Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft für den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Abgabe einer fehlerhaften Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG und der pflichtwidrigen Nichtabgabe der nach § 161 AktG abzugebenden Entsprechens-Erklärung spielt eine zunehmend wichtige Rolle.
Vollzogen hat sich in den letzten Jahren im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht eine „Corporate-Governance-Debatte“. Sie führte 2002 zum von einer Regierungskommission erarbeiteten DCGK. Gesetzliche Unterstützung erhielt der DCGK durch die Einführung der Entsprechens-Erklärung (EE) in § 161 AktG, wonach Vorstand und Aufsichtsrat sich über den DCGK erklären müssen.
Es werden zunächst allgemeine Aspekte geklärt, die den DCGK (Aufbau, Adressaten, Rechtscharakter) und die EE (Inhalt, Zeithorizont, Änderungen, Organbezogenheit) selbst betreffen. Erläutert werden im Anschluss die grundsätzlich möglichen Verstöße durch die Organe und deren Wertigkeit untereinander. Auf die Erklärungskompetenz und die Organhaftung wird unter dem Kapitel Organisation eingegangen.
Die Tragweite der Verantwortlichkeit der Organe um die AG wird aufgezeigt: Denkbar sind Reaktionen gegen Verstöße allgemein von Abschlussprüfern, Aktionären und von staatlichen Stellen. Einzelfälle können auch zivilrechtliche Folgen im Rahmen der Innen- und Außenhaftung nach sich ziehen. Abschließend wird das Ergebnis zusammengefaßt.
Inhaltsverzeichnis
1.) Einführung
2.) DCGK und Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG
A). Aufbau und Adressaten des DCGK
I). Aufbau
II). Adressaten
B). Rechtscharakter des DCGK
C). Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG
I). Inhalt der Entsprechens-Erklärung
II). Modell
III). Zeithorizont der Entsprechens-Erklärung
IV). Änderung der Entsprechens-Erklärung
V). Organspezifische Entsprechens-Erklärungen?
VI). Ergebnis
D). Verstöße
I). Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des DCGK
II). Nichtabgabe der Entsprechens-Erklärung
III). Fehlerhafte Entsprechens-Erklärung
1) Formell fehlerhafte Entsprechens-Erklärung
2) Materiell fehlerhafte Entsprechens-Erklärung
a) Angeblich mehr Empfehlungen
b) Angeblich weniger Empfehlungen
3) Unvollständige Entsprechens-Erklärung?
IV). Ergebnis
E). Organisation
I). Erklärung
1) Interne Entscheidungskompetenz
2) Externe Erklärungspflicht
3) Konsultationspflicht?
II). Gesamtverantwortung
1) Haftung
2) Exkulpation?
3) Haftungsausschluss?
III). Ergebnis
3.) Verantwortlichkeit von Vorstand und Aufsichtsrat
A). Abschlussprüfung
I). Prüfungspflicht
II). Bestätigungsvermerk
III). Prüfungsbericht
IV). Ergebnis
B). Aktionäre
I). Verweigerung der Entlastung
II). Klageerhebung
III). Ergebnis
C). Zivilrechtliche Haftung
I). Innenhaftung
1) Haftung aus §§ 93 Abs. 2 AktG, 116 AktG
a) Pflichtverletzung
(1) Gesetzesvorschrift
(2) Allgemeine Sorgfaltspflicht nach § 93 Abs. 1 S. 1 AktG
b) Verschulden
c) Schaden und Kausalität
d) Beweislast
2) Haftung aus § 117 Abs. 1 S. 1 AktG
3) Ergebnis
II). Außenhaftung
1) Haftung aus Inanspruchnahme besonderen Vertrauens
a) Culpa in contrahendo
(1) § 311 Abs. 2 BGB
(a) Ähnliche geschäftliche Kontakte
(b) Pflichtverletzung nach § 241 Abs. 2 BGB
(c) Rechtsfolgen
(d) Ergebnis
(2) § 311 Abs. 3 BGB
b) Prospekthaftung
(1) Spezialgesetzlich
(2) Zivilrechtlich
c) Ergebnis
2) Haftung aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB
3) Haftung aus Delikt
a) § 823 Abs. 1 BGB
b) § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. einem Schutzgesetz
(1) Schutzgesetze
(a) DCGK und § 161 AktG
(b) § 331 HGB
(c) § 400 AktG
(d) Sonstige
(2) Schaden und Kausalität
(3) Schadensberechnung
(4) Ergebnis
c) § 826 BGB
(1) Sittenwidriges Verhalten
(2) Schaden
(3) Vorsatz
(4) Ergebnis
4) Ergebnis
D). Staatliche Sanktionen
I). Straftaten
1) Handelsrecht
2) Aktienrecht
3) Wertpapierhandelsrecht
4) Strafgesetzbuch
a) § 264a StGB, Kapitalanlagebetrug
b) § 263 StGB, Betrug
II). Buß- und Ordnungsgeld
III). Ergebnis
4.) Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche Verantwortlichkeit von Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft im Falle von Verstößen gegen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie bei fehlerhafter oder unterlassener Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG.
- Rechtsnatur und Pflichten aus dem DCGK
- Anforderungen an die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
- Haftungsszenarien bei Verstößen und Fehlverhalten
- Rolle der Abschlussprüfung und aktienrechtliche Sanktionen
- Möglichkeiten der zivilrechtlichen Innen- und Außenhaftung
Auszug aus dem Buch
C). Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG
Gesetzlich unterstützt wird der DCGK vor allem durch § 161 AktG, der sog. Entsprechens-Erklärung (EE). Nach § 161 AktG erklären Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft jährlich, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.
Dem § 161 AktG liegt das Comply or Explain Modell zugrunde. Wird der DCGK angenommen, muss er auch befolgt werden (comply), soll von Regeln abgewichen werden, so muss dies (vorab oder in einer unterjährigen Korrektur der Äußerung nach § 161 AktG) (s. dazu 2.)C).IV)) erklärt werden (explain). Grundsätzlich funktionsfähig ist dieses Modell, da die AG zur Abgabe einer korrekten, den Umgang mit dem DCGK tatsächlich wiedergebenden Erklärung verpflichtet ist.
Zu untersuchen ist der Zeithorizont, auf den die EE gerichtet ist. Aus der Formulierung des § 161 AktG geht unstreitig hervor, dass die EE das Verhalten in der Vergangenheit und Gegenwart umfasst. Umstritten ist, ob sich die EE auch auf die Zukunft bezieht und damit auch eine Aussage über die zukünftige Einhaltung oder Nichteinhaltung der Kodexempfehlungen trifft. In der amtlichen Begründung des Gesetzgebers wird ausgeführt, die Erklärung sei vergangenheits- und zukunftsbezogen. Hinsichtlich der Zukunft könne die Erklärung nur „unverbindliche Absichtserklärung“ sein und Vorstand und Aufsichtsrat gingen „keine Verpflichtung für alle Zeiten ein“, sondern die Erklärung könnte „jederzeit korrigiert oder zurückgenommen“ werden. Die h.L. geht von einem Zukunftsbezug der EE aus.
Zusammenfassung der Kapitel
1.) Einführung: Überblick über die Entstehung der Corporate-Governance-Debatte und die gesetzliche Einbettung durch § 161 AktG sowie Aufbau der Untersuchung.
2.) DCGK und Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG: Analyse des Aufbaus und Rechtscharakters des Kodex sowie der Anforderungen an die Entsprechenserklärung, einschließlich der möglichen Verstöße und organisatorischer Fragen.
3.) Verantwortlichkeit von Vorstand und Aufsichtsrat: Untersuchung der Haftungsfolgen bei Verstößen, unterteilt in die Rolle der Abschlussprüfung, Reaktionen der Aktionäre sowie die zivilrechtliche Innen- und Außenhaftung.
4.) Ergebnis: Zusammenfassung der Haftungsrisiken und der Schwierigkeiten beim Nachweis von Kausalität und Vorsatz in Bezug auf Pflichtverletzungen bei der Kodex-Anwendung.
Schlüsselwörter
Deutscher Corporate Governance Kodex, DCGK, Entsprechenserklärung, § 161 AktG, Vorstand, Aufsichtsrat, Haftung, Comply or Explain, Abschlussprüfung, Aktienrecht, Schadensersatz, Zivilrecht, Kapitalmarkt, Pflichtverletzung, Sorgfaltspflicht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Konsequenzen und Haftungsrisiken für Organmitglieder einer AG, die sich aus der Nichtbeachtung oder fehlerhaften Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Auslegung von § 161 AktG, der inhaltlichen Prüfung der Entsprechenserklärung, den Anforderungen an die Abschlussprüfung sowie den zivilrechtlichen Haftungsansprüchen von Gesellschaft und Aktionären.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, unter welchen spezifischen Voraussetzungen eine Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder Dritten bei Kodex-Verstößen tatsächlich begründet werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die primär auf der Auswertung von Gesetzestexten, der herrschenden Meinung (h.L.) in der Literatur und der aktuellen Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Voraussetzungen für Verstöße gegen den Kodex, die organisatorische Einordnung der Verantwortung und eine detaillierte Prüfung verschiedener Haftungsnormen (Innen- und Außenhaftung).
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Neben dem DCGK und § 161 AktG sind dies Begriffe wie "Comply or Explain", "Sorgfaltspflicht", "Außenhaftung", "Schutzgesetz" und "Vorsatznachweis".
Wie werden Verstöße gegen den DCGK rechtlich bewertet?
Verstöße gegen die reinen Empfehlungen des DCGK sind für sich genommen nicht einklagbar, lösen jedoch bei inkorrekter Darstellung in der verpflichtenden Entsprechenserklärung potenzielle Schadensersatzpflichten aus.
Können Aktionäre gegen eine falsche Entsprechenserklärung vorgehen?
Der direkte Anfechtungsanspruch ist schwierig; Aktionäre müssen zumeist den Nachweis eines kausalen Schadens und des Vorsatzes der Organmitglieder führen, was sich in der Praxis als sehr hohe Hürde erweist.
- Quote paper
- Andrea Lauterbach (Author), 2006, Folgen der Nichtbeachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und der Vorschriften zur Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93005