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Bürgerlichrechtliche Ansprüche beim Unternehmenskauf

Title: Bürgerlichrechtliche Ansprüche beim Unternehmenskauf

Bachelor Thesis , 2006 , 60 Pages , Grade: 2,3

Autor:in: Dieter Hoffmann (Author)

Law - Civil / Private / Law of Obligation / Property Law
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Summary Excerpt Details

In den letzten Jahren gewinnen Käufe und Verkäufe von Betriebsteilen und Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Da Unternehmenstransaktionen zumeist sehr komplex sind, wirken neben den beiden Kaufparteien oft auch externe Dritte, wie z.B. Wirtschaftsprüfer, mit. Außerdem kommt der Due Diligence, einem speziellen kaufrechtlichen Institut, das im Allgemeinen eine kaufvorbereitende Prüfung des Zielunternehmens darstellt, eine besondere Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund wird vorliegend ein vorgegebener Sachverhalt zum Recht des Unternehmenskaufs im Gutachtenstil bearbeitet. Mit Beantwortung der Fragestellung, welche Ansprüche der Käufer gegen den Verkäufer sowie gegen den Wirtschaftsprüfer hat, werden die im Fall enthaltenen Rechtsprobleme zum Thema Unternehmenskauf, notfalls auch unter Zuhilfenahme eines Hilfsgutachtens, nach dem aktuell geltenden Schuldrecht erörtert. Darin sind u.a. insbesondere folgende Probleme enthalten: Wann stellt ein Share Deal einen Unternehmenskauf dar? Kann die Ertragskraft und die Konkurrenzsituation eines Unternehmens eine Beschaffenheit sein? Wie verhält es sich mit den Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf? Kann ein Mitverschulden bejaht werden, wenn keine Due Diligence durchgeführt wird? Kann eine freiwillige Jahresabschlussprüfung als Werkvertrag mit Schutzwirkung für Dritte gewertet werden? Sind eventuelle Ansprüche eventuell verjährt?
Im Rahmen der Fallbearbeitung wird dabei u.a. auf mögliche Ansprüche auf Minderung und auf Schadensersatz, auch nach den Grundsätzen der sog. culpa in contrahendo, sowie auf die sog. Beraterhaftung, Schadensersatz i.V.m. den Grundsätzen über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, eingegangen. Vorschriften des Handelsgesetzbuchs werden jedoch nicht berücksichtigt. Des weiteren erfolgt u.a. auch eine Klärung, ob beim Erwerb einer 60%-igen Beteiligung an einer GmbH ein Share Deal oder ein Asset Deal vorliegt bzw. wann überhaupt die eine oder andere Art des Unternehmenskaufs anzunehmen ist. Zudem wird geprüft, ob ein Gewährleistungsausschluss aus § 442 Abs. 1 BGB abgeleitet werden kann. Gerade auch im Hinblick darauf, dass eine vom Verkäufer verlangte Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer fehlerhaft war, ist die Frage zu klären, ob der geschlossene Kaufvertrag eine Schutzwirkung zu Gunsten des Käufers entfalten kann.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. EINLEITUNG

B. MÖGLICHE VERTRAGLICHE ANSPRÜCHE DES K GEGEN V

I. Minderung i.H.v. 1,4 Mio. €, §§ 453 Abs. 1, 437 Nr. 2 Alt. 2 i.V.m. § 441 Abs. 1 S. 1 BGB

1. Anzuwendendes Recht

a) Anwendbarkeit des Schuldrechts nach der Schuldrechtsreform

b) Anwendbarkeit des Kaufrechts

c) Zwischenergebnis

2. Wirksamer Kaufvertrag, § 433 BGB

a) Vorliegen eines Kaufvertrags

b) Einhaltung von Formerfordernissen

c) Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 Abs. 1 BGB

d) Art des Kaufs

(1) Der Unternehmenskauf

(aa) Der Asset Deal

(bb) Share Deal

(2) Abgrenzung zum vorliegenden Sachverhalt

e) Zwischenergebnis

3. Bestehen eines Mangels

a) Abgrenzung des Sachmangels vom Rechtsmangel

b) Sachmangel, § 434 Abs. 1 BGB

(1) Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB

(2) Vertraglich vorausgesetzte Verwendung, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB

(3) Gewöhnliche Verwendung, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB

(4) Werbeaussagen des Verkäufers oder seines Gehilfen, §§ 434 Abs. 1 S. 3, 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB

(5) Zwischenergebnis

4. Ergebnis

5. Gefahrübergang, § 446 BGB

6. Fristsetzung

7. Ausschluss der Gewährleistung wegen grober Fahrlässigkeit, § 442 Abs. 1 S. 2 BGB

a) Der Begriff der Due Diligence

b) Durchführung einer Due Diligence als Prüfungsobliegenheit

c) Gründe, die für eine grober Fahrlässigkeit sprechen können

(1) Augenfällige Mängel

(2) Besondere Verdachtsmomente

(3) Besondere Sachkunde

(4) Verkehrssitte

(aa) Ansicht der Rechtsprechung

(bb) Bejahende Auffassung im Schrifttum

(cc) Verneinende Auffassung im Schrifttum

(dd) Stellungnahme

d) Zwischenergebnis

8. Mitverschulden des Käufers gem. § 254 Abs. 1 BGB

9. Zwischenergebnis

10. Einrede der Verjährung

11. Ergebnis des Hilfsgutachtens

II. Minderung i.H.v. 150.000 €, §§ 453 Abs. 1, 437 Nr. 2 Alt. 2 i.V.m. § 441 Abs. 1 S. 1 BGB

1. Wirksamer Kaufvertrag, § 433 BGB

2. Bestehen eines Sachmangels

3. Ergebnis

III. Schadensersatz i.H.v. 1,4 Mio. €, §§ 453 Abs. 1, 437 Nr. 3 Alt. 1, 434, 280 Abs. 1 BGB

1. Verschulden gem. § 280 Abs. 1 BGB

2. Ergebnis

IV. Schadensersatz i.H.v. 150.000 €, §§ 453 Abs. 1, 437 Nr. 3 Alt. 1, 434, 280 Abs. 1 BGB

V. Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2, 249 S. 1 BGB (culpa in contrahendo)

1. Anwendbarkeit der c.i.c.

2. Vorvertragliches Schuldverhältnis, § 311 Abs. 2 BGB

3. Verletzung vorvertraglicher Pflichten, § 241 Abs. 2 BGB

4. Vertretenmüssen

5. Zwischenergebnis

6. Einrede der Verjährung

7. Ausschluss zukünftiger erwarteter Gewinne

8. Ergebnis

C. MÖGLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH DES K GEGEN W

I. Bestehen eines Schuldverhältnisses

1. Schuldverhältnis gem. §§ 675 Abs. 1, 631 BGB

2. Einbeziehung des K in den Schutzbereich des Vertrags

a) Leistungsnähe

b) Gläubigernähe

c) Erkennbarkeit

d) Schutzbedürfnis des Dritten

e) Zwischenergebnis

II. Pflichtverletzung aus dem Schuldverhältnis, §§ 280 Abs. 1 S. 1, 241 Abs. 2 BGB

III. Vertretenmüssen der Pflichtverletzung, § 280 Abs. 1 BGB

IV. Schaden des K

V. Zwischenergebnis

VI. Einrede der Verjährung

VII. Ergebnis

D. MÖGLICHE DELIKTISCHE ANSPRÜCHE

I. K gegen V auf Schadensersatz i.H.v. 1,4 Mio. €, § 823 Abs. 1 BGB

1. Rechtsgutverletzung

2. Ergebnis

II. K gegen V auf Schadensersatz i.H.v. 1,4 Mio. €, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB

1. Anwendbarkeit des StGB

2. Anspruchsvoraussetzungen des § 263 Abs. 1 StGB

a) Täuschung über Tatsachen

b) Irrtum

c) Vermögensverfügung

d) Vorsatz

e) Zwischenergebnis

3. Ergebnis

III. K gegen V auf Schadensersatz i.H.v. 1,4 Mio. €, § 826 BGB

IV. K gegen V auf Schadensersatz i.H.v. 150.000 €, § 823 Abs. 1 BGB

1. Rechtsgutverletzung

2. Ergebnis

V. K gegen V auf Schadensersatz i.H.v. 150.000 €, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB

1. Anspruchsvoraussetzungen des § 263 Abs. 1 StGB

a) Täuschung über Tatsachen

b) Irrtum

c) Vermögensverfügung

d) Vorsatz

e) Rechtswidrigkeit und Schuld

f) Zwischenergebnis

2. Ergebnis

VI. K gegen V auf Schadensersatz i.H.v. 150.000 €, § 826 BGB

1. Sittenwidrigkeit

2. Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Analyse möglicher Ansprüche des Käufers (K) gegen den Verkäufer (V) sowie den Wirtschaftsprüfer (W) im Kontext eines Unternehmenskaufs, bei dem sich nach Vertragsschluss Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung und eine neue Konkurrenzsituation herausstellten.

  • Analyse kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche beim Anteilskauf
  • Prüfung von Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.)
  • Untersuchung der Dritthaftung des Wirtschaftsprüfers nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
  • Erörterung von Voraussetzungen für deliktische Schadensersatzansprüche (Betrug und vorsätzliche sittenwidrige Schadenszufügung)
  • Abgrenzung von Sach- und Rechtsmängeln bei Unternehmenskäufen und die Rolle der Due Diligence

Auszug aus dem Buch

Die Abgrenzung des Anteilskaufs vom (echtem) Unternehmenskauf

Zur Abgrenzung des Anteilskaufs vom (echtem) Unternehmenskauf existiert keine feste Regelung, weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung, welche hierzu nur Einzelfallentscheidungen getroffen hat.

Unstreitig ist ein Unternehmenskauf gegeben, wenn 100% der Anteile uno acto übertragen werden. Dasselbe gilt, wenn nur ein verschwindend geringer Anteilsrest ausgespart bleibt, also fast 100% übertragen werden, der Wille der Vertragspartner auf den Verkauf des Unternehmens gerichtet ist und der Käufer mit dem Erwerb der Mitgliedschaftsrechte die beherrschende Stellung im Unternehmen erlangt. Der Käufer kann dann wie ein Alleininhaber betrachtet werden, falls ihm die Satzung nicht nur die Rolle eines Anlagegesellschafters beimisst. So sah es der BGH als unschädlich an, dass der Käufer Anteile von 0,2% bzw. 0,25% nicht übernahm.

Daneben lässt die Rechtsprechung auch den Erwerb einer bestimmten Beteiligungsquote am Unternehmensträger genügen, wenn dadurch eine beherrschende Stellung im Unternehmen erlangt wird. Fraglich ist, wie hoch die Quote sein sollte, damit von einer beherrschenden Stellung des Käufers gesprochen werden kann.

Die Rechtsprechung hat keine feste Beteiligungsquote für eine beherrschende Stellung definiert. Allerdings lehnte der BGH einen Unternehmenskauf bei einer Quote von 40% ab. In einem anderen Urteil verneinte der BGH einen Unternehmenskauf ebenfalls und erachtete den Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen von 49% des Stammkapitals als nicht ausreichend. Dass demgegenüber auch mehr als 50% nicht immer ausreichen, verdeutlicht der BGH, indem er 60% der Anteile einer GmbH als unzureichend erklärt hat, da noch nicht einmal die zur Satzungsänderung erforderliche Mehrheit von 75% (§ 53 Abs. 2 GmbHG) erreicht sei und der Käufer nicht über das Unternehmen als solches verfügen könne, ohne durch die Befugnisse seiner Mitgesellschafter beeinträchtigt zu werden. Dagegen hat das OLG München in einer Entscheidung einen Unternehmenskauf bejaht, bei dem der Käufer 80% der GmbH-Anteilsrechte erworben hatte.

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINLEITUNG: Darstellung der wachsenden Bedeutung von Unternehmenskäufen und Vorstellung des zu begutachtenden Sachverhalts um den Kauf von Anteilen einer GmbH.

B. MÖGLICHE VERTRAGLICHE ANSPRÜCHE DES K GEGEN V: Prüfung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen des Käufers gegen den Verkäufer unter Berücksichtigung von Mängeln, Fristsetzungen und der Due Diligence.

C. MÖGLICHER VERTRAGLICHER ANSPRUCH DES K GEGEN W: Analyse der Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber dem Käufer als Drittem mittels der Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

D. MÖGLICHE DELIKTISCHE ANSPRÜCHE: Untersuchung deliktischer Schadensersatzansprüche auf Basis des Betrugs (§ 263 StGB) oder sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB).

Schlüsselwörter

Unternehmenskauf, Anteilskauf, Minderung, Schadensersatz, Due Diligence, Sachmangel, Rechtsmangel, c.i.c., Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Wirtschaftsprüfer, Betrug, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Verjährung, Gewährleistung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die juristische Analyse der Ansprüche eines Käufers, der Anteile an einer GmbH erworben hat, nachdem sich nach dem Kauf Unregelmäßigkeiten im Jahresabschluss und eine neue Konkurrenzsituation ergeben haben.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Im Zentrum stehen das Unternehmenskaufrecht, das allgemeine Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB), die Haftung von Wirtschaftsprüfern sowie die Grundlagen deliktischer Ansprüche bei Vermögensschäden.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist die Beantwortung der Frage, welche rechtlichen Ansprüche der Käufer (K) gegen den Verkäufer (V) und den Wirtschaftsprüfer (W) zur Durchsetzung finanzieller Ausgleiche für die aufgetretenen Mängel und Verluste hat.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit verwendet die klassische juristische Gutachtenmethode, bei der Anspruchsgrundlagen systematisch geprüft und auf den konkreten Sachverhalt angewendet werden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung vertraglicher Ansprüche gegen den Verkäufer (Minderung, Schadensersatz), die Schutzwirkung des Vertrags mit dem Wirtschaftsprüfer zugunsten des Käufers sowie die Analyse deliktischer Ansprüche wegen Täuschung oder Sittenwidrigkeit.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Unternehmenskauf, Anteilskauf, Minderung, Schadensersatz, Due Diligence, Sachmangel, c.i.c. und Dritthaftung.

Wie bewertet der Autor den Einfluss der Due Diligence auf die Mängelhaftung?

Der Autor verneint die Annahme einer Verkehrssitte zur Durchführung einer Due Diligence, die bei Unterlassung automatisch zu einem Gewährleistungsausschluss führen würde, betont jedoch deren Bedeutung zur Risikominimierung.

Warum lehnt der Autor Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der neuen Konkurrenz ab?

Da die Konkurrenzsituation außerhalb des Unternehmens liegt und ein zukünftiges Ereignis darstellt, erkennt der Autor hierin keinen Sachmangel im Sinne des Kaufrechts.

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Details

Title
Bürgerlichrechtliche Ansprüche beim Unternehmenskauf
College
University of Hagen
Grade
2,3
Author
Dieter Hoffmann (Author)
Publication Year
2006
Pages
60
Catalog Number
V92990
ISBN (eBook)
9783638052412
ISBN (Book)
9783638945356
Language
German
Tags
Bürgerlichrechtliche Ansprüche Unternehmenskauf Wirtschaftsprüfer Due Diligence Kaufrecht Gutachtenstil Schuldrecht Share Deal Beschaffenheit Aufklärungspflichten Mitverschulden Jahresabschlussprüfung Werkvertrag Schutzwirkung für Dritte Verjährung Minderung Schadensersatz culpa in contrahendo Beraterhaftung Grundsätze über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Asset Deal Kaufvertrag
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dieter Hoffmann (Author), 2006, Bürgerlichrechtliche Ansprüche beim Unternehmenskauf, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92990
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