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Gleichwohl ergeben sich durch die Gründung einer GmbH & Co. KG aber auch einige Probleme, denn Komplementär ist – wie bereits erwähnt- keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Diese übernimmt folglich die Geschäftsführung und Vertretung der KG. Eine Beeinflussung der Unternehmensführung Letzterer durch ihre Gesellschafter ist also nur möglich, wenn Beteiligungsidentität vorliegt, das heißt, wenn die Gesellschafter der KG in demselben Maße auch an der GmbH beteiligt sind.
Um dieses Problem zu lösen, müssen die Gesellschaftsverträge der Komplementär-GmbH und der KG miteinander verzahnt werden, so dass zum einen die Entscheidungen in der Hauptversammlung der GmbH nicht von denen in der Gesellschafterversammlung der KG abweichen. Zum anderen ist sicher zu stellen, dass bei einer Übertragung der Anteile an einer Gesellschaft auch die der anderen übertragen werden. Kautelarjuristisch ist diese Verzahnung sehr aufwendig.
Vor allen Dingen deshalb hat die Praxis die Einheitsgesellschaft , welche eine Gestaltungsform der GmbH & Co. KG darstellt, entwickelt. Denn durch sie wird die Verzahnungsproblematik umgangen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass im Falle einer Gewinnausschüttung durch die Komplementär-GmbH lediglich die KG einen Anspruch darauf hat und nicht etwa die Kommanditisten. Die Verwendung des Gewinns gestaltet sich also einfacher als bei der GmbH & Co. KG in Reinform. Zudem wird durch die nur indirekte Beteiligung der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH eine Bildung von steuerlichem Sonderbetriebsvermögen vermieden. Vorteilhaft ist schließlich auch, dass gesellschaftsvertragliche Änderungen sowie Abtretungen von Anteilen formfrei erfolgen können.
Die gesetzliche Anerkennung der Einheitsgesellschaft geht aus § 172 Abs. 6 Satz 1 HGB hervor. Zur Konstruktion einer solchen Gesellschaft wird regelmäßig zunächst eine GmbH gegründet. Die Gesellschafter dieser legen dann bei Gründung der KG all ihre GmbH-Anteile in die KG ein, die folglich zur alleinigen Gesellschafterin der GmbH wird. Die ehemaligen GmbH-Gesellschafter werden Kommanditisten der KG.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die steuerliche Behandlung der Einheits-GmbH & Co. KG
2.1 Die Geprägeschädlichkeit
2.1.1 Problemstellung
2.1.2 Gewerbliche Tätigkeit
2.1.3 Geschäftsführungsbefugnis
2.1.4 Fazit
2.2 Umsatzsteuer
2.2.1 Problemstellung
2.2.2 Umsatzsteuerliche Organschaft
2.2.2.1 Persönliche Voraussetzungen
2.2.2.2 Sachliche Voraussetzungen
2.2.2.3 Geschäftsführer der Komplementär-GmbH
2.2.3 Fazit
3 Zusammenfassung und abschließende Bemerkung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung der Einheits-GmbH & Co. KG, insbesondere im Hinblick auf einkommensteuerliche Aspekte der Geprägeschädlichkeit sowie die umsatzsteuerliche Organschaft, um die vorteilhafte Anwendung dieser Rechtsform zu belegen.
- Analyse der Geprägeschädlichkeit bei der Einheitsgesellschaft
- Untersuchung der gewerblichen Tätigkeit und Geschäftsführungsbefugnis
- Bewertung der umsatzsteuerlichen Organschaft
- Beurteilung von Stimmbindungsverträgen als Gestaltungslösung
- Eignung der Rechtsform im Vergleich zu anderen Gestaltungsmöglichkeiten
Auszug aus dem Buch
2.1.3 Geschäftsführungsbefugnis
Bei einer Einheits-GmbH & Co. KG ist die KG zwar alleiniger Gesellschafter der GmbH, die Ausübung der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung letzterer obliegt als Teil der Geschäftsführungsbefugnis aber trotzdem der GmbH, weil sie Komplementär der GmbH & Co. KG ist, und nicht den Kommanditisten. Wenn nun über die Geschäftsführung in der GmbH Beschluss gefasst werden muss, führt dies zwangsläufig zu Problemen, denn die GmbH wird bei der Geschäftsführung - und folglich auch bei der Stimmrechtsausübung - durch ihren Geschäftsführer vertreten.
Wird nun aber durch gesellschaftsvertragliche Gestaltungen das Stimmrecht auf zumindest einen Kommanditisten übertragen bzw. dieser oder diese für die Ausübung des Stimmrechts den Weisungen der Gesellschafterversammlung der KG unterstellt, so könnte man darin eine geprägeschädliche Geschäftsführungsbefugnis eines oder mehrerer Kommanditisten sehen. Carlé/Carlé führen unter Zugrundelegung der in der Literatur und der Rechtsprechung vertretenen Meinungen ausführlich aus, welche Möglichkeiten einem Erhalt der gewerblichen Prägung dienen könnten:
Eine Alternative wäre demnach, dass der Begriff der „Geschäftsführung“ aus § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG keine auf Gesellschaftsrecht basierende Geschäftsführungsbefugnis meint. Dies lehnt der BFH strikt ab, indem er verdeutlicht, dass eine auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage basierende Übertragung einer organschaftlichen Geschäftsführungsbefugnis auf einen Kommanditisten dazu führe, dass eine Gesellschaft nicht gewerblich geprägt i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG sei, sofern es sich bei dem Kommanditisten um eine natürliche Person handele.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die GmbH & Co. KG und die speziellen Probleme der Verzahnung bei der Einheitsgesellschaft.
2 Die steuerliche Behandlung der Einheits-GmbH & Co. KG: Detaillierte Untersuchung der einkommen- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen dieser Gestaltungsform.
2.1 Die Geprägeschädlichkeit: Analyse der Voraussetzungen für eine gewerblich geprägte Personengesellschaft und die Problematik der Geschäftsführung.
2.2 Umsatzsteuer: Erörterung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geschäftsführungsleistungen und der Voraussetzungen einer Organschaft.
3 Zusammenfassung und abschließende Bemerkung: Resümee über die steuerliche Vorteilhaftigkeit der Einheits-GmbH & Co. KG.
Schlüsselwörter
Einheits-GmbH & Co. KG, Steuerrecht, Geprägeschädlichkeit, Umsatzsteuer, Organschaft, Geschäftsführung, Komplementär-GmbH, Kommanditist, Personengesellschaft, Einkommensteuer, Stimmbindungsvertrag, Innenumsatz, Organträger, Gewerblichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die steuerliche Einordnung der Einheits-GmbH & Co. KG unter Berücksichtigung von Einkommen- und Umsatzsteuerrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Geprägeschädlichkeit im Sinne des § 15 EStG sowie die umsatzsteuerliche Organschaft bei dieser spezifischen Gesellschaftsform.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu bewerten, ob die Einheitsgesellschaft steuerlich vorteilhaft ist und wie gestalterische Herausforderungen gelöst werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristisch-steuerrechtlichen Analyse unter Auswertung von BFH-Rechtsprechung und Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Geprägeschädlichkeit, der gewerblichen Tätigkeit, der Geschäftsführungsbefugnis sowie den Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Einheits-GmbH & Co. KG, Geprägeschädlichkeit, Organschaft und Geschäftsführung.
Wie kann das Problem der Geprägeschädlichkeit bei der Geschäftsführung gelöst werden?
Eine gängige Lösung stellt die Verwendung von Stimmbindungsverträgen dar, um die Ausübung von Stimmrechten rechtssicher zu gestalten.
Warum ist die umsatzsteuerliche Organschaft für die Einheitsgesellschaft relevant?
Sie ermöglicht die Einstufung von Geschäftsführungsleistungen als nicht steuerbare Innenumsätze, was die steuerliche Belastung für die Gesellschaft optimieren kann.
- Citation du texte
- Cora Köhler (Auteur), 2007, Die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG in der Form der Einheitsgesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92912