Die Schweiz und Deutschland im föderativen Vergleich


Term Paper (Advanced seminar), 2002

26 Pages, Grade: 1,75


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. FÖDERALISMUS IN DER SCHWEIZ
2.1. Historische, politische und systematische Grundlagen
2.2. Der Ständerat als föderatives Organ des schweizerischen Bundesstaates
2.3. Kompetenzverteilung im Bundesstaat
2.4. Finanzverfassung und Finanzausgleich

3. FÖDERALISMUS IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
3.1. Historische, politische und systematische Grundlagen
3.2. Der Bundesrat als föderatives Organ des deutschen Bundesstaates
3.3. Kompetenzverteilung im Bundesstaat
3.4. Finanzverfassung und Finanzausgleich

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das Wort „Föderalismus“ gehört zu den politischen Begriffen der Neuzeit. Es ist nicht – wie Politik, Monarchie oder Demokratie – aus dem Griechischen entnommen, sondern seine Sprachwurzel liegt im lateinischen „foedus“, was soviel wie „Bund“, „Bündnis“ oder „Vertrag“ meint1.

Als politisches Organisationsprinzip umschreibt der Begriff „Föderalismus“ einen Staatsaufbau, in dem sich mehrere Gliedstaaten mit einem Gesamtstaat die Erfüllung staatlicher Aufgaben teilen und dabei sich gegenseitig durch bestimmte Mit- oder Einwirkungsmöglichkeiten beeinflussen.

Föderalismus verkörpert das Prinzip der „Vielfalt in der Einheit“. Die den Gliedstaaten verbleibenden politischen Gestaltungsmöglichkeiten sichern den Erhalt und die Weiterentwicklung regionaler Besonderheiten; die von Gliedstaat zu Gliedstaat verschiedenen Lösungsmöglichkeiten konkurrieren miteinander, stehen in produktivem Wettbewerb und führen damit zu einer Verbesserung auch des gesamtstaatlichen Gemeinwohls.

Die meisten Probleme des Gesellschafts- und Wirtschaftsleben lassen sich durch Föderalismus dort lösen, wo sie entstehen – vor Ort: Dort kennt man sie am besten und dort zeigt auch die durch Wahlen oder Abstimmungen ausgeübte Bürgerkontrolle für Regierung und Verwaltung die größte Wirkung. Die föderale Struktur eröffnet im Staatsaufbau flexible Reaktionsmöglichkeiten in allen Lebensbereichen, steigert die Akzeptanz, hat legitimierende Wirkung und fördert das demokratische Bewusstsein der Bevölkerung.

Eine der wichtigsten Funktionen des Föderalismus ist die Einbindung auseinanderstrebender Kräfte im Staat, seien es nationale Minderheiten oder Glaubensgemeinschaften. Die Gewährung eines eigenen politischen Gestaltungs- und Entfaltungsspielraum ermöglicht unterschiedlichsten Interessengruppierungen am besten einen ihnen akzeptablen und adäquaten Platz im Bundesstaat und verhindert tendenziell Zerfallserscheinungen2.

In einigen Formen des Föderalismus taucht der Begriff Politikverflechtung auf. Dieser besagt, dass in einem Bundesstaat die zahlreichen Organisations- und damit Entscheidungsebenen als Folge der Koordination sowie der formellen und informellen Mitsprachebefugnisse sowohl horizontal als auch vertikal miteinander verzahnt sind.

Ein föderativer Staat ist unterteilt in kleinere Einheiten, die ihrerseits eigene staatliche Aufgaben erfüllen können und – im Unterschied zu einem dezentralen Einheitsstaat – selbst auch Staatsqualität besitzen. Der relativ hohe Autonomiegrad der Gliedstaaten in einem föderativen System zeigt sich darin, dass die Mitglieder des Bundes über eigene Legitimität, Rechte und Kompetenzen verfügen. Diese können vom Zentralstaat nicht oder höchstens mit Zustimmung der Gliedstaaten eingeschränkt werden. Anders als in einem Staatenbund üben im Bundesstaat jedoch gesamtstaatliche Organe gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Einzelstaaten eine unmittelbare Hoheitsgewalt aus. Bei aller Vielfalt ist also auch immer ein gewisses Maß an Einheitlichkeit gegeben.

Ein Bundesstaat ist eine Verbindung nichtsouveräner Gliedstaaten durch einen Zusammenschluss. Hier liegt die völkerrechtliche Souveränität allein beim übergeordneten Zentralstaat. Sowohl der Gesamtverband als auch die Gliedstaaten besitzen von der Verfassung her Staatscharakter. Staatliche Aufgaben sind zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten aufgeteilt. Um sie zu erledigen, müssen beide zusammenwirken, aufeinander Rücksicht nehmen und sich gegenseitig kontrollieren und begrenzen. Die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz sind Bundesstaaten3.

Der Föderalismus ist zusammen mit der direkten Demokratie eine der tragenden Säulen des schweizerischen Bundesstaates. Er kann als eine Form der Dezentralisierung der Schweiz gesehen werden, die in erster Linie dazu dient, die Vielfalt in der Einheit zu erhalten und den Staat dem Bürger anzunähern.

Schon im Staatsnamen ,,Bundesrepublik Deutschland" kommt die föderative Struktur Deutschlands zum Ausdruck. Die deutschen Bundesländer sind mit eigener Staatsgewalt der Gliedstaaten ausgestattet.

Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die föderativen Strukturen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesreplik Deutschland - hinsichtlich der Geschichte, Vertretung der Gliedstaaten auf Bundesebene, den Kompetenzen von Zentralstaat und Gliedstaaten und der Finanzordnung - zu vergleichen.

2. Föderalismus in der Schweiz

2.1. Historische, politische und systematische Grundlagen

Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist der älteste Bundesstaat in Europa, nach den Vereinigten Staaten der zweitälteste überhaupt. Alle übrigen vorhergehenden Staatenverbindungen stellten entweder Staatenbünde dar - so etwa der Deutsche Bund von 1815 oder die Schweiz zwischen 1815 und1848 - oder entziehen sich von vornherein einer Einordnung in diese modernen staatsrechtlichen Kategorien.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft stellt ein Mischsystem aus föderativen, direkt-demokratischen und repräsentativ-parlamentarischen Elementen dar und weist eine Konkordanzdemokratie auf. Im politischen System der Schweiz werden Konflikte in der Regel nicht durch Mehrheitsbeschlüsse, sondern durch ein breites Aushandeln von Kompromissen geregelt4. Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, von denen sechs Halbkantone sind. Diese Halbkantone stellen Aufspaltungen ursprünglich einheitlicher Kantone aus konfessionellen Gründen, aus einem Stadt-Land Antagonismus (Basel) oder sonstigen Motiven dar. Einzige Minderung ihres Status ist, dass die Halbkantone nur eine Stimme im Ständerat haben, während jeder Vollkanton zwei besitzt. Diese 26 Gliedstaaten, deren territoriale Struktur endgültig zwischen 1798 und 1815, mit der Ausnahme des Kantons Jura, festgelegt wurde, zeichnen sich durch eine außerordentlich große Vielgliedrigkeit hinsichtlich Fläche, geographischen Bedingungen, Bevölkerungszahl, Bevölkerungsstruktur, Sprache, Wirtschaftsbasis usw. aus5.

Die Kantone werden im Parlament (Bundesversammlung) durch eine Zweitkammer, den Ständerat, repräsentiert. Die Erstkammer, der Nationalrat, wird nach dem Verhältniswahlrecht direkt gewählt. An der Spitze der Exekutive steht als Regierung der Bundesrat, dessen sieben gleichgestellte Mitglieder von den beiden Kammern gewählt werden.

Das schweizerische Staatsgebiet hat eine Fläche von 41.284 km². In der Schweiz leben 7,206 Millionen Menschen, ein Fünftel davon sind Ausländer. Zürich ist mit 1,2 Millionen Einwohnern der bevölkerungsreichste Kanton; Graubünden hat mit 7100 km² die größte Fläche; die kleinste Fläche hat, wenn man von Basel-Stadt absieht, der Kanton Appenzell-Innerrhoden mit 173 km2; mit 15'000 Millionen Einwohnern ist er auch demographisch der kleinste Kanton. 46% der Einwohner sind Katholiken, 40% Protestanten; 63,6% sprechen Deutsch als erste Sprache, 19,2% Französisch, 7,6% Italienisch, 0,6% Rätoromanisch6.

Die alte Schweizerische Eidgenossenschaft bestand bis 1798 aus einem komplexen System von Verträgen und Bündnissen zwischen ihren 13 souveränen Kantonen.

Militärische Beistandsverpflichtungen; Fragen von Krieg und Frieden, Beziehungen zu den umliegenden Mächten und innere Konfliktregulierung bildeten den Kern dieser Bündnisse.

Aus der Uneinigkeit bezüglich außenpolitischer Fragen, die u.a. auf die Heterogenität der einzelnen Kantonen zurückzuführen ist , folgte die Unfähigkeit zur geschlossenen Gegenwehr gegen die napoleonischen Truppen im Jahre 1798 .

Napoleon gründete die „Helvetische Republik“ mit dem aus Frankreich entlehnten Prinzip der Zentralstaatlichkeit und der Bildung von Departements. Aufgrund der heftigen Gegenwehr gegen diese Art zentralistischer Herrschaft erhielten die Kantonen im Jahre 1803 mit der Meditationsakte ihre Autonomie zurück .

Nach dem Niedergang der französischen Herrschaft über die Schweiz wurde im Jahre 1815 der Bundesvertrag verabschiedet , die erste schweizerische Verfassung , die den Leitbildern der alten Eidgenossenschaft sehr nahe kam.

Die Kantone erhielten ihre vorrepublikanischen Rechte zurück. Eine Tagsatzung wurde als die einzige gesamtstaatliche Institution eingeführt. Sie setzte sich aus den Abgesendeten der einzelnen Kantonen zusammen. Die Machtbefugnis der Tagsatzung erstreckte sich jedoch nur auf die Bereiche der Außenpolitik und Militärwesen7.

Nach dem Sonderbundskrieg im Jahre 1847 beruft die Tagsatzung eine Kommission ein, deren Aufgabe in der Erstellung einer Bundesverfassung lag.

Diese moderne, republikanische und bundesstaatliche Bundesverfassung, die bis heute die Grundlage der Eidgenossenschaft bildet, wurde im Jahre 1848 durch Volksabstimmungen angenommen. Sie beinhaltete das Prinzip der föderativen Bundesstaatlichkeit, das den Kantonen weitestgehende Selbstbestimmung garantierte.

Die staatliche Einigung war nur bei maximaler Schonung der bisherigen Souveränität der Kantone möglich. Durch das Recht auf Selbstbestimmung blieb Raum für die Autonomie der Gliedstaaten und damit für die Vielgestaltigkeit im Rahmen des Gesamtstaates. Das Recht auf Mitbestimmung sicherte den Gliedstaaten die Teilnahme an der Willensbildung des Gesamtstaates.

Nach dem Prinzip der Subsidiarität ist die Macht in der Schweiz dezentralisiert. Es herrscht eine vertikale Gewalteinteilung zwischen Gemeinde, Kanton und Bund.

Neben dem politischen Föderalismus tritt der schweizerische Föderalismus als Garant einer Verschiedenheit der Sprachen, der Volksgruppen und Konfessionen im gemeinsamen Staatsgebiet. Das Grundgesetz des Norddeutschen Bundes und später des Deutschen Reiches hatte das Verfassungsdenken in der Schweiz beeinflusst. Der Versuch im Jahre 1872 eine Verfassungsrevision in Richtung Einheitsstaat unter dem Schlagwort >>Ein Volk, ein Recht, ein Heer<< durchzusetzen, scheiterte an der föderalistischen Opposition, die eine Mehrheit der Kantone und des Volkes hinter sich hatte.

Erst ein stark abgeschwächter Entwurf, der sich in seinen Zentralisierungstendenzen lediglich auf dringendsten neuen Gegebenheiten auf technischen, wirtschaftlichen, sozialen, militärischen und rechtlichen Gebieten beschränkte, wurde im Jahre 1874 zugestimmt. Den zentralen Bundesbehörden fielen zwar dabei neue Kompetenzen vor allem im Militär-, Recht, und Wirtschaftswesen zu, an dem föderalistischen Aufbau des Staates änderte aber die Verfassungsrevision von 1874 grundsätzlich nichts8.

Das Prinzip der Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesamtstaat und Gliedstaaten wurde in der Schweizerischen Eidgenossenschaft stets umgesetzt. In Artikel 1 der Bundesverfassung von 1848 hieß es :"durch gegenwärtigen Bund vereinigten Völkerschaften der 23 souveränen Kantone". Diesen Inhalt wurde durch Aufzählung der Kantone und "bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft" ersetzt. Dennoch bleibt der Geist des oben genannten Artikels bestehen.

In den Art. 46 "Der Bund belässt den Kantonen möglichst große Eigenständigkeit, und trägt den kantonalen Besonderheiten Rechnung" und 47 "Der Bund wahrt die Eigenständigkeit der Kantone" wird die Souveränität der Kantone aufgezeigt.

Selbstverständlich ist, dass die Kantone selbst auch über Verfassungen verfügen.

Der Souveränität der Kantone ist die ethnische Multikulturgesellschaft und die unproblematische 4-Sprachenkultur zuzuschreiben.

[...]


1 Reuter, Konrad: Föderalismus - Grundlagen und Wirkungen in der Bundesrepublik Deutschland, Heidelberg 1991, S.14.

2 Sturm, Roland: Föderalismus in Deutschland, Opladen 2001, S. 7.

3 Sturm: Föderalismus in Deutschland, S. 9.

4 Lehner, Franz / Widmaier, Ulrich: Vergleichende Regierungslehre, Opladen 1995, S. 112 ff.

5 Aubert, Jean-François: So funktioniert die Schweiz, Bern 1980, S. 197 ff.

6 Gabriel, Jürg Martin: Das politische System der Schweiz, Bern 1990, S. 15 ff.

7 Steiner, Jürg: Das politische System der Schweiz, München 1971, S. 14 ff.

8 Steiner, Das politische System der Schweiz, S. 42 ff.

Excerpt out of 26 pages

Details

Title
Die Schweiz und Deutschland im föderativen Vergleich
College
Ruhr-University of Bochum  (Lehrstuhl Politikwissenschaft I)
Course
Föderalismus im Vergleich
Grade
1,75
Author
Year
2002
Pages
26
Catalog Number
V9292
ISBN (eBook)
9783638160308
File size
568 KB
Language
German
Keywords
Schweiz, Deutschland, Vergleich, Föderalismus, Vergleich
Quote paper
Aladdin Sarhan (Author), 2002, Die Schweiz und Deutschland im föderativen Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9292

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die Schweiz und Deutschland im föderativen Vergleich



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free