgestellt, der unmittelbar auf die Qualität der Versorgung durch die stationäre Pflegeeinrichtung zurückzuführen war (unzureichende Ernährung und Flüssigkeitsversorgung, Inkontinenzversorgung, Versorgung von Demenzkranken etc.). Die Konzeption der Pflege entsprach bei 83% der Einrichtungen aktuellen fachlichen und inhaltlichen Anforderungen. Das MDK sieht die Vorgaben bezüglich der Konzeption dann erfüllt, wenn folgende Elemente vorgewiesen werden können und zufriedenstellend umgesetzt werden:

- das zugrunde gelegte Pflegemodell (Art der Betreuung),
- das zugrunde gelegte Pflegesystem (Organisation der Arbeitsabläufe),
- die Beschreibung des Pflegeprozesses (die systematische, an den ganzheitlichen
Bedürfnissen des Menschen orientierte und laufend angepasste Pflege),
- die innerbetriebliche Kommunikation (die Kommunikation zwischen den an der Pflege beteiligten Personen),
- das Qualitätssicherungssystem (Regeln, Vorgehensweisen und Maßnahmen, welche die Einhaltung eines bestimmten Qualitätsniveaus in der Pflege sichert),
-die Beschreibung der Leistungen einschließlich ergänzender sozialer und therapeutischer Angebote
- die Regelung der Kooperation mit anderen Diensten,
- die räumliche, personelle und sachliche Ausstattung der Einrichtung.91

Als Indikator für die Umsetzung wurde der Bekanntheitsgrad der zentralen Zielsetzungen und Anliegen der Einrichtung unter den Mitarbeitern zugrunde gelegt. Lediglich 58% der Mitarbeiter waren diese bekannt.92 Es kann daher daraus geschlossen werden, dass eine wesentliche Differenz zwischen der Konzeption einer Einrichtung und dem tatsächlichen Alltag besteht. Wenn die Vorstellungen der Heimleitung täglich berücksichtigt würden, wären sie den Mitarbeitern bekannt.

Die Kontrollen durch das MDK und die Heimaufsicht erfolgten in 45% der Fälle nach vorheriger Anmeldung,93 das heißt, dass sich viele der untersuchten Pflegeheime auf die Kontrolle vorbereiten und sich dementsprechend von ihrer besten Seite zeigen konnten. Es handelt sich bei den Untersuchungen also um Momentaufnahmen, welche die tatsächliche Situation nur oberflächlich widerspiegeln können. Des Weiteren werden die Ergebnisse anonymisiert veröffentlicht, es bleibt also verborgen, welche Einrichtungen besonders gut oder besonders schlecht beurteilt wurden. Veröffentlicht wird lediglich das Gesamtbild. Es besteht also insgesamt Optimierungsbedarf im System. Die CDU Bundestagsfraktion fordert beispielsweise, dass nur noch Heime, die Ihre Bewertungen veröffentlichen, Geld aus der Pflegekasse bekommen.94 Hierzu müssten dann allerdings auch alle Einrichtungen überprüft werden, was mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Im zweiten Halbjahr 2003 hat es das MDK wie gesagt lediglich geschafft, rund 7% aller Heime zu untersuchen. Viele Pflegeheime sind bisher noch keiner Prüfung unterzogen worden. Diese Heime könnten dann auch keinen entsprechenden Nachweis erbringen. Die Bundestagsfraktion der Grünen schlägt die Schaffung eines unabhängigen Instituts für die Qualität in der Pflege vor.95 Da das Qualitätssicherungssystem in Deutschland scheinbar nur ansatzweise greift, ist es aus Sicht von Investoren und Nutzern besonders wichtig, eine ständige Kontrolle des Betreibers und seiner Pflegekonzeption zu ermöglichen. Ein Zertifizierungssystem durch eine neutrale und zentrale Institution, welche eine bundesweit einheitliche Einstufung vornimmt, wäre ein Ansatz, über den ein gewisser Überblick verschafft werden könnte. Dies ist allerdings auch ein Kostenfaktor, der die ohnehin schon knappen öffentlichen Mittel für die Pflege belasten würde. Hier ist abzuwägen, inwieweit die Mittel hierfür sinnvoll angebracht wären.

Der MDK prüft, neben der Qualität in der Pflege, im Auftrag der Pflegekassen auch, ob die sozialmedizinischen Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit vorliegen. Bewohner werden dabei je nach Betreuungsaufwand in eine von drei Pflegestufen eingeteilt. Die höchste Pflegestufe wird am meisten durch die Pflegekasse bezuschusst. Die Leistungen aus der Pflegekasse wurden im Rahmen der Pflegereform nur in der Stufe 3 angehoben, während sie in den Pflegestufen 1 und 2 gleich bleiben (siehe Kapitel 2).96 Dadurch stehen Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Schwerstpflegebedürftigen in der Regel wirtschaftlich besser da als Heime, die hauptsächlich leicht Pflegebedürftige betreuen.

Bisher gab es keinen finanziellen Anreiz für Betreiber von Pflegeheimen den Bewohnern, beispielsweise durch Krankengymnastik oder Ergotherapie, wieder ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Die Konsequenz eines verbesserten Gesundheitszustandes eines Bewohners ist entweder die Einstufung in eine niedrigere Pflegestufe, also eine Kürzung der Mittel aus der Pflegeversicherung, oder ggf. sogar der Auszug des Bewohners aus dem Pflegeheim, weil sich der gesundheitliche Zustand verbessert hat und eine selbstständige Lebensführung wieder möglich ist. Die Konsequenzen einer engagierten und fachlich qualifizierten Ausübung der Pflegetätigkeit hätten für den Betreiber also erhebliche wirtschaftliche Nachteile.97

Breitscheidel (2005) hat zwei Jahre lang im Rahmen von Recherchetätigkeiten in mehreren Pflegeheimen gearbeitet, um einen Einblick in die tägliche Pflegepraxis in deutschen Heimen zu bekommen. Er schildert den Fall einer älteren Dame, die sich durch einen Sturz den Oberschenkelhalsknochen gebrochen hatte. Die sonst üblichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gehfähigkeit, wie Krankengymnastik, Massagen oder Gehübungen wurden von der Einrichtung nicht durchgeführt. Stattdessen wurde es sogar verboten, die eigenständigen Maßnahmen zur Verbesserung der Selbstständigkeit durchzuführen, da die Pflegekasse (so die Begründung der Heimleitung) dafür bezahlt, dass die Frau im Bett bleibt und ihr das Essen eingegeben wird.98 Dies scheint kein Einzelfall zu sein. Die Berliner Justiz ermittelt derzeit (April 2007) gegen eine Heimangestellte wegen Körperverletzung und Betrug, da diese einer Patientin vor dem Besuch des MDK zur Eingruppierung in eine Pflegestufe, Psychopharmaka gegeben haben soll. Die Medikamente sollten, laut Vorwurf, ein falsches Bild über die Pflegebedürftigkeit der Patientin vermitteln.99 Es bleibt abzuwarten, ob die Änderungen durch die Pflegereform, die Betreiber bei der Kategorisierung eines Bewohners in eine niedrigere Pflegestufe zu bezuschussen, eine Verbesserung der Pflege zur Folge haben werden.

Nur in 67% der untersuchten Einrichtungen war das Angebot der sozialen Betreuung auf die Bewohnerstruktur ausgerichtet. Das bedeutet, dass für viele körperlich beeinträchtigte oder geistig erkrankte Bewohner keine Leistungen außerhalb der reinen Pflege bereitgestellt wurden, welche zum Erhalt oder der Reaktivierung der vorhandenen Fähigkeiten beitragen.100 Dies würde die oben genannte Kritik am Vergütungssystem und dem bisher fehlenden wirtschaftlichen Anreiz, den Gesundheitszustand der Patienten zu verbessern, untermauern.

[...]


1 Vgl. BMFSFJ (Hrsg.) 2006: S. 2

2 Vgl. BMFSFJ (Hrsg.) 2006: S. 2f.

3 Eine nähere Ausführung über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Pflegeheime folgt in Kapitel 4.6 5

4 Vgl. BMFSFJ (Hrsg.) 2006: S. 2f.

5 Vgl. § 13 Abs. 1 S. 3 SGB XII

6 In der Pflegestufe I von jetzt 384 Euro auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro. ± Auf die Grundlagen der Finanzierung und das System der Pflegestufen wird in Kapitel 4.3.2 eingegangen

7 Von heute ¼ 460 auf ¼ 2.400 - Vgl. bundesregierung.de, Zugriff am 16.07.2007 6

8 Vgl. bundesregierung.de, Zugriff am 16.07.2007

9 Vgl. die-gesundheitsreform.de (b), Zugriff am 16.07.2007

10 Der Begriff ÄBetreutes Wohnen³ ist nicht verbindlich definiert, es gibt verschiedene Begriffe, wie beispielsweise ÄService Wohnen³ oder ÄWohnen Plus³ welche diese Art der Wohnform beschreiben. Keine der Bezeichnungen ist aber gesetzlich geschützt. Vgl. Busz, Pamela (2003): S.17

11 Vgl. BMFSFJ (Hrsg.) 2000: S25

12 Vgl. Krings-Heckemeier, M.T., Feddersen, E., Bultmann, S.J. 2003: S.1

13 Vgl. ebenda: S. 3

14 Vgl. Busz, Pamela 2003: S. 31

15 Vgl. Krings-Heckemeier, M.T., Feddersen, E., Bultmann, S.J. 2003: S. 2

16 Vgl. Busz, Pamela 2003: S.20

17 Vgl. stiftung-warentest.de (1), Zugriff am 25.03.2007

18 Vgl. ebenda, Zugriff am 22.03.2007

19 z.B. in der Elbschlossresidenz in Hamburg an der Elbchaussee, Zugriff am 28.03.2007

20 Vgl. stiftung-warentest.de (1), Zugriff am 23.03.2007

21 Vgl. 1 Abs. 2 HeimG: ÄDieses Gesetz ist anzuwenden, wenn die Mieter vertraglich verpflichtet sind, Verpflegung und weitergehende Betreuungsleistungen von bestimmten Anbietern in Anspruch zu nehmen³

22 Vgl. Busz, Pamela 2003: S.20

23 Vgl. BMFSFJ 2002: S.126

24 Vgl. Heuer, Bernd 1996: 25 f.

25 Die Grenzen zwischen den Begrifflichkeiten Altenheimen, Altenwohnheimen und Altenpflegeheimen verschwimmen zunehmend, häufig kommen die unterschiedlichen Formen kombiniert vor und lassen sich in ihrer Funktion nicht immer klar voneinander trennen. Im Altenheim steht das selbstständige Wohnen noch mehr im Vordergrund und ist in der Regel mit geringeren Betreuungsangeboten gekoppelt als in einem Pflegeheim. Das Altenheim hat damit eine Übergangsfunktion. Den Bewohnern steht zwar keine eigenständige Wohnung mehr zur Verfügung, aber sie leben in individuellen Räumlichkeiten. Altenwohnheime sind abgeschlossene kleine Wohneinheiten in einer Pflegeeinrichtung und lassen eine eigenständige Haushaltsführung zu, sie haben daher große Ähnlichkeit mit Betreuten Wohnformen. Vgl. BMFSFJ 2002: S.124 f.

26 Vgl. BMFSFJ (Hrsg.) 2006: S. 50

27 Vgl. HSH Real Estate AG2006: S. 5

28 Vgl. Busz, Pamela 2003: S.21

29 Vgl. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.) 1992: S.14

30 Vgl. Spitzenverbände der Krankenkassen (Hrsg.) 2001: S.9

31 Vgl. Wüstenrot Stiftung (Hrsg.) 2005: S. 153 f.

32 Vgl. Sozialgesetzbuch XI, §41 Abs. (1)

33 Vgl. Deutscher Bundestag 2002 (Hrsg.): S. 252

34 Vgl. gesundheitpro.de, Zugriff am 28.02.2007

35 Vgl. Sozialgesetzbuch XI, §42 Abs. (2)

36 Vgl. Deutscher Bundestag 2002 (Hrsg.): S. 251

37 Vgl. Blass, Kerstin 2001: S. 39

38 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit/ Kuratorium Deutsche Altershilfe (2004): S.42; Blass, Kerstin 2001: S. 65 f.

39 Hier liegt es nahe, die Kurzzeitpflegeplätze ggf. mit Dauergästen zu belegen. Untersuchungen haben allerdings gezeigt, dass Plätze die extra für Kurzzeitpflege freigehalten werden, besser ausgelastet werden als Plätze, die bei Nichtbelegung mit Dauergästen belegt werden. Vgl. Blass, Kerstin 2001: S. 63

40 Vgl. Breitscheidel, Markus (2005): S. 202 ff.

41 Vgl. Schmidt, Albrecht 1965: S.3

42 Vgl. Breitscheidel, Markus (2005): S. 202 ff.

43 Vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.) 2002: S. 36

44 Vgl. Schmidt, Albrecht 1965: S.5

45 Vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.) 2002: S. 37

46 Vgl. Schmidt, Albrecht 1965: S.5

47 Vgl. Wüstenrot Stiftung (Hrsg.) 2005: S. 141 f.

48 Vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.) 2002: S. 38

49 Vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.) 2002: S. 39 f.

50 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.) 2000: S.42

51 Vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.) 2002: S. 40

52 Vgl. §5 Abs. 1 Heimpersonalverordnung (HeimPersV) ± Näheres zu den rechtlichen Rahmenbedingungen unter Kapitel 4.6

53 Vgl. Wüstenrot Stiftung (Hrsg.) 2005: S. 130

54 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.) 2000: S.52

55 Vgl. Wüstenrot Stiftung (Hrsg.) 2005: S. 141 f.

56 Vgl. BMSFSJ (Hrsg.) 1998: S. IV f.

57 Vgl. hamm.de ± Zugriff am 21.04.2007

58 Vgl. gelbeseiten.de, Zugriff am 21.04.2007

59 Vgl. Interview mit Herrn Kochanek am 18.04.2007

60 Vgl. reginenhaus.de, Zugriff am 21.04.2007

61 Vgl. Interview mit Herrn Kochanek am 18.04.2007

62 Vgl. ebenda

63 Allerdings müssen diese von der Einrichtung unabhängig sein, um den Betroffenen eine objektive Übersicht über das Pflegeangebot in der Umgebung bieten zu können.

64 Vgl. Interview mit Herrn Kochanek am 18.04.2007

65 Vgl. Wüstenrot Stiftung (Hrsg.) 2005: S. 147 f.

66 Vgl. ebenda: S. 141 f.

67 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) 2001: S. 4

68 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) 2007: S. 19

69 Vgl. HSH Real Estate AG(Hrsg.) 2006: S.6

70 Vgl. Deutsche Bank Research (Hrsg.) 2005:

71 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) 2007: S.20 ± eigene Berechnungen

72 Vgl. ebenda: S.18 ± eigene Berechnungen

73 Vgl. ebenda

74 Vgl. HSH Real Estate AG(Hrsg.) 2006: S.7

75 Vgl. Deutsche Bank Research (Hrsg.) 2005: S.11

76 Mit Seniorenimmobilien sind in dieser Studie Pflegeheime gemeint. Der Begriff ist nicht eindeutig festgeschrieben. Busz (2003) bezeichnet beispielsweise auch betreute Wohnformen als Seniorenimmobilien ± Vgl. Busz (2003): S.14 f.

77 Vgl. IKB Deutsche Industriebank (Hrsg.) 2006: S. 54

78 Vgl. BMFSFJ (Hrsg.) 2006: S.62

79 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) 2007: S. 20

80 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) 2001: S. 15

81 Vgl. BMFSFJ (Hrsg.) 2006: S.19

82 Vgl. ebenda: S.62

83 Dies kann neben Pflegeheimen auch Einrichtungen des Betreuten Wohnens betreffen. Die Untersuchung bleibt schuldig, was mit dem Begriff Seniorenimmobilien gemeint ist.

84 Vgl. IKB Deutsche Industriebank (Hrsg.) 2006: S. 54

85 Vgl. Focus 7/2007 mit dem Titel ÄWenn man Oma pflegen muss .. oder Maybrit Illner ± ZDF Fernsehsendung mit dem Titel ÄAlbtraum Pflegefall ± lassen wir die Alten im Stich?³ vom 15.03.2007

86 Vgl. IKK-Bundesverband (Hrsg.) 2005: S. 50

87 43% der Überprüfungen fanden unter der Beteiligung der zuständigen Heimaufsichten statt. Vgl. Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (Hrsg.) 2004: S. 12

88 Diese sind unter anderem das Qualitätssicherungsgesetz und die Heimmindestbauverordnung. Auf die rechtlichen Rahmenbedingungen wird in Kapitel 4.6 eingegangen, Vgl. bmfsfj.de, Zugriff am 08.04.2007

89 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) 2007: S. 21

90 Vgl. Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (Hrsg.) 2004: S. 12 29

91 Vgl. Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (Hrsg.) 2004: S. 69

92 Vgl. ebenda: S. 69

93 Vgl. ebenda: S. 12

94 Vgl. Fokus vom 12.02.2007: S.47

95 Vgl. ebenda

96 Vgl. bundesregierung.de, Zugriff am 16.07.2007 ± Auf die Kriterien bezüglich der Einstufung in die einzelnen Pflegestufen wird in Kapitel 4.3.2 eingegangen

97 Vgl. Fussek, Claus/ Lerzer, Sven (2005): S. 112

98 Vgl. Breitscheidel, Markus (2005): S. 63 ff.

99 Vgl. Der Tagesspiegel vom 15.02.2007

100 Vgl. Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (Hrsg.) 2004: S. 75 31

Fin de l'extrait de 173 pages

Résumé des informations

Titre
Pflegeheimboom in Deutschland. Anforderungen an moderne Einrichtungen
Université
Hamburg University of Technology  (Gewerbeplanung und Wirtschaftsförderung)
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
173
N° de catalogue
V92821
ISBN (ebook)
9783638052801
ISBN (Livre)
9783640204762
Taille d'un fichier
6530 KB
Langue
allemand
Mots clés
Pflegeheimboom, Deutschland
Citation du texte
Bachelor of Science Sebastian Schlansky (Auteur), 2007, Pflegeheimboom in Deutschland. Anforderungen an moderne Einrichtungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92821

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