Verhandlung und Mehrheitsentscheid in politischen Systemen


Trabajo de Seminario, 2007

33 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsklärung

3. Zum Verhältnis von Verhandlungs- und Mehrheitsdemokratie und dessen Implikationen
3.1 Die Differenzierung der Verhandlungsdemokratie bei Roland Czada
3.2 Lijpharts Konsensdemokratie
3.3 Lijphart und Czada im Vergleich
3.4 Ergebnisse

4. Fazit

5. Anhang

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich vornehmlich mit den unterschiedlichen Ausprägungen der Verhandlungsdemokratie. Sie versucht, durch den Vergleich zweier unterschiedlicher Ansätze (Roland Czada und Arend Lijphart) verhandlungsdemokratischer Phänomene einen Beitrag für das vertiefte Verständnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Verhandlungsdemokratien sowie deren Art der Zuordnung zu bestimmten Ländergruppen zu schaffen. Anhand der Konzeptualisierung, des Datenmaterials und der Ergebnisse der Studien Arend Lijpharts (Lijphart 1999) soll die These von Roland Czada überprüft werden, dass die Verhandlungsdemokratie in die Dimensionen Konkordanz, Korporatismus, und Politikverflechtung zu differenzieren ist und sich aus diesen Variablen spezifische empirische Länderkonfigurationen sowie Schlussfolgerungen für das Zusammenspiel dieser drei Variablen in politischen Systemen ergäben. Schließlich sollen hieraus Anstöße für ein möglicherweise elaboriertes Modell der Verhandlungsdemokratie abgeleitet werden, das der Komplexität dieser Thematik gerecht wird, wie Roland Czada behauptet (vgl. Czada 2000).

Mit diesem Versuch geht auch eine Begriffsklärung der Termini einher, die regelmäßig im Zusammenhang mit dem Thema „Verhandlungsdemokratie“ auftreten (Konkordanz, Konsens, Konkurrenz usw.), sowie eine grobe Aufarbeitung und Beurteilung des Forschungsstandes und der wichtigsten Arbeiten und Autoren zu diesem Thema.

In Relation zu dem Demokratietypus der Verhandlungsdemokratie steht auch seine Abgrenzung zum (vermeintlich) konkurrierenden, ihm aber zumindest gegenüberstehenden Typus der Konkurrenz- bzw. Mehrheitsdemokratie. Auf die klassische Gegenüberstellung dieser beiden Demokratietypen wird in dieser Arbeit jedoch verzichtet, weil dies aus mehreren Gründen unfruchtbar erscheint. Die Fragestellung daran zu orientieren, welche Demokratieform (Verhandlungs- oder Mehrheitsdemokratie) die „bessere“ ist, wäre wenig sinnvoll, weil 1) die eine oder andere Form unter jeweils spezifischen Bedingungen (historische Entwicklung, Sozialstruktur) sich mehr oder weniger entwickelt hat oder geeignet ist für bestimmte Staaten (vgl. v.a. Schmidt 2000), und 2) weil es sich in der Regel bei den Begriffen „Verhandlungsdemokratie“ und „Mehrheitsdemokratie“ um idealtypische Modellkonstruktionen handelt, die empirisch in Reinform nicht auftreten (vgl. Benz 1998; Czada 2000; Schmidt 1998; 1999; 2000).

Aus diesen Gründen liegt es nahe, den Schwerpunkt der Arbeit zunächst auf die nähere Untersuchung eines der beiden Demokratietypen zu legen und diesen dann in einen konstruktiveren Bezug zum anderen zu setzen. Entsprechend wird die Verhandlungsdemokratie eingehend beleuchtet, weil die zahlreichen Beiträge zu diesem Thema und die damit verbundenen Ansätze und Begrifflichkeiten nach einer Aufarbeitung verlangen. Außerdem bewegt mich die Vernachlässigung dieser wichtigen Thematik im englischsprachigen Raum dazu, zur Verbreitung von essentiellen Einsichten in diesem Bereich beizutragen.

Der konstruktive Bezug zur Mehrheitsdemokratie besteht schließlich darin, dass die Verhandlungsdemokratie nicht in ihrer (fiktiven) Reinform von der Mehrheitsdemokratie abgegrenzt wird, sondern ein spezieller Fokus auf die Art von Verhältnis, das zwischen beiden Typen besteht, gelegt wird. Letztlich ist zu klären, inwieweit spezifische Mischungsverhältnisse von verhandlungs- und mehrheitsorientierten Elementen den politischen Prozess beeinflussen. Diese Mischformen seien es nämlich, die das empirische Bild von Demokratien prägten und die für die zukünftige Entwicklung demokratischer Systeme von entscheidender Bedeutung seien (vgl. Benz 1998; Czada 2000).

Auf Basis der vorangegangenen Prämissen (1) werde ich zunächst eine Begriffsklärung der im Rahmen dieser Materie wiederholt auftretenden Termini ansetzen, um a) Klarheit über die verwendeten Termini innerhalb dieser Arbeit zu schaffen und b) die Grundlage für ein vertieftes Verständnis rund um die Begriffe des verhandlungsdemokratischen Konzeptes zu bereiten, um anschließend entsprechend mit ihnen arbeiten zu können (2). In einem fließenden Übergang soll in einem dritten Teil (3) zunächst das Verhältnis zwischen Verhandlungs- und Mehrheitsdemokratie unter Vorstellung verschiedener Merkmale und Konzepte der beiden Typen dargestellt und aufgearbeitet werden. In den folgenden beiden Teilen (3.1 und 3.2) werden dann die Ansätze von Roland Czada und Arend Lijphart vorgestellt und kommentiert, um anschließend eingehend mit ihnen arbeiten zu können.

Im Anschluss daran gilt es, die verhandlungsdemokratischen Konzepte der beiden Autoren differenzierend zu vergleichen (4.). Insbesondere sollen einige der analytischen Prämissen Czadas auf die Konzeptualisierung Arend Lijpharts übertragen werden, um sein umfassendes Datenmaterial auf diese Weise neu zu nutzen. Ziel ist es, eine Perspektive zu entwickeln, aus der die empirische Typologie politischer Systeme und deren Erklärungswert bei Roland Czada ertragreich mit jener Arend Lijpharts verglichen werden kann. Schließlich sollen die so gewonnenen Ergebnisse dargelegt (4.1) und auf die Frage hin untersucht werden, welche Schlüsse sich hieraus für die Nützlichkeit von Czadas Thesen für die Form eines möglicherweise elaborierten Modells der Verhandlungsdemokratie ziehen lassen (5).

2. Begriffsklärung

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass der Begriff „Verhandlungsdemokratie“ hier als Oberbegriff für verschiedene Varianten „konstitutioneller nichtmajoritärer Demokratien“ dient (Schmidt 1998, 188). Diese Begriffswahl zeichnet sich sowohl durch ein hohes Maß an Originalität durch Anlehnung an Gerhard Lehmbruch aus, als auch durch begriffliche Präzision, da der Begriff der „Verhandlung“ jenes Demokratieprinzip am ehesten bezeichnet, welches in entsprechend ausgestalteten politischen Systemen gegenüber dem Mehrheitsprinzip als Maxime der Entscheidungsfindung vorherrscht. Der Begriff der „Verhandlung“ eignet sich deshalb so gut, weil er den in verhandlungsdemokratischen Systemen ablaufenden Konfliktregelungsmustern eine realistische Rationalität zuordnet, anstatt unabänderlich auf einen gerade nicht vorhandenen Konsens zwischen beteiligten Akteuren hinzudeuten. Diese Rationalität politischer Tauschgeschäfte, die eben nicht mit Kooperation gleichzusetzen ist, bestimmt grundsätzlich das Verhalten der Akteure, die politische Konflikte in Verhandlungssystemen austragen. Überspitzt ausgedrückt ist in Systemen der Interessenvermittlung gar dem Dissens Vorrang vor dem Konsens einzuräumen, da sich Interessen gerade durch ihre Partikularität und Konflikthaftigkeit auszeichnen, durch deren Prozessierung jedoch Informationsgewinne wie auch temporär konsensuale Verhandlungsabschlüsse zustande kommen (vgl. Willke 2005, 216-265). Die Verhandlungsdemokratie aus Arend Lijpharts Sicht dementsprechend „Dissensdemokratie“ statt „consensus democracy“ (Konsensdemokratie; Lijphart 1984; 1999) zu nennen wäre daher vielleicht präziser, würde jedoch den konflikthaften Charakter entsprechender Verhandlungen betonen, der verhandlungspraktisch sicher wenig hilfreich ist. Die Bezeichnung „Verhandlungsdemokratie“ stellt meines Erachtens eine sinnvolle Synthese aus wissenschaftlicher Präzision und Wahrheitstreue sowie praktischer Verwendbarkeit dar und zeichnet sich weiterhin durch den Vorteil aus, in der wissenschaftlichen Diskussion bereits fest verwurzelt zu sein.

Selbstverständlich kann sich diese Art des interessengeleiteten „bargaining“ in Verhandlungssystemen dabei mehr oder weniger auch an kooperativen Elementen orientieren, etwa je nachdem welche Verhandlungsarena im einzelnen betrachtet wird: Parteipolitische Konkordanz, Korporatismus, oder Politikverflechtung (Czada 2000). Diese Überlegung führt uns zu einigen neuen Begrifflichkeiten und Unterscheidungen. Konkordanz oder auch Konkordanzdemokratie wird oft fälschlicherweise mit Verhandlungsdemokratie gleichgesetzt, obwohl es sich dabei um eine von mehreren Spielarten der Verhandlungsdemokratie handelt, die sich dadurch auszeichnet, dass „die wichtigsten (politischen) Gruppen in der Exekutive vertreten sind und durch umfangreiche Ämterpatronage ihren Einfluss auf die politischen Entscheidungen sicherstellen“ (Lehmbruch 1967, 8). Hierbei handelt es sich also um Verhandlungen zwischen Parteien zur Konstitution der Exekutive abseits vom reinen Mehrheitsprinzip. Lehmbruch hatte diesen ursprünglichen Typus der Verhandlungsdemokratie bereits 1967 am Beispiel Österreichs und der Schweiz beschrieben, den er damals noch „Proporzdemokratie“ nannte. Ein Jahr später wandelte er den Begriff aus analytischen Gründen um in „Konkordanzdemokratie“, was jedoch nichts am inhaltlichen Kern änderte. Proporz und Konkordanz können daher als wechselseitig austauschbar betrachtet werden, wenngleich der Begriff „Proporz“ aufgrund seines antiquierten Status in der wissenschaftlichen Debatte kaum mehr verwendet wird.

Die Lehmbruchsche Begriffsänderung stand auch im Kontext einer generellen inhaltlichen Ausweitung seines Konzepts der Proporzdemokratie auf die Phänomene des Korporatismus und der Politikverflechtung als weitere Spielarten der Verhandlungsdemokratie, die in diesem Zusammenhang als Oberbegriff eingeführt wurde (vgl. Czada 2000). In diesem Sinne, nämlich als Oberkategorie, geht das Konzept der Verhandlungsdemokratie begrifflich (nicht inhaltlich!) mit dem der Lijphartschen Konsensdemokratie einher. Auch Arend Lijphart, der unabhängig von Gerhard Lehmbruch ebenfalls Ende der 60er Jahre auf den verhandlungsorientierten Demokratietypus in den Niederlanden stieß, entwickelte darauf aufbauend ein umfassendes Konzept. Während er, mit ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung wie Lehmbruchs Konkordanzdemokratie, das Phänomen anfangs noch als „consociational democracy“ (Lijphart 1977) bezeichnete, erweiterte er seinen Ansatz so weit, dass er 1984 in seinem berühmten Werk „Democracies“ (Lijphart 1984) in der Lage war, acht verschiedene Ausprägungen der Konsensdemokratie (und Mehrheitsdemokratie) zu präsentieren. Im Nachfolgewerk „Patterns of Democracy“ (Lijphart 1999) waren es gar zehn, unter ihnen in zum Teil abgeänderter Form auch die Lehmbruchschen Kategorien Korporatismus, Konstitution der Exekutive sowie konstitutionelle Veto-Strukturen.

Schließlich lässt sich festhalten, dass die Begriffe Proporz, Konkordanz, und consociationalism wechselseitig austauschbar sind, da sie sich allesamt in erster Linie auf die parteipolitische Verständigung zwischen rivalisierenden politischen Gruppen beziehen. Fruchtbar ist in diesem Zusammenhang eine Gegenüberstellung der Wortwurzeln von „Konkordanz“ und „consociationalism“, zu Deutsch „Konsoziation“. Obwohl dem Lehmbruchschen Begriff wieder der Primat der Originalität und auch der leichteren Aussprache gebührt, hat Arend Lijphart mit seiner frühen Begriffswahl einen trefflicheren Ausdruck gewählt. Bei Manfred G. Schmidt heißt es dazu: „Der Begriff Konkordanz entstammt dem lateinischen „concordantia“. Das bedeutet Übereinstimmung. Konkordanzdemokratie hieße demnach wörtlich „Übereinstimmungsdemokratie“ (Schmidt 2000, 327). Diese Bezeichnung halte ich aus den gleichen Gründen wie die der Konsensdemokratie für ungeeignet (siehe oben). Der Begriff „consociationalism“ bzw. „Konsoziation“ hingegen leitet sich vom lateinischen „consociatio“ ab, „der Bezeichnung für eine enge, feststehende Verbindung, beispielsweise für eine belastungsfähige Verbindung zwischen Gefährten oder den Mitgliedern einer Genossenschaft“ (ebd., 327). Diese Begriffswahl hebt die Verhandlungs- und Annäherungszwänge zwischen Parteien in politischen Systemen hervor und weist gleichzeitig auf Möglichkeiten tatsächlicher Kooperation hin, ohne jedoch die Ansprüche in Form von Konsens oder Übereinstimmung zu hoch anzusetzen.

Schlussfolgernd wären also die Begriffe „Konsoziation“ und „konsoziative Demokratie“ bzw. „Konsoziativdemokratie“ zu bevorzugen. Probleme mit dieser Terminologie treten allerdings in Zusammenhang mit den Bezeichnungen anderer Autoren auf, die fast durchweg den Begriff der Konkordanz benutzen, der sich in der deutschsprachigen Diskussion weitgehend durchgesetzt hat. Aus diesem Grund werde ich den Begriff der „Konkordanz“ anstelle der „Konsoziation“ weiterhin verwenden, um nicht zusätzliche Verwirrung zu stiften, wohl wissend welcher der treffendere Ausdruck wäre.

Die Begriffe Mehrheitsdemokratie und Konkurrenzdemokratie sind wechselseitig austauschbar und bezeichnen den der Verhandlungsdemokratie gegenüberstehenden politischen Systemtypus, in dem politische Entscheidungen in der Regel über das Mehrheitsprinzip anstelle von Verhandlungen getroffen werden.

Ein abschließendes Schaubild (Abbildung 1) soll noch einmal Klarheit in die zum Teil verwirrende Typologie der von anderen eingeführten und von mir strukturierten und bevorzugten Begrifflichkeiten bringen und den Abschnitt der „Begriffsklärung“ visuell zusammenfassen.

[...]

Final del extracto de 33 páginas

Detalles

Título
Verhandlung und Mehrheitsentscheid in politischen Systemen
Universidad
Bielefeld University  (Fakultät für Soziologie)
Curso
Vergleichende Politikwissenschaft 2
Calificación
1,0
Autor
Año
2007
Páginas
33
No. de catálogo
V92925
ISBN (Ebook)
9783638072472
ISBN (Libro)
9783640101825
Tamaño de fichero
1700 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Verhandlung, Mehrheitsentscheid, Systemen, Vergleichende, Politikwissenschaft
Citar trabajo
Patrick Sumpf (Autor), 2007, Verhandlung und Mehrheitsentscheid in politischen Systemen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92925

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