Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft für den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Abgabe einer fehlerhaften Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG und der pflichtwidrigen Nichtabgabe der nach § 161 AktG abzugebenden Entsprechens-Erklärung spielt eine zunehmend wichtige Rolle.
Vollzogen hat sich in den letzten Jahren im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht eine „Corporate-Governance-Debatte“. Sie führte 2002 zum von einer Regierungskommission erarbeiteten DCGK. Gesetzliche Unterstützung erhielt der DCGK durch die Einführung der Entsprechens-Erklärung (EE) in § 161 AktG, wonach Vorstand und Aufsichtsrat sich über den DCGK erklären müssen.
Es werden zunächst allgemeine Aspekte geklärt, die den DCGK (Aufbau, Adressaten, Rechtscharakter) und die EE (Inhalt, Zeithorizont, Änderungen, Organbezogenheit) selbst betreffen. Erläutert werden im Anschluss die grundsätzlich möglichen Verstöße durch die Organe und deren Wertigkeit untereinander. Auf die Erklärungskompetenz und die Organhaftung wird unter dem Kapitel Organisation eingegangen.
Die Tragweite der Verantwortlichkeit der Organe um die AG wird aufgezeigt: Denkbar sind Reaktionen gegen Verstöße allgemein von Abschlussprüfern, Aktionären und von staatlichen Stellen. Einzelfälle können auch zivilrechtliche Folgen im Rahmen der Innen- und Außenhaftung nach sich ziehen. Abschließend wird das Ergebnis zusammengefaßt.
Inhaltsverzeichnis
- Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft für den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Abgabe einer fehlerhaften Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG und der pflichtwidrigen Nichtabgabe der nach § 161 AktG abzugebenden Entsprechens-Erklärung.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage der Verantwortlichkeit von Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft im Falle der Nichtbeachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Dabei werden die Folgen einer fehlerhaften oder fehlenden Entsprechenserklärung nach § 161 AktG im Detail untersucht. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen und die möglichen Haftungsfolgen für die verantwortlichen Organe.
- Rechtliche Grundlagen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
- Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
- Die Pflichten des Vorstands und des Aufsichtsrats
- Mögliche Folgen einer fehlerhaften oder fehlenden Entsprechenserklärung
- Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit gliedert sich in verschiedene Kapitel, die die verschiedenen Aspekte der Verantwortlichkeit von Vorstand und Aufsichtsrat beleuchten. So werden zunächst die rechtlichen Grundlagen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und die Bedeutung der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG dargestellt. Im Anschluss werden die konkreten Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem DCGK und der Entsprechenserklärung beleuchtet. Die Arbeit analysiert zudem die verschiedenen Haftungsrisiken, die sich für die verantwortlichen Organe aus einer fehlerhaften oder fehlenden Entsprechenserklärung ergeben können. Schließlich werden die relevanten Gerichtsentscheidungen und die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich behandelt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Schlüsselbegriffen Corporate Governance, Aktiengesellschaft, Vorstand, Aufsichtsrat, Entsprechenserklärung, § 161 AktG, Haftungsrisiken, Rechtsprechung, Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK).
- Arbeit zitieren
- Andrea Lauterbach (Autor:in), 2006, Folgen der Nichtbeachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und der Vorschriften zur Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93005